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WoZSenkV 1986 DE

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

4 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (4 Artikel)

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

Ist der Zinssatz für Baudarlehen und Annuitätsdarlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln durch die Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung vom 26. Juli 1982 (BGBl. I S. 1009) auf über 7 vom Hundert erhöht worden, wird er vom 1. Oktober 1986 an auf 7 vom Hundert herabgesetzt.

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 in Kraft.

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986

Auf Grund des § 87a Abs. 5 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1284) und auf Grund des § 38 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 1985 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1185) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates

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