Wood Engineering Program Motion
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion called for the creation of a wood engineering program at the Swiss Federal Institute of Technology due to a lack of qualified professionals in the Swiss timber industry, which would allow for better utilization of domestic wood resources and increased competitiveness. The Federal Council agreed with the need but proposed converting the motion into a postulate, as a new professorship had been planned but delayed by funding issues, and a study commission was already exploring options for a new specialization.
Legislator-Regeste
Schlagwörter
Placeholder
Volltext
Motion Spalti 1812 4 octobre 1985
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Aus der Holzwirtschaft werden heute offene Stellen signali- Déclaration écrite du Conseil fédéral siert. Die Zahlen aus der BRD sowie die Angaben aus der Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Holzindustrie zeigen, dass- ganz abgesehen vom Nachhol- bedarf - auch in der Schweiz ein längerfristiger Bedarf von Abgeschrieben - Classé 45 bis 60 Hochschul- und HTL-Ingenieuren sowie Techni- kern besteht. Ausländische Beispiele zeigen ferner, dass Holzfachleute mit dieser Ausbildung entscheidend an der Strukturentwick- lung und Innovation der Holzwirtschaft beteiligt sind. Die schweizerische Holzwirtschaft würde erst mit höheren Kadern in die Lage versetzt, das international verfügbare #ST# 85.331 Know-how zu übernehmen und aktiv eigene Entwicklungen voranzutreiben. Motion Spalti ETH. Holzingenieure Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Juni 1985 EPF. Ingénieurs du bois Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985 Gegenwärtig sind ungefähr 80 000 Personen vollzeitlich in der Holzwirtschaft (Holzbearbeitung) tätig. Die Forstwirt- schaft (Holzproduktion) beschäftigt jährlich ungefähr 4600 Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1985 Personen vollzeitlich und 16500 Personen teilzeitlich (5,1 Millionen Stunden). Die beiden Branchen sind natürlich Der Bundesrat wird eingeladen, an der Eidgenössischen miteinander verbunden. Im Gebiete der Forstwirtschaft ist Technischen Hochschule einen Lehrgang für Holzinge- die Ausbildung der Forstingenieure, der Forstwarte wie nieure zu schaffen und die hierzu nötigen Lehr- und For- auch der Waldarbeiter befriedigend. Seit etwa einem Jahr- schungskapazitäten unter möglichst weitestgehender hundert verfügt die Schweiz über eine effiziente forstliche Abstützung auf die bestehenden Strukturen bereitzustellen. Forschung. Die Lage in der Holzwirtschaft ist dagegen Texte de la motion du 6 février 1985 wesentlich anders: während die qualifizierten Arbeiter bis Le Conseil fédéral est chargé d'introduire à l'Ecole polytech- zum Niveau des Meisters über eine gute Ausbildung verfü- nique fédérale des cours pour la formation d'ingénieurs du gen, ist die Ausbildung auf höherem Niveau eher beschei- bois et de mettre en place les moyens d'enseignement et de den. Hierfür besteht ein Lehrstuhl für Holzkonstruktion am recherche nécessaires à cet effet, en utilisant autant que Departement für Bauingenieurwesen an der ETH Lausanne possible les structures existantes. und eine gemeinsame Professur für Metall- und Holzkon- struktion an der ETH Zürich. Es leuchtet ein, dass diese Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt. Bundi, Bürer-Walenstadt, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Aufgrund dieses Mankos einer höheren Bildung und einer Flubacher, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Houmard, genügenden Forschung leidet die Holzwirtschaft, welche Loretan, Mühlemann, Müller-Bachs, Nef, Oehler, Oester, etwa 80000 Personen beschäftigt, unter einem gewissen Ogi, Schnyder-Bern, Tschuppert, Villiger, Zwingli (24) Kadermangel. Angesichts dieser Situation sprach sich das Holzforum, ein Schriftliche Begründung - Développement par écrit Konsultativorgan des Departementes des Innern für Fragen Der jährliche Holzverbrauch in der Schweiz beträgt gegen- der Holzwirtschaft, im Jahre 1982 klar zugunsten der Ein- wärtig rund 6 Millionen Kubikmeter Rohholzäquivalente richtung von Lehrgängen für Holzingenieure auf dem (Umrechnungsfaktor). Dem steht eine jährliche Nutzung aus Niveau der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wie dem Schweizer Wald von 4 Millionen Kubikmetern gegen- auch der Höheren Technischen Lehranstalten aus. über. Somit ergibt sich ein Importüberschuss von 2 Millio- Die Motion betrifft in erster Linie die Ausbildung von Archi- nen Kubikmetern Rohholzäquivalenten. tekten und Bauingenieuren. Der Schweizerische Schulrat ist Um Pflegerückstände aufzuholen, müssten dem Schweizer von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Anstrengung Wald gemäss Aussagen von Fachleuten jährlich 6 bis 7 zugunsten der Ausbildung von Ingenieuren für die Holzwirt- Millionen Kubikmeter Holz entnommen werden. Bedingt schaft überzeugt. Für die Planungsperiode 1984 bis 1987 