Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant l'affectation à la construction d'habitations à bon marché, des intérêts de la seconde tranche de l'indemnité de renchérissement aux tra-
Table des dispositions (11)
Texte législatif (11 Articles)
Mémorial
du
des
Samedi, 10 juin 1922.
N° 45.
Arrêté grand-ducal du 1er juin 1922, concernant
l'affectation à la construction d'habitations à
bon marché, des intérêts de la seconde tranche
de l'indemnité de renchérissement aux tra-
vailleurs du pays.
Nous CHARLOTTE, par la grâce de Dieu,
Grande-Duchesse de Luxembourg, Duchesse
de Nassau, etc., etc, etc.;
Vu la loi du 29 juillet 1921, portant modifica-
tion de celle du 29 mars 1920 sur les logements,
et notamment l'art. 12 de la dite loi;
Notre Conseil d'État entendu;
Sur le rapport de Notre Directeur général de
l'agriculture, de l'industrie et de la prévoyance
sociale, et après délibération du Gouvernement
en Conseil;
Avons arrêté et arrêtons
Le Gouvernement est autorisé à
affecter, pendant une durée de 5 ans, à la cons-
truction d'habitations à bon marché, dans les
localités dans lesquelles la pénurie des loge-
ments aura été constatée par délibération du
conseil communal afférent, et dans les localités
avoisinant les centres populeux, le produit des
intérêts d'un capital de 4 millions de francs,
provenant de la seconde tranche de l'Indemnité
de renchérissement allouée aux travailleurs du
pays.
Le bénéfice du présent arrêté ne s'applique
qu'aux personnes qui rangent dans la catégorie
de celles auxquelles s'applique la loi du 29 mai
1906, sur les habitations à bon marché, et à \n
Großh. Beschluß vom 1. Juni 1922, betr. die
Verwendung der Zinsen des nicht ausbezahl-
ten Teils der Arbeiterteuerungszulage zur
Förderung der Erbauung von billigen Woh-
nungen.
Wir Charlotte, von Gottes Gnaden, Groß-
herzogin von Luxemburg Herzogin zu Nassau,
u.,
u.,
u.;
Nach Einsicht des Gesetzes vom 29. Juli 1921,
wodurch das Wohnungsgesetz vom 29. März 1920,
hauptsächlich in seinem Art. 12, abgeändert wird;
Nach Anhörung Unseres Staatsrates;
Auf den Bericht Unseres General-Direktors
des Ackerbaus, der Industrie und der sozialen
Fürsorge, und nach Beratung der Regierung im
Konseil;
Haben beschlossen und beschließen
Die Regierung wird ermächtigt, wäh-
rend 5 Jahren die Zinsen eines Kapitals von
4 Millionen, das den nicht ausbezahlten Teil der
genehmigten Arbeiterteuerungszulage darstellt,
zur Erbauung von billigen Wohnungen in den
Ortschaften, in welchen laut Feststellung des
Gemeinderates Wohnungsnot besteht, sowie in
den Nachbarortschaften volkreicher Zentren, zu
verwenden.
Die Wohltat dieses Beschlusses kommt nur
solchen Personen zugute, auf die das Gesetz vom
29. Mai 1906, über die billigen Wohnungen,
Anwendung findet, und unter der ausdrücklichen
Memorial
Grand-Duché de Luxembourg.
Großherzogtums Luxemburg.
Samstag, 10. Juni 1922.
condition formelle a) que ces personnes ne
soient pas encore propriétaire d'une maison,
b) qu'elles ne possèdent pas un revenu dépas-
sant 15.000 francs par an; ce revenu est calculé
selon les indications de l'art. 4 de l'arrêté g.-d.
du 10 septembre 1921, sur les habitations à bon
marché, c) que la valeur de la construction, à
l'exclusion de celle du terrain, ne dépasse pas
la somme de 40.000 francs; d) que la valeur du
terrain servant à l'emplacement de la construc-
tion ne dépasse pas la somme de 5000 francs.
L'attribution de ces fonds sera faite
1° aux communes et 2° aux particuliers qui,
pour leurs propres besoins, prennent à leur
charge la construction d'habitations à bon
marché; elle sera faite également aux sociétés
et coopératives de construction, constituées
dans les conditions prescrites par la loi précitée
du 29 mai 1906, et qui construisent des mai-
sons destinées à être vendues.
En ce qui concerne les communes, le déficit
éventuel pouvant résulter pour elles de par la
vente de ces maisons, sera couvert jusqu'à 50%,
sans que cependant la part de l'État puisse dé-
passer 10% du coût total de la construction.
La liquidation des sommes à attribuer aux
communes sera faite sur le vu des comptes dû-
ment vérifiés et appuyés de pièces comptables.
En ce qui concerne les particuliers et les so-
ciétés coopératives de construction, une prime
de construction de 10 % du coût total de la
construction et du prix d'acquisition de la place
à bâtir, est accordée. La liquidation de cette
prime aura lieu après l'achèvement de la ma-
çonnerie.
Die Zuteilung der bereitgestellten
Gelder erfolgt 1. an die Gemeinden, 2. an Pri-
vate, welche für ihr eigenes Wohnbedürfnis
bauen, 3. an Baugesellschaften und Genossen-
schaften, welche nach den Vorschriften des vor-
erwähnten Gesetzes vom 29. Mai 1906 gebildet
sind und die Erbauung von Häusern zum Ver-
kauf betreiben.
Etwa den Gemeinden aus dem Vertauf sol-
cher Häuser entstehende Verluste werden bis
zu 50% gedeckt, ohne daß jedoch der staatliche
Anteil 10%, des Gesamtbauwertes übersteigen
könnte. Die Auszahlung der den Gemeinden
zukommenden Beträge geschieht nach Vorle-
gung der sorgfältig geprüften Rechnungen und
der entsprechenden Quittungen.
Privaten und Baugenossenschaften wird eine
Bauprämie von 10%, des Gesamtbauwertes
und des Bauplatzpreises gewährt. Die Auszah-
lung dieser Prämie erfolgt nach Fertigstellung
des Rohbaus.
Il est interdit à tout particulier béné-
ficiaire d'une prime de construction d'aliéner
avant l'expiration d'un délai de 10 ans, la mai-
son nouvellement construite, sauf en cas de
décès du constructeur.
Privaten, die eine Bauprämie erhal-
ten haben, ist es, außer im Falle des Ablebens
des Bauherrn, vor Ablauf einer Frist von 10
Jahren verboten, das neuerbaute Haus zu ver-
kaufen.
Notre Directeur général du service
afférent est autorisé à déterminer, pour des cas
Bedingung, daß a) diese Personen noch kein
Haus zu Eigentum besitzen; b) ihr Jahresein-
kommen 15.000 Fr. nicht übersteigt; die Höhe
des Einkommens wird in der in Art. 4 des Großh.
Beschlusses vom 10. September 1921, über die
billigen Wohnungen, angegebenen Weise er-
rechnet; c) der reine Bauwert
ausschließlich
des Geländewertes — 40.000 Fr., d) der Wert
des Bauplatzes 5000 Fr. nicht übersteigt.
Unser zuständiger General-Direktor
ist befugt, in besonderen Fällen, die für notwendig
spéciaux, toutes mesures de précaution et de
sûreté que la situation comporte.
Les personnes qui se seront l'ait attri-
buer une prime contrairement aux dispositions
du présent arrêté ou qui se seront l'ait attribuer
une prime supérieure à celle qui leur serait re-
venue d'après les mêmes dispositions, sont
obligées de restituer l'intégralité de la prime
leur attribuée, sans préjudice de l'application
de sanctions pénales eu cas de manœuvres frau-
duleuses.
Château de Berg, le 1er juin 1922.
CHARLOTTE.
Le Directeur général de l'agriculture,,
de l'industrie et de la prévoyance sociale,
R. DE WAHA.
Avis. — Association syndicale.
Conformément à l'art. 10 de la loi du 28
décembre 1883, il sera ouvert du 29 juin au 13
juillet 1922, dans la commune de Petange, une
enquête sur le projet et les statuts d'une asso-
ciation à créer pour la construction d'un chemin
d'exploitation « A Wilmes Bour», « A la Siole»
à Rodange.
Le plan de situation, le devis détaillé des
travaux, un relevé alphabétique des proprié-
taires intéressés, ainsi que le projet des statuts
de l'association sorti déposés au secrétariat com-
munal de Petange, à partir du 29 juin prochain.
M. Mathias Diederich, membre de la commis-
sion d'agriculture à Bergem, est nommé com-
missaire à l'enquête. Il donnera les explica-
tions nécessaires aux intéressés, sur le terrain,
le 13 juillet prochain, de 9 à 11 heures du matin,
et recevra les réclamations le même jour, de
2 à 4 heures de relevée, dans la salle d'école à
Rodange.
Luxembourg, le 31 mai 1922.
Le Directeur général de l'agriculture,
de I'industrie et de la prévoyance sociale,
R. DE WAHA.
erachteten Vorsichts- und Sicherheitsmaßnah-
men zu treffen.
Personen, die sich entgegen den Be-
stimmungen dieses Beschlusses oder die sich eine
höhere Prämie auszahlen lassen, als diejenige,
welche ihnen gemäß diesen Bestimmungen zu-
kommt, sind, unbeschadet der Unwendung der
Betrugsparagraphen des Strafgesetzbuches, in
jedem Falle zur Rückzahlung des Gesamtbetrages
der ihnen gewährten Prämie verpflichtet.
Schloß Berg, den 1. Juni 1922.
Charlotte.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und der sozialen Fürsorge,
R. de Waha.
Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft.
Gemäß Art. 10 des Gesetzes vom 28. Dezem-
ber 1883 wird vom 29. Juni auf den 13. Juli
künftig, in der Gemeinde Petingen, eine Vor-
untersuchung abgehalten über das Projekt und
die Statuten einer zu bildenden Genossenschaft
für Anlage eines Feldweges, Orte genannt
„ à Wilmes Bour", „ à la Siole" zu Rodingen.
Der Situationsplan, der Kostenanschlag, ein
alphabetisches Verzeichnis der beteiligten Eigen-
tümer sowie das Projekt des Genossenschafts-
aktes sind auf dem Gemeindesekretariat von
Petingen vom 29. Juni künftig ab, hinterlegt.
Hr. Mathias Diederich, Mitglied der Acker-
baukommission zu Bergem, ist zum Untersu-
chungskommissar ernannt. Die nötigen Erklä-
rungen wird er den Interessenten, am 13. Juli
künftig von 9—11 Uhr morgens, an Ort und
Stelle geben und am selben Tage, von 2 — 4 Uhr
nachmittags, etwaige Einsprüche im Schul-
saale zu Rodingen entgegennehmen.
Luxemburg, den 31. Mai 1922.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und der sozialen Fürsorge,
R. de Waha.
Arrêté du 10 juin 1922, concernant la clôture
de la session ordinaire de la Chambre des
députes.
LE
MINISTRE
D'ÉTAT,
PRÉSIDENT DU GOUVERNEMENT;
En vertu des pouvoirs lui conférés par ar-
rêté grand-ducal du 5 novembre 1921;
Déclare close la session ordinaire de la
Chambre des députés qui a été ouverte le
8 novembre, 1921 et ordonne que la présente
soit insérée au Mémorial.
Luxembourg, le 10 juin 1922.
Le Ministre d'État,
Président du Gouvernement,,
E.
REUTER.
Arrêté du 17 avril 1922, concernant la publi-
cation des rapports présentés par les autorités
sanitaires pour l'année 1921.
LE DIRECTEUR GÉNÉRAL DES FINANCES;
Vu les rapports du Collège médical et des
médecins-inspecteurs
sur l'état sanitaire du
Grand-Duché pendant l'année 1921, ainsi que
les rapports de M. le Directeur du Laboratoire
pratique de bactériologie;
Arrête
Les rapports prémentionnés seront publiés
comme annexe au Mémorial.
Luxembourg, le 17 avril 1922.
Le Directeur général des finances,
A. NEYENS.
Avis. — Administration des contributions
directes des accises et du cadastre.
Par arrêté grand-ducal du 24 mai crt. M.
Prosper Kayser, géomètre du cadastre à Esch-
s.-Alz., a été nommé géomètre en chef du ca-
dastre.
Luxembourg, le 31 mai 1922.
Le Directeur général des finances,
A. NEYENS.
Beschluß vom 10. Juni 1922, betreffend den
Schluß der ordentlichen Session der Kammer
der Abgeordneten.
Der Staatsminister,
Präsident der Regierung;
Kraft der ihm durch Großh. Beschluß vom
5. November 1921 übertragenen Vollmacht;
Erklärt die am 8. November 1921 eröffnete
ordentliche Session der Kammer der Abgeord-
neten für geschlossen und verordnet, das; diese
Erklärung im „Memorial" veröffentlicht werde.
Luxemburg, den 10. Juni 1922.
Der Staatsminister,
Präsident der Regierung,
E. Reuter.
Beschluß vom 17. April 1922, betreffend die
Veröffentlichung der Sanitätsberichte für das
Jahr 1921.
Der General-Direktor der Finanzen
Nach Einsicht des Berichtes des Medizinal-
kollegiums und der Berichte der Sanitätsinspek-
toren über die Gesundheitsverhältnisse im
Laufe des Jahres 1921, sowie der von dem Direk-
tor des Bakteriologischen Staatslaboratoriums
eingereichten Berichte;
Beschließt
Die vorerwähnten Berichte sollen als Beilage
zum „Memorial" veröffentlicht werden.
Luxemburg, den 17. April 1922.
Der General-Direktor der Finanzen,
A. Neyens.
Bekanntmachung.—
Steuer-, Akzisen- und
Katasterverwaltung.
