Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 85-331 KI-generiert

Wood Engineering Program Motion

Geschäftsnummer VPB 85-331
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion called for the creation of a wood engineering program at the Swiss Federal Institute of Technology due to a lack of qualified professionals in the Swiss timber industry, which would allow for better utilization of domestic wood resources and increased competitiveness. The Federal Council agreed with the need but proposed converting the motion into a postulate, as a new professorship had been planned but delayed by funding issues, and a study commission was already exploring options for a new specialization.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Wood Engineering Program Motion: Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt.

Schlagwörter

KI-generiert
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen generelles Projekt Forschung und technologische Entwicklung Nichtnaheliegen Hochschulbildung Hochschulforschung
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Volltext

Motion Spalti 1812 4 octobre 1985

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Aus der Holzwirtschaft werden heute offene Stellen signali-

Déclaration écrite du Conseil fédéral siert. Die Zahlen aus der BRD sowie die Angaben aus der

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben. Holzindustrie zeigen, dass- ganz abgesehen vom Nachhol-

bedarf - auch in der Schweiz ein längerfristiger Bedarf von

Abgeschrieben - Classé 45 bis 60 Hochschul- und HTL-Ingenieuren sowie Techni-

kern besteht.

Ausländische Beispiele zeigen ferner, dass Holzfachleute

mit dieser Ausbildung entscheidend an der Strukturentwick-

lung und Innovation der Holzwirtschaft beteiligt sind. Die

schweizerische Holzwirtschaft würde erst mit höheren

Kadern in die Lage versetzt, das international verfügbare

#ST# 85.331 Know-how zu übernehmen und aktiv eigene Entwicklungen

voranzutreiben.

Motion Spalti

ETH. Holzingenieure Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 17. Juni 1985

EPF. Ingénieurs du bois

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 juin 1985

Gegenwärtig sind ungefähr 80 000 Personen vollzeitlich in

der Holzwirtschaft (Holzbearbeitung) tätig. Die Forstwirt-

schaft (Holzproduktion) beschäftigt jährlich ungefähr 4600

Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1985 Personen vollzeitlich und 16500 Personen teilzeitlich (5,1

Millionen Stunden). Die beiden Branchen sind natürlich

Der Bundesrat wird eingeladen, an der Eidgenössischen

miteinander verbunden. Im Gebiete der Forstwirtschaft ist

Technischen Hochschule einen Lehrgang für Holzinge-

die Ausbildung der Forstingenieure, der Forstwarte wie

nieure zu schaffen und die hierzu nötigen Lehr- und For-

auch der Waldarbeiter befriedigend. Seit etwa einem Jahr-

schungskapazitäten unter möglichst weitestgehender

hundert verfügt die Schweiz über eine effiziente forstliche

Abstützung auf die bestehenden Strukturen bereitzustellen.

Forschung. Die Lage in der Holzwirtschaft ist dagegen

Texte de la motion du 6 février 1985 wesentlich anders: während die qualifizierten Arbeiter bis

Le Conseil fédéral est chargé d'introduire à l'Ecole polytech- zum Niveau des Meisters über eine gute Ausbildung verfü-

nique fédérale des cours pour la formation d'ingénieurs du gen, ist die Ausbildung auf höherem Niveau eher beschei-

bois et de mettre en place les moyens d'enseignement et de den. Hierfür besteht ein Lehrstuhl für Holzkonstruktion am

recherche nécessaires à cet effet, en utilisant autant que Departement für Bauingenieurwesen an der ETH Lausanne

possible les structures existantes. und eine gemeinsame Professur für Metall- und Holzkon-

struktion an der ETH Zürich. Es leuchtet ein, dass diese

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bonny, Bremi, Situation die Förderung der Forschung nicht begünstigt.

