Luxemburg, Samstag, den 2. November 1940.
Table des dispositions (6)
Texte législatif (6 Articles)
Memorial
Luxemburg, Samstag, den 2. November 1940.
N°
Beschluß vom 25. Oktober 1940, betreffend die Fest-
setzung des Soldes der Korporale und Mann-
schaften der Freiwilligenkompanie.
Die Verwaltungskommission,
Gesehen Art. 8 Abschnitt 3 des Gesetzes vom 16. Fe-
bruar 1881, die Organisation der Bewaffneten Macht
betreffend;
Gesehen den Königl.-Großh. Beschluß vom 2. März
1881, betreffend die Organisation der Bewaffneten
Macht zufolge des Gesetzes vom 16. Februar 1881;
Gesehen den Großh. Beschluß vorn 24. Februar
1939, betreffend die Zusammensetzung der Freiwilli-
gen-Kompanie;
Gesehen den Großh. Beschluß vom 15. Septem-
ber 1939, betreffend Schaffung eines zeitweiligen
Freiwilligen-Korps;
Gesehen den Großh. Beschluß vom 20. Februar
1895 betreffend das Verwaltungsreglement für die
Bewaffnete Macht;
Gesehen den Großh. Beschluß vom selben Tage
über die Festsetzung des Soldes der Freiwilligen-
Kompanie;
Gesehen Art. 4 Abschnitt 2 des Gesetzes vom 28. Mai
1919, betreffend die Aufbesserung der Gehälter der
Staatsbeamten- und Angestellten, der Kultusdiener,
Zuwendung einer Ortszulage, sowie Abänderung
einzelner Bestimmungen über die Pensionen und
die Altersgrenze;
Gesehen Art. 5 Abschnitt 1 des Gesetzes vom 28. Juli
1925, betreffend die Anpassung der Staatsgehälter
und -Pensionen an die Kosten der Lebenshaltung;
Gesehen die Großh. Beschlüsse vom 26. August
1919, 20. Oktober 1921, 21. März 1922, 15. Januar
und 28. September 1925, 7. Dezember 1928, 2. Fe-
bruar 1932 und 18. Juni 1937 betreffend die Fest-
setzung des Soldes der Korporale und Mannschaften
der Freiwilligen Kompanie;
Auf den Bericht des diensttuenden Präsidenten der
Verwaltungskommission und nach Beratung der Ver-
waltungskommission ;
Beschließt
Vom 1. Oktober 1940 ab ist der Tagessold
der Korporale, Soldaten und Hornisten festgesetzt
folgt
Korporal, Musikant 3. Klasse Korporal
und Schneidermeister
2,90
RM
Soldat 1. und 2. Klasse, sowie Hornist ...
2,70
„
Ein Soldabzug von 0,50 RM pro Tag
für
die
Kleidermasse und ein solcher von 1,20 RM pro
Tag für die Nahrung (Menageeinlage) ist festgesetzt.
Die verheirateten Korporäle beziehen außerdem
die KinderzuIagen.
Die durch die Fleischbeschautierärzte zu erhebenden Gebühren werden festgesetzt wie folgt
A. Schlachtvieh- und Fleischbeschau
Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.
a) für Rinder (ausschl. Kälber unter drei Monaten)
b) für Kälber bis zu 3 Monaten
c) für Schweine (ausschl. Trichinenschau)
d) für Ferkel
e) für Schafe und Ziegen
Beschaugebühr.
2,50
0,80
0,90
0,30
0,65
f) für Zickel (Schafe und Ziegen bis zu 3 Monaten, soweit deren Unter-
suchung vorgeschrieben ist)
g) für Pferde und sonstige Einhufer
0,30
4,75
Zuschlag.
0,50
0,15
0,20
0,10
1,00
Insgesamt.
3,00
0,95
1,10
0,30
0,75
0,30
5,75
Rm
„
„
„
B. Trichinenschau
Beschaugebühr.
Zuschlag.
Insgesamt.
für Schweine (einschl. Ferkel)
0,80
0,10
0,90
Rm
Die Gebühren erhöhen sich um 100% der eigentlichen Beschaugebühr, wenn die Untersuchungen Sonntags
oder Feiertags, oder im Sommer vor 7 Uhr oder nach 19 Uhr, im Winter vor 8 Uhr oder nach 19 Uhr verlangt
werden.
Eine Erhöhung der Gebühren um 50% der eigentlichen Beschaugebühr tritt ein, falls Schlachttage fest-
gesetzt sind und die Untersuchungen an anderen Werktagen verlangt werden.
Art. 80 des Verwaltungsreglementes für
die Bewaffnete Macht vom 20. Februar 1895, sowie
derjenige Teil des Großh. Beschlusses vom 21. Ja-
nuar 1926 der sich auf Art. 80 vorstehenden Regle-
mentes bezieht, sind abgeschafft.
