Legislator Jurisprudence & Législation
memorial_257f7abe011a LU

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

34 Articles / Dispositions · Luxembourg
Ouvrir la source officielle Version Markdown lisible par machine (.md)

Table des dispositions (34)

Texte législatif (34 Articles)

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

50%

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

Gesetzesbestimmungen.

4. Sollten es die Bedürfnisse der Arbeitsleistung, Erledigung von dringenden Arbeiten und dgl.

erfordern, dass Mehrarbeit geleistet werden muss, so kann der Arbeitnehmer zur Leistung von Ueber-

stunden aufgefordert werden.

5. Ueberstunden sind in den durch die entspr. Bestimmungen vorgesehenen Fällen und bis zu dem

dort zugelassenen Masse zulässig und auf dringende Fälle zu beschränken.

6. Arbeitnehmer, die zur Leistung von rechtmässiger Mehrarbeit aufgefordert werden, sind ange-

halten dieselbe zu leisten.

Règlement grand-ducal du 31 août 1971 portant déclaration d´obligation générale du contrat collectif pour le métier de carreleur conclu le 18 mai 1971 entre la fédération des patrons- carreleurs et le syndicat des carreleurs.

Le contrat collectif pour le métier de carreleur conclu le 18 mai 1971 entre la fédération

des patrons-carreleurs d´une part et le syndicat des carreleurs d´autre part est déclaré d´obligation

générale pour l´ensemble de la profession pour laquelle il a été établi.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Der Vertrag bezweckt, zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und zur Bekämpfung

des unlauteren Wettbewerbs, einheitliche Lohn- und Arbeitsbedingungen im Fliesengewerbe zu

schaffen. Er erstrebt, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und in harmonischer Zusammen-

arbeit der Vertragspartner, eine Verbesserung des Lebensstandardes im Platten- und Fliesengewerbe.

Geltungsbereich

Règlement grand-ducal du 8 septembre 1971 portant modification de l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 concernant le contrôle des viandes tel que cet arrêté a été modifié dans la suite.

L´article 12 de l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 concernant le contrôle des viandes

tel que ce dernier a été modifié en dernier lieu par le règlement grand-ducal du 16 juillet 1970, est abrogé

et remplacé par les dispositions ci-après

1. A l´exception de la viande provenant d´abattages d´urgence ou pour cause de maladie, la viande

et les préparations de viande provenant d´abattoirs publics et privés indigènes, qui sont agréés suivant

les dispositions du règlement grand-ducal du 9 septembre 1965 complétant l´arrêté grand-ducal du 3

novembre 1960 concernant le contrôle des viandes, et qui ont été soumises au contrôle des viandes suivant

les critères fixés dans les règlements ministériels du 11 novembre 1961 portant exécution de l´arrêté

grand-ducal du 3 novembre 1960, et du 18 septembre 1968 complétant le règlement ministériel précité,

ne sont pas soumises à un examen sanitaire supplémentaire en cas de transport d´un ressort d´inspection

à un autre.

2. La viande et les préparations de viande provenant d´abattoirs publics et privés indigènes, y compris

les tueries, qui ne sont pas agréés au sens du règlement grand-ducal susmentionné du 9 septembre 1965,

peuvent être soumises, en cas de transport d´un ressort d´inspection dans un autre, à un examen sani-

taire supplémentaire, pouvant être décrété par l´autorité communale du ressort d´inspection vers lequel

elles sont dirigées. Cette disposition ne peut être appliquée que par les communes qui disposent d´un

abattoir public agréé sur leur territoire. L´examen supplémentaire devra être exécuté par le vétérinaire

agréé chargé par le Ministre de la Santé Publique de l´inspection des viandes dans l´abattoir vers lequel

la viande ou les préparations de viande sont dirigées. Cet examen portera sur les altérations qui sont

de nature à rendre lesdits produits impropres à la consommation humaine, ces altérations ayant pu

survenir après l´inspection des viandes effectuée dans le ressort où l´animal a été abattu, notamment

par suite de la conservation et du transport inadéquats de la viande et des préparations de viande.

Règlement grand-ducal du 31 août 1971 portant déclaration d´obligation générale du contrat collectif pour le métier de carreleur conclu le 18 mai 1971 entre la fédération des patrons- carreleurs et le syndicat des carreleurs.

Notre Ministre du Travail et de la Sécurité sociale est chargé de l´exécution du présent

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Château de Berg, le 31 août 1971

Jean

Le Ministre du Travail

et de la Sécurité sociale,

Jean Dupong

KOLLEKTIV-VERTRAG FUER DAS FLIESENLEGER-GEWERBE

abgeschlossen zwischen der

FEDERATION DES PATRONS CARRELEURS LUXEMBOURG

einerseits, und dem

SYNDICAT DES CARRELEURS,

angeschlossen an den

Letzeburger Arbechter-Verband mit Sitz in Esch-Alzette

andererseits.

INHALTSVERZEICHNIS

A.  Zweck und Geltungsbereich

Art. 1 Zweck

Art. 2 Geltungsbereich

B.  Einstellungen und Entlassungen

Art. 3 Einstellungen

Art. 4 Entlassungen

C.  Arbeitszeit

Art. 5 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit

Art. 6 Ueberstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

a) Ueberstunden

b) Nachtarbeit

c) Sonn- und Feiertagsarbeit

d) Kumul der Zuschläge

e) Strafbestimmungen

D.  Urlaub, bezahlte Feiertage, Arbeitsunterbrechungen

Art. 7 Urlaub

Art. 8 Arbeitsunterbrechungen

Art. 9 Bezahlte Feiertage

Art. 10 Berechnung der Entschädigung

E.  Lôhne

Art. 11 Stunden- und Akkordlöhne

Art. 12 Anpassung an den Teuerungsindex

Art. 13 Lehrlinge

Art. 14 Montagearbeiten

Art. 15 Lohnzahlung

Art. 16 Akkordarbeiten

Art. 17 Arbeitsausfall

F.  Besondere Bestimmungen

Art. 18 Materialien und Werkzeug

Art. 19 Zugehörigkeit zum Berufsverband

Art. 20 Arbeitervertretung

G.  Schlichtungswesen

Art. 21 Schlichtungswesen

Art. 22 Vertragsdauer

A.  Zweck und Geltungsbereich

Zweck

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Der Vertrag gilt für alle im Grossherzogtum Luxemburg auszuführenden Fliesenarbeiten

und umfasst alle Fliesenlegerbetriebe. Unter seine Bestimmungen fallen alle in diesen Betrieben als

Fliesenleger beschäftigte Gesellen, Arbeiter und Lehrlinge.

B.  Einstellungen und Entlassungen

Einstellungen

Règlement grand-ducal du 8 septembre 1971 portant modification de l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 concernant le contrôle des viandes tel que cet arrêté a été modifié dans la suite.

Les dispositions de l´article 14 de l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 sont complétées

en ce sens que la viande et les préparations de viande importées seront dirigées vers un abattoir com-

munal ou un abattoir privé, agréés l´un et l´autre suivant les dispositions du règlement grand-ducal du

9 septembre 1965 précité, pour y être contrôlées par le vétérinaire agréé chargé de l´inspection des

viandes dans ledit abattoir. Dans un abattoir privé agréé, toutefois, il ne pourra être procédé à l´examen

sanitaire que pour les viandes et préparations de viande importées destinées aux propres besoins indus-

triels et commerciaux de l´entreprise exploitant cet abattoir.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Alle Arbeitnehmer werden unter Beobachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestim-

mungen, in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Arbeitsamt, eingestellt. Dem Syndicat des Carreleurs

werden alle Einstellungen mitgeteilt.