Durch Großh. Beschluß vom 24. Mai crt., ist
Hr. Prosper Kayser, Geometer des Katasters
zu Esch a. d. Alzette, zum Obergeometer des
Katasters ernannt worden.
Luxemburg, den 31. Mai 1922.
Der General-Direktor der Finanzen,
A. Neyens.
Extrait du registre aux firmes publiés en exécution de l'art. 2 de la loi du 23 décembre 1909.
Arrondissement de Luxembourg. — Section A.
Inscriptions
N° 3901. — Stock American, bonneterie et mer-
cerie. — Propr. Bernard Sirotta, Differdange. —
Du 1er mai 1922.
N° 3902. — Nicolas Linster, commerce en gros
et en détail, Steinfort. — Du 2 mai 1922.
N° 3903. — Pierre Michels, négociant et auber-
giste, Hollerich.
Du 3 mai 1922.
N° 3904. — Aloyse Sadler, menuisier,
Merl.
— Du 12 mai 1922.
N° 3905. Léonie Haupert, Dudelange, objets
d'alimentation. — Expl.: Léonie Haupert, épouse
Joseph André.
Du 23 mai 1922.
N° 3906.— Otto Barth-Lang, tabacs, cigares
et cigarettes, Luxembourg. — Du 3 juin 1922.
N° 3907.
Vinaigrerie luxembourgeoise à Lu-
xembourg.
Expl.: J.-P. Pündel-Gaasch à Wor-
meldange.
Du 3 juin 1922.
Modifications
N°
97.
Beaucolin, papeterie-librairie,
Grand'rue, 1, Luxembourg.
La firme est con-
tinuée par ses quatre enfants : Jacques Beaucolin,
imprimeur, Marie Beaucolin, veuve Jos. Thiry,
Sophie Beaucolin, épouse de Michel de Muyser,
sous-directeur de l'usine électrique, ces trois à
Luxembourg, et Constant Beaucolin, représentant
de commerce à Berlin.
Gérante: Cath. Grever,
fondée de pouvoir.
Du 2 mai 1922.
N°
33.
Actuellement: Hôtel de Chicago,
Mertens-Kaul, Luxembourg-Gare, Hotel et débit
de boissons.
J.P. Mertens-Kaul, hôtelier à Lu-
xembourg-Gare.
Du
9 mai 1922.
N° 811.
Actuellement: Droguerie Grégoire
Kerschenmeyer, Albert Hoffelt, pharmacien, suc-
cesseur, Luxembourg.
Du 1er juin 1922.
N°
691.
Guido Vannucchi, Hollerich : les
qualités de «restaurant et importation de vins»
sont à biffer et à remplacer par « Entrepreneur et
Industriel » et au lieu de Hollerich « Rollingergrund »
donc actuellement: Guido Vannucchi, Entrepreneur
et Industriel à Rollingergrund. — Du 30 mai 1922.
Section B.
inscriptions
N° 609.
Newsbury, société anonyme à Lu-
xembourg, achat, vente, échange et placement de
tous titres de sociétés étrangères et notamment
de sociétés ou compagnies hollandaises.
Capital: 100.000 fr.
Président du conseil d'administration: Simon
van der Graaf, éditeur à Hilversom (Amsterdam). —
Constituée par acte reçu par M. P. Kuborn, notaire
à Luxembourg, en date du 20 avril 1922. — Du
5 mai 1922.
N° 610. — G. Wilhelmy et L. Schmeltzer à Lu-
xembourg. — Achat et vente de toutes marchan-
dises et de tous articles industriels, ainsi que toutes
autres opérations généralement quelconques.
Capital: 25.000 fr.
Associés: MM. Gustave Wilhelmy et Léon
Schmeltzer, industriels, Luxembourg. — Du 6 mai
1922.
N° 611. — Nichts et Wagner à Esch-s.-Alz.,
commerce de papier en gros et représentations
de fabriques étrangères.
Capital: 50.000 fr.
Math. Nickts et Henri Wagner, associés. — Du
9 mai 1922.
N° 612. — Pétrolifère Luxembourgeoise, Société
anonyme
à Hollerich-Luxembourg. — Emmaga-
sinage, commerce, industrie, transport, vente en
gros et en détail de pétrole, de benzine, huiles et de
leurs dérivés.
Capital: 100.000 fr.
Directeur: Jos. Sadzot. — Du 11 mai 1922.
N° 613. — Emile et Nicolas Kill à Bascharage.
- Exploitation d'une fonderie de cuivre et de
bronze, entreprise de travaux de ferblanterie pour
usines et bâtiments et représentation d'articles
similaires pour le commerce et l'industrie.
Capital: 20.000 fr.
Associés: Emile Kill, représentant de commerce
à Steinfort, et Nicolas Kill, quincailler à Bascharage.
— Du 11 mai 1922.
N° 614. — Etablissements Delhaize Frères et
Cie, « Le Lion», société anonyme à Molenbeck.
St. Jean (Bruxelles-Ouest), succursale à Differ-
dange. — Commerce de denrées coloniales, vins
et spiritueux, fabrication et vente de tous articles
d'alimentation, de ménage et autres.
Capital engagé dans la succursale au Grand-
Duché de Luxembourg: 30.000 fr.
Administrateurs-délégués
Edgar de Cooman,
et Louis Vieujant à Bruxelles.
Société belge constituée le 16 septembre 1907
pour une durée de 30 ans. — Du 30 mai 1922.
Modifications
N° 451. — Société Métallurgique des
Terres
Rouges à Luxembourg.
Administrateurs: Sont nommés: MM. J. Schneider,
maître des forges à Paris, et Jules Aubrun, directeur
général des Etablissements Schneider à Paris. —
A rayer de la liste: M. Achille Fournier, décédé.
M. Fritz Fischer, étant démissionnaire, est à
rayer de la liste des fondés de pouvoirs, désig-
nés pour la Division d'Esch-s.-Alz. — Du 11 mai
1922.
N° 608.— «Translux ». — M. Beffort-Bandermann,
négociant à Luxembourg, a été désigné comme
administrateur provisoire en remplacement de M.
J.-P. Glesener, démissionnaire.
M. J.-P. Glesener est nommé caissier, chef-
comptable et fondé de pouvoir de son service. —
Du 17 mai 1922.
N° 487. — Société Luxembourgeoise de Crédit
et de Dépôts, successeurs de Werling Lambert et
Cie, Luxembourg.
Mandataires: MM. Henry Mairet, sous-direc-
teur, et Abel Dubois, sous-directeur, tous deux à
Luxembourg.
Ils exerceront chacun leurs pouvoirs sous la
signature collective avec l'un quelconque des fondés
de pouvoirs actuels: MM. Nic. Wirion, Paul Rup-
precht, Bern. Loose, Ern. Ludovicy et H. Kremer.
Les pouvoirs accordés à M. André Serot, direc-
teur à Luxembourg, sont révoqués à partir du 15
mai 1922. — Du 18 mai 1922.
N° 422. — Banque Belgo-Luxembourgeoise à
Luxembourg. — Sont appelés aux fonctions d'admi-
nistrateurs: MM. Aug. Thorn, avocat-avoué à
Luxembourg, et Robert Metz, docteur en droit à
Luxembourg, et aux fonctions de commissaire M.
le comte Philippe de Beauffort. — Du 23 mai 1922.
N° 422.
Raison sociale actuelle: Société
Générale pour le commerce de produits industriels,
Luxembourg.
En abréviation « Sogeco». — Du
23 mai 1922.
N° 66. — « Draperies de Schleifmuhl » à Schleif-
muhl-lez-Luxembourg.
Conseil d'administration: MM. Jos.
Wurth,
directeur de Banque à Luxembourg, président, Jos.
Lang, industriel à Verviers, administrateur-délé-
gué, Georges Grandjean, industriel à Forges-
Philippe, H. O. Longtain, directeur des écoles à
Verviers, N. Hoffmann-Bettendorf, industriel à
Bruxelles, Maurice Godchaux, directeur d'usine
à Montigny, administrateurs, MM. Arnold Pleyers,
directeur-gérant, Jean Jaune, directeur, et Emile
Godchaux, directeur.
Fondé de pouvoir: M. Edouard Israël, chef de la
comptabilité. — Du 23 mai 1922.
Arrondissement de Diekirch.
N° 1408.
Tannerie de Vianden, Jean Peckels,
Vianden, fabrication de cuirs.
Exploitant
Peckels Jean à Vianden. — Du 23 mai 1922.
Avis. — Timbre.
Il résulte d'une quittance délivrée par le
receveur de l'enregistrement des actes civils
à Luxembourg, le 30 mai 1922, vol. 63, art. 113,
que la société anonyme « Saffir » à, Luxembourg,
a acquitté le droit de timbre à, raison de huit
cents actions de 500 fr. chacune portant les
n° s 1 à 800.
La présente déclaration est destinée à satis-
faire à l'art. 5 de la loi du 25 janvier 1872.
Luxembourg, le 2 juin 1922.
Le Directeur général des finances,
A. NEYENS.
Bekanntmachung.
Stempel.
Aus einer vom Enregistrementseinnehmer der
Zivilakten zu Luxemburg am 30. Mai 1922,
Band 63, Art.113 ausgestellten Quittung, er-
hellt, daß die anonyme Gesellschaft „Saffir"
mit Sitz in Luxemburg, die Stempelgebühr für
800 Aktien zu je 500 Fr., tragend die Nrn. 1 bis
800, entrichtet hat.
Diese Bekanntmachung soll der Bestimmung
des Art. 5 des Gesetzes vom 25. Januar 1872
Genüge leisten.
Luxemburg, den 2. Juni 1922.
Der General-Direktor der Finanzen,
A. N e y e n s .
Avis. — Association syndicale libre.
En conformité de l'art. 6 de la loi du 28 dé-
cembre 1883, concernant les associations syn-
dicales, l'association syndicale libre pour la
construction d'un chemin d'exploitation au
lieu dit «Jongenwald» à Eschdorf, a déposé
un double de l'acte d'association au Gouver-
nement et au secrétariat communal de Heider-
scheid.
Luxembourg, le 3 juin 1922.
Le Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et de la prévoyance sociale,
R.
DE
WAHA.
Bekanntmachung. — Freie Syndikatsgenossen-
schaft.
Gemäß Art. 6 des Gesetzes vom 28. Dezem-
ber 1883, betreffend die Bildung von Syndi-
katsgenossenschaften, hat die freie Syndikats-
genossenschaft für
Anlage eines Feldweges,
Ort genannt „Jongenwald" zu Eschdorf, ein
Duplikat des Genossenschaftsvertrages bei der
Regierung und auf dem Gemeindesekretariat
von Heiderscheid hinterlegt.
Luxemburg, den 3. Juni 1922.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und der sozialen Fürsorge,
R. de Waha.
Relevé des agents d'assurances agréés pendant le mois de mai 1922.
d'ordre.
Noms et domiciles.
Karlshausen Othon, négociant,
Wiltz.
Maillet Jean, vétérinaire, Wiltz.
Kappweiler Pierre, député, Esch-
sur-Alzette.
Lorentz Jean, sous-directeur de
banque à
Ettelbruck.
Malhgen Jean, négociant, Esch-
sur-Alzette.
Steichen Victor, employé d'usine,
Esch-sur-Alzette.
Hiesdorf Nicolas,
cultivateur,
Consdorf.
Charpantier, Mathias, sacristain,
Rumelange.
Bisdorf Etienne, ingénieur,
Beyren.
Steichen Christophe, négociant,
Schouweiler.
Martin
Michel, employé, Rol-
lingergrund.
Beck J.-P., membre du conseil
municipal, Esch-sur-Alzette.
Geiben Jean-Pierre. commerçant,
Troisvierges.
Qualité.
Agent.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
Compagnies d'assurances.
«La Nationale Luxembourgeoise»
Soc. an.
« Rheinische Vich-Versicherung
auf Gegenseitigkeit», Cologne.
« La Luxembourgeoise », Soc.
an. d'Assurance et de Place-
ment.
«La Royale Belge».
« La Nationale Luxembourgeoise»
Soc. an.
« La Royale Belge».
« La Nationale Luxembourgeoise »
Soc. an.
«Le
Phénix» Incendie, et «Le
Phénix», Vie.
« Société Générale d'assurances
et de Crédit foncier».
«La Luxembourgeoise « Soc. an.
d'assurance et de Placement.
Division Incendie.
« Le Phénix», Incendie et «Le
Phénix», Vie, Paris.
«La Nationale Luxembourgeoise » »
Soc. an.
« Concordia», Cologne.
Date.
2 mai.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
id.
Luxembourg, le 31 mai 1922.
Le Directeur général des finances,
A. NEYENS.
Avis. — Association syndicale.
Conformément à l'art. 2 de la loi du 27 mars
1900, la société locale agricole de Bigelbach a
déposé au secrétariat communal de Reisdorf
l'un des doubles de l'acte d'association sous
seing privé dûment enregistré ainsi qu'une
liste indiquant les noms, professions et domi-
ciles des administrateurs et de tous les associés.
Luxembourg, le 3 juin 1922.
Le Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et de la prévoyance sociale,
R. DE WAHA.
Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft.
Gemäß Art. 2 des Gesetzes vom 27. März
1910,
hat der landwirtschaftliche Lokalverein
von Bigelbach auf dem Gemeindesekretariat
von Reisdorf ein Duplikat der gehörig einre-
gistrierten Privaturkunde betreffs des Genos-
senschaftsaktes nebst einem Verzeichnis hinter-
legt, das Namen, Stand und Wohnort der
Verwaltungsräte sowie sämtlicher Mitglieder
angibt.
