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Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

25 Articles / Dispositions · Luxembourg
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Table des dispositions (25)

Texte législatif (25 Articles)

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Memorial

1940.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

N° 60

Beschluß vom 18. September 1940 über die Neu-

ordnung der Lebensmittelbewirtschaftung.

Die Verwaltungskommission,

Nach Einsicht der Entschließungen der Abgeord-

netenkammer vom 16. und 23. Mai 1940;

Nach Einsicht der Gesetze vom 28. September

1938 und 29. August 1939 betreffend die Ausdehnung

der Zuständigkeit der Exekutivgewalt;

Nach Einsicht des Art. 27 des Gesetzes vom 16.

Januar 1866 über die Organisation des Staatsrates

und in Anbetracht der Dringlichkeit;

Beschließt

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Beim Wirtschaftsdepartement der

Ver-

waltungskommission wird ein Zentral-Ernährungs-

amt eingerichtet.

Das Zentralernährungsamt ist

ermächtigt, regionale Ernährungsämter einzurichten.

Die regionalen Ernährungsämter unterstehen dem

Zentral-Ernährungsamt in Luxemburg.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

In Ausführung des vorgenannten Großh.

Beschlusses vom 31. Dezember 1938 wird das Volks-

wohnungsamt, Abteilung für Sanierung des Nota-

riates, mit Sitz in Luxemburg, ermächtigt, einen

ersten Abschnitt auf den Inhaber lautende Obliga-

tionen, im Nennbetrage von 1.600.000 luxembur-

gischen Franken auszugeben.

Diese Ausgabe erfolgt in Ausführung eines von

den Gläubigern angenommenen und vom Verwal-

tungsrat der Abteilung für Sanierung des Nota-

riates bestätigten Liquidationsplanes betreffend die

Amtsstube

des Notars

Schoetter

in

Diekirch.

Die Titel werden zum Nennwerte ausgegeben

in Stücken von 500, 1.000 und 3.000 luxemburgischen

Franken und tragen Zinsen zu 3 ¾ % jährlich vom

1. August 1940 ab. Den Obligationen werden halb-

jährliche Zinsabschnitte beigegeben, die von der

Zinsscheinsteuer befreit und am 1. Februar und

1. August eines jeden Jahres an den Inhaber zahlbar

sind.

Die erste Zinszahlung erfolgt am 1. Februar 1941.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die verantwortlichen Leiter der regio-

nalen Ernährungsämter werden durch das Zentral-

Ernährungsamt bestimmt. Die Leiter bestellen mit

Genehmigung des Zentral-Ernährungsamtes

das

erforderliche Personal. Die Gemeindeverwaltungen

am Sitz der regionalen Ernährungsämter legen die

Sach- und Personalkosten vor. Diese Kosten werden

in Zeiträumen von je drei Monaten auf die beteilig-

ten Gemeinden im Verhältnis zu ihrer Einwohner-

zahl umgelegt.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Obligationen werden vom Regierungs-

rat für die Finanzen unterschrieben und vom Direktor

des Volkswohnungsamtes in seiner Eigenschaft als

Sekretär des Verwaltungsrates der Abteilung für

Sanierung des Notariates, gegengezeichnet. Beide

Unterschriften können mit Namensstempel aufgesetzt

oder aufgedruckt werden.

Die Titel werden zur

Kontrolle von dem Vorsteher des Schatzamtes in

Luxemburg visiert.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Gegenwärtiger Beschluß tritt am Tage

seiner Veröffentlichung in Kraft.

Luxemburg, den 6. November 1940.

Der Regierungsrat für das Sanitätswesen,

Johann Metzdorff.

Bekanntmachung. — Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für die Kandidatur in der Pharmazeutik wird

sich in ordentlicher Sitzung vom 16. November bis zum 22. November 1940 in einem Saale der Industrie-

und Handelsschule in Luxemburg versammeln, zwecks Prüfung nachstehender Kandidaten

Jacobs Egon aus Esch an der Alzette; Mayrisch Andreas aus Mersch.

Die Prüfungen finden an folgenden Tagen statt

A. Schriftliche Prüfung

Samstag, den 16. November 1940 von 9 — 2 und von 3 — 6 Uhr.

B. Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung findet statt am 18., 19., 20. und 21. November 1940, jedesmal von 9 Uhr morgens

bis 6 Uhr abends.

C. Mündliche Prüfung

Feitags, den 22. November 1940 um 9 Uhr morgens für Hrn.

Jacobs

Egon, und um 3 Uhr nachmittags

für Hern.

Mayrisch

Andreas. — 6. November 1940.

Bekanntmachung. — Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für die Kandidatur in der Medizin wird sich in

ordentlicher Sitzung vom 25. November bis zum 21. Dezember 1940 in einem Saale des StaatsIaboratoriums

versammeln, zwecks Prüfung nachstehender Kandidaten

Ries

Karl aus Nommern;

Posing

Marcel

aus Ettelbrück; M e r s c h Felix aus Luxemburg;

DeI-

veaux

Leo aus Diekirch;

Seil

Viktor aus Lorentzweiler;

Deltgen

Theodor

aus Luxemburg;

Hen-

gesch Josef aus Düdelingen; Juncker Rene aus Luxemburg;

Heischbourg

Johann Peter aus Lu-

xemburg;

Stein

Albert aus Luxemburg;

Frl. W o l t z

Manche aus Remich;

Wiltzius

Rene aus

Schwebsingen;

Seiler

Roger aus Luxemburg;

Frl.

Klein

Josefine

aus Esch-Alzette;

Thinnes

Hermann aus Ulflingen.

Die Prüfungen finden an folgenden Tagen statt

A. Schriftliche Prüfung

Montag, den 23. November 1940 von 9—12 und von 3—6 Uhr.

B. Mündliche Prüfung

Mittwoch,

den 27.11.40 von 3 — 4½ für Ries Karl aus Nommern.

„

„

„

„ 4½ — 6 für M e r s c h Felix aus Luxemburg.

Freitag,

den 29.11.40 von 3 —4½ für

Posing

Marcel

aus Ettelbrück.

„

„

„

„ 4½ —

6 für

DeItgen

Theodor aus Luxemburg.

Montag,

den 2.12.40 von 3 —4½ für

Delveaux

Leo aus Diekirch.

„

„

„

„ 4½ —

6 für Juncker Rene aus Luxemburg.

Mittwoch,

den 4.12.40 von 3 —4½ für

Seil

Viktor aus Lorentzweiler.

„

„

„

„ 4½ — 6 für

Heischbourg

J.P.

aus Luxemburg.

Freitag,

den 6.12.40 von 3 —4½ für H e n g e s c h aus Düdelingen.

„

„

„

„ 4½ —

6 für

Stein

Albert aus Luxemburg.

Montag,

den 9.12.40 von 3 — 4½ für

Wiltzius

Rene aus Schwebsingen.

„

„

„

„ 4½ —

6 für

Seiler

Roger aus Luxemburg.

Mittwoch,

den 11.12.40 von 3 — 4½ für Frl. W o l t z Blanche aus Remich.

„ 4½ —

6 für Frl.

Klein

Josefine

aus Esch-Alzette.

Freitag,

den 13.12.40 von 3 —4½ für

Thinnes

Hermann aus Ulflingen.

C. Praktische Prüfung

Montag,

den 10.12.40

von

3—6

für Ries Karl

Posing

Marcel;

M e r s c h Felix und Del-

veaux

Leo.

Mittwoch,

den 18. 12.40

von

3—6

für

Seil

Viktor;

Deltgen

Theodor, H e n g e s c h Josef und

Juncker

Rene.

Freitag,

den 20.12.40

von

3—6

für

Heischbourg

J.

P.;

Stein

Albert;

Wiltzius

Reue

und Frl. Woltz Manche.

Samstag,

den 21.12.40

von

3—6

für

Seiler

Roger;

Thinnes

Hermann und Frl.

Klein

Josefine.

— 6. November 1940.

Bekanntmachung. — Prüfungsjury. — Die Prüfungsjury für Fürsorgerinnen und soziale Helferinnen

werden sich in ordentlicher Sitzung vom 16. Dezember bis zum 31. Dezember 1940 versammeln, zwecks

Prü-

fung der Kandidaten für die Erlangung des Diploms als Fürsorgerin, bzw. als soziale Helferin.