durch das Waldsterben könnte diese oder gar eine höhere war eine Professur für Holzkonstruktion an der ETH Zürich Menge schon in absehbarer Zeit während einigen Jahren in vorgeschlagen worden, doch konnte dem Begehren bis jetzt Form von zusätzlichen Zwangsnutzungen anfallen. aus Gründen der beschränkten Finanzmittel nicht entspro- Damit stellen sich Aufgaben der Verwertung dieses Holzes chen werden. durch eine Steigerung des Inlandverbrauchs ohne protektio- Seit einiger Zeit prüft die Abteilung für Forstwirtschaft der nistische Massnahmen gegen das Importholz. Beides ETH Zürich die Möglichkeit der Einführung einer Vertie- bedingt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unse- fungsrichtung für Holzingenieure. Eine hierfür eingesetzte rer Holzwirtschaft. Verschiedene der bereits vorgeschlage- Studienkommission ist im wesentlichen zu den gleichen nen Massnahmen, besonders das Impulsprogramm «Holz», Schlüssen wie der Motionär gelangt und schätzt, dass die werden wertvolle Beiträge leisten. Höheren Technischen Lehranstalten jährlich 25 und die Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der schweizeri- ETHs jährlich 10 Ingenieure dieser Richtung ausbilden schen Holzwirtschaft- im Gegensatz zu jenen der umliegen- müssten. Die Vorschläge für die Leitlinien dieser neuen den Staaten und vor allem der sie konkurrenzierenden gros- Studienrichtung sind in Vorbereitung. Sie legen den Haupt- sen Holzproduzenten Nordamerikas und Skandinaviens - akzent auf die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie auf wenig Unterstützung durch Lehre und Forschung gewährt die Betriebswirtschaft. Für diese neue Studienrichtung wird. müssten zwei neue Professuren errichtet werden. Die Frage, Während in der Bundesrepublik Deutschland heute jährlich ob diese Studienrichtung in der Form eines Studiengangs rund 450 Holzspezialisten die Hochschulen, Fachhochschu- mit Diplomabschluss oder in der Form eines Nachdiplom- len und Techniken verlassen, steht der schweizerischen studiums angeboten werden soll, ist noch nicht Holzwirtschaft kein einziger Kadermann dieses Niveaus aus entschieden. inländischen Schulen zur Verfügung. Es fehlen damit Fach- Hingegen hat der Bundesrat am 1. Mai 1985 einen Antrag an leute, um dem Holzmarkt entsprechende Impulse zu geben. die eidgenössischen Räte für ein Impulsprogramm Holz Diese Lücke muss rasch geschlossen werden, und zwar verabschiedet. Dieses enthält ein Programm zur Ausbildung durch zusätzliche Bildungsangebote auf Hochschul- und von 10 bis 12 Kaderleuten auf akademischer Stufe. Die Technikumsstufe. Durchführung des Lehrganges wird gegenwärtig an der ETH 4. Oktober1985 N 1813 Motion Segmüller
Zürich vorbereitet. Damit könnte ein erster Anfang für die Romanshorn, Geissbühler, Günter, Mari, Hofmann, Kühne, neue Studienrichtung gemacht werden. Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer, Der Bundesrat ist bereit, die Anstrengungen des Schulrates Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Sager, Schärli, Schnider- zu unterstützen. Die Weiterbearbeitung der soeben genann- Luzern, Seiler, Stamm Judith, Weber Leo, Weder-Basel, ten im Studium befindlichen Vorschläge wie auch die Reali- Wel lauer, Zwygart (32) sierung derselben dürfte noch einige Zeit in Anspruch neh- men. Angesichts der Personalplafonierung kann die Errich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit tung neuer Professuren nur durch die Aufhebung anderer Zahlreiche ethische und rechtliche Fragen im Zusammen- Personalstellen erreicht werden. Aus Zeitgründen und im hang mit der In-vitro-Befruchtung und dem Embryotransfer Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung sind noch unbeantwortet. Dies hat auch der Bundesrat bei des Vorhabens erachten wir es als angezeigt, die Motion in der Beantwortung meiner Interpellation vom 4. Oktober ein Postulat umzuwandeln. 1984 (Forschung an Embryonen, Moratorium) betont. Mitte Juni 1985 sind die von der Schweizerischen Akademie der Schriftliche Erklärung des Bundesrates medizinischen Wissenschaften (SAMW) ausgearbeiteten Déclaration écrite du Conseil fédéral «medizinisch-ethischen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisa- Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein tion und den Embryotransfer zur Behandlung der menschli- Postulat. chen Infertilität» publiziert worden. Die Richtlinien der SAMW appellieren an das ethische Verantwortungsbewusst- Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sein der Arzte und auferlegen ihnen gewisse Grenzen für ihre Tätigkeit in Forschung und Praxis. Richtlinien allein genügen aber nicht zur Verhinderung von Missbräuchen. Solche sind leider aus dem Ausland bereits bekannt. Richtli- nien können keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen, sondern sie sind blosse Empfehlungen. Dies unterstreicht die SAMW anlässlich der Veröffentlichung der überarbeite- ten Richtlinien im beigefügten Kommentar. Dem Gesetzge- #ST# 85.485 ber falle deshalb schon