Luxemburg, den 3. Juni 1922.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und der sozialen Fürsorge,
R. de Waha.
Victor Bück. Luxembourg
La réunion du 22 janvier
1° Syndicat médical;
2° tarif médical;
3° tarif des médicaments.
La réunion du 12 février
1° Affaire Dr Sch;
2° l'emploi des cadavres humains au moment des épreuves des examens eu médecine;
3° exercice de la médecine dans les communes limitrophes de la frontière franco-luxembour-
geoise;
4° hygiène des logements en tant qu'établissements publics;
5° redevance des concessionnaires de pharmacies;
6° concessions des trois pharmacies demandées pour Luxembourg (Limpertsberg, Hollerich
et Bonnevoie);
7° œuvre de l'éducation physique
La réunion du 5 mars
1° Plainte d'un droguiste;
2° réclamation d'un pharmacien;
3° convention de l'opium;
4° règlement sanitaire de la ville d'Esch;
5° projet d'agrandissement du cimetière de Rosport;
6° traitement illicite d'un cas d'ophtalmie purulente par une sage-femme d'Esch-s.-Alz.;
7° tarif des vétérinaires;
8° tarif des médicaments.
La réunion du 26 man
1° Construction d'une école en plein air à Esch-s.-Alz. ;
2° divers.
La réunion du 7 mai
1° Création d'un cimetière à Bettange-s.-Mess;
2° question des séra;
3° projet d'aménagement partiel en clinique de l'établissement Sainte Zithe;
4° affaire Dr G. d'Echternach.
La réunion du 4
juin
1° Application de bandages herniaires par un étranger;
2° propositions du Collège médical pour la composition des jurys d'examen pour 1021- 1022;
3° introduction du libre choix des médecins pour pauvres à Grevenmacher;
4° propositions de réformes faites par M. le directeur de la Maternité à Luxembourg;
5° sérum curatif gratuit aux personnes pauvres.
La réunion du 2 juillet
1° Propositions de projet de budget du Collège médical pour 1922;
2° obligation du livret de contrôle pour le stage officinal de pharmacien;
3° demande d'une concession de pharmacie à Diekirch;
4° demande d'une concession de pharmacie à Junglinster;
5° demande d'une concession de pharmacie à Bonnevoie.
La réunion du 30
juillet
1° Construction d'une conduite d'eau à Septfontaines;
2° démission d'un membre suppléant du Collège médical;
3° propositions du Gouvernement des Pays-Bas concernant les communications relatives
aux maladies contagieuses;
4° adhésion au Common Wealth d'Australie;
5° loi de 1841 au sujet de la prohibition du commerce d'appareils herniaires;
6° accusations réciproques de pharmaciens et droguistes;
7° requête de plusieurs droguistes contre le débit et la vente des drogues et médicaments
par les pharmaciens.
La réunion du 24 septembre
1° Création d'une concession de pharmacie à Niedercorn;
2° notification obligatoire du choix de la résidence par les personnes exerçant une branche
de l'art de guérir dans le Grand-Duché;
3° contrôle des viandes importées de l'étranger;
4° différend Dr D. et Dr G. sur l'obligation de déclaration des cas de paratyphus au médecin-
inspecteur;
5° établissement d'une pharmacie à Steinfort;
6° épuration des eaux résiduelles des fabriques industrielles de Wiltz et construction d'une
conduite d'eau intercommunale projetée à Wiltz;
7° vins médicinaux de provenance étrangère; leur vente dans les pharmacies;
8° annonce « Mondorfer Salz» dans les journaux;
0° agrandissement du cimetière de Bonnevoie.
La réunion du 14 octobre
1° Propositions des candidats de pharmacie par le Collège médical pour Junglinster, Limperts-
berg et, Petange;
2° affaire Dr Sch.;
3° question des draperies mortuaires au point de vue hygiénique;
4° règlement sur l'inspection scolaire à Luxembourg;
5° affaire d'une sage-femme d'E. ;
6° stage pharmaceutique combiné aux études pharmaceutiques;
7° la vente des drogues et, substances médicales réglée par l'ordonnance r. g.-d. du 12 octobre
1841;
8° établissement et exploration d'une droguerie subordonnés à l'autorisation préalable par
le Gouvernement;
9° contrôle de la comptabilité des officines.
La réunion du 31 décembre
Propositions du Collège médical pour la candidature au poste de président du Collège médical.
II. — Maladies épidémiques.
Relevé des cas de maladies épidémiques constatés en 1921 suivant les avis publiés au «Mémorial»
(Les chiffres entre parenthèses indiquent les décès.)
Service des vaccinations.
Cantons
Luxembourg-ville
Capellen
Esch-s.-Alz
Luxbg.-campagne
Mersch
Clervaux
Diekirch
Redange
Vianden
Wiltz
Echternach
Grevenmacher.
Remich
Totaux
Vaccinés
Avec succès
Sans succès
A succès inconnu
Le Collège médical,
Dr GIVER, Président.
Dr KLEES, Secrétaire.
Cantons
Luxembourg-ville
Capellen
Esch-s.-Alz
Luxbg.-campagne
Mersch
Clervaux
Diekirch
Vianden
Redange
Wiltz
Echternach
Grevenmacher
Remich
Totaux
Coque-
luche
Dyphtérie
39 (5)
6(1)
31(1)
1(1)
201 (8)
Fièvre
typhoïde
20 (4)
20 (1)
13 (2)
7(1)
157 (8)
Méningite
cérébro-
spinale
Scarlatine
Fièvre
puer-
pérale
3(1)
2 (2)
4(1)
2(1)
3 (3)
1 (1)
17(9)
Encé-
phalite
lethar-
gique
1 (1)
1 (1)
Pustules
malignes
Rapports des médecins-inspecteurs.
Kanton Luxemburg.
Von ansteckenden Krankheitsfällen waren im Kanton Luxemburg, während des Jahres 1921 zu ver-
zeichnen: Scharlach 35 Fälle, Diphteritis 43, Typhus 5, Paratyphus 54, Puerperalfieber 3, Tetanus 1, töt-
lichverlaufene Meningitis cerebrospinalis 2. Die Mortalität war bei diesen Fällen eine geringe.
In bezug: auf Scharlach und Diphteritis möchte ich nochmals auf die allzu frühe Wiederaufnahme
der Genesenen in der Schule hinweisen. Der Schulbesuch wäre nur wieder zu gestatten nach Vorzeigen
eines Zeugnisses des Schularztes und Sanitätsinspektors.
Was Typhus anbelangt, so traten im Monat Juli im Konvikt mehrere Fälle auf. Die größte Anzahl
fiel in die Monate Juni und Juli; dann kam die leichte Epidemie zum Abklingen. Ich habe die Kranken
des Konviktes mit dem behandelnden Arzt, Dr. Aug. Wagner besucht; die Kranken waren genügend
isoliert, und für Desinfektion der Zimmer und Wäsche war gesorgt.
Ich habe sofort die Impfung aller Schüler und Bewohner des Konvikts angeordnet und sind die Im-
pfungen in meiner Gegenwart des Nachmittags von den Herren Dr. Rod. Klees und Wagner vorgenommen
worden.
Den Schülern habe ich im großen Saal in Gegenwart des Hrn. Direktors das Wesentliche über Typhus
erklärt, und besonders darauf hingewiesen, wie man sich und seine Umgebung vor Ansteckung zu schützen
hat. Alle Schüler wurden dann am 28., nachdem das Reaktionsfieber abgeklungen war nach Hause ent-
lassen.
Das Resultat der Impfung war ein sehr gutes. Keine Komplikationen traten auf, und keiner der ge-
impften Schüler ist später an Typhus erkrankt; sie konnten nach der vorgeschriebenen Quarantaine
in das Institut zurückkehren. Auch war der Krankheitsverlauf bei den geimpften Kranken ein günstiger.
Während der Abwesenheit der Schüler sind alle Räume des Konvikts einer gründlichen Desinfektion unter-
zogen worden.
Die Ursache des Auftretens dieser Typhusfälle konnte ich nach angestellten Nachforschungen, auf
den Genuß von Biscreme, welche man in allen Straßen der Stadt feilbot, zurückführen.
Der Hr. Polizeikommissar stellte mir Polizeibrigadier Faulke zur Verfügung, der mich zu allen
Eiscremefabrikanten, 10 an der Zahl, begleitete; ich besichtigte genau die Räume, in welchen dieses Genuß-
mittel zubereitet wird.
Bei allen lassen die Räume schr zu wünschen übrig, was Hygiene anbelangt, auch sind die mit der
Zubereitung beschäftigten Männer und Frauen höchst unsauber in der Kleidung und die Pflege der Hände
und des Körpers ganz vernachlässigt. Bei einem Fabrikanten war ein Typhuskranker. Bei diesem, und
verschiedenen andern, wo es allzu unsauber herging, haben wir weitere Fabrikation untersagt.
Den andern haben wir alle Anweisungen gegeben, wie sie sich in bezug auf Reinhaltung der Räume,
der Maschinen und ihrer Person zu verhalten hätten; und ihnen angedeutet, daß, bei Nichtbeobachtung
unserer Vorschriften, das Geschäft geschlossen würde.
Es wäre angezeigt, ein Reglement auszuarbeiten und den Eiscremefabrikanten, was Raum, Maschine
und Kleidung anbelangt, ganz genaue Vorschriften zu machen, und, wenn diese nicht befolgt werden,
ihnen die Zubereitung des Eises zu verbieten.
Bei dem im Frühjahr und Sommer wieder auftretenden Verkauf dieser Creme ist sonst auch ein Wie-
derauftreten von Typhus zu befürchten.
Jedenfalls werde ich bei allen Fabrikanten eine nochmalige Revision vornehmen und darüber be-
richten.
Die Tuberkulose, die gefährlichste aller Seuchen, herrscht noch immer in erschreckendem Maße.
Bezugs der Bekämpfung der Tuberkulose möchte ich nicht unterlassen, die Liga zu erwähnen und über
ihre Leistungen und Tätigkeit zu berichten. Nebst den Beratungsstellen (dispensaires) von Luxemburg,
Düdelingen, Esch a. d. Alz., Redingen, Ettelbrück, wurden 2 neue gegründet, in Grevenmacher und Differ-
dingen; eine andere steht in nächster Zukunft für Wiltz in Aussicht.
Das Publikum hat zu diesen Beratungsstellen großes Zutrauen gewonnen, so daß die Zahl derer, die
sich dort ärztlichen Rat suchen, täglich zunimmt.
Diese Beratungsstellen erfüllen ganz ihren Zweck und leisten große Dienste in der Bekämpfung der
Tuberkulose; den leitenden Aerzten, die den Ernst ihrer Aufgabe voll und ganz, erkennen, und ihre
Mission mit der größten Bereitwilligkeit und Aufopferung erfüllen, gebührt alles Lob.
Weiter sind jetzt verschiedene Infirmières visiteuses in Funktion getreten; sie assistieren den Aerzten
in den Beratungsstellen an den Konsultationstagen.
Sie besuchen die Kranken in ihren Wohnungen, machen Bekanntschaft mit den Familienmitgliedern,
forschen nach, ob alle noch gesund sind, oder schon krank erscheinen, wenn ja, werden sie der Beratungs-
stelle zugeschickt. Ferner wird von den Infirmières die Wohnung nebst Möbel und Zubehör in Augen-
schein genommen. Ueber alle Verhältnisse werden verschiedene, hierzu bestimmte Eichen genau ausge-
füllt und darüber Bericht erstattet.
Auf diese Weise ist man in der Lage, malle mißlichen Zustände einen Einblick zu gewinnen, und hel-
fend einzugreifen. Die Infirmières klären ferner die Familienmitglieder über das Wesen der Krankheit
auf, zeigen ihnen alle Gefahren der Ansteckung, und unterrichten sie, wie man sich vor solcher zu schützen
hat. In ein und derselben Familie werden diese Besuche nach Bedarf wiederholt. Ihre Aufgabe ist kerne
leichte und es gehört dazu Mut, Kraft und Ausdauer; auch gebührt ihnen für ihre Leistungen großes Lob.
Auf Veranlassung der Aerzte der Beratungsstellen, werden jetzt jährlich über 100 Kranke von der
Liga nach auswärtigen Sanatorien zur Behandlung geschickt. Mit der Zunahme der Besucher in den Be-
ratungsstellen Wird auch die Zahl dieser Sanatorienkranker entsprechend größer werden.
Erfreulicherweise hat das in meinem Berichte vom vorigen Jahr erwähnte mißlungene Echternacher
Projekt eine günstige Lösung gefunden.
Den unermüdlichen und aufopfernden Bemühungen einiger leitenden Mitglieder ist es gelungen, den
lange in Aussicht gestellten Zufluchtsort für tuberkuloskranke Frauen in Dudelingen zu gründen. Die
Liga hat das der Gemeinde gehörende Anwesen Thilges durch Pachtvertrag vorläufig auf 10 Jahre über-
nommen. Man steht im Begriffe, dieses hübsche und dem entsprechenden Zweck best geeignetes Anwesen
zu installieren und können dort in kurzer Zeit etwa 30 kranke Frauen Aufnahme finden. Die Hinrich-
tungen werden nach allen modernen Anforderungen der Wissenschaft ausgeführt
in dem grollen Garten
wird eine geräumige Liegehalle errichtet.
