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Institut Luxembourgeois de Régulation Règlement E15/60/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Electricité

7 Articles / Dispositions · Luxembourg
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Table des dispositions (7)

Texte législatif (7 Articles)

Institut Luxembourgeois de Régulation Règlement E15/60/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Electricité

Institut Luxembourgeois de Régulation

Règlement E15/60/ILR du 18 décembre 2015

déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service

Secteur Electricité

La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Vu la loi modifiée du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché de l’électricité, et notamment ses articles 20,

paragraphe 5, 27, paragraphe 12, et 54;

Vu le résultat de la consultation publique ouverte du 18 août 2015 au 9 octobre 2015 sur les critères de qualité de

service des gestionnaires de réseau de distribution, ainsi que les modalités concernant la mesure et la documentation

de celle-ci;

Arrête

Règlement E15/60/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Electricité La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Le présent règlement détermine les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité du

service offert par les gestionnaires de réseau de distribution aux clients finals, telles que prévues par le document intitulé

«Beschreibung für die Datenerhebung der Dienstleistungsqualität der Verteilnetzbetreiber in der Stromversorgung»,

qui est annexé au présent règlement pour en faire partie intégrante.

Règlement E15/61/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Gaz naturel La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Le présent règlement détermine les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité du

service offert par les gestionnaires de réseau de distribution aux clients finals, telles que prévues par le document intitulé

«Beschreibung für die Datenerhebung der Dienstleistungsqualität der Verteilnetzbetreiber in der Erdgasversorgung»,

qui est annexé au présent règlement pour en faire partie intégrante.

Règlement E15/60/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Electricité La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Les gestionnaires de réseau de distribution répondront au questionnaire élaboré par l’Institut aux fins du

présent règlement et le lui feront parvenir avant le 31 mars de l’année suivant l’année prise comme référence pour la

mesure et la documentation de la qualité de service. Le questionnaire sera mis à disposition des gestionnaires de réseau

sur le site Internet de l’Institut.

Règlement E15/61/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Gaz naturel La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Les gestionnaires de réseau de distribution répondront au questionnaire élaboré par l’Institut aux fins du

présent règlement et le lui feront parvenir avant le 31 mars de l’année suivant l’année prise comme référence pour la

mesure et la documentation de la qualité de service. Le questionnaire sera mis à disposition des gestionnaires de réseau

sur le site Internet de l’Institut.

Règlement E15/60/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Electricité La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Le présent règlement sera publié au Mémorial.

La Direction

(s.) Luc Tapella

(s.) Jacques Prost

(s.) Camille Hierzig

Annexe

Beschreibung für die Datenerhebung der Dienstleistungsqualität

der Verteilnetzbetreiber in der Stromversorgung

1. Beschreibung für die Datenerhebung

1.1. Definitionen

Im Sinne des vorliegenden Dokumentes gelten folgende Definitionen

1) Neuanschluss = entspricht dem ersten physischen Anschluss an das Netz

2) Anschluss – Zusätzlicher Zähler = entspricht dem Anschluss eines zusätzlichen Zählers an das Netz im Falle eines

bestehenden Anschlusses.

3) Netzbetreiber = «gestionnaire de réseau» im Sinne des Artikel 1 der Loi modifiée du 1er août 2007 relative à

l’organisation du marché de l’électricité (nachfolgend «Loi»).

4) Regulierungsbehörde = «régulateur» im Sinne des Artikel 1 der Loi (Institut Luxembourgeois de Régulation).

5) Arbeitstage (AT) = Alle Tage, die kein Wochenende (Samstag, Sonntag) oder Feiertag in Luxemburg sind.

6) Zahlungsverzug = ein Kunde ist in Zahlungsverzug falls Rechnungen ausstehen, bei denen die Zahlungsfrist

verstrichen ist. Im Falle von Haushaltskunden in Zahlungsverzug wurden die ausstehenden Rechnungen nicht vom

Sozialamt übernommen, gemäß Definition in Artikel 2 (8) der Loi.

