Arrêté grand-ducal du 9 octobre 1917, portant modification des arrêtés concernant le com- merce avec des produits et objets de première nécessité et prescrivant la tenue d'un registre
Table des dispositions (61)
Texte législatif (61 Articles)
Mémorial
du
Memorial
des
Arrêté grand-ducal du 9 octobre 1917, portant
modification des arrêtés concernant le com-
merce avec des produits et objets de première
nécessité et prescrivant la tenue d'un registre
spécial de contrôle aux personnes faisant le
commerce avec ces objets.
Nous MA RIE-ADÉLAÏDE, par la grâce
de Dieu Grande-Duchesse
de Luxembourg,
Duchesse de Nassau, etc., etc., etc;
Vu la loi du 15 mars 1915, conférant au
Gouvernement les pouvoirs nécessaires aux
l'iris de sauvegarder les intérêts économiques
du pays durant la guerre;
Vu l'arrêté grand-ducal du 29 décembre 1916,
concernant le commerce avec les objets d'ali-
mentation de l'homme et des animaux;
Vu l'arrêté grand-ducal du 20 février 1917,
concernant le commerce avec des tissus de tout
genre;
Vu l'arrêté grand-ducal du 16 juin 1917,
concernant le commerce avec des produits et
objets de première nécessité;
Vu l'art. 27 de la loi du 16 janvier 1866, sur
l'organisation du Conseil d'État, et considérant
qu'il y a urgence;
Sur le rapport de M. le Directeur général de
l'agriculture, de l'industrie et du commerce;
Après délibération du Gouvernement en
conseil;
Avons arrêté et arrêtons;
Art. 1er, Le commerce avec les produits et
objets de première nécessité (tels que: objets
Großh. Beschluß vom 9. Oktober 1917, wodurch
die Beschlüsse über den Handel mit Produkten
und Gegenständen des täglichen Bedarfs
abgeändert, und den mit diesen Gegen-
ständen handeltreibenden Personen die Füh-
rung eines besonderen Kontrollregisters auf-
erlegt werden.
Wir Maria Adelheid, von Gottes Gnaden
Großherzogin von Luxemburg, Herzogin zu
Nassau, u., u. u.;
Nach Einsicht des Gesetzes vom 15. März 1915,
wodurch der Regierung die nötigen Befugnisse
erteilt werden zur Wahrung der wirtschaftlichen
Interessen des Landes während des Krieges;
Nach Einsicht des Großh. Beschlusses vom 29.
Dezember 1916, betreffend den Handel mit
Lebens- und Futtermitteln;
Nach Einsicht des Großh. Beschlusses vom 20.
Februar 1917, betreffend den Handel mit Web-
stoffen aller Art;
Nach Einsicht des Großh. Beschlusses vom 16.
Juni 1917, betreffend den Handel mit Produkten
und Gegenständen des täglichen Bedarfs;
Nach Einsicht des Art. 27 des Gesetzes vom 16.
Januar 1866, über die Einrichtung des Staats-
rates, und in Anbetracht der Dringlichkeit;
Auf den Bericht Unseres General-Direktors
des Ackerbaus, der Industrie und des Handels;
Nach Beratung der Regierung im Kon-
seil;
Haben beschlossen und beschließen
Der Handel mit Produkten Und Gegen-
ständen des täglichen Bedarfs (als da sind Lebens-
Grand-Duché de Luxembourg.
GroßherzogtumsLuxemburg.
Samedi, 13 octobre 1917.
N°82.
Samstag, 13. Oktober 1917.
d'alimentation de l'homme et des animaux,
saisis ou non saisis dans l'intérêt du ravitaille-
ment, tissus de tous genres, savons, cuirs et
objets en cuir, etc., etc.) est interdit sans une
autorisation spéciale du directeur de l'adminis-
tration des contributions, à quiconque n'aura
pas exercé ce commerce avant le 1er août 1914.
L'autorisation, qui est essentiellement révocable,
ne sera accordée qu'exceptionnellement, pour
des raisons économiques.
Le transport de tissus, objets de
confection, articles de mercerie, à l'état neuf,
n'est permis que sur autorisation spéciale du
Directeur général du service afférent.
Der Verkehr mit Webstoffen, Kon-
fektions- und Kurzwaren, in neuem Zustande,
ist nur mit besonderer Ermächtigung des zu-
ständigen General-Direktors erlaubt.
Tous ceux qui ont récolté du vin en
1917 doivent tenir à la disposition de l'État,
en vue de la consommation indigène, les quan-
tités suivantes
un dixième de la récolte, si elle était de
5000 litres au moins, mais inférieure à 10.000
litres ;
un huitième de la récolte, si elle était de
10.000 litres au moins, mais inférieure à 16.000
litres ;
un sixième de a récolte, si elle était de
16,000 litres au moins, mais inférieure à 20.000
litres;
un cinquième de la récolte, si elle était de
20.000 litres au moins, (...) ais inférieure à 25.000
litres ;
un quart de la récolte, si elle était de 25.000
litres ou plus
Les copropriétaires par indivis de vignes
sont, au regard de la disposition qui précède,
considérés comme un seul propriétaire.
Wir Maria Adelheid, von Gottes Gnaden
Großherzogin von Luxemburg, Herzogin zu
Nassau, u., u., u.;
Nach Einsicht des Gesetzes vom 15. März 1915,
wodurch der Regierung die nötigen Befugnisse
erteilt werden zur Wahrung der wirtschaftlichen
Interessen des Landes während des Krieges;
Nach Einsicht des Art. 27 des Gesetzes vom
16. Januar 1866, über die Einrichtung des
Staatsrates und in Anbetracht der Dringlichkeit;
Auf den Bericht Unseres General-Direktors
des Ackerbaus, der Industrie und des Handels,
und nach Beratung der Regierung im Konseil;
Haben beschlossen und beschließen
Wer im Jahre 1917 Wein geerntet
hat, ist verpflichtet, hinsichtlich des inländischen
Verbrauchs, nachstehende Mengen zur Verfü-
gung des Staates zu Haltens
ein Zehntel der Ernte, wenn dieselbe wenigstens
5000 Liter aber weniger als 10.000 Liter betrug;
ein Achtel der Ernte, wenn dieselbe wenigstens
10.000 aber weniger als 16.000 Liter betrug;
ein Sechstel der Ernte, wenn dieselbe we-
nigstens 16.000 aber weniger als 20.000 Liter
betrug;
ein Fünftel der Ernte, wenn dieselbe wenig-
stens 20.000 aber weniger als 25.000 Liter be-
trug;
ein Viertel der Ernte, wenn dieselbe 25.000
Liter oder mehr betrug.
Gemeinschaftliche Besitzer von Weinbergen,
gelten als einziger Besitzer bezüglich der vorher-
gehenden Bestimmungen.
Z u
Mitgliedein
dre(…)
sind ernannt die HH
F
2 Mchel A l t w i e s ,
Mitglied(…)
der Winzervereine zu Remich ;
3 Eugen K o c h ,
Mitglied
des
(…)
zu Schengen,
Konsumentenschutzvereins
zu
(…)
tar zu Grevenmacher
%$i remplira les fonctions de président
fission ; M, Ed> Fàber% celles de aeeré-
•.dAïnJaaioïi tiendra ses réunions à Luxem-
fs 'présent arrêté sera publié au
iNjs№"
mi
m
m Pressé ^ oliooun dus
.^gnoÉ'lui servir de titre.
^Ä&»VE
l â o e l a b w l 9 1 7• •
lie Mißämr général dß V agriculture,
•*-?Ji ?icï l'industrie et au .commerce^
J. F ABÈR.
irf№ducal «lu 9 ocÊobre 1017, prescri-
Ptâik -un Veccuheineut du bétail.
lAlïADFLAIDS, par la grâce
U^Satidê-biicliesse de Luxembourg,
•So-Tde?ïïassau, etc., etc., eto:;
VipHU- '15 mars 1915, conférant uu
ÊnwiL -les- pouvoirs nécessaires aux
jlitvegttrder les intérûts économiques
^iîrajit la guerre;
^ 2 7 de 1g, loi du 16 janvier, 1866, sur
jïjbAjm Conseil d!Êtat, et considérant
[ite/ra-faoîi du Gouvernement
en
^^imB1.airêtré et arrêtons
^recensement dû bétaE aura Heu »
.Çr^proçham, dans toutes les coin»
â ^ ï i par les soins des collèges des
Ê^i&if échevins.
J$"
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?•-• •
tjSGensement sera fait d'après PéÊ&t
, &1917. J l comprendi'a les espèces
" ^
,'porcine, ovine et caprine,
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les-.ruches d'abeilles., et k
fe>.
p! ,T
i).
-ßti% des bourgmestre et éche-
Ä^aiiigara l'opération du dé-
gn\ Wltt\d)
\\ttpt ben ^ov[i| genannte»
Ätimmiffion, Ci. g a 6 e t üetffeljt bai îtntt beê
©tfjrififürjrers".
5Die tciniitif[toît fjfitt ttjre ©i^uttßen ju'iJ«»
Wït. 2. ©egenluärtiflet SefcÇIug [oïf int ^ e -
jnorial" ïcïoffentïidjt werben.
fiuxetnbütg, bett 12. DftoBtï 1917.
Ser ©enerat'Sireïtoï beê SttïetOauâ/
ber 3nbw{iïie uub beê ^aubelS^
aSttber.
eSï0p, SBefrfjtuö üom 9. Dïtofte« 1017, eiuc
aSteîjgafjïtttta t»ctt:effcitb.
SSit aîînïift' 3Ti>eï^cit), son ©otteg ©uaben
@ro||er§ogiit öoti äugeniftutg, ^etjogin 511
SîafîaU/ ÏC, ic, tc.\
Sîati^iSmpdjt beä ©efei^eô üom 25. îOïdrs 1915,
tüoburdj) ber ÎRegUïinifl bie nötigen S3efïiQtti[[e
erteilt toeiten, jur SBa|rumj ber mitfdpftlidjen
^nteref[en be3 Sanbeë ïuat,teu& beâ Attelée;
Sßadj I£in[id5t befi Slit 27 beê ©e(efee3 bout
16. Januar 1866, über bie ISmrtdjtung beô
©taatëmteâ; unb m Änöetw^t bei* S)ritigïtcrjfeit;
92acf) SSenatung beï Regierung int
5ÎOH-
[eiï;
gaben befd^offen unb 6e[d)Üe^n
Mît h ©ne ^ieî)aû|ïiiîig toirb am 18. Ôf»
toter lünftig in ûïïen ©emeinben beô Banbeâ,
burdj bie ©ct]öffenfolfe{jien borgenDituuen tuev-
ben.
9ïri. 2, ©ie ^aïjîimg fiîtbet îiarij beut ©fanbe
iion^ 18. Oïtouer 1917 ftatt unb etjruetït fid)
auf ïpferbe, ÏRinbuteï), ©c^ltieine; ®â)a\e, Riegen,
^anincEjeu, 93îenenpDcîe unb {feberüiefy.
5ïtf, 3, ©öS ©djöffenfollegiimi ïjat bus gafjl«
gefdjäft uorguûeieiten unb 511 leiten.
Il aura soin, notamment, d'engager des
agents recenseurs en nombre suffisant
Toutes les personnes faisant le com-
merce avec les objets définis à l'art, 1er, sans
exception, qu'elles soient dispensées ou non
de l'autorisation susdite, sont tenues d'inscrire
toutes les transactions commerciales y relatives
dans un registre spécial de contrôle, qui doit
être conforme au modèle annexé au présent
arrêté, et qui doit être visé, coté et paraphé
par le bourgmestre ou échevin de la commune
de la résidence du commerçant. Le registre est
agencé de manière à pouvoir recevoir les ins-
criptions suivantes: Date de l'entrée et de la
sortie des marchandises, nom, prénom et de-
meure du vendeur et de l'acheteur et la spéci-
fication exacte de la marchandise, la quantité
(poids ou mesure), le prix d'achat et de vente.
Les marchandises se trouvant, actuellement aux
magasins sont également à inscrire avec les
indications afférentes au registre.
Alle mit den in Art. 1 bezeichneten
Gegenständen handeltreibenden Personen, ohne
Ausnahme, ob sie von vorgenannter Ermäch-
tigung befreit sind oder nicht, müssen alle dies-
bezüglichen Geschäfte in ein besonders Kontrolle-
register
eintragenl, das dem gegenwärtigen
Beschluß beigefügten Muster entsprechen und
vom Bürgermeister oder Schöffen des Wohn-
sitzes des Kaufmanns beglaubigt und mit Seiten-
zahl und Namenszug versehen sein muß.
Das Register ist so anzulegen, daß darin nach-
stehende Eintragungen gemacht werden können
Datum des Eingangs und des Abgangs der
Waren, Name, Vornamen und Wohnort des
Verkäufers und Käufers, die genaue Bezeich-
nung der Ware, die Menge (Gewicht oder Maß),
der Kauf- und Verkaufspreis. Die auf Lager sich
befindlichen Waren sind ebenfalls in das Re-
gister mit den dem Vordruck des Registers ent-
sprechenden Angaben einzutragen.
Sans préjudice des dispositions de
Fart. 5 de l'arrêté grand-ducal du 9 octobre
1917, la vente des mêmes objets ne pourra
avoir lieu que sur le vu d'un bon d'achat
(Bezugsschein) à délivrer par l'administration
communale de la résidence de l'acheteuer.
Ce bon, l'achat fait, sera enregistré au Gou-
vernement et tiendra lieu de permis de trans-
port.
La personne qui aura acheté sann bon d'achat
est également punissable.
Unbeschadet der Bestimmungen des
Art. 5 des Großh. Beschlusses vom 9. Oktober
1917, darf der Verkauf dieser Waren nur auf
Sicht eines von der Gemeindeverwaltung des
Wohnsitzes des Käufers ausgestellten Bezug-
scheines erfolgen.
Nach vollzogenem Kauf wird dieser Bezug-
schein in der Regierung registriert und dient als
Transportschein.
Wer ohne Bezugschein kauft ist gleichfalls
strafbar.
Los quantités récoltées inférieures à
5000 litres pourront être exportées en totalité;
les excédents sur celles fixées à l'article qui
précède pourront, jusqu'à disposition nou-
velle, être livrées à l'exportation pour la moitié
seulement, le tout en conformité des dispositions
de l'art. 5 ci-après.
Die geernteten Mengen unter 5000
Liter dürfen restlos ausgeführt werden; die
Überschüsse der im vorhergehenden Artikel fest-
gesetzten Mengen können, bis zu anderweitiger
Verfügung, zur Hälfte zur Ausfuhr zugelassen
werden; die Ausfuhr unterliegt den Bestim-
mungen des nachstehenden Art. 5.
Le registre, ainsi que les factures et
lettres de voiture relatives aux opérations à
inscrire, devront être exhibés à toute demande
des agents désignés à l'art. 10 ci-après.
Das Register sowie die aus die Bu-
chungen bezüglichen Rechnungen und Fracht-
briefe sind den in nachstehendem Art. 10 be-
zeichneten Beamten auf Ersuchen vorzulegen.
Les contraventions aux dispositions
du présent arrêté seront punies des peines
prévues par l'art 12 de l'arrêté grand-ducal du
9 octobre 1917.
Zuwiderhandlungen gegen diesen
Beschluß werden mit den in Art. 12 des Großh.
Beschlusses vom 9. Oktober vorgesehenen Stra-
fen bestraft.
Tout vigneron est tenu de faire, dans
un dé ai de huit jours à partir de la mise en
vigueur du présent arrêté, la déclaration exacte
de la quantité de vin récoltée en 1917 Cette
déclaration est à adresser au commissaire de
district à Grevenmacher.
Die Winzer sind verpflichtet, inner-
halb eines Zeitraumes von acht Tagen beginnend
mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses die
genaue Menge des im Jahre 1917 geernteten
Wemes anzumelden. Diese Anmeldung ist an
den Distriktskommissar zu Grevenmacher ein-
zureichen.
Unser
General-Direktor
(…)
der Industrie und des
führung dieses
Beschlusses
der
(…)
veröffentlicht werden
soll,
(…)
Luxemburg, den 9.
Der
General-Direktor
der Industrie und
des
H(…)
Beschluß
v o m 9. Oktober 1917, b e t r e f f e n d d i e
V e r o f f e n t l i c h u n g der S a m t a t s b e r i c h t e f ü r
D e r G e n e r a l - D i r e k t o r des I n n e r n ,
Nach Einsicht der Berichte
des
Medizinalkolle-
giums
u n d der Sanitatsinspektoren
über die
Gesundheitsverhaltnisse im Lause des
Jahres
1916, sowie der von dem Direktor des B a k t e -
riologischen
Staatslaboratoriums
eingereichten
Berichte,
Beschließt
Die vorerwähnten Berichte sollen als B e i l a g e
zum " M e m o r i a I " veröffentlicht
werden
Luxemburg, den 3 Oktober 1917
Fur den
General-Direktor
des I n n e r n ,
D e r General-Direktor der öffentlichen A r b e i t e n ,
L e f o r t
G r o ß h . Beschluß v o m 9. Oktober 1917, betreffend die Übergangsabgabe v o n Bie(…)
Wir Maria
A d e l h e i d , von Gottes Gnaden Großherzogin v o n Luxemburg, Herzogin zu Nassau,
Nach Einsicht des Beschlusses vom 6 August 1 9 1 1 , betreffend die Übergangsabgabe v o n B i e r ,
Auf den Bericht Unseres Staatsministers, Präsidenten der Regierung, u n d nach B e r a t u n g der
(…)
im
Konseil,
Haben
beschlossen
und beschließen
(…) A r t i k e l . -
An
die
Stelle
der
nach
dem
Beschlüsse vom, 6 August 1911 der Berechnung
Ubergangsabgabe zugrunde zu legenden Mindestmalzmenge von 21,5 kg für 1 hl B i e r t r i t t bis
(…)30 september 1918 eine Mindestmalzmenge v o n 9,5 kg
Luxemburg, den 9 Oktober 1917
Maria
A d e l h e i d .
(…)
Staatsminister,
Präsident
der Regierung,
Kauffman
(…) au 9 octobre 1917, concernant la publi-
CATION des rapports présentés par les autorités
(…)
pour
l'anée
1916.
DIRECTEUR GENERAL DES FINANCES ;
(…)
rapports du College médical et des
(…) inspecteurs
sur
l'état sanitaire du
(…) Duche pendant l'année 1916, ainsi que
(…)
de M le directeur du laboratoire
(…)
bacteriologie,
(…)ports prémentionnés
seront
publiés
LUXEMBOURG, LE 9 octobre 1917.
Pour
le Directeur général de l'intérieur,
(…)Directeur général des travaux publics,
L i t o r t .
Avis — Justice.
(…)grand
ducal
du 9 octobre 1017,
(…)honorable
a-été accordée, sur sa
(…) Charles Dumont, ancien rece-
(…)enregistrement
à Capellen, de ses
Bekanntmachung —
Justiz.
Durch Großh Beschluß v o n , 9 dieses M o n a t s
ist Hrn K a r l
Dumont,
ehemaliger E i n n e h m e r
des Einregistrements zu Capellen, auf sern An-
suchen, ehrenvolle Entlassung aus seinem
Amte
fonctions de juge-suppléant près la justice de
paix du canton de Capellen.
Par le même arrêté, M. Joseph Emringer,
receveur de l'enregistrement à Capellen, a été
nommé juge-suppléant près la dite justice de
paix.
Luxembourg, le 9 octobre 1917,
Pour le Directeur général de la justice
et de l'instruction publique,
Le Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et du commerce
J. FABER.
Avis. — Jury d'examen.
Par arrêté grand-ducal en date du 9 de ce
mois, ont été nommés membres du jury d'exa-
men pour l'art dentaire pendant l'année 1917-
1918
a) membres effectifs: MM. le Dr Giver, secré-
taire du Collège médical; Dr Baldauff, médecin;
Dr Formann, médecin; Fr. Kintgen, dentiste;
Fr. Wirion, dentiste;
b) membres suppléants: MM le Dr Delahaye,
médecin; B r Delvaux, mécedin; Thorn, den-
tiste, tous demeurant à Luxembourg.
