Legislator Jurisprudence & Législation
memorial_80efc9363837 LU

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

11 Articles / Dispositions · Luxembourg
Ouvrir la source officielle Version Markdown lisible par machine (.md)

Table des dispositions (11)

Texte législatif (11 Articles)

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Mémorial

du

des

Samedi, 10 juin 1922.

N° 45.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant

l'affectation à la construction d'habitations à

bon marché, des intérêts de la seconde tranche

de l'indemnité de renchérissement aux tra-

vailleurs du pays.

Nous CHARLOTTE, par la grâce de Dieu,

Grande-Duchesse de Luxembourg, Duchesse

de Nassau, etc., etc, etc.;

Vu la loi du 29 juillet 1921, portant modifica-

tion de celle du 29 mars 1920 sur les logements,

et notamment l'art. 12 de la dite loi;

Notre Conseil d'État entendu;

Sur le rapport de Notre Directeur général de

l'agriculture, de l'industrie et de la prévoyance

sociale, et après délibération du Gouvernement

en Conseil;

Avons arrêté et arrêtons

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Le Gouvernement est autorisé à

affecter, pendant une durée de 5 ans, à la cons-

truction d'habitations à bon marché, dans les

localités dans lesquelles la pénurie des loge-

ments aura été constatée par délibération du

conseil communal afférent, et dans les localités

avoisinant les centres populeux, le produit des

intérêts d'un capital de 4 millions de francs,

provenant de la seconde tranche de l'Indemnité

de renchérissement allouée aux travailleurs du

pays.

Le bénéfice du présent arrêté ne s'applique

qu'aux personnes qui rangent dans la catégorie

de celles auxquelles s'applique la loi du 29 mai

1906, sur les habitations à bon marché, et à \n

Großh. Beschluß vom 1. Juni 1922, betr. die

Verwendung der Zinsen des nicht ausbezahl-

ten Teils der Arbeiterteuerungszulage zur

Förderung der Erbauung von billigen Woh-

nungen.

Wir Charlotte, von Gottes Gnaden, Groß-

herzogin von Luxemburg Herzogin zu Nassau,

u.,

u.,

u.;

Nach Einsicht des Gesetzes vom 29. Juli 1921,

wodurch das Wohnungsgesetz vom 29. März 1920,

hauptsächlich in seinem Art. 12, abgeändert wird;

Nach Anhörung Unseres Staatsrates;

Auf den Bericht Unseres General-Direktors

des Ackerbaus, der Industrie und der sozialen

Fürsorge, und nach Beratung der Regierung im

Konseil;

Haben beschlossen und beschließen

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Die Regierung wird ermächtigt, wäh-

rend 5 Jahren die Zinsen eines Kapitals von

4 Millionen, das den nicht ausbezahlten Teil der

genehmigten Arbeiterteuerungszulage darstellt,

zur Erbauung von billigen Wohnungen in den

Ortschaften, in welchen laut Feststellung des

Gemeinderates Wohnungsnot besteht, sowie in

den Nachbarortschaften volkreicher Zentren, zu

verwenden.

Die Wohltat dieses Beschlusses kommt nur

solchen Personen zugute, auf die das Gesetz vom

29. Mai 1906, über die billigen Wohnungen,

Anwendung findet, und unter der ausdrücklichen

Memorial

Grand-Duché de Luxembourg.

Großherzogtums Luxemburg.

Samstag, 10. Juni 1922.

condition formelle a) que ces personnes ne

soient pas encore propriétaire d'une maison,

b) qu'elles ne possèdent pas un revenu dépas-

sant 15.000 francs par an; ce revenu est calculé

selon les indications de l'art. 4 de l'arrêté g.-d.

du 10 septembre 1921, sur les habitations à bon

marché, c) que la valeur de la construction, à

l'exclusion de celle du terrain, ne dépasse pas

la somme de 40.000 francs; d) que la valeur du

terrain servant à l'emplacement de la construc-

tion ne dépasse pas la somme de 5000 francs.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

L'attribution de ces fonds sera faite

1° aux communes et 2° aux particuliers qui,

pour leurs propres besoins, prennent à leur

charge la construction d'habitations à bon

marché; elle sera faite également aux sociétés

et coopératives de construction, constituées

dans les conditions prescrites par la loi précitée

du 29 mai 1906, et qui construisent des mai-

sons destinées à être vendues.

En ce qui concerne les communes, le déficit

éventuel pouvant résulter pour elles de par la

vente de ces maisons, sera couvert jusqu'à 50%,

sans que cependant la part de l'État puisse dé-

passer 10% du coût total de la construction.

La liquidation des sommes à attribuer aux

communes sera faite sur le vu des comptes dû-

ment vérifiés et appuyés de pièces comptables.

En ce qui concerne les particuliers et les so-

ciétés coopératives de construction, une prime

de construction de 10 % du coût total de la

construction et du prix d'acquisition de la place

à bâtir, est accordée. La liquidation de cette

prime aura lieu après l'achèvement de la ma-

çonnerie.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Die Zuteilung der bereitgestellten

Gelder erfolgt 1. an die Gemeinden, 2. an Pri-

vate, welche für ihr eigenes Wohnbedürfnis

bauen, 3. an Baugesellschaften und Genossen-

schaften, welche nach den Vorschriften des vor-

erwähnten Gesetzes vom 29. Mai 1906 gebildet

sind und die Erbauung von Häusern zum Ver-

kauf betreiben.

Etwa den Gemeinden aus dem Vertauf sol-

cher Häuser entstehende Verluste werden bis

zu 50% gedeckt, ohne daß jedoch der staatliche

Anteil 10%, des Gesamtbauwertes übersteigen

könnte. Die Auszahlung der den Gemeinden

zukommenden Beträge geschieht nach Vorle-

gung der sorgfältig geprüften Rechnungen und

der entsprechenden Quittungen.

Privaten und Baugenossenschaften wird eine

Bauprämie von 10%, des Gesamtbauwertes

und des Bauplatzpreises gewährt. Die Auszah-

lung dieser Prämie erfolgt nach Fertigstellung

des Rohbaus.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Il est interdit à tout particulier béné-

ficiaire d'une prime de construction d'aliéner

avant l'expiration d'un délai de 10 ans, la mai-

son nouvellement construite, sauf en cas de

décès du constructeur.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Privaten, die eine Bauprämie erhal-

ten haben, ist es, außer im Falle des Ablebens

des Bauherrn, vor Ablauf einer Frist von 10

Jahren verboten, das neuerbaute Haus zu ver-

kaufen.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Notre Directeur général du service

afférent est autorisé à déterminer, pour des cas

Bedingung, daß a) diese Personen noch kein

Haus zu Eigentum besitzen; b) ihr Jahresein-

kommen 15.000 Fr. nicht übersteigt; die Höhe

des Einkommens wird in der in Art. 4 des Großh.

Beschlusses vom 10. September 1921, über die

billigen Wohnungen, angegebenen Weise er-

rechnet; c) der reine Bauwert

ausschließlich

des Geländewertes — 40.000 Fr., d) der Wert

des Bauplatzes 5000 Fr. nicht übersteigt.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Unser zuständiger General-Direktor

ist befugt, in besonderen Fällen, die für notwendig

spéciaux, toutes mesures de précaution et de

sûreté que la situation comporte.

Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-

Les personnes qui se seront l'ait attri-

buer une prime contrairement aux dispositions

du présent arrêté ou qui se seront l'ait attribuer

une prime supérieure à celle qui leur serait re-

venue d'après les mêmes dispositions, sont

obligées de restituer l'intégralité de la prime

leur attribuée, sans préjudice de l'application

de sanctions pénales eu cas de manœuvres frau-

duleuses.

Château de Berg, le 1er juin 1922.

CHARLOTTE.

Le Directeur général de l'agriculture,,

de l'industrie et de la prévoyance sociale,

R. DE WAHA.

Avis. — Association syndicale.

Conformément à l'art. 10 de la loi du 28

décembre 1883, il sera ouvert du 29 juin au 13

juillet 1922, dans la commune de Petange, une

enquête sur le projet et les statuts d'une asso-

ciation à créer pour la construction d'un chemin

d'exploitation « A Wilmes Bour», « A la Siole»

à Rodange.

Le plan de situation, le devis détaillé des

travaux, un relevé alphabétique des proprié-

taires intéressés, ainsi que le projet des statuts

de l'association sorti déposés au secrétariat com-

munal de Petange, à partir du 29 juin prochain.

M. Mathias Diederich, membre de la commis-

sion d'agriculture à Bergem, est nommé com-

missaire à l'enquête. Il donnera les explica-

tions nécessaires aux intéressés, sur le terrain,

le 13 juillet prochain, de 9 à 11 heures du matin,

et recevra les réclamations le même jour, de

2 à 4 heures de relevée, dans la salle d'école à

Rodange.

Luxembourg, le 31 mai 1922.

Le Directeur général de l'agriculture,

de I'industrie et de la prévoyance sociale,

R. DE WAHA.

erachteten Vorsichts- und Sicherheitsmaßnah-

men zu treffen.

Avis. — Association syndicale.

Personen, die sich entgegen den Be-

stimmungen dieses Beschlusses oder die sich eine

höhere Prämie auszahlen lassen, als diejenige,

welche ihnen gemäß diesen Bestimmungen zu-

kommt, sind, unbeschadet der Unwendung der

Betrugsparagraphen des Strafgesetzbuches, in

jedem Falle zur Rückzahlung des Gesamtbetrages

der ihnen gewährten Prämie verpflichtet.

Schloß Berg, den 1. Juni 1922.

Charlotte.

Der General-Direktor des Ackerbaus,

der Industrie und der sozialen Fürsorge,

R. de Waha.

Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft.

Gemäß Art. 10 des Gesetzes vom 28. Dezem-

ber 1883 wird vom 29. Juni auf den 13. Juli

künftig, in der Gemeinde Petingen, eine Vor-

untersuchung abgehalten über das Projekt und

die Statuten einer zu bildenden Genossenschaft

für Anlage eines Feldweges, Orte genannt

„ à Wilmes Bour", „ à la Siole" zu Rodingen.

Der Situationsplan, der Kostenanschlag, ein

alphabetisches Verzeichnis der beteiligten Eigen-

tümer sowie das Projekt des Genossenschafts-

aktes sind auf dem Gemeindesekretariat von

Petingen vom 29. Juni künftig ab, hinterlegt.

Hr. Mathias Diederich, Mitglied der Acker-

baukommission zu Bergem, ist zum Untersu-

chungskommissar ernannt. Die nötigen Erklä-

rungen wird er den Interessenten, am 13. Juli

künftig von 9—11 Uhr morgens, an Ort und

Stelle geben und am selben Tage, von 2 — 4 Uhr

nachmittags, etwaige Einsprüche im Schul-

saale zu Rodingen entgegennehmen.

Luxemburg, den 31. Mai 1922.

Der General-Direktor des Ackerbaus,

der Industrie und der sozialen Fürsorge,

R. de Waha.

Arrêté du 10 juin 1922, concernant la clôture

de la session ordinaire de la Chambre des

députes.

LE

MINISTRE

D'ÉTAT,

PRÉSIDENT DU GOUVERNEMENT;

En vertu des pouvoirs lui conférés par ar-

rêté grand-ducal du 5 novembre 1921;

Déclare close la session ordinaire de la

Chambre des députés qui a été ouverte le

8 novembre, 1921 et ordonne que la présente

soit insérée au Mémorial.

Luxembourg, le 10 juin 1922.

Le Ministre d'État,

Président du Gouvernement,,

E.

REUTER.

Arrêté du 17 avril 1922, concernant la publi-

cation des rapports présentés par les autorités

sanitaires pour l'année 1921.

LE DIRECTEUR GÉNÉRAL DES FINANCES;

Vu les rapports du Collège médical et des

médecins-inspecteurs

sur l'état sanitaire du

Grand-Duché pendant l'année 1921, ainsi que

les rapports de M. le Directeur du Laboratoire

pratique de bactériologie;

Arrête

Les rapports prémentionnés seront publiés

comme annexe au Mémorial.

Luxembourg, le 17 avril 1922.

Le Directeur général des finances,

A. NEYENS.

Avis. — Administration des contributions

directes des accises et du cadastre.

Par arrêté grand-ducal du 24 mai crt. M.

Prosper Kayser, géomètre du cadastre à Esch-

s.-Alz., a été nommé géomètre en chef du ca-

dastre.

Luxembourg, le 31 mai 1922.

Le Directeur général des finances,

A. NEYENS.

Beschluß vom 10. Juni 1922, betreffend den

Schluß der ordentlichen Session der Kammer

der Abgeordneten.

Der Staatsminister,

Präsident der Regierung;

Kraft der ihm durch Großh. Beschluß vom

5. November 1921 übertragenen Vollmacht;

Erklärt die am 8. November 1921 eröffnete

ordentliche Session der Kammer der Abgeord-

neten für geschlossen und verordnet, das; diese

Erklärung im „Memorial" veröffentlicht werde.

Luxemburg, den 10. Juni 1922.

Der Staatsminister,

Präsident der Regierung,

E. Reuter.

Beschluß vom 17. April 1922, betreffend die

Veröffentlichung der Sanitätsberichte für das

Jahr 1921.

Der General-Direktor der Finanzen

Nach Einsicht des Berichtes des Medizinal-

kollegiums und der Berichte der Sanitätsinspek-

toren über die Gesundheitsverhältnisse im

Laufe des Jahres 1921, sowie der von dem Direk-

tor des Bakteriologischen Staatslaboratoriums

eingereichten Berichte;

Beschließt

Die vorerwähnten Berichte sollen als Beilage

zum „Memorial" veröffentlicht werden.

Luxemburg, den 17. April 1922.

