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GEBVOEMO
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) - Bemessung 1 Rahmentarife
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) · Bemessung 1 Rahmentarife
1. Die Gebühren bemessen sich bei Rahmentarifen nach
a dem gesamten Aufwand,
b der Bedeutung des Geschäfts für die Gebührenpflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie
c der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (16)
100 2024 313 · be (Art. 7 GebV)
Energy Debt Collection Dispute and Service of Process Challenge
dem gesamten Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts für die Gebührenpflichti- gen sowie deren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 7 GebV) und ist nach pflichtgemässem Ermessen festzusetzen (Art. 103 Abs. 2 VRPG). Der Regierungsstatthalter hat die Verfahrenskosten au
110 2022 99 · be (Art. 7 Abs. 1 GebV)
Appeal of Building Permit Fee Assessment Upheld
en bemessen sich nach Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Bei der Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist zwischen den unterschiedlichen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zu diffe
110 2021 71 · be (Art. 7 Abs. 1 GebV)
Landowner Appeal of Rejected Privacy Screen Permit and Imposed Procedural Costs
n sich nach dem Aufwand, an der Bedeutung des Geschäfts sowie an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Laut Art. 8 Abs. 1 GebV bemisst 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kanto
110 2021 1 · be (Art. 7 Abs. 1 GebV)
Building Permit Cost Advance Dispute and Procedural Fairness
en bemessen sich nach Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Bei der Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist zwischen den unterschiedlichen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zu diffe
200 2020 855 · be (Art. 7 Abs. 1 lit. c GebV)
Denial of Retroactive Health Insurance Premium Reduction Upheld Due to Missed Renewal Deadline
während der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers mit dem Betrag von Fr. 500.-- Rechnung getragen worden ist (Art. 7 Abs. 1 lit. c GebV). 6. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 3. März 2021, KV/20/855, Seite 10 6.1 Das Verfahren ist kos
110 2019 184 · be (Art. 7 Abs. 1 GebV)
Property Owner Appeal of Administrative Costs for Withdrawn Building Permit Application
en bemessen sich nach Aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Bei der Berechnung der Gebühr nach Zeitaufwand ist zwischen den unterschiedlichen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zu diffe
120 2018 65 · be (Art. 7 GebV)
Property Owners Appeal Enforcement Order Regarding Historic Farmhouse Alterations
in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 GebV16). In Anwendung dieser Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien von Art. 7 GebV wird die Pauschalgebühr auf Fr. 2'000.00 festgelegt. Für den Augenschein mit Instruktionsverhandlung vom 17. Januar 2019 wird in
110 2018 144 · be (Art. 7 GebV)
Appeal Regarding Steel Hall Vehicle Depot Permit and Procedural Flaws
29 Berücksichtigung der Bemessungskriterien von Art. 7 GebV werden die Verfahrenskosten auf Fr. 2'400.00 festgelegt.
110 2018 114 · be (Art. 7 Abs. 1 GebV)
Building Authority Costs Upheld Despite Applicant's Challenge to Proportionality and Notification
n sich nach dem Aufwand, an der Bedeutung des Geschäfts sowie an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gebührenpflichtigen (Art. 7 Abs. 1 GebV). Laut Art. 8 Abs. 1 GebV bemisst sich der Tarif nach Aufwand durch die Taxpunktansätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
100 2015 332 · be (Art. 7 GebV)
Football Supporters' Zone Exclusion Upheld Despite Dropped Assault Charges
hren- pflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie der wirtschaftli- chen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen (Art. 7 GebV). 7.3 Die GebV stützt sich auf das Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0).
120 2015 25 · be (Art. 19 Abs. 1 und Art. 7 GebV59)
Residents v. Local Authority: Gravel Pit Operation Legality and Permit Violations
hoben werden (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Die Pauschalgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'600.00 (Art. 103 Abs. 2 VRPG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 und Art. 7 GebV59). Für den Augenschein vom 5. August 2015 wird in Anwendung von Art. 20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 400.00 erhoben
100 2015 183 · be (Art. 7 GebV)
Burgergemeinde v. Cantonal Administrative Court regarding Water Body Classification under WBG
t zu bestimmen (Art. 71 des Gesetzes vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen [FLG; BSG 620.0]; vgl. auch Art. 7 GebV). Das Verwaltungsgericht auferlegt sich mit Bezug auf die Verlegung von Verfahrenskosten praxisgemäss eine gewisse Zu- rückhaltun
100 2015 157 · be (Art. 7 GebV)
Neighbor Appeal Against Telecommunications Mast Upgrade Permit Rejected
Gebührenpflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen (Art. 7 GebV). Art. 2a Abs. 1 GebV statuiert die Anwendung des Kostendeckungsprinzips, aber es ist notorisch, dass die von den Justizbehörden
110 2015 66 · be (Art. 7 GebV)
Appeal Regarding Administrative Costs for Agricultural Feedlot Expansion Approval
Gebührenpflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen (Art. 7 GebV). Für die Gebühr des AGR ist Anhang IV A Ziffer 2.14 der GebV anwendbar. Danach erhebt das AGR unter anderem für die Stellungna
110 2014 59 · be (Art. 7 GebV)
Property Owner Appeal of Farmhouse Demolition and Duplex/Apartment Construction Dismissed
Gebührenpflichtigen und deren Interesse an der Verrichtung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gebührenpflichtigen (Art. 7 GebV). Die Pauschalgebühr umfasst auch den Aufwand für Mitberichte (Art. 12 Abs. 1 GebV). In Anwendung dieser Bestimmungen wird die Pa