Die Aufnahmegesuche, nebst den durch die Großh. Beschlüsse vom 16. Juli 1935 verlangten Belegstücken,

sind vor dem 20. November 1940 an die Verwaltungskommission (Abteilung Sanitätswesen) einzureichen. —

6. November 1940.

Bekanntmachung. — Gemeindereglement. — In seiner Sitzung vom 26. Juli 1940 hat der Gemeinderat

von Echternach das Reglement betreffend das städtische Schlachthaus abgeändert. — Diese Abänderung ist

vorschriftsmäßig genehmigt und veröffentlicht worden. — 24. Oktober 1940.

Sparkasse. —

VerlusterkIärungen

v o n S p a r b ü c h e r n . — Am 23. Oktober 1940 sind die

Sparbücher Nummer 316318, 325184, 325183, 348667 und 514865 als verlustig erklärt wurden.

Die Inhaber besagter Bücher werden hiermit ersucht dieselben binnen 14 Tagen ab heute, entweder

in,

Zentralamte oder in einem beliebigen Nebenamte der Sparkasse vorzulegen und ihre Rechte geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Sparbücher annulliert und durch neue ersetzt. — 4. November 1940.

Bekanntmachung. — Inhaberwertpapiere. — Einer amtlichen Verrichtung des Gerichtsvollziehers Peter

K o n z aus Luxemburg vom 4. November 1940 zufolge, ist Einspruch erhoben worden gegen die Auszahlung

des Kapitals und der Zinsen folgender Schuldverschreibungen der 5%igen luxemburgischen Staatsanleihe von

1932, nämlich: 2 Schuldverschreibungen Nr. 1615 und 0706 zu je 500 Gulden und 4 Schuldverschreibungen

Nr. 0893, 2590, 4542 und 6847 zu je 1.000 Gulden.

Der Opponent erklärt, daß ihm die betreffenden Wertpapiere abhanden gekommen sind, ohne die Ursache

des Verlustes angeben zu können.

Diese Bekanntmachung wird im „Memorial" veröffentlicht, in Ausführung des Art. 4 des Gesetzes vom 16.

Mai 1891 über den Verlust der auf den Inhaber lautenden Wertpapiere. — 7 November 1940.

Bekanntmachung. — Syndikatsgenossenschaft. — Gemäß Art. 10 des Gesetzes vom 28. Dezember 1863

wird vom 19. November auf den 2. Dezember 1940, in der Gemeinde Manternach, eine Voruntersuchung

abgehalten über das Projekt und die Statuten einer zu bildenden Genossenschaft für die Anlage eines Feld-

weges in den Orten genannt: „Schengengarten — im Bongert" zu Berburg.

Der Situationsplan, der Kostenanschlag, ein alphabetisches Verzeichnis der beteiligten Eigentümer sowie

das Projekt des Genossenschaftsaktes sind auf dem Gemeindesekretariat von Manternach vom 19. November

künftig ab, hinterlegt.

Hr. Lies Mathias, Mitglied der landwirtschaftlichen Kammer zu Lellig, ist zum Untersuchungskommissar

ernannt. Die nötigen Erklärungen wird er den Interessenten, am Montag, den 2. Dezember von 9 — 11 Uhr

morgens, an Ort und Stelle geben und am selben Tage, von 2—4 Uhr nachmittags, etwaige Einsprüche im

Lokalvereinssaale zu Berburg entgegennehmen. — 8. November 1940.

Viktor Bück, Druck- und Verlagsanstalt, G.m.b.H., Luxemburg.

Liste der im Laufe des Monates Oktober 1940 genehmigten Versicherungsagenten.

Name und Wohnort

Faber Eugen, Bettemburg

Goerres Josef, Differdingen

Kohn Peter, Wasserbillig

Lambert Markus, Luxemburg

4. November 1940.

Versicherungsgesellschaft

Haus und Herd

Luxemburgische An. Versicherungs- und Bank-

gesellschaft

Magdeburger F. V. ; La Paix

Haus und Herd

Datum

23.

