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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze (vertlaständg)

4 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (4 Artikel)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze

Der Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, am 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen in Kraft.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen

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