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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

4 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (4 Artikel)

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Präsidenten/den Präsidentinnen der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes unddes Zentralamtes für Mobilfunk den Leitern/den Leiterinnen des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie den Rektoren/den Rektorinnen der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

der Oberpostdirektionen,

des Fernmeldetechnischen Zentralamtes und

des Zentralamtes für Mobilfunk

des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

Deutsche Bundespost TELEKOM Der Vorstand

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