Wood Engineering Program Motion
Synthèse Legislator
Généré par l'IAThe motion called for the creation of a wood engineering program at the Swiss Federal Institute of Technology due to a lack of qualified professionals in the Swiss timber industry, which would allow for better utilization of domestic wood resources and increased competitiveness. The Federal Council agreed with the need but proposed converting the motion into a postulate, as a new professorship had been planned but delayed by funding issues, and a study commission was already exploring options for a new specialization.
Regeste Legislator
Généré par l'IAWood Engineering Program Motion: Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt.
Mots-clés
Généré par l'IADécisions connexes
Généré par l'IATexte complet
Motion Spalti 1812 4 octobre 1985
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Aus der Holzwirtschaft werden heute offene Stellen signali-
Déclaration écrite du Conseil fédéral siert. Die Zahlen aus der BRD sowie die Angaben aus der
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Holzindustrie zeigen, dass- ganz abgesehen vom Nachhol-
bedarf - auch in der Schweiz ein längerfristiger Bedarf von
Abgeschrieben - Classé 45 bis 60 Hochschul- und HTL-Ingenieuren sowie Techni-
kern besteht.
Ausländische Beispiele zeigen ferner, dass Holzfachleute
mit dieser Ausbildung entscheidend an der Strukturentwick-
lung und Innovation der Holzwirtschaft beteiligt sind. Die
schweizerische Holzwirtschaft würde erst mit höheren
Kadern in die Lage versetzt, das international verfügbare
#ST# 85.331 Know-how zu übernehmen und aktiv eigene Entwicklungen
voranzutreiben.
Motion Spalti
ETH. Holzingenieure Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 17. Juni 1985
EPF. Ingénieurs du bois
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985
Gegenwärtig sind ungefähr 80 000 Personen vollzeitlich in
der Holzwirtschaft (Holzbearbeitung) tätig. Die Forstwirt-
schaft (Holzproduktion) beschäftigt jährlich ungefähr 4600
Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1985 Personen vollzeitlich und 16500 Personen teilzeitlich (5,1
Millionen Stunden). Die beiden Branchen sind natürlich
Der Bundesrat wird eingeladen, an der Eidgenössischen
miteinander verbunden. Im Gebiete der Forstwirtschaft ist
Technischen Hochschule einen Lehrgang für Holzinge-
die Ausbildung der Forstingenieure, der Forstwarte wie
nieure zu schaffen und die hierzu nötigen Lehr- und For-
auch der Waldarbeiter befriedigend. Seit etwa einem Jahr-
schungskapazitäten unter möglichst weitestgehender
hundert verfügt die Schweiz über eine effiziente forstliche
Abstützung auf die bestehenden Strukturen bereitzustellen.
Forschung. Die Lage in der Holzwirtschaft ist dagegen
Texte de la motion du 6 février 1985 wesentlich anders: während die qualifizierten Arbeiter bis
Le Conseil fédéral est chargé d'introduire à l'Ecole polytech- zum Niveau des Meisters über eine gute Ausbildung verfü-
nique fédérale des cours pour la formation d'ingénieurs du gen, ist die Ausbildung auf höherem Niveau eher beschei-
bois et de mettre en place les moyens d'enseignement et de den. Hierfür besteht ein Lehrstuhl für Holzkonstruktion am
recherche nécessaires à cet effet, en utilisant autant que Departement für Bauingenieurwesen an der ETH Lausanne
possible les structures existantes. und eine gemeinsame Professur für Metall- und Holzkon-
struktion an der ETH Zürich. Es leuchtet ein, dass diese
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt.
Bundi, Bürer-Walenstadt, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Aufgrund dieses Mankos einer höheren Bildung und einer
Flubacher, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Houmard, genügenden Forschung leidet die Holzwirtschaft, welche
Loretan, Mühlemann, Müller-Bachs, Nef, Oehler, Oester, etwa 80000 Personen beschäftigt, unter einem gewissen
Ogi, Schnyder-Bern, Tschuppert, Villiger, Zwingli (24) Kadermangel.
Angesichts dieser Situation sprach sich das Holzforum, ein
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Konsultativorgan des Departementes des Innern für Fragen
Der jährliche Holzverbrauch in der Schweiz beträgt gegen- der Holzwirtschaft, im Jahre 1982 klar zugunsten der Ein-
wärtig rund 6 Millionen Kubikmeter Rohholzäquivalente richtung von Lehrgängen für Holzingenieure auf dem
(Umrechnungsfaktor). Dem steht eine jährliche Nutzung aus Niveau der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wie
dem Schweizer Wald von 4 Millionen Kubikmetern gegen- auch der Höheren Technischen Lehranstalten aus.
