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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten

1 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ägypten deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen sind.Der Reichsminister der Justiz

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