7) Anfrage = entspricht einer schriftlichen Anfrage (z.B. per E-Mail, per Post)

8) Verbrauchsdaten = Daten über den Energieverbrauch von Kunden

1.2. Ausfüllrichtlinien

1) Bei Zahlenangaben mit Kommastellen ist als Dezimaltrennzeichen das Komma (“,”) zu verwenden.

2) Die Dateneingabe darf keine Leerzeilen aufweisen.

3) Die gemäß dem vorliegenden Dokument zu erfassenden Daten, werden, soweit nicht für die jeweiligen Datensätze

anders vermerkt, jährlich mittels von der Regulierungsbehörde bereit gestellten Formularen in maschinenlesbarer

Form eingereicht.

4) Das Formular besteht aus 3 auszufüllenden Kolonnen

– Anzahl, deren Werte auf natürliche Zahlen beschränkt sind (1,2,3,…,n)

– Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB) / Durchschnittliche Informationsdauer (DI) / Durchschnittliche

Reaktionsdauer (DR), welche in Arbeitstage (AT) oder Stunden angegeben werden müssen.

– Anmerkungen zu den jeweiligen Dateneingaben (optional).

1.3. Dienstleistungsqualität

Die Datenerhebung zur Dienstleistungsqualität erfolgt für alle konzessionspflichtigen Netze mit einer Nennspannung

von Nieder- (BT), Mittel- (MT) und Hochspannung (HT). Maßgebend für die Zuordnung zur Spannungsebene ist die

Nennspannung des Netzes.

Für die Erfassung der Daten ist der jeweilige Netzbetreiber verantwortlich.

1.3.1 Erhebungsdaten

Der Zeitraum der Erfassung erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Jährlich zum 31. März muss

der Erhebungsbogen für das vorangegangene Kalenderjahr an die Regulierungsbehörde übermittelt werden.

Folgende Daten sind zu erheben

A) Neuanschluss

– Unterlagenübermittlung

– Fertigstellung

B) Anschluss – Zusätzlicher Zähler

– Unterlagenübermittlung

– Fertigstellung

C) Netzzugang

– Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

– Wiederherstellung nach Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

D) Versorgungsunterbrechung

– Geplant

– Ungeplant

E) Kundeninformation

– Veröffentlichung

– Anfragen

F) Verbrauchsdaten

– Anfrage

G) Beschwerdemanagement

H) Bereitschaftsdienst

Ad A) Neuanschluss

– Unterlagenübermittlung

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der schriftlich übermittelten Unterlagen (Kostenvoranschläge, technische

und vertragliche Anschlussbedingungen, vorhergesehener Fertigstellungstermin) für einen Neuanschluss zu

erfassen, aufgeteilt in Kunden der Nieder- (BT), der Mittel- (MT) und der Hochspannung (HT), sowie erneuerbare

und nicht erneuerbare Kraftwerke.

Des Weiteren, ist für Kunden der BT, die Anzahl der schriftlich übermittelten Unterlagen mit einer

Bearbeitungsdauer über 10 AT anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zur schriftlichen Übermittlung der

Unterlagen für einen Neuanschluss in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang eines vollständigen

Kundenantrags auf Neuanschluss beim Netzbetreiber (Empfangsbestätigung) oder, gegebenenfalls, nach einem

Vor-Ort-Termin des Netzbetreibers mit dem Kunden.

– Fertigstellung

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der fertiggestellten Neuanschlüsse zu erfassen, aufgeteilt in Kunden der

BT, MT und HT, sowie erneuerbare und nicht erneuerbare Kraftwerke.

Des Weiteren, ist für Kunden der BT, die Anzahl der fertiggestellten Neuanschlüsse mit einer Bearbeitungsdauer

über 30 AT anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zur Fertigstellung der Neuanschlüsse in

AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Vorzeigen des Kunden von allen Genehmigungen und Zulassungen und

der Mitteilung des Kunden der Fertigstellung der Erdarbeiten. Verzögerungen seitens des Kunden fließen nicht

in die DB mit ein.

