Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.
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Memorial
Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.
N° 62
Beschluß vom 20. November 1940 betreffend die
Sicherheiten, die dem Staat zur Erhebung der
direkten Steuern sowie gewisser Taxen und
Beiträge zur Verfügung stehen.
Die Verwaltungskommission,
Nach Einsicht der Entschließungen der Abgeord-
netenkammer vom 16. und 23. M a i 1940 ;
Nach Einsicht der Gesetze vom 28. September 1938
und 29. August 1939, betreffend die Ausdehnung der
Kompetenz der Exkutivgewalt ;
Nach Einsicht des Gesetzes vom 27. November
1933 betreffend die Erhebung der direkten Steuern ;
Nach Einsicht des Beschlusses vom 28. Dezember
1939, betreffend die Sicherheiten, die dem Staat zur
Erhebung der direkten Steuern sowie gewisser Taxen
und Beiträge zur Verfügung stehen ;
In Erwägung, daß für die Steuerquoten, Taxen
und Beiträge von 1937 und 1938 das Privileg und
die gesetzliche Hypothek am 31. Dezember dieses
Jahres erlöschen, es sei denn, daß die
Steuerverwal-
tung die Vollstreckungsmaßnahmen an den sich im
Rückstand befindenden Steuerpflichtigen vor diesem
Datum vornimmt;
In Erwägnug, daß bei der gegenwärtigen Wirt-
schaftslage die Zwangsvollstreckung
von gewissen
Steuerpflichtigen sowohl für diese und den Fiskus
als auch für die Chirographargläubiger dieser Schuld-
ner verhängnisvoll wäre ; daß es demnach im wohl-
verstandenen
Allgemeininteresse
ist,
die
Bestim-
mungen des Gesetzes vom 27. November 1933 und des
Beschlusses vom 28. Dezember 1939 in dem Sinne
abzuändern, daß die Steuerverwaltung das Zwangs-
verfahren verschieben kann, ohne die an ihre Gut-
haben geknüpften Vorrechte einzubüßen;
Beschließt
In Abänderung des Art. 1 des erwähnten
Beschlusses vom 28. Dezember 1939 verlieren, für
die direkten Steuern des Jahres 1937 und die Taxen
und Beiträge des Rechnungsjahres 1937, die den
direkten Steuern in Bezug auf die Erhebung gleich-
gestellt sind, das Privileg und die gesetzliche Hypothek,
die in Art. 1 und 3 des Gesetzes vom 27. November
1933 betreffend die Erhebung der
direkten
Steuern
vorgesehen sind, ihre Gültigkeit am 31. Dezember
des vierten Jahres, das auf das Steuerjahr folgt.
Für die direkten Steuern des Jahres 1938 und die
Taxen und Beiträge des Rechnungsjahres 1938, die
den direkten Steuern in
Bezug auf die Erhebung
gleichgestellt sind, verlieren das
Privileg
und
die
gesetzliche Hypothek, die in den Art. 1 und 3 des
Gesetzes vom 27. November
betreffend
die
Erhebung der direkten Steuern vorgesehen sind, ihre
Gültigkeit am 31. Dezember des dritten Jahres, das
auf das Steuerjahr folgt.
Falls es angezeigt erscheint, die sofortige
Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen aufzu-
schieben, kann die Verwaltung die
Eintragung
der
gesetzlichen Hypothek veranlassen.
Diese
Eintragung
gewährleistet den in obigem Art. 1, Abs. 1 erwähnten
Guthaben während einem weiteren Jahr und den im
obigen Art. 1, Abs. 2 erwähnten Guthaben während
zwei weiteren Jahren die durch Nr. 3 des Art. 1 des
obengenannten Gesetzes vom 27. November 1933
zugewiesenen Sicherheiten und Rang unter der Be-
dingung, daß dieselbe vor dem 31. Dezember des
Jahres erfolgt, am Schlusse dessen die von der Ein-
tragung befreite gesetzliche Hypothek gemäß Art. 1
des gegenwärtigen Beschlusses erlöschen soll.
Der Regierungsrat für die Finanzen ist
mit der Ausführung dieses Beschlusses betraut, der
am Tage seiner Veröffentlichung
im
„Memorial"
in
Kraft tritt.
Luxemburg, den 20. November 1940.
Die Verwaltungskommissiom
Johann Metzdorff, Josef Carmes, Ludwig S i m m e r ,
Mathias Pütz.