Les récipiendaires qui voudront subir les
examens pour le grade de candidat-dentiste
ou pour celui de dentiste devront faire parvenir
leurs demandes au Gouvernement avant le
20 de ce mois, et y Joindre les pièces justifiant
l'admission aux épreuves, conformément aux
dispositions de l'arrêté g.-d. du 12 mars 1910.
Luxembourg, le 10 octobre 1917.
Pour le Directeur général de l'intérieur,
Le Directeur général des travaux publics
A. LEFORT.
Avis. — Jury d'examen.
L'admission de M. Albert
Hofeld
de Ber-
bourg, à l'examen pour le grade de pharmacien
ayant été publiée erronément au n° 76 du
als Ergänzungsrichter beim
Friedensge(…)
Kantons Capellen bewilligt worden
Durch denselben Beschluß ist Hr. Josef E(…)
r i n g e r ; Einnehmer des Einregistrements zu
Capellen, zum Ergänzungsrichter beim selben
Gerichte ernannt worden.
Luxembourg, den 9. Oktober 1917.
Für der General-Direktor der In(…)
Der General-Direktor des Ackerbaus(…)
der Industrie und des Handels
Bekanntmachung.
Prüfungs(…)
Durch Grcßh. Beschluß vom 9 dieses Monats
sind zu Mitgliedern der Prüfungsjkury für Zah(…)
heilkunde-während des Jahres 1917-1918 (…)
nannt worden
a) zu wirklichen Mitglieden
Hr.
Dr.
(…)
Sekretär
des
Medizinalkollegiums; (…)
Baldauff,
Arzt;
Hr. Dr.
Forman
(…)
Hr. Fr. K i n t g e n ,
Zahnarzt ; Hr. Fr. (…)
r i o n ,
Z a h n a r z t ;
b) zu
Ergänzungsmitgliedern : Hr D(…)
l a h a y e , Arzt; Hr.
Dr.
Delvaux(…)
Hr. T h o r n , Zahnarzt,
alle
in
L(…)
w o h n h a f t .
Die Bewerber, die sich den
Prüfungen(…)
Kandidatur und für Zahnarzt unterzuesten (…)
haben ihr Gesuch vor
zureichen nebst den durch
Beschluß
vo(…)
1910 vorgesehenen
Luxemburg, den 18.
Oktober
Für den
Bekanntmachung.-
Prüfungsjury
Da in Nr. 76 des (…)
irrtümlich die
Zulassung
des
Hrn
(…)
feld
aus Verbürg,
zur
Prüfung(…)
von Apotheker veröffentlicht w u r d e , w i r d diese
Veröffentlichung w i d e r r u f e n , soweit sie diesen
Rezipienden
betrifft.
Luxemburg, den 19. Oktober 1917.
F ü r den General-Direktor der
Justiz
und des öffentlichen Unterrichts,
D e r General-Direktor des Ackerbaus,
der I n d u s t r i e u n d des Handels,
J. Faber.
Mémorial de l'année courante, cette publica-
tion est rapportée en tant qu'elle concerne ce
Luxembourg, le 10 octobre 1917,
Pour le Directeur général de la justice
et de l'instruction publique,
Le Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et du commerce,
J. FABER.
Avis. — Chambre de commerce.
Par arrêté grand-ducal en date du 5 courant,
Emile Godchaux, directeur des draperies de
(…)muhl à Pulvermuhl, a été nommé mem-
bre de la Chambre de commerce, en remplace-
ment de M. Jules Godchaux, décédé.
Emile
Godchaux
représentera l'industrie
(…)
et achèvera le mandat de son pré-
(…) qui expirera le 1er janvier 1918.
Luxembourg. le 6 octobre 1917.
Le Directeur général de l'agriculture.
de l'industrie et du commerce,
J.
FABER.
Avis.
— Règlement communal.
En séance du 4 septembre 1917, le conseil
communal de Mondorf a édicté un règlement
(…) fixant la fermeture périodique des
(…) dans cette commune. — Ce règle-
Luxembourg, le 9 octobre 1917.
(…) le Directeur général de l'intérieur,
Directeur
général des travaux publics
A. LEFORT.
Bekanntmachung. — H a n d e l s k a m m e r .
Durch Großh. Beschluß vom 5. Oktober ct.
ist Hr. E m i l G o d c h a u x , D i r e k t o r der Tuch-
Fabriken Schleifmühl zu P u l v e r m ü h l , z u m M i t -
glied der Handelskammer, i n Ersetzung des ve-
storbenen Hrn.
J u l i u s G o d c h a u x ,
ernannt
worden.
Hr. E m i l G o d c h a u x v e r t r i t t das Weberei-
gewerbe und führt die A m t s d a u e r seines V o r -
gängers zu Ende, welche a m 1 . J a n u a r 1918
abläuft.
Luxemburg, den 6. Oktober 1917.
D e r General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und des Handels,
J.
Faber.
Bekanntdmachung. — G e m e i n d e r e g l e m e n t .
I n der Sitzung vom 4. S e p t e m b e r 1917 hat
der Gemeinderat v o n M o n d o r f e i n Polizeiregle-
ment
betreffend
zeitweilige
Schließung der
Taubenschläge i n dieser G e m e i n d e erlassen. —
Dieses Reglement ist vorschriftsmäßig veröffent-
licht worden.
Luxemburg, den 9. Oktober 1917.
F ü r den General-Direktor des I n n e r n ,
D e r
General-Direktor
der öffentlichen A r b e i t e n ,
A .
L e f o r t .
Avis. — Reglement communal.
En séances des 22 mars et 14 août 1917, le
conseil communal de Rodenbourg a édicté un
règlement de police sur la sécurité publique
durant a guerre — Ce règlement a été dûment
pub(…)
Luxembourg, le 6 octobre 1917
Pour le Directeur générale de l'intérieur,
Le Directeur général des travaux publics,
A. LEFORT.
AVIS. — Règlement communal.
En séance du 23 septembre 1917, le conseil
communal de Lorentzweiler a édicté un regle
ment de polies fixant l'époque pour la ferme-
ture des colombiers dans cette commune —
Ce règlement a été dûment publié
Luxembourg, le 6 octobre 1917,
Pour le Directeur général de l'intérieur,
Le Directeur général des travaux publics,
Letort
Avis. — Règlement communal.
En séance du 22 août 1917, le conseil com-
munal de la ville d'Esch s -Alz a édicté un
règlement de police fixant la periode de ferme-
ture des colombiers dans cette commune
Ce règlement a été dûment publie
Luxembourg, le 11 octobre 1917
Pour le Directeur géneral de l'intérieurs
Le Directeur général des travaux publics,
LEFORT
Avis — Règlement communal.
En séance du 21 août 1917, le conseil com-
munal de Clémency a édicté un règlement de
Luxemburg, den 6 Oktober 1917
Für den
Der
General-Direktor
Bekanntmachung. — Gemeinderegle(…)
I n der Sitzung vom 23
September
der Gemeinderat von
Lorentzwe(…)
reglement betreffend
zeitwe(…)
der Tauben in dieser Gemeinde (…)
Dieses Reglement ist
vorschriftsmäßigt-
licht worden
Luxemburg, den 6 Oktober
Fur den General-Direktor des(…)
Der General-Direktor der
öffentlichen
L e f o r t
Bekanntmachung. -
I n der Sitzung vom 22 August
Stadtrat von Esch a d
Alz
ein Poliz(…)
betreffend die zeitweilige Schließung
de(…)
schlage in dieser Gemeinde erlassen
Reglement
ist
vorschriftsmäßig
Luxemburg, den 11. Oktober 1917
Für den General-Direktor des In(…)
Der General-Direktor der
offentlichen
(…)
L e f o r t
Bekanntmachung. -
Gemeinderegleme(…)
I n der Sitzung vom 21 August 1917, ha(…)
Gemeinderat von Kuntzig ein Polizereglement
Bekanntmachung
(…)
I n den Sitzungen vom (…)
gust 1917 hat der Gemein(…)
ein Polizeireglement
ub(…)
heit wahrend des Krieges(…)
Reglement
ist vorschriftsmäßig
worden
police sur la sécurité publique durant la guerre.
— Ce règlement a été dûment publié.
Luxembourg., le 11 octobre 1917.
Pour le Directeur général de l'intérieur,
Le Directeur général des travaux publies,
A. LEFORT.
Avis. — Bourses d'études.
La bourse de la fondation Gellé pour études
à l'école normale des élèves-instituteurs à Lu-
xembourg, est vacante à partir du 1er du mois
courant.
Les prétendants à la jouissance de cette
bourse sont invitée à me faire parvenir leurs
demandes, accompagnées des pièces justifica-
tives de leurs droits, avant le 1er novembre
prochain,
Luxembourg, le 12 octobre 1917.
Le Directeur général de la justice
et de l'instruction publique,
L.
MOUTRIER
Avis. — Règlement communal
En séance du 6 août 1917, le conseil com-
munal de Schieren a édicté un règlement de
über die öffentliche Sicherheit während des
Krieges erlassen. — Dieses Reglement ist vor-
schriftsmäßig veröffentlicht worden.
Luxemburg, den 11. Oktober 1917.
Für den General-Direktor des Innern,
Der General-Direktor der öffentlichen Arbeiten,
A.
Lefort.
Bekanntmachung. — Hilfskassen.
Durch Beschluß des Unterzeichneten vom heu-
tigen Tage ist nachstehende, durch die General-
versammlung vom 8. Juli 1917 am Statut der
Arbeiter-Hilfskasse
Differdingen
vorgenommene Abänderung genehmigt worden
Luxemburg, den 3. Oktober 1917.
Der Staatsminister,
Präsident der Regierung,
L. Kauffman.
Avis. — Sociétés de secours mutuels.
Par arrêté du soussigné en date de ce jour, la
modification ci-après, apportée aux statuts
de la Caisse de secours des ouvriers de la commune
de Differdange, à Differdange, par décision de
l'assemblée générale du 8 juillet 1917, a été
approuvée
Das in Art. 29 vorgesehene Krankengeld von 1 Fr. ist auf 1,50 Fr. erhöht.
Luxembourg, le 3 octobre 1917
Le Ministre d'Etat,
Président du
-Gouvernent.
L. KAUFFMAN.
Bekanntmachung. — Studienbörsen.
Die Börse der Stiftung Gelle, für Stu-
dien an der Lehrernormalschule zu Luxemburg,
ist seit dem 1. Oktober fällig.
Bewerber um den Genuß dieser Börse sind
gebeten, mir ihre Gesuche, nebst Belegstücken,
für spätestens den 1. November k. zukommen
zu lassen.
Luxemburg, den 12. Ottober 1917.
Der General-Direktor der Justiz und
des öffentlichen Unterrichts,
L. M o u t r i e r .
Bekanntmachung. — Gemeindereglement.
In der Sitzung vom 5. August 1917 hat
der Gemeinderat von Schieren ein Polizei-
82 b
police fixant la période pour la fermeture des
colombiers dans cette commune. — Ce règle-
ment a été dûment publié,
Luxembourg, le 11 octobre 1917.
Pour le Directeur général de l'intérieur,
Le Directeur général des travaux publics,
A. LEFORT.
reglement betreffend zeitweilige, Schließung der
Taubenschläge in dieser Gemeinde erlassen.,—
Dieses Reglement ist vorschriftsmäßig veröf-
fentlicht worden.
Luxemburg, den 11. Oktober 1917.
Für den General-Direktor des Innern,
Der General--Direktor der öffentlichen Arbeiten,
A.
Lefort.
Relevé des agents d'assurances agréés pendant le mois de septembre 1917.
N°
d'ordre.
Noms et domicile.
Beck Paul-Pierre-Nicolas, em-
ployé communal à Esch-s.-A.
Cordier Michel, agent commer-
cial à Winseler.
Dellgen Pierre, marchand de
chaussures à Perlé.
Qualité.
Agent.
id.
id.
Compagnies d'assurances.
» Preussische National-Vers. Ge-
sellschaft» à Stettin.
1° «Allianz» (incendie, vol et
transport) à Berlin.
2° Zürich (accident) à Zürich.
3° «Le Kosmos» (vie) à Zeyst
(Hollande).
«Concordia» (vie) à Cologne.
Agréation.
6 septembre
id,
id.
Luxembourg, le 29 septembre 1917,
Le Ministre d'État, Président du Gouvernement,
L. KAUFFMAN.
Caisse d'épargne. — A la date des 26, 27 septembre et 2 octobre 1917, les livrets nos 157229, 79819;
198272 et 218649 ont été déclarés perdus. Les porteurs des dits livrets sont invités à les présenter dans la
quinzaine à partir de ce jour soit au bureau central, soit à un bureau auxiliaire quelconque de la Caisse
d'épargne, et à faire valoir leurs droits. Faute par les porteurs de ce faire dans le dit délai, les livrets en
question seront déclarés annulés et remplacés par des nouveaux
Luxembourg, le 8 octobre 1917,
Eisenbetonpfahlbauten, Patent Frankignoul, Aktiengesellschaft, Luxemburg,
Die HH. Aktionäre sowie Besitzer von Dividenden-Aktien werden hiermit höflichst eingeladen, an der
am 30. Oktober dieses Jahres, im Hotel Beyens in Luxemburg, um 4 Uhr nachmittags stattfindenden ordent-
lichen und der darauf folgenden außerordentlichen Generalversammlung beizuwohnen.
ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG
1. Bericht über die geschäftliche Lage;
2. Vorlegung der noch nicht genehmigten Bilanzen der Geschäftsiahre 1915, 1916 und 1916, sowie Ge-
nehmigung derselben;
3. Neuwahl des Verwaltüngsrates und des Aufsichtsrates.
Art. 12 und 18 der Statuten;
4. Verschiedenes,
AUSSERORDENTLICHE. GENERALVERSAMMLUNG
Beschlußfassung über die Zukunft der Gesellschaft, eventuelle Liquidation derselben und Wahl des
Liquidators.
Die H H . Aktionäre sowie Besitzer der Dividenden-Aktien, welche beabsichtigen, zu diesen Versammlungen
zu erscheinen, wollen gefl. in Gemäßheit des Art. 27 der Statuten ihre Interimsscheine bei der Internatio-
nalen Bank in Luxemburg oder bei einem Mitglied des Verwaltungsrates bis zum 24. Oktober einschließ-
lich hinterlegen.
Luxemburg, den 2. Oktober 1917.
Der Verwaltungsrat.
Société Anonyme des Hauts-Fourneaux et Aciéries de Rumelange-Saint-Ingbert.
Siège social à Rumelange.
MM. les porteurs de titres sont informes de ce que, conformément à l'art. 37 des statuts, l'assemblée gé-
nérale ordinaire se tiendra Je samedi, 3 novembre 1917, à 1.0 heures du matin, à l'Hôtel Brasseur, Avenue de
l'Arsenal, à Luxembourg.
ORDRE DU JOUR
1° Rapport des Administrateurs et des Commissaires sur les opérations de la Société durant l'exercice
1916-1917;
2° Présentation du Bilan et du compte de Profits et Pertes; répartition des bénéfices;
3° Décharge aux Administrateurs et Commissaires;
4° Nominations statutaires.
Pour assister à l'assemblée MM. les actionnaires auront à se conformer aux prescriptions statutaires
et à déposer leurs titres dix jours au moins avant la date de l'assemblée, soit donc au plus tard le mercredi,
24 octobre;
à Rumelange: au siège social;
à Bruxelles; à la Banque de Bruxelles, 62, rue Royale, 27, Avenue des Arts ou 42, rue du Lombard;
à Liège; à la Banque Liégeoise et au Crédit Général Liégeois;
à Luxembourg: à la Banque Internationale et chez MM. Werling, Lambert et Compagnie.
NB.
L'assemblée générale délibérera conformément aux statuts et à la loi du 10 août 1915, concernant
les sociétés commerciales.
Fabrik für .Idealleder, Aktiengesellschaft, Wiltz.
Die H H , Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu der
ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG
die am Montag, den künftigen 29 Oktober 1917, um 3 Uhr nachmittags zu Saarbrücken, Rheinischer Hof,
stattfinden soll, einberufen.
Tagesordnung
1. Bericht des Verwaltungsrates über das verflossene Geschäftsjahr, die Bilanz sowie das Gewinn- und
Verlustkonto per 30. Juni 1917. — Bericht des Aufsichtskommissars.
2. Beschlußfassung über die Bilanz sowie das Gewinn- und Verlustkonto, über die Verteilung des Ge-
winns und die Entlastung des Verwaltungsrates.
3. Gegebenenfalls Wahl neuer Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates.
Die HH, Aktionäre, die der Versammlung beizuwohnen beabsichtigen, sind gefälligst gebeten, die Hin-
terlegung der Aktien in Gemäßheit des Art. 28 des 'Gesellschaftsstatuts besorgen zu wollen.
Wiltz, den 12. Oktober 1917.
Der Verwaltungsrat.
RAPPORTS
SUR LA
SITUATION SANITAIRE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG
PENDANT L'ANNÉE 1916.
Rapport du Collège médical.
Luxembourg, le 2 octobre 1917.
Monsieur le Directeur général,
Nous avons l'honneur de vous adresser le rapport du Collège médical sur ses travaux et obser-
vations ainsi que sur l'état sanitaire du Grand-Duché pendant l'année 1916.
I . — Réunions et travaux.
Le nombre des réunions était de onze. Il y eut deux absences. Ces réunions ont eu princi-
palement pour but les affaires suivantes
1° La réunion du 3 janvier 1916
a) Lettre de M. le pharmacien Alex Rousseau, de Grosbous, se plaignant de la négligence
de la part des caisses régionales au point de vue du règlement de leurs comptes;
b) Rapport de M. le vétérinaire Hoffmann, d'Esch-s.-Alz, concernant la surveillance et le
contrôle des vaches laitières ainsi que la vente du lait;
c) Projet de révision des tarifs médicaux, proposé par la société des sciences médicales.
2° La réunion du 22 janvier 1916
Tolérance d'exportation de viande fraîche de bétail de l'Allemagne dans le Grand-Duché.
3° La réunion du 13 mars 1916
a) Propositions des candidats vaccinateurs pour la période vaccinale 1916 à 1918;
b) Enquête demandée par le Gouvernement aux médecins-inspecteurs sur la dénutrition
éventuelle constatée parmi la population du Grand-Duché.
Mémorial
du
Memorial
des
Großherzogtums Luxemburg.
Grand-Duché de Luxembourg.
Annexe au N° 82 de 1917.
4° La réunion du 20 avril 1916
a) Proposition de candidats pour la concession de la pharmacie à créer à Schifflange;
b) Proposition de candidats pour le remplacement du vaccinateur décédé, M. Schanen, de
Differdange.
5° La réunion du 8 mai 1916
a) Réclamation du D r Penning, d'Esch-s.-Alz., à propos de la distribution des rôles de vacci-
nateurs au canton d'Esch-s.-Alz. ;
b) Réclamation du commissaire de police de Differdange, à propos du dénûment complet de
médecins à Differdange, durant les deux jours de fête de Pâques 1916.
6° La réunion du 5 juin 1916
Divers.
7° La réunion du 24 juin 1916
a) Présentation et discussion des rapports de MM. les médecins-inspecteurs sur l'état sani-
taire du Grand-Duché en 1915;
b) Question du remplacement des médecins passagèrement absents de leur résidence.
8° La réunion du 8 juillet 1916
Divers.
9° La réunion du 4 novembre 1916
Projet d'arrêté concernant la défense d'employer des récipients émaillés pour la fabrication
et la préparation des denrées alimentaires.
10° La réunion du 18 novembre 1916
a) Création d'un nouveau cimetière à Hollerich-Merl. — Étude du dossier et discussion;
b) Demande de subside présentée par le sieur A. Aulner, aide-pharmacien.
11° La réunion du 11 décembre 1916
a) Organisation des cours pour sages-femmes pour l'année 1917;
b) Question du cimetière de Hollerich-Merl. — Discussion.
c) Rapport de MM. les médecins-inspecteurs Weber de Remich, Bœver de Diekirch, Metzler
d'Esch-s.-Alz., sur la marche etc. de l'épidémie de fièvre typhoïde éclatée à Lenningen, à Eppel-
dorf et à Dudelange;
d) Rapport de M. le médecin-inspecteur de Luxembourg sur les mesures prises contre la
fièvre typhoïde éclatée à Weimerskirch;
e) Rapport de M. le médecin-inspecteur de Mersch sur la création d'un nouveau cimetière
à Bissen;
f) Nouvelle taxe allemande des produits pharmaceutiques.