Bundi, Bürer-Walenstadt, Eisenring, Eppenberger-Nesslau, Aufgrund dieses Mankos einer höheren Bildung und einer

Flubacher, Früh, Geissbühler, Graf, Hofmann, Houmard, genügenden Forschung leidet die Holzwirtschaft, welche

Loretan, Mühlemann, Müller-Bachs, Nef, Oehler, Oester, etwa 80000 Personen beschäftigt, unter einem gewissen

Ogi, Schnyder-Bern, Tschuppert, Villiger, Zwingli (24) Kadermangel.

Angesichts dieser Situation sprach sich das Holzforum, ein

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Konsultativorgan des Departementes des Innern für Fragen

Der jährliche Holzverbrauch in der Schweiz beträgt gegen- der Holzwirtschaft, im Jahre 1982 klar zugunsten der Ein-

wärtig rund 6 Millionen Kubikmeter Rohholzäquivalente richtung von Lehrgängen für Holzingenieure auf dem

(Umrechnungsfaktor). Dem steht eine jährliche Nutzung aus Niveau der Eidgenössischen Technischen Hochschulen wie

dem Schweizer Wald von 4 Millionen Kubikmetern gegen- auch der Höheren Technischen Lehranstalten aus.

über. Somit ergibt sich ein Importüberschuss von 2 Millio- Die Motion betrifft in erster Linie die Ausbildung von Archi-

nen Kubikmetern Rohholzäquivalenten. tekten und Bauingenieuren. Der Schweizerische Schulrat ist

Um Pflegerückstände aufzuholen, müssten dem Schweizer von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Anstrengung

Wald gemäss Aussagen von Fachleuten jährlich 6 bis 7 zugunsten der Ausbildung von Ingenieuren für die Holzwirt-

Millionen Kubikmeter Holz entnommen werden. Bedingt schaft überzeugt. Für die Planungsperiode 1984 bis 1987

durch das Waldsterben könnte diese oder gar eine höhere war eine Professur für Holzkonstruktion an der ETH Zürich

Menge schon in absehbarer Zeit während einigen Jahren in vorgeschlagen worden, doch konnte dem Begehren bis jetzt

Form von zusätzlichen Zwangsnutzungen anfallen. aus Gründen der beschränkten Finanzmittel nicht entspro-

Damit stellen sich Aufgaben der Verwertung dieses Holzes chen werden.

durch eine Steigerung des Inlandverbrauchs ohne protektio- Seit einiger Zeit prüft die Abteilung für Forstwirtschaft der

nistische Massnahmen gegen das Importholz. Beides ETH Zürich die Möglichkeit der Einführung einer Vertie-

bedingt eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unse- fungsrichtung für Holzingenieure. Eine hierfür eingesetzte

rer Holzwirtschaft. Verschiedene der bereits vorgeschlage- Studienkommission ist im wesentlichen zu den gleichen

nen Massnahmen, besonders das Impulsprogramm «Holz», Schlüssen wie der Motionär gelangt und schätzt, dass die

werden wertvolle Beiträge leisten. Höheren Technischen Lehranstalten jährlich 25 und die

Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der schweizeri- ETHs jährlich 10 Ingenieure dieser Richtung ausbilden

schen Holzwirtschaft- im Gegensatz zu jenen der umliegen- müssten. Die Vorschläge für die Leitlinien dieser neuen

den Staaten und vor allem der sie konkurrenzierenden gros- Studienrichtung sind in Vorbereitung. Sie legen den Haupt-

sen Holzproduzenten Nordamerikas und Skandinaviens - akzent auf die Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie auf

wenig Unterstützung durch Lehre und Forschung gewährt die Betriebswirtschaft. Für diese neue Studienrichtung

wird. müssten zwei neue Professuren errichtet werden. Die Frage,

Während in der Bundesrepublik Deutschland heute jährlich ob diese Studienrichtung in der Form eines Studiengangs

rund 450 Holzspezialisten die Hochschulen, Fachhochschu- mit Diplomabschluss oder in der Form eines Nachdiplom-

len und Techniken verlassen, steht der schweizerischen studiums angeboten werden soll, ist noch nicht

Holzwirtschaft kein einziger Kadermann dieses Niveaus aus entschieden.