Eine weitere großartige Gründung besteht in Düdelingen auf dem Kreuzberg, Die Gesellschaften
Arbed und Terres Rouges haben in der früheren Wohnung des Hrn. General-Direktors ein Kinderheim
gegründet. Zur Aufnahme kommen Kinder bis zu 12 Jahren; schwächliche Kinder und solche aus den
Familien, wo sich Tuberkulosekranke befinden, um sie der Ansteckungsgefahr zu entziehen; in genügender
Entfernung von dem Hauptbau sind die Wirtschaftsgebäude zur Aufnahme von tuberkulöskranken Kin-
dern installiert; die kleinen Kranken haben dort eine prächtige Liegehalle. Gegenwärtig sind beide
Anstalten voll besetzt mit einer Zahl von nahezu 70 Kindern, wovon 13 Tuberkulose.
Die Leitung, Installierung, Verpflegung und Krankenpflege ist als eine musterhafte zu bezeichnen,
auch sind dementsprechend die erzielten Resultate ausgezeichnet. Die Liga schickt auch jährlich viele
schwächliche Kinder zu den Schwestern nach Bettendorf in Pflege, wo ebenfalls günstige Resultate
erreicht worden sind.
Alle Achtung und Dank den großherzigen Spendern und Leitern dieser zum Wohl der Menschheit
gegründeten Unternehmen; möge ihr begonnenes Werk bei allen moralische und materielle Unterstützung
finden, damit es das gewünschte Ziel erreicht. Vieles bleibt noch zu schaffen !
Zu den in meinem vorjährigen Bericht angegebenen Bekämpfungsmittel der Geschlechtskrankheiten
habe ich unter andern der Aufklärung des Laienpublikums, der reiferen Jugend in den oberen Klassen
der höheren Lehranstalten durch geeignete Vorträge erwähnt.
Ein solches Aufklärungsmittel wurde uns neulich im Cinema Dornseiffer vorgeführt. Es handelt
sich um einen Film, der die Evolution und Folgen der Geschlechtskrankheit in sehr geeigneten, klaren,
leichtverständlichen Bildern zeigt.
Es wäre angezeigt, diesen Film staatlicherseits zu erwerben und ihn in allen größeren Ortschaften
vorführen zu lassen, und zwar gratis für die Zuschauer. In Luxemburg z. B. für das Lehrpersonal, die
Schüler des Gymnasiums von der 3. Klasse aufwärts, die Schüler und Schülerinnen der Normalschule
nach Vollendung ihres Schlußexamens. Die Schüler der Handwerkerschule etc., besonders kämen noch
in Betracht die Industriegegenden, wo die Geschlechtskrankheiten in erschreckendem Maße herrschen,
und über das ganze Land verbreitet werden.
Wir sollten auch hierin die erprobten Bekämpfungsmittel unserer Nachbarstaaten nachahmen.
Die Impfungen wurden vorschriftsmäßig vorgenommen; der Impfstoff von allen Impfärzten als
gut bezeichnet; Komplikationen waren keine zu verzeichnen.
In bezug auf Schulhygiene ist noch vieles zu bewerkstelligen. Wo bleiben die Schulärzte in den Land-
gemeinden ?
Erfreulich ist, daß man in einigen Gemeinden mit dem Projekte umgeht, neue Schulen
zu bauen; in andern, wenn es angeht, die schon vorhandenen in genügender Weise neuzugestalten.
In Luxemburg Stadt sind die Bedürfnisanstalten auf meine Veranlassung in guten Stand gesetzt
worden, und die unbrauchbaren durch neue ersetzt; auch ist eine für Pfaffenthal (Nähe der Kirche) und
eine im Clausener Berg in Aussicht gestellt.
Ueber die in Pflege gegebenen Kinder sind mir keine Klagen zugegangen und war die Pflege durch-
wegs eine gute.
In betreff der Annenpflege sind mir keine Beschwerden mitgeteilt worden.
Eich, den 17. März 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Aug. Weber.
Kanton Capellen.
Armenpflege.
Die Armenpflege hat sich bei uns sehr vereinfacht, indem nur in wenigen Fällen Anspruch
auf Armenpflege erhoben wird; ihre ständigen Kunden, die Familien der Dorfhirten sind vielerorts ver-
schwunden, da das Verdienst für ein kümmerliches Leben nicht ausreichte. Alle Gemeinden sind ihren
diesbezüglichen Pflichten nachgekommen und ist mir keine Klage dieserhalb zugegangen.
Hebammenwesen.
Die Zahl der Hebammen hat im Jahre 1921 abgenommen, indem die in Simmern
gestorben und wohl nicht ersetzt werden wird. (Dort ist ein genügendes Einkommen nicht ermöglicht,
es sei denn daß die Gemeinde eine größere Entschädigung zuerteilte). In Kehlen und Küntzig sind die
drei amtierenden wegen Alters resp. Krankheit pensionniert, nachdem sie sich verpflichtet haben, nicht
mehr zu praktizieren. In Dippach ist seit mehreren Jahren keine Hebamme mehr tätig; in Kürze soll
jedoch Ersatz in diesen Gemeinden angestellt werden.
Die Geburten bewegen sich zwischen 12—48; haben während 1921 an Zahl zugenommen und ist
das Verdienst der Hebammen als zufriedenstellend anzusehen. Die berufliche Führung derselben war
sehr gut, es ist kein Fall von Kindbettfieber vorgekommen. Instrumente und Geburtsverzeichnisse befin-
den sich in gutem Zustande. Irgendwelche Klage lag nicht vor.
Ansteckende Krankheiten.
Gegen früher traten ansteckende Krankheiten in geringerem Grade auf.
Angemeldet waren 11 Typhusfälle, 11 Fälle von Scharlach, 1 Fall Dyphteritis und 2 von Keuchhusten.
Typhus trat fast nur sporadisch auf, nämlich je 1 Fall in Kehlen, Steinfort, Küntzig, Niederkerschen und
Eisehen; 2 Paratyphusfälle in Steinfort, 4 Typhusfälle in Bettingen a. d. Mess. In letzterer Ortschalt
erlosch mit dem Verbot der Zufuhr von Milch aus den infizierten Häusern die hier zur Verbreitung neigende
Krankheit ohne weiteres.
Von Scharlach lagen vor: 3 Fälle in Garnich in demselben Haushalt, in Manier 5, wovon 3 in einem
und demselben Haushalte, je einer in Götzingen, in Linger und in Niederkerschen; nur in einem Falle
traten Komplikationen auf.
Die Tuberkulose ist unheimlich im Fortschreiten begriffen und mehren sich die Fälle tagtäglich. Es
ist äußerst notwendig, daß Staat und Gemeinde der Liga mit den gehörigen Geldmitteln zur Seite stehen;
dies ist von der Abgeordnetenkammer fast allgemein anerkannt worden und dürfte es anregend auf die
Gemeinden wirken.
Da unser Land in den letzten Jahren staatlich und privat so große Unterstützungen für das Ausland
erübrigte, wird es hoffentlich in der Zukunft auch für die leidenden Mitbürger mit Geldspenden nicht
zurückhalten.
An Wassernot litt der Kanton Capellen nur wenig. Neben den auf den Anhöhen liegenden Haus-
halten von Simmern und Hobscheid besaß die Sektion Olm längere Zeit kein Wasser. Olm ist sich bis heute
noch nicht schlüssig, ob es sich an die Interkommunale in Capellen oder an die Leitung der Sektion Nos-
pelt anschließen soll. « Wer die Wahl, hat die Qual. » Zu befürchten ist, daß es geht wie es seit Jahren
gegangen, daß jetzt wo die Brunnen reichlich fließen, die Leitung in Vergessenheit gerät.
In Simmern sind die meisten Quellen von der Interkommunalen Wasserleitung gekauft und bereits
gefaßt, so daß die Sektion sich zu einer Wasserleitung entschließen mußte, deren Bau bereits vergeben ist.
Hobscheid muß in nächster Zeit ans Werk und sich zu einem Anschluß an die Interkommunale oder
zu einer eignen Leitung verständigen.
Kanalisationen sind in kleinerem Stile verschiedentlich hergestellt worden, jedoch sind dieselben
ungenügend um die stehenden Regen-Abfallwasser zu beseitigen; bevor ein gewaltiger Abschlag der heu-
tigen Preisen eintritt, wird wohl der Gedanke an Kanalisationen kaum wieder lebhaft werden.
Die notwendigen, sowohl innern als äußern Verbesserungen an Schulgebäuden sind in allen Gemein-
den vorgenommen worden.
In Kopstal sind zwei neue Schulsäle mit einer Lehrerwohnung errichtet worden und entsprechen
dieselben allen Anforderungen, obschon die Lage des Gebäudes keine ideale ist; die Erstehung der Ge-
bäude war jedoch für die Gemeinde äußerst vorteilhaft und wäre eine andere Lösung, obschon dieselbe
sich seit Jahren aufdrängte, kaum möglich geworden.
In Steinfort ist eine Vergrößerung des vorhandenen Schulgebäudes durch Seitenbau in Angriff ge-
nommen, nach Ankauf eines Nachbarhauses. Der Bau eines freistehenden Gebäudes, abseits der Straße,
wäre vorteilhafter, wahrscheinlich nicht viel teurer geworden, besonders da man beabsichtigt später nötigen-
falls einen zweiten entgegengesetzten Flügel anzuhängen. Aber es ist schwierig die Zukunftsgestaltung
der Ortschaft zu bemessen.
Was die Aborte der Schulen betrifft, so sind in vielen Fällen die frühern Klagen noch berechtigt, ebenso
sind viele Aborte bei Privaten, besonders bei Gast-Schankwirtschaften ungenügend besorgt.
Der Einstellung von Schulärzten wird im Kanton Capellen, außer in der Gemeinde Steinfort, kaum
noch erwähnt, obgleich deren Wert in bezug auf Volksgesundung im allgemeinen und der Kinder im beson-
dern anerkannt wird, und die Ausführung durch die stetig zunehmende Anzahl von Aerzten ermöglicht ist.
Wohnungsnot besteht außer in einzelnen Fällen im Kanton Capellen eigentlich nicht mehr als früher;
mit dem Anschluß an Belgien werden in den Grenzorten genügend Wohnungen frei werden.
Impfwesen. — Die Wirkung der angewandten Lymphe war gut, das Impfgeschäft verlief in normaler
Weise ohne Komplikation für die Impflinge.
Kinderschutz. — Zwei Kinder standen in Pflege wovon eines der Mutter, wegen ungenügender Fliege,
zurückgegeben werden mußte.
Medizinalpolizei. — Obgleich ein Kurpfuscher beständig an vielen Ortschaften von der Mosel bis zu
den Ardennen herumreist und gleichviel an Mensch und Vieh salbadert, ist es nicht möglich, denselben
zu überführen, da seine Klienten die nötige Auskunft verweigern.
Capellen, Ende Februar 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Arendt.
Kanton Esch a. d. Alz.
Von übertragbaren Krankheiten, welche der obligatorischen Anzeige unterliegen, sind im Laufe des
Jahres im ganzen 99 Fälle angemeldet worden und zwar 20 Fälle (gestorben 4) von Abdominaltyphus,
58 (1) Fälle von Scharlachfieber, 18 (0) Fälle von Diphterie, 2 (2) Erkrankungen an Wochenbettfieber und
1 (1) Fall von Genikstarre.
Von den Erkrankungen an Abdominaltyphus entfallen die Hälfte mit 10 Fällen allein auf die Stadt
Differdingen, allwo dieselben im Herbste in Form einer kleinen Epidemie aufgetreten sind; die Ursache
dieser Epidemie war zweifellos gegeben durch die Erdaushebungen, welche um diese Zeit zum Zwecke
einer elektrischen Kabellegung in dieser Ortschaft ausgeführt wurden. Von den Scharlacherkrankungen
wurde über die Hälfte, 35 Fälle, in der Stadt Esch a. d. Alz. beobachtet; jedoch war'der Verlauf derselben
ein günstiger, indem kein einziger Todesfall zu verzeichnen ist; überhaupt ist in betreff des Scharlachs
zu bemerken, daß diese in frühern Jahrzehnten mit Recht so gefürchtete Krankheit in den letzten Jahren
ihre Malignität zum größten Teile verloren hat, so daß deletare Komplikationen derselben nur mehr selten
beobachtet werden. Dieselbe relative Bemgnitat muß man gegenwärtig der Diphterie zuerkennen, eine
Folge des wissenschaftlichen Fortschrittes durch die Serumbehandlung. Die beiden Puerperalerkrankungen
hatten einen lethalen Ausgang, desgleichen der Fall von Genikstarre. Die Influenza oder Grippekrankheit
mit ihren verschiedenen Formen ist im Herbste des Jahres als ziemlich starke Epidemie aufgetreten, war
jedoch sehr gutartiger Natur, so daß Todesfälle durch dieselbe nur selten zu verzeichnen sind; die mit
ihr verwandte sogenannte Schlafkrankheit dagegen ist nicht mehr beobachtet worden.
Im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege sind ebenfalls in diesem Jahre, wie überhaupt seit
Ausbruch des Krieges, keine Arbeiten von größerer Bedeutung ausgeführt worden, wohl wegen der noch
viel zu hohen abnormen Teuerungslage. Aus diesem Grunde liegen in den meisten Gemeinden fertige Pro-
jekte vor, welche noch auf ihre Ausführung warten müssen.
Auf dem Gebiete der Schulhygiene hat die erst seit einigen Jahren geschaffene Einrichtung des Dienstes
von Schulärzten und Schulzahnärzten weitere Fortschritte gemacht. So hat die Stadt Esch 6 Schulärzte
ernannt mit einer relativ geringen Entschädigung von je 1000 Franken; jeder dieser Schulärzte überwacht
dieselbe Klasse nicht nur ein Jahr lang, sondern während der ganzen sechsjährigen Schulzeit.