Ad B) Anschluss - Zusätzlicher Zähler

– Unterlagenübermittlung

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der schriftlich übermittelten Unterlagen (Kostenvoranschläge,

technische und vertragliche Anschlussbedingungen, vorhergesehener Fertigstellungstermin) eines Anschlusses

für einen zusätzlichen Zähler zu erfassen, aufgeteilt in Kunden der BT, MT und HT, sowie erneuerbare und nicht

erneuerbare Kraftwerke.

Des Weiteren, ist für Kunden der BT, die Anzahl der schriftlich übermittelten Unterlagen mit einer

Bearbeitungsdauer über 10 AT anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zur schriftlichen Übermittlung der

Unterlagen eines Anschlusses für einen zusätzlichen Zähler in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem

Eingang eines vollständigen Kundenantrags auf Anschluss für einen zusätzlichen Zähler beim Netzbetreiber

(Empfangsbestätigung) oder, gegebenenfalls, nach einem Vor-Ort-Termin des Netzbetreibers mit dem Kunden.

– Fertigstellung

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der fertiggestellten Anschlüsse für einen zusätzlichen Zähler zu

erfassen, aufgeteilt in Kunden der BT, MT und HT, sowie erneuerbare und nicht erneuerbare Kraftwerke.

Des Weiteren, ist für Kunden der BT, die Anzahl der fertiggestellten Anschlüsse für einen zusätzlichen Zähler

mit einer Bearbeitungsdauer über 30 AT anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zur Fertigstellung der Anschlüsse für einen

zusätzlichen Zähler in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Vorzeigen des Kunden von allen Genehmigungen

und Zulassungen und der Mitteilung des Kunden der Erbringung aller Vorleistungen (z. B. Umänderung der

Zählertafel durch den Elektriker). Verzögerungen seitens des Kunden fließen nicht in die DB mit ein.

Ad C) Netzzugang

– Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der Abschaltungen in Folge von Zahlungsverzug zu erfassen, aufgeteilt in

Haushaltskunden im Rahmen von Artikel 2 (8) der Loi und andere Kunden. Es wird unterschieden ob es sich um

eine Sperrung des Zählers oder um eine physische, mit Erdarbeiten verbundene, Abschaltung handelt. Die Anzahl

der Kunden die nicht abgeschaltet wurden, da es kein Zugang zu den Messgeräten gab, ist auch zu erfassen.

Des Weiteren ist die Anzahl der Abschaltungen die nicht binnen 10 AT erfolgten zu erfassen.

Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der Abschaltungen in Folge von

Zahlungsverzug in AT zu erfassen. Die DB beginnt durch den Auftrag des Lieferanten. AT, an denen eine

Abschaltung aufgrund gesetzlicher oder reglementarischer Vorgaben nicht erlaubt ist, fließen nicht in die DB mit

ein.

– Wiederherstellung nach Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der Wiederherstellungen des Netzzugangs nach einer Abschaltung in

Folge von Zahlungsverzug zu erfassen, aufgeteilt in Haushaltskunden im Rahmen von Artikel 2 (8) der Loi und

andere Kunden. Es wird unterschieden ob es sich bei der vorherigen Abschaltung um eine Sperrung des Zählers

oder um eine physische, mit Erdarbeiten verbundene, Abschaltung handelte.

Im Falle einer Sperrung des Zählers, ist des Weiteren, für Haushaltskunden, die Anzahl der Wiederherstellungen

die nicht binnen 3 AT erfolgten zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der Wiederherstellung des Netzzugangs

nach einer Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug in AT zu erfassen. Die DB beginnt durch den Auftrag des

Lieferanten.