Der General-Direktor der Finanzen,

A. Neyens.

Bekanntmachung.—

Steuer-, Akzisen- und

Katasterverwaltung.

Durch Großh. Beschluß vom 24. Mai crt., ist

Hr. Prosper Kayser, Geometer des Katasters

zu Esch a. d. Alzette, zum Obergeometer des

Katasters ernannt worden.

Luxemburg, den 31. Mai 1922.

Der General-Direktor der Finanzen,

A. Neyens.

Extrait du registre aux firmes publiés en exécution de l'art. 2 de la loi du 23 décembre 1909.

Arrondissement de Luxembourg. — Section A.

Inscriptions

N° 3901. — Stock American, bonneterie et mer-

cerie. — Propr. Bernard Sirotta, Differdange. —

Du 1er mai 1922.

N° 3902. — Nicolas Linster, commerce en gros

et en détail, Steinfort. — Du 2 mai 1922.

N° 3903. — Pierre Michels, négociant et auber-

giste, Hollerich.

Du 3 mai 1922.

N° 3904. — Aloyse Sadler, menuisier,

Merl.

— Du 12 mai 1922.

N° 3905. Léonie Haupert, Dudelange, objets

d'alimentation. — Expl.: Léonie Haupert, épouse

Joseph André.

Du 23 mai 1922.

N° 3906.— Otto Barth-Lang, tabacs, cigares

et cigarettes, Luxembourg. — Du 3 juin 1922.

N° 3907.

Vinaigrerie luxembourgeoise à Lu-

xembourg.

Expl.: J.-P. Pündel-Gaasch à Wor-

meldange.

Du 3 juin 1922.

Modifications

N°

97.

Beaucolin, papeterie-librairie,

Grand'rue, 1, Luxembourg.

La firme est con-

tinuée par ses quatre enfants : Jacques Beaucolin,

imprimeur, Marie Beaucolin, veuve Jos. Thiry,

Sophie Beaucolin, épouse de Michel de Muyser,

sous-directeur de l'usine électrique, ces trois à

Luxembourg, et Constant Beaucolin, représentant

de commerce à Berlin.

Gérante: Cath. Grever,

fondée de pouvoir.

Du 2 mai 1922.

N°

33.

Actuellement: Hôtel de Chicago,

Mertens-Kaul, Luxembourg-Gare, Hotel et débit

de boissons.

J.P. Mertens-Kaul, hôtelier à Lu-

xembourg-Gare.

Du

9 mai 1922.

N° 811.

Actuellement: Droguerie Grégoire

Kerschenmeyer, Albert Hoffelt, pharmacien, suc-

cesseur, Luxembourg.

Du 1er juin 1922.

N°

691.

Guido Vannucchi, Hollerich : les

qualités de «restaurant et importation de vins»

sont à biffer et à remplacer par « Entrepreneur et

Industriel » et au lieu de Hollerich « Rollingergrund »

donc actuellement: Guido Vannucchi, Entrepreneur

et Industriel à Rollingergrund. — Du 30 mai 1922.

Section B.

inscriptions

N° 609.

Newsbury, société anonyme à Lu-

xembourg, achat, vente, échange et placement de

tous titres de sociétés étrangères et notamment

de sociétés ou compagnies hollandaises.

Capital: 100.000 fr.

Président du conseil d'administration: Simon

van der Graaf, éditeur à Hilversom (Amsterdam). —

Constituée par acte reçu par M. P. Kuborn, notaire

à Luxembourg, en date du 20 avril 1922. — Du

5 mai 1922.

N° 610. — G. Wilhelmy et L. Schmeltzer à Lu-

xembourg. — Achat et vente de toutes marchan-

dises et de tous articles industriels, ainsi que toutes

autres opérations généralement quelconques.

Capital: 25.000 fr.

Associés: MM. Gustave Wilhelmy et Léon

Schmeltzer, industriels, Luxembourg. — Du 6 mai

1922.

N° 611. — Nichts et Wagner à Esch-s.-Alz.,

commerce de papier en gros et représentations

de fabriques étrangères.

Capital: 50.000 fr.

Math. Nickts et Henri Wagner, associés. — Du

9 mai 1922.

N° 612. — Pétrolifère Luxembourgeoise, Société

anonyme

à Hollerich-Luxembourg. — Emmaga-

sinage, commerce, industrie, transport, vente en

gros et en détail de pétrole, de benzine, huiles et de

leurs dérivés.

Capital: 100.000 fr.

Directeur: Jos. Sadzot. — Du 11 mai 1922.

N° 613. — Emile et Nicolas Kill à Bascharage.

- Exploitation d'une fonderie de cuivre et de

bronze, entreprise de travaux de ferblanterie pour

usines et bâtiments et représentation d'articles

similaires pour le commerce et l'industrie.

Capital: 20.000 fr.

Associés: Emile Kill, représentant de commerce

à Steinfort, et Nicolas Kill, quincailler à Bascharage.

— Du 11 mai 1922.

N° 614. — Etablissements Delhaize Frères et

Cie, « Le Lion», société anonyme à Molenbeck.

St. Jean (Bruxelles-Ouest), succursale à Differ-

dange. — Commerce de denrées coloniales, vins

et spiritueux, fabrication et vente de tous articles

d'alimentation, de ménage et autres.

Capital engagé dans la succursale au Grand-

Duché de Luxembourg: 30.000 fr.

Administrateurs-délégués

Edgar de Cooman,

et Louis Vieujant à Bruxelles.

Société belge constituée le 16 septembre 1907

pour une durée de 30 ans. — Du 30 mai 1922.

Modifications

N° 451. — Société Métallurgique des

Terres

Rouges à Luxembourg.

Administrateurs: Sont nommés: MM. J. Schneider,

maître des forges à Paris, et Jules Aubrun, directeur

général des Etablissements Schneider à Paris. —

A rayer de la liste: M. Achille Fournier, décédé.

M. Fritz Fischer, étant démissionnaire, est à

rayer de la liste des fondés de pouvoirs, désig-

nés pour la Division d'Esch-s.-Alz. — Du 11 mai

1922.

N° 608.— «Translux ». — M. Beffort-Bandermann,

négociant à Luxembourg, a été désigné comme

administrateur provisoire en remplacement de M.

J.-P. Glesener, démissionnaire.

M. J.-P. Glesener est nommé caissier, chef-

comptable et fondé de pouvoir de son service. —

Du 17 mai 1922.

N° 487. — Société Luxembourgeoise de Crédit

et de Dépôts, successeurs de Werling Lambert et

Cie, Luxembourg.

Mandataires: MM. Henry Mairet, sous-direc-

teur, et Abel Dubois, sous-directeur, tous deux à

Luxembourg.

Ils exerceront chacun leurs pouvoirs sous la

signature collective avec l'un quelconque des fondés

de pouvoirs actuels: MM. Nic. Wirion, Paul Rup-

precht, Bern. Loose, Ern. Ludovicy et H. Kremer.

Les pouvoirs accordés à M. André Serot, direc-

teur à Luxembourg, sont révoqués à partir du 15

mai 1922. — Du 18 mai 1922.

N° 422. — Banque Belgo-Luxembourgeoise à

Luxembourg. — Sont appelés aux fonctions d'admi-

nistrateurs: MM. Aug. Thorn, avocat-avoué à

Luxembourg, et Robert Metz, docteur en droit à

Luxembourg, et aux fonctions de commissaire M.

le comte Philippe de Beauffort. — Du 23 mai 1922.

N° 422.

Raison sociale actuelle: Société

Générale pour le commerce de produits industriels,

Luxembourg.

En abréviation « Sogeco». — Du

23 mai 1922.

N° 66. — « Draperies de Schleifmuhl » à Schleif-

muhl-lez-Luxembourg.

Conseil d'administration: MM. Jos.

Wurth,

directeur de Banque à Luxembourg, président, Jos.

Lang, industriel à Verviers, administrateur-délé-

gué, Georges Grandjean, industriel à Forges-

Philippe, H. O. Longtain, directeur des écoles à

Verviers, N. Hoffmann-Bettendorf, industriel à

Bruxelles, Maurice Godchaux, directeur d'usine

à Montigny, administrateurs, MM. Arnold Pleyers,

directeur-gérant, Jean Jaune, directeur, et Emile

Godchaux, directeur.

Fondé de pouvoir: M. Edouard Israël, chef de la

comptabilité. — Du 23 mai 1922.

Arrondissement de Diekirch.

N° 1408.

Tannerie de Vianden, Jean Peckels,

Vianden, fabrication de cuirs.

Exploitant

Peckels Jean à Vianden. — Du 23 mai 1922.

Avis. — Timbre.

Il résulte d'une quittance délivrée par le

receveur de l'enregistrement des actes civils

à Luxembourg, le 30 mai 1922, vol. 63, art. 113,

que la société anonyme « Saffir » à, Luxembourg,

a acquitté le droit de timbre à, raison de huit

cents actions de 500 fr. chacune portant les

n° s 1 à 800.

La présente déclaration est destinée à satis-

faire à l'art. 5 de la loi du 25 janvier 1872.

Luxembourg, le 2 juin 1922.

Le Directeur général des finances,

A. NEYENS.

Bekanntmachung.

Stempel.

Aus einer vom Enregistrementseinnehmer der

Zivilakten zu Luxemburg am 30. Mai 1922,

Band 63, Art.113 ausgestellten Quittung, er-

hellt, daß die anonyme Gesellschaft „Saffir"

mit Sitz in Luxemburg, die Stempelgebühr für

800 Aktien zu je 500 Fr., tragend die Nrn. 1 bis

800, entrichtet hat.

Diese Bekanntmachung soll der Bestimmung

des Art. 5 des Gesetzes vom 25. Januar 1872

Genüge leisten.

Luxemburg, den 2. Juni 1922.

Der General-Direktor der Finanzen,

A. N e y e n s .

Avis. — Association syndicale libre.

En conformité de l'art. 6 de la loi du 28 dé-

cembre 1883, concernant les associations syn-

dicales, l'association syndicale libre pour la

construction d'un chemin d'exploitation au

lieu dit «Jongenwald» à Eschdorf, a déposé

un double de l'acte d'association au Gouver-

nement et au secrétariat communal de Heider-

scheid.

Luxembourg, le 3 juin 1922.

Le Directeur général de l'agriculture,

de l'industrie et de la prévoyance sociale,

R.

DE

WAHA.

Bekanntmachung. — Freie Syndikatsgenossen-

schaft.

Gemäß Art. 6 des Gesetzes vom 28. Dezem-

ber 1883, betreffend die Bildung von Syndi-

katsgenossenschaften, hat die freie Syndikats-

genossenschaft für

Anlage eines Feldweges,

Ort genannt „Jongenwald" zu Eschdorf, ein

Duplikat des Genossenschaftsvertrages bei der

Regierung und auf dem Gemeindesekretariat

von Heiderscheid hinterlegt.

Luxemburg, den 3. Juni 1922.

Der General-Direktor des Ackerbaus,

der Industrie und der sozialen Fürsorge,

R. de Waha.

Relevé des agents d'assurances agréés pendant le mois de mai 1922.

d'ordre.

Noms et domiciles.

Karlshausen Othon, négociant,

Wiltz.

Maillet Jean, vétérinaire, Wiltz.

Kappweiler Pierre, député, Esch-

sur-Alzette.

Lorentz Jean, sous-directeur de

banque à

Ettelbruck.

Malhgen Jean, négociant, Esch-

sur-Alzette.

Steichen Victor, employé d'usine,

Esch-sur-Alzette.

Hiesdorf Nicolas,

cultivateur,

Consdorf.

Charpantier, Mathias, sacristain,

Rumelange.

Bisdorf Etienne, ingénieur,

Beyren.

Steichen Christophe, négociant,

Schouweiler.

Martin

Michel, employé, Rol-

lingergrund.

Beck J.-P., membre du conseil

municipal, Esch-sur-Alzette.

Geiben Jean-Pierre. commerçant,

Troisvierges.

Qualité.

Agent.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

Compagnies d'assurances.

«La Nationale Luxembourgeoise»

Soc. an.

« Rheinische Vich-Versicherung

auf Gegenseitigkeit», Cologne.

« La Luxembourgeoise », Soc.

an. d'Assurance et de Place-

ment.

«La Royale Belge».

« La Nationale Luxembourgeoise»

Soc. an.

« La Royale Belge».

« La Nationale Luxembourgeoise »

Soc. an.

«Le

Phénix» Incendie, et «Le

Phénix», Vie.

« Société Générale d'assurances

et de Crédit foncier».

«La Luxembourgeoise « Soc. an.

d'assurance et de Placement.

Division Incendie.

« Le Phénix», Incendie et «Le

Phénix», Vie, Paris.

«La Nationale Luxembourgeoise » »

Soc. an.

« Concordia», Cologne.

Date.

2 mai.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

id.

Luxembourg, le 31 mai 1922.

Le Directeur général des finances,

A. NEYENS.

Avis. — Association syndicale.

Conformément à l'art. 2 de la loi du 27 mars

1900, la société locale agricole de Bigelbach a

déposé au secrétariat communal de Reisdorf

l'un des doubles de l'acte d'association sous

seing privé dûment enregistré ainsi qu'une

liste indiquant les noms, professions et domi-

ciles des administrateurs et de tous les associés.

Luxembourg, le 3 juin 1922.

Le Directeur général de l'agriculture,

de l'industrie et de la prévoyance sociale,

R. DE WAHA.

Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft.

Gemäß Art. 2 des Gesetzes vom 27. März

1910,

hat der landwirtschaftliche Lokalverein

von Bigelbach auf dem Gemeindesekretariat

von Reisdorf ein Duplikat der gehörig einre-

gistrierten Privaturkunde betreffs des Genos-

senschaftsaktes nebst einem Verzeichnis hinter-

legt, das Namen, Stand und Wohnort der

Verwaltungsräte sowie sämtlicher Mitglieder

angibt.