Die vielen Hebammen des Kantons haben in betreff der Ausübung ihrer Berufstätigkeit zu keinen
besondern Klagen Anlaß gegeben; bei der periodischen Revision wurden ihre Tagebücher und Instrumente
in Ordnung gefunden; entsprechend den jetzigen Teuerungsverhältnissen haben die meisten Gemeinden
ihre Entschädigung erhöht; beispielsweise bezahlen gegenwärtig Schifflingen und Rümelingen 50 Franken
pro Entbindung einer Dürftigen, inklusive der notwendigen nachträglichen Pflege der Mutter und Kind.
Vier Hebammen wurden, weil über 65 Jahre alt, in den Ruhestand versetzt unter Zuerkennimg der
üblichen staatlichen Subvention.
In betreff der Armenpflege sind gegen die Vorjahre keine wesentliche Aenderungen zu verzeichnen;
dieselbe ist in allen Gemeinden in weit gehendem Maße geübt worden, besonders waren die industriellen
Ortschaften, speziell Differdingen und Rümelingen, durch die große Zahl der sogenannten Arbeitslosen im
Frühjahre sehr belastet; es kann wohl nicht geleugnet werden, daß in dieser Periode von mehr politischer
als wirtschaftlicher Streikbewegung manche Armenkasse in viel zu hohem Grade in Anspruch genommen
worden ist, da nicht wenige Arbeitsscheue sich als Arbeitslose vorstellten und somit zu Unrecht Unter-
stützungen erhielten.
Bezüglich des Kinderschutzes sei bemerkt, daß im Laufe des Jahres kein einziges Kind in Pflege
gegeben worden ist.
Das Impfgeschäft wurde in der üblichen Weise mit gutem Resultate ausgeführt.
Eine gesetzwidrige Ausübung der Heilkunde ist nicht bekannt geworden.
Esch a. d. Alz., im Februar 1922.
Der Sanitats-lnspektor,
Dr. P. Metzler,
Canton de Mersch.
I. Indigents. — Les errements des années antérieures furent maintenus à la satisfaction des intéressés.
II. Sages-femmes. — Les journaux des 7 sages-femmes du canton renseignaient 194 accouchements,
qui se répartissent de la manière suivante: 38, 38, 37, 30, 28, 17, 6 (en moyenne 27-71) chiffres instructifs,
démontrant que les sages-femmes de mon ressort sont encore loin d'atteindre à un revenu satisfaisant du
chef de leur profession. Et dire qu'il y a encore des communes réclamant l'établissement de sages-femmes
dans un centre restreint où la population n'est pas trop exubérante, ou qui veulent s'adjoindre une seconde
sage-femme comme concurrente d'une première déjà insuffisamment occupée. Pour améliorer tant soit
peu la situation des sages-femmes résidant sur leur territoire, quelques communes, telles Heffingen, Tun-
tingen, ont décrété la majoration du subside annuel accordé à ces praticiennes.
III. Maladies contagieuses. — Tableau renseignant les cas de maladies transmissibles déclarés pendant
l'année 1921
Le premier cas de typhus à Lintgen tirait son origine de Luxembourg. Quelques semaines plus tard
l'infection avait atteint deux autres membres de la même famille. Pour enrayer définitivement la propa-
gation du mal, le restant de la famille fut soumis à la vaccination antityphique. Les 4 cas de Lorentzweiler
se confinant aux membres d'une seule famille, se présentaient comme cas de paratyphus B d'après l'analyse
bactériologique. La scarlatine s'est montrée bénigne dans son évolution et son extension.
IV. Salubrité publique. — Des travaux de grande envergure n'ont pas été entrepris. Parmi les travaux
de petite importance j'ai à signaler: Réparations et peintures aux presbytères de Lintgen et Eischbach;
aménagement du préau d'école à Lorentzweiler; canalisation près de l'école de Beringen; nouvel escalier
d'accès à l'église de Mœsdorf ; reconstruction partielle de la sacristie de Colmar-Berg; nouveaux planchers
à l'école de Bofferdange; de même au logement de l'institutrice à Glabach; nouvelle toiture à l'école des
filles à Larochette.
Les installations de l'éclairage électrique se multiplient. Le grand tort inhérent à ces entreprises c'est
que d'ordinaire les travaux sont exécutés par des ouvriers incapables et qu'il n'y a pas de surveillance
exercée par des hommes compétents; le plus souvent l'examen et l'expérience postérieurs font découvrir
Commune
Berg
Bissen
Fischbach
id.
Heffingen
id.
Larochette
Lintgen
Lorentzweiler
id
Mersch
id
id
id
id
Nommern
Localilé
Berg
Bissen
Beringerberg
Fischbach
Heffingen
Reuland
Larochette
Lintgen
Bofferdange
Lorentzweiler
Berschbach
Mersch
Pettingen
Reckingen
Rollingen
Glabach
Total
Fièvre
typhoïde
malades
guéris
décédés
Dyphtérie
malades
guéris
décédés
Scarlatine
malades
guéris
décédés
Fièvre
puerpérale
malades
guéris
décédés
une œuvre d'apprenti et l'emploi de matériaux peu appropriés. Ne vaudrait-il pas la peine de demander
de la part du Gouvernement à ces constructeurs soi-disant électriciens des garanties de capacité, d'établir
pour les matériaux à employer et pour la confection des travaux mêmes des conditions très explicites et
détaillées ? Ces mesures formeraient le complément de l'avis du 18 juillet 1921 sur les établissements de
production d'énergie électrique.
La pénurie d'eau de l'année 1921 a amené les communes à procéder à la révision de leurs conduites, à
aller à la recherche de nouvelles sources pour le renforcement des conduites existantes et à aviser aux moyens
pour enrayer le gaspillage de l'eau devenue élément précieux. Ainsi la source à Lorentzweiler «im Hunds-
busch », alimentant un lavoir délaissé et délabré, a été incorporée au réseau distributeur de la localité.
Des maisons isolées et des groupements d'habitations éloignées, se trouvant à sec par suite du manque
complet de leur contingent habituel d'eau ont demandé le raccordement aux conduites les plus proches
de leur voisinage. Notamment à Tuntingen, Lintgen, Lorentzweiler, Mersch, Beringen, des prolongements
ou raccordements ont été construits ou vont l'être prochainement.
Les habitants de Hunsdorf attendent la construction d'un cimetière particulier pour les défunts de
leur section.
V. Vaccinations. — Les vaccinations, revaccinations et révisions des opérés ont eu lieu en conformité
des prescriptions légales. Le vaccin fourni se trouvait être très efficace.
VI. Police médicale. — Le trafic des spécialités et des remèdes secrets continue toujours sans entrave
aucune. Dans plusieurs rapports antérieurs j'ai déjà insisté sur la nécessité d'arrêter ce flot envahisseur et
sur les moyens d'y parvenir. En tout cas nul remède ne devrait être mis en vente, sans que la composition
en fût indiquée en caractères lisibles et sans abréviations intelligibles sur l'emballage et le récipient. De
même les réclames dans les journaux ou par affiches ou par d'autres voies, si vraiment le législateur ne pré-
férait interdire toute publication de ce genre, devraient renseigner l'analyse exacte de ces remèdes.
Kanton Clerf.
Armenpflege.
Ich habe über diesen Funkt keine Bemerkungen vorzubringen.
Hebammenwesen.
Die beruflichen Leistungen der Hebammen sind im Durchschnitt zufriedenstellend.
Leider mehren sich in den letzten Jahren die Fälle von Puerperalfieber. Ein Verfehlen seitens der Hebam-
men ist nicht immer festzustellen. Es wäre angezeigt, gegebenenfalls die Hebamme zu einem praktischen
Kursus in der Hebammenschule zu beordnen, um die Grundsätze der Desinfektion wieder aufzufrischen.
Dieses Verfahren hätte jedenfalls mehr Sinn als die viellach geübte zeitweilige Untersagung der Praxis.
Ansteckende Krankheiten. ~- Gemeldet wurden 44 Fälle
a) Diphteritis 31 (Clerf 8, Reuler 1. — Ulflingen 10. -—Crendal 1. — Hüpperdingen 3, Lieler 1, Fisch-
bach 1. — Weiswampach 3. Drauffelt 3.) 29 Fälle sind als geheilt gemeldet, von 2 liegt eine Abmeldung
noch nicht vor.
b) Typhus 2 Fälle (Clerf 1, Hüpperdingen 1). Für beide Fälle steht die Abmeldung noch aus.
c) Scharlach 9; kein Todesfall (Eselborn 2, Wintger 1, Heinerscheid 3, Fischbach 1, Hüpperdingen 1,
Hosingen 1).
d) Puerperalfieber 2 (Clerf und Drauffelt). 1 Todesfall.
Die Zahl der Fälle von ansteckenden Krankheiten ist auffallend klein. Die Durchschnittszahl für die
letzten zehn Jahre beträgt 92,1.
VII. Protection de l'enfance. — Néant.
Larochette, le 1er mars 1922.
Le Médecin-Inspecteur,
Dr. Dasburg.
Die Diphteritis, welche bisher das Hauptkontingent liefert, scheint im Abflauen begriffen zu sein.
Einen günstigen Einfluß mag die andauernd trockene und warme Witterung ausgeübt haben in dem Sinne,
als die Hals- und Rachenorgane den Erkältungskrankheiten weniger ausgesetzt waren.
Die niedrige Erkrankungszahl an Typhus — das Mittel im letzten Dezenium war 16,3 — steht im
Gegensatz zu der Erfahrungstatsache, daß bei tiefem Grundwasserstand sich die Typhusfälle häufen.
Dazu kommt noch der Umstand, daß beim Versagen aller Leitungen schließlich Wasser jeder Provenienz
genossen wurde und daß grade die Ortschaften, in welchem, Jahr aus Jahr ein, der Typhus endemisch oder
epidemisch aufzutreten pflegte, verschont blieben.
Bei der Verordnung von Diphterieserum auf Rechnung des Staates unterlauten noch viele Mißbräuche
auch noch trotz des Rundschreibens vom 20. Juni 1921. Es wäre angezeigt, die Gratisverabfolgung ganz,
einzustellen oder doch auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Arbeiten öffentlichen Nutzens. — Die Tätigkeit der Gemeinden auf diesem Gebiete hat sich seit dem
Kriege wenig geändert. Eine Ausnahme macht die Gemeindeverwaltung von Ulflingen: Anlage einer
Zentralheizung in den Schulen, Bildung eines Syndikates zur Beheterung von Elektrizität für den ganzen
Kanton, Anregung für den Bau von Arbeiterwohnungen.
In Clerf ist die wöchentliche Mullabfuhr durch die Gemeinde eingeführt worden.
Alle Wasserleitungen meines Bezirkes haben während der trockenen Periode von 1921 versagt.
Kinderschutz. — In Pflege waren 19 Kinder; an die Eltern zurückgegeben wurden 2; gestorben sind
3 an gastrischen Erscheinungen.
Impfung. — Dieselbe wurde durch die beiden Impfärzte in regelrechter Weise ausgeführt. lmpfschäden
sind nicht beobachtet worden.
Kanton Diekirch-Vianden.
I. Ansteckende Krankheiten. — Das Jahr 1921 hatte wenige ansteckende Krankheiten zu verzeichnen.
Typhus 29, wovon 9 in Mertzig, 6 in Ettelbrück. In beiden Fällen handelte es sich um Paratyphus.
Im allgemeinen sollte der behandelnde Arzt es sich zur Pflicht machen, bei der Krankwerdung anzugeben,
ob es sich um Para- oder Abdominaltyphus (Eberth) handelt, was meistens nicht geschieht und doch ist
diese Spezifizierung oft sehr wertvoll zur Ermittelung des Ansteckungsmodus und zur Vornahme von
Vorbeugungsmaßregeln gegen weitere Ausdehnung der Krankheit.
Gilsdorf-Berg 2, Tandel 2, Bastendorf 1, Medernach je 1 Fall; genauere Bezeichnung fehlt. Von 21
zweimal tötlicher Ausgang.
Bei dem monatelang andauernden Mangel von gutem Trinkwasser in vielen Ortschaften, wäre eine
größere Zahl Typhuserkrankungen zu erwarten gewesen. Von allen Seiten drängle jetzt die Bevölkerung
zur Inangriffnahme der interkommunalen Wasserleitung, denn sie konnte nun in vollem Umfange die
schlimmen Folgen dieser langen Verschleppung eines dauernd gemeinnützigen Werkes bemessen.
Scarlatine 8 ohne Todesfall.
Diphterie 29. Sporadische Verbreitung 1 tötlicher Ausgang. Die Zahl der Gripperkrankungen war
gering und gutartig.
Clerf, den 25. Februar 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Bertemes.
Uebersichtstabelle der ansteckenden Krankheiten von 1921.
II. Armenpflege. — Es ward keine Klage zu führen über die ärztliche Pflege der dürftigen Kranken.
III. Hebammen. — Fräulein Molitor aus Ettelbrück verzog nach ihrer Heirat mit ihrem Manne nach
Surré (Wiltz). In Diekirch ward Fräulein Schmit durch eine angehende Hebamme Fräulein Beckius ersetzt.
Für Diekirch und Umgebung ist eine Hebamme nicht ausreichend. Außerdem hat Fräulein Bourscheid
aus Brandenburg (65 Jahre alt) im Jahre 1921 wegen Erkrankung ihre Pension beantragt. Nach ihrer
Genesung mußte sie notgedrungen verschiedene Geburten leiten. Auch die Hebamme von Hoscheid, Frau
Kanth (65 Jahre all), ist gesinnt, ihren Beruf aufzugeben.
Es fehlen demgemäß in meinem Bezirke drei junge Hebammen. 1 für Diekirch, 1 für Gemeinde Bour-
scheid, 1 für die Dörfer Hoscheid, Merscheid, Gralingen, Weiler, Pütscheid, Nachtmanderscheid.