über. Somit ergibt sich ein Importüberschuss von 2 Millio- Die Motion betrifft in erster Linie die Ausbildung von Archi-
nen Kubikmetern Rohholzäquivalenten. tekten und Bauingenieuren. Der Schweizerische Schulrat ist
Um Pflegerückstände aufzuholen, müssten dem Schweizer von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Anstrengung
Wald gemäss Aussagen von Fachleuten jährlich 6 bis 7 zugunsten der Ausbildung von Ingenieuren für die Holzwirt-
Millionen Kubikmeter Holz entnommen werden. Bedingt schaft überzeugt. Für die Planungsperiode 1984 bis 1987
durch das Waldsterben könnte diese oder gar eine höhere war eine Professur für Holzkonstruktion an der ETH Zürich
Menge schon in absehbarer Zeit während einigen Jahren in vorgeschlagen worden, doch konnte dem Begehren bis jetzt
Form von zusätzlichen Zwangsnutzungen anfallen. aus Gründen der beschränkten Finanzmittel nicht entspro-
Damit stellen sich Aufgaben der Verwertung dieses Holzes chen werden.
durch eine Steigerung des Inlandverbrauchs ohne protektio- Seit einiger Zeit prüft die Abteilung für Forstwirtschaft der
nistische Massnahmen gegen das Importholz. Beides ETH Zürich die Möglichkeit der Einführung einer Vertie-
bedingt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unse- fungsrichtung für Holzingenieure. Eine hierfür eingesetzte
rer Holzwirtschaft. Verschiedene der bereits vorgeschlage- Studienkommission ist im wesentlichen zu den gleichen
nen Massnahmen, besonders das Impulsprogramm «Holz», Schlüssen wie der Motionär gelangt und schätzt, dass die
werden wertvolle Beiträge leisten. Höheren Technischen Lehranstalten jährlich 25 und die
Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der schweizeri- ETHs jährlich 10 Ingenieure dieser Richtung ausbilden
schen Holzwirtschaft- im Gegensatz zu jenen der umliegen- müssten. Die Vorschläge für die Leitlinien dieser neuen
den Staaten und vor allem der sie konkurrenzierenden gros- Studienrichtung sind in Vorbereitung. Sie legen den Haupt-
sen Holzproduzenten Nordamerikas und Skandinaviens - akzent auf die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie auf
wenig Unterstützung durch Lehre und Forschung gewährt die Betriebswirtschaft. Für diese neue Studienrichtung
wird. müssten zwei neue Professuren errichtet werden. Die Frage,
Während in der Bundesrepublik Deutschland heute jährlich ob diese Studienrichtung in der Form eines Studiengangs
rund 450 Holzspezialisten die Hochschulen, Fachhochschu- mit Diplomabschluss oder in der Form eines Nachdiplom-
len und Techniken verlassen, steht der schweizerischen studiums angeboten werden soll, ist noch nicht
Holzwirtschaft kein einziger Kadermann dieses Niveaus aus entschieden.
inländischen Schulen zur Verfügung. Es fehlen damit Fach- Hingegen hat der Bundesrat am 1. Mai 1985 einen Antrag an
leute, um dem Holzmarkt entsprechende Impulse zu geben. die eidgenössischen Räte für ein Impulsprogramm Holz
Diese Lücke muss rasch geschlossen werden, und zwar verabschiedet. Dieses enthält ein Programm zur Ausbildung
durch zusätzliche Bildungsangebote auf Hochschul- und von 10 bis 12 Kaderleuten auf akademischer Stufe. Die
Technikumsstufe. Durchführung des Lehrganges wird gegenwärtig an der ETH
4. Oktober1985 N 1813 Motion Segmüller
Zürich vorbereitet. Damit könnte ein erster Anfang für die Romanshorn, Geissbühler, Günter, Mari, Hofmann, Kühne,
neue Studienrichtung gemacht werden. Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer,
Der Bundesrat ist bereit, die Anstrengungen des Schulrates Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Sager, Schärli, Schnider-
zu unterstützen. Die Weiterbearbeitung der soeben genann- Luzern, Seiler, Stamm Judith, Weber Leo, Weder-Basel,
ten im Studium befindlichen Vorschläge wie auch die Reali- Wel lauer, Zwygart (32)
sierung derselben dürfte noch einige Zeit in Anspruch neh-
men. Angesichts der Personalplafonierung kann die Errich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
tung neuer Professuren nur durch die Aufhebung anderer Zahlreiche ethische und rechtliche Fragen im Zusammen-
Personalstellen erreicht werden. Aus Zeitgründen und im hang mit der In-vitro-Befruchtung und dem Embryotransfer
Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung sind noch unbeantwortet. Dies hat auch der Bundesrat bei
des Vorhabens erachten wir es als angezeigt, die Motion in der Beantwortung meiner Interpellation vom 4. Oktober
ein Postulat umzuwandeln. 1984 (Forschung an Embryonen, Moratorium) betont. Mitte
Juni 1985 sind die von der Schweizerischen Akademie der
Schriftliche Erklärung des Bundesrates medizinischen Wissenschaften (SAMW) ausgearbeiteten
Déclaration écrite du Conseil fédéral «medizinisch-ethischen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisa-
Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein tion und den Embryotransfer zur Behandlung der menschli-
Postulat. chen Infertilität» publiziert worden. Die Richtlinien der
SAMW appellieren an das ethische Verantwortungsbewusst-
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sein der Arzte und auferlegen ihnen gewisse Grenzen für
ihre Tätigkeit in Forschung und Praxis. Richtlinien allein
genügen aber nicht zur Verhinderung von Missbräuchen.