Luxemburg, den 3. Juni 1922.

Der General-Direktor des Ackerbaus,

der Industrie und der sozialen Fürsorge,

R. de Waha.

Victor Bück. Luxembourg

La réunion du 22 janvier

1° Syndicat médical;

2° tarif médical;

3° tarif des médicaments.

La réunion du 12 février

1° Affaire Dr Sch;

2° l'emploi des cadavres humains au moment des épreuves des examens eu médecine;

3° exercice de la médecine dans les communes limitrophes de la frontière franco-luxembour-

geoise;

4° hygiène des logements en tant qu'établissements publics;

5° redevance des concessionnaires de pharmacies;

6° concessions des trois pharmacies demandées pour Luxembourg (Limpertsberg, Hollerich

et Bonnevoie);

7° œuvre de l'éducation physique

La réunion du 5 mars

1° Plainte d'un droguiste;

2° réclamation d'un pharmacien;

3° convention de l'opium;

4° règlement sanitaire de la ville d'Esch;

5° projet d'agrandissement du cimetière de Rosport;

6° traitement illicite d'un cas d'ophtalmie purulente par une sage-femme d'Esch-s.-Alz.;

7° tarif des vétérinaires;

8° tarif des médicaments.

La réunion du 26 man

1° Construction d'une école en plein air à Esch-s.-Alz. ;

2° divers.

La réunion du 7 mai

1° Création d'un cimetière à Bettange-s.-Mess;

2° question des séra;

3° projet d'aménagement partiel en clinique de l'établissement Sainte Zithe;

4° affaire Dr G. d'Echternach.

La réunion du 4

juin

1° Application de bandages herniaires par un étranger;

2° propositions du Collège médical pour la composition des jurys d'examen pour 1021- 1022;

3° introduction du libre choix des médecins pour pauvres à Grevenmacher;

4° propositions de réformes faites par M. le directeur de la Maternité à Luxembourg;

5° sérum curatif gratuit aux personnes pauvres.

La réunion du 2 juillet

1° Propositions de projet de budget du Collège médical pour 1922;

2° obligation du livret de contrôle pour le stage officinal de pharmacien;

3° demande d'une concession de pharmacie à Diekirch;

4° demande d'une concession de pharmacie à Junglinster;

5° demande d'une concession de pharmacie à Bonnevoie.

La réunion du 30

juillet

1° Construction d'une conduite d'eau à Septfontaines;

2° démission d'un membre suppléant du Collège médical;

3° propositions du Gouvernement des Pays-Bas concernant les communications relatives

aux maladies contagieuses;

4° adhésion au Common Wealth d'Australie;

5° loi de 1841 au sujet de la prohibition du commerce d'appareils herniaires;

6° accusations réciproques de pharmaciens et droguistes;

7° requête de plusieurs droguistes contre le débit et la vente des drogues et médicaments

par les pharmaciens.

La réunion du 24 septembre

1° Création d'une concession de pharmacie à Niedercorn;

2° notification obligatoire du choix de la résidence par les personnes exerçant une branche

de l'art de guérir dans le Grand-Duché;

3° contrôle des viandes importées de l'étranger;

4° différend Dr D. et Dr G. sur l'obligation de déclaration des cas de paratyphus au médecin-

inspecteur;

5° établissement d'une pharmacie à Steinfort;

6° épuration des eaux résiduelles des fabriques industrielles de Wiltz et construction d'une

conduite d'eau intercommunale projetée à Wiltz;

7° vins médicinaux de provenance étrangère; leur vente dans les pharmacies;

8° annonce « Mondorfer Salz» dans les journaux;

0° agrandissement du cimetière de Bonnevoie.

La réunion du 14 octobre

1° Propositions des candidats de pharmacie par le Collège médical pour Junglinster, Limperts-

berg et, Petange;

2° affaire Dr Sch.;

3° question des draperies mortuaires au point de vue hygiénique;

4° règlement sur l'inspection scolaire à Luxembourg;

5° affaire d'une sage-femme d'E. ;

6° stage pharmaceutique combiné aux études pharmaceutiques;

7° la vente des drogues et, substances médicales réglée par l'ordonnance r. g.-d. du 12 octobre

1841;

8° établissement et exploration d'une droguerie subordonnés à l'autorisation préalable par

le Gouvernement;

9° contrôle de la comptabilité des officines.

La réunion du 31 décembre

Propositions du Collège médical pour la candidature au poste de président du Collège médical.

II. — Maladies épidémiques.

Relevé des cas de maladies épidémiques constatés en 1921 suivant les avis publiés au «Mémorial»

(Les chiffres entre parenthèses indiquent les décès.)

Service des vaccinations.

Cantons

Luxembourg-ville

Capellen

Esch-s.-Alz

Luxbg.-campagne

Mersch

Clervaux

Diekirch

Redange

Vianden

Wiltz

Echternach

Grevenmacher.

Remich

Totaux

Vaccinés

Avec succès

Sans succès

A succès inconnu

Le Collège médical,

Dr GIVER, Président.

Dr KLEES, Secrétaire.

Cantons

Luxembourg-ville

Capellen

Esch-s.-Alz

Luxbg.-campagne

Mersch

Clervaux

Diekirch

Vianden

Redange

Wiltz

Echternach

Grevenmacher

Remich

Totaux

Coque-

luche

Dyphtérie

39 (5)

6(1)

31(1)

1(1)

201 (8)

Fièvre

typhoïde

20 (4)

20 (1)

13 (2)

7(1)

157 (8)

Méningite

cérébro-

spinale

Scarlatine

Fièvre

puer-

pérale

3(1)

2 (2)

4(1)

2(1)

3 (3)

1 (1)

17(9)

Encé-

phalite

lethar-

gique

1 (1)

1 (1)

Pustules

malignes

Rapports des médecins-inspecteurs.

Kanton Luxemburg.

Von ansteckenden Krankheitsfällen waren im Kanton Luxemburg, während des Jahres 1921 zu ver-

zeichnen: Scharlach 35 Fälle, Diphteritis 43, Typhus 5, Paratyphus 54, Puerperalfieber 3, Tetanus 1, töt-

lichverlaufene Meningitis cerebrospinalis 2. Die Mortalität war bei diesen Fällen eine geringe.

In bezug: auf Scharlach und Diphteritis möchte ich nochmals auf die allzu frühe Wiederaufnahme

der Genesenen in der Schule hinweisen. Der Schulbesuch wäre nur wieder zu gestatten nach Vorzeigen

eines Zeugnisses des Schularztes und Sanitätsinspektors.

Was Typhus anbelangt, so traten im Monat Juli im Konvikt mehrere Fälle auf. Die größte Anzahl

fiel in die Monate Juni und Juli; dann kam die leichte Epidemie zum Abklingen. Ich habe die Kranken

des Konviktes mit dem behandelnden Arzt, Dr. Aug. Wagner besucht; die Kranken waren genügend

isoliert, und für Desinfektion der Zimmer und Wäsche war gesorgt.

Ich habe sofort die Impfung aller Schüler und Bewohner des Konvikts angeordnet und sind die Im-

pfungen in meiner Gegenwart des Nachmittags von den Herren Dr. Rod. Klees und Wagner vorgenommen

worden.

Den Schülern habe ich im großen Saal in Gegenwart des Hrn. Direktors das Wesentliche über Typhus

erklärt, und besonders darauf hingewiesen, wie man sich und seine Umgebung vor Ansteckung zu schützen

hat. Alle Schüler wurden dann am 28., nachdem das Reaktionsfieber abgeklungen war nach Hause ent-

lassen.

Das Resultat der Impfung war ein sehr gutes. Keine Komplikationen traten auf, und keiner der ge-

impften Schüler ist später an Typhus erkrankt; sie konnten nach der vorgeschriebenen Quarantaine

in das Institut zurückkehren. Auch war der Krankheitsverlauf bei den geimpften Kranken ein günstiger.

Während der Abwesenheit der Schüler sind alle Räume des Konvikts einer gründlichen Desinfektion unter-

zogen worden.

Die Ursache des Auftretens dieser Typhusfälle konnte ich nach angestellten Nachforschungen, auf

den Genuß von Biscreme, welche man in allen Straßen der Stadt feilbot, zurückführen.

Der Hr. Polizeikommissar stellte mir Polizeibrigadier Faulke zur Verfügung, der mich zu allen

Eiscremefabrikanten, 10 an der Zahl, begleitete; ich besichtigte genau die Räume, in welchen dieses Genuß-

mittel zubereitet wird.

Bei allen lassen die Räume schr zu wünschen übrig, was Hygiene anbelangt, auch sind die mit der

Zubereitung beschäftigten Männer und Frauen höchst unsauber in der Kleidung und die Pflege der Hände

und des Körpers ganz vernachlässigt. Bei einem Fabrikanten war ein Typhuskranker. Bei diesem, und

verschiedenen andern, wo es allzu unsauber herging, haben wir weitere Fabrikation untersagt.

Den andern haben wir alle Anweisungen gegeben, wie sie sich in bezug auf Reinhaltung der Räume,

der Maschinen und ihrer Person zu verhalten hätten; und ihnen angedeutet, daß, bei Nichtbeobachtung

unserer Vorschriften, das Geschäft geschlossen würde.

Es wäre angezeigt, ein Reglement auszuarbeiten und den Eiscremefabrikanten, was Raum, Maschine

und Kleidung anbelangt, ganz genaue Vorschriften zu machen, und, wenn diese nicht befolgt werden,

ihnen die Zubereitung des Eises zu verbieten.

Bei dem im Frühjahr und Sommer wieder auftretenden Verkauf dieser Creme ist sonst auch ein Wie-

derauftreten von Typhus zu befürchten.

Jedenfalls werde ich bei allen Fabrikanten eine nochmalige Revision vornehmen und darüber be-

richten.

Die Tuberkulose, die gefährlichste aller Seuchen, herrscht noch immer in erschreckendem Maße.

Bezugs der Bekämpfung der Tuberkulose möchte ich nicht unterlassen, die Liga zu erwähnen und über

ihre Leistungen und Tätigkeit zu berichten. Nebst den Beratungsstellen (dispensaires) von Luxemburg,

Düdelingen, Esch a. d. Alz., Redingen, Ettelbrück, wurden 2 neue gegründet, in Grevenmacher und Differ-

dingen; eine andere steht in nächster Zukunft für Wiltz in Aussicht.

Das Publikum hat zu diesen Beratungsstellen großes Zutrauen gewonnen, so daß die Zahl derer, die

sich dort ärztlichen Rat suchen, täglich zunimmt.

Diese Beratungsstellen erfüllen ganz ihren Zweck und leisten große Dienste in der Bekämpfung der

Tuberkulose; den leitenden Aerzten, die den Ernst ihrer Aufgabe voll und ganz, erkennen, und ihre

Mission mit der größten Bereitwilligkeit und Aufopferung erfüllen, gebührt alles Lob.

Weiter sind jetzt verschiedene Infirmières visiteuses in Funktion getreten; sie assistieren den Aerzten

in den Beratungsstellen an den Konsultationstagen.

Sie besuchen die Kranken in ihren Wohnungen, machen Bekanntschaft mit den Familienmitgliedern,

forschen nach, ob alle noch gesund sind, oder schon krank erscheinen, wenn ja, werden sie der Beratungs-

stelle zugeschickt. Ferner wird von den Infirmières die Wohnung nebst Möbel und Zubehör in Augen-

schein genommen. Ueber alle Verhältnisse werden verschiedene, hierzu bestimmte Eichen genau ausge-

füllt und darüber Bericht erstattet.

Auf diese Weise ist man in der Lage, malle mißlichen Zustände einen Einblick zu gewinnen, und hel-

fend einzugreifen. Die Infirmières klären ferner die Familienmitglieder über das Wesen der Krankheit

auf, zeigen ihnen alle Gefahren der Ansteckung, und unterrichten sie, wie man sich vor solcher zu schützen

hat. In ein und derselben Familie werden diese Besuche nach Bedarf wiederholt. Ihre Aufgabe ist kerne

leichte und es gehört dazu Mut, Kraft und Ausdauer; auch gebührt ihnen für ihre Leistungen großes Lob.

Auf Veranlassung der Aerzte der Beratungsstellen, werden jetzt jährlich über 100 Kranke von der

Liga nach auswärtigen Sanatorien zur Behandlung geschickt. Mit der Zunahme der Besucher in den Be-

ratungsstellen Wird auch die Zahl dieser Sanatorienkranker entsprechend größer werden.

Erfreulicherweise hat das in meinem Berichte vom vorigen Jahr erwähnte mißlungene Echternacher

Projekt eine günstige Lösung gefunden.

Den unermüdlichen und aufopfernden Bemühungen einiger leitenden Mitglieder ist es gelungen, den

lange in Aussicht gestellten Zufluchtsort für tuberkuloskranke Frauen in Dudelingen zu gründen. Die

Liga hat das der Gemeinde gehörende Anwesen Thilges durch Pachtvertrag vorläufig auf 10 Jahre über-

nommen. Man steht im Begriffe, dieses hübsche und dem entsprechenden Zweck best geeignetes Anwesen

zu installieren und können dort in kurzer Zeit etwa 30 kranke Frauen Aufnahme finden. Die Hinrich-

tungen werden nach allen modernen Anforderungen der Wissenschaft ausgeführt

in dem grollen Garten

wird eine geräumige Liegehalle errichtet.