heute zumindest die Aufgabe zu, Motion Segmüller jene Problemkreise abzustecken, die einer rechtlichen Künstliche Reproduktion und Genmanipulation Regelung bedürfen. Laut Kommentar der SAMW betrifft das die Bereiche «Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzel- Manipulations biologiques et génétiques len, organisierte Leihmutterschaft und Handel mit Em- bryonen». Es geht nicht darum, neue Therapieverfahren im Bereich der Reproduktionsmedizin zu verbieten oder die Forschung ein- zuschränken. Zur Verhinderung von Missbräuchen sind Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 jedoch gesetzliche Bestimmungen notwendig. Darin sind Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen für für jedermann verbindliche Schranken und Prinzipien für die Verhinderung von «Missbräuchen im Bereich der Repro- die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. duktionsmedizin beim Menschen» zu schaffen. In Ergän- Die geforderten gesetzlichen Grundlagen sollen die recht- zung zu den von der Schweizerischen Akademie der medizi- lich unverbindlichen Richtlinien der SAMW in jenen Berei- nischen Wissenschaften ausgearbeiteten «medizinisch-ethi- chen durch verbindliche gesetzliche Erlasse ergänzen, in schen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisation und den denen die SAMW dies selber vorschlägt. Wichtig ist auch, Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen Infertili- dass auf alle Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine tät» und unter Einbezug der Arbeit der Expertenkommission Vereinheitlichung der Grundsätze zu erreichen, Rücksicht des Europarats sind darin Prinzipien und Schranken für die genommen wird. Dies geschieht auf der Ebene des Europa- künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. rates durch die Arbeiten einer speziell hiermit betrauten Gesetzliche Normen sind inbesondere für folgende Sachbe- Expertenkommission, in welcher die Schweiz massgeblich reiche notwendig: beteiligt ist. - Aufbewahrung, Verwendung, Forschung und Eingriffe an In der Antwort vom 4. März 1985 auf meine Interpellation hat Keimzellen und Embryonen; der Bundesrat die Einsetzung einer Kommission angekün- - Kommerzialisierung von Keimzellenspenden und Leih- digt, welche die mittel- und langfristigen Auswirkungen der mutterschaft und heute zur Verfügung stehenden Anwendungsmethoden zur - Genmanipulation. In-vitro-Befruchtung und den Embryotransfer beim Men- schen zu prüfen hat. Der Bundesrat wird daher eingeladen, Texte de la motion du 19 juin 1985 diese Kommission unverzüglich einzusetzen und sie mit der Le Conseil fédéral est invité à créer des bases légales Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen permettant d'empêcher des interventions médicales abu- zu beauftragen. sives dans la reproduction humaine. Les «directives médico- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates éthiques pour le traitement de la stérilité par fécondation in- vom 4. September 1985 vitro et transfert d'embryons», établies par l'Académie suisse des sciences médicales, devront être complétées par Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985 des dispositions définissant les principes et des limites à In seiner Antwort vom 4. März 1985 auf die Interpellation observer en la matière, compte tenu des travaux de la Segmüller vom 4. Oktober 1984 bekundete der Bundesrat commission d'experts nommée par le Conseil de l'Europe seine Absicht, eine Expertenkommission zur Prüfung der pour traiter de cette question. mit der künstlichen Reproduktion beim Menschen zusam- Il importe de régler par la loi notamment les points suivants: menhängenden Fragen einzusetzen. Das Bundesamt für - conservation et utilisation des gamètes et des embryons, Gesundheitswesen hat in enger Zusammenarbeit mit dem recherches et interventions dont ils sont l'objet; Bundesamt für Justiz mit den Vorbereitungen zur Schaffung - utilisation à des fins commerciales des dons de gamètes einer solchen Kommission bereits begonnen. Die Arbeiten et des possibilités qu'offre le transfert d'embryons; dieser Kommission sind von Beginn an mit denjenigen des - manipulations génétiques. Europarates zu koordinieren. Bevor allerdings diese Kom- mission erste Ergebnisse über den Ist-Zustand und insbe- Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bühler- sondere über die möglichen Missbräuche vorlegen kann, ist Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Cantieni, de Chasto- es kaum sinnvoll, den Bundesrat auf bestimmte Inhalte einer nay, Columberg, Darbellay, Dünki, Feigenwinter, Frei- Gesetzgebung festzulegen. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Spälti ETH. Holzingenieure
Motion Spälti EPF. Ingénieurs du bois
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 18 Séance Seduta
Geschäftsnummer 85.331 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00 Date Data
Seite 1812-1813 Page Pagina
Ref. No 20 013 760
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.