Kein Fall von Kindbettfieber.
12 Hebammen waren 1921 im Kantone tätig mit folgenden Geburtenverteilung: 72, 65, 48, 35, 33,
24, 23, 20, 19, 14, 13, 6 = 372 gegen 383 im Jahre 1920. Für 1922 bleiben noch 11 Hebammen.
IV. Schulz der Kinder in den ersten Lebensmonaten. — Zwei Ziehkinder hatte ich zu beaufsichtigen
in Obermertzig und Niederberg bei Bettendorf. Das von Obermertzig vollendete im September 1921 sein
zweites Jahr. Beide Kinder wurden gut gepflegt und gediehen vorzüglich. Ein drittes Kind in Ettelbrück
in Pflege, besuchte ich nur einmal, denn es wurde im selben Monate von der Mutter weggenommen.
V. Oeffentliche Gesundheitspflege. — Gemeinnützige Arbeiten wurden 1921 wenige ausgeführt.
Feulen: Fassung einer neuen Quelle sowie Ausbesserung der bestehenden Wasserleitung.
Bourscheid: Anlage eines Wasserbehälters zu Schlindermanderscheid.
Ermsdorf: Bau eines Waschbrunnens in Folkendingen.
Bastendorf: Instandsetzen der Schule und Lehrerwohnung zu Landscheid.
Gemeinde
Diekirch
Ettelbrück
Bastendorf
Feulen
Mertzig
Ermsdorf
Bettendorf
Reisdorf
Schieren
Erpeldingen
Medernach
Vianden
Ortschaft
Diekirch
Ettelbrück (1)
Tandel (2)
Bastendorf (3)
Feulen
Mertzig
Eppeldorf
Ermsdorf
Gilsdorf (4)
Bettendorf
Reisdorf
Schieren
Erpeldingen
Medernach (5)..
Vianden
Total
Typhus
erkrankt
geheilt
gestorben
Scarlatina
erkrankt
geheilt
gestorben
Dyphteritis
erkrankt
geheilt
gestorben
Tussis convuls.
erkrankt
geheilt
gestorben
(1) Paratyphus.
(2) Typhusform nicht angegeben.
(3) Typhusform nicht angegeben.
(4) Typhusform nicht angegeben.
(5) Typhusform nicht angegeben.
Trockenlegen des Mädchenschulsaales in Bastendorf.
Mangelhafte und schmutzige Arbeiten bestehen bei den Schulen von Dickt, Hoscheid; Mädchenschule
von Bastendorf, Mertzig, Bettendorf.
Ein großer Uebelstand besteht darin, daß die meisten Schillabtritte nicht gehörig abgeschlossen sind,
sodaß die Dorfbewohner sie oft benutzen und unsauber lassen.
Im November 1921 ward mir ein Gesetzprojekt unterbreitet über La Culture physique de la jeunesse
«Art. 1. — Alle Kinder und Erwachsene vom Eintritt in die Schule bis zu ihrer Großjährigkeit (wenn
nicht kränklich), müssen teilnehmen an den Uebungen zur physischen Körperentwicklung. »
In meinem eingereichten Gutachten über diese Neuerung an Hrn. General-Direktor bemerkte ich,
welche praktische Hülfe der Schularzt bei der Auswahl der Kinder für die verschiedenen Uebungen hier
leisten und deren Wirkungen beobachten könnte.
Als notwendige Folge sollte die Ernennung eines Schularztes für jede Gemeinde gesetzlich sein.
Ettelbrück ist 1921 mit dem guten Beispiele vorangegangen und die Gemeindeverwaltung von Die-
kirch sollte ebenfalls das Amt eines Schularztes besetzen lassen.
VI. Impfwesen. —- Die gelieferte Lymphe war gut und die Impfung ward vorschriftsmäßig aus-
geführt.
Kanton Redingen.
I. Armenpflege. — Auf dem Gebiet der Krankenpflege und Armenunterstützungen sind im abgelau-
fenen Jahre keine besondere Mißstände aufgedeckt und keine Klagen vorgebracht worden. Das will nun
aber nicht heißen, daß dieser Dienst in allen Gemeinden auf ideale Art und Weise funktioniert, aber im
Großen und Ganzen kann man doch mit dessen Leistungen zufrieden sein.
II. Hebammenwesen. — Im Personalstand der Hebammen sind keine Veränderungen eingetreten
und ihre Berufstätigkeit hat zu keinen besonderen, bestimmten Klagen Anlaß gegeben. Von Puerperal-
fieber kamen allerdings drei Fälle mit tätlichem Ausgang zur Beobachtung, was gegen die früheren Jahre
eine starke Vermehrung bedeutet. Wie sie entstanden sind und ob jemanden eine Schuld in dieser Be-
ziehung trifft, konnte aber nicht mit Sicherheit festgestellt werden.
III. Ansteckende Krankheiten. — Es kamen im ganzen 43 Fälle zur Anzeige und zwar 15 Fälle von
Scharlachfieber, 19 Fälle von Diphterie, 3 Erkrankungen an Puerperaltieber, 5 an Typhus abdominalis
resp. Paratyphus und 1 Fall von Encephalitis lethargica.
Bezüglich der 15 Fälle von Scharlach, verteilt auf 6 Dörfer und der 19 Fälle von Diphteritis (8 Dörfer),
ist zu bemerken, daß es sich durchgehend um sporadische Fälle oder kleine Hausepidemien handelt. Alle
diese Erkrankungen zeigten einen leichten Verlauf und nahmen einen günstigen Ausgang.
Die 5 Erkrankungen an Typhus verteilten sich auf 3 Ortschaften: Ell 3 Fälle, Redingen und Lannen
je 1 Fall, und endigten mit Genesung.
Die drei Erkrankungen an Puerperalfieber wurden beobachtet in Bettborn, Rambruch und Oberpallen
und hatten, wie bereits oben bemerkt, sämtlich einen tötlichen Ausgang.
Ein Fall von Encephalitis lethargica, der ebenfalls mit Tod endigte, wurde in Nagem festgestellt.
Abgesehen von den ansteckenden Krankheiten, war der allgemeine Gesundheitszustand während
des ganzen Jahres sehr gut, offenbar infolge der warmen und trockenen Witterung, welche schon im Monat
Februar begann und bis zum Spätherbst beständig andauerte. Auffällig war aber besonders, daß trotz
der großen Hitze und des schlechten Trinkwassers, welches sehr viele Einwohner zu trinken gezwungen
waren, verhältnismäßig sehr wenige Magendarmerkrankungen beobachtet wurden.
Diekirch, den 19. Februar 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Bœver.
IV. Oeffentliches Gesundheitswesen. — Die Gemeinden zeigen sich noch immer sehr zurückhaltend
und lassen keine größeren Arbeiten ausführen, obschon es in den meisten Gemeinden an Schulen, Kirch-
höfen usw. nicht an solchen fehlt, deren baldige Ausführung zu wünschen wäre. Hoffentlich werden die
allgemeinen, wirtschaftlichen Verhältnisse sich bald bessern und auch auf diesem Gebiet eine Wieder-
belebung der Tätigkeit herbeiführen.
Infolge der großen Hitze und andauernden Trockenheit war im verflossenen Sommer in den meisten
Ortschaften des Kantons Redingen großer Wassermangel entstanden. In manchen Dörfern war kein ein-
ziger Brunnen mehr zu finden, der noch Wasser lieferte und die Einwohner waren gezwungen das Wasser
manchmal aus großen Entfernungen herbeizuholen. Von der Qualität des Trinkwassers, welches unter
diesen Umständen speziell den Menschen zum Genusse diente, konnte man sich einen Begriff machen,
wenn man die Behälter in Augenschein nahm in welchen das Wasser transportiert wurde und die Ver-
hältnisse beobachtete, unter denen dasselbe gesammelt und manchmal mehrere Tage lang aufbewahrt
wurde.
Trotzdem also im abgelaufenen Sommer die Wasserversorgung den meisten Einwohnern große Mühe
und Plage verursachte und ihnen die beste Gelegenheit gab, sich von den Vorteilen und Bequemlichkeiten
einer Wasserleitung zu überzeugen, sind bis jetzt nur wenige Ortschaften fest entschlossen, sich an die
interkommunale Wasserleitung für die Nordkantone anzuschließen. Dies geschieht aber nicht aus Gleich-
gültigkeit oder prinzipiellen Gegnerschaft gegen den Bau der Wasserleitung, sondern aus Furcht vor den
großen finanziellen Lasten, welche den Gemeinden dadurch aufgebürdet werden. Speziell die Baukosten
verteuern, bei den jetzt noch gültigen hohen Löhnen, die Sache ganz bedeutend. Dann ist ferner in Betracht
zu ziehen, daß im Gegensatz zu der interkommunalen Wasserleitung der Südkantone, das Netz derjenigen
der Nordkantone eine sehr große Ausdehnung erhält im Verhältnis zur Zahl der Bevölkerung während
dagegen der Verbrauch an Wasser in diesen kleinen Dörfern mit reinem Ackerbaubetrieb nur gering sein
wird.
Meiner Ansicht nach kann also das geplante Werk, welches den Kantonen Redingen, Wiltz und Clerf,
von großem Nutzen und Segen sein würde, nur dann Aussicht auf Verwirklichung haben, wenn es gelingt,
eine für die Bevölkerung annehmbare Lösung der finanziellen Seite der Frage zu finden.
V. Impfungen. — Die Impfungen wurden vorschriftsmäßig und mit gutem Erfolg ausgeführt.
VI. Kinderschutz. — Es war während des ganzen Jahres kein Kind hier zur Pflege untergebracht.
VII. Medizinalpolizei. — Nichts zu bemerken.
Redingen, a. d. Attert, den 2. März 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Schrœder.
Kanton Wiltz.
I. Armenpflege. — Sie wurde in befriedigender Weise ausgeführt und gab zu keinen Klagen Anlaß.
Die freie Aerztewahl besieht in 7 Gemeinden. In den übrigen Gemeinden ist ein Armenarzt mit fester
jährlicher Entschädigung angestellt.
II. Hebammenwesen. — Die 12 praktizierenden Hebammen sind zweckmäßig über die 13 Gemeinden
verteilt. Bloß die 3 am wenigsten bevölkerten Gemeinden sind auf den Beistand der benachbarten Gemein-
den angewiesen. Im ganzen ist ihre Zahl ausreichend. Die professionelle Führung ist als gut zu bezeichnen,
besonders seit ihre Leistungen besser honoriert werden. Der Zustand ihres Instrumentariums und der
Geburtsregister ist befriedigend.
III. Uebertragbare Krankheiten. — Im Laufe des Jahres sind 65 Fälle von Infektionskrankheiten
angezeigt worden, welche sich folgendermaßen verteilen
A. Diphteritis
Gemeinde Mecher : Liefringen 13 Fälle; Kaundorf 1 Fall; Böwen 1 Fall; Mecher 1 Fall.
Gemeinde Wilwerwiltz: Pintsch 9 Fälle; Enscheringen 7 Fälle; Wilwerwiltz 1 Fall; Lellingen 2 Fälle;
Wiltz 3 Fälle.
Gemeinde Harlingen: Harlingen 2 Fälle.
Gemeinde Neunhausen: Insenborn 2 Fälle.
Am meisten betroffen war die Gemeinde Wilwerwiltz, wo bereits im Vorjahre eine sehr erhebliche
Menge von Diphteritiserkrankungen sich vorfand. Der Verlauf der sämtlichen Krankheitstalle war gut-
artig, da ärztliche Hilfe gleich bei Beginn in Anspruch genommen wurde.
B. Thyphus
1 Fall von Typhus, 3 Fälle von Paratyphus zu Wiltz. 8 Fälle von Typhus zu Esch a d. Sauer mit
2 Sterbefällen.
C. Scharlach
1 Fall zu Heiderscheid, 3 Fälle zu Böwen mit gutem Ausgang.
D. Puerperalfieber
1 Fall zu Heiderscheid mit tötlichem Ausgang.
E. Pastula maligna und Anthrax
Je 1 Fall mit gutartigem Verlauf.
IV. Oeffentliches Gesundheitswesen. — Auf der Tagesordnung stehen noch immer
Die interkommunale Wasserleitung; die Reinigung der Wiltz; die Anlage von öffentlichen Wasch-
häusern im Hauptort.
V. Impfwesen. — Die Impfung wurde vorschriftsmäßig ausgeführt mit gutem Erfolg.
VI. Medizinalpolizei. — Keine Bemerkung.
VII. Kinderschutz. — 4 Pfleglinge sind sauber gehalten und gedeihen gut.
Wiltz, den 28. Februar 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. F. Bohler.
Kanton Echternach.
Armenpflege. — Ueber Armenpflege wurden im Jahre 1921 keine Klagen laut.
Hebammenwesen. — Hebammen waren 1921 tätig: drei in Echternach, je eine in Bech, Consdorf, Mœrs-
dorf, Rosport, und Waldbillig. Die Frau Blau-Eyschen, früher Hebamme in Berdorf, ist seit 1920 ausge-
wandert. Seit Februar 1922 hat sich eine junge Kraft in Befort niedergelassen. Die Zahl der Geburten
hat sich erfreulich gehoben; auch sind weniger Aborte gemeldet und auch wohl vorgekommen.
Die Hebammen sind infolge der besseren Entlöhnung zufriedener, und hat ihre Amtsführung in hygie-
nischer Beziehung nur gewonnen.