Entlassungen

A. Während der Probezeit

Règlement grand-ducal du 8 septembre 1971 portant modification de l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 concernant le contrôle des viandes tel que cet arrêté a été modifié dans la suite.

Les dispositions du présent règlement ne dérogent pas aux pouvoirs des communes en matière

de surveillance de la salubrité des viandes et préparations de viandes exposées en vente au détail.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

1) Während der Probezeit von einer Woche kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung

einer Kündigungsfrist von jeder Seite zum Schluss einer Arbeitsschicht gelöst werden, wobei die

Kündigungsfrist einen Arbeitstag pro Woche beträgt.

B. Ordentliche Kündigung

1) Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer eine Woche,

2) Für den Arbeitgeber gelten die folgenden Kündigungsfristen

4 Wochen bei weniger als 5 Dienstjahren,

8 Wochen bei 5 bis einschliesslich 9 Dienstjahren,

12 Wochen ab 10 Dienstjahren.

3) Treten die Fälle von Artikel 4, B 2 ein, hat der Arbeitnehmer ausserdem Anrecht auf folgende

Abgangsentschädigung

1 Monatslohn bei 5 bis 10 Dienstjahren,

2 Monate Lohn bei 10 bis 15 Dienstjahren,

3 Monate Lohn bei mehr als 15 Dienstjahren.

4) Betriebe, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, können entweder die unter Artikel 4,

B 3 aufgezeichneten Abgangsentschädigungen bezahlen oder nachfolgende verlängerte Kündigungs-

fristen anwenden

 12 Wochen bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen 5 und 10 Dienstjahren,

 20 Wochen vom 10. bis 15. Dienstjahr,

 24 Wochen ab 15. Dienstjahr.

5) Derjenige Partner, der die Kündigungsfristen nicht einhält, schuldet dem anderen eine Entschädi-

gung, die dem Lohn der nicht eingehaltenen Frist entspricht.

6) Die Kündigung kann betriebsseitig nur aus begründeten Ursachen erfolgen.

7) Im Falle fristloser Entlassungen kann der Vorstand des Gesellensyndikates eine Begründung ver-

langen.

8) Bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses werden der fällige Lohn, die Entlassungspapiere und die

Steuerkarte sofort ausgehändigt.

9) Der Arbeiter darf wegen Ausübung eines Arbeitnehmermandates oder auf Grund der Zugehôrig-

keit zur vertragsschliessenden Arbeitnehmerorganisation nicht entlassen werden oder einen Nachteil

irgendwelcher Art erleiden.

C.  Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit

Règlement grand-ducal du 8 septembre 1971 portant modification de l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 concernant le contrôle des viandes tel que cet arrêté a été modifié dans la suite.

Notre Ministre de la Santé Publique est chargé de l´exécution du présent règlement qui sera

publié au Mémorial.

Château de Berg, le 8 septembre 1971

Le Ministre de la Santé Publique,

Jean

Madeleine Frieden-Kinnen

Imprimerie de la Cour Victor BUCK, s. à r. l., Luxembourg

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die normale Arbeitszeit beträgt 42 Stunden in der Woche resp. 8 2/5 Stunden pro Tag, bei

freiem Samstag.

Ab 1. Januar 1972 beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden in der Woche, resp. 81/5 Stunden pro Tag, bei

freiem Samstag.

Ab 1. Januar 1973 beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche resp. 8 Stunden pro Tag, bei

freiem Samstag.

Diese Verkürzung der Arbeitszeit entspricht

1971 einer Erhöhung des Lohntarifs von 4,8 Prozent;

1972 einer Erhöhung des Lohntarifs von 7,3 Prozent;

1973 einer Erhôhung des Lohntarifs von 10 Prozent.

Die über die normale Arbeitszeit hinaus auf Verlangen geleisteten Arbeitsstunden sind zuschlags-

pflichtig.

Ueberstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Ueberstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind nur in dringenden Fällen, mit

Einverständnis beider Parteien und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie werden

bezahlt auf der Basis des tariflichen Stundenlohnes.

a) Ueberstunden

Als Ueberstunden gelten alle liber die in Artikel 5 festgelegte Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeits-

stunden, also gegebenenfalls auch die an Samstagen geleisteten Arbeitsstunden.

Die Zuschläge betragen

 bis 20 Uhr 25%;

 nach 20 Uhr 50%;

 an Samstagen 50%.

b) Nachtarbeit

Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Bei Wechselschicht oder planmässiger Nachtarbeit

wird ein Zuschlag von 15% bezahlt.

c) Sonn- und Feiertagsarbeit

Als Sonn- und Feiertagsarbeit gilt die Zeit von 20 Uhr des vorhergehenden Tages bis 6 Uhr des darauf-

folgenden Tages.

Für Sonn- und Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 100% auf den Stundenlohn bezahlt, ungeachtet

der laut Artikel 9 geschuldeten Entschädigung für die gesetzlichen und vertraglichen Feiertage.

d) Kumul der Zuschläge

Die vorgenannten Zuschläge für Ueberstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden nicht

kumuliert. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur jeweils der höchste geschuldet.

e) Samstagarbeit

Auf Verlangen wird dem Vorstand des Syndicat des Carreleurs die Liste der Baustellen mitgeteilt.

D.  Urlaub, Arbeitsunterbrechungen, bezahlte Feiertage

Urlaub

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Als Urlaubsjahr gilt das Kalenderjahr.

Die Urlaubszeit beträgt

a) 18 Tage für Arbeitnehmer von 19 bis 29 Jahre einschliesslich;

b) 21 Arbeitstage vom 1. Januar des Jahres an, in dem der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr erreicht;

c) 24 Arbeitstage vom 1. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmer das 38. Lebensjahr erreicht;

d) Jugendliche haben ein Anrecht auf einen Urlaub von 24 Tagen bis zu dem Jahre, das auf das Jahr

folgt, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unter Berücksichtigung des Art. 5 dieses Vertrages und in Ausführung des Art. 5 des Gesetzes vom

22. April 1966 beträgt die Dauer des Urlaubes im Fliesenlegergewerbe für die unter a) genannten Arbeit-

nehmer 16½ Arbeitstage, unter b) genannten Arbeitnehmer 19½ Arbeitstage, unter c) und d) genannten

Arbeitnehmer 22 Tage.

Die Urlaubsvergütung erfolgt in Form eines Lohnzuschlages, der wie folgt gestaffelt ist

8,75% für eine Urlaubsdauer von 22 Arbeitstagen;

7,75% für eine Urlaubsdauer von 19½ Arbeitstagen;

6,60% für eine Urlaubsdauer von 16½ Arbeitstagen.

Gemäss vorstehender Regelung gelten die Samstage nicht als Arbeitstage. Die Zahlung der Urlaubs-

gelder, die monatlich verrechnet werden, erfolgt im Urlaubsmonat selbst, oder beim Ausscheiden

aus dem Betrieb.

Das Recht auf Urlaub beginnt nach 3 Monaten ununterbrochener Beschäftigung bei demselben Arbeit-

geber. Arbeitnehmer, die vor dieser Karenzzeit entlassen werden, haben jedoch Anrecht auf den ent-

sprechenden Urlaub.