Solche sind leider aus dem Ausland bereits bekannt. Richtli-
nien können keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen,
sondern sie sind blosse Empfehlungen. Dies unterstreicht
die SAMW anlässlich der Veröffentlichung der überarbeite-
ten Richtlinien im beigefügten Kommentar. Dem Gesetzge-
#ST# 85.485 ber falle deshalb schon heute zumindest die Aufgabe zu,
Motion Segmüller jene Problemkreise abzustecken, die einer rechtlichen
Künstliche Reproduktion und Genmanipulation Regelung bedürfen. Laut Kommentar der SAMW betrifft das
die Bereiche «Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzel-
Manipulations biologiques et génétiques len, organisierte Leihmutterschaft und Handel mit Em-
bryonen».
Es geht nicht darum, neue Therapieverfahren im Bereich der
Reproduktionsmedizin zu verbieten oder die Forschung ein-
zuschränken. Zur Verhinderung von Missbräuchen sind
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 jedoch gesetzliche Bestimmungen notwendig. Darin sind
Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen für für jedermann verbindliche Schranken und Prinzipien für
die Verhinderung von «Missbräuchen im Bereich der Repro- die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen.
duktionsmedizin beim Menschen» zu schaffen. In Ergän- Die geforderten gesetzlichen Grundlagen sollen die recht-
zung zu den von der Schweizerischen Akademie der medizi- lich unverbindlichen Richtlinien der SAMW in jenen Berei-
nischen Wissenschaften ausgearbeiteten «medizinisch-ethi- chen durch verbindliche gesetzliche Erlasse ergänzen, in
schen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisation und den denen die SAMW dies selber vorschlägt. Wichtig ist auch,
Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen Infertili- dass auf alle Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine
tät» und unter Einbezug der Arbeit der Expertenkommission Vereinheitlichung der Grundsätze zu erreichen, Rücksicht
des Europarats sind darin Prinzipien und Schranken für die genommen wird. Dies geschieht auf der Ebene des Europa-
künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. rates durch die Arbeiten einer speziell hiermit betrauten
Gesetzliche Normen sind inbesondere für folgende Sachbe- Expertenkommission, in welcher die Schweiz massgeblich
reiche notwendig: beteiligt ist.
- Aufbewahrung, Verwendung, Forschung und Eingriffe an In der Antwort vom 4. März 1985 auf meine Interpellation hat
Keimzellen und Embryonen; der Bundesrat die Einsetzung einer Kommission angekün-
- Kommerzialisierung von Keimzellenspenden und Leih- digt, welche die mittel- und langfristigen Auswirkungen der
mutterschaft und heute zur Verfügung stehenden Anwendungsmethoden zur
- Genmanipulation. In-vitro-Befruchtung und den Embryotransfer beim Men-
schen zu prüfen hat. Der Bundesrat wird daher eingeladen,
Texte de la motion du 19 juin 1985 diese Kommission unverzüglich einzusetzen und sie mit der
Le Conseil fédéral est invité à créer des bases légales Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen
permettant d'empêcher des interventions médicales abu- zu beauftragen.
sives dans la reproduction humaine. Les «directives médico- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
éthiques pour le traitement de la stérilité par fécondation in-
vom 4. September 1985
vitro et transfert d'embryons», établies par l'Académie
suisse des sciences médicales, devront être complétées par Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985
des dispositions définissant les principes et des limites à In seiner Antwort vom 4. März 1985 auf die Interpellation
observer en la matière, compte tenu des travaux de la Segmüller vom 4. Oktober 1984 bekundete der Bundesrat
commission d'experts nommée par le Conseil de l'Europe seine Absicht, eine Expertenkommission zur Prüfung der
pour traiter de cette question. mit der künstlichen Reproduktion beim Menschen zusam-
Il importe de régler par la loi notamment les points suivants: menhängenden Fragen einzusetzen. Das Bundesamt für
- conservation et utilisation des gamètes et des embryons, Gesundheitswesen hat in enger Zusammenarbeit mit dem
recherches et interventions dont ils sont l'objet; Bundesamt für Justiz mit den Vorbereitungen zur Schaffung
- utilisation à des fins commerciales des dons de gamètes einer solchen Kommission bereits begonnen. Die Arbeiten
et des possibilités qu'offre le transfert d'embryons; dieser Kommission sind von Beginn an mit denjenigen des
- manipulations génétiques. Europarates zu koordinieren. Bevor allerdings diese Kom-
mission erste Ergebnisse über den Ist-Zustand und insbe-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bühler- sondere über die möglichen Missbräuche vorlegen kann, ist
Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Cantieni, de Chasto- es kaum sinnvoll, den Bundesrat auf bestimmte Inhalte einer
nay, Columberg, Darbellay, Dünki, Feigenwinter, Frei- Gesetzgebung festzulegen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Spälti ETH. Holzingenieure
Motion Spälti EPF. Ingénieurs du bois
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1985
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 18
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.331
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1985 - 08:00
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Data
Seite 1812-1813
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