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Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.

4 Articles / Dispositions · Luxembourg
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Texte législatif (4 Articles)

Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.

Memorial

Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.

N° 62

Beschluß vom 20. November 1940 betreffend die

Sicherheiten, die dem Staat zur Erhebung der

direkten Steuern sowie gewisser Taxen und

Beiträge zur Verfügung stehen.

Die Verwaltungskommission,

Nach Einsicht der Entschließungen der Abgeord-

netenkammer vom 16. und 23. M a i 1940 ;

Nach Einsicht der Gesetze vom 28. September 1938

und 29. August 1939, betreffend die Ausdehnung der

Kompetenz der Exkutivgewalt ;

Nach Einsicht des Gesetzes vom 27. November

1933 betreffend die Erhebung der direkten Steuern ;

Nach Einsicht des Beschlusses vom 28. Dezember

1939, betreffend die Sicherheiten, die dem Staat zur

Erhebung der direkten Steuern sowie gewisser Taxen

und Beiträge zur Verfügung stehen ;

In Erwägung, daß für die Steuerquoten, Taxen

und Beiträge von 1937 und 1938 das Privileg und

die gesetzliche Hypothek am 31. Dezember dieses

Jahres erlöschen, es sei denn, daß die

Steuerverwal-

tung die Vollstreckungsmaßnahmen an den sich im

Rückstand befindenden Steuerpflichtigen vor diesem

Datum vornimmt;

In Erwägnug, daß bei der gegenwärtigen Wirt-

schaftslage die Zwangsvollstreckung

von gewissen

Steuerpflichtigen sowohl für diese und den Fiskus

als auch für die Chirographargläubiger dieser Schuld-

ner verhängnisvoll wäre ; daß es demnach im wohl-

verstandenen

Allgemeininteresse

ist,

die

Bestim-

mungen des Gesetzes vom 27. November 1933 und des

Beschlusses vom 28. Dezember 1939 in dem Sinne

abzuändern, daß die Steuerverwaltung das Zwangs-

verfahren verschieben kann, ohne die an ihre Gut-

haben geknüpften Vorrechte einzubüßen;

Beschließt

Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.

In Abänderung des Art. 1 des erwähnten

Beschlusses vom 28. Dezember 1939 verlieren, für

die direkten Steuern des Jahres 1937 und die Taxen

und Beiträge des Rechnungsjahres 1937, die den

direkten Steuern in Bezug auf die Erhebung gleich-

gestellt sind, das Privileg und die gesetzliche Hypothek,

die in Art. 1 und 3 des Gesetzes vom 27. November

1933 betreffend die Erhebung der

direkten

Steuern

vorgesehen sind, ihre Gültigkeit am 31. Dezember

des vierten Jahres, das auf das Steuerjahr folgt.

Für die direkten Steuern des Jahres 1938 und die

Taxen und Beiträge des Rechnungsjahres 1938, die

den direkten Steuern in

Bezug auf die Erhebung

gleichgestellt sind, verlieren das

Privileg

und

die

gesetzliche Hypothek, die in den Art. 1 und 3 des

Gesetzes vom 27. November

betreffend

die

Erhebung der direkten Steuern vorgesehen sind, ihre

Gültigkeit am 31. Dezember des dritten Jahres, das

auf das Steuerjahr folgt.

Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.

Falls es angezeigt erscheint, die sofortige

Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen aufzu-

schieben, kann die Verwaltung die

Eintragung

der

gesetzlichen Hypothek veranlassen.

Diese

Eintragung

gewährleistet den in obigem Art. 1, Abs. 1 erwähnten

Guthaben während einem weiteren Jahr und den im

obigen Art. 1, Abs. 2 erwähnten Guthaben während

zwei weiteren Jahren die durch Nr. 3 des Art. 1 des

obengenannten Gesetzes vom 27. November 1933

zugewiesenen Sicherheiten und Rang unter der Be-

dingung, daß dieselbe vor dem 31. Dezember des

Jahres erfolgt, am Schlusse dessen die von der Ein-

tragung befreite gesetzliche Hypothek gemäß Art. 1

des gegenwärtigen Beschlusses erlöschen soll.

Luxemburg, Samstag, den 23. November 1940.

Der Regierungsrat für die Finanzen ist

mit der Ausführung dieses Beschlusses betraut, der

am Tage seiner Veröffentlichung

im

„Memorial"

in

Kraft tritt.