Der Urlaub soll nicht aufgeteilt werden, es sei denn, die Dienstbedürfnisse oder berechtigten Wünsche

des Arbeitnehmers erfordern eine Aufteilung. Auf jeden Fall muss ein Teilurlaub 10 Arbeitstage betragen.

Während der bezahlten Urlaubszeit darf keine lohnbringende Beschäftigung verrichtet werden. Auch

kann der Arbeitnehmer nicht gegen Entgelt auf seinen Urlaub verzichten. Eine Entschädigung für

nicht beanspruchten Urlaub kommt nur dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt,

bevor er den ihm zustehenden Urlaub genossen hat.

Arbeitsunterbrechungen

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Der ganze Lohn ist geschuldet für den Arbeitstag, an dem die Arbeit infolge eines erlittenen

Unfalls, der die Arbeitseinstellung bedingt, eingestellt werden musste.

Bei Bergung und Transport eines auf der Arbeitsstelle Verunglückten oder bei behördlichen Er-

hebungen betr. Unglücksfälle auf der Baustelle wird der Verdienstausfall vergütet. Der Arbeitnehmer

hat Anrecht auf einen ausserordentlichen Urlaub bei aussergewöhnlichen Gelegenheiten, die wie

folgt festgesetzt sind

 einen Tag

vor seiner Einberufung zum Militärdienst, bei Todesfall eines Verwandten und Verschwägerten

zweiten Grades (Grosseltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwager oder Schwägerin),

 zwei Tage

bei der Niederkunft der Ehefrau

bei der Hochzeit eines Kindes

beim Umzug des Arbeitnehmers

 drei Tage

beim Todesfall der Ehegattin

beim Todesfall eines Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Eltern und Schwieger-

eltern, Kinder und Stiefkinder),

 sechs Tage

bei der Hochzeit des Arbeitnehmers.

Der ausserordentliche Urlaub kann nur zu der Zeit genommen werden, in der das Ereignis eintritt;

er kann nicht auf den Erholungsurlaub übertragen werden.

Tritt das Ereignis während der Dauer des Erholungsurlaubes ein, so wird dieser für die Dauer des

ausserordentlichen Urlaubs unterbrochen.

Tritt das Ereignis während der Krankheit des Arbeitnehmers ein, so steht ihm der Unterschied

zwischen dem Krankengeld und seinem Lohn zu. Ist der Arbeitnehmer gezwungen, sich während der

Arbeitszeit in dringende ärztliche Untersuchung zu begeben, so werden bei Vorlegen eines ärztlichen

Beleges zur Bescheinigung der Dringlichkeit die Arbeitsverluste bis zu 8 Stunden jährlich (1 Arztbesuch

 circa 2 Stunden) vergütet.

Bezahlte Feiertage

Als bezahlte Feiertage gelten: 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, Christi-Himmelfahrt,

Nationalfeiertag, Maria-Himmelfahrt, Allerheiligen und die beiden Weihnachtsfeiertage. Arbeitnehmer,

die am Tage vor oder nach dem Feiertag ohne gültige vorherige Entschuldigung nicht zur Arbeit er-

schienen sind, verlieren ihr Anrecht auf die Zahlung der am Feiertag verlorenen Schicht.

Berechnung der Entschädigungen

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die Arbeitsunterbrechungen (siehe Art. 8) und die bezahlten Feiertage werden mit 90%

des im vorhergehenden Monat effektiv pro Tag durchschnittlich verdienten Lohnes bezahlt (5-Tage-

Woche). Sollte dieser Verrechnungsmodus, der für Akkordarbeiten gilt, für die Arbeitnehmer un-

günstiger sein, so ist der Feiertag und die Arbeitsunterbrechung (Art. 8) mit 8 Regiestunden zum

vertraglichen Lohn zu vergüten.

Sollte ein Feiertag auf einen freien Samstag fallen, so wird er ebenfalls bezahlt.

E.  Löhne

Stunden- und Akkordlöhne

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die Stunden- und Akkordlöhne sind im Akkordtarif festgelegt, der ein Bestandteil dieses

Kollektivvertrages ist.

Anpassung an den Teuerungsindex

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die Stunden- und Akkordlöhne basieren auf dem Teuerungsindex von 100 Punkten und

steigen resp. fallen mit diesem bei jeweils 2½ Punkten.

Lehrlinge

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Lehrlinge mit Lehrvertrag erhalten die gesetzlich festgelegten Löhne, die bei Regiearbeiten

ganz zu Lasten der Meister sind. Bei Akkordarbeiten sind die Lehrlinge in den 2 ersten Lehrjahren zu

einem Drittel, im dritten Lehrjahr zur Hälfte zu Lasten des Gesellen.

Soziale Beiträge und Ausfall für die Berufsschule sind zu Lasten des Arbeitgebers.

Reise- und Spesegeld

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Ist die Baustelle 10-70 km vom Sitz der Firma entfernt, wird ein Zuschlag von 12% auf den

Akkord- und Stundenlohn bezahlt. Bei mehr als 70 km Entfernung, Zuschlag nach Vereinbarung.

Zur Berechnung der Entfernung gelten die öffentlichen Verkehrslinien. Reisegeld und Reisezeit

wird bei Akkordarbeit pro Baustelle einmal vergütet.

Wenn nur im Stundenlohn gearbeitet wird, so werden Reisezeit und Reisegeld wöchentlich vergütet.

Jeder Fliesenleger, der 3 Monate bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist, erhält im Monat Juni

465 Fr. als Entschädigung für Werkzeug, Glühbirnen usw.

Lohnzahlung

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die Vorschusszahlung erfolgt dekadenweise auf der Basis der vereinbarten Mindestlöhne

bzw. nach Vereinbarung.

Die Monatsabschlusszahlung muss in Lohntüten mit Firmenstempel und der genauen Berechnung des

Lohnes, der Urlaubsentschädigung, gegebenenfalls der entschädigungspflichtigen Abwesenheiten und

der gesetzlichen Abzüge geschehen.

Etwaige Wartezeit ist als Ueberstunde zu werten.

Vorschüsse und Auszahlung sollen auf die Baustelle gebracht werden.

Sie können jedoch ebenfalls auf ein Bankkonto überwiesen werden. Geschieht dies ohne Einverständ-

nis des Arbeitnehmers, so muss ein Arbeitsausfall von 1 Stunde bezahlt werden.

Die Lohnabschlussverrechnung einer Arbeit muss nach Fertigstellung derselben geschehen, spätes-

tens innerhalb 14 Tagen.

Akkordarbeiten

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Alle Akkordpreise sind so zu berechnen, dass bei durchschnittlicher Leistung und bei

normaler Arbeitszeit (42 resp. 41, 40 Stunden pro Woche) ein Verdienst von mindestens 125% des

normalen Stundenlohnes erzielt wird.

Kommt der Geselle nicht auf 100% der Leistung, so steht ihm wenigstens der vereinbarte Stundenlohn

zu.

Das Ausmass der Akkordarbeiten soll spätestens am Tage nach der Fertigstellung, die Abrechnung

und Auszahlung des Ueberschusses bei der nächsten Lohnauszahlung erfolgen.

Beim Aufmessen des Baues muss der Fliesenleger eine Abschrift der Masse erhalten.

Arbeitsausfall

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

 Jahresurlaub und Sonderurlaub.

1. Der jährliche Erholungsurlaub ist nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes vom 22. April

1966 geregelt, welches einen integralen Bestandteil dieses Vertrages bildet.

2. Das Recht auf Urlaub wird nach 3-monatiger, ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeit-

geber erwirkt.