Ad D) Versorgungsunterbrechung

– Geplant

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der geplanten Versorgungsunterbrechungen zu erfassen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der geplanten Versorgungsunterbrechungen die vor Beginn an die betroffenen

Kunden gemeldet wurden (schriftlich, per Post, per E-Mail oder per Telefon) zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Informationsdauer (DI)“: Hier ist die DI der Kunden vor Beginn der Unterbrechung

in AT zu erfassen.

– Ungeplant

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen zu erfassen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen bei denen die Kunden über den

geschätzten Zeitpunkt der Reaktivierung der Versorgung informiert wurden (per Medien, per Post, per E-Mail, per

Homepage oder per Telefon) zu erfassen. Hier ist auch die Anzahl der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen

bei denen der Bereitschaftsdienst reagiert hat zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Informationsdauer (DI) / Durchschnittliche Reaktionsdauer (DR)“: Hier ist die DI

über den geschätzten Zeitpunkt der Reaktivierung der Versorgung der Kunden nach Beginn der Unterbrechung

in Stunden zu erfassen. Hier ist auch die DR des Bereitschaftsdienstes in Stunden zu erfassen.

Ad E) Kundeninformation

– Veröffentlichung

• Kolonne „Ja/Nein“: Hier ist anzugeben wie Kundeninformationen über den Anschluss, die Aktivierung und die

Abschaltung der Energieversorgung veröffentlicht wird.

– Anfragen

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen (z. B. per E-Mail, per Post)

Kundenanfragen zu erfassen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen Kundenanfragen die nicht binnen 5 AT

beantwortet wurden zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der abschließend bearbeiteten schriftlichen

Kundenanfragen in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang der schriftlichen Kundenanfrage beim

Verteilnetzbetreiber.

Ad F) Verbrauchsdaten

– Anfrage

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen (z. B. per E-Mail, per

Post) Verbrauchsdatenanfragen zu erfassen, aufgeteilt in Anfragen von Kunden, Lieferanten, Drittpersonen (mit

Erlaubnis der Kunden) und sonstige Anfragen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der abgelehnten Kundenanfragen zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der abschließend bearbeiteten

schriftlichen Verbrauchsdatenanfragen in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang der schriftlichen

Verbrauchsdatenanfrage beim Verteilnetzbetreiber.

Ad G) Beschwerdemanagement

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen (z. B. per E-Mail, per Post)

Beschwerden zu erfassen, insgesamt und aufgeteilt in die im Erhebungsbogen angegebenen Kategorien.

Des Weiteren, ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen Beschwerden die nicht binnen 5 AT

beantwortet wurden zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der abschließend bearbeiteten schriftlichen

Beschwerden in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang der schriftlichen Beschwerden beim

Verteilnetzbetreiber.

Ad H) Bereitschaftsdienst

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der Kundenanfragen für eine Intervention des Bereitschaftsdienstes

anzugeben.

Des Weiteren, ist die Anzahl der Kundenanfragen für eine Intervention bei denen der Bereitschaftsdienst nicht

binnen 2 Stunden nach Eingang der Meldung des Kunden vor Ort war anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zwischen dem Eingang der Meldung des

Kunden und der Intervention vor Ort des Bereitschaftsdienstes in Stunden anzugeben.

Institut Luxembourgeois de Régulation

Règlement E15/61/ILR du 18 décembre 2015

déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service

Secteur Gaz naturel

La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Vu la loi modifiée du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché du gaz naturel, et notamment ses articles 29,

paragraphe 5, et 51;

Vu le résultat de la consultation publique ouverte du 18 août 2015 au 9 octobre 2015 sur les critères de qualité de

service des gestionnaires de réseau de distribution, ainsi que les modalités concernant la mesure et la documentation

de celle-ci;

Arrête

Règlement E15/61/ILR du 18 décembre 2015 déterminant les modalités concernant la mesure et la documentation de la qualité de service Secteur Gaz naturel La Direction de l’Institut Luxembourgeois de Régulation,

Le présent règlement sera publié au Mémorial.