II. — Maladies épidémiques.
Relevé des cas de maladies épidémiques constatées en 1916, suivant les avis publiés au Mémorial
(Les chiffres entre parenthèses indiquent les décès.)
Cantons.
Luxembourg-ville
Capellen
Esch
Luxembourg-campagne
Mersch
Clervaux
Diekirch
Redange
Wiltz
Vianden
Echternach
Grevenmacher
Remich
Totaux
Coqueluche.
(1)
(1)
Dyphtérie.
(1)
(3)
(3)
(2)
(3)
(1)
(2)
(1)
(2)
338 (18)
Scarlatine.
(1)
(2)
(1)
(4)
Fièvre
typhoïde.
(1)
7 (1)
(6)
(4)
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(2)
(2)
(2)
168 (24)
Fièvre
puerpérale.
(1)
(1)
(2)
(1)
(1)
(6)
Dyssenterie.
Service des vaccinations et revaccinations.
Cantons.
Luxembourg-ville
Capellen
Esch-s.-Alz
Luxembourg-campagne
Mersch
Clervau
Diekirch
Redange
Vianden
Wiltz
Echternach
Grevenmacher
Remich
Totaux
Nombre d'enfants
vaccinés et
revaccinés.
4.509
1.094
1.508
1.518
1.556
1.066
14.627
Avec succès.
3.823
1.061
1.491
1.452
1.498
13.613
Sans succès.
A succès
inconnu.
Nous joignons les rapports des médecins-inspecteurs de même que les résumés synoptiques
du service vaccinal.
Pour le Collège médical,
Le Secrétaire; Dr GIVER.
Rapports des médecins-inspecteurs.
Kanton Luxemburg.
Ansteckende Krankheiten. —Von übertragbaren Krankheiten sind angemeldet worden
Diphteritis: Luxemburg-Stadt 14, Limpertsberg 26, Hollerich 12, Bonneweg 16, Gemeinde Eich 8,
Rollingergrund 2, Merl 1, Walferdingen 1, Hesperingen 1 Fall.
Scharlach: Luxemburg-Stadt 16, Hollerich 4, Bonneweg 5, Gemeinde Eich 2, Rollingergrund 1, Wal-
ferdingen 2 Fälle.
Keuchhusten: Luxemburg-Stadt 3, Hollerich 1, Gemeinde Eich 1, Rollingergrund 1 Fall.
Puerperalfieber : Hamm 1 Fall.
Typhus abdominalis: Luxemburg-Stadt 3, Hollerich 3, Gemeinde Eich 29 (3 Todesfälle), Fayencerie
1, Sandweiler 1, Bartringen 3, Hesperingen 1, Münsbach, 2 Fälle.
Von übertragbaren Krankheiten, welche nicht obligatorisch anzumelden sind, war eine ausgedehnte
Epidemie von Masern unter den Schulkindern von Münsbach und Otringen zu verzeichnen. Allerdings
sind die Schulverhältnisse in diesen Ortschaften sehr bedauerlich. Es wäre die höchste Zeit, daß endlich
die entsprechenden Gemeindeverwaltungen diesen unhaltbaren Zuständen durch den Neubau von geeig-
neten Schulen ein Ziel setzen wollten.
An dem häufigen Auftreten und Hinschleppen von Dyphteritis und Scharlach trägt eben auch der
Schulbesuch die Schuld.
Trotz Belehrung und Warnung wird von maßgebender Stelle die Ausführung der nötigen Maßregeln
zur Bekämpfung dieser Seuchen noch immer vernachlässigt.
Es wird den genesenen Kindern und ihren schulpflichtigen Geschwistern der Wiederbesuch der Schule
allzufrüh gestattet. Ich werde mir neuerdings erlauben, die Gemeindeverwaltungen hierauf aufmerksam
zu machen und ihnen ein Zirkular, welches dem Lehrpersonal zu übermitteln ist, mit folgenden Verfügungen
zukommen lassen
Dyphteritis erkrankten Schulkindern und ihren Geschwistern ist der Schulbesuch nur zu gestatten,
wenn durch bakteriologische Untersuchung festgestellt ist, daß sie nicht mehr Bazillenträger sind.
Ein diesbezügliches Zeugnis des Hrn. Direktors des bakteriologischen Laboratoriums ist dem Sani-
tätsinspektor zuzuschicken, welcher den Schulbesuch wieder anordnet, und gegebenenfalls den Schularzt
hiervon in Kenntnis setzt.
Scharlachkranke und ihre Geschwister, müssen mindestens 6 Wochen vom Schulbesuche fernge-
halten werden.
Über die Typhusepidemie von Weimerskirch, Ort genannt Mertesbour, möchte ich noch folgendes
erwähnen
Wie ich in meinem Berichte vom 25. November 1916 mitgeteilt habe, ist der Ursprung dieser Epi-
demie auf einen von Eppeldorf nach Weimerskirch überführten Kranken zurückzuführen.
Ich habe nachgewiesen, wie durch die Ausscheidungen, Stuhl und Urin dieses Kranken die Wasser-
entnahmequelle « Mertesbour » infiziert worden ist, was 3 Wochen später das Auftreten einer großen Zahl
Typhusfälle zur Folge hatte. Bis Hälfte Februar waren 39 Fälle zu verzeichnen.
Alle verordneten Maßregeln wurden von der Gemeindeverwaltung und den Familienangehörigen ge-
nauestens unter stetiger Kontrolle ausgeführt, sodaß die Epidemie Ende Februar erloschen war.
Ich möchte die Leistungen und Aufopferung unserer Krankenschwester Emerasia lobend erwähnen.
Unermüdlich gewährte sie Tag und Nacht dieser großen Zahl von Kranken Ihre Pflege und war ebenso
tätig bei den Hausdesinfektionen.
Der Anschluß an die Wasserleitung, im Orte genannt Mertesbour, konnte bis jetzt noch nicht bewerk-
stelligt werden, weil das hierzu nötige Material nicht beschaffen werden konnte.
Zur wirksamen Bekämpfung und Abwehr der Seuchen, ist wie schon so oft erwähnt, die sofortige
Isolierung der ersten Erkrankungsfälle vorzunehmen. In der Mehrzahl der Fälle bleibt dies jedoch ein
pium desiderium, weil hierzu ein entsprechendes Krankenhaus fehlt, und die Überführung nach dem Rham-
hospiz, was sehr begreiflich ist, verweigert wird.
Es ist dies ein unhaltbarer Zustand, und ist dringende Abhilfe geboten.
Ein unerläßliches Bedürfnis ist die Bereitstellung von geeigneten Krankenhäusern, zur Absonderung
der Kranken, um im Interesse der Allgemeinheit der weiteren Ausbreitung der übertragbaren Leiden vor-
zubeugen.
Krankenanstalten sind ferner ein Bedürfnis um die Krankheiten des Menschen mit den Hilfsmitteln
der medizinischen Wissenschaft zu erkennen, zu behandeln, und wenn möglich zu heilen. Sie gewähren
besonders den Angehörigen der unbemittelten Gesellschaftsklassen Unterkunft, Pflege und Behandlung,
in besserer und billigerer Weise, als sie dies in der eigenen Wohnung haben können.
Die Sorge für den Kranken wird den Familienangehörigen abgenommen und dadurch ihnen die Mög-
ligkeit gegeben, ihren Beruf auszuüben, zum Erwerb für den nötigen Unterhalt ihrer Familie.
Nationalökonomisch ist der Wert der Gesundheit des Individuums für den Staat von der größten Wich-
tigkeit. Wir sehen deshalb in der ganzen Kulturwelt, Zahl und Größe der Krankenanstalten wachsen.
Täglich entstehen neue Krankenhäuser, welche den jeweiligen Bedürfnissen der Ortschaften ange-
paßt werden.
So finden wir je nach Einwohnerzahl, kleine Krankenhäuser bis zu 50 Betten (auf 10.000 Einwohner);
mittlere von 50—150; große von über 150 Betten.
Wie gestalten sich nun in dieser Hinsicht die Verhältnisse in meinem Bezirke im Kanton Luxemburg ?
Privatkliniken und Gründungen sind hier nicht zu erörtern und zu beurteilen; es soll sich bloß um
staatliche und städtische Anstalten handeln.
Als solche wären deren 3 zu verzeichnen: 1. Rhamhospiz; 2. Gebäranstalt (beide staatlich); 3. Hospiz
im Pfaffenthal (städtisch).
Was diese drei Anstalten anbetrifft, so wird es interessant sein ihre Entwicklungsgeschichte etwas
näher zu beleuchten.
Hr. A. de la Fontaine hat mir gütigst die geschichtlichen Daten übermittelt, wofür ich ihm bestens
danke.
Rhamkaserne.
5 Flügel, 1, 2, 3, 4, 5, erbaut 1685.
Nr. 2, 3, 4, 5 sind Doppelblocks.
Nr. 7, Küche erbaut 1827.
Nr. 8, eine bombensichere Kaserne, erbaut 1861—62.
Die Erdgeschosse der Bauten von 1685 waren bis 1828 Stallungen und gepflastert ohne Keller.
1828 wurde das Pflaster ausgehoben und Wohnungen (Kasernen) eingerichtet.
Von dann alles Kaserne bis 1867.
Von 1867 bis in die Jahre 1880 an kleine Leute vermietet und der Unsauberkeit und Verwahrlosung
preisgegeben.
Von 1880 an begann das Flicksystem E.
Es entstand nach und nach das Dépôt de Mendicité (Invalidenhospiz), welches früher in Ettelbrück
war. Im bombensicheren Kasernenraum die Waisenanstalt 1884.
Das alte Trierertor-Arrestlokal ward später Obstspeicher des Waisenhauses.
Taubstummenanstalt bis gegen 1884.
1893 Invalidenhospiz.
Nr. 1 abgebrannt 1890 oder 1891.
1916.
In Nr. 1, Kinder unter 6 Jahren gemischt.
Nr. 2 und 3, Männerabteilung. ; in Nr. 3, Krankenabteilung mit Typhussaal.
Nr. 4, Frauen.
Nr. 5, in einem Block tuberkulöse Kranke.
Nr. 6, verschwunden,
Rhamhospiz.
Nr. 7, Verwaltung, Turnsaal, Atelier; im 1. Stock, Kapelle.
Nr. 8, Kinder über 6 Jahre.
Es waren untergebracht 1916: 505 Männer; 194 Frauen, 237 Knaben bis zum Alter von 13 Jahren,
173 Mädchen bis zum Alter von 14—15 Jahren.
Nr. 2, Hospiz im Pfaffenthal,
Gründung des Urtanistinnen Klosters auf dem Heiligen-Geist-Plateau 1293.
Verlegung desselben in den Pfaffenthal 1685.
Dessen Auflösung durch Josef II. 1782.
Von Privaten bewohnt von 1782 bis gegen 1830 und zwar waren in der Kirche Magazin für alle mög-
lichen Waren.
Im Kloster Privatwohnungen, eine Essigfabrik, Lohgerberei, usw.
1843 von der Verwaltung angekauft und als Spital eingerichtet für Kranke, Irren, Waisen, usw.
1867 brannte ein Teil, Irrenabteilung ab, wurde wieder aufgebaut, die Irren nach Ettelbrück überführt.
1916, untergebracht 100 Invaliden wovon 55 Männer, 45 Frauen, hierin sind 20—25 Kranke einbe-
griffen. Waisen 15.
Nr. 3, Reiterkaserne.
Erbaut 1685.
Kaserne bis 1867.
Im Erdgeschosse Stallungen, keine Keller.
Von 1867 bis gegen 1880 an kleine Leute vermietet.
Dann Magazin für alle möglichen Geschäfte.
Eine Zeit Fabrik für Korsettstangen resp. Bettfabrik.
Im Südflügel 1877 die Gebäranstalt untergebracht; im Nordflügel ist seit ein paar Jahren die Biblio-
thek des Instituts, Historische Abteilung.
,
Im Zentrum zum Wachtlokal und Kaserne eines Teils der deutschen Landstrurmkompagnie. Im
übrigen leer.
Hebammenschule von 1877—1914. Es wurden nahezu 270 Schülerinnen ausgebildet. Seit 1913 keine
Schülerinnen mehr aufgenommen. 1916 haben 74 Entbindungen stattgefunden. Zu "den Entbindungen
stehen 28 Betten zur Verfügung.
Dies also der Werdegang unserer Anstalten. Fragen wir uns nun, ob diese Anstalten den jetzigen
Bedürfnissen und sanitären Anforderungen entsprechen, so ist dies entschieden zu verneinen.
Es besteht ein Axiom, an welchem in keiner Weise zu rütteln ist, nämlich
Ein Krankenhaus (resp. Gebäranstalt) kann nur ein Neubau sein, welcher ausschließlich zu diesem
bestimmten Zwecke errichtet wird und allen sanitären Anforderungen der Jetztzeit entspricht.
Einrichtungen, wie bei uns, zur Aufnahme von Kranken, konnten höchstens in allerdringlichsten Not-
fällen geduldet, es darf aber nie und nimmer dadurch ein bleibender Zustand geschaffen werden.
Es ist Tatsache, daß vor 50 Jahren erbaute Krankenhäuser heute schon Fehler und Mängel aufweisen,
welche eine gründliche Umänderung erfordern.
Wieviel mehr dies nun der Fall sein muß, an Bauten, welche vor Jahrhunderten zu einem total anderen
Zwecke errichtet worden sind, können wir uns lebhaft vorstellen, und bedarf keiner weiteren Kritik.
Es wäre zu wünschen, daß man endlich mit dem bei uns eingebürgerten verwerflichen Flicksystem
alter Baracken aufräume, und neue, ihrem Zweck entsprechende und den Errungenschaften der Wissen-
schaft angepaßte Bauten entstehen lasse.
Unserer hochlöblichen Regierung und unseren städtischen Verwaltungen wäre es hoch anzurechnen,
wenn sie zum Gemeinwohl vor allem an die Frage der Errichtung neuer Krankenhäuser herantreten wollten.
Schulwesen. — Mit Vergnügen melde ich, daß in Strassen bald der Neubau einer wirklichen Muster-
schule in Angriff genommen wird. Die Gemeindeverwaltung hat nach reiflicher Überlegung und Berat-
schlagung ihren ursprünglichen Beschluß, die alte Schule zu verbessern und zu vergrößern, rückgängig
gemacht, und den Bau einer ganz neuen Schule beschlossen.
Alle Anerkennung diesem weisen Vorgehen; möge es den anderen Verwaltungen als Vorbild dienen
und die weitverbreiteste Nachahmung finden.
Schulkinder. — Wenn wir uns mit den Schulkindern selbst] befassen wollen, so will ich bemerken,
daß im allgemeinen die Körperpflege sehr viel zu wünschen übrig läßt.
Das Sauberhalten der Hände und speziell der Fingernägel, wird ganz vernachlässigt. Die Hände
sind aber bekanntlich die direkten Übermittler der Infektionskeime, und bieten so eine große Ansteckungs-
gefahr. Das häufige Händewaschen und das Kurzschneiden der Fingernägel ist also von großer Wichtigkeit.
Warum sollte nicht ein Manicure beauftragt werden, die Schulen zu besuchen und eine einmalige
gründliche Reinigung der Hände mit Nägelpflege vorzunehmen.
Lehrpersonal und Schüler würden auf diese Weise érlernen, wie das gehandhabt werden soll.
Bei jeder Schule soll ein oder mehrere Waschbecken zur Verfügung stehen, mit dem nötigen Zubehör
und Instrumentarium zur Nägelpflege, um den Schülern Gelegenheit zu geben, ihre Hände gründlich zu
reinigen.
Wie es mit den Füßen steht, kann man sich leicht denken. Das Barfußlaufen der Kinder, wie es früher
Brauch war, ist leider außer Mode gekommen. Wünschenswert wäre jedoch, wenn man den Schülern
erlauben und sie dazu bewegen würde, die Schule barfüßig zu betreten.
Das Barfußlaufen ist gesundheitsfördernd und nebenbei noch eine große Ersparnis an Schuhzeug;
die durch Schuhe verweichlichten Füße können durch langsame Abhärtung und Anpassung genügend un-
empfindlich gemacht werden, gegen Temperaturwechsel, Steine und Unebenheiten des Bodens usw. Allzu
ängstliche Kinder könnten ja anfangs mit Holzsandalen Vorlieb nehmen.
Das Sauberhalten der Füße wäre auf diese Weise ein leichtes Spiel und würden die durch schlechtes
Schuhwerk verursachten Fußdiformitäten verhindert.
Die Kopfpflege ist auch größtenteils eine sehr mangelhafte. Das rationellste Mittel wäre, zu veran-
lassen, daß sowohl Schüler als Schülerinnen während des Schulalters die Haare kurz geschnitten tragen.
Impfwesen. — Die Lymphe war als eine gute zu bezeichnen und hatten die Pusteln ihren normalen
Verlauf; außer einem Falle von Erysipel, welcher auftrat wegen Mangel an nachfolgender Sauberkeit.
Kinderschatz. — 22 Kinder sind in Pflege gegeben worden, sie fanden alle eine zufriedenstellende Ob-
hut und sind mir keine Klagen zugegangen.
Ich will noch erwähnen, daß die Wasserleitung in Contern fertiggestellt ist. Sie konnte bis jetzt noch
nicht in Betrieb gesetzt werden, weil die Maschinen-Ausfuhrbewilligung der Gemeinde noch nicht zuge-
gangen ist.
Die höchst wichtige und schwierige Frage über die Geschlechtskrankheiten, deren Verhütung und
Bekämpfung, mit welcher ich mich in diesem Augenblicke noch beschäftige, werde ich, wenn ich genügend
orientiert bin, näher erörtern und entsprechende Vorschläge machen.
Volksernährung. — Wie schwierig die Versorgung der Konsumenten mit den unentbehrlichsten Le-
bensmitteln sich gestaltet, ist leicht zu ersehen an den vielen Beratschlagungen und Snschauungen über
die Mittel zur Abhilfe der mißlichen Zustände, in denen wir uns befinden, ohne bis jetzt zu einer befrie-
digenden Lösung zu gelangen.
Tatsache ist, daß die Unterernährung mit ihren gegebenen Folgen seit 1915 noch bedeutend zuge-
nommen hat.
Der Mangel guten Brotes, der tierischen Fette (Butter, Schmalz, Speck), guter Milch, Sahne, Eier,
haben zur Folge, daß in allen Gesellschaftsklassen eine empfindliche Abmagerung des Körpers eingetreten
ist. Die Resistenzfähigkeit und der natürliche Körperschutz gegen Empfänglichkeit aller Krankheiten
ist bedeutend vermindert. Die Erkrankten schleppen sich lange Zeit hin, Magen, Darmkatarrhe treten
massenweise auf, Lungentuberkulose hat eine größere Verbreitung erfahren, Endocarditis, nervöse und
Schwächezustände treten häufiger auf als je zuvor.
Ähnliche Zustände sind bei der ackerbautreibenden Bevölkerung nicht festzustellen.
Neben dem Mangel an Nahrungsmitteln bleibt, was nicht minder wichtig ist, der an Heizmaterial
und entsprechender Bekleidung zu erwähnen.
Eine wahre Kalamität sind die unerschwinglichen Preise aller Lebensmittel. Solchen Anforderungen
können nur die oberen 10.000 Genüge leisten, für Arbeiter, Handwerker, Beamte und auch besser gestellte
Bürger ist dies ein Ding der Unmöglichkeit. Baldige Abhilfe muß geschaffen werden, und ist die Errich-
tung von Volksküchen für Kinder und Erwachsene in großem Maßstabe für den kommenden Winter dringend
geboten.
Eich, den 10. August 1917.
Der Sanitäts- Inspektor,
Dr. Aug. Weber.
Kanton Capellen.
I. Armenpflege. — Infolge der Teuerung erschien es notwendig, daß auf dem Lande die Armenverwal-
tung resp. die Gemeinden bei den ärmeren Familien mit zahlreichen Angehörigen, die ohne die geringste
Schuld am Notwendigsten Mangel leiden, mehr unterstützend eingreifen sollten, denn da infolge der uner-
Schwinglichen Preise für Landeserzeugnisse selbst der kleine Bauer ungeahntes Geld verdient, möchten
auf dem Lande die Gemeindeväter mit ihren dürftigen Gemeindegenossen nicht kargen, denselben Lebens-
mittel billiger abgeben und nicht vor einer stärkeren Belastung des Gemeindehaushaltes zurückschrecken.