30.

3.

29.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Vom 23. September 1940 ab dürfen die

nachstehend angeführten Lebensmittel nur

gegen

gültige

Bedarfsnachweise

(Kartenabschnitte, Reise-

marken, Bezugs- und Berechtigungsscheine) an- und

verkauft werden

Brot, Mehl, Fleisch, Speck, Schmalz,

Butter,

Margarine, Speiseöl, Käse, Teigwaren, Nährmittel

(Graupen,

Gries, Haferflocken), Kaffee,

Kaffee-

Ersatz, Zucker,

Honig

und

Kunsthonig,

Kakao-

Pulver und Kindernährmittel.

Eier, Reis, Hülsenfrüchte, Sago, Puddingpulver

und Konserven jeder Art sind ebenfalls bewirtschaftet

und dürfen nur auf besonders Anordnung des Zen-

tral-Ernährungsamtes verkauft werden. Das Zen-

tral-Ernährungsamt ist berechtigt, im Bedarfsfall

weitere

Nahrungsmittel

der Bewirtschaftung

zu

unterwerfen und Ausnahmen von der Bewirtschaf-

tung zu genehmigen.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

In Gemäßheit des Art. 14 des Großh.

Beschlusses vom 31. Oktober 1935, welcher gemäß

Art. 30 des Großh. Beschlusses vom 31. Dezember

1938 über die Sanierung und Reorganisation des

Notariates auf gegenwärtige Emission anwendbar

ist, sind die auf Grund des Art. 1 dieses Beschlusses

auszugebenden Obligationen und Zinsscheinbogen

von der Stempel- und Einregistrierungsformalität,

der Transmissions- und Abonnementstaxe sowie

der Zinsscheinsteuer befreit.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Lebensmittelkarten dürfen nur gegen die

Kontrollabschnitte der Berechtigungsausweise abge-

geben werden. Das Zentral-Ernährungsamt ist er-

mächtigt, für Personen in Gemeinschaftsverpflegung

besondere Bestimmungen zu erlassen.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Obligationen sind rückzahlbar inner-

halb 13 Jahren vom 1. August 1940 ab. Diese

Rückzahlung geschieht zum Nennwerte durch jähr-

liche Ziehungen nach Maßgabe der zur Tilgung beim

Volkswohnungsamte, Abteilung für Sanierung des

Notariates, für Rechnung der Liquidation der Amts-

stube des Notars Schoetter aus Diekirch einge-

zahlten

Beträge.

Das

Volkswohnungsamt

ver-

zichtet auf jedwede Konvertierung oder Herabsetzung

des Zinsfußes in den ersten drei Jahren, also vor

dem 1. August 1943.

Die Ziehung findet statt im Laufe des Monates

Juni in Gegenwart eines Mitgliedes des Verwal-

tungsrates. Die ausgelosten Nummern werden am

darauffolgenden

ersten August, nachdem sie im

„Memorial" veröffentlicht wurden, zurückbezahlt.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Das Zentral-Ernährungsamt setzt die

Rationssätze fest und gibt sie bekannt.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Den Obligationen werden 30 halbjährliche

Zinsscheine beigegeben.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Ernährungsämter stellen auf Grund

der abgelieferten Bedarfsnachweise oder auf Grund

besonderer Bestimmungen des Zentral-Ernährungs-

amtes Bezugscheine für Kleinverteiler, Bäcker, Kon-

ditoren, Gaststätten und Abrechnungsbescheinigungen

für Metzger zum Warenbezug aus.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Zahlung der erfallenen Zinsen, sowie

die Rückzahlung der ausgelosten Obligationen er-

folgen kostenlos an den Kassenschaltern der luxem-

burgischen Postämter.

Alle Zahlungen erfolgen in Geldarten, die an den

öffentlichen Kassen zugelassen sind.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Bezugscheine für den Großhandel werden

vom Zentral-Ernährungsamt ausgestellt.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die zur Rückzahlung aufgerufenen Obli-

gationen hören mit dem zur Rückzahlung bestimmten

Tage auf Zinsen zu tragen und sind mit den nicht

erfallenen Zinsscheinen abzuliefern.