La Direction

(s.) Luc Tapella

(s.) Jacques Prost

(s.) Camille Hierzig

Annexe

Beschreibung für die Datenerhebung der Dienstleistungsqualität

der Verteilnetzbetreiber in der Erdgasversorgung

1. Beschreibung für die Datenerhebung

1.1. Definitionen

Im Sinne des vorliegenden Dokumentes gelten folgende Definitionen

1) Neuanschluss = entspricht der Zuleitung ans Erdgasnetz.

2) Netzbetreiber = «gestionnaire de réseau» im Sinne des Artikel 1 der Loi modifiée du 1er août 2007 relative à

l’organisation du marché du gaz naturel (nachfolgend «Loi»).

3) Regulierungsbehörde = «régulateur» im Sinne des Artikel 1 der Loi (Institut Luxembourgeois de Régulation).

4) Arbeitstage (AT) = Alle Tage, die kein Wochenende (Samstag, Sonntag) oder Feiertag in Luxemburg sind.

5) Zahlungsverzug = ein Kunde ist in Zahlungsverzug falls Rechnungen ausstehen, bei denen die Zahlungsfrist

verstrichen ist. Im Falle von Haushaltskunden in Zahlungsverzug wurden die ausstehenden Rechnungen nicht vom

Sozialamt übernommen, gemäß Definition in Artikel 12 (5) der Loi.

6) Anfrage = entspricht einer schriftlichen Anfrage (z.B. per E-Mail oder per Post).

7) Verbrauchsdaten = Daten über den Energieverbrauch von Kunden

1.2. Ausfüllrichtlinien

1) Bei Zahlenangaben mit Kommastellen ist als Dezimaltrennzeichen das Komma (“,”) zu verwenden.

2) Die Dateneingabe darf keine Leerzeilen aufweisen.

3) Die gemäß dem vorliegenden Dokument zu erfassenden Daten, werden, soweit nicht für die jeweiligen Datensätze

anders vermerkt, jährlich mittels von der Regulierungsbehörde bereit gestellten Formularen in maschinenlesbarer

Form eingereicht.

4) Das Formular besteht aus 3 auszufüllenden Kolonnen

– Anzahl, deren Werte auf natürliche Zahlen beschränkt sind (1,2,3,…,n)

– Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB) / Durchschnittliche Informationsdauer (DI) / Durchschnittliche

Reaktionsdauer (DR), welche in Arbeitstage (AT) oder Stunden angegeben werden müssen.

– Anmerkungen zu den jeweiligen Dateneingaben (optional).

1.3. Dienstleistungsqualität

Für die Erfassung der Daten ist der jeweilige Netzbetreiber verantwortlich.

1.3.1 Erhebungsdaten

Der Zeitraum der Erfassung erstreckt sich vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Jährlich zum 31. März muss

der Erhebungsbogen für das vorangegangene Kalenderjahr an die Regulierungsbehörde übermittelt werden.

Folgende Daten sind zu erheben

A) Neuanschluss

– Unterlagenübermittlung

– Fertigstellung

B) Netzzugang

– Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

– Wiederherstellung nach Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

C) Versorgungsunterbrechung

– Geplant

– Ungeplant

D) Kundeninformation

– Veröffentlichung

– Anfragen

E) Verbrauchsdaten

– Anfrage

F) Beschwerdemanagement

G) Bereitschaftsdienst

H) Netzkontrolle

Ad A) Neuanschluss

– Unterlagenübermittlung

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der schriftlich übermittelten Unterlagen (Kostenvoranschläge, technische

und vertragliche Anschlussbedingungen, vorhergesehener Fertigstellungstermin) für einen Neuanschluss

zu erfassen, aufgeteilt in Kunden mit einem Anschlussdurchmesser ≤ 63 mm und Kunden mit einem

Anschlussdurchmesser > 63mm.