2 Gemeinden bezahlen ein festes Gehalt für ärztliche Behandlung, die andern bezahlen auf Einzelleistung
auf vorherige Bescheinigung eines Mitgliedes des Schoffenkollegiums; auch in der Ausstellung eines solchen
Zeugnisses dürften bei diesen Zeiten die Gemeinden etwas freigebiger sein.
II. Hebammenwesen, — Im Jahre 1916 waren im Kanton Capellen 16 Hebammen tätig, welche je 36,
12, 19, 29, 6, 10, 35, 26, 29, 16, 11, 25, 17, 8, 10 Geburten aufzuweisen hatten. 4 Hebammen sind über
65 Jahre alt und können nur schwer und mühevoll ihren Beruf ausüben; nur wenige sind durch ihren
Beruf vollauf beschäftigt, manche suchen daher durch zeitweilige Krankenpflege sich einen kleinen Neben-
verdienst zu verschaffen; die bisherige Anzahl wird auch für die Zukunft noch lange genügen. Inbezug
auf Berufspflicht resp. Gewissenhaftigkeit ist keine Klage vorzubringen. Die Instrumente resp. Geburts-
register sind sauber und in Ordnung vorgefunden worden.
III. Ansteckende Krankheiten. — Im Jahre 1916 ist ein Fall von Puerperalfieber mit günstigem Aus-
gang festgestellt worden, das wohl auf autoinfection zurückzuführen ist, indem bereits vor Ankunft der
Hebamme die Geburt erfolgt war. Masern traten auf in Kehlen, Kleinbettingen, Hagen, Eischen und Kopstal,
allwo dieselben ziemlich bösartiger Natur waren. Fast sämtliche Kinder von 5 Monaten bis 17—18 Jahre,
an die 400 waren davon befallen, 7 sind an Komplikationen unterlegen. Sämtliche Schulen mußten infolge
der zahlreichen Abwesenheiten auf einige Wochen geschlossen werden. Auch mußte die Impfung 2 Monate
zurückgesetzt werden.
Keuchhusten trat auf in Kahler, Kiembettingen, Steinfort, Garnich und Hivingen; in letzterem Orte
mußte die Schule infolge Befallenseins sämtlicher Schülerinnen auf 8 Tage geschlossen bleiben.
Einige sporatische Fälle von Diphterie waren in Capellen, Holzem und Kopstal zu verzeichnen.
Typhus, der in früheren Zeiten im Kanton Capellen heimisch geworden und abwechselnd in Mamer,
Garnich, Nospelt, Kehlen, Keispelt, Hobscheid, Küntzig, Epidemien größeren oder kleineren Stieles ver-
ursachte, war infolge der erbauten Wasserleitungen auf 7 Fälle beschränkt, nämlich Küntzig 1, Garnich 3,
Mamer 2, Eischen 1. In sämtlichen Häusern war bereits früher Typhus aufgetreten.
Scharlach herrschte seit Oktober in Hobscheid, wo 14 Fälle zur Anmeldung kamen, die meist gut-
artiger Natur waren. In verschiedenen Fällen ward kein Arzt zugezogen indem dieselben leicht erschienen
und die Eltern aus Furcht auch die andern Kinder während einigen Wochen der Schule fernhalten zu müssen,
keine Meldung machten oder Erkältungen vorschützten. Seit Januar 1917 ist kein Fall mehr zur Anmel-
dung gelangt.
Die gefährlichste ansteckende Krankheit, die während der Jetztzeit am meisten Interesse verdient,
ist wohl die Tuberkulose, indem derselben durch die in sämtlichen Schichten der Bevölkerung herschenden
Unterernährung Vorschub geleistet wird und die augenblicklich zahlreichere Opfer findet und fordert.
Bei dieser Krankheit sollte die Desinfektion der Wohnung, der Kleider, des Bettzeuges nie unterlassen
werden, denn hier hat dieselbe den größten Wert; es sollten daher die behandelnden Ärzte sich der Mel-
dung zur Desinfektion annehmen, da in äußerst seltenen Fällen die Desinfektion von Seiten der Angehö-
rigen abgelehnt wird; auch müsste einmal der Bau des projektierten Sanatoriums in Angriff genommen
werden, denn sehr viele Kranke wünschen nichts besseres als dort Aufnahme zu finden, wäre es auch nur
für einige Zeit, um zu lernen, wie zu Hause gegebenenfalls die Behandlung fortgesetzt werden könne resp.
welche hygienische Maßregeln dazu erfordert sind.
IV. Öffentliches Gesundheitswesen. — Angeschlossen an die interkommunale Wasserleitung wurde
die Sektion Dahlem, Gemeinde Garnich.
Die Wasserleitungen von Kehlen und Nospelt sind fertiggestellt und in Betrieb; Kehlen gibt das
überflüssige Wasser gratis an Nospelt ab, wodurch auch dieses eine genügende Wassermenge erhält. Hob-
scheid hat den Bau einer Wasserleitung beschlossen; Wasser ist in genügender Menge und Güte vorhanden,
auch sind die Vorarbeiten bereits soweit gediehen, daß man bald damit beginnen könne, doch scheinen die
Bedarfsartikel schwer zu beschaffen zu sein und sind dieselben sehr im Preis gestiegen.
Blieben noch Kopstal und Simmern; diese beiden Ortschaften, die von der Natur so stark mit gutem
Trinkwasser bedacht sind, haben den größten Teil an die Stadt Luxemburg resp. an die interkommunale
Wasserleitung verkauft. Kopstal bezieht genügende Wassermengen in den Druckbrunnen an der städ-
tischen Leitung, Simmern hat noch genügend Quellen, aber eine eigentliche Leitung fehlt in beiden Orten.
In Mamer ist ein Teil des Baches gerade gelegt und dadurch ein besserer Abfluß bedingt worden; die
früher an dieser Stelle stattgefundenen Entleerungen kleinerer Abortfässer resp. Aborteimer in den Bach,
scheinen nicht mehr stattzufinden.
Der Bach in Körich, der während des Sommers halb austrocknet und nur stehende, größere
stinkende Pfützen bildet, wäre mit wenigen Kosten von dem vielen Unrat zu reinigen.
In Hagen wäre eine Kanalisation zur Beseitigung des in den Wassergräben resp. Pflasterrinnen sta-
gnierenden Jauchwassers, besonders am Eingang des Dorfes von Nöten.
Die Kirchhöfe von Holzem, Capellen, Bettingen a. d. Meß, und Simmern erscheinen zu klein und ist
an eine Ordnung daselbst wohl nicht zu denken; in Holzem und Capellen wäre eine Erweiterung derselben
durch anstoßendes Grundstück leicht zu bewerkstelligen, die andern müßten verlegt werden.
Sehr viele Schulaborte lassen noch immer zu wünschen übrig, besonders die von Kopstal, Küntzig,
Holzem und Schouweiler. In Greisch sollen neue erbaut werden, doch will man über den geeigneten Platz
sich nicht schlüssig werden. Auch in einer Unmenge von Privathäusern auf dem Lande ist der Abort ein
Platz den man kaum zu betreten, geschweige denn zu gebrauchen wagt, in dieser Hinsicht dürften die An-
forderungen einer großen Anzahl von Landleuten als äußerst mäßige genannt werden.
Im allgemeinen dürften die Mistgruben bedeutend tiefer geschachtet sein, damit nicht schon der ge-
ringste Platzregen im Sommer die Straßenrinnen auf lange Strecken mit Jauchwasser füllen kann.
Der neue Schulsaal für Knaben in Niederkerschen ist fast zwei Jahre fertiggestellt, doch konnte der-
selbe, obschon es äußerst notwendig wäre, nicht in Betrieb genommen werden, weil er als Stapelplatz für
Nahrungsmittel dienen muß.
In bezug auf Seifenfabrikation, die jetzt allerorts betrieben wird, wäre zu bemerken, daß die meiste
Seife eine zu starke Konzentration von Seifenstein enthält, wodurch langdauernde und schmerzhafte Haut-
ausschläge resp. Hautverätzungen bedingt werden, besonders bei Säuglingen.
Daß das verabreichte Brot zeitweilig sowie fast alle vorhandenen Ersatze für Nahrungs- resp. Genuß-
mittel unverdaulich selbst gesundheitswidrig und oft ohne den geringsten Nährwert sind, dürfte wohl
allgemein bekannt sein, und ein jeder bereits an sich selber erfahren haben, sodaß daraus resultierende
Magen-, Darrnerkrankungen nicht nur bei Säuglingen und Kindern, sondern auch bei Erwachsenen tag-
täglich auftreten müssen.
Ebenso steht fest, daß fast in allen Kreisen besonders aber bei Arbeitern und Kindern Unterernäh-
rung vorhanden ist, so daß die letzteren den Anforderungen der Schule nicht mehr gerecht werden können,
da in dem schwachen, geschwächten Körper der Geist zu leicht ermüdet, es wäre daher vielleicht zu erwägen,
ob nicht der umfangreiche Lehrplan etwas beschnitten resp. die Schulzeit, besonders während des Som-
mers, verkürzt werden soll.
Vielleicht das einzige gute, das uns der Krieg gebracht, ist die Einschränkung des Alkohols infolge
dessen der Gewohnheitstrinker sozusagen verschwunden ist, da ihm das kostbare gesundheitsschädliche
Naß unerreichbar geworden. Sollten in der Zukunft selbst viele Schenken eingehen müssen, viele Haus-
frauen werden es nicht bedauern.
V. Kinderschutz. — Im Laufe des Jahres waren bloß 2 Kinder in Pflege, eines in Mamer resp. in Ober-
kerschen, deren Pflege und Haltung zufriedenstellend und bei denen keine Krankheit aufgetreten war.
VI. Impfung. — Die mit der Impfung betrauten Ärzte sind ihren Verpflichtungen nachgekommen,
es wäre ratsam, die Impfscheine an Ort und Stelle einzuhändigen. Die Lymphe war sehr wirksam, für Erst-
impflinge vielleicht zu stark da bei diesen sehr starke Pusteln mit Schwellung und Entzündung der Um-
gebung resp. des Oberarmes auftraten.
Bei den Wiedergeimpften war das Resultat ungefähr in drei Viertel der Fälle positiv, ein Beweis für
die Notwendigkeit der zweiten Impfung.
Kanton Esch a. d. Alz.
Von übeitragbaren Krankheiten sind während des Jahres 174 Fälle seitens der Ärzte angemeldet
worden, und zwar 43 Fälle (6 mit tötlichem Ausgange) von Abdominaltyphus, 74 (2) Fälle von Scharlach,
53 (3) Fälle von Diphterie und 4 (2) Erkrankungen an Wochenbettfieber.
Gegen die Vorjahre zeigen die einzelnen Krankheiten dieselben Zahlenverhaltnisse mit Ausnahme des
Scharlachfiebers, welches eine wesentliche Steigerung erfahren hat, während dessen Mortalität, etwa 3%,
eine auffallend geringe gewesen ist. Dieselben verteilen sich sporadisch auf sämtliche Ortschaften des
Kantons. Von dem Abdominaltyphus jedoch sind zwei Lokalepidemien zu verzeichnen und zwar in dem
Dorfe Rödgen und in der Stadt Düdelingen. In Rödgen wurden im Monate März 3 Falle leichten Grades
mit Ausgang in Genesung beobachtet; alle Untersuchungen über die hygienischen Verhältnisse und be-
sonders die bakteriologischen Analysen der Brunnenwässer dieses Dorfes konnten keinen Aufschluß geben
über den Ursprung der Krankheit; wahrscheinlich dürfte dieselbe von auswärts eingeschleppt worden
sein. In der Stadt Düdelingen war eine Lokalepidemie von Typhus während der Monate Oktober und
November in der Nordhälfte der Ortschaft ausgebrochen; es wurden dort 18 Fälle beobachtet, von welchen
zwei tötlich verliefen. Über die Ursache dieser Epidemie konnte man sich keine absolute Klarheit verschaffen.
Ich verfolge die sanitären Verhältnisse der Stadt Düdelingen schon länger als 20 Jahre und konstatiere,
daß diese Ortschaft von allen Gemeinden des Kantons weitaus am meisten von Abdominaltyphus befallen
wird, wie ich bereits in mehreren Jahresberichten betont habe. Jedes Jahr hat Düdelingen eine mehr oder
weniger kleine Epidemie von Typhusfällen, entweder auf alle Stadtteile verteilt, oder, wie dieses und man-
ches frühere Jahr, auf den einen oder anderen Ortsteil beschrankt. Eine gelegentliche Einschleppung der
Krankheit von außen oder Ansteckung durch Milch kommen nicht in Betracht. Mit Sicherheit muß ätio-
logisch eine Ursache vorliegen, welche an die Ortschaft selbst gebunden ist. Lange Zeit glaubte ich diese
Ursache in dem durchseuchten Untergrunde der Stadt suchen zu müssen, welcher jedes Jahr bald hier bald
dort durch Kanalisationsarbeiten oder sonstige Anlagen aufgewühlt wurde, so daß der infizierende Bazillus
in die Luft und den menschlichen Körper gelangen konnte. Da jedoch gegenwärtig schon seit mehr als drei
Jahren nennenswerte Erdarbeiten in der Ortschaft nicht mehr ausgeführt worden sind, und dennoch heuer
wieder eine solche Epidemie aufgetreten ist, so muß deren Hauptursache anderswo zu suchen sein, und
zwar glaube ich, daß dieselbe* ausschließlich in den Wasserverhältnissen der Stadt begründet ist.
Düdelingen hat eine eigene Wasserleitung, welche von mehreren Quellen versorgt wird; von diesen
Quellen liegt eine, der sog. « Romeschbour» mitten in der Hütte, in der Nähe der Hochöfenanlage; diesen
Romeschbour habe ich schon lange im Verdachte des Haupterregers des Typhus; wenn auch die wieder-
holten bakteriologischen Untersuchungen des Wassers von demselben ein negatives Resultat hatten, so
können doch Zeiten vorkommen, in welchem derselbe Bazillen enthält. Eine Sicherheit in dieser Beziehung
kann nur erreicht werden durch probenweises, mindestens ein Jahr dauerndes, Ausschalten dieser Quelle
von der Beschickung des Wasserbehälters. Jedenfalls habe ich die Überzeugung, daß Typhus-Erkrankungen
in Düdelingen erst von dem Momente ab verschwinden werden, wo die Stadt durch Anschluß an die inter-
kommunale Wasserleitung allgemein nur mit sicher einwandfreiem Wasser versorgt sein wird.
Anfang März trat ein Fall von Flecktyphus auf in einer Schlafbaracke der Gesellschaft « Gelsenkirchen »
Der Kranke, ein Russe, wurde in die Absonderungsabteilung des Spitals in Deutsch-Oth verbracht, allwo
er genesen ist; die Übrigen Insassen der Baracke (20 Russen), wurden entlaust, desinfiziert und mit neuen
Kleidern versehen. Die Baracke selbst sowie dessen Inhalt wurden gehörig desinfiziert und die Strohsäcke
verbrannt. Darnach ist ein zweiter Fall dieser höchst gefährlichen Krankheit nicht mehr vorgekommen.
In dem Berichtsjahre ist eine bisher unbekannte Krankheit aufgetreten, welche, ohne zu der Gruppe
der ansteckenden Affektionen zu gehören, unter der arbeitenden Bevölkerung bedeutende Verheerungen
Es wäre vielleicht ratsam eine schwächere Lymphe für Erstimpflinge und eine stärkere Lymphe B für
die zweite Impfung zu verabreichen.
VII. Medizinalpolizei. — Kein Fall von unerlaubter Ausübung der Heilkunde kam zur Anzeige.
Capellen im März 1917.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Arend.
verursacht. Es ist die infolge Unterernährung sich einstellende Hungerkrankheit, welche in früheren Zeiten
mit dem Namen « Hungertyphus » bezeichnet wurde. Zweckmäßiger wird dieselbe heute Oedemkrankheit
genannt, weil außer allgemeiner Blutarmut als erstes objektives Symptom Oedeme, d. h. Wassersucht, an
den Beinen und selbst Bauch und Gesicht sich einstellen, ohne wesentliche anatomische Störungen an
Lungen, Herz, und Nieren. Daß es sich in der Tat vorzugsweise um Nährschäden, um alimentäre Oedeme
handelt, beweist der Erfolg der einfach diätetischen Behandkung, welche die Oedeme zum Schwinden
bringt. Die Frequenz dieser Oedemkrankheit steigerte sich im Spätherbste unter den Arbeitern zu einer
förmlichen Epidemie; mehrere dieser Unglücklichen sind derselben erlegen, sind also buchstäblich den
Hungertod gestorben
Das im Jahre 1915 in der Stadt Esch eingeführte Reglement betreffend weibliche Bedienung in Hôtels
und Schankwirtschaften, hat in dem Berichtsjahre zu sehr guten hygienischen Ergebnissen geführt; nicht
weniger als 12 sogenannten Animierkneipen wurde das Gesuch um Anstellung von Dienstmädchen oder
Halten von Sängerinnen absolut abschlägig beschieden; auch das Zuhälterturn hat eine wesentliche Ein-
, schrankung erfahren. Infolgedessen sind die ansteckenden venerischen Krankheiten viel seltener geworden,
indem dieselben um mindestens ein Drittel vermindert worden sind.
Auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege sind infolge der Kriegswirren nur wenige gemein-
nützliche Arbeiten von Bedeutung ausgeführt worden; Wasserleitungen und Kanalisationen wurden in
den größeren Ortschaften in mäßigem Umfange erweitert. Die Stadt Esch konnte auch in diesem Jahre
ihre große Schwemmkanalisation durch den Ausbau der dazu gehörigen Kläranlage noch nicht zum Ab-
schlusse bringen; dagegen hat sie durch Zementierung und Zinndeckung des größten Teils des Alzette-
flusses die Sanierung der Ortschaft wesentlich befördert.
Auch in Betreff der Schulhygiene hat die Stadt Esch bedeutendes geleistet: ihr zweiter großer Schul-
neubau auf der « Delhohe », welcher in diesem Jahre dem Betriebe übergeben worden ist, kann als Muster
einer modernen Schule angesehen werden, indem derselbe außer sonstigen neueren, hygienischen Einrich-
tungen auch Räume enthält zur Verabreichung von Brausebädern sowie für gymnastische Übungen auf
sog. schwedischen Apparaten.
Entsprechend der großen Zahl (über 2000) von Schulkindern ist in Esch der Schularztdienst erneuert
worden : Mit der periodischen Untersuchung der Schulkinder sind jetzt 4 statt früher bloß 2 Ärzte betraut;
auch sind zu demselben Zwecke zwei Zahnärzte angestellt worden, denen außerdem je eine Zahnklinik
mit dem notwendigen Instrumentarium zur unentgeltlichen Behandlung der Bedürftigen zur Verfügung
gestellt worden sind. —Der hiesige Klerus hatte zur Abhaltung des Religionsunterrichtes ein Lokal gemietet,
welches den notwendigsten Bedingungen der Hygiene in bezug auf Licht, Luft und Ventilation nicht ent-
sprach; auf Veranlassung der Gemeindebehörde wurde in kurzer Zeit der-Mißstand behoben.
Die in meinem vorjährigen Berichte erwähnte hiesige hygienische Wohnungskommission war während
des Jahres sehr tätig, indem sie den weitaus größten Teil der Wohnungen der Stadt Esch, besonders in
den Arbeiterquartiers, einer gründlichen Revision unterzogen hat; die mannigfaltigen hygienischen Miß-
stände, welche durch diese Untersuchungen festgestellt worden sind, konnten in kurzer Zeit durch die
Eigentümer beseitigt werden, ohne daß dazu seitens der Polizei die Anwendung der in dem Reglement vor-
gesehenen Zwangsmaßnahmen erfordert gewesen ist. Zweifellos wird diese Wohnurgssanierung in abseh-
barer Zeit in bezug auf ansteckende Krankheiten besonders in punkto Tuberkulose sehr günstige Wir-
kungen zur Folge haben.