3. Während der Urlaubszeit darf der Arbeitnehmer keine entlohnte Arbeit ausführen, ansonsten ihm

die zustehende Urlaubsentschädigung entzogen wird.

4. Wenn der Arbeitnehmer wegen persönlicher Angelegenheit vom Arbeitsplatz abwesend sein

muss, steht ihm ein Sonderurlaub mit voiler Lohnentschädigung in folgenden Fällen zu

1 Tag

im Todesfall der Grosseltern beiderseits, Enkel, Bruder, Schwester und Schwägerin;

2 Tage: bei der Niederkunft der Ehefrau, der Heirat eines Kindes oder beim Umzug (ein einfacher

Wechsel der Schlafstätte ist nicht einem Umzug gleichzustellen);

3 Tage: beim Sterbefall des Ehepartners oder der Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersohn

oder Schwiegertochter;

6 Tage: bei Heirat des Arbeitnehmers.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Kann die Arbeit wegen Materialmangels nicht aufgenommen oder fortgeführt werden, so

sind ab 12 Uhr mittags ausfallende Arbeitsstunden zu vergüten, wenn der Arbeitgeber am Vortage vom

Arbeiter bis 16 Uhr in Kenntnis gesetzt wurde, dass er am nächsten Morgen eine neue Arbeit aufnehmen

könne oder an der Fortführung der begonnenen Arbeit durch Materialmangel verhindert sei. Diese

Ausfallzeit wird auch für Akkordarbeiten zum vereinbarten Stundenlohn vergütet.

F.  Besondere Bestimmungen

Materialien und Werkzeuge

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

 Entschädigungsberechtigte Arbeitsunterbrechungen.

1. Für während der Arbeitszeit dringend notwendige ärztliche Konsultationen kann der Arbeit-

nehmer maximal 4 x 2 = 8 Stunden jährlich von der Arbeit freigestellt werden.

2. Bergung und Transport eines im Betrieb Verunglückten zieht keinen Lohnausfall nach sich, wenn

der daran beteiligte Arbeitnehmer hierzu ausdrücklich von seinem Arbeitgeber oder dessen Stell-

vertreter beauftragt wurde. Das gleiche gilt für diesbezügliche, behördliche Erhebungen über Betriebs-

unfälle.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die Materialien werden auf die Baustelle, Erdgeschosse bzw. auf die Stockwerke befördert,

sowie auch Bütten, Eimer, Schaufeln, Sieb und Bürste, welche vom Fliesenleger in Ordnung zu halten

sind. Elektrische Schneidmaschinen sind in gutem Zustand zur Baustelle zu bringen und vom Fliesen-

leger in Ordnung zu halten.

Zugehörigkeit zum Berufsverband

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

 Schwarzarbeit.

Nach Beendigung der üblichen Arbeitszeit, sowie während der Urlaubszeit gemäss Art. 16, Abs. 3,

sowie an Feiertagen, darf keine Berufsarbeit für Drittpersonen ausgeführt werden. Etwaige Verstösse

im Sinne von Schwarzarbeit können gegebenenfalls durch fristlose Entlassung geahndet werden.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Die Arbeitgeber erklären sich einverstanden, auf Antrag durch den Vorstand des Syndikates

und mit dem schriftlichen Einverständnis des Arbeitnehmers, die monatlichen Beiträge zum Berufs-

verband einzubehalten und sie mit Namensliste und Höhe des Betrages demselben monatlich zuzu-

stellen.

Arbeitsvertretung

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

 Besondere Bestimmungen.

1. Zur Verhütung von Unfällen, sowie zur Beachtung der Unfallvorschriften sind entsprechende

Vorkehrungen zu treffen und durch Befolgen der Sicherheitsanordnungen ein weitgehendes unfallfreies

Arbeiten zu gewährleisten.

2. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind angehalten, die vorliegenden Vertragsbestimmungen zu

befolgen und einzuhalten.

Differenzen, die bei der Durchführung dieses Abkommens entstehen, sind von den vertragsschlies-

senden Parteien beizulegen. Ist keine Regelung in diesem Sinne möglich, wird der Streitfall der zu-

ständigen Instanz unterbreitet.

3. Die unterzeichneten Parteien vorliegenden Abkommens bilden gemeinsam eine paritätische

Berufskommission, der die Aufgabe zufällt, die loyale, beiderseitige Einhaltung des Vertrages zu über-

wachen und mögliche Differenzen friedlich beizulegen, sowie über die Bekämpfung der Schmutzkon-

kurrenz und der Preisschleuderei und dergleichen mehr zu beraten und ggfs Massnahmen festzulegen.

Beschwerden jederart sind objektiv zu prüfen.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Für die Vertretung der Arbeitnehmer durch den Arbeiterausschuss gelten die gesetzlichen

Bestimmungen vom 20. November 1962. In Abweichung dieser Bestimmungen wird bei allen Fliesen-

legerfirmen bereits ab 5 Gesellen ein Arbeiterausschuss eingesetzt. Bei einem bereits bestehenden

Arbeiterausschuss, in dem kein Fliesenleger vertreten ist, wird demselben ein Fliesenleger mit bera-

tender Funktion beigefügt.

G.  Schlichtungswesen

Schlichtungswesen

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

 Schlussbestimmungen.

Bestehende günstigere Bestimmungen der einzelnen Betriebe bleiben bestehen und werden von

diesem Vertrag nicht beeinträchtigt. Sie sind ungültig, wenn sie den Bestimmungen dieses Vertrages

zuwiderlaufen und eine Verschlechterung darstellen.

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Für die Regelung von Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung des Vertrages ergeben,

wird eine paritätische Vertragskommission gebildet, die sich aus je 2 Delegierten der vertragsschliessen-

den Parteien zusammensetzt. Falls diese Kommission zu keiner Einigung gelangt, kann sie die Entschei-

dung einem Schiedsrichter übertragen. Die interpretativen Entscheidungen der Vertragskommission

bzw. des Schiedsrichters sind allgemeinverbindlich und stellen eine Ergänzung des Vertragstextes dar.

Differenzen, für die sich die Parteien nicht für die Anrufung des Schiedsrichters einigen können,

sind dem Nationalen Schlichtungsamt zu unterbreiten.

Die Vertragspartner sind gehalten, ihre Vertreter für die Schlichtungskommission spätestens binnen

30 Tagen nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages schriftlich zu benennen. Aenderungen sind

dem Vertragspartner unverzüglich bekanntzugeben.

Bei Streitigkeiten aller Art darf vor Beendigung der Verhandlungen der tariflichen oder gesetzlichen

Schlichtungsinstanzen weder gestreikt noch ausgesperrt werden.

Vertragsdauer

3. Für die Bezahlung der nicht gearbeiteten gesetzlichen Feiertage gelten allgemein die diesbezüglichen

 Vertragsdauer und Kündigung.

Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1.5.1971 in Kraft und gilt bis zum 30.4.1973. Erfolgt

keine Kündigung von einer der unterzeichneten Parteien und zwar drei Monate vor Ablauf desselben,

so behält dieser Vertrag seine Gültigkeit, ohne dass seine Gesamtdauer jedoch 3 Jahre überschreiten

darf.

2. Nach der vorgesehenen Gültigkeitsdauer kann jedoch der Vertrag zum ersten eines jeden Monats

mit einer vorherigen Frist von 3 Monaten aufgelöst werden. Die Kündigung betrifft sowohl einzelne

Vertragspunkte als auch den gesamten Vertrag.