inländischen Schulen zur Verfügung. Es fehlen damit Fach- Hingegen hat der Bundesrat am 1. Mai 1985 einen Antrag an

leute, um dem Holzmarkt entsprechende Impulse zu geben. die eidgenössischen Räte für ein Impulsprogramm Holz

Diese Lücke muss rasch geschlossen werden, und zwar verabschiedet. Dieses enthält ein Programm zur Ausbildung

durch zusätzliche Bildungsangebote auf Hochschul- und von 10 bis 12 Kaderleuten auf akademischer Stufe. Die

Technikumsstufe. Durchführung des Lehrganges wird gegenwärtig an der ETH

4. Oktober1985 N 1813 Motion Segmüller

Zürich vorbereitet. Damit könnte ein erster Anfang für die Romanshorn, Geissbühler, Günter, Mari, Hofmann, Kühne,

neue Studienrichtung gemacht werden. Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Nebiker, Nussbaumer,

Der Bundesrat ist bereit, die Anstrengungen des Schulrates Oester, Ruckstuhl, Rüttimann, Sager, Schärli, Schnider-

zu unterstützen. Die Weiterbearbeitung der soeben genann- Luzern, Seiler, Stamm Judith, Weber Leo, Weder-Basel,

ten im Studium befindlichen Vorschläge wie auch die Reali- Wel lauer, Zwygart (32)

sierung derselben dürfte noch einige Zeit in Anspruch neh-

men. Angesichts der Personalplafonierung kann die Errich- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

tung neuer Professuren nur durch die Aufhebung anderer Zahlreiche ethische und rechtliche Fragen im Zusammen-

Personalstellen erreicht werden. Aus Zeitgründen und im hang mit der In-vitro-Befruchtung und dem Embryotransfer

Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung sind noch unbeantwortet. Dies hat auch der Bundesrat bei

des Vorhabens erachten wir es als angezeigt, die Motion in der Beantwortung meiner Interpellation vom 4. Oktober

ein Postulat umzuwandeln. 1984 (Forschung an Embryonen, Moratorium) betont. Mitte

Juni 1985 sind die von der Schweizerischen Akademie der

Schriftliche Erklärung des Bundesrates medizinischen Wissenschaften (SAMW) ausgearbeiteten

Déclaration écrite du Conseil fédéral «medizinisch-ethischen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisa-

Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein tion und den Embryotransfer zur Behandlung der menschli-

Postulat. chen Infertilität» publiziert worden. Die Richtlinien der

SAMW appellieren an das ethische Verantwortungsbewusst-

Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sein der Arzte und auferlegen ihnen gewisse Grenzen für

ihre Tätigkeit in Forschung und Praxis. Richtlinien allein

genügen aber nicht zur Verhinderung von Missbräuchen.

Solche sind leider aus dem Ausland bereits bekannt. Richtli-

nien können keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen,

sondern sie sind blosse Empfehlungen. Dies unterstreicht

die SAMW anlässlich der Veröffentlichung der überarbeite-

ten Richtlinien im beigefügten Kommentar. Dem Gesetzge-

#ST# 85.485 ber falle deshalb schon heute zumindest die Aufgabe zu,

Motion Segmüller jene Problemkreise abzustecken, die einer rechtlichen

Künstliche Reproduktion und Genmanipulation Regelung bedürfen. Laut Kommentar der SAMW betrifft das

die Bereiche «Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzel-

Manipulations biologiques et génétiques len, organisierte Leihmutterschaft und Handel mit Em-

bryonen».