Die Öffentliche Armenpflege ist infolge der abnormen Teuerungslage in hohem Grade in Anspruch
genommen worden, und alle Gemeinden haben dieserhalb bereitwilligst außergewöhnliche Unterstützungen
gewährt; zu erwähnen ist besonders die Errichtung von Schulkantinen in den größeren Ortschaften, in
welchen den Kindern teils unentgeltlich, teils gegen eine geringe Bezahlung zwei Mal pro Tag eine genügende
Nahrung verabfolgt wird; auch haben die meisten großen Industriegesellschaften für ihre Arbeiter Volks-
küchen eingerichtet.
Der Hebammendienst hat im allgemeinen zu keinen besonderen Klagen Anlaß gegeben; die Tage-
bücher sowie die Instrumente der zahlreichen (44) Hebammen des Kantons sind bei der periodischen Revi-
sion in gutem Zustande befunden worden. Die Gemeindeverwaltung von Leudelingen wollte ihre langjäh-
rige Geburtshelferin außer Dienst gestellt wissen wegen Erkrankung des Ehemannes; doch da es sich nicht
um eine eigentlich infektiöse Krankheit handelte, wurde das Gesuch abschlägig beschieden; übrigens
hat der Fall durch den bald erfolgten Tod des Mannes seine definitive Lösung gefunden.
In Ausführung des Gesetzes über den Kinderschutz sind 7 Kinder in Pflege gegeben worden von wel-
chen 2 an Darmkatarrh gestorben sind.
Bei Ausbruch des Krieges hatte ein Luxemburger, welcher bis dahin in einer Apotheke in Diedenhofen
als Gehilfe tätig gewesen war, hier in Esch eine förmliche Droguerie eröffnet, ohne dazu den Befähigungs-
nachweis noch die behördliche Genehmigung zu besitzen. Auf Veranlassung der Regierung wurde seitens
der Staatsanwaltschaft gegen denselben ein gerichtliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, welches
gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist.
Das Impfgeschäft, welches in diesem Jahre zum ersten Male auch die Revaccination der Kinder nach
dem 10. Lebensjahre umfaßte, hat sich in allen Gemeinden regelrecht vollzogen; alle Impfärzte haben die
Qualität der Lymphe gut befunden.
Esch a. d. Alz., im Februar 1917.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. P. Metzler.
Kanton Mersch.
I. Armenpflege. — Keine Gemeinde hat sich ihrer Verpflichtung zur Beschaffung der erforderlichen
ärztlichen Hilfe für die Dürftigen entzogen. Leider konnte eine entsprechende Ernährungsweise in der
Kriegszeit noch viel weniger als früher zur Unterstützung des Heilverfahrens durchgeführt werden, da der
Hungerzwang für die Allgemeinheit jetzt eine staatlich organisierte Einrichtung geworden.
0 alte Kul-
turherrlichkeit, wohin bist du geschwunden? Vergebens spähe ich umher; ich finde deine Spur nicht mehr.
II. — Hebammenwesen. — Die 10 Hebammen des Kantons hatten 255 Entbindungen (1 weniger als
im Vorjahre) zu leiten, mit folgenden Zahlen für die einzelnen Pflegerinnen : 6, 15, 16, 22, 22, 24, 27, 30,
31, 32, im Durchschnitt 22,5 pro Kopf. Die berufliche Führung bot keinen Anlaß zu Tadel.
III. Ansteckende Krankheiten. — Übersicht der während des Jahres 1916 gemeldeten Falle übertrag-
barer Krankheiten
Gemeinde.
Berg
id.
Bissen
Böwingen
Fels
Fischbach
Heffingen
Lintgen
Mersch
id.
id
id
Nommern
id
id
id
Ortschaft.
Berg
Colmar
Bissen
Brouch
Fels
Schoos
Heffingen
Lintgen
Beringen
Mersch
Mösdorf
Rollingen
Cruchten
Glabach
Nommern
Schrondweiler
Zusammen
An
Typhus
erkrankt
genesen
gestorben
An
Diphtherie
erkrankt
—1
genesen
—1
An
Scharlach
erkrankt
genesen
An Keuch-
husten
erkrank.
genesen
Der Typhus in Fels beschränkte sich, auf eine Familie, deren Erstbetroffener sich wahrscheinlich durch
Trinken an einer Waldquelle infiziert hatte.
IV. Öffentliche Gesundheit — Dieses Gebiet hat sich erweitert, indem die Ernahrungsfrage für das Ge-
meinwesen zur Hauptsorge geworden, und diesem Umstände ist eine gewisse Hemmung der Arbeits-
freudigkeit auf anderen Teilen des öffentlichen Gesundheitswesens zuzuschreiben. Kleinere Arbeiten sind
begutachtet worden und manche harren noch der Ausführung: Kanalisation zu Ansemburg, zu Hollenfels;
Verlängerung der Wasserleitung zu Hollenfels, zu Helmdingen; Reparatur der Lehrerwohnung zu Bo-
wingen, zu Colmar-Berg; Errichtung einer Taufkapelle zu Tüntingen. Eine größere Kanalisationsanlage
ist für Lorentzweiler geplant; ebenda soll nächstens ein neues, modernes Pfarrhaus mit den erforderlichen
hygienischen Einrichtungen und freundlichen Gartenanlagen erbaut werden. Die Ortschaft Fels hat ihr
Kanalisationssystem in dem alten antseigenden Teil von Fels weiter ausgebaut. Die Gemeinde Bissen ist
einverstanden, einen geeigneten Platz zu erwerben behufs Anlage eines neuen, geräumigen Kirchhofes.
V. Impfwesen. — Die Anmeldungen seitens der Impfärzte zur Vornahme der Impfungen liefen regel-
recht ein, und das Impfgeschäft wurde pünktlich erledigt. Lymphe vorzüglich. Zum ersten Male wurde
das Gesetz über die Wiederimpfung der Schulkinder im 11. Lebensjahre ausgeführt, und die Entschädigung
der Impfärzte auf gerechtere Weise neu geregelt.
VI. Kinderschutz. — Der Obhut unterstanden 6 Kinder: 2 zu Bofferdingen, von denen 1, welches 2 Jahre
alt geworden, aus der Aufsicht entlassen wurde; 1 zu Rollingen, 1 zu Mersch, welche beide, da sie ebenfalls
2 Jahre erlangt, von der Überwachung befreit wurden; 1 zu Bissen, das bald nach seiner Aufnahme an
Brechdurchfall verstarb; 1 zu Heffingen, das von dessen Mutter in eigene Pflege zurückgenommen wurde.
Die Behandlung der Pfleglinge war zufriedenstellend.
VII. Medizinatpolizei. — Nichts zu melden.
I. Armenpflege. — Zu Beginn des Jahres erlag in einer der bedeutendsten Ortschaften meines Bezirkes
eine junge Taglöhnerin einem Unterleibsleiden, das durch Operation voraussichtlich hätte geheilt werden
können. Der Bürgermeister war von arztlicher Seite rechtzeitig auf die Notwendigkeit und die Dringlich-
keit des chirurgischen Eingriffes aufmerksam gemacht worden. Es wurde der Kranken aber nicht gestattet,
sich auf Kosten des Armenbureaus operieren zu lassen; sie starb an Nieltorsion. Pfarrer und Sarg wurden
von der Gemeinde bezahlt. Über das Resultat der eingeleiteten administrativen Untersuchung ist mir
nichts bekannt geworden.
II. Hebammenwesen. — Im großen Ganzen habe ich über die professionnellen Leistungen, über den
Zustand der Instrumente und über die Registerführung der Hebammen nicht zu klagen; ich finde bloß,
daß die Handbürsten viel zu lange im Gebrauch bleiben und daß sie häufiger erneuert werden sollten.
Es ist dringend notwendig bei den jetzigen Lebensverhältnissen die den Hebammen gewährten Sub-
sidien reichlicher zu bemessen.
III. Ansteckende Krankheiten. — Gemeldet wurden 99 Fälle, im Vorjahr 92
a) Diphteritis: 76 Fälle, davon gestorben 2. Die Diphteritiserkrankungen verteilen sich nach den
Gemeinden folgendermaßen: Ulflingen 1916 : 31, 1915; 40; Neunhausen 1916: 17, 1915: 4; Asselborn
1,916: 13, 1915: 15; Bögen 1916: 5, 1915: 1; Helzingen 1916: 4, 1915: 7; Clerf 1916: 3, 1915: 6; Heiner-
scheid 1916: 2, 1915: 5; Hosingen 1916: 1, 1915: 3; Weiswampach 1916: 0, 1915: 1; Consthum 1916: 0,
1915: 0.
b) Typhus: 7 Fälle, je ein Fall in Kalborn, Hüpperdingen, Drauffeld, Urspelt und Ulflingen, 2 in Neid-
hausen. Gestorben sind 2. Ein Fall wurde aus Esch a. d. Alz. eingeschleppt, bei einem zweiten erfolgte
Kanton Clerf.
Fels, den 1. März 1917.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Dasburg.
die Ansteckung wahrscheinlich in Weiswampach, wo in den letzten Jahren immer vereinzelte Typhoiden
auftraten. Die beiden Fälle in Neidhausen bildeten den Anfang einer kleinen Epidemie in einem Teil der
Ortschaft, der sein Trinkwasser von einem öffentlichen, erst vor einigen Jahren erstellten Brunnen bezieht.
Laut Analyse des bakteriologischen Laboratoriums enthält das Wasser dieses Brunnens viele organischen
Stoffe und gibt eine positive Reaktion auf Colibacillus; es wird mithin der Brunnenmhalt durch Zufluß
von Fäkalien verunreinigt. Ich habe den Brunnen schließen lassen; die Epidemie machte keine weiteren
Fortschritte.
c) Scharlach: 4 Fälle in Ulflingen, 4 in Drauffelt. Gestorben keiner.
d) Keuchhusten wurde gemeldet für Consthum, Helzingen, Wintger, Crendal, Bögen Sassel und Drauf-
felt.
#
e) Puerperalfieber: 1 Fall, der in Heilung überging.
Ein Verschulden der Hebamme, welche die Geburt geleitet hatte, konnte nicht nachgewiesen werden.
Von Arbeiten gemeinnützigen Charakters kamen zur Ausführung: ein öffentlicher Waschbrunnen in
Roder, elektrische Beleuchtung in der Mädchenschule von Clerf, Wasserleitungen in Ulflingen (ein Teil
der Gesamtanlage), in Biwisch, Reuler und Eselborn. Kanalisation in Helzingen, Schulen mit Lehrerwoh-
nungen in Asselborn. Geplant sind neue Schulen in Hoffelt und Fischbach.
Es ist zu wünschen, daß die im Jahre 1911 beschlossene periodische Untersuchung der Wasserleitungen
durch die Ackerbauverwaltung zur Ausführung gelange.
IV. Kinder schutz. — Zur Pflege waren in meinem Bezirk 16 Kinder untergebracht. Eines derselben
wurde im Laufe des Jahres an die Mutter zurückgegeben, 4 starben : eins an Bronchopneumonie, 1 an Gastro-
enteritis, 1 an angeborener allgemeiner Schwäche, 1 an unbekannter Ursache.
V. Impfwesen. — Das Impfgeschäft wurde in regelrechter Weise erledigt, die Wiederimpfung ohne
Schwierigkeiten durchgeführt. .Impfschäden sind nicht zur Anzeige gekommen.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Bertemes.
Kantone Diekirch und Vianden.
I. Ansteckende Krankheiten. — Eine Typhusepidemie herrschte während den Herbstmonaten in Eppel-
dorf. 19 Fälle, wovon 2 tötlich verliefen. Ein Kind von 4 Jahren starb an Pneumonie in der Rekonvaleszenz
und ein Mann von 61 Jahren. In letzterem Falle war von Anfang an das Nervensystem besonders stark
angegriffen, wie das häufig bei älteren Personen der Fall ist; das Fieber war hier immer mäßig.
Im Oktober ward eine Untersuchung des Trinkwassers aus der Leitung von Eppeldorf vorgenommen,
in Ettelbrück und Luxemburg. Resultat der Analyse beiderseits günstig: Gutes, einwandfreies Trinkwasser.
Es muß doch eine gemeinsame Ursache dieser Epidemie bestehen und das Nächstliegende wäre, einen oder
mehrere Bacillenträger zu suchen unter dem Dienstpersonal der Dorfmolkerei. Hier wäre Hand anzu-
legen, durch genaue Untersuchung der Ausscheidungen dieser Personen und sofortige Beseitigung aus
dem Betriebe, der erkannten Vermittler dieser Ansteckung. Auffallend war der Umstand, daß die Krank-
heit nur in den Familien auftrat, welche an die Molkerei angeschlossen waren.
Mehrere Haushaltungen
sind nicht Teilnehmer und diese blieben ganz verschont. Vom 10. November bis Ende Dezember war die
Molkerei geschlossen und während dieser Zeit war kein neuer Fall zu verzeichnen.
Diekirch 3 Typhus-Erkrankungen in einer Familie; aus Eppeldorf importiert.
Ettelbrück 2 Typhus; ersterer aus Frankreich erkrankt zugereist und Schwester durch Kontakt.
Vianden 3 Typhus, wovon einer aus Differdingen importiert. Zwei einheimisch. Hier seit langer Zeit
Trinkwasser schlecht und ungenügend.
Skarlatin 24 ohne Todesfall.
Diphterie 43 ohne tötlichen Ausgang. Ettelbrück hat, wie gewöhnlich den Löwenanteil mit 16 Fällen.
Puerperalfieber 1 in Scheidel, verlief lethal.
II. Armenpflege. — Es ist keine Klage zu führen über die ärztliche Behandlung der dürftigen Kinder
in meinem Bezirke. Unter der Landbevölkerung besteht keine Unterernährung und die größeren Zentren
wie Diekirch, Ettelbrück, suchten besonders diesem Übel bei der Kinderwelt zu steuern durch Volksküchen,
wo den dürftigen Kindern das Morgen- und Mittagessen gratis verabfolgt wird (150 Kinder in Diekirch).
III. Hebammen. — Obschon wir nicht aktiv am Kriege beteiligt sind, so hat doch die Geburtenzahl
seit 1914 beständig und im Jahre 1916 stark abgenommen. (1914: 480; 1915: 457; 1916: 379). 14 Hebam-
men leiteten diese Geburten mit einer resp. Verteilung von 53, 41, 35, 32, 30, 29, 25, 23, 23, 21, 20, 19, 16,
12. Ihre Amtstätigkeit war als gut zu bezeichnen, denn der einzige Fall von Kindbettfieber war nicht durch
die beteiligte Hebamme verschuldet. Gegen Ende des Jahres starben die zwei in Niederfeulen wohnenden
Hebammen und es wäre angezeigt, diese durch eine junge zu ersetzen. Eine gut ausgebildete jüngere He-
bamme wäre gleichfalls für Diekirch ein Bedürfnis.
IV. Schutz der Kinder in den ersten Lebensjahren. — 4 Ziehkinder befinden sich in Pflege in meinem
Bezirke: 1 in Ettelbrück, gut besorgt, gedeiht vorzüglich. 2 in Gilsdorf, wovon das erste gegen Ende des
Jahres von der Mutter, welche heiratete, aufgenommen wurde. Das zweite ward am 18. August nach dem
Rhamhospiz verbracht. Das vierte in Vianden, ist ein atrophisches, schwaches Kind, welches schon mehrmals
an phlyetetänulairer Augenentzündung litt und sich schlecht entwickelt. Pflege gut,
V. Offentliche Gesundheitspflege. — Diekirch: Kanalisation verschiedener Seitengäßchen im Bamerthal.
Verbesserung der Hauptkanalisation durch Anlage weiterer Syphons zwecks Beseitigung der schlechten
Ausdünstungen.
Instandsetzen einiger öffentlicher Abtritte.
Ettelbrück: Fortsetzung der Pflasterarbeiten im Inneren der Stadt und weiterer Ausbau der Kanali-
sation. Plan zur Anlage neuer und zweckmäßiger Abtritte an den Gemeindeschulen liegt vor und ist
genehmigt. Die Vorarbeiten zum Bau eines Schulhauses in Warken sind in Angriff genommen.
Bettendorf: Teilweise Kanalisation im Innern von Gilsdorf. Zur Deckung des Trinkwasserbedarfes
während der trockenen Zeit des Jahres, hat Gilsdorf einen Anschluß an die dort durchgehende Leitung von
Diekirch gemacht.
Übersichtstabelle der Infektionskrankheiten für 1916.
Gemeinde.
Diekirch
Ettelbrück
Reisdorf
Feulen
Mertzig
Bettendorf
Erpeldingen.
Medernach
Ermsdorf
Bourscheid
Vianden
Fouhren
Ortschaft.
Diekirch
Ettelbruck
Warken
Reisdorf
Hösdorf
Feulen
Mertzig
Bettendorf
Möstroff
Bürden
Ingeldorf
Medernach.
Eppeldorf
Scheidel
Vianden
Fouhren
Total
Typhus
erkrankt
3*
2*
19*
3*
genesen
gestorben
Scarlatina
erkrankt
genesen
gestorben
Diphtherie
erkrankt
—1
genesen
—1
gestorben
Tussis
convulsiva
erkrankt
—2
genesen
. 2
,—
gestorben
Puerpe-
ralfieber
erkrankt
genesen
,—
gestorben
Bemerkungen
•Von Eppeldorf im-
portiert.
•Krank aus Frank-
reich zugereist.
•Gutes Trinkwasser.
Schlechtes
Trink-
wasser.
Bourscheid : Verlängerung der Wasserleitung zu Michelau.
Erpeldingen : Anlage von Abflußkanälen im Innern von Ingeldorf.
Hoscheid: Ausführung von Abflußkanälen aus Steinzeugröhren im Dorfe.
Mertzig : Anlage von neuen Treppen bei der Schule und Säuberung des Spielplatzes vor derselben, sowie
der Umgebung der Pfarrkirche.
Vianden : Verlängerung der Wasserleitung in der Oberstei.
Fouhren : Anlage von Abtritten an den Schulen von Bettel und Fouhren.
Pütscheid : Instandsetzen der Schulen von Weiler und von Nachtmanderscheid.
Fortsetzung in der Anlage von gepflasterten Seitenrinnen im Innern von Bastendorf, Bettendorf,
Bourscheid, Ermsdorf, Stegen, Erpeldingen, Medernach, Mertzig, Reisdorf, Schieren.
Als stehende Rubrik sollen nochmals folgende dringend notwendige Arbeiten erwähnt werden : Kirch-
hofvergrößerung oder besser Verlegung vor Mertzig. Umbau des feuchten, schlecht ventilierten und unge-
nügenden Schulsaales von Merscheid. Ferner sind sehr zu empfehlen die Gesuche von 5 Einwohnern von
Brandenburg und 2 aus der Seltz (Sektion Bastendorf), um Anschluß an die resp. Leitung. Die Kanali-
sierung eines Teiles von Niederfeulen, wo während 3 Wintermonaten die Keller mehrerer Wohnungen mit
Schmutzwasser überschwemmt waren. Über die 3 letzten Projekte habe ich Spezialberichte eingesandt.
Das einzige Dorf des Sauertales, welches keine Wasserleitung besitzt, ist Ingeldorf. Es hat schlechtes
Trinkwasser. Die Anlage einer Leitung wäre leicht.
Vianden bemüht sich überhaupt nicht, die Trinkwasserverhältnisse richtig zu verbessern. Jeder An-
schlußbrunnen der Leitung sollte die Aufschrift tragen : Wenig und schlecht.
VI. Medizinalpolizei. — Nichts zu melden.
VII. Impfwesen. — Die gelieferte Lymphe war dieses Jahr von besserer Wirkung; Erfolg gut. Die
Impfung ward richtig ausgeführt. Ein Impfarzt meldet mir nicht das Datum der Impfung und schickt
mir ebenfalls keinen Bericht ein.
Diekirch, im April 1917,
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Bœver.
Kanton Redingen.
