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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien
1 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Gesetzestext (1 Artikel)
Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien
(XXXX) Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien
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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.Der Reichskanzler