Es geht nicht darum, neue Therapieverfahren im Bereich der

Reproduktionsmedizin zu verbieten oder die Forschung ein-

zuschränken. Zur Verhinderung von Missbräuchen sind

Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1985 jedoch gesetzliche Bestimmungen notwendig. Darin sind

Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Grundlagen für für jedermann verbindliche Schranken und Prinzipien für

die Verhinderung von «Missbräuchen im Bereich der Repro- die künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen.

duktionsmedizin beim Menschen» zu schaffen. In Ergän- Die geforderten gesetzlichen Grundlagen sollen die recht-

zung zu den von der Schweizerischen Akademie der medizi- lich unverbindlichen Richtlinien der SAMW in jenen Berei-

nischen Wissenschaften ausgearbeiteten «medizinisch-ethi- chen durch verbindliche gesetzliche Erlasse ergänzen, in

schen Richtlinien für die In-vitro-Fertilisation und den denen die SAMW dies selber vorschlägt. Wichtig ist auch,

Embryotransfer zur Behandlung der menschlichen Infertili- dass auf alle Bestrebungen, auf internationaler Ebene eine

tät» und unter Einbezug der Arbeit der Expertenkommission Vereinheitlichung der Grundsätze zu erreichen, Rücksicht

des Europarats sind darin Prinzipien und Schranken für die genommen wird. Dies geschieht auf der Ebene des Europa-

künstliche Reproduktion beim Menschen festzulegen. rates durch die Arbeiten einer speziell hiermit betrauten

Gesetzliche Normen sind inbesondere für folgende Sachbe- Expertenkommission, in welcher die Schweiz massgeblich

reiche notwendig: beteiligt ist.

- Aufbewahrung, Verwendung, Forschung und Eingriffe an In der Antwort vom 4. März 1985 auf meine Interpellation hat

Keimzellen und Embryonen; der Bundesrat die Einsetzung einer Kommission angekün-

- Kommerzialisierung von Keimzellenspenden und Leih- digt, welche die mittel- und langfristigen Auswirkungen der

mutterschaft und heute zur Verfügung stehenden Anwendungsmethoden zur

- Genmanipulation. In-vitro-Befruchtung und den Embryotransfer beim Men-

schen zu prüfen hat. Der Bundesrat wird daher eingeladen,

Texte de la motion du 19 juin 1985 diese Kommission unverzüglich einzusetzen und sie mit der

Le Conseil fédéral est invité à créer des bases légales Ausarbeitung der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen

permettant d'empêcher des interventions médicales abu- zu beauftragen.

sives dans la reproduction humaine. Les «directives médico- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

éthiques pour le traitement de la stérilité par fécondation in-

vom 4. September 1985

vitro et transfert d'embryons», établies par l'Académie

suisse des sciences médicales, devront être complétées par Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 septembre 1985

des dispositions définissant les principes et des limites à In seiner Antwort vom 4. März 1985 auf die Interpellation

observer en la matière, compte tenu des travaux de la Segmüller vom 4. Oktober 1984 bekundete der Bundesrat

commission d'experts nommée par le Conseil de l'Europe seine Absicht, eine Expertenkommission zur Prüfung der

pour traiter de cette question. mit der künstlichen Reproduktion beim Menschen zusam-

Il importe de régler par la loi notamment les points suivants: menhängenden Fragen einzusetzen. Das Bundesamt für

- conservation et utilisation des gamètes et des embryons, Gesundheitswesen hat in enger Zusammenarbeit mit dem

recherches et interventions dont ils sont l'objet; Bundesamt für Justiz mit den Vorbereitungen zur Schaffung

- utilisation à des fins commerciales des dons de gamètes einer solchen Kommission bereits begonnen. Die Arbeiten

et des possibilités qu'offre le transfert d'embryons; dieser Kommission sind von Beginn an mit denjenigen des

- manipulations génétiques. Europarates zu koordinieren. Bevor allerdings diese Kom-

mission erste Ergebnisse über den Ist-Zustand und insbe-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Bühler- sondere über die möglichen Missbräuche vorlegen kann, ist

Tschappina, Bürer-Walenstadt, Butty, Cantieni, de Chasto- es kaum sinnvoll, den Bundesrat auf bestimmte Inhalte einer

nay, Columberg, Darbellay, Dünki, Feigenwinter, Frei- Gesetzgebung festzulegen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Spälti ETH. Holzingenieure

Motion Spälti EPF. Ingénieurs du bois

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1985

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 18

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.331

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1985 - 08:00

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Data

Seite 1812-1813

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Ref. No 20 013 760

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