I. Armenpflege. — Trotz der schwierigen Zeiten, welche den Gemeinden viele unvorhergesehene und
früher gänzlich unbekannte Ausgaben verursachen, wurde die Krankenpflege den Bedürftigen in der bisher
üblichen und ausreichenden Weise betätigt und gab zu keinen Klagen Anlaß. Es ist übrigens zu bemerken,
daß in den hier in Betracht kommenden Gemeinden die Ausgaben für diesen Zweck keine Vermehrung,
sondern eher eine Verminderung erfahren haben dürften, weil bei den gegenwärtig herrschenden Erwerbs-
möglichkeiten immer weniger Familien der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last fallen. Denn unter den
Unterstützungsbedürftigen findet man, abgesehen von den durch Alter oder Gebrechen erwerbsunfähig
gewordenen Personen, selten neue Namen. Häufig sind es alte, treue Stammkunden, die schon zu Frie-
denszeiten sich soviel wie möglich an der Arbeit vorbeidrückten aber nie zu faul waren, um bei dem geringsten
Anlaß die Hilfe der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.
II. Hebammenwesen, — Die Wahl der praktizierenden Hebammen betragt 14; sie ist dieselbe geblieben,
wie im verflossenen Jahre, und genügt für alle Bedürfnisse. Wenn auch einige, wenige Dörfer bis zu 5 Kilo-
meter von der zunächst wohnenden Hebamme entfernt sind, so liegt doch kein Grund vor, die Zahl der
Hebammen zu vermehren, sondern es wird auch in Zukunft vollständig genügen, wenn für die durch Tod,
Altersschwäche oder Invalidität abgehenden Hebammen Ersatz geschaffen wird. Denn lukrativer als
bisher scheint die Hebammenpraxis auch in der nächsten Zeit nicht werden zu wollen, da man seit einer
Reihe von Jahren auch in den Landgemeinden eine geringe Abnahme der Geburten feststellen kann.
Die berufliche Tätigkeit der Hebammen war im allgemeinen als gut zu bezeichnen.
III. Ansteckende Krankheiten. — Im ganzen kamen 39 Fälle zur Anzeige: 15 Fälle von Diphteritis,
9 Erkrankungen an Scharlachfieber und 6 Fälle von Unterleibstyphus. Außerdem wurde Keuchhusten
in 8 Ortschaften festgestellt.
Es handelte sich bei den meisten Erkrankungen um sporadische Fälle; nur in Hostert trat in der
zweiten Hälfte des Monats November Diphteritis innerhalb vierzehn Tagen in vier verschiedenen Häusern
auf; die Übertragung hatte allem Anscheine nach in der Schule .stattgefunden weil der erste Kranke nicht
rechtzeitig in Behandlung kam und isoliert werden konnte.
Dem Unterleibstyphus erlag eine Person; drei Kinder starben an Diphteritis und eins an Keuchhusten.
Die Anmeldungen der ansteckenden Krankheiten von Seiten der HH. Ärzte erfolgte regelmäßig und
konnten in dieser Beziehung keine Vernachlässigungen festgestellt werden.
IV. Öffentliches Gesundheitswesen. — Auf diesem Gebiete ist gegenwärtig nicht viel Erfreuliches zu
melden, da infolge der durch die allgemeine Teuerung bedingten hohen Arbeitslohne, sowie die hohen Mate-
rialpreise, die Gemeinden vor der Ausführung größerer Arbeiten zurückschrecken oder sich keine Unter-
nehmer finden, um die Arbeiten auszuführen, dies besonders wenn fremde Arbeiter herangezogen werden
müssen, deren Beköstigung auf die größten Schwierigkeiten stößt.
Es war z, B. der Bau der Wasserleitung für die Ortschaften Ospern und Reichlingen bereits definitiv
vergeben, allein als die Genehmigung zur Ausführung eintraf, weigerte sich der Unternehmer die Arbeiten
zu dem ausbedungenen Preise fertigzustellen, weil unterdessen die Preise der Röhren usw. viel gestiegen
seien; und da die Gemeindeverwaltung anscheinend nicht in der Lage war, den Unternehmer zur Ein-
haltung seiner Verpflichtungen zu zwingen, mußten die Arbeiten auf bessere Zeiten verschoben werden.
In Redingen scheint man sich endlich entschlossen zu haben, die Aborte bei der Oberprimärschule
und bei der Knabenschule zu verlegen, eine Arbeit, die sich schon längst als notwendig aufgedrängt hat,
well die Einrichtung dieser Abortanlagen in hygienischer Beziehung viel zu wünschen übrig läßt, und die
Ausdünstungen derselben wahrend der warmen Jahreszeit in die Schulsäle eindringen.
Was den Ernährungszustand der Bevolkerung anbelangt, so war derselbe während des Jahres 1916
im großen und ganzen als günstig zu bezeichnen und konnte man nur bei vereinzelten Familien Unterer-
nährung konstatieren. Die Verhältnisse sind in dieser Beziehung auf dem Lande ja bedeutend günstiger
als in den Städten und Industriezentren; und so lange günstige Ernten zu verzeichnen sind, wird in den
Dörfern in bezug auf die Ernährung keine Notlage eintreten, wenn auch, mit Ausnahme der Vollproduzenten,
die meisten Leute sich gewisse Beschränkungen gegen früher auferlegen müssen,
V. Impfwesen. — De Impfungen wurden vorschriftsmäßig ausgeführt und ergaben günstige Resultate.
VI. Kinderschutz. — Nur ein einziges Kind war zu Platen untergebracht. Dasselbe war gut gepflegt
und sein Gesundheitszustand ließ nichts zu wünschen übrig.
VII. Medizinalpolizei. — Gibt zu keinen Bemerkungen Veranlassung.
Redingen a. d. Attert, den 30. Mai 1917.
Der Sanitäts- Inspektor,
Dr. Jules Schrœder.
Kanton Wiltz.
I. Armenpflege. — Gab zu keinerlei Beschwerde Anlaß; die Gemeindeverwaltungen kamen durch-
gehends ihren Verpflichtungen in befriedigender Weise nach,
II. Hebammenwesen. — Die professionelle Führung der Hebammen war zufriedenstellend. Hervorzu-
heben ist, daß für den bestehenden Hebammenmangel Abhülfe nicht vorauszusehen ist. Trotz der Aufbesse-
rung des Tarifs ist der durchschnittliche Jahresverdienst für die jetzigen Verhältnisse ungenügend. Die
vakante Hebammenstelle der Gemeinde Heiderscheid ist im Laufe des Jahres wieder besetzt worden.
III. Ansteckende Krankheiten. — Zu verzeichnen sind nur einzelne Erkrankungen von Typhus (1 Fall)
und Diphteritis (8 Fälle).
IV. Offentliches Gesundheitswesen. — Das Projekt einer neuen Wasserleitung für den Hauptort des
Kantons verschleppt sich von Jahr zu Jahr, trotzdem es sich als unabweisbare Notwendigkeit für die Er-
bauung des Sanatoriums herausstellt. Zudem ist gleichfalls zu berücksichtigen, daß die öffentliche Wasser-
leitung zu Wiltz zeitweilig verseucht und überdies für die jetzigen Bedürfnisse ganz unzulänglich ist.
Von Arbeiten, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheit zu empfehlen sind, seien weiter hervor-
gehoben
Die Ausbesserung der Wasserleitung zu Syr.
Die Instandsetzung der Schulabtritte zu Brachtenbach.
Das Projekt einer Wasserleitung zu Oberwampach.
Die Reinhaltung im Innern der Ortschaften ist gefördert worden durch weitere Anlagen von gepflas-
terten Seitenrinnen, welche übrigens sehr zu empfehlen sind, sowie durch Erbauung einer größern Anzahl
von Jauchzisternen.
Die Reinhaltung des öffentlichen Schlachthauses zu Wiltz, sowie der zahlreichen Genossenschafts-
molkereien ist durchgehend gut gehalten worden.
V. Irnpfwesen. — Die Impfung wurde vorschriftsmäßig ausgeführt.
VI. Kinderschutz, — Die 8 in Pflege vorhandenen Kinder sind gut besorgt und gedeihen.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Felix Bohler,
Kanton Echternach.
I. Armenpflege. — Für ärztliche Pflege der Armenbevölkerung war im ganzen Kanton gesorgt. Klagen
sind keine vorgebracht worden.
Bis Mitte 1916 konnte von Unterernährung bei der arbeitenden Bevölkerung keine Rede gehen. In
dem letzten Halbjahre ging es aber rapide bergab. Kinder und Erwachsene leiden gleichermaßen.
Die Abgabe von Nahrungsmitteln seitens der Gemeinden verfehlt vielfach ihren Zweck, da man keinen
Preisunterschied für Arme macht. Wo kein Geld ist, hört das Kaufen zu den teuren Preisen von selbst auf.
Gratisverteilungen von Nahrungsmitteln fanden in beschränktem Maßstabe in Echternach durch die
Armenschwestern statt (aus den Beständen der Gemeinde). Der Versuch mit einer Schulkantine wurde
bald aufgegeben.
II. Hebammenwesen. — Obschon in Consdorf eine Hebamme zugezogen ist, fehlt es noch immer an einer
oder zwei Hebammen. Waldbillig ist verwaist, und in Befort will die jetzige Titularin nach fünfzigjähriger
Ausübung ihres Berufes sich zurückziehen. Über ihre Betätigung ist nur Vorteilhaffes zu berichten. Die
Zahl der Geburten hat noch weiter abgenommen, die der Aborte erschreckend zugenommen.
III. Ansteckende Krankheiten. — Von ansteckenden Krankheiten wurden 38 Fälle gemeldet: 10
Typhusfälle, 9 Scharlache, 17 Diphtérie, 1 Fall von Puerperalfieber. In zwei Ortschaften je ein Keuchhusten-
fall. Die Masern herrschten in verschiedenen Ortschaften und mußten in zwei Dörfern die Schulen auf
14 Tage geschlossen werden, da die gesamte Kinderschar erkrankt war. Diphteritis und Scharlach wurden
überhaupt nicht gemeldet in Echternach und so schleppte sich eine Diphteritis- und Scharlachepidemie
über das ganze Jahr hin. Durch das Lehrpersonal aufmerksam gemacht, mußte der Sanitätsinspektor
in Bech und in Echternach scharlachkranke Kinder im Stadium der Abschuppung aus der Schule entfernen
IV. Offentliche Gesundheitspflege. — Die Kanalisation in Consdorf ist durchgeführt; an der Wasser
leitung wird gebaut. Da die gefaßte Quelle reichlich gutes Trinkwasser liefert, ist zu hoffen, daß man den
Alttrierer und Berdorfer Anwohnern der Kalkesbach Wasser wird abgeben können. Die neugebauten
Wasserleitungen in Hinkel und in Steinheim funktionieren zur vollen Zufriedenheit der Einwohner.
Die im vorigen Jahresbericht gerügten Mißstände in puncto Schulen in Born und Waldbillig, Kana-
lisation in Girst, bestehen noch immer weiter. Die Zustände sind unhaltbar. Gibt es denn kein Mittel,
die widerspenstigen Gemeinden zu zwingen, hier Remedur zu schaffen? (Man sollte ihnen jegliches ander-
weitiges Regierungssubsid entziehen, bis sie ihrer Pflicht nachkommen.
In Echternach harrt die Frage der Mädchenschulen noch immer einer sachlichen Lösung; sie wird
sich jetzt wohl finden lassen bei der Aufteilung der alten Hospitalsliegenschaften, die bei Fertigstellung des
Neubaus frei werden.
Der Bau eines neuen Alters- und Pfleglingsheimes in Verbindung mit einem Krankenhause schreitet
rüstig voran. Die Pläne entsprechen noch lange nicht den berechtigten neuzeitlichen sanitären Anforder-
rungen; doch mußte, um eine nochmalige Verschleppung der schon so lange anhängigen Frage zu verhin-
dern, von weiteren Einsprüchen abgesehen werden.
Für Freckeisen (Gemeinde Waldbillig), wo seit Jahren immer wieder Typhusfälle grassieren, hat der
Unterzeichnete im Vereine mit dem Kollegen Dr. Dasburg, eine Lösung der Trinkwasserfrage vorgeschlagen.
Die Ackerbauverwaltung ist mit der Ausfertigung von Plänen betraut, nachdem die Gemeinde sich mit den
Einwohnern über die Kostenfrage geeinigt hat.
In Hemstal wurde die Molkerei, die bisher im Erdgeschosse der Schule untergebracht war, anders-
wohin gebaut; in Rippig die Lehrerinwohnung vergrößert. In Christnach ist die Wohnung in der Schule
noch immer nicht trocken gelegt; die jetzt vorgeschlagenen Neubauten werden das Ziel auch nicht erreichen.
Die Ableitung der Abwässer in den Ortschaften hat weitere Fortschritte gemacht und ist die Rein-
haltung im Innern der Ortschaften zufriedenstellend.
V. Impfwesen. — Die Impfungen wurden vorschriftsmäßig ausgeführt. Der Impfstoff war tadellos;
die Wirkung blieb nur in vereinzelten Fällen aus.
Leider gibt es noch immer Gemeindeverwaltungen, die dem Impfarzt gegenüber nicht das gehörige
Entgegenkommen zeigen. So mußte Dr. Graf in Consdorf beim ersten Termine unverrichteter Sache ab-
ziehen, da man unterlassen hatte, die Eltern zu benachrichtigen.
Die Kontrollbesuche wurden nicht regelmäßig eingehalten und wurden keine Impfscheine ausgestellt.
Von Seiten des Dr. Gretsch steht auch heute noch der offizielle Bericht trotz mehrmaliger schriftlicher
Einforderung, aus.
VI. Pflegekinder. — Im Kanton waren 4 Pflegekinder untergebracht. Eines mußte, wegen Vernach-
lässigung, seiner Mutter wieder zugeführt werden. Bei den drei andern läßt die Pflege nichts zu wünschen
übrig.
VII. Medizinalpolizei. — Allem Anscheine nach ist Art. 2 des organischen Gesetzes von 1901 über die
Ausübung der Heilkunde für Hrn. Neuens und Konsorten abgeschafft. Warum hier stehen bleiben? Man
schaffe den Artikel überhaupt ab.
Echternach, im Mai 1917.
Der Sanitäts- Inspektor,
Dr. Drüssel.
Kanton Grevenmacher.
I. Armenpflege. — Soweit bekannt, hat sich die Armenpflege des Kantons, im Laufe des Berichtjahres,
in der gewohnten Weise betätigt.
II. Hebammenwesen. — Die Zahl der während 1915 im Bezirke ausübenden Hebammen stellt sich auf
15; die der von ihnen geleiteten Entbindungen auf 351 gegen 375 im Vorjahre. Durchschnittlich kommen
demnach auf eine Hebamme 23,4 Geburten; in Wirklichkeit entfallen auf die Einzelnen 86, 48, 44, 27,
25, 21, 18, 16, 15, 14, 13, 11, 5, 5, 3 Entbindungen. Der Selbsteinschätzung des Jahresverdienstes zufolge
schwanken,ihre Einnahmen zwischen 50 und 850 Fr. Insgesamt stellen sich dieselben auf 5385 Fr.; dem-
nach beträgt das Durchschnittshonorar pro Geburtsfall 15,34 Fr.
Die berufliche Führung der gesamten Gruppe hat zu keiner Beschwerde Anlaß gegeben. Die Geburts-
register sind durchweg reinlich gehalten und richtig geführt Das Instrumentarium befindet sich in befrie-
digendem Zustand.
III. Übertragbare Krankheiten. — Im Verlaufe des Berichtjahres sind 66 Fälle meldepflichtiger Infek-
tionskrankheiten zur Anzeige gekommen.
Die Zahl begreift 6 Fälle von Unterleibstyphus, 47 Fälle von Scharlach, 6 Fälle von Diphteritis, 2
Fälle von Kindbettfieber, 1 Fall von Ruhr und 4 Ortschaften in denen Keuchhusten ausgebrochen war.
Die 6 Fälle von Unterleibstyphus verteilen sich auf die Ortschaften Wormeldingen (3), Beidweiler
(1), Wecker (1), und Ahn (1). Sämtliche Fälle liegen zeitlich und örtlich erheblich auseinander und bieten
rein sporadischen Charakter. Der Augustfall von Wormeldingen wurde aus Differdingen eingeschleppt,
äußere Verhältnisse veranlaßten die Überführung des Falles von Beidweiler nach der Isolierstation von
Grevenmacher. Über die Entstehung der einzelnen Fälle konnte nichts weiteres festgestellt werden.
Die 47 Fälle von Scharlach verteilen sich auf die Ortschaften Wecker (15), Beidweiler (7), Ahn (6),
Biver (5), Wasserbillig (3), Niederdonven (2), Grevenmacher (2), Budler (2), Manternach (2), Machtum (1),
Münschecker (1), und Ehnen (1).
Während die 6 Fälle von Ahn als Ausklänge der aus dem Jahre 1915 herübergenommenen Epidemie
zu betrachten sind und die Fälle von Niederdonven und Machtum sich als Spritzherde derselben kenn-
zeichnen, kommt in diesem Jahre, als einziger wirklicher Seuchenherd des Kantons, die Ortschaft Wecker
in Betracht. Im Februar beginnend erreichte die Epidemie ihren Höhegrad in den Monaten März und
April und dehnte sich darnach, mit einzelnen Fällen, über das ganze Jahr aus; ihr Verlauf war gutartig.
Die vereinzelten Fälle der Nachbarortschaften Beidweiler (Hausepidemie), Budler, Biver, Manternach,
Münschecker, Grevenmacher und Wasserbillig sind von dort, der Fall von Ehnen aus Redingen einge-
schleppt worden.
Von den 6 Fällen von Diphteritis fallen 3 auf Grevenmacher und je 1 Erkrankung auf die Ortschaften
Berburg, Biver und Wecker, Die beiden Fälle von Kindbettfieber wurden in Wasserbillig festgestellt;
eine Fahrlässigkeit bei der Geburtsleitung konnte nicht erwiesen werden.
IV. Offentliches Gesundheitswesen. — Die Arbeiten, welche im Interesse der öffentlichen Gesundheits-
pflege im Laufe des Berichtsjahres geplant, unternommen oder vollendet worden sind sowie meine ein-
schlägigen Erhebungen und Anträge verteilen sich folgendermaßen unter die neun Gemeinden des Kantons
Grevenmacher: Die Stadt Grevenmacher plant die Errichtung eines öffentlichen Waschplatzes in
Leitschbach. Der nötige Terrainkauf ist getätigt, — Die Kanalisation des oberen Moselweges und der
Stöudtgasse ist vollendet. — Schulhaus und Schlachthausausbau harren nach wie vor der Erledigung.
Junglinster: Von der Sektion Eisenborn (140 Einwohner) liegt das fertige Projekt ihrer Trinkwasser-
versorgung, durch Anschluß an die Leitung von Burglinster, zur Begutachtung vor. Dieselbe sieht einen
Ortsbehälter von 40 Kubikmeter mit einer Maximalwasserabgabe pro Kopf und Tag von 70 Liter vor. —
Durch Umbau einer vorhandenen Gebäulichkeit plant Burglinster die Herstellung eines Geräteschuppens
im Erdgeschoß und eines Versammlungslokales ( 8 x 12,40 m) im Stockwerk. — Die Kanalisation Lauter-
born bis Straße Junglinster-Burglinster im Innern von Junglinster, ist vollendet. — Die Wasserversorgung
Godbringens harrt noch immer der an sich einfachen Lösung.
Manternach : Der vorjährige Plan der Umwandlung des alten Kirchhofes von Lellig in eine Sträucher-
anlage ist noch unerledigt. — Die Sektion Manternach hat einen Schulhausneubauplatz erworben. Derselbe
mißt 21 Ar und ist, in bezug auf seine zentrale Lage « Auf dem Ehr » und in halber Bergflanke, zweckmäßig
ausgewählt. Durch eine zielbewußte Bauplatzwahl und Orientierung können die etwaigen, aus der Nach-
barschaft herrührenden Geräusche ausgeschaltet werden.
Mertert: Von der Sektion Mertert liegen Plan und Kostenanschlag zu einer ausgiebigeren Wasserver-
sorgung, durch Fassung unf Zuführung von zwei unmittelbar am Schlambach in Schlaufels entspringenden
Quellen, zur Begutachtung vor. Die Sommerabgabe ergibt 90.000—100.000 Tagesliter; die Analyse des
Wassers ist gut. Dem im Entwurf ev. für die Zukunft in Aussicht gestellten Anschluß der Quelle und des
Hochbehälters der jetzigen Leitung an die Neuanlage kann, in Anbetracht der zweifelhaften Wasserqualität
der alten Leitung, nicht unbedingt beigepflichtet werden. — Die im Vorjahre geplante Vergrößerung des
Schulhofes von Mertert ist noch unerledigt. — Der Schulhausneubau von Wasserbillig ist seiner Bestim-
mung übergeben.