3. Liegt eine Kündigung des Vertrages vor, bzw. ein Antrag auf Aufnahme von Verhandlungen zwecks

Verbesserung des Vertrages, so müssen gemäss dem Gesetz vom 12.6.1965 liber die Kollektivverträge

allenfalls Gespräche wenigstens 6 Wochen vor dem endgültigen Ablauf des Vertrages aufgenommen

werden.

4. Eine erstmalige Kündigung dieses Vertrages kann zum 1.2.1972 erfolgen.

Luxemburg, den 1.4.1971.

Für die

Für die

ASSOCIATION

GEWERKSCHAFTLICHE

DES PATRONS ELECTRICIENS DU GDL

VERTRAGSKOMMISSION

Michel FLAMMANG, Präsident

Fr. SCHWEITZER/LCGB

Jules SCHOOS, Generalsekretär

John CASTEGNARO/LAV

Règlement grand-ducal du 31 août 1971 portant déclaration d´obligation générale du contrat

collectif pour le métier de carreleur conclu le 18 mai 1971 entre la fédération des patrons-

carreleurs et le syndicat des carreleurs.

Nous JEAN, par la grâce de Dieu, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau, etc., etc., etc.;

Vu l´article 22 de l´arrêté grand-ducal du 6 octobre 1945 ayant pour objet l´institution, les attributions

et le fonctionnement d´un office national de conciliation tel qu´il a été modifié par l´article 12 de la loi

du 12 juin 1965 concernant les conventions collectives de travail;

Sur la proposition des groupes de la commission paritaire de conciliation et sur avis conforme des

représentations professionnelles légales intéressées;

Vu l´article 27 de la loi du 8 février 1961 portant organisation du Conseil d´Etat et considérant qu´il

y a urgence;

Sur le rapport de Notre Ministre du Travail et de la Sécurité sociale et après délibération du Gouver-

nement en Conseil;

Arrêtons

règlement qui sera publié au Mémorial avec le contrat collectif prémentionné.

Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1971 in Kraft und läuft zwei Jahre, d. h. bis zum

31. Mai 1973.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Erfolgt keine Kündigung, so läuft er automatisch um ein Jahr

welter.

Dieser Vertrag wird in fünffacher Ausfertigung unterschrieben. Je ein Exemplar wird den Arbeit-

geber- resp. Arbeitnehmer-Organisationen, der Handwerkerkammer, dem LAV und der Gewerbe-

inspektion zugestellt. Die Verhandlungen für den Abschluss eines neuen Vertrages sind im ersten

Monat nach der Kündigung aufzunehmen.

Für das SYNDICAT des CARRELEURS

Für die FEDERATION des PATRONS-CARRELEURS

MM. Constant NUSS, René FRASCHT,

MM. Henry PUTZ, Emile MAROLDT jr,

Angelo BENIN, John CASTEGNARO

Léon von ROESGEN

LOHNTARIF

ALLGEMEINES

Nachstehender Lohntarif versteht sich für fachgerechte Ausführung der Arbeit, sowie für Sauberkeit

und Ordnung am Arbeitsplatz. Leistungen, die nach Fertigstellung der Arbeit nicht mehr feststellbar

sind, müssen vom Bauherrn oder seinem Vertreter bescheinigt werden, z. B. Stunden, Unterbeton,

Supplementar-Antragen der Wände usw.

A. Stundenlohn

54,  Fr.

II. Im Klebeverfahren

B. Wandbeläge

10,8/10,8, 11/11, 12/12 cm mit Fuge

120, m2

7,5/15 cm mit Fuge

120, m2

15/15 cm mit Fuge

70, m2

I. Im Mörtelverfahren

15/15 cm bisotiert

75 m2

Löcher, farbiges Ausfugen und das je-

10/20, 12/25, 15/30 cm

75,  m2

weilige Antragen der Wände bis

Wandbeläge aus 4 oder mehreren

1,5 cm Stärke einbegriffen

Dekorfliesen, die zusammengestellt

10/10 cm mit Fuge einschliesslich

ein Muster bilden.

Steinzeugzuschlag

174, m2

15/15 cm

91, m2

10,8/10,811/11, 12/12 cm mit Fuge. . . 155, m2 10,8/10,8 cm

155, m2

7,5/15 mit Fuge

155, m2

Wandbeläge aus Relieffliesen

15/15 cm mit Fuge

98, m2 15/15 cm

77, m2

15/15 cm bisotiert

105, m2 10,8/10,8 cm

135, m2

10/20, 12/25, 15/30 cm

106, m2

Wandbeläge aus Relieffliesen stark-

Wandbeläge aus 4 oder mehreren De-

profiliert

korfliesen, die zusammengestellt

15/15

87, m2

ein Muster bilden

10,8/10,8 cm

145, m2

15/15 cm

125, m2 Stift einschl. Glas und Lawastift . . . .

76, m2

10,8/10,8 cm

190, m2 Paletten, Kombi- und Sechseckstift

98, m2

Wandbeläge aus Relieffliesen

Auf nicht auf Stichmass ausgerichtete

15/15 cm

100, m2

Wände

10,8/10,8 cm

160, m1 Zuschlag für Coupe

20, m1

Wandbeläge aus Relieffliesen stark-

Platten spezielles Format wie Flori-

profiliert

netten usw.

15/15 cm

110, m2

Grossformat

165, m2

10,8/10,8 cm

170, m2

Kleinformat

205, m2

Soinhofer Platten als Wandbelag . . . 135, m2

Zuschlag für Coupe

20, m1

Riemchen 5/20, 6/24 cm einschliesslich

Bottiche

Zuschlag

90%

Steinzeugzuschlag

180, m2

Auf einen nicht ebenen Untergrund

Riemchen 6/12, 7/12 cm einschliesslich

der Wand sowie andere Mängel des

Steinzeugzuschlag

220, m2

Untergrundes hat der Fliesenleger

Stift, einschliesslich Glas- und Lawa-

vor Beginn der Arbeit ausdrücklich

stift

160, m2

hinzuweisen. Die Wand muss lot-

Paletten, Kombi- und Sechseckstift . 180, m2

und fluchtgerecht sein. Der Kleber

Platten spezielles Format wie Flori-

muss mit dem Kammspachtel auf-

netten usw.

getragen werden können.

Grossformat

210, m2 III.

Kleinformat

240, m2

Zuschlag für Coupe

20, m1

a) Wandbeläge in Küchen, ausgeführt

Bottiche

Zuschlag

90%

nach Fertigstellung der Küchenein-

Grundsätzlich gilt hier die obere Ab-

richtung (jedoch nur, wenn der Ar-

deckung einschliesslich der inneren

beitnehmer vorher die Baustelle

Auskleidung bei einer Gesamtbe-

verlassen hatte)

rechnungsfläche bis zu 5 m2 des ein-

Zuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

100%

zelnen Bottichs. Die äussere Wand

b) Bei Flächen von 100 qm und mehr

gilt nur, wenn keine Anschluss-

in einem Raum, 1 Mann

wände im Raum sind

Reduktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

10%

C. Trennwände

Steinzeugzuschlag bei Wandplatten

9, m2

12/12 Siegesdorfer Wände, 6 cm dick

Zuschlag für Coupe bei Sechseckstift

einseitig gemessen, beidseitig gefugt 165, m2

und Sechseckpaletten

20,m1

Kehle doppelseitig gemessen Zuschlag

11, m1

Badewanne einbauen

Türrahmen aus Zargsteinen herstel-

1 Seite

87, St.

len,

einschliesslich Einbau von

2 Seiten

117,St.