Eine weitere großartige Gründung besteht in Düdelingen auf dem Kreuzberg, Die Gesellschaften

Arbed und Terres Rouges haben in der früheren Wohnung des Hrn. General-Direktors ein Kinderheim

gegründet. Zur Aufnahme kommen Kinder bis zu 12 Jahren; schwächliche Kinder und solche aus den

Familien, wo sich Tuberkulosekranke befinden, um sie der Ansteckungsgefahr zu entziehen; in genügender

Entfernung von dem Hauptbau sind die Wirtschaftsgebäude zur Aufnahme von tuberkulöskranken Kin-

dern installiert; die kleinen Kranken haben dort eine prächtige Liegehalle. Gegenwärtig sind beide

Anstalten voll besetzt mit einer Zahl von nahezu 70 Kindern, wovon 13 Tuberkulose.

Die Leitung, Installierung, Verpflegung und Krankenpflege ist als eine musterhafte zu bezeichnen,

auch sind dementsprechend die erzielten Resultate ausgezeichnet. Die Liga schickt auch jährlich viele

schwächliche Kinder zu den Schwestern nach Bettendorf in Pflege, wo ebenfalls günstige Resultate

erreicht worden sind.

Alle Achtung und Dank den großherzigen Spendern und Leitern dieser zum Wohl der Menschheit

gegründeten Unternehmen; möge ihr begonnenes Werk bei allen moralische und materielle Unterstützung

finden, damit es das gewünschte Ziel erreicht. Vieles bleibt noch zu schaffen !

Zu den in meinem vorjährigen Bericht angegebenen Bekämpfungsmittel der Geschlechtskrankheiten

habe ich unter andern der Aufklärung des Laienpublikums, der reiferen Jugend in den oberen Klassen

der höheren Lehranstalten durch geeignete Vorträge erwähnt.

Ein solches Aufklärungsmittel wurde uns neulich im Cinema Dornseiffer vorgeführt. Es handelt

sich um einen Film, der die Evolution und Folgen der Geschlechtskrankheit in sehr geeigneten, klaren,

leichtverständlichen Bildern zeigt.

Es wäre angezeigt, diesen Film staatlicherseits zu erwerben und ihn in allen größeren Ortschaften

vorführen zu lassen, und zwar gratis für die Zuschauer. In Luxemburg z. B. für das Lehrpersonal, die

Schüler des Gymnasiums von der 3. Klasse aufwärts, die Schüler und Schülerinnen der Normalschule

nach Vollendung ihres Schlußexamens. Die Schüler der Handwerkerschule etc., besonders kämen noch

in Betracht die Industriegegenden, wo die Geschlechtskrankheiten in erschreckendem Maße herrschen,

und über das ganze Land verbreitet werden.

Wir sollten auch hierin die erprobten Bekämpfungsmittel unserer Nachbarstaaten nachahmen.

Die Impfungen wurden vorschriftsmäßig vorgenommen; der Impfstoff von allen Impfärzten als

gut bezeichnet; Komplikationen waren keine zu verzeichnen.

In bezug auf Schulhygiene ist noch vieles zu bewerkstelligen. Wo bleiben die Schulärzte in den Land-

gemeinden ?

Erfreulich ist, daß man in einigen Gemeinden mit dem Projekte umgeht, neue Schulen

zu bauen; in andern, wenn es angeht, die schon vorhandenen in genügender Weise neuzugestalten.

In Luxemburg Stadt sind die Bedürfnisanstalten auf meine Veranlassung in guten Stand gesetzt

worden, und die unbrauchbaren durch neue ersetzt; auch ist eine für Pfaffenthal (Nähe der Kirche) und

eine im Clausener Berg in Aussicht gestellt.

Ueber die in Pflege gegebenen Kinder sind mir keine Klagen zugegangen und war die Pflege durch-

wegs eine gute.

In betreff der Annenpflege sind mir keine Beschwerden mitgeteilt worden.

Eich, den 17. März 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Aug. Weber.

Kanton Capellen.

Armenpflege.

Die Armenpflege hat sich bei uns sehr vereinfacht, indem nur in wenigen Fällen Anspruch

auf Armenpflege erhoben wird; ihre ständigen Kunden, die Familien der Dorfhirten sind vielerorts ver-

schwunden, da das Verdienst für ein kümmerliches Leben nicht ausreichte. Alle Gemeinden sind ihren

diesbezüglichen Pflichten nachgekommen und ist mir keine Klage dieserhalb zugegangen.

Hebammenwesen.

Die Zahl der Hebammen hat im Jahre 1921 abgenommen, indem die in Simmern

gestorben und wohl nicht ersetzt werden wird. (Dort ist ein genügendes Einkommen nicht ermöglicht,

es sei denn daß die Gemeinde eine größere Entschädigung zuerteilte). In Kehlen und Küntzig sind die

drei amtierenden wegen Alters resp. Krankheit pensionniert, nachdem sie sich verpflichtet haben, nicht

mehr zu praktizieren. In Dippach ist seit mehreren Jahren keine Hebamme mehr tätig; in Kürze soll

jedoch Ersatz in diesen Gemeinden angestellt werden.

Die Geburten bewegen sich zwischen 12—48; haben während 1921 an Zahl zugenommen und ist

das Verdienst der Hebammen als zufriedenstellend anzusehen. Die berufliche Führung derselben war

sehr gut, es ist kein Fall von Kindbettfieber vorgekommen. Instrumente und Geburtsverzeichnisse befin-

den sich in gutem Zustande. Irgendwelche Klage lag nicht vor.

Ansteckende Krankheiten.

Gegen früher traten ansteckende Krankheiten in geringerem Grade auf.

Angemeldet waren 11 Typhusfälle, 11 Fälle von Scharlach, 1 Fall Dyphteritis und 2 von Keuchhusten.

Typhus trat fast nur sporadisch auf, nämlich je 1 Fall in Kehlen, Steinfort, Küntzig, Niederkerschen und

Eisehen; 2 Paratyphusfälle in Steinfort, 4 Typhusfälle in Bettingen a. d. Mess. In letzterer Ortschalt

erlosch mit dem Verbot der Zufuhr von Milch aus den infizierten Häusern die hier zur Verbreitung neigende

Krankheit ohne weiteres.

Von Scharlach lagen vor: 3 Fälle in Garnich in demselben Haushalt, in Manier 5, wovon 3 in einem

und demselben Haushalte, je einer in Götzingen, in Linger und in Niederkerschen; nur in einem Falle

traten Komplikationen auf.

Die Tuberkulose ist unheimlich im Fortschreiten begriffen und mehren sich die Fälle tagtäglich. Es

ist äußerst notwendig, daß Staat und Gemeinde der Liga mit den gehörigen Geldmitteln zur Seite stehen;

dies ist von der Abgeordnetenkammer fast allgemein anerkannt worden und dürfte es anregend auf die

Gemeinden wirken.

Da unser Land in den letzten Jahren staatlich und privat so große Unterstützungen für das Ausland

erübrigte, wird es hoffentlich in der Zukunft auch für die leidenden Mitbürger mit Geldspenden nicht

zurückhalten.

An Wassernot litt der Kanton Capellen nur wenig. Neben den auf den Anhöhen liegenden Haus-

halten von Simmern und Hobscheid besaß die Sektion Olm längere Zeit kein Wasser. Olm ist sich bis heute

noch nicht schlüssig, ob es sich an die Interkommunale in Capellen oder an die Leitung der Sektion Nos-

pelt anschließen soll. « Wer die Wahl, hat die Qual. » Zu befürchten ist, daß es geht wie es seit Jahren

gegangen, daß jetzt wo die Brunnen reichlich fließen, die Leitung in Vergessenheit gerät.

In Simmern sind die meisten Quellen von der Interkommunalen Wasserleitung gekauft und bereits

gefaßt, so daß die Sektion sich zu einer Wasserleitung entschließen mußte, deren Bau bereits vergeben ist.

Hobscheid muß in nächster Zeit ans Werk und sich zu einem Anschluß an die Interkommunale oder

zu einer eignen Leitung verständigen.

Kanalisationen sind in kleinerem Stile verschiedentlich hergestellt worden, jedoch sind dieselben

ungenügend um die stehenden Regen-Abfallwasser zu beseitigen; bevor ein gewaltiger Abschlag der heu-

tigen Preisen eintritt, wird wohl der Gedanke an Kanalisationen kaum wieder lebhaft werden.

Die notwendigen, sowohl innern als äußern Verbesserungen an Schulgebäuden sind in allen Gemein-

den vorgenommen worden.

In Kopstal sind zwei neue Schulsäle mit einer Lehrerwohnung errichtet worden und entsprechen

dieselben allen Anforderungen, obschon die Lage des Gebäudes keine ideale ist; die Erstehung der Ge-

bäude war jedoch für die Gemeinde äußerst vorteilhaft und wäre eine andere Lösung, obschon dieselbe

sich seit Jahren aufdrängte, kaum möglich geworden.

In Steinfort ist eine Vergrößerung des vorhandenen Schulgebäudes durch Seitenbau in Angriff ge-

nommen, nach Ankauf eines Nachbarhauses. Der Bau eines freistehenden Gebäudes, abseits der Straße,

wäre vorteilhafter, wahrscheinlich nicht viel teurer geworden, besonders da man beabsichtigt später nötigen-

falls einen zweiten entgegengesetzten Flügel anzuhängen. Aber es ist schwierig die Zukunftsgestaltung

der Ortschaft zu bemessen.

Was die Aborte der Schulen betrifft, so sind in vielen Fällen die frühern Klagen noch berechtigt, ebenso

sind viele Aborte bei Privaten, besonders bei Gast-Schankwirtschaften ungenügend besorgt.

Der Einstellung von Schulärzten wird im Kanton Capellen, außer in der Gemeinde Steinfort, kaum

noch erwähnt, obgleich deren Wert in bezug auf Volksgesundung im allgemeinen und der Kinder im beson-

dern anerkannt wird, und die Ausführung durch die stetig zunehmende Anzahl von Aerzten ermöglicht ist.

Wohnungsnot besteht außer in einzelnen Fällen im Kanton Capellen eigentlich nicht mehr als früher;

mit dem Anschluß an Belgien werden in den Grenzorten genügend Wohnungen frei werden.

Impfwesen. — Die Wirkung der angewandten Lymphe war gut, das Impfgeschäft verlief in normaler

Weise ohne Komplikation für die Impflinge.

Kinderschutz. — Zwei Kinder standen in Pflege wovon eines der Mutter, wegen ungenügender Fliege,

zurückgegeben werden mußte.

Medizinalpolizei. — Obgleich ein Kurpfuscher beständig an vielen Ortschaften von der Mosel bis zu

den Ardennen herumreist und gleichviel an Mensch und Vieh salbadert, ist es nicht möglich, denselben

zu überführen, da seine Klienten die nötige Auskunft verweigern.

Capellen, Ende Februar 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Arendt.

Kanton Esch a. d. Alz.

Von übertragbaren Krankheiten, welche der obligatorischen Anzeige unterliegen, sind im Laufe des

Jahres im ganzen 99 Fälle angemeldet worden und zwar 20 Fälle (gestorben 4) von Abdominaltyphus,

58 (1) Fälle von Scharlachfieber, 18 (0) Fälle von Diphterie, 2 (2) Erkrankungen an Wochenbettfieber und

1 (1) Fall von Genikstarre.

Von den Erkrankungen an Abdominaltyphus entfallen die Hälfte mit 10 Fällen allein auf die Stadt

Differdingen, allwo dieselben im Herbste in Form einer kleinen Epidemie aufgetreten sind; die Ursache

dieser Epidemie war zweifellos gegeben durch die Erdaushebungen, welche um diese Zeit zum Zwecke

einer elektrischen Kabellegung in dieser Ortschaft ausgeführt wurden. Von den Scharlacherkrankungen

wurde über die Hälfte, 35 Fälle, in der Stadt Esch a. d. Alz. beobachtet; jedoch war'der Verlauf derselben

ein günstiger, indem kein einziger Todesfall zu verzeichnen ist; überhaupt ist in betreff des Scharlachs

zu bemerken, daß diese in frühern Jahrzehnten mit Recht so gefürchtete Krankheit in den letzten Jahren

ihre Malignität zum größten Teile verloren hat, so daß deletare Komplikationen derselben nur mehr selten

beobachtet werden. Dieselbe relative Bemgnitat muß man gegenwärtig der Diphterie zuerkennen, eine

Folge des wissenschaftlichen Fortschrittes durch die Serumbehandlung. Die beiden Puerperalerkrankungen

hatten einen lethalen Ausgang, desgleichen der Fall von Genikstarre. Die Influenza oder Grippekrankheit

mit ihren verschiedenen Formen ist im Herbste des Jahres als ziemlich starke Epidemie aufgetreten, war

jedoch sehr gutartiger Natur, so daß Todesfälle durch dieselbe nur selten zu verzeichnen sind; die mit

ihr verwandte sogenannte Schlafkrankheit dagegen ist nicht mehr beobachtet worden.

Im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege sind ebenfalls in diesem Jahre, wie überhaupt seit

Ausbruch des Krieges, keine Arbeiten von größerer Bedeutung ausgeführt worden, wohl wegen der noch

viel zu hohen abnormen Teuerungslage. Aus diesem Grunde liegen in den meisten Gemeinden fertige Pro-

jekte vor, welche noch auf ihre Ausführung warten müssen.

Auf dem Gebiete der Schulhygiene hat die erst seit einigen Jahren geschaffene Einrichtung des Dienstes

von Schulärzten und Schulzahnärzten weitere Fortschritte gemacht. So hat die Stadt Esch 6 Schulärzte

ernannt mit einer relativ geringen Entschädigung von je 1000 Franken; jeder dieser Schulärzte überwacht

dieselbe Klasse nicht nur ein Jahr lang, sondern während der ganzen sechsjährigen Schulzeit.