Uebertragbare Krankheiten. — Der Kampf gegen ansteckende Krankheiten versandet immer mehr
bei uns trotz der Erlasse der Regierung, die frischen Fluß in die Bewegung bringen sollen. Die Ursachen
liegen in der Verständnislosigkeit der Gemeindeverwaltungen und leider auch zum Teil in der Apathie
der sie überwachenden und inspirierenden Behörden gegenüber diesen so wichtigen Fragen.
Wie soll denn eine sachliche Eindämmung ansteckender Krankheiten, speziell des Typhus, der Cholera
und verwandter Erkrankungen möglich sein, wenn 1. Aerzte vor Gericht straffrei bleiben, weil sie erklären,
sie haben die verdächtigen Krankheitsfälle, wegen deren Nichtmeldung sie verklagt wurden, als Para-
typhusfälle A. oder B. angesprochen, und diese seien dem Worte des Gesetzes nach nicht meldepflichtig;
2. wenn bei Typhus und Paratyphuskranken
event. bei Choleraverdächtigen
keine Faeces oder
Harn zur Untersuchung soll eingesandt werden, einerseits wegen Mangel an zulässigen Gefäßen für
den Postversand, andererseits wegen Abneigung gegen solche Untersuchungen von Seiten der Unter-
suchungsstation. So müssen notgedrungen rekonvalescente
Bakzillenausscheider wieder in den Ver-
kehr gelassen werden, ehe man die Ueberzeugung gewonnen hat, daß sie die Krankehit durch ihre
Ausscheidungen nicht mehr weiter verbreiten können; 3. wenn offenen Tuberkulosen bei Lehrpersonal
der Primärschulen verheimlicht werden, und diese Personen entgegen ihres eigensten Interesses, und des
Interesses ihrer Zöglinge nicht von ihrem Posten entfernt werden; 4. wenn man beim Neubau einer Klinik
von vornherein auf eine Isolierstation verzichtet, die meisten und schönsten Räumlichkeiten für wohl-
habende Rentner reserviert, worin diese für spottbilliges Geld Wohnung, Unterhalt und Bedienung, fin-
den, während für ansteckende Kranke kein Zimmer und kein Pflegepersonal zu haben ist.
Kleinere Epidemien von Mumps, Keuchhusten und Röteln verliefen ohne Störung. Dagegen erlebten
wir im Laufe des Jahres eine größere und eine kleinere Parathyphusepidemie. In Echternach brach 8—10
Tage nach den Pfingstfeiertagen explosionsartig eine Paratyphuserkrankung unter den Schulkindern und
jungen Leuten aus, die ich auf Genußmittelinfektion zurückführen konnte. Der Krankheitsverlauf war
durch die Bank ein milder; es trat kein Todesfall ein bei über 40 Erkrankten und im Gefolge traten nur
vereinzelte Infektionen Erwachsener auf. In Befort hatte man wegen der Dürre alle, außer Gebrauch
gesetzte Brunnen wieder in Betrieb genommen. Von den Verbrauchern erkrankten an die 12 Personen
an Paratyphus leichter Art. Nach Wiederinstandsetzen der Wasserleitung und Verschluß der Brunnen,
erlosch die Krankheit von selbst.
Gemeldet wurden im Laufe des Jahres 16 Thyphus- und Paratyphusfälle und ein Fall von
Scharlach.
Oeffentliches Gesundheitswesen. — Die so lange eindringlich geforderten Neu- und Umbauten an den
Schulen von Born, Mœrsdorf und Mompach sind endlich zur Ausführung gekommen. Auch die Kanalisa-
tion in Girst ist beinahe vollendet. In Waldbillig ist der Widerstand der Gemeindeverwaltung gebrochen;
es soll im Laufe dieses Jahres gebaut werden.
Die Wasserleitungsfrage in Freckeisen hat eine vorläufig zufriedenstellende Lösung gefunden durch
Ergraben von gutem Trinkwasser.
In Haller ist eine neuerbaute Kapelle eingeweiht worden und hört der Notgottesdienst in den Neben-
räumen der Schule auf. Befort sucht sein Trinkwasserquantum zu erhöhen durch restloses Erfassen der
bis jetzt nicht erfaßten Wasserläufe im Quellengebiete. Auch wurden die arg vernachläßigten Zugänge
vom untern Dorf zum oberen Dorf gepflastert und so der Abfluß des Regenwassers erleichtert und die
Wege trocken gelegt.
In Hemsthal hat sich ein schwerer Mißbrauch in den Schulräumlichkeiten eingebürgert; Gesang-
verein, Fußballklub, Molkereiverband, Lokalverein hielten mehrmals die Woche ihre Versammlungen
dort ab; Bänke und Fußboden wurden versaut; und die Atmosphäre war morgens bei Eröffnung der
Schule mitunter infekt. Ich habe energischen Einspruch bei dem Hrn. Bürgermeister erhoben.
In Rosport hatte der Gemeinderat Pläne zur Vergrößerung und Trockenlegung des im Grundwasser
ertrinkenden Kirchhofes anfertigen lassen; übertriebene Sparsamkeit hat die Aedilen von ihrem Beschlusse
zurückommen gemacht; im Sommer und Herbst 1921 war die Sache nicht bös; jetzt aber sind die auf-
geworfenen Gräber voll Wasser. Mehrere Einwohner, speziell Wirte hatten ihre Abtritte und Abwässer
in den überdeckten Dorfbach geleitet und Spülklosets eingerichtet; da aber im untern Dorf der Bach offen
läuft, und als öffentlicher Waschbrunnen, Viehtränke und Wasserentnahme für Hausgebrauch dient,
mußte der Sanitätsinspektor eingreifen. Ein widerspenstiger Einwohner mußte gerichtlich zur Entfernung
des Einlaufrohres in den Bach angehalten werden.
In Echternach wurde infolge des Zurückganges der Sauer und der verseuchten Kanalisation die Tout-
à-l'égout-Frage wieder aufgerollt; ein vollständiger Umbau der Einmündung in die Sauer und ihr Ausbau
und Weiterleitung bis unterhalb die Ortschaft drängt sich auf. Durch Regulierung der Böschungen und
Beseitigung der stagnierenden Pfützen und Untiefen hat nicht nur das Stadtbild, sondern auch die Ge-
sundheitsverhältnisse gewonnen. Die interkommunale Wasserleitung in Consdorf arbeitet zufriedenstellend ;
das Wasser ist einwandfrei und das Quantum genügend. In Bursdorf war die fast versiegende Wasser-
leitung zum Zankapfel der Parteien geworden. Um den betätigten Trübungen und Verunreinigungen
vorzubeugen, wurde ein sicherer Verschluß des Behälters angelegt. Im ganzen halten die Ortschalten
des Kantons nur wenig unter der diesjährigen Wassernot zu leiden.
Impfwesen. — Der Impfstoff war tadellos. Ueber die Ausführung der In
(…)
(…)
zialrapport berichtet. Ich will nur hier noch einmal meiner Ueberzeugung Ausdruck geben, daß de Be-
schränkung der Impfstellen auf drei eine verkehrte Maßregel ist. Es geschieht zu olt, daß eine oder zwei
Pusteln nicht aufkommen und so läuft eine ganze Anzahl Kinder herum, die
(…)
(…)
(…)
sind.
Gesundheitspolizei. — Damit ist in miserai Lande nichts angefangen; Lokalpolizer und deren Ueber-
wachungsbehörden haben für Outsider in der Medizin (homeopathisierende Naturheilkundige und Knochen-
flicker) ein Faible; für approbierte Aerzte dagegen nichts übrig.
Pflegekinder.—- 4 Pflegekinder sind im Kanton untergebracht; sie werden stetig überwacht und ent-
wickeln sich gut.
Kanton Grevenmacher.
Armenpflege. — Soweit mir bekannt geworden, hat sich die Dürftigenfürsorge des Bezirkes im Laufe
des Berichtjahres in der gewohnten Weise vollzogen. Nach wie vor bildet die Witwen-, Waisen- und Alters-
unterstützung die größte Belastung der Armenpflege. In dem beinahe ausschließlich wein- oder acker-
bautreibenden Bezirk gibt es nahezu keine weiblichen Krankenkassenmitglieder. Demzufolge ist die an-
derswo so wohltätig empfundene Entlastung hierorts kaum fühlbar.
Der regelmäßigen Entwicklung des Geschäftsganges der Armenpflege wird durch die zu Anhing des
Jahres vom Gemeinderat aufzustellende und den interessierten Aerzten zuzustellende Annenliste erheblich
Vorschub geleistet. Leider scheint diese vor Jahren angeregte und überall pünktlich durchgeführte Maß-
nahme, zur Zeit, in Vergessenheit geraten zu sein. Da nach wie vor die Grunde ihrer Empfehlung weiter
bestehen, wolle andurch erneut an die Wiedereinführung der guten alten Gepflogenheiten erinnert sein.
Hebammenwesen. — Durch Eintritt zweier Titularinnen in den Ruhestand, ist die Zahl der während
des Jahres 1921 im Kanton ausübenden Hebammen auf 14 zurückgegangen. Ein fühlbarer Mangel besteht
trotzdem nicht. Die Zahl der Geburten, die Selbsteinschätzungsziffern der Ausübenden, etc., bieten keine
merklichen Unterschiede mit dem Vorjahr.
Die berufliche Führung sämtlicher Titularinnen war gut. Die Geburtsregister sind reinlich gehalten
und richtig geführt. Das Instrumentarium befindet sich durchweg in befriedigendem Zustand.
Ueber das Abhalten der seinerseits eingeführten und zweifellos nützlichen Hebammen-Wiederholungs-
kurse ist uns in den letzten Jahren nichts bekannt geworden. Hoffentlich wird die Gründung, deren Not-
wendigkeit feststellt, nicht in Vergessenheit geraten. Die Früchte derselben wären noch reicher, wenn
sämtliche Hebammen, in einem etwa fünfjährigen Turnus, zu den Kursen herangezogen würden. Derart
erschienen sie weniger als Strafbataillon oder Rückständigenkonvent als eine dem Berufe anhaftende Not-
wendigkeit.
Uebertragbare Krankheiten. — Im Laufe des Jahres sind 22 Fälle meldepflichtiger Infektionskrank-
heiten zur Anzeige gekommen; die Zahl begreift 13 Fälle von Unterleibs- bezw. Paratyphus, 4 Fälle von
Diphteritis, 3 Fälle von Scharlach, 1 Fall von Puerperalfieber und 1 Fall von Encephalitis lethargica.
Echternach, den 1. März 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Drüssel.
Die 13 Fälle von Abdominaltyphus verteilen sich auf die Ortschaften Wormeldingen mit 7, Greven-
macher und Junglinster mit je 2 und Wasserbillig und Lellig mit je 1 Fall. Unter Absehung der Fälle von
Wormeldingen, wo die Krankheit, in ununterbrochener Folge, an vier verschiedenen Herden, bei vier
Vettern und darauf bei einem Nachbar, der bereits vor drei Jahren eine unter allen klinischen Zeichen
eines mittelschweren Typhus verlaufende Erkrankung durchgemacht hatte, aufgetreten war, ist nirgends
weder für die übrigen Typhuserkrankungen noch für die Fälle von Diphteritis, von denen 2 auf Wasser-
billig und je 1 auf Ahn und Wormeldingen kommen, noch für die sonstwo vereinzelt aufflackernden Fälle
ansteckender Krankheit, ein seuchenartiger Charakter feststellbar gewesen. Sämtliche Erkrankungen,
die Encephalitis lethargica von Berg, wo ein Knabe von 11 Jahren, bei anfangs mittelhohem Fieber und
sonstigem absolut negativem klinischen Befund, während 16 Tagen unentwegt weitergeschlafen — mit
einbegriffen, endeten mit Heilung.
Dank der regen Fürsorge der Antituberkulosenliga ist mit dem Monate Dezember in Wormeldingen
ein Dispensar für Lungenkranke eröffnet worden; sein Wirkungskreis soll sämtliche Ortschaften der Lu-
xemburger Mosel umfassen. Die beinahe gleichzeitigen Gründungen von Differdingen und Redingen lassen
auf eine erfreuliche Neuorientierung unseres Kampfes gegen die ernsteste aller unserer Volksseuchen schließen.
Daß die Tuberkulose keine sogenannte « Familienkrankheit » sondern, gleich allen anderen Seuchen,
ein ansteckendes Leiden ist; daß sie so gut wie niemals ererbt sondern annähernd konstant erworben wird;
daß sie vom kranken Menschen und Tier, mittelbar oder unmittelbar, auf den Gesunden übertragen wird;
daß sie, rechtzeitig erfaßt und zweckförderlich behandelt, in den meisten Fällen ausheilt, sind heute fest-
stehende Wahrheiten. Das Dispensar ist berufen, diese neue Lehre im Volke lebendig zu machen und
daraus die praktischen Konsequenzen zum Schutze des Gesunden und zur Heilung des Kranken zu ziehen.
Mit dem Tage, wo die Beratungsstellen das Land in ausreichender Anzahl, gewissermaßen mit einem
lückenlosen Netz, überzogen haben, ist die Vorbedingung gegeben, um endlich der Unwissenheit, dem Leicht-
sinn, der Gleichgültigkeit oder dem Fatalismus der Massen beizukommen. Die Erkenntnis der Gefahr und
der Rettungsmöglichkeiten wird von selbst die Selbstschutzbestrebungen auslösen und unser soziales Em-
pfinden, das mit dem Aufbau all der französischen Städte und belgischer Dörfer, mit der Linderung des
Wiener Elends und des russischen Hungers bedenklich in die Breite geht, wird vielleicht endlich auch den
Weg zum Vaterlande wiederfinden.