• Des Weiteren, ist für Kunden mit einem Anschlussdurchmesser ≤ 63 mm, die Anzahl der schriftlich übermittelten

Unterlagen mit einer Bearbeitungsdauer über 10 AT anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zur schriftlichen Übermittlung der

Unterlagen für einen Neuanschluss in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang eines vollständigen

Kundenantrags auf Neuanschluss beim Netzbetreiber (Empfangsbestätigung) oder, gegebenenfalls, nach einem

Vor-Ort-Termin des Netzbetreibers mit dem Kunden.

– Fertigstellung

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der fertiggestellten Neuanschlüsse zu erfassen, aufgeteilt in Kunden mit

einem Anschlussdurchmesser ≤ 63 mm und Kunden mit einem Anschlussdurchmesser von > 63mm. Zusätzlich

wird unterschieden zwischen einem Neuanschluss an das bestehende Netz, einem Neuanschluss im Rahmen

einer Baustelle oder einer Erstverlegung des Erdgasnetzes.

Im Falle eines Neuanschluss an das bestehende Netz, ist des Weiteren, für Kunden mit einem Anschlussdurchmesser

≤ 63 mm, die Anzahl der fertiggestellten Neuanschlüsse mit einer Bearbeitungsdauer über 30 AT anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zur Fertigstellung der Neuanschlüsse in

AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Vorzeigen des Kunden von allen Genehmigungen und Zulassungen

und der Mitteilung des Kunden der Fertigstellung der Erdarbeiten. Verzögerungen seitens des Kunden sowie AT,

an denen eine Arbeit an Erdgasnetzen wegen technischen Gründen nicht möglich ist, fliessen nicht in die DB mit

ein.

Ad B) Netzzugang

– Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der Abschaltungen in Folge von Zahlungsverzug zu erfassen, aufgeteilt

in Haushaltskunden im Rahmen von Artikel 12 (5) der Loi und andere Kunden. Es wird unterschieden ob es sich

um ein Abnehmen des Zählers oder um eine Abtrennung der Zuleitung handelt. Die Anzahl der Kunden die nicht

abgeschaltet wurden, da es keinen Zugang zu den Messgeräten gab, ist auch zu erfassen.

Des Weiteren ist die Anzahl der Abschaltungen die nicht binnen 10 AT erfolgten zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der Abschaltungen in Folge von

Zahlungsverzug in AT zu erfassen. Die DB beginnt durch den Auftrag des Lieferanten. AT, an denen eine

Abschaltung aufgrund gesetzlicher oder reglementarischer Vorgaben nicht erlaubt ist, fließen nicht in die DB mit

ein.

– Wiederherstellung nach Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der Wiederherstellungen des Netzzugangs nach einer Abschaltung in

Folge von Zahlungsverzug zu erfassen, aufgeteilt in Haushaltskunden im Rahmen von Artikel 12 (5) der Loi und

andere Kunden. Es wird unterschieden ob es sich bei der vorherigen Abschaltung um ein Abnehmen des Zählers

oder um eine Abtrennung der Zuleitung handelte.

Im Falle eines Abnehmen des Zählers, ist des Weiteren für Haushaltskunden, die Anzahl der Wiederherstellungen

die nicht binnen 3 AT erfolgten zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der Wiederherstellung des Netzzugangs

nach einer Abschaltung in Folge von Zahlungsverzug in AT zu erfassen. Die DB beginnt durch den Auftrag des

Lieferanten und erst wenn die Installation als dicht geprüft wurde.

Ad C) Versorgungsunterbrechung

– Geplant

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der geplanten Versorgungsunterbrechungen am Verteilernetz

(Zuleitung ans Erdgasnetz nicht inbegriffen) zu erfassen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der geplanten Versorgungsunterbrechungen die vor Beginn an die betroffenen

Kunden gemeldet wurden (schriftlich, per Post, per E-Mail oder per Telefon) zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Informationsdauer (DI)“: Hier ist die DI der Kunden vor Beginn der Unterbrechung

in AT zu erfassen.