Die vielen Hebammen des Kantons haben in betreff der Ausübung ihrer Berufstätigkeit zu keinen

besondern Klagen Anlaß gegeben; bei der periodischen Revision wurden ihre Tagebücher und Instrumente

in Ordnung gefunden; entsprechend den jetzigen Teuerungsverhältnissen haben die meisten Gemeinden

ihre Entschädigung erhöht; beispielsweise bezahlen gegenwärtig Schifflingen und Rümelingen 50 Franken

pro Entbindung einer Dürftigen, inklusive der notwendigen nachträglichen Pflege der Mutter und Kind.

Vier Hebammen wurden, weil über 65 Jahre alt, in den Ruhestand versetzt unter Zuerkennimg der

üblichen staatlichen Subvention.

In betreff der Armenpflege sind gegen die Vorjahre keine wesentliche Aenderungen zu verzeichnen;

dieselbe ist in allen Gemeinden in weit gehendem Maße geübt worden, besonders waren die industriellen

Ortschaften, speziell Differdingen und Rümelingen, durch die große Zahl der sogenannten Arbeitslosen im

Frühjahre sehr belastet; es kann wohl nicht geleugnet werden, daß in dieser Periode von mehr politischer

als wirtschaftlicher Streikbewegung manche Armenkasse in viel zu hohem Grade in Anspruch genommen

worden ist, da nicht wenige Arbeitsscheue sich als Arbeitslose vorstellten und somit zu Unrecht Unter-

stützungen erhielten.

Bezüglich des Kinderschutzes sei bemerkt, daß im Laufe des Jahres kein einziges Kind in Pflege

gegeben worden ist.

Das Impfgeschäft wurde in der üblichen Weise mit gutem Resultate ausgeführt.

Eine gesetzwidrige Ausübung der Heilkunde ist nicht bekannt geworden.

Esch a. d. Alz., im Februar 1922.

Der Sanitats-lnspektor,

Dr. P. Metzler,

Canton de Mersch.

I. Indigents. — Les errements des années antérieures furent maintenus à la satisfaction des intéressés.

II. Sages-femmes. — Les journaux des 7 sages-femmes du canton renseignaient 194 accouchements,

qui se répartissent de la manière suivante: 38, 38, 37, 30, 28, 17, 6 (en moyenne 27-71) chiffres instructifs,

démontrant que les sages-femmes de mon ressort sont encore loin d'atteindre à un revenu satisfaisant du

chef de leur profession. Et dire qu'il y a encore des communes réclamant l'établissement de sages-femmes

dans un centre restreint où la population n'est pas trop exubérante, ou qui veulent s'adjoindre une seconde

sage-femme comme concurrente d'une première déjà insuffisamment occupée. Pour améliorer tant soit

peu la situation des sages-femmes résidant sur leur territoire, quelques communes, telles Heffingen, Tun-

tingen, ont décrété la majoration du subside annuel accordé à ces praticiennes.

III. Maladies contagieuses. — Tableau renseignant les cas de maladies transmissibles déclarés pendant

l'année 1921

Le premier cas de typhus à Lintgen tirait son origine de Luxembourg. Quelques semaines plus tard

l'infection avait atteint deux autres membres de la même famille. Pour enrayer définitivement la propa-

gation du mal, le restant de la famille fut soumis à la vaccination antityphique. Les 4 cas de Lorentzweiler

se confinant aux membres d'une seule famille, se présentaient comme cas de paratyphus B d'après l'analyse

bactériologique. La scarlatine s'est montrée bénigne dans son évolution et son extension.

IV. Salubrité publique. — Des travaux de grande envergure n'ont pas été entrepris. Parmi les travaux

de petite importance j'ai à signaler: Réparations et peintures aux presbytères de Lintgen et Eischbach;

aménagement du préau d'école à Lorentzweiler; canalisation près de l'école de Beringen; nouvel escalier

d'accès à l'église de Mœsdorf ; reconstruction partielle de la sacristie de Colmar-Berg; nouveaux planchers

à l'école de Bofferdange; de même au logement de l'institutrice à Glabach; nouvelle toiture à l'école des

filles à Larochette.

Les installations de l'éclairage électrique se multiplient. Le grand tort inhérent à ces entreprises c'est

que d'ordinaire les travaux sont exécutés par des ouvriers incapables et qu'il n'y a pas de surveillance

exercée par des hommes compétents; le plus souvent l'examen et l'expérience postérieurs font découvrir

Commune

Berg

Bissen

Fischbach

id.

Heffingen

id.

Larochette

Lintgen

Lorentzweiler

id

Mersch

id

id

id

id

Nommern

Localilé

Berg

Bissen

Beringerberg

Fischbach

Heffingen

Reuland

Larochette

Lintgen

Bofferdange

Lorentzweiler

Berschbach

Mersch

Pettingen

Reckingen

Rollingen

Glabach

Total

Fièvre

typhoïde

malades

guéris

décédés

Dyphtérie

malades

guéris

décédés

Scarlatine

malades

guéris

décédés

Fièvre

puerpérale

malades

guéris

décédés

une œuvre d'apprenti et l'emploi de matériaux peu appropriés. Ne vaudrait-il pas la peine de demander

de la part du Gouvernement à ces constructeurs soi-disant électriciens des garanties de capacité, d'établir

pour les matériaux à employer et pour la confection des travaux mêmes des conditions très explicites et

détaillées ? Ces mesures formeraient le complément de l'avis du 18 juillet 1921 sur les établissements de

production d'énergie électrique.

La pénurie d'eau de l'année 1921 a amené les communes à procéder à la révision de leurs conduites, à

aller à la recherche de nouvelles sources pour le renforcement des conduites existantes et à aviser aux moyens

pour enrayer le gaspillage de l'eau devenue élément précieux. Ainsi la source à Lorentzweiler «im Hunds-

busch », alimentant un lavoir délaissé et délabré, a été incorporée au réseau distributeur de la localité.

Des maisons isolées et des groupements d'habitations éloignées, se trouvant à sec par suite du manque

complet de leur contingent habituel d'eau ont demandé le raccordement aux conduites les plus proches

de leur voisinage. Notamment à Tuntingen, Lintgen, Lorentzweiler, Mersch, Beringen, des prolongements

ou raccordements ont été construits ou vont l'être prochainement.

Les habitants de Hunsdorf attendent la construction d'un cimetière particulier pour les défunts de

leur section.

V. Vaccinations. — Les vaccinations, revaccinations et révisions des opérés ont eu lieu en conformité

des prescriptions légales. Le vaccin fourni se trouvait être très efficace.

VI. Police médicale. — Le trafic des spécialités et des remèdes secrets continue toujours sans entrave

aucune. Dans plusieurs rapports antérieurs j'ai déjà insisté sur la nécessité d'arrêter ce flot envahisseur et

sur les moyens d'y parvenir. En tout cas nul remède ne devrait être mis en vente, sans que la composition

en fût indiquée en caractères lisibles et sans abréviations intelligibles sur l'emballage et le récipient. De

même les réclames dans les journaux ou par affiches ou par d'autres voies, si vraiment le législateur ne pré-

férait interdire toute publication de ce genre, devraient renseigner l'analyse exacte de ces remèdes.

Kanton Clerf.

Armenpflege.

Ich habe über diesen Funkt keine Bemerkungen vorzubringen.

Hebammenwesen.

Die beruflichen Leistungen der Hebammen sind im Durchschnitt zufriedenstellend.

Leider mehren sich in den letzten Jahren die Fälle von Puerperalfieber. Ein Verfehlen seitens der Hebam-

men ist nicht immer festzustellen. Es wäre angezeigt, gegebenenfalls die Hebamme zu einem praktischen

Kursus in der Hebammenschule zu beordnen, um die Grundsätze der Desinfektion wieder aufzufrischen.

Dieses Verfahren hätte jedenfalls mehr Sinn als die viellach geübte zeitweilige Untersagung der Praxis.

Ansteckende Krankheiten. ~- Gemeldet wurden 44 Fälle

a) Diphteritis 31 (Clerf 8, Reuler 1. — Ulflingen 10. -—Crendal 1. — Hüpperdingen 3, Lieler 1, Fisch-

bach 1. — Weiswampach 3. Drauffelt 3.) 29 Fälle sind als geheilt gemeldet, von 2 liegt eine Abmeldung

noch nicht vor.

b) Typhus 2 Fälle (Clerf 1, Hüpperdingen 1). Für beide Fälle steht die Abmeldung noch aus.

c) Scharlach 9; kein Todesfall (Eselborn 2, Wintger 1, Heinerscheid 3, Fischbach 1, Hüpperdingen 1,

Hosingen 1).

d) Puerperalfieber 2 (Clerf und Drauffelt). 1 Todesfall.

Die Zahl der Fälle von ansteckenden Krankheiten ist auffallend klein. Die Durchschnittszahl für die

letzten zehn Jahre beträgt 92,1.

VII. Protection de l'enfance. — Néant.

Larochette, le 1er mars 1922.

Le Médecin-Inspecteur,

Dr. Dasburg.

Die Diphteritis, welche bisher das Hauptkontingent liefert, scheint im Abflauen begriffen zu sein.

Einen günstigen Einfluß mag die andauernd trockene und warme Witterung ausgeübt haben in dem Sinne,

als die Hals- und Rachenorgane den Erkältungskrankheiten weniger ausgesetzt waren.

Die niedrige Erkrankungszahl an Typhus — das Mittel im letzten Dezenium war 16,3 — steht im

Gegensatz zu der Erfahrungstatsache, daß bei tiefem Grundwasserstand sich die Typhusfälle häufen.

Dazu kommt noch der Umstand, daß beim Versagen aller Leitungen schließlich Wasser jeder Provenienz

genossen wurde und daß grade die Ortschaften, in welchem, Jahr aus Jahr ein, der Typhus endemisch oder

epidemisch aufzutreten pflegte, verschont blieben.

Bei der Verordnung von Diphterieserum auf Rechnung des Staates unterlauten noch viele Mißbräuche

auch noch trotz des Rundschreibens vom 20. Juni 1921. Es wäre angezeigt, die Gratisverabfolgung ganz,

einzustellen oder doch auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Arbeiten öffentlichen Nutzens. — Die Tätigkeit der Gemeinden auf diesem Gebiete hat sich seit dem

Kriege wenig geändert. Eine Ausnahme macht die Gemeindeverwaltung von Ulflingen: Anlage einer

Zentralheizung in den Schulen, Bildung eines Syndikates zur Beheterung von Elektrizität für den ganzen

Kanton, Anregung für den Bau von Arbeiterwohnungen.

In Clerf ist die wöchentliche Mullabfuhr durch die Gemeinde eingeführt worden.

Alle Wasserleitungen meines Bezirkes haben während der trockenen Periode von 1921 versagt.

Kinderschutz. — In Pflege waren 19 Kinder; an die Eltern zurückgegeben wurden 2; gestorben sind

3 an gastrischen Erscheinungen.

Impfung. — Dieselbe wurde durch die beiden Impfärzte in regelrechter Weise ausgeführt. lmpfschäden

sind nicht beobachtet worden.

Kanton Diekirch-Vianden.

I. Ansteckende Krankheiten. — Das Jahr 1921 hatte wenige ansteckende Krankheiten zu verzeichnen.

Typhus 29, wovon 9 in Mertzig, 6 in Ettelbrück. In beiden Fällen handelte es sich um Paratyphus.

Im allgemeinen sollte der behandelnde Arzt es sich zur Pflicht machen, bei der Krankwerdung anzugeben,

ob es sich um Para- oder Abdominaltyphus (Eberth) handelt, was meistens nicht geschieht und doch ist

diese Spezifizierung oft sehr wertvoll zur Ermittelung des Ansteckungsmodus und zur Vornahme von

Vorbeugungsmaßregeln gegen weitere Ausdehnung der Krankheit.

Gilsdorf-Berg 2, Tandel 2, Bastendorf 1, Medernach je 1 Fall; genauere Bezeichnung fehlt. Von 21

zweimal tötlicher Ausgang.

Bei dem monatelang andauernden Mangel von gutem Trinkwasser in vielen Ortschaften, wäre eine

größere Zahl Typhuserkrankungen zu erwarten gewesen. Von allen Seiten drängle jetzt die Bevölkerung

zur Inangriffnahme der interkommunalen Wasserleitung, denn sie konnte nun in vollem Umfange die

schlimmen Folgen dieser langen Verschleppung eines dauernd gemeinnützigen Werkes bemessen.

Scarlatine 8 ohne Todesfall.

Diphterie 29. Sporadische Verbreitung 1 tötlicher Ausgang. Die Zahl der Gripperkrankungen war

gering und gutartig.

Clerf, den 25. Februar 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Bertemes.

Uebersichtstabelle der ansteckenden Krankheiten von 1921.

II. Armenpflege. — Es ward keine Klage zu führen über die ärztliche Pflege der dürftigen Kranken.

III. Hebammen. — Fräulein Molitor aus Ettelbrück verzog nach ihrer Heirat mit ihrem Manne nach

Surré (Wiltz). In Diekirch ward Fräulein Schmit durch eine angehende Hebamme Fräulein Beckius ersetzt.

Für Diekirch und Umgebung ist eine Hebamme nicht ausreichend. Außerdem hat Fräulein Bourscheid

aus Brandenburg (65 Jahre alt) im Jahre 1921 wegen Erkrankung ihre Pension beantragt. Nach ihrer

Genesung mußte sie notgedrungen verschiedene Geburten leiten. Auch die Hebamme von Hoscheid, Frau

Kanth (65 Jahre all), ist gesinnt, ihren Beruf aufzugeben.

Es fehlen demgemäß in meinem Bezirke drei junge Hebammen. 1 für Diekirch, 1 für Gemeinde Bour-

scheid, 1 für die Dörfer Hoscheid, Merscheid, Gralingen, Weiler, Pütscheid, Nachtmanderscheid.

Kein Fall von Kindbettfieber.