Bekanntmachung.— Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für das Doktorat in der Philosophie und Philo-
logie wird sich vom 2. bis 18. Dezember 1940 in ordentlicher Tagung in einem Saale des Mädchenlyzeums in
Luxemburg versammeln zwecks Prüfung folgender Kandidaten
Georgette
Beljon
aus
Wiltz,
Josef
Duhr
aus
Ahn,
Leopold
Hoffmann
aus
Clerf,
Magdalena
Kinnen aus Esch a. d. Alz., Heinrich Kugener aus Mersch, Eduard Lauer aus Filsdorf, Ludwig
Ley aus Vettel, Bernhard Molitor aus Redingen a. d. Attert, Luzian Ney aus Petingen.
Die schriftliche Prüfung findet für alle Kandidaten am 2. und 3. Dezember statt, jedesmal von 9—12 Uhr
und von 3—6 Uhr.
Die mündlichen Prüfungen finden an folgenden Tagen statt
für Hrn. Josef Duhr am 16. Dezember um 8 Uhr vormittags ;
für Hrn. Leopold Hoffmann am 16. Dezember um 10 Uhr vormittags ;
für Frl. Magdalena Kinnen am 16. Dezember um 2,30 Uhr nachmittags ;
für Hrn. Luzian Ney am 16. Dezember um 4,30 Uhr nachmittags ;
für Hrn. Heinrich Kugener am 17. Dezember um 8 Uhr vormittags ;
für Hrn. Eduard Lauer am 17. Dezember um 10 Uhr vormittags ;
für Frl. Georgette Beljon an 17. Dezember um 2,30 Uhr nachmittags ;
für Hrn. Ludwig Ley am 18. Dezember um 8 Uhr vormittags ;
für Hrn. Bernhard Molitor am 18. Dezember um 10 Uhr vormittags. — 22. November 1940.
Bekanntmachung. — Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für das Doktorat in den physikalischen und
mathematischen Wissenschaften wird sich in ordentlicher Tagung vom 2. Dezember bis 20. Dezember 1940
in einem Saale der Industrie- und Handelsschule in Luxemburg versammeln, zwecks Prüfung nachstehender
Kandidaten
Albert DelfeId aus Vorn, Adolf Galles aus Luxemburg, Nikolaus Hild aus Beyerholz (Canach),
Renatus
Hoffmann
aus
Esch
a.
d.
AIz.,
Georg
Manderfeld
aus
Düsseldorf,
Marzellus
Michels
aus Differdingen, Rüdiger Neiers aus Luxemburg, Robert Weis aus Echternach.
Die schriftliche Prüfung findet statt für alle Kandidaten am Montag, 2. Dezember, und Dienstag, 3. De-
zember, jedesmals von 9—12 und von 3—6 Uhr.
Die mündlichen Prüfungen finden an folgenden Tagen statt
am 18. Dezember um 2,30 Uhr für Hrn. Albert Delfeld ;
am 18. Dezember um 4,30 Uhr für Hrn. Adolf Galles ;
am 19. Dezember um 8,30 Uhr für Hrn. Nikolaus Hild ;
am 19. Dezember um 10,30 Uhr für Hrn. Renatus Zoffmann ;
am 19. Dezember um 2,30 Uhr für Hrn. Georg Manderfeld ;
am 19. Dezember um 4,30 Uhr für Hrn. Marzellus Michels ;
am 20. Dezember um 8,30 Uhr für Hrn. Rüdiger Neiers ;
am 20. Dezember um 10,30 Uhr für Hrn. Robert Weis. — 22. November 1940.
Bekanntmachung. — Gemeindereglement. — In seiner Sitzung vom 7. September 1940 hat der Gemeinde-
rat von Erpeldingen das Kirchhofreglement ergänzt. — Diese Ergänzung ist genehmigt und veröffentlicht
worden. — 18. November 1940.
Bekanntmachung. — Inhaberwertpapiere. — Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Her-
mann Thibeau aus Luxemburg vom 15. November 1940 zufolge, ist Einspruch erhoben worden gegen die
Auszahlung des Kapitals und der ab 1. Oktober 1940 erfallenen Zinsen von 8 Obligationen der 5%igen
luxem-
burgischen Staatsanleihe von 1932 Nr. 5061, 5440 bis 5446 einschl. von je 1.000 holländischen Gulden.