Davon sind wir allerdings noch weit entfernt und unterdessen zieht die Tuberkulose immer unheim-
lichere Kreise; sie klopft an alle Türen und sie setzt sich an jeden Herd. Die höchste Gefahr ist im Verzug
und falls die Abwehr nicht unmittelbar einsetzt, sind wir verloren. Wäre es unter diesen Umständen nicht
angezeigt, unserem sozialen Pflichtgefühle resolut unter die Arme zu greifen und ihm ziffernmäßig das
vorzuhalten, was es aus lauter Altruismus vergessen zu haben scheint.
Wenn der Steuerzahler dem Gendarmen den Sold gewährt, auf daß er seinen Geldschrank schütze,
dürfte er sich kaum sträuben, ein Scherflein dazu beizutragen, um sein Leben zu bewahren. Wenn der
Arbeitgeber seine Unfallquoten bereinigt, weshalb sollte das Volk eine Versicherungsprämie gegen seinen
physischen Verfall verweigern ? Dem zwanzigsten Jahrhundert erstrahlt der Friedensregenbogen in den
diversen Farben der Steuerzettel und sein Licht ist derart grell, daß ein bischen mehr oder weniger nichts
mehr verschlägt. Uns fehlen noch einzelne Farben; wir stehen etwas zurück im Wettbewerb der Völker;
ein bischen « Schraube » können wir noch vertragen.
Laut Memorial beträgt die Globalstaatssteuereinnahme des Landes rund 27 Millionen. Wenn demnach
jeder Steuerzettel mit bloß 1 % Seuchensteuer (Tuberkulose, venerische Krankheiten, Alkoholismus)
belastet würde, würde der besten Sache ein jährliches Betriebskapital von 270.000 Fr. zugeführt und wenn,
je nach dem Bedürfnis für bäuliche Anlagen wie Sanatorien u. dgl., zeit- und ausnahmsweise, die Steuer
auf 2 3 % erhöht würde, wäre ein- für allemal für alle Eventualitäten gesorgt, ohne daß der einzelne
empfindlich getroffen würde.
Der solcherart durch die Steuerverwaltung erhobene Betrag wäre an einem, unter staatlicher Kon-
trolle, arbeitenden, im übrigen aber, gleich den sozialen Versicherungsanstalten, autonomen Organismus
abzuführen, der, bei reiner Scheidung von Verwaltungsrat und wissenschaftlich-technischer Leitung, das
bislang auf dem Gebiete der Volksseuchenbekämpfung Geförderte übernehmen und zu einem lebendigen,
das ganze Land umfassenden Ganzen ausbauen würde.
Oeffentliches Gesundheitswesen. — Wie in den Vorjahren ist die Zahl der sanitären Unternehmungen
eine beschränkte. Die Schulhausneubauten von Grevenmacher und Manternach gehen ihrer Vollendung
entgegen; dem Plan einer Kirchhofsneuanlage von Niederdonven ist jener der Vergrößerung des alten
Friedhofes gefolgt; in der Verlegung des Kirchhofes von Wasserbillig ist kein Fortschritt zu verzeichnen.
Trotz bösester Erfahrungen gelegentlich der Sommerwassernot bleiben Godbringen und Machtum gegen
über allen Wasserleitungsplänen mannhaft refraktär. Seit Jahren sind diese beiden Ortschaften die ein-
zigen des ganzen Kantons, die ihren Vorteil nicht einsehen wollen.
Impfungen. — Impfung und Wiederimpfung vollzogen sich regelrecht, ohne Komplikation noch Rei-
bung.
Gesundheitspolizei. — Unter dem Gesetz über Kinderschutz standen im Berichtsjahre 2 Pfleglinge,
von denen je 1 in Wormeldingen und Junglinster untergebracht waren; nach zurückgelegtem zweiten
Lebensjahr schieden beide in blühender Gesundheit aus der Beobachtung aus.
Ein Verstoß gegen die Gesundheitspolizei oder ein Mangel in der Handhabung derselben ist nicht
festgestellt worden.
Kanton Remich.
I. Armenpflege. — Die auf den Krieg folgenden Jahre waren bis jetzt alle wirtschaftlich schwierig
gewesen. Doch die Pflege der Armen konnte sich in gewohnter Weise betätigen. Die Taglöhne waren
besonders hoch und halfen den Armen über manche Unannehmlichkeiten hinweg.
II. Hebammenwesen. — Im Laufe des Jahres wohnten im Kanton 7 Hebammen. Eine bedeutende
Ortschaft, Dalheim, war nicht besetzt und es wurden die derselben zufallenden Geburten von den Nach-
barinnen geleitet. Ersatz ist für das nächste Jahr in Aussicht. Diesen Hebammen entsprechen 5, 7, 18,
18, 24, 40, 68 Geburten zusammen 185. Etwas auffälliges ist nicht vorgekommen. Kindbettlieber wurde
in einem Falle beobachtet und ging nach wenigen Tagen günstig aus. Die Ursache der Krankheit konnte
nicht ermittelt werden, die Hebamme wurde von keiner Schuld betroffen, doch wurden die üblichen Vor-
sichtsmaßnahmen vorgeschrieben. Eine Hebamme ging mit Pension aus dem Dienst.
III. Epidemische und Infektionskrankheiten. — Diese Krankheiten waren ungeachtet der Ernäbrungs-
verhältnisse gar nicht auffällig häufig aber gefährlich. Die Erkrankungen waren dieses Jahr überhaupt
selten gemäß den angemeldeten Fällen, deren Zahl sich auf 13 beläuft. Gegen Schluß des Jahres erschien
wieder die Influenza stellenweise ziemlich verbreitet.
Diphteritis erschien zu Stadtbredimus in 4 Fällen und sonst noch einzel in verschiedenen Ortschaften,
aber mit günstigem Ende.
Thyphus kam isoliert vor zu Bous und zu Lenningen, in beiden Fällen ohne weitere Verbreitung und mit
günstigem Ausgang.
Scharlach kam vor zu Wellenstein, der allein blieb und mit Genesung endete.
Kindbettfieber wurde einmal beobachtet, von kurzer Dauer und Ausgang in Genesung.
Von Krätze wurden mehrere Fälle angetroffen, die meist schnell zur Heilung gebracht werden konnten.
Die anderen Kinderkrankheiten wie Keuchhusten und Masern, wurden dieses Jahr nicht gesehen.
IV. Oeffentliches Gesundheitswesen. — Wasserversorgung: Wegen der das ganze Jahr durch anhaltende
Seltenheit von Regen, war das Wasser in allen Leitungen spärlich geworden und fehlte öfters ganz. Die
Vegetation litt darunter und es herrschte eine andauernde Knappheit und Teuerung an allen Nahrungs-
mitteln für Menschen und Vieh. Beim Schluß des Jahres ist das Wasser noch nicht reichlicher geworden
Wormeldingen, den 31. Dezember 1921.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Pündel.
und alle Wasserläufe sind klein geworden. Alle öffentlichen Wasserleitungen hatten auffallend unter dem
Regenmangel viel zu leiden. Überschwemmungen, die sonst kein Jahr ausblieben, kamen infolge-
dessen im Berichtsjahr nicht vor. Man kann jedoch nicht sagen, daß der Einfluß des Wassermangels auf
die Gesundheit ungünstig gewesen sei, da die Erkrankungen überhaupt außerordentlich selten waren.
Schulen. — Ein Neubau steht noch in Aussicht für Altwies, sonst sind die Schulen in gutem Zustand,
einige derselben haben mangelhafte Beleuchtung wegen schlecht gestellten oder zu kleinen Fenstern. Die
Abtritte lassen bei einigen Schulen an Reinlichkeit zu wünschen übrig.
Kirchhöfe sind im allgemeinen gut gehalten bis auf einige bei welchen Verbesserungen in Aussicht
genommen sind, zu Wintringen ist ein neuer Kirchhof im Bau begriffen, wodurch der von Remerschen
entlastet wird.
Ein bedeutender Wechsel ist für das öffentliche Fuhrwesen entstanden durch das immer häufiger
werdende Zirkulieren der Automobile; das Publikum hat sich schon ziemlich an das jeden Augenblick im
Gesichtskreis erscheinende Auto gewöhnt und die vorhergesehene Unfälle sind nicht häufig, wenn auch
nicht immer unvermeidlich.
V. Impfwesen. — Die Impfungen mit Kuhlympfe wurde vorschriftsmäßig durch die 4 Aerzte vollzogen,
so wie auch die Revision mit Abgabe der Impfscheine; die Resultate waren sehr gut, Fehlimpfungen kamen
kaum vor. Die von der Regierung gelieferte Lympfe war von vorzüglicher Qualität.
VI. Medizinal- und Sanitätspolizei. — Es wohnen im Kanton 6 Aerzte, 2 Apotheker, 7 Hebammen
und 3 Tierärzte. An der Grenze des Kantons kamen andere Luxemburger und ausländische Aerzte zur
Praxis heran. Kurpfuschereien sind nicht vorgekommen.
VII. Schutz der Pflegekinder. — Im Berichtsjahr kamen 7 Kinder zur Pflege in Bous, von denen wurden
2 von den Eltern zurückgezogen, von den andern 5 starben 2; eines an Meningitis und eines an Darmka-
tarrh; die andern gediehen gut; die Pflege war tadellos.
Remich, den 20. Februar 1922.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Weber.
Rapport annuel du laboratoire pratique de bactériologie en 1921.
Luxembourg, le 25 janvier 1922.
Monsieur le Directeur général,
J'ai l'honneur de vous adresser les tableaux synoptiques joints des opérations effectuées par le service
de désinfection en 1921.
Le service a fonctionné comme les années antérieures. La station secondaire d'Ettelbruck n'a pas eu
besoin d'intervenir; pour son remplacement et en général pour les réformes à introduire, je m'en réfère à
mes rapports des années précédentes.
Le Directeur du Laboratoire de Bactériologie.
Dr PRAUM.
Opérations effectuées par le Laboratoire pratique de bactériologie en 1921.
Nature des travaux
Analyses d'urines
Recherches du bacille de la tuberculose
Recherches du bacille de la diphtérie
Recherches du bacille de la fièvre typh.
Recherches du gonocoque
Examens d'eaux alimentaires
Examens de sang
Examens de pièces pathologiques
Examens de volaille et gibier
Recherches Bordet-Wassermann
Désinfections
Totaux
Total des taxes perçues: 15.006 francs
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
Juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Novembre
Décembre
Totaux
Analyses de denrées alimentaires y comprises les graisses im-
portées
Objets usuels
Vins et spiritueux
Eaux
Analyses physiologiques
Produits pharmaceutiques
Expertises judiciaires
Analyses diverses
Total
Relevé des opérations effectuées par le service de l'inspection des viandes importées de l'étranger pendant 1921
Saindoux et graisses
Jambons
Lard
Boyaux
Total
Kilogrammes
importés
773.352
24.320
47.050
145.001
989.723
Échantillons
analysés
Relevé des opérations effectuées par la section de chimie du Laboratoire pendant 1921.
Viandes fraîches frigorifiées: 40 bœufs et 120 porcs.
Taxes perçues: 7250,90 francs.
Rapport annuel sur le service de désinfection en 1921.
Luxembourg, le 25 janvier 1922.
Monsieur le Directeur général,
J'ai l'honneur de vous adresser ci-joint le tableau synoptique des opérations effectuées par mon ser-
vice pendant l'année 1921.
Le Directeur du Laboratoire pratique de bactériologie,
Dr PRAUM.
1921. — Maladies ayant donné lieu à la désinfection.
Mois
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
Juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Novembre
Décembre
Totaux
Diphtérie
Scarlatine
Tuber-
culose
Fièvre
typhoïde
Autres
Incon-
nues
Totaux
1921. - Désinfections opérées par la station de désinfection annexée au Laboratoire pratique de bactériologie
classées par cantons.
Mois
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
Juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Novembre
Décembre
Totaux
ville
Capellen
Esch-s.-Alz.
Luxembourg-
campagne.
Mersch
Clervaux
Diekirch
Redange
Vianden
Wiltz
Echternach
Grevenmacher.
Remich
Totaux
Memorial
Rapport du Collège médical.
Luxembourg, le 19 mars 1922.
Monsieur le Directeur général,
Nous avons l'honneur de vous adresser ci-après le rapport du Collège médical sur ses travaux
et observations ainsi que sur l'état sanitaire du Grand-Duché pendant l'année 1921.
1. — Réunions et travaux.
Le nombre des réunions a été de douze. Ces réunions ont eu principalement pour objet les
affaires suivantes
La réunion du 6 janvier
1° Installation du cimetière de Troine;
2° agrandissement du cimetière de Rosport;
3° danger de propagation du typhus exanthématique;
4° considérations des vétérinaires de l'État sur le service de l'inspection des viandes;
5° litre de médecin-dentiste attribué aux dentistes;
6° adhésion à la convention sanitaire internationale signée à Paris le 19 janvier 1912;
7° création et installation projetées d'une clinique des maladies des nerfs à l'établissement
d'Ettelbruck;
8° faits d'avortements dénoncés;
9° inspection et commerce des viandes en cas d'abatage d'urgence.
Mémorial
du
des
Großherzogtums Luxemburg.
Grand-Duché de Luxembourg.
Annexe au N° 45 de 1922.
RAPPORTS
SUR LA
SITUATION SANITAIRE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG
PENDANT L'ANNÉE 1921.
1921. — Spécification des désinfections.
Mois
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
Juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Novembre
Décembre
Totaux
Désinfections à l'étuve
Nombre
Mètres cubes
Désinfections à domicile
(au formol ou combinées)
Nombre
Mètres cubes
Désinfections
pur lavage
ou spray
Heures
Total
des
désinfections
4 3