12 Hebammen waren 1921 im Kantone tätig mit folgenden Geburtenverteilung: 72, 65, 48, 35, 33,

24, 23, 20, 19, 14, 13, 6 = 372 gegen 383 im Jahre 1920. Für 1922 bleiben noch 11 Hebammen.

IV. Schulz der Kinder in den ersten Lebensmonaten. — Zwei Ziehkinder hatte ich zu beaufsichtigen

in Obermertzig und Niederberg bei Bettendorf. Das von Obermertzig vollendete im September 1921 sein

zweites Jahr. Beide Kinder wurden gut gepflegt und gediehen vorzüglich. Ein drittes Kind in Ettelbrück

in Pflege, besuchte ich nur einmal, denn es wurde im selben Monate von der Mutter weggenommen.

V. Oeffentliche Gesundheitspflege. — Gemeinnützige Arbeiten wurden 1921 wenige ausgeführt.

Feulen: Fassung einer neuen Quelle sowie Ausbesserung der bestehenden Wasserleitung.

Bourscheid: Anlage eines Wasserbehälters zu Schlindermanderscheid.

Ermsdorf: Bau eines Waschbrunnens in Folkendingen.

Bastendorf: Instandsetzen der Schule und Lehrerwohnung zu Landscheid.

Gemeinde

Diekirch

Ettelbrück

Bastendorf

Feulen

Mertzig

Ermsdorf

Bettendorf

Reisdorf

Schieren

Erpeldingen

Medernach

Vianden

Ortschaft

Diekirch

Ettelbrück (1)

Tandel (2)

Bastendorf (3)

Feulen

Mertzig

Eppeldorf

Ermsdorf

Gilsdorf (4)

Bettendorf

Reisdorf

Schieren

Erpeldingen

Medernach (5)..

Vianden

Total

Typhus

erkrankt

geheilt

gestorben

Scarlatina

erkrankt

geheilt

gestorben

Dyphteritis

erkrankt

geheilt

gestorben

Tussis convuls.

erkrankt

geheilt

gestorben

(1) Paratyphus.

(2) Typhusform nicht angegeben.

(3) Typhusform nicht angegeben.

(4) Typhusform nicht angegeben.

(5) Typhusform nicht angegeben.

Trockenlegen des Mädchenschulsaales in Bastendorf.

Mangelhafte und schmutzige Arbeiten bestehen bei den Schulen von Dickt, Hoscheid; Mädchenschule

von Bastendorf, Mertzig, Bettendorf.

Ein großer Uebelstand besteht darin, daß die meisten Schillabtritte nicht gehörig abgeschlossen sind,

sodaß die Dorfbewohner sie oft benutzen und unsauber lassen.

Im November 1921 ward mir ein Gesetzprojekt unterbreitet über La Culture physique de la jeunesse

«Art. 1. — Alle Kinder und Erwachsene vom Eintritt in die Schule bis zu ihrer Großjährigkeit (wenn

nicht kränklich), müssen teilnehmen an den Uebungen zur physischen Körperentwicklung. »

In meinem eingereichten Gutachten über diese Neuerung an Hrn. General-Direktor bemerkte ich,

welche praktische Hülfe der Schularzt bei der Auswahl der Kinder für die verschiedenen Uebungen hier

leisten und deren Wirkungen beobachten könnte.

Als notwendige Folge sollte die Ernennung eines Schularztes für jede Gemeinde gesetzlich sein.

Ettelbrück ist 1921 mit dem guten Beispiele vorangegangen und die Gemeindeverwaltung von Die-

kirch sollte ebenfalls das Amt eines Schularztes besetzen lassen.

VI. Impfwesen. —- Die gelieferte Lymphe war gut und die Impfung ward vorschriftsmäßig aus-

geführt.

Kanton Redingen.

I. Armenpflege. — Auf dem Gebiet der Krankenpflege und Armenunterstützungen sind im abgelau-

fenen Jahre keine besondere Mißstände aufgedeckt und keine Klagen vorgebracht worden. Das will nun

aber nicht heißen, daß dieser Dienst in allen Gemeinden auf ideale Art und Weise funktioniert, aber im

Großen und Ganzen kann man doch mit dessen Leistungen zufrieden sein.

II. Hebammenwesen. — Im Personalstand der Hebammen sind keine Veränderungen eingetreten

und ihre Berufstätigkeit hat zu keinen besonderen, bestimmten Klagen Anlaß gegeben. Von Puerperal-

fieber kamen allerdings drei Fälle mit tätlichem Ausgang zur Beobachtung, was gegen die früheren Jahre

eine starke Vermehrung bedeutet. Wie sie entstanden sind und ob jemanden eine Schuld in dieser Be-

ziehung trifft, konnte aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

III. Ansteckende Krankheiten. — Es kamen im ganzen 43 Fälle zur Anzeige und zwar 15 Fälle von

Scharlachfieber, 19 Fälle von Diphterie, 3 Erkrankungen an Puerperaltieber, 5 an Typhus abdominalis

resp. Paratyphus und 1 Fall von Encephalitis lethargica.

Bezüglich der 15 Fälle von Scharlach, verteilt auf 6 Dörfer und der 19 Fälle von Diphteritis (8 Dörfer),

ist zu bemerken, daß es sich durchgehend um sporadische Fälle oder kleine Hausepidemien handelt. Alle

diese Erkrankungen zeigten einen leichten Verlauf und nahmen einen günstigen Ausgang.

Die 5 Erkrankungen an Typhus verteilten sich auf 3 Ortschaften: Ell 3 Fälle, Redingen und Lannen

je 1 Fall, und endigten mit Genesung.

Die drei Erkrankungen an Puerperalfieber wurden beobachtet in Bettborn, Rambruch und Oberpallen

und hatten, wie bereits oben bemerkt, sämtlich einen tötlichen Ausgang.

Ein Fall von Encephalitis lethargica, der ebenfalls mit Tod endigte, wurde in Nagem festgestellt.

Abgesehen von den ansteckenden Krankheiten, war der allgemeine Gesundheitszustand während

des ganzen Jahres sehr gut, offenbar infolge der warmen und trockenen Witterung, welche schon im Monat

Februar begann und bis zum Spätherbst beständig andauerte. Auffällig war aber besonders, daß trotz

der großen Hitze und des schlechten Trinkwassers, welches sehr viele Einwohner zu trinken gezwungen

waren, verhältnismäßig sehr wenige Magendarmerkrankungen beobachtet wurden.

Diekirch, den 19. Februar 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Bœver.

IV. Oeffentliches Gesundheitswesen. — Die Gemeinden zeigen sich noch immer sehr zurückhaltend

und lassen keine größeren Arbeiten ausführen, obschon es in den meisten Gemeinden an Schulen, Kirch-

höfen usw. nicht an solchen fehlt, deren baldige Ausführung zu wünschen wäre. Hoffentlich werden die

allgemeinen, wirtschaftlichen Verhältnisse sich bald bessern und auch auf diesem Gebiet eine Wieder-

belebung der Tätigkeit herbeiführen.

Infolge der großen Hitze und andauernden Trockenheit war im verflossenen Sommer in den meisten

Ortschaften des Kantons Redingen großer Wassermangel entstanden. In manchen Dörfern war kein ein-

ziger Brunnen mehr zu finden, der noch Wasser lieferte und die Einwohner waren gezwungen das Wasser

manchmal aus großen Entfernungen herbeizuholen. Von der Qualität des Trinkwassers, welches unter

diesen Umständen speziell den Menschen zum Genusse diente, konnte man sich einen Begriff machen,

wenn man die Behälter in Augenschein nahm in welchen das Wasser transportiert wurde und die Ver-

hältnisse beobachtete, unter denen dasselbe gesammelt und manchmal mehrere Tage lang aufbewahrt

wurde.

Trotzdem also im abgelaufenen Sommer die Wasserversorgung den meisten Einwohnern große Mühe

und Plage verursachte und ihnen die beste Gelegenheit gab, sich von den Vorteilen und Bequemlichkeiten

einer Wasserleitung zu überzeugen, sind bis jetzt nur wenige Ortschaften fest entschlossen, sich an die

interkommunale Wasserleitung für die Nordkantone anzuschließen. Dies geschieht aber nicht aus Gleich-

gültigkeit oder prinzipiellen Gegnerschaft gegen den Bau der Wasserleitung, sondern aus Furcht vor den

großen finanziellen Lasten, welche den Gemeinden dadurch aufgebürdet werden. Speziell die Baukosten

verteuern, bei den jetzt noch gültigen hohen Löhnen, die Sache ganz bedeutend. Dann ist ferner in Betracht

zu ziehen, daß im Gegensatz zu der interkommunalen Wasserleitung der Südkantone, das Netz derjenigen

der Nordkantone eine sehr große Ausdehnung erhält im Verhältnis zur Zahl der Bevölkerung während

dagegen der Verbrauch an Wasser in diesen kleinen Dörfern mit reinem Ackerbaubetrieb nur gering sein

wird.

Meiner Ansicht nach kann also das geplante Werk, welches den Kantonen Redingen, Wiltz und Clerf,

von großem Nutzen und Segen sein würde, nur dann Aussicht auf Verwirklichung haben, wenn es gelingt,

eine für die Bevölkerung annehmbare Lösung der finanziellen Seite der Frage zu finden.

V. Impfungen. — Die Impfungen wurden vorschriftsmäßig und mit gutem Erfolg ausgeführt.

VI. Kinderschutz. — Es war während des ganzen Jahres kein Kind hier zur Pflege untergebracht.

VII. Medizinalpolizei. — Nichts zu bemerken.

Redingen, a. d. Attert, den 2. März 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Schrœder.

Kanton Wiltz.

I. Armenpflege. — Sie wurde in befriedigender Weise ausgeführt und gab zu keinen Klagen Anlaß.

Die freie Aerztewahl besieht in 7 Gemeinden. In den übrigen Gemeinden ist ein Armenarzt mit fester

jährlicher Entschädigung angestellt.

II. Hebammenwesen. — Die 12 praktizierenden Hebammen sind zweckmäßig über die 13 Gemeinden

verteilt. Bloß die 3 am wenigsten bevölkerten Gemeinden sind auf den Beistand der benachbarten Gemein-

den angewiesen. Im ganzen ist ihre Zahl ausreichend. Die professionelle Führung ist als gut zu bezeichnen,

besonders seit ihre Leistungen besser honoriert werden. Der Zustand ihres Instrumentariums und der

Geburtsregister ist befriedigend.

III. Uebertragbare Krankheiten. — Im Laufe des Jahres sind 65 Fälle von Infektionskrankheiten

angezeigt worden, welche sich folgendermaßen verteilen

A. Diphteritis

Gemeinde Mecher : Liefringen 13 Fälle; Kaundorf 1 Fall; Böwen 1 Fall; Mecher 1 Fall.

Gemeinde Wilwerwiltz: Pintsch 9 Fälle; Enscheringen 7 Fälle; Wilwerwiltz 1 Fall; Lellingen 2 Fälle;

Wiltz 3 Fälle.

Gemeinde Harlingen: Harlingen 2 Fälle.

Gemeinde Neunhausen: Insenborn 2 Fälle.

Am meisten betroffen war die Gemeinde Wilwerwiltz, wo bereits im Vorjahre eine sehr erhebliche

Menge von Diphteritiserkrankungen sich vorfand. Der Verlauf der sämtlichen Krankheitstalle war gut-

artig, da ärztliche Hilfe gleich bei Beginn in Anspruch genommen wurde.

B. Thyphus

1 Fall von Typhus, 3 Fälle von Paratyphus zu Wiltz. 8 Fälle von Typhus zu Esch a d. Sauer mit

2 Sterbefällen.

C. Scharlach

1 Fall zu Heiderscheid, 3 Fälle zu Böwen mit gutem Ausgang.

D. Puerperalfieber

1 Fall zu Heiderscheid mit tötlichem Ausgang.

E. Pastula maligna und Anthrax

Je 1 Fall mit gutartigem Verlauf.

IV. Oeffentliches Gesundheitswesen. — Auf der Tagesordnung stehen noch immer

Die interkommunale Wasserleitung; die Reinigung der Wiltz; die Anlage von öffentlichen Wasch-

häusern im Hauptort.

V. Impfwesen. — Die Impfung wurde vorschriftsmäßig ausgeführt mit gutem Erfolg.

VI. Medizinalpolizei. — Keine Bemerkung.

VII. Kinderschutz. — 4 Pfleglinge sind sauber gehalten und gedeihen gut.

Wiltz, den 28. Februar 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. F. Bohler.

Kanton Echternach.

Armenpflege. — Ueber Armenpflege wurden im Jahre 1921 keine Klagen laut.

Hebammenwesen. — Hebammen waren 1921 tätig: drei in Echternach, je eine in Bech, Consdorf, Mœrs-

dorf, Rosport, und Waldbillig. Die Frau Blau-Eyschen, früher Hebamme in Berdorf, ist seit 1920 ausge-

wandert. Seit Februar 1922 hat sich eine junge Kraft in Befort niedergelassen. Die Zahl der Geburten

hat sich erfreulich gehoben; auch sind weniger Aborte gemeldet und auch wohl vorgekommen.

Die Hebammen sind infolge der besseren Entlöhnung zufriedener, und hat ihre Amtsführung in hygie-

nischer Beziehung nur gewonnen.

Uebertragbare Krankheiten. — Der Kampf gegen ansteckende Krankheiten versandet immer mehr

bei uns trotz der Erlasse der Regierung, die frischen Fluß in die Bewegung bringen sollen. Die Ursachen

liegen in der Verständnislosigkeit der Gemeindeverwaltungen und leider auch zum Teil in der Apathie

der sie überwachenden und inspirierenden Behörden gegenüber diesen so wichtigen Fragen.