Luxemburg, den 20. November 1940.

Die Verwaltungskommissiom

Johann Metzdorff, Josef Carmes, Ludwig S i m m e r ,

Mathias Pütz.

Bekanntmachung.— Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für das Doktorat in der Philosophie und Philo-

logie wird sich vom 2. bis 18. Dezember 1940 in ordentlicher Tagung in einem Saale des Mädchenlyzeums in

Luxemburg versammeln zwecks Prüfung folgender Kandidaten

Georgette

Beljon

aus

Wiltz,

Josef

Duhr

aus

Ahn,

Leopold

Hoffmann

aus

Clerf,

Magdalena

Kinnen aus Esch a. d. Alz., Heinrich Kugener aus Mersch, Eduard Lauer aus Filsdorf, Ludwig

Ley aus Vettel, Bernhard Molitor aus Redingen a. d. Attert, Luzian Ney aus Petingen.

Die schriftliche Prüfung findet für alle Kandidaten am 2. und 3. Dezember statt, jedesmal von 9—12 Uhr

und von 3—6 Uhr.

Die mündlichen Prüfungen finden an folgenden Tagen statt

für Hrn. Josef Duhr am 16. Dezember um 8 Uhr vormittags ;

für Hrn. Leopold Hoffmann am 16. Dezember um 10 Uhr vormittags ;

für Frl. Magdalena Kinnen am 16. Dezember um 2,30 Uhr nachmittags ;

für Hrn. Luzian Ney am 16. Dezember um 4,30 Uhr nachmittags ;

für Hrn. Heinrich Kugener am 17. Dezember um 8 Uhr vormittags ;

für Hrn. Eduard Lauer am 17. Dezember um 10 Uhr vormittags ;

für Frl. Georgette Beljon an 17. Dezember um 2,30 Uhr nachmittags ;

für Hrn. Ludwig Ley am 18. Dezember um 8 Uhr vormittags ;

für Hrn. Bernhard Molitor am 18. Dezember um 10 Uhr vormittags. — 22. November 1940.

Bekanntmachung. — Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für das Doktorat in den physikalischen und

mathematischen Wissenschaften wird sich in ordentlicher Tagung vom 2. Dezember bis 20. Dezember 1940

in einem Saale der Industrie- und Handelsschule in Luxemburg versammeln, zwecks Prüfung nachstehender

Kandidaten

Albert DelfeId aus Vorn, Adolf Galles aus Luxemburg, Nikolaus Hild aus Beyerholz (Canach),

Renatus

Hoffmann

aus

Esch

a.

d.

AIz.,

Georg

Manderfeld

aus

Düsseldorf,

Marzellus

Michels

aus Differdingen, Rüdiger Neiers aus Luxemburg, Robert Weis aus Echternach.

Die schriftliche Prüfung findet statt für alle Kandidaten am Montag, 2. Dezember, und Dienstag, 3. De-

zember, jedesmals von 9—12 und von 3—6 Uhr.

Die mündlichen Prüfungen finden an folgenden Tagen statt

am 18. Dezember um 2,30 Uhr für Hrn. Albert Delfeld ;

am 18. Dezember um 4,30 Uhr für Hrn. Adolf Galles ;

am 19. Dezember um 8,30 Uhr für Hrn. Nikolaus Hild ;

am 19. Dezember um 10,30 Uhr für Hrn. Renatus Zoffmann ;

am 19. Dezember um 2,30 Uhr für Hrn. Georg Manderfeld ;

am 19. Dezember um 4,30 Uhr für Hrn. Marzellus Michels ;

am 20. Dezember um 8,30 Uhr für Hrn. Rüdiger Neiers ;

am 20. Dezember um 10,30 Uhr für Hrn. Robert Weis. — 22. November 1940.

Bekanntmachung. — Gemeindereglement. — In seiner Sitzung vom 7. September 1940 hat der Gemeinde-

rat von Erpeldingen das Kirchhofreglement ergänzt. — Diese Ergänzung ist genehmigt und veröffentlicht

worden. — 18. November 1940.

Bekanntmachung. — Inhaberwertpapiere. — Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Her-

mann Thibeau aus Luxemburg vom 15. November 1940 zufolge, ist Einspruch erhoben worden gegen die

Auszahlung des Kapitals und der ab 1. Oktober 1940 erfallenen Zinsen von 8 Obligationen der 5%igen

luxem-

burgischen Staatsanleihe von 1932 Nr. 5061, 5440 bis 5446 einschl. von je 1.000 holländischen Gulden.

