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Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

7 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Auf Vorschlag der Bundesregierung bestimme ich

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich um das deutsche Volk hervorragend verdient gemacht haben, kann von der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsbegräbnis gewährt werden.

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Neben oder an Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Anordnungen nach I und II trifft der Bundespräsident.

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und Staatsakten obliegt dem Bundesminister des Innern; für Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts kann der Bundespräsident den Präsidenten dieser Verfassungsorgane die Durchführung übertragen.

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Staatsbegräbnisse und Staatsakte auf Grund landesrechtlicher Anordnung bleiben unberührt.

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