Wie soll denn eine sachliche Eindämmung ansteckender Krankheiten, speziell des Typhus, der Cholera

und verwandter Erkrankungen möglich sein, wenn 1. Aerzte vor Gericht straffrei bleiben, weil sie erklären,

sie haben die verdächtigen Krankheitsfälle, wegen deren Nichtmeldung sie verklagt wurden, als Para-

typhusfälle A. oder B. angesprochen, und diese seien dem Worte des Gesetzes nach nicht meldepflichtig;

2. wenn bei Typhus und Paratyphuskranken

event. bei Choleraverdächtigen

keine Faeces oder

Harn zur Untersuchung soll eingesandt werden, einerseits wegen Mangel an zulässigen Gefäßen für

den Postversand, andererseits wegen Abneigung gegen solche Untersuchungen von Seiten der Unter-

suchungsstation. So müssen notgedrungen rekonvalescente

Bakzillenausscheider wieder in den Ver-

kehr gelassen werden, ehe man die Ueberzeugung gewonnen hat, daß sie die Krankehit durch ihre

Ausscheidungen nicht mehr weiter verbreiten können; 3. wenn offenen Tuberkulosen bei Lehrpersonal

der Primärschulen verheimlicht werden, und diese Personen entgegen ihres eigensten Interesses, und des

Interesses ihrer Zöglinge nicht von ihrem Posten entfernt werden; 4. wenn man beim Neubau einer Klinik

von vornherein auf eine Isolierstation verzichtet, die meisten und schönsten Räumlichkeiten für wohl-

habende Rentner reserviert, worin diese für spottbilliges Geld Wohnung, Unterhalt und Bedienung, fin-

den, während für ansteckende Kranke kein Zimmer und kein Pflegepersonal zu haben ist.

Kleinere Epidemien von Mumps, Keuchhusten und Röteln verliefen ohne Störung. Dagegen erlebten

wir im Laufe des Jahres eine größere und eine kleinere Parathyphusepidemie. In Echternach brach 8—10

Tage nach den Pfingstfeiertagen explosionsartig eine Paratyphuserkrankung unter den Schulkindern und

jungen Leuten aus, die ich auf Genußmittelinfektion zurückführen konnte. Der Krankheitsverlauf war

durch die Bank ein milder; es trat kein Todesfall ein bei über 40 Erkrankten und im Gefolge traten nur

vereinzelte Infektionen Erwachsener auf. In Befort hatte man wegen der Dürre alle, außer Gebrauch

gesetzte Brunnen wieder in Betrieb genommen. Von den Verbrauchern erkrankten an die 12 Personen

an Paratyphus leichter Art. Nach Wiederinstandsetzen der Wasserleitung und Verschluß der Brunnen,

erlosch die Krankheit von selbst.

Gemeldet wurden im Laufe des Jahres 16 Thyphus- und Paratyphusfälle und ein Fall von

Scharlach.

Oeffentliches Gesundheitswesen. — Die so lange eindringlich geforderten Neu- und Umbauten an den

Schulen von Born, Mœrsdorf und Mompach sind endlich zur Ausführung gekommen. Auch die Kanalisa-

tion in Girst ist beinahe vollendet. In Waldbillig ist der Widerstand der Gemeindeverwaltung gebrochen;

es soll im Laufe dieses Jahres gebaut werden.

Die Wasserleitungsfrage in Freckeisen hat eine vorläufig zufriedenstellende Lösung gefunden durch

Ergraben von gutem Trinkwasser.

In Haller ist eine neuerbaute Kapelle eingeweiht worden und hört der Notgottesdienst in den Neben-

räumen der Schule auf. Befort sucht sein Trinkwasserquantum zu erhöhen durch restloses Erfassen der

bis jetzt nicht erfaßten Wasserläufe im Quellengebiete. Auch wurden die arg vernachläßigten Zugänge

vom untern Dorf zum oberen Dorf gepflastert und so der Abfluß des Regenwassers erleichtert und die

Wege trocken gelegt.

In Hemsthal hat sich ein schwerer Mißbrauch in den Schulräumlichkeiten eingebürgert; Gesang-

verein, Fußballklub, Molkereiverband, Lokalverein hielten mehrmals die Woche ihre Versammlungen

dort ab; Bänke und Fußboden wurden versaut; und die Atmosphäre war morgens bei Eröffnung der

Schule mitunter infekt. Ich habe energischen Einspruch bei dem Hrn. Bürgermeister erhoben.

In Rosport hatte der Gemeinderat Pläne zur Vergrößerung und Trockenlegung des im Grundwasser

ertrinkenden Kirchhofes anfertigen lassen; übertriebene Sparsamkeit hat die Aedilen von ihrem Beschlusse

zurückommen gemacht; im Sommer und Herbst 1921 war die Sache nicht bös; jetzt aber sind die auf-

geworfenen Gräber voll Wasser. Mehrere Einwohner, speziell Wirte hatten ihre Abtritte und Abwässer

in den überdeckten Dorfbach geleitet und Spülklosets eingerichtet; da aber im untern Dorf der Bach offen

läuft, und als öffentlicher Waschbrunnen, Viehtränke und Wasserentnahme für Hausgebrauch dient,

mußte der Sanitätsinspektor eingreifen. Ein widerspenstiger Einwohner mußte gerichtlich zur Entfernung

des Einlaufrohres in den Bach angehalten werden.

In Echternach wurde infolge des Zurückganges der Sauer und der verseuchten Kanalisation die Tout-

à-l'égout-Frage wieder aufgerollt; ein vollständiger Umbau der Einmündung in die Sauer und ihr Ausbau

und Weiterleitung bis unterhalb die Ortschaft drängt sich auf. Durch Regulierung der Böschungen und

Beseitigung der stagnierenden Pfützen und Untiefen hat nicht nur das Stadtbild, sondern auch die Ge-

sundheitsverhältnisse gewonnen. Die interkommunale Wasserleitung in Consdorf arbeitet zufriedenstellend ;

das Wasser ist einwandfrei und das Quantum genügend. In Bursdorf war die fast versiegende Wasser-

leitung zum Zankapfel der Parteien geworden. Um den betätigten Trübungen und Verunreinigungen

vorzubeugen, wurde ein sicherer Verschluß des Behälters angelegt. Im ganzen halten die Ortschalten

des Kantons nur wenig unter der diesjährigen Wassernot zu leiden.

Impfwesen. — Der Impfstoff war tadellos. Ueber die Ausführung der In

(…)

(…)

zialrapport berichtet. Ich will nur hier noch einmal meiner Ueberzeugung Ausdruck geben, daß de Be-

schränkung der Impfstellen auf drei eine verkehrte Maßregel ist. Es geschieht zu olt, daß eine oder zwei

Pusteln nicht aufkommen und so läuft eine ganze Anzahl Kinder herum, die

(…)

(…)

(…)

sind.

Gesundheitspolizei. — Damit ist in miserai Lande nichts angefangen; Lokalpolizer und deren Ueber-

wachungsbehörden haben für Outsider in der Medizin (homeopathisierende Naturheilkundige und Knochen-

flicker) ein Faible; für approbierte Aerzte dagegen nichts übrig.

Pflegekinder.—- 4 Pflegekinder sind im Kanton untergebracht; sie werden stetig überwacht und ent-

wickeln sich gut.

Kanton Grevenmacher.

Armenpflege. — Soweit mir bekannt geworden, hat sich die Dürftigenfürsorge des Bezirkes im Laufe

des Berichtjahres in der gewohnten Weise vollzogen. Nach wie vor bildet die Witwen-, Waisen- und Alters-

unterstützung die größte Belastung der Armenpflege. In dem beinahe ausschließlich wein- oder acker-

bautreibenden Bezirk gibt es nahezu keine weiblichen Krankenkassenmitglieder. Demzufolge ist die an-

derswo so wohltätig empfundene Entlastung hierorts kaum fühlbar.

Der regelmäßigen Entwicklung des Geschäftsganges der Armenpflege wird durch die zu Anhing des

Jahres vom Gemeinderat aufzustellende und den interessierten Aerzten zuzustellende Annenliste erheblich

Vorschub geleistet. Leider scheint diese vor Jahren angeregte und überall pünktlich durchgeführte Maß-

nahme, zur Zeit, in Vergessenheit geraten zu sein. Da nach wie vor die Grunde ihrer Empfehlung weiter

bestehen, wolle andurch erneut an die Wiedereinführung der guten alten Gepflogenheiten erinnert sein.

Hebammenwesen. — Durch Eintritt zweier Titularinnen in den Ruhestand, ist die Zahl der während

des Jahres 1921 im Kanton ausübenden Hebammen auf 14 zurückgegangen. Ein fühlbarer Mangel besteht

trotzdem nicht. Die Zahl der Geburten, die Selbsteinschätzungsziffern der Ausübenden, etc., bieten keine

merklichen Unterschiede mit dem Vorjahr.

Die berufliche Führung sämtlicher Titularinnen war gut. Die Geburtsregister sind reinlich gehalten

und richtig geführt. Das Instrumentarium befindet sich durchweg in befriedigendem Zustand.

Ueber das Abhalten der seinerseits eingeführten und zweifellos nützlichen Hebammen-Wiederholungs-

kurse ist uns in den letzten Jahren nichts bekannt geworden. Hoffentlich wird die Gründung, deren Not-

wendigkeit feststellt, nicht in Vergessenheit geraten. Die Früchte derselben wären noch reicher, wenn

sämtliche Hebammen, in einem etwa fünfjährigen Turnus, zu den Kursen herangezogen würden. Derart

erschienen sie weniger als Strafbataillon oder Rückständigenkonvent als eine dem Berufe anhaftende Not-

wendigkeit.

Uebertragbare Krankheiten. — Im Laufe des Jahres sind 22 Fälle meldepflichtiger Infektionskrank-

heiten zur Anzeige gekommen; die Zahl begreift 13 Fälle von Unterleibs- bezw. Paratyphus, 4 Fälle von

Diphteritis, 3 Fälle von Scharlach, 1 Fall von Puerperalfieber und 1 Fall von Encephalitis lethargica.

Echternach, den 1. März 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Drüssel.

Die 13 Fälle von Abdominaltyphus verteilen sich auf die Ortschaften Wormeldingen mit 7, Greven-

macher und Junglinster mit je 2 und Wasserbillig und Lellig mit je 1 Fall. Unter Absehung der Fälle von

Wormeldingen, wo die Krankheit, in ununterbrochener Folge, an vier verschiedenen Herden, bei vier

Vettern und darauf bei einem Nachbar, der bereits vor drei Jahren eine unter allen klinischen Zeichen

eines mittelschweren Typhus verlaufende Erkrankung durchgemacht hatte, aufgetreten war, ist nirgends

weder für die übrigen Typhuserkrankungen noch für die Fälle von Diphteritis, von denen 2 auf Wasser-

billig und je 1 auf Ahn und Wormeldingen kommen, noch für die sonstwo vereinzelt aufflackernden Fälle

ansteckender Krankheit, ein seuchenartiger Charakter feststellbar gewesen. Sämtliche Erkrankungen,

die Encephalitis lethargica von Berg, wo ein Knabe von 11 Jahren, bei anfangs mittelhohem Fieber und

sonstigem absolut negativem klinischen Befund, während 16 Tagen unentwegt weitergeschlafen — mit

einbegriffen, endeten mit Heilung.

Dank der regen Fürsorge der Antituberkulosenliga ist mit dem Monate Dezember in Wormeldingen

ein Dispensar für Lungenkranke eröffnet worden; sein Wirkungskreis soll sämtliche Ortschaften der Lu-

xemburger Mosel umfassen. Die beinahe gleichzeitigen Gründungen von Differdingen und Redingen lassen

auf eine erfreuliche Neuorientierung unseres Kampfes gegen die ernsteste aller unserer Volksseuchen schließen.

Daß die Tuberkulose keine sogenannte « Familienkrankheit » sondern, gleich allen anderen Seuchen,

ein ansteckendes Leiden ist; daß sie so gut wie niemals ererbt sondern annähernd konstant erworben wird;

daß sie vom kranken Menschen und Tier, mittelbar oder unmittelbar, auf den Gesunden übertragen wird;

daß sie, rechtzeitig erfaßt und zweckförderlich behandelt, in den meisten Fällen ausheilt, sind heute fest-

stehende Wahrheiten. Das Dispensar ist berufen, diese neue Lehre im Volke lebendig zu machen und

daraus die praktischen Konsequenzen zum Schutze des Gesunden und zur Heilung des Kranken zu ziehen.

Mit dem Tage, wo die Beratungsstellen das Land in ausreichender Anzahl, gewissermaßen mit einem

lückenlosen Netz, überzogen haben, ist die Vorbedingung gegeben, um endlich der Unwissenheit, dem Leicht-

sinn, der Gleichgültigkeit oder dem Fatalismus der Massen beizukommen. Die Erkenntnis der Gefahr und

der Rettungsmöglichkeiten wird von selbst die Selbstschutzbestrebungen auslösen und unser soziales Em-

pfinden, das mit dem Aufbau all der französischen Städte und belgischer Dörfer, mit der Linderung des

Wiener Elends und des russischen Hungers bedenklich in die Breite geht, wird vielleicht endlich auch den

Weg zum Vaterlande wiederfinden.

Davon sind wir allerdings noch weit entfernt und unterdessen zieht die Tuberkulose immer unheim-

lichere Kreise; sie klopft an alle Türen und sie setzt sich an jeden Herd. Die höchste Gefahr ist im Verzug

und falls die Abwehr nicht unmittelbar einsetzt, sind wir verloren. Wäre es unter diesen Umständen nicht

angezeigt, unserem sozialen Pflichtgefühle resolut unter die Arme zu greifen und ihm ziffernmäßig das

vorzuhalten, was es aus lauter Altruismus vergessen zu haben scheint.