Rodenburg: Auf die Dringlichkeit einer unterirdischen Kanalanlage, dem Anwesen J. P. Emering aus
Eschweiler entlang, sei hiermit ein weiteres Mal hingewiesen.
Wormeldingen : Die Warmluftheizanlage der Kirche von Ahn ist vollendet. — Die Trinkwasserversor-
gung Machtums ist auch weiterhin unerledigt geblieben. — Plan und Kostenanschlag des Umbaues des
Anwesens Gindt zu Oberprimär- und Elementarschulen für Wormeldingen sind genehmigt. Leider ver-
mochten die Bedenken, die ich gegen die Gründung, sowohl wegen verschiedener Verstöße des Projektes
gegen grundsätzliche Forderungen der Hygiene als wegen des wortwörtlichen Widerspruches gegen einige
Artikel der in kraft stehenden, Schulhaus- und Lehrerwohnungsbau reglementierenden Gesetze und Erlasse,
geltend zu machen suchte, nirgends ein geneigtes Ohr zu finden. Das Flicksystem floriert lustig weiter! —
So auch in Ehnen, wo man, anstatt den allzu kleinen Knabenschulsaal zu vergrößern, den darüber liegenden
Mädchenschulsaal verkleinert, um den nötigen Raum zu einer dürftigen Erweiterung einer räumlich unge-
nügenden Lehrerinwohnung zu gewinnen. — Die Teilkanalisation der neuen Straße « Im Aelchen » von
Ehnen ist im Entwürfe genehmigt. — Plan und Kostenanschlag zur Einrichtung einer Lehrerinwohnung
im Stockwerk der Schule von Ahn sind genehmigt.
V. Impfwesen. — Soweit mir bekannt, hat sich das Impfgeschäft in der üblichen, einwandfreien Weise
vollzogen.
VI. Gesundheitspolizei. — Die Gemeinde Biver hat ein Reglement über den Leichenwagendienst er-
lassen.
Unter dem Gesetze über Kinderschutz standen im Berichtsjahr drei Pfleglinge, von denen zwei in
Wormeldingen und einer in Mertert untergebracht waren. Einer schied nach zurückgelegtem zweiten
Lebensjahre aus der Beobachtung aus, die beiden andern gediehen prächtig.
Während des Berichtsjahres ist kein Verstoß gegen die Gesundheitspolizei und kein Wandel in der
Handhabung derselben festgestellt worden.
Wormeldingen, den 31. Dezember 1916.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Pündel.
Kanton Remich.
I. Armenpflege. — Die Lage der Armen im Sanitätsbezirk Remich war in diesem dritten Kriegsjahr
anscheinend nicht fühlbar schlechter als in gewöhnlichen Jahren. Wenn auch alle Lebensmittel und Klei-
dungsstücke sehr teuer waren, so waren auf der anderen Seite die Arbeitslöhne ziemlich hoch und Arbeits-
gelegenheit in Fülle. Es wurden bis jetzt die Armenbureaus kaum mehr in Anspruch genommen wie ge-
wöhnlich. Ebenso ist von der Krankenpflege der Dürftigen nichts besonders zu bemerken.
II. Hebammenwesen. — Im Kanton wohnten im Berichtsjahr 8 Hebammen, welche gemäß ihren Re-
gistern 210 Geburten geleitet haben. (Im Vorjahr 235, in 1914 278.) Die Zahl ist also dieses Jahr wieder
bedeutend gefallen. Die Register der Ammen waren in Ordnung, ebenso die Instrumente. Wochenbett-
erkfankungen sind auch in diesem Jahr nicht vorgekommen. Es wäre also in diesem Dienst nichts zu be-
mängeln.
III. Epidemische und Infektionskrankheiten. — Im Allgemeinen sind ebenso wie im Vorjahr die Er-
krankungen trotz der schlechten Zeiten und Lebensmittelnot nicht besonders zahlreich gewesen und hatten
auch sonst keinen absonderlichen Verlauf.
Von den Infektionskrankheiten gingen im Ganzen 26 Anzeigen ein.
Von Diphteritis wurden 6 Fälle gemeldet: 5 zu Remich und 1 zu Bous, mit 2 Todesfällen,
Scharlach war nur in vereinzelten Fällen vorhanden : 3 zu Stadtbredimus, 1 zu Rolling und 1 zu Remich,
ohne Schaden zu hinterlassen.
Keuchhusten war schon mehr verbreitet und es kamen auch einige Todesfälle vor. Zu Erpeldingen
mußte sogar die Schule für 14 Tage geschlossen werden, weil auch der Lehrer daran erkrankt war. Sonst
ging die Krankheit noch durch die Dörfer Bous, Rolling, Assel, Ellingen, Welfringen, Dalheim, Filsdorf
und Kanach.
Typhus kam nur in einem einzigen Hause vor, in Lenningen, wo 6 Personen im Zeitraum von 3 Monaten
erkrankten. Alle gingen in Genesung über. Infektion von außen konnte mit Sicherheit ausgeschlossen
werden. Sehr wahrscheinlich war die Ursache schlechtes Trinkwasser. Gemäß der Analyse war das Wasser
des Hausbrunnens verdächtig, das der Wasserleitung war ebenfalls nicht tadellos. Es wurde beschlossen,
Änderungen an der Fassung der Quelle vorzunehmen, was eine Besserung der Qualität des Leitungswassers
erhoffen-läßt.
Masern wurden zu Bürmeringen beobachtet. Zu Trintingen mußte wegen gleichzeitiger Erkrankung
vieler Kinder an Mumps die Schule während 10 Tagen geschlossen werden.
Krätze und andere Hautkrankheiten wurden vereinzelt in der Schule angetroffen.
An Lungenschwindsucht sind mehrere Todesfälle und Erkrankungen bekannt geworden, jedenfalls nicht
alle.
Geschlechtskrankheiten, die früher sozusagen unbekannt waren, halten jetzt auch Einzug in unsere
Dörfer und werden wohl meistens von den Arbeiter mitgebracht, welche von den hohen Lohnen in die
Industriegegenden gelockt werden.
IV. Offentliches Gesundheitswesen. — Die Ernährungsverhaltnisse waren im Berichtjahr die Hauptsache
und haben alles andere in den Schatten gesetzt. Obschon eigentliche Erkrankungen nicht häufig waren, so
muß doch zugegeben werden, daß allgemein ein gewisser Grad von Unterernährung besteht. Es bestand
in unserem Sanitatsbezirk wohl nicht grade großer Mangel, nur war alles sehr viel teurer und schwieriger
zu finden für die, welche nicht selbst genügend Lebensmittel für sich produzierten. In einigen Hausständen,
denen es an der notwendigen Initiative oder Mannschaft oder Zeit fehlt, gab es öfters schlimme Tage. Ich
weiß Familien bei denen die Kartoffeln alle geworden waren, die tagelang kein Brot hatten, und sich zeit-
weilig den Hunger mit gewöhnlichen Runkelrüben stillten. Daß bei diesen Verhältnissen auf die Länge
bei vielen eine verminderte Widerstandskraft gegen Krankheiten aufkommt, ist wohl unausbleiblich. Doch
ist bis zum Schluß des Berichtjahres in der Hinsicht nichts bestimmtes in Erscheinung getreten. Die Pro-
duzenten, welche bei weitem die Mehrzahl sind, haben wohl bis dahin keine Einschränkung in der Quantität
empfunden, das geben sie selbst zu. Und doch haben auch sie fast alle an Gewicht mehr oder weniger
abgenommen, vielleicht nicht so sehr an Leistungsfähigkeit, denn unsere Leute arbeiteten, wie immer, un-
verdrossen jahraus jahrein von früh bis spät. Wie sie augenfällig an Gewicht abgenommen haben, so kann
man auch annehmen, daß sie in andern Funktionen mehr oder weniger Kraft eingebüßt haben. Soll nicht
vielleicht die auffällige Abnahme der Geburtenzahl auch zum Teil in einer infolge von Unterernährung
verminderten Fruchtbarkeit begründet sein ? Wo die Beschränkung in der Qualität (und Quantität) der
Nahrungsmittel am meisten schmerzlich fühlbar war, das ist bei den Kranken und Konvaleszenten. Es
war sehr schwierig, bisweilen unmöglich, sich zu verschaffen, was diese brauchten, besonders bei ärmeren
Leuten.
Wasserversorgung, — Die Wasserleitungen hatten dieses Jahr beständig genügend Wasser. Doch stellte
es sich heraus, daß einige derselben vom Regenwetter leicht beeinflußt und dann trübe werden. Dies war
auch der Fall mit der Leitung von Lenningen, wo jedoch Aussicht besteht, diesem Übelstand abzuhelfen.
Überschwemmungen. — Die Mosel trat mehrere Male aus ihrem Bett, wurde aber nicht besonders hoch
und verursachte, im Vergleich mit früher, nur geringe Belästigung.
V. Impfwesen. — Es wurde in diesem Jahr mit der Wiederimpfung begonnen. Diese sowie die Erst-
impfung wurde von unsern vier Impfärzten regelrecht vorgenommen. Die gelieferte Lymphe war zufrie-
denstellend, denn die Resultate der Erstimpfung waren sehr gut.
VI. Medizinal- und Sanitätspolizei. — Der Stand des Medizinalpersonals ist derselbe geblieben, wie
im Vorjahre: 6 Ärzte, 2 Apotheker, 8 Hebammen und 4 Tierärzte. Von Kurpfuscherei ist nichts bekannt
geworden.
VII. Schutz der Pflegekinder. — Es waren dieses Jahr 17 Kinder in Pflege in verschiedenen Stellen,
davon 7 neue. Davon starben 3, und zwar 2 an Brechdurchfall, 1 an Meningitis. Die andern befanden sich
am Schluß des Jahres wohl.
Remich, den 31. Mai 1917.
Der Sanitäts-Inspektor,
Dr. Weber.
Rapport sur le service public de désinfection.
Luxembourg, le 31 décembre 1916.
Monsieur le Directeur général,
J'ai l'honneur de vous adresser les tableaux joints qui rendent compte de l'action du service de désin-
fection pendant l'année 1916.
Observations générales. — Malgré la guerre, le pays n'a pas été éprouvé par les épidémies universelle-
ment redoutées. Ce résultat remarquable est dû en grande partie aux vaccinations spécifiques et aux autres
mesures tant préventives que concomitantes ordonnées par tous les belligérants. A nous incombe l'impé-
rieux devoir de rendre définitive cette situation favorable en limitant les maladies contagieuses aux premiers
cas dès leur apparition. Dans ce but s'impose plus que jamais une étroite collaboration entre médecins et
pouvoirs publics. La déclaration rigoureuse de tous les cas, même suspects; leur isolement systématique tant
qu'existe le danger de contamination; la désinfection méthodique au lit du malade: voilà des postulats
qu'on ne saurait répéter assez souvent aux médecins traitants et aux médecins-inspecteurs. De leur côté,
les administrations communales devront s'attacher des gardes-malades et des désinfecteurs spécialement
instruits en vue de la prophylaxie des maladies transmissibles. Dans mes rapports antérieurs j'ai toujours
relevé l'importance capitale de la désinfection pratiquée pendant le cours de la maladie: Toutes les sécrétions
et toutes les déjections du malade doivent être désinfectées dans la chambre même du malade, de même que
la literie, le linge de corps, la vaisselle, les articles de pansement. Les personnes qui soignent le malade devront
aussi se désinfecter régulièrement et porter des vêtements spéciaux; la chambre du malade ne recevra que
les visites absolument indispensables.
La désinfection finale sert à détruire les germes qui auraient pu échapper à la désinfection en cours de
maladie. Elle ne donnera qu'une sécurité illusoire tant que le malade, agent principal sinon exclusif de la
transmission, n'est pas radicalement mis dans l'impossibilité de contaminer son entourage. Il s'agit surtout
des particules infectieuses que le malade déverse en parlant, en toussant ou en éternuant, ou qu'il dépose
aussi par contact sur les objets qu'il manipule.
Quinze années de fonctionnement de notre service ont popularisé la désinfection dans le pays; le public
acceptera maintenant de bon gré des mesures plus rigoureuses, convaincu qu'il sera de leur efficacité et de
leur nécessité. Mais l'État ne saurait que difficilement et à grands frais entreprendre la désinfection au lit
du malade. Il est nécessaire qu'au moins les grandes agglomérations, p. ex. celles de plus de 5000 habitants,
organisent des services accessoires de désinfection et que des arrangements intercommunaux en créent dans
le reste du pays. Dans cet ordre d'idées, il faut encore encourager et hâter la construction de pavillons d'iso-
Iexnent et d'obitoires. L'État se réservera la surveillance générale et continuera, comme par le passé, à opérer
les désinfections finales. J'ai soumis, il y a deux ans, au Gouvernement un projet de loi complémentaire de
celle sur la protection de la santé publique, sortie tant mutilée des débats de la Chambre en 1906. Son adop-
tion nous outillera puissamment contre les épidémies dont nous sommes menacés par la guerre et la dénu-
trition consécutive. Je regrette que malgré mes incessantes réclamations le pouvoir législatif ne soit pas
encore saisi de ce projet; j'ose espérer que le présent appel sera écouté, sinon, je considère ma responsa-
bilité comme couverte. Les récentes épidémies de fièvre typhoïde ont malheureusement démontré avec
quelle insousiance les médecins même se comportent à l'égard des infections; je me permets de croire qu'il
serait téméraire d'attendre de plus sérieux avertissements pour remédier à une situation périlleuse.
Fonctionnement et inventaire, — Les méthodes et appareils des années antérieures ont été maintenus
sans changement; nous avons pu compléter nos provisions de désinfectants, de sorte que le service de désin-
fection continuera à fonctionner en 1917, — Aucun cours de désinfection n'a été tenu en 1916,
La station auxiliaire d' Ettelbruck a rendu les mêmes services que les années précédentes; le tableau
récapitulatif joint renseigne sur les opérations qu'elle a effectuées de 1913 à 1916.
Le Directeur du Laboratoire pratique de bactériologie,
Dr Praum.
Luxembourg, le 31 décembre 1916,
Monsieur le Directeur général,
J'ai l'honneur de vous adresser ci-joint, aux fins d'être publié avec le prochain rapport sanitaire, un
tableau indiquant les opérations effectuées par le Laboratoire en 1916.
Le Directeur du Laboratoire pratique de bactériologie de l'État,
Dr. Praum.
Opérations effectuées par le Laboratoire, pratique de bactériologie en 1916.
Nature des travaux.
Analyses d'urines
Recherches du bacille de la tuberculose
Recherches du bacille de la diphtérie
Recherches du bacille de la fièvre typhoïde
Recherches du gonocoque
Examens d'eaux alimentaires
Examens de sang
Examens de tumeurs et divers (choléra)
Examens de volaille et de gibier exposés aux marchés.
Examens d'après Wassermann
Examens d'après Negri (Rage)
Désinfections
Totaux ...
Janvier.
Février.
Mars.
Avril.
Mai.
Juin.
Juillet.
Août.
Septembre.
Octobre.
Novembre.
Décembre
Total.
Spécification
des
désinfections
opérées en
1916.
Mois.
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
Juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Décembre
Totaux .
Desinfections
à l'étuve.
Nom-
bre.
Mètres
cubes.
71 ¼
81 ¼
26¼
746%
Désinfections
au Formol.
Nom-
bre.
'39
,61
,34
'34
Mètres
cubes.
9.850
7.140
6.640
9.760
6.970
7.860
8.240
5.010
4.990
3.980
2.560
5.620
78.620
Désinfec-
tions par
lavage,
spray et va-
porisation.
Nom-
bre.
Heures.
57½
72 ½
78½
53½
81½
53½
Nombre
total.
Payements
de taxes.
1 25
13 25
1 25
7 25
22 50
16 25
8 75
10 50
20 75
101 75
Désinfections opérées dans chaque canton en 1916.
Mois.
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
Juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Novembre
Décembre
Totaux ..
1 Luxembourg-
ville.
Capellen.
Esch-s.-Alz.
Luxembourg,
Mersch.
Clervaux.
Diekirch.
Redange.
Vianden.
Wiltz.
Echternach,
Greven-
macher.
Remich.
Total,
Maladies ayant donné lieu à la désinfection en 1916.
Mois
Janvier
Février
Mars
Avril
Mai
juin
Juillet
Août
Septembre
Octobre
Novembre
Décembre
Totaux
Diphtérie
Scarlatine
Tuber-
culose
typhoïde
Autres,
affections
Affections
inconnues
Totaux
Désinfections opérées par la station auxiliaire d'Ettelbruck.
Opérations effectuées par cantons.
Diekirch
Vianden
Clervaux
Wiltz
Redange
Echternach
Mersch
Capellen
Totaux ..
Maladies ayant donné lieu à la désinfection.
Diphtérie
Scarlatine
Tuberculose
Fièvre typhoïde
Fièvre puerpérale
Totaux ..
Le prix de vente no pourra dépasser
le prix d'achat de plus de 25 %, Des étiquettes
visibles indiqueront aux clients les prix des
marchandises exposées en vente.
Der Verkaufspreis darf den Einkaufs-
preis nicht mehr als 25% übersteigen. Sicht-
bare Aufschriften müssen den Kunden den Preis
der zum Verkauf ausgestellten Waren anzeigen.
Le présent arrêté sera publié au
Mémorial
Luxembourg, le 9 octobre 1917.
Le Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et du commerce,
J. FABER.
Beschließt
Gegenwärtiger Beschluß soll im „Me-
morial" veröffentlicht werden.
Luxemburg, den 9. Oktober 1917.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der Industre und des Handels,
I. Faber.
Arrêté grand-ducal du 12 octobre 1917, réglant
l'exportation des vins de la récolte de 1917
et la cession à l'Etat des quantités à réserver
pour la consommation indigène.
Großh. Beschluß vom 12. Oktober 1917, wo-
durch die Ausfuhr der Weine der Jahres-
ernte 1917 und die Ablieferung der dem
Staate hinsichtlich des inländischen Ver-
brauchs vorzubehaltenden Mengen geregelt
wird.
Nous MARIE-ADÉLAIDE, par la grâce
de Dieu Grande-Duchesse de Luxembourg,
Duchesse de Nassau, etc., etc., etc.;
Vu la loi du 15 mars 1915, conférant au
Gouvernement les pouvoirs nécessaires aux
fins de sauvegarder les intérêts écomiques du
pays durant la guerre;
Vu l'art. 27 de la loi du 16 janvier 1866. sur
l'organisation du Conseil d'État, et considérant
qu'il y a urgence;
Sur le rapport de Notre Directeur général de
l'agriculture, de l'industrie et du commerce,
et après délibération du Gouvernement en
conseil ;
Avons arrêté et arrêtons
Les marchés conclus et non encore
exécutés avant la mise en vigueur du pré-
sent arrêté, pour autant qu'ils se rapportent
à la quote-part déterminée à l'art. 1er comme
cessible à l'État, sont à considérer comme nuls
et non avenus.
Die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses
abgeschlossenen und noch nicht ausgeführten
Geschäfte sind null und nichtig, infofern sie sich
auf den Anteil des gemäß Art. 1 an den Staat
abzutretenden Weines beziehen.
Tout propriétaire ou détenteur de
bétail remplir le formulaire de déclaration qui
lui sera remis par l'agent recenseur, suivant
les distinctions qui y sont prévues. Il devra
certifier l'exactitude de sa déclaration.
Jeder Eigentümer oder Inhaber (…)
Vieh hat die lhm vom Zähler überreichte (…)
zeige nach den darin vorgesehenen Unterch(…)
dungen auszufullen und die Nichtigkeit der Au(…)
zeige zu beschemigen.
^ ^
Toutes ventes par filières sont inter-
dites.
Il est notamment défendu aux marchands
und Futtermittel, im Interesse der Lebensmittel-
Versorgung beschlagnahmte oder nicht beschlag-
nahmte, Webstoffe aller Art, Seifen, Leder und
Gegenstände daraus, usw.), ist einem jeden, der
diesen Handel nicht vor dem 1. August 1914 be-
trieben hat, ohne besondere Ermächtigung des
Direktors der Steuerverwaltung, verboten. Diese
Ermächtigung, die wesentlich widerruflich ist,
wird nur ausnahmsweise aus wirtschaftlichen
Gründen erteilt.