Artikel 15 des vorerwähnten
Verwaltungsregle-
mentes ist wie folgt abzuändern
"und
wird
alle zehn Tage ausbezahlt."
Artikel 106,
Abschnitt 1 des Verwaltungsregle-
mentes ist wie folgt
abzuändern
"alle
zehn
Tage d. h. am 10., 20. und letzten Tage des Monats
ausbezahlt."
Dieser Beschluß wird im „Memorial" veröffentlicht mit Wirkung ab 1. Oktober 1940.
Luxemburg, den 29. Oktober 1940.
Die Verwaltungskommission
Johann Metzdorff, Josef Carmes, Ludwig Simmer, Mathias Pütz.
Gemeinde
Bettemburg.
Anleihe von 2.150.000 Fr. zu 4% von 1937.
Erfalltag : 1. November 1940.
Gezogene Nummern
3, 89, 163, 223, 232, 319, 392, 515, 544, 553, 560, 582, 600, 634, 665, 675, 680, 708, 760, 762,
768, 935, 961, 990, 1008, 1136, 1144, 1177, 1213, 1281, 1330, 1343, 1356, 1381, 1412, 1420, 1448, 1497,
1498, 1500, 1554, 1578, 1579, 1582, 1616, 1766, 1788, 1876, 1923, 1995, 2005, 2028, 2059, 2065, 2075, 2124.
Die Auszahlung geschieht an den Schaltern der General-Bank, in Luxemburg. — 18. Oktober 1940.
Gemeindeanleihen. — Ziehung von Obligationen.
Gemeinden
und Sektionen.
Lintgen
Wiltz
Bezeichnung
der Anleihe.
300.000 Frk.
4% von 1937
1.200.000 Fr.
4% von 1936
Erfalltag
15. Oktober
1. November
Gezogene Nummern.
8,34,78,94,180,220,240,276.
66,154,180,240,328,418,470,
531, 625, 772, 891, 937, 1036,
1128.
Kasse welche die
Auszahlung
vornimmt.
Generalbank
in Luxemburg
Internationale Bank
in Luxemburg
16 Oktober 1940.
Sparkasse L u x e m b u r g . — V e r l u s t e r k l ä r u n g e n v o n
S p a r b ü c h e r n . — A m 9. und 17.Oktober 1940
sind die Sparbücher Nr. 339.334, 181.726, 347.649 und 360.184 als verlustig erklärt worden.
Die Inhaber besagter Bücher werden hiermit ersucht dieselben binnen 14 Tagen ab heute, entweder im
Zentralamte oder in einem beliebigen Nebenamte der Sparkasse
vorzulegen und ihre Rechte geltend zu
machen.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Sparbücher annuliert und durch neue ersetzt. — 18. Oktober 1940.
Annullierung
von
verlorenen
Sparbüchern.
— Laut Beschluß des Hrn. Regierungs-
rates für die Finanzen vom 14. und 16. Oktober 1940, werden die Sparbücher Nr. 123934, 151366, 305381,
343697, 348331, 362264, 369442, 543467, 22530, 142107,
305275, 339910, 341252, 345012 und 369020
annulliert und durch neue ersetzt. — 18. Oktober 1940.
Bekanntmachung. — Gemeindereglement. — In seiner Sitzung vom 23. März 1940, hat der Gemeinderat
von Kayl ein Verkehrsreglement erlassen.
— Besagtes Reglement ist vorschriftsmäßig veröffentlicht worden.
— 18. Oktober 1940.
Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft. — In Gemäßheit von Art. 6 des Gesetzes vom 28. Dezem-
ber 1883 hat die Freie Syndikatsgenossenschaft für die Anlage einer Wiesenbewässerung im Ort genannt
„Im
Lohr"
zu
Lellingen,
ein
Duplikat
der
Gründungsurkunde bei der Verwaltungskommission in
Luxemburg und auf dem Gemeindesekretariat von Wilwerwiltz hinterlegt. — 24. Oktober 1940.
Viktor Bück, Druck- und Verlagsanstalt, G. m. b. H., Luxemburg.
Der diensttuende Präsident der Verwal-
tungskommission ist mit der Ausführung dieses Be-
schlusses betraut.
Luxemburg, den 25. Oktober 1940.
Die Mitglieder der Verwaltungskommission,
Johann Metzdorff, Josef Carmes, Ludwig Simmer,
Mathias Pütz.
Beschluß vom 29. Oktober 1940, über die Gebührenordnung für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau
und die Trichinenschau.
Die Verwaltungskommission,
Nach Einsicht der Entschließungen der Abgeordnetenkammer vom 16. und 23. Mai 1840;
Nach Einsicht ihres Beschlusses vom 1. Oktober 1940, über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau sowie die
Trichinenschau;
Beschließt