Wenn der Steuerzahler dem Gendarmen den Sold gewährt, auf daß er seinen Geldschrank schütze,

dürfte er sich kaum sträuben, ein Scherflein dazu beizutragen, um sein Leben zu bewahren. Wenn der

Arbeitgeber seine Unfallquoten bereinigt, weshalb sollte das Volk eine Versicherungsprämie gegen seinen

physischen Verfall verweigern ? Dem zwanzigsten Jahrhundert erstrahlt der Friedensregenbogen in den

diversen Farben der Steuerzettel und sein Licht ist derart grell, daß ein bischen mehr oder weniger nichts

mehr verschlägt. Uns fehlen noch einzelne Farben; wir stehen etwas zurück im Wettbewerb der Völker;

ein bischen « Schraube » können wir noch vertragen.

Laut Memorial beträgt die Globalstaatssteuereinnahme des Landes rund 27 Millionen. Wenn demnach

jeder Steuerzettel mit bloß 1 % Seuchensteuer (Tuberkulose, venerische Krankheiten, Alkoholismus)

belastet würde, würde der besten Sache ein jährliches Betriebskapital von 270.000 Fr. zugeführt und wenn,

je nach dem Bedürfnis für bäuliche Anlagen wie Sanatorien u. dgl., zeit- und ausnahmsweise, die Steuer

auf 2 3 % erhöht würde, wäre ein- für allemal für alle Eventualitäten gesorgt, ohne daß der einzelne

empfindlich getroffen würde.

Der solcherart durch die Steuerverwaltung erhobene Betrag wäre an einem, unter staatlicher Kon-

trolle, arbeitenden, im übrigen aber, gleich den sozialen Versicherungsanstalten, autonomen Organismus

abzuführen, der, bei reiner Scheidung von Verwaltungsrat und wissenschaftlich-technischer Leitung, das

bislang auf dem Gebiete der Volksseuchenbekämpfung Geförderte übernehmen und zu einem lebendigen,

das ganze Land umfassenden Ganzen ausbauen würde.

Oeffentliches Gesundheitswesen. — Wie in den Vorjahren ist die Zahl der sanitären Unternehmungen

eine beschränkte. Die Schulhausneubauten von Grevenmacher und Manternach gehen ihrer Vollendung

entgegen; dem Plan einer Kirchhofsneuanlage von Niederdonven ist jener der Vergrößerung des alten

Friedhofes gefolgt; in der Verlegung des Kirchhofes von Wasserbillig ist kein Fortschritt zu verzeichnen.

Trotz bösester Erfahrungen gelegentlich der Sommerwassernot bleiben Godbringen und Machtum gegen

über allen Wasserleitungsplänen mannhaft refraktär. Seit Jahren sind diese beiden Ortschaften die ein-

zigen des ganzen Kantons, die ihren Vorteil nicht einsehen wollen.

Impfungen. — Impfung und Wiederimpfung vollzogen sich regelrecht, ohne Komplikation noch Rei-

bung.

Gesundheitspolizei. — Unter dem Gesetz über Kinderschutz standen im Berichtsjahre 2 Pfleglinge,

von denen je 1 in Wormeldingen und Junglinster untergebracht waren; nach zurückgelegtem zweiten

Lebensjahr schieden beide in blühender Gesundheit aus der Beobachtung aus.

Ein Verstoß gegen die Gesundheitspolizei oder ein Mangel in der Handhabung derselben ist nicht

festgestellt worden.

Kanton Remich.

I. Armenpflege. — Die auf den Krieg folgenden Jahre waren bis jetzt alle wirtschaftlich schwierig

gewesen. Doch die Pflege der Armen konnte sich in gewohnter Weise betätigen. Die Taglöhne waren

besonders hoch und halfen den Armen über manche Unannehmlichkeiten hinweg.

II. Hebammenwesen. — Im Laufe des Jahres wohnten im Kanton 7 Hebammen. Eine bedeutende

Ortschaft, Dalheim, war nicht besetzt und es wurden die derselben zufallenden Geburten von den Nach-

barinnen geleitet. Ersatz ist für das nächste Jahr in Aussicht. Diesen Hebammen entsprechen 5, 7, 18,

18, 24, 40, 68 Geburten zusammen 185. Etwas auffälliges ist nicht vorgekommen. Kindbettlieber wurde

in einem Falle beobachtet und ging nach wenigen Tagen günstig aus. Die Ursache der Krankheit konnte

nicht ermittelt werden, die Hebamme wurde von keiner Schuld betroffen, doch wurden die üblichen Vor-

sichtsmaßnahmen vorgeschrieben. Eine Hebamme ging mit Pension aus dem Dienst.

III. Epidemische und Infektionskrankheiten. — Diese Krankheiten waren ungeachtet der Ernäbrungs-

verhältnisse gar nicht auffällig häufig aber gefährlich. Die Erkrankungen waren dieses Jahr überhaupt

selten gemäß den angemeldeten Fällen, deren Zahl sich auf 13 beläuft. Gegen Schluß des Jahres erschien

wieder die Influenza stellenweise ziemlich verbreitet.

Diphteritis erschien zu Stadtbredimus in 4 Fällen und sonst noch einzel in verschiedenen Ortschaften,

aber mit günstigem Ende.

Thyphus kam isoliert vor zu Bous und zu Lenningen, in beiden Fällen ohne weitere Verbreitung und mit

günstigem Ausgang.

Scharlach kam vor zu Wellenstein, der allein blieb und mit Genesung endete.

Kindbettfieber wurde einmal beobachtet, von kurzer Dauer und Ausgang in Genesung.

Von Krätze wurden mehrere Fälle angetroffen, die meist schnell zur Heilung gebracht werden konnten.

Die anderen Kinderkrankheiten wie Keuchhusten und Masern, wurden dieses Jahr nicht gesehen.

IV. Oeffentliches Gesundheitswesen. — Wasserversorgung: Wegen der das ganze Jahr durch anhaltende

Seltenheit von Regen, war das Wasser in allen Leitungen spärlich geworden und fehlte öfters ganz. Die

Vegetation litt darunter und es herrschte eine andauernde Knappheit und Teuerung an allen Nahrungs-

mitteln für Menschen und Vieh. Beim Schluß des Jahres ist das Wasser noch nicht reichlicher geworden

Wormeldingen, den 31. Dezember 1921.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Pündel.

und alle Wasserläufe sind klein geworden. Alle öffentlichen Wasserleitungen hatten auffallend unter dem

Regenmangel viel zu leiden. Überschwemmungen, die sonst kein Jahr ausblieben, kamen infolge-

dessen im Berichtsjahr nicht vor. Man kann jedoch nicht sagen, daß der Einfluß des Wassermangels auf

die Gesundheit ungünstig gewesen sei, da die Erkrankungen überhaupt außerordentlich selten waren.

Schulen. — Ein Neubau steht noch in Aussicht für Altwies, sonst sind die Schulen in gutem Zustand,

einige derselben haben mangelhafte Beleuchtung wegen schlecht gestellten oder zu kleinen Fenstern. Die

Abtritte lassen bei einigen Schulen an Reinlichkeit zu wünschen übrig.

Kirchhöfe sind im allgemeinen gut gehalten bis auf einige bei welchen Verbesserungen in Aussicht

genommen sind, zu Wintringen ist ein neuer Kirchhof im Bau begriffen, wodurch der von Remerschen

entlastet wird.

Ein bedeutender Wechsel ist für das öffentliche Fuhrwesen entstanden durch das immer häufiger

werdende Zirkulieren der Automobile; das Publikum hat sich schon ziemlich an das jeden Augenblick im

Gesichtskreis erscheinende Auto gewöhnt und die vorhergesehene Unfälle sind nicht häufig, wenn auch

nicht immer unvermeidlich.

V. Impfwesen. — Die Impfungen mit Kuhlympfe wurde vorschriftsmäßig durch die 4 Aerzte vollzogen,

so wie auch die Revision mit Abgabe der Impfscheine; die Resultate waren sehr gut, Fehlimpfungen kamen

kaum vor. Die von der Regierung gelieferte Lympfe war von vorzüglicher Qualität.

VI. Medizinal- und Sanitätspolizei. — Es wohnen im Kanton 6 Aerzte, 2 Apotheker, 7 Hebammen

und 3 Tierärzte. An der Grenze des Kantons kamen andere Luxemburger und ausländische Aerzte zur

Praxis heran. Kurpfuschereien sind nicht vorgekommen.

VII. Schutz der Pflegekinder. — Im Berichtsjahr kamen 7 Kinder zur Pflege in Bous, von denen wurden

2 von den Eltern zurückgezogen, von den andern 5 starben 2; eines an Meningitis und eines an Darmka-

tarrh; die andern gediehen gut; die Pflege war tadellos.

Remich, den 20. Februar 1922.

Der Sanitäts-Inspektor,

Dr. Weber.

Rapport annuel du laboratoire pratique de bactériologie en 1921.

Luxembourg, le 25 janvier 1922.

Monsieur le Directeur général,

J'ai l'honneur de vous adresser les tableaux synoptiques joints des opérations effectuées par le service

de désinfection en 1921.

Le service a fonctionné comme les années antérieures. La station secondaire d'Ettelbruck n'a pas eu

besoin d'intervenir; pour son remplacement et en général pour les réformes à introduire, je m'en réfère à

mes rapports des années précédentes.

Le Directeur du Laboratoire de Bactériologie.

Dr PRAUM.

Opérations effectuées par le Laboratoire pratique de bactériologie en 1921.

Nature des travaux

Analyses d'urines

Recherches du bacille de la tuberculose

Recherches du bacille de la diphtérie

Recherches du bacille de la fièvre typh.

Recherches du gonocoque

Examens d'eaux alimentaires

Examens de sang

Examens de pièces pathologiques

Examens de volaille et gibier

Recherches Bordet-Wassermann

Désinfections

Totaux

Total des taxes perçues: 15.006 francs

Janvier

Février

Mars

Avril

Mai

Juin

Juillet

Août

Septembre

Octobre

Novembre

Décembre

Totaux

Analyses de denrées alimentaires y comprises les graisses im-

portées

Objets usuels

Vins et spiritueux

Eaux

Analyses physiologiques

Produits pharmaceutiques

Expertises judiciaires

Analyses diverses

Total

Relevé des opérations effectuées par le service de l'inspection des viandes importées de l'étranger pendant 1921

Saindoux et graisses

Jambons

Lard

Boyaux

Total

Kilogrammes

importés

773.352

24.320

47.050

145.001

989.723

Échantillons

analysés

Relevé des opérations effectuées par la section de chimie du Laboratoire pendant 1921.

Viandes fraîches frigorifiées: 40 bœufs et 120 porcs.

Taxes perçues: 7250,90 francs.

Rapport annuel sur le service de désinfection en 1921.

Luxembourg, le 25 janvier 1922.

Monsieur le Directeur général,

J'ai l'honneur de vous adresser ci-joint le tableau synoptique des opérations effectuées par mon ser-

vice pendant l'année 1921.

Le Directeur du Laboratoire pratique de bactériologie,

Dr PRAUM.

1921. — Maladies ayant donné lieu à la désinfection.

Mois

Janvier

Février

Mars

Avril

Mai

Juin

Juillet

Août

Septembre

Octobre

Novembre

Décembre

Totaux

Diphtérie

Scarlatine

Tuber-

culose

Fièvre

typhoïde

Autres

Incon-

nues

Totaux

1921. - Désinfections opérées par la station de désinfection annexée au Laboratoire pratique de bactériologie

classées par cantons.

Mois

Janvier

Février

Mars

Avril

Mai

Juin

Juillet

Août

Septembre

Octobre

Novembre

Décembre

Totaux

ville

Capellen

Esch-s.-Alz.

Luxembourg-

campagne.

Mersch

Clervaux

Diekirch

Redange

Vianden

Wiltz

Echternach

Grevenmacher.

Remich

Totaux

Memorial

Rapport du Collège médical.

Luxembourg, le 19 mars 1922.

Monsieur le Directeur général,

Nous avons l'honneur de vous adresser ci-après le rapport du Collège médical sur ses travaux

et observations ainsi que sur l'état sanitaire du Grand-Duché pendant l'année 1921.

1. — Réunions et travaux.

Le nombre des réunions a été de douze. Ces réunions ont eu principalement pour objet les

affaires suivantes

La réunion du 6 janvier

1° Installation du cimetière de Troine;

2° agrandissement du cimetière de Rosport;

3° danger de propagation du typhus exanthématique;

4° considérations des vétérinaires de l'État sur le service de l'inspection des viandes;

5° litre de médecin-dentiste attribué aux dentistes;

6° adhésion à la convention sanitaire internationale signée à Paris le 19 janvier 1912;

7° création et installation projetées d'une clinique des maladies des nerfs à l'établissement

d'Ettelbruck;

8° faits d'avortements dénoncés;

9° inspection et commerce des viandes en cas d'abatage d'urgence.

Mémorial

du

des

Großherzogtums Luxemburg.

Grand-Duché de Luxembourg.

Annexe au N° 45 de 1922.

RAPPORTS

SUR LA

SITUATION SANITAIRE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG

PENDANT L'ANNÉE 1921.

1921. — Spécification des désinfections.

Mois

Janvier

Février

Mars

Avril

Mai

Juin

Juillet

Août

Septembre

Octobre

Novembre

Décembre

Totaux

Désinfections à l'étuve

Nombre

Mètres cubes

Désinfections à domicile

(au formol ou combinées)

Nombre

Mètres cubes

Désinfections

pur lavage

ou spray

Heures

Total

des

désinfections

4 3

Vous souhaitez savoir comment cette disposition s'applique à votre dossier ?

Analysez ce texte législatif avec la jurisprudence, la doctrine et les dispositions connexes dans Legislator AI.

Ouvrir dans Legislator →