Alle an einem späteren Datum fällig werdenden

Zinsscheine, die bei der Rückzahlung der Obliga-

tionen fehlen, sowie diejenigen, die zu Unrecht

eingelöst

wurden,

nachdem

die

Obligation

zur

Rückzahlung aufgerufen und das Verzeichnis der

Nummern der gezogenen Obligationen gemäß vor-

stehendem Art. 4 veröffentlicht worden ist, werden

von dem Kapital der Obligationen in Abrechnung

gebracht.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Der Regierungsrat für Wirtschaftsange-

legenheiten ist mit der Ausführung dieses Beschlusses

beauftragt.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Das Volkswohnungsamt wird den Kassen

der luxemburgischen Postämter die von ihnen für

die Zahlung der erfallenen Zinsen und für die Rück-

zahlung der ausgelosten Obligationen vorgestreckten

Gelder nach Maßgabe dieser Zahlungen gegen Aus-

händigung der bezahlten Zinsscheine und der ausge-

losten Obligationen zurückbezahlen.

Gegebenenfalls

wird

das

Volkswohnungsamt,

um die Postämter zu entlasten, den Banken die von

ihnen eingelösten Zinsscheine

und

Obligationen

direkt zurückbezahlen.

Die Zinsscheine und Obligationen werden alsdann

vom Volkswohnungsamte annulliert.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Beschlüsse vom 10. Juni 1940 betref-

fend Rationierung von Lebensmitteln und täglichen

Gebrauchsartikeln und vom 10. Juli 1940 betreffend

Festsetznug der Rationssätze für Lebensmittel sind

abgeschafft.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Der Regierungsrat für die Finanzen wird

dafür Sorge tragen, daß die Anleihetitel offiziell

an der Luxemburger Effektenbörse notiert werden.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestim-

mungen dieses Beschlusses werden mit einer Ge-

fängnisstrafe von 8 Tagen bis zu 3 Monaten und mit

einer Geldstrafe von 51 bis 10.000 Franken oder nur

mit einer dieser Strafen geahndet.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Obligationen dieser Anleihe können

Beschluß vom 6. November 1940. betreffend Ver-

kauf von Heilmitteln, Heilgeräten und Arz-

neien, die zur Behandlung von Geschlechts-

krankheiten dienen.

Der Regierungsrat

für das Sanitätswesen,

Nach Einsicht des Art. 19 des IV. Reglementes,

das der Königlich-Großherzoglichen Verordnung vom

12. Oktober 1841, über die Organisation des Medi-

zinalwesens, beigefügt ist;

kostenlos beim Volkswohnungsamte, Abteilung für

Sanierung des Notariates, hinterlegt werden.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Gegenwärtiger Beschluß tritt mit dem

23. September 1940 in Kraft.

Luxemburg, den 18. September 1940.

Die Verwaltungskommission,

Albert Wehrer, Johann Metzdorff, Josef Carmes,

Ludwig Simmer, Mathias Pütz.

Beschluß vom 10. Oktober 1940 betreffend Fest-

setzung der Bedingungen einer auf Grund des

Großh. Beschlusses vom 31. Dezember 1938

über die Sanierung und Reorganisation des

Notariates auszugebenden Anleihe.

Der Regierungsrat für die Finanzen,

Nach Einsicht des Großh. Beschlusses vom 31. De-

zember 1938 betreffend Sanierung und Reorgani-

sation des Notariates, insbesondere des Art. 32

dieses Beschlusses;

Nach Beratung der Verwaltungskommission;

Beschließt

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Die Titel der Anleihe genießen die-

selben Vorteile wie die Staatspapiere und werden

von

der Verwaltungskommission zur Bürgschafts-

leistung zugelassen.

Luxemburg, Dienstag, den 12. November 1940.

Dieser Beschluß wird im „Memorial"

veröffentlicht.

Luxemburg, den 10. Oktober 1940.

Der Regierungsrat für die Finanzen,

Josef Carmes.

Beschließt

Art.

1.

Heilmittel,

Heilgeräte

und Arzneien,

welche zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten

dienen können, dürfen nur in Apotheken gegen ärzt-

liches Rezept abgegeben werden.

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