Schliessblechen und Fitschen

3 Seiten

145, St.

Zuschlag

165, St.

Badewanne schief

Duschbecken, die aus Formstücken

1 Seite

151, St.

hergestellt wurden

2 Seiten

151, St.

Zuschlag

44, St.

3 Seiten

181, St.

15/15 Duplex-Janusplatten ohne Hohl-

Duschbecken einbauen

kehlsockel, einseitig gemessen, beid-

1 Seite

48, St.

seitig gefugt in einem Raum

2 Seiten

72, St.

1 Wand

240, m2

3 Seiten

95, St.

2 Wände

234, m2

Fussnische herstellen

54, St.

3 Wände und mehr

218, m2

Revisionsrahmen einbauen

54, St.

Vorgefertigte Trennwände ohne Hohl-

Plattenarbeiten an Sturzen (wenn

kehlsockel, einseitig gemessen, beid-

mehr als eine Platte breit), Decken,

seitig gefugt in einem Raum

Bögen, Gewölben und mehr als

1 Wand

220, m2

30% überhängenden Wänden

2 Wände

215, m2

Zuschlag

50%

3 Wände und mehr

155, m2

Schaufensterauslagen, stufenförmige

Trennwände mit Luxklammern her-

Ausführung

Zuschlag

50%

gestellt ohne Hohlkehlsockel, ein-

Ueberhôhe von 2,20 ml 3,45

ml

seitig gemessen, beidseitig gefugt,

(inkl. Gerüst erstellen) auf ganze

in einem Raum

Wand (vom Boden gemessen) . . .

1 Wand

320, m2

Zuschlag

9, m2

2 Wände

315, m2

Bei Höhe über 3,45 m1 . . . .

Zuschlag

18, m2

3 Wände

280, m2

(Gerüst erstellen bei mehr als 3,45 m1

4 Wände und mehr

260, m2

nicht einbegriffen. Material muss

Aufstellen von Türzargen

95, St.

auf Arbeitshöhe gebracht werden)

Wie vor, jedoch bei Verwenden von

Fensterbänke ohne Wandplattenan-

Luxklammern

110, St.

schluss aus Wandplatten

Abdeckleisten, Eckleisten, Kehlen und

1 Platte

45, m1

Stiftwinkel

Zuschlag

8, m1

2 Platten

50, m1

Bei den Trennwänden ist das Einlegen

3 Platten

55, m1

und Verankern des Eisendrahtes

Heizkörpernischen, die nicht mit

einbegriffen

Wandverkleidung zusammenhängen

Steinzeughohlkehlsockel werden dop-

und wo keine anderen Plattenarbei-

pelseitig gemessen. Tarif siehe unter

beiten im gleichen Raume sind

Sockel

Zuschlag

10%

Besondere Arbeiten bei Wandbe-

Türrahmen mit Laibung und Sturz,

lägen und Trennwänden

soweit sie

nicht mit normaler

Ausfugen mit Fugeisen

14, m2

Wandverkleidung zusammenhängen

Supplementar-Antragen bei mehr als

Zuschlag

25%

15 mm Stärke

Seifenschalen,

Klosettroller

usw.,

Zuschlag pro cm/m2

15, m2

wenig oder stark vertieft

27, St.

Rolladenhalter und Kaminbüchse ein-

mit Ausfugen mit Fugeisen

setzen (ohne Oeffnung aushauen) .

54, St.

waagerecht

280, m2

Bei Kühischränken, falls der Kühl-

hochkantig

290, m2

schrank als einzige Arbeit im Im-

15/30 Platten werden verrechnet wie

möbel ausgeführt wird, auf ganze

10/20 und 12/25 Platten

Arbeit Zuschlag

20%

Die Preise für Fassaden verstehen sich

Industrieräume

nur für Erdgeschosse, bei anderen

Höhen wird Gerüst gestellt und

Wandbeläge in Industrieräumen, wo

Material auf Arbeitshöhe gebracht.

zahireiche Rohre oder Maschinen

Ueber 10 qm zusammenhängend,

an der zu bekleidenden Wand eine

ohne irgendeine Behinderung, wie

Behinderung darstellen

Zuschlag

20%

Fenster, Gesimse usw.

wie vor, Bodenbeläge

Zuschlag

15%

Im Mörtelverfahren

Reduktion

25%

Wandplatten 15/15 cm als Treppen-

E. Bodenbeläge

wandverkleidung

117, m2

mit oder ohne Fuge, mit oder ohne

wie vor, mit unterhauen

135, m2

Rahmen

60,m2

Maschinensockel einkleiden, Entlöh-

10/10 Viereck

60, m2

nung entsprechend dem jeweiligen

10/10 15/15 Sechseck

76, m2

Fassadenpreis

Achteckplatten

81, m2

Schwimmbäder

Rechteckplatten 5/10

140, m2

12/12 Viereck

52, m2

Ueberlaufrinne

einschl. Zwischen-

7,5/15

55, m2

flies-sowie Beckenrandstein (Zwi-

15/15 15/30

47,  m2

schenfliese massgerecht geliefert) . . 185, m1

15/15, 3,5 stark

Zuschlag

6, m2

Beckenrandstein

65, m1

15/15 gekörnt

Zuschlag

10%

D. Fassaden

5/20 glasiert und unglasiert

100, m2

10,8/10,8 aus Steingut inkl. Wässern

Löcher, farbiges Ausfugen und nor-

und Ausfugen

71, m2

mâles bis 1,5 cm Stärke Antragen

20/20 30/30 Zement, Terrazzo, As-

der Wände

phalt, Coupe einbegriffen, wenn

Stift, Glas- und Lawastift

240, m2

Maschine gestellt inkl. Scheibe . . .

45, m2

Stift, einschl. Glas- und Lawastift,

20/20 30/30 Terrazzo mit Marmor-

wenn nur Pfeiler

278, m2

einlagen

51, m2

Paletten, Kombistift usw

244, m2 über 30/30

60, m2

Paletten, wenn nur Pfeiler

282, m2

Diagonal verlegen: sämtliche Platt-

Wenn Stift, Glas- und Lawastift, Pa-

sorten ausser Stift und Paletten...

letten mit Klebstoff auf fertige, auf

Zuschlag

20%

Stichmass ausgerichtete Wände ge-

Schneiden der Platten auf Diagonale

klebt werden

Reduktion

80, m2

ausser Stift und Paletten

7, m1

Auf nicht auf Stichmass ausgerichtete

Flechtmuster mit kleinen Einlagen.

Wände, Zuschlag für Coupe

20, m1

Zuschlag

35%

Gedecke an Fassaden sowie über-

hängende Wände

Zuschlag

50%

Filets vor dem Ausgleich, wenn Fond

Fassaden 10/20, 12/25

148, m2

oder

Ausgleichplatten

gehauen

mit Ausfugen mit Fugeisen

160, m2

werden müssen

10/10 cm

230, m2 Filets 2,5/10 bei 10/10 Platten

mit Ausfugen mit Fugeisen

280, m2

Zuschlag

10%

5/20, 6/24 waagerecht

240, m2

Filets 5/10 bei 10/10 Platten

5/20, 6/24 hochkantig

250, m2

Zuschlag

10%

Filets 2,5/10 bei 15/15 Platten

Scharfe Coupe von Stift und Paletten

Zuschlag

15%

bei Winkeleisen (Türabschlüssen

Filets 5/10 bei 15/15 Platten

ausgeschlossen), Teppichrahmen,

Zuschlag

15%

HKS

11, m1

Natursteinplatten 15/30, 18/18 20/30

Stiftwinkel an Bodenbelagen

23, m1

10/20 normal auf Fuge oder Ver-

Platten spezielles Format wie To-

band verlegt

53, m2

mettes Gothikmuster, herzförmig

Natursteinplatten

15/30

Fischgrat

usw. inkl. eventuelles Wässern

85, m2

verlegt

63, m2

Herzförmig 

Kleinformat, Gothik-

Natursteinplatten bis 32,5/32,5 inkl

42, m2

muster, annähernd 10/10

100, m2

Natursteinplatten über 32,5/32,5 . . .