Jedweder Kettenhandel ist verboten.
Namentlich ist es den Großhändlern untersagt,
bei Kleinhändlern und Kaufleuten im allge-
en gros d'acheter ou de racheter, dans un but
commercial, des marchandises de marchands en
détail, et aux commerçants en général de vendre
des objets de première nécessité à d'autres com-
merçants qui n'apportent pas de changements
industriels à ces articles. Cette dernière dispo-
sition n'est pas applicable aux marchands en
gros, spécialement autorisés, qui opèrent la
sous-répartition des produits fabriqués ou im-
portés entre les marchands desservant les
marchés locaux.
L'exportation n'est permise qu'en
vertu d'une autorisation spéciale à délivrer par
le Directeur général de l'agriculture, de l'in-
dustrie et du commerce, sur la proposition du
commissaire de district.
L'achat de vins en vue de l'exportation n'est
permis qu'aux commissionnaires et maisons
d'exportation à désigner par le commissaire
de district à Grevenmacher.
Sauf ce qui est statué à l'alinéa qui précède,
il ne sera délivré de permis d'exportation aux
vignerons que pour le produit de leur propre
récolte.
Les personnes autorisées
à l'aire l'achat
adresseront à la fin de chaque semaine au
commissaire de district de Grevenmacher un
relevé des vins à exporter contenant l'indication
des noms, qualités et domiciles des vendeurs.
Die Ausfuhr ist nur auf Grund einer
von dem General-Direktor des Ackerbaus, der
Industrie und des Handels, auf Antrag des
Distriktskommissars zu erteilenden besonderen
Ermächtigung erlaubt.
Der Ankauf von Wein, zwecks Ausfuhr ist nur
den vom Distriktskommissar zu Grevenmacher
zu bezeichnenden Kommissionären und Export-
häusern gestattet.
Vorbehaltlich der in vorhergehendem Absatz
enthaltenen Bestimmung werben den Winzern
Ausfuhrscheine nur für Produkte ihrer eigenen
Ernte bewilligt.
Die zum Weinankauf ermächtigten Personen
müssen am Ende einer jeden Woche dem Distrikts-
kommissar zu Grevenmacher ein Verzeichnis der
auszuführenden Weine einsenden, mit Angabe
von Namen, Stand und Wohnort der Verkäufer.
Les recenseurs recueilleront, à partir
du 18 octobre dans l'après-midi, les déclara-
tions faites dans leur section et les inscriront
dans les listes de contrôle. Ils adresseront les
listes avec toutes les déclarations au collège
des bourgmestre et échevins.
Vom 18. Oktober nachmittags (…)
Wen die Zähler die Anzeigen wieder ein(…)
sammeln und das Ergebnis in die Kontrol(…)
zu übertragen. Die Kontrollisten sa(…)
Anzeigen sind an das
geben.
Les commerçants auxquels s'appli-
quent les dispositions du présent arrêté, seront
tenus d'adresser au Gouvernement, dans la
huitaine après l'entrée en vigueur du présent
arrêté, un relevé exact et complet des marchan-
dises de première nécessité qu'ils ont en ma-
gasin.
Alle Kaufleute, auf die die Bestim-
mungen dieses Beschlusses anwendbar sind, sind
verpflichtet, innerhalb acht Tagen nach Inkraft-
treten dieses Beschlusses, ein genaues und voll-
ständiges Verzeichnis aller Bedarfsgegenstände
die sie auf Lager haben, an die Regierung ein-
zureichen.
L'acquisition et la répartition des
vins à céder à l'État se fera par une commission
à nommer par arrêté ministériel; les prix aux-
quels ces vins seront repris seront fixés par le
Der Ankauf und die Verteilung des
an den Staat abzutretenden Weines geschieht
durch eine Kommission, welche durch Ministeriell-
beschluß ernannt wird; die Preise zu denen die
Weine übernommen werden, werden van dem
zuständigen General-DIrektor festgesetzt, der zu
gleicher Zeit die Verkaufspreise für den Groß-
und Kleinhandel bestimmt.
A r t . 7. Die Ausfuhr von Wein der dem
Jähre 1917 vorausgehenden Ernten bleibt unter-
sagt.
Vorbehaltlich einer besonderen Ermächtigung
sind die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses
erteilten
Unbenutzt gebliebenen Ausfuhrscheine
an die Regierung zurückzureichen, die über sine
etwaige Verlängerung Beschluß fassen wird.
A r t . 8. Zur Überwachung der Beobachtung
der Bestimmungen gegenwärtigen Beschlusses
und der i n Ausführung derselben zu erlassenden
Beschlüssen, sind die Beauftragten des General-
Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des
Handels, der Distrikskommissar zu Grevenmacher,
der Weinkontrolleur, die Mitglieder der Spezial-
kommission für die Weinverteilung, die Akzisen-
kommis, die Mitglieder der fliegenden Brigaden,
die Beamten der allgemeinen und der Orts-
polizei ermächtigt, die Orte und Räumlichkeiten
zu betreten, wo ihre Anwesenheit erforderlich ist,
A r t . 9. Zuwiderhandlungen sowie der Ver-
such der Zuwiderhandlung gegen die Bestim-
mungen dieses Beschlusses und der in Ausführung
desselben erlassenen Ministerialbeschlüsse wer-
den m i t Gefängnisstrafe v o n acht Tagen bis zu
drei Jahren und mit einer Geldbuße von 100
bis 3000 F r . oder mit nur einer dieser Strafen
bestraft.
Die Beschlagnahme des Gegenstandes der
Zuwiderhandlung
wird
angeordnet.
M i t den i n Absatz 1 angedrohten Strafen wird
bestraft, wer es unterläßt, bis vorgeschriebene
Anmeldung fristgerecht einzureichen oder unge-
naue und unvollständige Angaben macht, oder
wersich weigert, auf Ersuchen der mit dem Ankauf
betrauten Kommission die an den Staat abzu-
liefernden Mengen herauszugeben.
Directeur général du service afférent, qui fixera
même temps les prix de vente en gros et en
Aet.7.
L'exportation des vins des récoltes
(…)années antérieures à 1917, restera interdite,
(…)autorisation
spéciale les permis d'ex-
portation accordés antérieurement à la mise
(…)
du
présent
arrêté et n'ayant pas
(…)
leur
exécution, sont à renvoyer
(…) Gouvernement, qui statuera sur une pro-
En vue de contrôler l'observation des
(…)
du présent arrêté ou des arrêtés
(…)ériels à prendre pour en assurer l'exé-
(…) les délégués du Directeur général de
agriculture, de l'industrie et du commerce,
(…)
de district de Grevenmacher,
(…)contrôleur des vins, les membres de la com-
(…) merciale pour la répartition des vins,
(…)
des accises, les membres des brigades
(…) les agents de la police générale et
(…) sont autorisés à entrer dans les locaux
(…)
où
leur
présence est nécessaire,
Le collège des bourgmestre et échevins
vérifiera l'exactitude des déclarations et des
listes de contrôle.
I l inscrira et additionnera les totaux des
listes de contrôle dans un état récapitulatif
pour toute la commune.
Un exemplaire des listes de contrôle sera
conservé dans la commune; l'autre exemplaire,
les déclarations et les états récapitulatifs seront
achessés au Directeur général du ressort pour
le 22 octobre 1917 au plus tard.
ART. 7. Les opérations du recensement ne ser-
viront pas dans un intérêt fiscal.
Das Schöffenkollegium hat (…)
zeigen und die Kontrollisten auf ihre Ri(…)
zu prüfen.
Die Schlußsummen der
von ihm in einer Gemeindeudersicht zusam(…)
faßt und aufgerechnet.
Ein Exemplar der Kontrollisten ist (…)
meinde aufzubewahren; das andere Exempl(…)
Anzeigen und die Gemeindeuversichten
zuständigen General-Direktor bis zum
tober 1917 spätestens
einz(…)eichen
Notre Directeur général de l'agricul-
ture, de l'industrie et du commerce pourra or-
donner l'expropriation des objets tombant sous
le coup du présent arrêté, détenus soit par des
commerçants, soit par des non-commerçants, à
l'exception de ceux reconnus nécessaires pour
les besoins de leur ménage.
L'expropriation se fera contre paiement des
prix à fixer par un ou plusieurs experts, sur la
base d'un bénéfice maximum de 25 %. Les
frais d'expropriation sont à charge des expro-
priés.
Unser General-Direktor des Acker-
baus, der Industrie und des Handels kann die
Beschlagnahme der von den Bestimmungen
dieses Beschlusses betroffenen, im Besitze von
Kaufleuten oder Nichtkaufleuten sich befindlichen
Gegenstände enordnen, mit Ausnahme jedoch
der für die Bedürfnisse deren Haushaltes für
notwendig erachteten Artikel.
Die Enteiemung geschieht gegen Zahlung eines
von einem oder mehreren Sachverständigen, auf
Grund eines Höchstgewinnes von 25%, festzu-
setzenden Preises. Die Kosten der Enteignung
sind zu Lasten der Enteigneten.
Das Ergebnis der
Erh(…)
nicht zu Steuerzwecken.
Frist erstattet, unrichtige oder
Angaben macht, oder wer sich
zeige
zu
unterzeichnen,
wird
mit
(…)
acht Tagen bis zu drei
Geldstrafe von 26 bis
Fr.
(…)
dieser Strafen
bestraft
Il est interdit de faire, et aux impri-
meurs d'accepter des annonces devant paraître
dans un journal ou être répandues par tout
autre mode de publication, qui contiennent des
offres d'achat et de vente d'objets de première
nécessité, sans l'indication dans le texte, des
nom, prénoms et domicile de celui qui fait les
offres, ainsi que de la firme sous laquelle il
exploite son entreprise commerciale.
meinen, zu Handelszwecken, Waren zu kaufen
oder zurückzukaufen, an (...)ndere Händler, die
daran keine gewerblichen Änderungen vornehmen,
Gegenstände des täglichen Bedarfs zu verkaufen.
Diese letztere Bestimmung ist nicht anwendbar
auf Großhändler, welche im Besitze einer be-
sonderen Ermächtigung sind, und welche die
Weiterverteilung der hergestellten oder einge-
führten Produkte unter die die Marktplätze be-
schickenden Händler vornehmen.
Ohne Angabe im Wortlaut des Ange-
botes des Namens, Vornamens und Wohnortes
des Anbieters, sowie der Firmenbezeichnung,
unter der das Geschäft betrieben wird, ist es ver-
boten, Anzeigen von Angeboten über An- und
Verkauf von Bedarfsgegenständen aufzugeben.
Den Druckern ist es untersagt, Anzeigen dieser
Art, welche die geforderten Angaben nicht ent-
halten und in Zeitungen oder auf sonst irgendeine
Art veröffentlicht werden sollen, anzunehmen.
Si la publication qui ne remplit pas ces pres-
criptions, a été demandée par un mandataire,
le propriétaire resp. le gérant de l'entreprise
commerciale est punissable au même titre que
le mandataire.
Sera puni d'un emprisonnement de
huit jours à trois ans et d'une amende de 26 fr.
à 3000 fr., ou d'une de ces peines seulement,
quiconque omettra de faire la déclaration dans
le délai présent, fournira des indications fausses
ou inomplètes, ou refusera de signer la décla-
ration.
Afin de parer à une inégale répartition
des objets visés au présent arrêté, Notre Direc-
teur générai de l'agriculture, de l'indutrie et
du commerce pourra réglementer le débit en
détail moyennant des bons d'achat; pour pré-
venir la fraude, il pourra réglementer également
le transport des marchandises susvisées par des
mesures appropriées, telles que permis de
transport et autres.
Um einer ungleichen Verteilung der
im gegenwärtigen Beschluß bezeichneten Artikel
vorzubeugen, kann Unser General-Direktor des
Ackerbaus, der Industrie und des Handels den
Handel im Kleinen mit diesen Waren mittels
Bezugscheine regeln; um der Hinterziehung von
Waren vorzubeugen, kann er ebenfalls den Ver-
kehr mit vorgenannten Waren durch geeignete
Maßregeln, als da sind: Transportscheine und
andere, ordnen.
Les infractions et tentatives d'infrac-
(…) dispositions du présent arrêté ou aux
(…)stériels
qui seront pris pour en
(…)xécution,
seront punies d'un empri-
(…)
de
huit
jours à trois ans et d' une
(…) de 100 à 3000 fr., ou d'une de ces peines
(…)cation
de l'objet de l'infraction sera
(…)des
peines comminées à l'alinéa 1er
(…)ttra
défaire dans le délai voulu
(…)
prescrite
ou fera des indications
(…) ou
incomplètes et quiconque refusera
(…)
des
quantités à céder à l'Etat sur
(…)
la
commission chargée de faire
82 a
Notre Directeur général de l'agricul-
ture, de l'industrie et du commerce est chargé
de l'exécution du présent, arrêté, qui sera inséré
au Mémorial.
Luxembourg, le 9 octobre 1917.
LE Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et du commerce
J. FABER.
Es hat insbesondere Zähler in genugende(…)
Anzahl zu bestellen.
En vue d'assurer et de contrôler
l'observation des prescriptions du présent arrêté
ou des arrêtés d'exécution à prendre, les délé-
gués du Directeur général du ressort munis
d'un pouvoir écrit, les membres des brigades
mobiles, les commis des accises, les agents de
la police générale et locale, et les employés dos
douanes, sont autorisés à entrer dans tous les
locaux et endroits où leur présence est néces-
saire.
Art. 11 Notre Gouvernement édictera toutes
mesures d'exécution du présent arrêté.
Um die Beobachtung gegenwärtiger
Bestimmungen und der zu erlassenden Ausfüh-
rungsmaßregeln zu sichern und zu überwachen,
sind die vom zuständigen General-Direktor mit
einer schriftlichen Vollmacht versehenen Beauf-
tragten, die Mitglieder der fliegenden Brigaden,
die Akzisenkommis, die Beamten der allgemeinen
und der Ortspolizei und die Beamten der Zoll-
verwaltung ermächtigt, alle Orte und Näum-
lichkeiten zu betreten, wo ihre Anwesenheit
erfordert ist.
Notre Directeur général de l'agricul-
ture de l'industrie et du commerce, est chargé
de l'exécution du present arrêté, qui entrera en
vigueur Ie 15 octobre prochain
Château de Berg, le 12 octobre 1917
MARIE-ADÉLAÏDE.
Le Directeur général de l'agriculture,
de l'industrie et du commerce,
J
F A B E R
Arrêté du 12 octolue 1917, portant nomination
d'une commission spéciale pour l'achat et
la répartition des vins.
DE L'INDUSTRIE ET DU COMMERCE,
Vu l'arrêté grand-ducal du 12 octobre 1917,
réglant l'exportation des vins de la récolte de
1917, et la cession à l'État des quantités à
réserver pour la consommation indigène,
Vu
l'art
6 du même arrêté, prevoyant
l'institution d'une commission spéciale pour
l'achat et la répartition des vins à céder à
l'Etat,
Arrête
Art. 1 e r. Sont nommes membres de cette
commission M M
1° F
Mersch,
commissaire de district à
Grevenmacher
2° Michel Altwies, membre de la Fédération
des comices viticoles à Remich,
3° Eugene Koch, membre du comice viti-
cole à Schengen,
4° A Ennesch, membre de la Fédération
pour la protection des interêts des consomma-
teurs à Luxembourg,
5° Scharl Thill,
président de la Fédération
des cabaretiers à Luxembourg,
6° Ed Faber, ancien secretaire de district à
Grevenmacher
Unser General-Direktor des (…)
baus, der Industrie und des Handels ift (…)
A u s f u h r u n g
d i e s e s
Beschlusses
beauftragt
am kunftigen 16 Oktober in K r a f t
tritt
Schloß Berg, den 12 Oktober 1917
D e r
General-Direktor
des
Ackerbaus,
der I n d u s t r i e
und
des
Handels,
J
F a b e r
Beschluß vom 12. Oktober 1917 betreffend
Ankauf und die Verietlung des weines
D e r
G e n e r a l - D i r e k t o r
des Ack(…)
der I n d u s t r i e und des Hande(…)
Nach Einsicht des Großh
Beschlu(…)
12 Oktober 1917, wodurch die Ausfuhr(…)
der Jahresernte 1917 und die Aubliefer(…)
den
S t a a t
brauchs vorzbehalten den M e n g e n geri(…)
Nach Einsicht des Art 6 desselben (…)
betreffend
Einsetzung
einer
Spez(…)
für den Ankauf u n d die
B e r t e i l u n g
S t a a t abzutretenden,
Wemes
B e s c h l i e ß t
Unsere Regierung erläßt die Aus-
führungsbestimmungen zu diesem Beschluß.
Les infractions et tentatives d'in-
fraction aux dispositions du présent arrêté et
aux arrêtés à prendre pour on assurer l'exécu-
tion seront punies d'un emprisonnement de
huit jours à trois ans et d'une amende de
26 à 3000 fr., ou de l'une de ces peines seule-
ment.
La confiscation de l'objet de l'infraction sera
ordonnée.
En cas de récidive, le Gouvernement pourra
ordonner la fermeture du magasin du contre-
venant.
Zuwiderhandlungen sowie der Ver-
such der Zuwiderhandlung gegen die Bestim-
mungen dieses Beschlusses oder dessen Ans-
führungsbestimmungen werden mit einer Ge-
fängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren
und mit einer Geldbuße von 26 bis 3000 Fr.
oder mit nur einer dieser Strafen bestraft.
Die Beschlagnahme des Gegenstandes der
Zuwiderhandlung wird angeordnet.
Im Wiederbetretungsfalle kann die Regie-
rung die Schließung der Geschäftsräume des
Übertreters verfügen.
Les arrêtés susdits des 29 décembre
Wenn die Veröffentlichung, die diesen Vor-
schriften nicht entspricht, von einem Beauftragten
nachgesucht wurde, so sind der Inhaber bezw.
der Geschäftsleiter des Handelsunternehmens
gleich dem Bevollmächtigten strafbar.
Die vorgenannten Beschlüsse vom
1916, 20 février et 16 juin 1917, sont rap-
portés.
Le présent arrêté entrera en vigueur
e lendemain de sa publication au Mémorial.
Luxembourg, le 9 octobre 1917.
MARIE-ADÉLAÏDE .
Le Directeur général de l'agriculture,
de, l'industrie et du commerce,
J. FABER.
29. Dezember 1916, 20. Februar und 16. Juni
1917 sind außer Kraft gesetzt.
Gegenwärtiger Beschluß tritt am
Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Luxemburg, den 9. Ottober 1917.
Maria Adelheid.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der Industrie und des Handels,
J. Faber.
ANNEXE.
Warenlager-Kontrollbuch
des
Herrn .
Gegenwärtiges Register enthält
Blätter und ist vom Unterzeichneten mit
Seitenzahl und Namenszug versehen worden.
, den
Einkauf.
Datum
des
Eingangs.
Name, Vorname, Wohnort
des Verkäufers.
Gattung
der Ware.
Menge. *)
Gesamtpreis.
Eingetragen
im Haupt-
buch. Folio.
Verkauf.
Datum
des
Verkaufs.
Name, Vorname, Wohnort
des Käufers.
Gattung
der Ware.
Menge.*)
Gesamtpreis.
Eingetragen
im Haupt-
buch. Folio.
*) Kilos, Liter, Meter, usw.
Arrêté du 9 octobre 1917, concernant le trans-
port et la vente de tissus, objets de confection
et articles de mercerie, à l'état neuf.
LE DIRECTEUR GÉNÉRAL DE L'AGRICULTURE,
DE L'INDUSTRIE ET DU COMMERCE;
Vu l'art. 9 de l'arrêté grand-ducal du 9 oc-
tobre 1917, concernant le commerce avec des
objets et produits de première nécessité;
Beschluß vom 9. Oktober 1917, über den Ver-
kehr und Handel mit Webstoffen, Konfek-
tins- und Kurzwaren, in neuem Zustande.
Der General-Direktor des Ackerbaus,
der
Industrie
und des Handels;
Nach Einsicht des Art. 9 des Großh. Beschlusses
vom 9. Oktober 1917, betreffend den Hendel mit
Produkten und Gegenständen des täglichen Be-
darfs
Arrête