– Ungeplant

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen zu erfassen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen bei denen die Kunden über den

geschätzten Zeitpunkt der Reaktivierung der Versorgung informiert wurden (per Medien, per Homepage, per Post,

per E-Mail oder per Telefon) zu erfassen. Hier ist auch die Anzahl der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen

bei denen der Bereitschaftsdienst reagiert hat zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Informationsdauer (DI)/ Durchschnittliche Reaktionssdauer (DR)“: Hier ist die DI

über den geschätzten Zeitpunkt der Reaktivierung der Versorgung der Kunden nach Beginn der Unterbrechung

in Stunden zu erfassen. Hier ist auch die DR des Bereitschaftsdienstes in Stunden zu erfassen.

Ad D) Kundeninformation

– Veröffentlichung

• Kolonne „Ja/Nein“: Hier ist anzugeben wie Kundeninformationen über den Anschluss, die Aktivierung und die

Abschaltung der Energieversorgung veröffentlicht wird.

– Anfragen

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen (z. B. per E-Mail, per Post)

Kundenanfragen zu erfassen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen Kundenanfragen die nicht binnen 5 AT

beantwortet wurden zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der abschließend bearbeiteten schriftlichen

Kundenanfragen in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang der schriftlichen Kundenanfrage beim

Verteilnetzbetreiber.

Ad E) Verbrauchsdaten

– Anfrage

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen (z. B. per E-Mail, per

Post) Verbrauchsdatenanfragen zu erfassen, aufgeteilt in Anfragen von Kunden, Lieferanten, Drittpersonen (mit

Erlaubnis der Kunden) und sonsitige Anfragen.

Des Weiteren, ist die Anzahl der abgelehnten Kundenanfragen zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der abschließend bearbeiteten

schriftlichen Verbrauchsdatenanfragen in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang der schriftlichen

Verbrauchsdatenanfrage beim Verteilnetzbetreiber.

Ad F) Beschwerdemanagement

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen (z. B. per E-Mail, per Post)

Beschwerden zu erfassen, insgesamt und aufgeteilt in die im Erhebungsbogen angegebenen Kategorien.

Des Weiteren, ist die Anzahl der abschließend bearbeiteten schriftlichen Beschwerden die nicht binnen 5 AT

beantwortet wurden zu erfassen.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB der abschließend bearbeiteten schriftlichen

Beschwerden in AT zu erfassen. Die DB beginnt nach dem Eingang der schriftlichen Beschwerden beim

Verteilnetzbetreiber.

Ad G) Bereitschaftsdienst

• Kolonne „Anzahl (n)“: Hier ist die Anzahl der Kundenanfragen für eine Intervention des Bereitschaftsdienstes

anzugeben. Hier ist auch die Anzahl der Leckagen zu erfassen, insgesamt und aufgeteilt in Leckagen an der

Kundenanlage, am Verteilernetz und Fehlalarm.

Des Weiteren, ist die Anzahl der Kundenanfragen für eine Intervention bei denen der Bereitschaftsdienst nicht

binnen 2 Stunden nach Eingang der Meldung des Kunden vor Ort war anzugeben.

• Kolonne „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer (DB)“: Hier ist die DB zwischen dem Eingang der Meldung des

Kunden und der Intervention vor Ort des Bereitschaftsdienstes in Stunden anzugeben.

Ad H) Netzkontrolle

• Hier ist die Leckstellenhäufigkeit pro km anzugeben (laut DVGW G465-1)1 , aufgeteilt in Hochdruck (> 4 Bar),

Mitteldruck (> 0,1 Bar ≤ 4 Bar) und Niederdruck (≤ 0,1 Bar).

1 DVGW G465-1 (A) – Überprüfen von Gasrohrnetzen mit einem Betriebsdruck bis 4 bar.

Editeur

Service Central de Législation, 43, boulevard F.-D. Roosevelt, L-2450 Luxembourg

Imprimeur: Association momentanée Imprimerie Centrale / Victor Buck

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