48, m2

10/10 Bodenplatten Serie Daphne o.ä.,

Natursteinplatten in Bahnen verlegt,

wo 4 zusammengelegte Platten ein

in Werkslängen von 5, 10 oder 15,

Muster bilden

93, m2

20 cm Breite

70, m2

Bodenplatten normal verlegt, ausfu-

Natursteinplatten

verschiedener

gen mit weissem Zement Zuschlag

11, m2

Grëssen,

unregelmässig

verlegt,

Grossfliesen Cérabati ohne Spalten

nicht in Bahnen

140, m2

15/30 cm

65, m2

Sämtliche Sorten von Naturstein-

30/50 cm

80, m2

platten bis 20 qm

Zuschlag

20%

15/30 und 30/50 gemischt

100, m2

21 qm  49 qm

Tarif

Ausfugen mit Fugeisen, wenn verlangt

10, m2

über 50 qm ein Mann, ein Raum

Reduktion

10%

F. Verlegen von Stift, Glasstift

Natursteinplatten bruchrauh

und Paletten im Dünnbettver-

Zuschlag

10%

fahren

Unter Natursteinplatten verstehen

bei 20 qm und mehr, in einem Raum.

sich Solnhofen, Marmor, Terrazzo

Reduktion

10%

usw.

Zuschlag für Anpassen bei Eisentür-

G. Stufenbeläge aller Fabrikate

zargen ab Plattengrösse 10/10 cm

a) Gerade Stufen

sowie sämtliche Sechseckplatten..

15/15 bis 30/30

60, m1

pro Zarge

32, Fr.

10/20 und 10/30

87, m1

Boden- und

Klinkerplatten

ohne

10/10 cm

113, m1

Spalten normal verlegt 10/20, 12/25

54, m2

5/20 unglasiert und glasiert

143, m1

Klinkerplatten ohne Spalten normal

15/30 cm glasiert

71, m1

verlegt 6,5/20, 6,5/25, 8/24

80, m2

Stift 2/2 cm bis zu 20 qm, ein Raum

60, m2

b) Wendelstufen

von 21 100 qm, ein Raum

55, m2

15/15 bis 30/30

85, m1

von 101 und mehr, ein Raum

50, m2

10/20 und 10/30

120, m1

Sechseck-,

Kombi

und

Glasstift

10/10 cm

169, m1

2/2 cm

65, m2

5/20 unglasiert und glasiert

196, m1

Reliefmosaik 5/5 cm

65, m2

15/30 glasiert

100, m1

Sechseckpaletten 5/5 auf Papier

55, me

Paletten 5/5

49, m2 c) Runde sowie einseitig und beid-

5/10 auf Papier geklebt

65, m2

seitig freistehende Wendeltreppe

Verlegen von Paletten mit Filetein-

15/15 bis 30/30

115,m1

lagen aus anderen Plattenstärken

10/20 und 10/30

170, m1

50/50 bis 100/100 cm Pannomuster

98, m2

10/10 cm

228,m1

Zuschlag für Diagonalverlegung bei

5/20 unglasiert und glasiert

250, m1

Stift und Paletten

11, m1

15/30 glasiert

135, m 1

Stufen mit anormaler Tritthöhe (zu-

Bei Trittstufen aus einem Stück wird

sätzlicher Streifen) gelten als Wen-

der Retour halb gemessen

delstufen

Unter Natursteinen verstehen sich

Zusätzliche Hinterlegplatte (Pavés)

Tritte aus Solnhofen, Marmor, Ter-

je 5 cm

Zuschlag

9, m1

razzo usw.

Bei Eckplatten wird Retour mitge-

H. Fensterbänke

messen

Trittnasen-Abschluss 15/15, 15/30,

Natursteinplatten, Stosstritte aus an-

30/30

38, m1

dern Platten

Trittnasen auf Gehrung geschnitten .

75, m1

5/15

125, m1 Fensterbänke in Klinkerplatten längs-

10/15

110, m1

seitig verlegt

15/15

100, m1

1 Platte breit

50, m1

Tritte mit Stossplatte auf Mass

2 Platten breit

60,m1

hergestellt inkl. das eventuelle

3 Platten breit

75, m1

Ausgleichen der Betontritte

Rinnen 10/10 aus fertigen Rinnplatten

22, m1

Rinnen 15/15 aus fertigen Rinnplatten

18, m1

Normale Tritte

Rinnen aus HKS = HKS Preis

Platten10/10, 10/20, 10/30, 15/30 und

a) unter 1,05 m Länge der Auftritt-

30/30 längsseitig oder breitseitig

platten

61, m1

verlegt

b) liber 1,05  1,50 m Länge der

1 Platte tief

50, m2

Auftrittplatten

73, m1

2 Platten tief

60, m2

c) liber 1,50 m Länge der Auftritt-

3 Platten tief

75, m1

platten

84, m1

I. Sockel

Gewendelte Tritte

Antragen und gegebenenfalls Gips ab-

a) unter 1,05 m Länge der Auftritt-

spitzen einbegriffen

platten

73, m1

10/10 Stehsockel

20, m1

b) liber 1,05 1,50 m Länge der

10/10 HKS, 10/15 + 15/15

25, m1

Auftrittplatten

84, m1

10/15 + 15/15 Stehsockel

15, m1

c) über 1,50 m Länge der Auftritt-

7,5/15 + 10/20 Stehsockel langseitig

14, m1

platten

95, m1

7,5/15 + 10/20 Stehsockel hochkantig

27, m1

Alle Stufen mit HKS als Stosstritt

Paletten als Stehsockel bis 10 cm hoch

35, m1

Coupe an der Auftrittplatte Zuschlag

13, m1

Sockel 5/10 cm

ohne Coupe an der Auftrittplatte

hochkantig

33, m1

Zuschlag

8, m1

längsseitig

20, m1

Stufen werden nach ihrer grössten

Paletten als Stehsockel bis 10 cm hoch

Länge gemessen

auf Fugenschnitt

40, m 1

Wenn Trittplatten in anderer Farbe

Kehlsockel 3/10, 3/15, 3/20 + 5/10 .

25, m1

wie Stossplatten verfugt werden

6,m1

Stifthohlkehlsockel bis 10 cm hoch . . 110, m1

Stifttreppen und Contremarche ohne

Natursteinsockel

19, m1

Nasenvorstand auf der Baustelle

Sockel aus Stift oder Glasstift bis

hergestellt

160, m1

10 cm hoch

40, m1

Tritte auf Mass hergestellt, wo Stoss-

Durch Gefälle bedingtes Schneiden an

tritt aus anderen Platten herge-

Hohlkehlsockel

Zuschlag

80%

stellt

an Stehsockel

Zuschlag

40%

5/15

60, m1 Treppensockel (Limon) mit Antragen

10/15

45, m1

gegebenenfalls Gips abspitzen ein-

15/15

35, m1

begriffen

65, m1

10/10 mit Unterhauen

65, m1

Unter Natursteinplatten verstehen

10/10 mit Unterhauen Fugenschnitt .