Der Opponent erklärt, die betreffenden Wertpapiere verloren zu haben.

Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes

vom

16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.

— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Eduard Goldschmit aus Remich vom 15. No-

vember 1940 zufolge, ist der durch Verrichtung vom 2. August 1940 desselben Gerichtsvollziehers über 4 Obli-

gationen Lit. A Nr. 7069 bis 7072 zu je 100 Franken ; 5 Obligationen Lit. B Nr. 11971 bis 11975 zu je 500

Franken und 1 Obligation Lit. C Nr. 26485 zu 1.000 Franken erhobene Einspruch aufgehoben.

Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 22 des Gesetzes vom

16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18 November 1940.

Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.

Gemeinde Heinerscheid.

Anleihe von 900.000 Fr. 3,75% von 1938.

Erfalltag : 2. November 1940.

Gezogene Obligationen

45, 89, 132, 182, 230, 271, 342, 377, 430, 490, 534, 559, 615, 725, 774, 803, 846.

Die Auszahlung erfolgt an den Schaltern der Ardenner Kreditbank, in Ulflingen. — 20. November 1 9 4 0 .

— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Peter Konz aus Luxemburg vom 15. November

1940 zufolge, ist Einspruch erhoben worden gegen die Auszahlung des Kapitals und der Dividendenscheine

Nr. 29 und folgende der Anteilscheine Arbed Nr. 2421 und 112229.

Der Opponent erklärt, das; die betreffenden Wertpapiere durch das Feuer zerstört worden sind.

Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes

vom

16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.

— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Peter Konz aus Luxemburg vom 15. November

1940 zufolge, ist Einspruch erhoben wurden gegen die Auszahlung des Kapitals und der Dividendenscheine

Nr. 30 und folgende der Anteilscheine Arbed Nr. 104448 und 104449.

Der Opponent erklärt, daß die betreffenden Wertpapiere durch das Feuer zerstört worden sind.

Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes vom

16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.

— Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Eduard Goldschmit aus Remich vom 15. No-

vember 1940 zufolge, ist der durch Verrichtung vom 2. August 1940 desselben Gerichtsvollziehers über 8 Obli-

gationen Lit. A Nr. 7061 bis 7068 zu je 100 Franken ; 10 Obligationen Lit. B Nr. 11959 bis 11968 zu je 500

Franken und 1 Obligation Lit. C Nr. 26484 zu 1.000 Franken erhobene Einspruch aufgehoben.

Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht in Ausführung des Art. 22 des Gesetzes vom

16. Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 18. November 1940.

Gemeinden

und Sektionen

Sassenheim

Nommern (Schrond-

weiler)

Manternach (Lellig)

Mertert

Bezeichnung

der Anleihe

3.000.000 Frk.

41% von 1935

15.000 Frk.

3½% von 1898

10.000 Frk.

3½% von 1896

8.000 Frk.

3½% von 1899

Erfalltag

1. Dezember

id.

2. Januar

id.

Gezogene Nummern

8,74 115

69, 72.

7, 76.

88, 220, 285, 532,

559, 621, 799, 904,

975,

1235, 1360,

1380, 1493, 2128,

2208, 2252, 2539,

2838, 2860, 2918.

Kasse welche

die Auszahlung

vornimmt

General-Bank

in Luxemburg.

Internationale Bank

in Luxemburg.

id.

id.

11. November 1940.

Gemeinden

und Sektionen.

Tüntingen (Tün-

tingen) ..

Kayl

Remich

Mersch (Mersch)...

Mersch (Reckingen).

14 November 1940

Bezeichnung

der Anleihe.

80.000 Frk.

200.000 Frk.

4% von 1936

220.000 Frk.

60.000 Frk.

15.000 Frk.

Erfalltag

1. Dezember

id.

1. Januar

1. Februar

id.

Gezogene Nummern.

13, 53,

98,

107.

41, 51.

9, 11.

3, 6, 46.

61, 73,80,81,

169, 231, 236

342,348, 362,

390.

6, 71.

8, 16,

36.

107,

195.

Kasse welche die

Auszahlung

vornimmt.

Gemeindekasse.

Generalbank

in Luxemburg

Gemeindekasse.

id.

id.

Viktor

Bück, Druck- und Verlagsanstalt, G. m. b. H., Luxemburg.

Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.

Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.

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