Der Opponent erklärt, die betreffenden Wertpapiere verloren zu haben.
Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes
vom
16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.
— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Eduard Goldschmit aus Remich vom 15. No-
vember 1940 zufolge, ist der durch Verrichtung vom 2. August 1940 desselben Gerichtsvollziehers über 4 Obli-
gationen Lit. A Nr. 7069 bis 7072 zu je 100 Franken ; 5 Obligationen Lit. B Nr. 11971 bis 11975 zu je 500
Franken und 1 Obligation Lit. C Nr. 26485 zu 1.000 Franken erhobene Einspruch aufgehoben.
Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 22 des Gesetzes vom
16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18 November 1940.
Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.
Gemeinde Heinerscheid.
Anleihe von 900.000 Fr. 3,75% von 1938.
Erfalltag : 2. November 1940.
Gezogene Obligationen
45, 89, 132, 182, 230, 271, 342, 377, 430, 490, 534, 559, 615, 725, 774, 803, 846.
Die Auszahlung erfolgt an den Schaltern der Ardenner Kreditbank, in Ulflingen. — 20. November 1 9 4 0 .
— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Peter Konz aus Luxemburg vom 15. November
1940 zufolge, ist Einspruch erhoben worden gegen die Auszahlung des Kapitals und der Dividendenscheine
Nr. 29 und folgende der Anteilscheine Arbed Nr. 2421 und 112229.
Der Opponent erklärt, das; die betreffenden Wertpapiere durch das Feuer zerstört worden sind.
Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes
vom
16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.
— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Peter Konz aus Luxemburg vom 15. November
1940 zufolge, ist Einspruch erhoben wurden gegen die Auszahlung des Kapitals und der Dividendenscheine
Nr. 30 und folgende der Anteilscheine Arbed Nr. 104448 und 104449.
Der Opponent erklärt, daß die betreffenden Wertpapiere durch das Feuer zerstört worden sind.
Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes vom
16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.
— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Eduard Goldschmit aus Remich vom 15. No-
vember 1940 zufolge, ist der durch Verrichtung vom 2. August 1940 desselben Gerichtsvollziehers über 8 Obli-
gationen Lit. A Nr. 7061 bis 7068 zu je 100 Franken ; 10 Obligationen Lit. B Nr. 11959 bis 11968 zu je 500
Franken und 1 Obligation Lit. C Nr. 26484 zu 1.000 Franken erhobene Einspruch aufgehoben.
Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht in Ausführung des Art. 22 des Gesetzes vom
16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.
Gemeinden
und Sektionen
Sassenheim
Nommern (Schrond-
weiler)
Manternach (Lellig)
Mertert
Bezeichnung
der Anleihe
3.000.000 Frk.
41% von 1935
15.000 Frk.
3½% von 1898
10.000 Frk.
3½% von 1896
8.000 Frk.
3½% von 1899
Erfalltag
1. Dezember
id.
2. Januar
id.
Gezogene Nummern
8,74 115
69, 72.
7, 76.
88, 220, 285, 532,
559, 621, 799, 904,
975,
1235, 1360,
1380, 1493, 2128,
2208, 2252, 2539,
2838, 2860, 2918.
Kasse welche
die Auszahlung
vornimmt
General-Bank
in Luxemburg.
Internationale Bank
in Luxemburg.
id.
id.
11. November 1940.
Gemeinden
und Sektionen.
Tüntingen (Tün-
tingen) ..
Kayl
Remich
Mersch (Mersch)...
Mersch (Reckingen).
14 November 1940
Bezeichnung
der Anleihe.
80.000 Frk.
200.000 Frk.
4% von 1936
220.000 Frk.
60.000 Frk.
15.000 Frk.
Erfalltag
1. Dezember
id.
1. Januar
1. Februar
id.
Gezogene Nummern.
13, 53,
98,
107.
41, 51.
9, 11.
3, 6, 46.
61, 73,80,81,
169, 231, 236
342,348, 362,
390.
6, 71.
8, 16,
36.
107,
195.
Kasse welche die
Auszahlung
vornimmt.
Gemeindekasse.
Generalbank
in Luxemburg
Gemeindekasse.
id.
id.
Viktor
Bück, Druck- und Verlagsanstalt, G. m. b. H., Luxemburg.
Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.
Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.