86, m1

sich Solnhofen, Marmor, Terrazzo

10/10 abgestuft

50, m1

usw.

10/20 15/15 mit Unterhauen

50, m1 Winkeleisen

16, m1

10/20 15/15 mit Unterhauen Fugen-

Teppichrahmen verlegen pro Stück .

54, St.

schnitt

70, m1

Mörtel aus der Dehnungsfuge aus-

10/20 15/15 abgestuft

45, m1

schneiden, sowie die Fuge aus-

Limon aus Platten ohne Verlegen des

kitten

80, m1

Stufenbelages

Zuschlag

16, m1

Sichtbare scharfgehauene Platten not-

Natursteintreppensockel

fabrikge-

wendig zur Erreichung des Fugen-

passt

schnittes in Maschinenhäusern und

schräg

40, m1

dergleichen, bei Schränken, Tren-

abgestuft

52, m1

nungs- und Dehnungsfugen sowie

Limon aus Stift bis 10 cm Höhe abge-

Winkeleisen

6, m1

stuft

109, m1 Damit ist kein Zuschlag für scharf-

Limon aus Stift schräg oder waage-

kantigen Hau an Winkeleisen, Tür-

recht bis unter Flacheisen von

schwellen, Mattenrahmen usw. ge-

Treppenrampe bis zu einer Höhe

meint

von 15 cm

152,m2

Limon aus Paletten 10 cm hoch, abge-

Stundenlohn bei Spezialarbeiten,

stuft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

87, m1

d. h. Arbeiten an Kaminen, Bilder

Limon aus Paletten 10cm hoch, schräg 130, m1

in Stiftmosaik usw

68, St.

Die angegebenen Preise für Boden-

Treppensockel, wenn

in anderer

beläge verstehen sich für eine Ge-

Farbe wie Tritt verfugt wird . . . . .

samthöhe von

Zuschlag

6, m1

4 cm bei einer Plattenstärke bis zu

Unter Natursteinplatten

verstehen

18 mm

sich Solnhofen, Marmor, Terrazzo

6 cm bei einer Plattenstärke von

usw.

18 bis 22 mm

J. Besondere Arbeiten

7 cm bei einer Plattenstärke von

Estrich bis zu emer Stärke von 3 cm

22 bis 30 mm

Nachträgliche Anschlüsse

(Türrah-

herstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

45, m2

men, Fensterbänke usw.) werden

Beton herstellen pro qm, je 1 cm hoch

2,50 m2

im Tagelohn ausgeführt

Bodenbeläge 10/10 mit 4 und mehr

K. Isolierarbeiten

Farben pro qm (Ausgleich nicht

als zusätzliche Farbe zu betrachten)

Verlegen von Poresta, Bergla, Sillan,

Zuschlag

15%

Coco-Matten usw. . . . . . . . . . . . . . . .

6, m2

Coupe bei Sechseckstift und Sechs-

Verlegen von Strohmatten . . . . . . . . .

11, m2

eckplatten . . . . . . . . . . . .

Zuschlag

15,m1

Verlegen von Dachpappe. . . . . . . . . . . .

6, m2

(einschliesslich Verlegen von ge-

Verlegen von Drahtgeflecht . . . . . . . .

6, m2

lieferten Passtücken)

Verarbeiten von Lithoperl und Ver-

miculite pro cm/m2. . . . . . . . . . . . . .

6, m2

Bei Treppensockel aus Naturstein,

Hochstellen der Isolierung an den

wenn vom Plattenleger von nor-

Wänden bis 10 cm. . . . . . . . . . . . . . .

2,50 m1

malen Platten geschnitten und ge-

Wenn Isolierung vorhanden, Verlege-

passt

schwierigkeits zuschlag (nicht wenn

a) gestufter Sockel . . . . . . . . . . . . . . . .

78, m1

eine Bitumenisolierung oder Estrich

b) Limon schräg . . . . . . . . . . . . . . . . . .

105, m1

vorhanden ist) . . . . . . . . . . . . . . . . .

7, m2

Beimischen von chemischen Produk-

N. Aussenarbeiten

ten zum normal Mörtel, wenn vom

Wenn Aussenarbeiten als alleinige

Arbeitgeber verlangt

Arbeit ausgeführt werden, sind die

zum Verlegen . . . . . . . . . . . .

Zuschlag

3,50 m2

durch schlechte Wetterverhältnisse

zum Ausfugen . . . . . . . . . . . .

Zuschlag

3,50 m2

bedingte Ausfallstunden zu Lasten

wie vor, bei Sockelplatten . Zuschlag

2, m2

des Arbeiteebers.

L. Kleinarbeiten

Kleinarbeit bis zu 400 Fr. . . Zuschlag

50%

O. Sonderarbeiten

Bei Reparaturarbeiten voller Tage-

lohn zugesichert

Alle nicht nach Tarif auszuführenden

Arbeiten sind als Spezialarbeiten

M. Bewohnte Räume

zu betrachten.

Bei Arbeiten in bewohnten Häusern

oder im Betrieb befindlichen Werk-

P. Verfugen von Boden- und

stätten, wo eine Arbeitsbehinde-

Wandbelägen

rung entsteht, wird diese Behinde-

Wenn nicht vom Fliesenleger ausge-

rung im Stundenlohn entlöhnt,

führt: Reduktion

Behinderung wird vom Arbeit-

bei Wand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

9, m2

geber bescheinigt.

bei Boden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5, m2

Règlement grand-ducal du 8 septembre 1971 portant modification de l´arrêté grand-ducal

du 3 novembre 1960 concernant

le contrôle des viandes tel que cet arrêté a été modifié

dans la suite.

Nous JEAN, par la grâce de Dieu, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau, etc., etc., etc.;

Vu la loi du 25 septembre 1953 ayant pour objet la réorganisation du contrôle des denrées alimentaires;

Vu la loi du 9 août 1971 complétant la loi du 25 septembre 1953 ayant pour objet la réorganisation du

contrôle des denrées alimentaires, boissons et produits usuels;

Vu l´arrêté grand-ducal du 3 novembre 1960 concernant le contrôle des viandes;

Vu le règlement grand-ducal du 9 septembre 1965 complétant l´arrêté grand-ducal du 3 novembre

1960 concernant le contrôle des viandes par un chapitre relatif à des problèmes sanitaires en matière

d´échanges de viandes fraîches entre le Grand-Duché de Luxembourg et les autres Etats membres de la

Communauté Economique Européenne;

Vu l´avis de la Chambre de commerce;

Vu l´avis de la Chambre des métiers;

Vu l´avis de l´organisme ff. de Chambre d´agriculture;

Vu l´article 27 de la loi du 8 février 1961 portant organisation du Conseil d´Etat et considérant qu´il

y a urgence;

Sur le rapport de Notre Ministre de la Santé Publique et après délibération du Gouvernement en

Conseil;

Arrêtons

Vous souhaitez savoir comment cette disposition s'applique à votre dossier ?

Analysez ce texte législatif avec la jurisprudence, la doctrine et les dispositions connexes dans Legislator AI.

Ouvrir dans Legislator →