Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck
Inhaltsübersicht (14)
Gesetzestext (14 Artikel)
Der Ausbildungsberuf Medientechnologe Siebdruck und Medientechnologin Siebdruck wird 1.nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und2.nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 41 „Siebdrucker“ der Anlage B 1 der Handwerksordnungstaatlich anerkannt.
nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 41 „Siebdrucker“ der Anlage B 1 der Handwerksordnung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Die Berufsausbildung gliedert sich in 1.Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,2.zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie3.eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.
Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 sowie
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1: 1.Planen des Ablaufs von Druckaufträgen,2.Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung,3.Vorbereiten des Siebdruckprozesses,4.Steuern des Siebdruckprozesses,5.Siebdruckweiterverarbeitung,6.Drucktechnologien und -prozesse,7.Instandhalten von Druckmaschinen;Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II: 1.zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I: I.1Standardisierter Siebdruck,I.2Druckveredelung,I.3Produktbearbeitung,I.4Druckweiterverarbeitung,I.5Kundenberatung,I.6Schneidplotttechnik,I.7Transfertechnik,I.8Rotativer Siebdruck,I.9Tampondruck,I.10Datenvorbereitung Digitaldruck,I.11Großformatiger Digitaldruck;2.eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II: II.1Bogensiebdruck,II.2Rollensiebdruck,II.3Körpersiebdruck,II.4Technischer Siebdruck,II.5Textilsiebdruck,II.6Keramischer Siebdruck,II.7Glassiebdruck;Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1: 1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,4.Umweltschutz,5.Betriebliche Kommunikation.
Planen des Ablaufs von Druckaufträgen,
Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung,
Vorbereiten des Siebdruckprozesses,
Steuern des Siebdruckprozesses,
Siebdruckweiterverarbeitung,
Drucktechnologien und -prozesse,
Instandhalten von Druckmaschinen;
zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I: I.1Standardisierter Siebdruck,I.2Druckveredelung,I.3Produktbearbeitung,I.4Druckweiterverarbeitung,I.5Kundenberatung,I.6Schneidplotttechnik,I.7Transfertechnik,I.8Rotativer Siebdruck,I.9Tampondruck,I.10Datenvorbereitung Digitaldruck,I.11Großformatiger Digitaldruck;
Standardisierter Siebdruck,
Druckveredelung,
Produktbearbeitung,
Druckweiterverarbeitung,
Kundenberatung,
Schneidplotttechnik,
Transfertechnik,
Rotativer Siebdruck,
Tampondruck,
Datenvorbereitung Digitaldruck,
Großformatiger Digitaldruck;
eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II: II.1Bogensiebdruck,II.2Rollensiebdruck,II.3Körpersiebdruck,II.4Technischer Siebdruck,II.5Textilsiebdruck,II.6Keramischer Siebdruck,II.7Glassiebdruck;
Bogensiebdruck,
Rollensiebdruck,
Körpersiebdruck,
Technischer Siebdruck,
Textilsiebdruck,
Keramischer Siebdruck,
Glassiebdruck;
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Betriebliche Kommunikation.
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.
(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen 1.Arbeitsplanung und2.Siebdrucktechnikstatt.
Arbeitsplanung und
Siebdrucktechnik
(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,b)Druckdaten und Druckformen zu erstellen und zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,c)Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und Druckmaschinen im Druckprozess zu berücksichtigen,d)siebdruckspezifische Berechnungen durchzuführen;2.der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,b)Druckdaten und Druckformen zu erstellen und zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,c)Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und Druckmaschinen im Druckprozess zu berücksichtigen,d)siebdruckspezifische Berechnungen durchzuführen;
Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
Druckdaten und Druckformen zu erstellen und zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,
Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und Druckmaschinen im Druckprozess zu berücksichtigen,
siebdruckspezifische Berechnungen durchzuführen;
der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
(5) Für den Prüfungsbereich Siebdrucktechnik bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)in der Siebdruckvorstufe Daten zu übernehmen, Produktionsdaten zu erstellen und zu bearbeiten, Siebdruckformen herzustellen und zu prüfen,b)Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten, das Druckergebnis unter Berücksichtigung von Druckfarben, Bedruckstoffen und Maschineneinstellungen abzustimmen und den Fortdruck zu starten,c)Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks durchzuführen, Parameter zu messen, zu prüfen und Ergebnisse zu dokumentieren sowie den Druckprozess und das Druckergebnis zu optimieren;2.der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren;3.die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)in der Siebdruckvorstufe Daten zu übernehmen, Produktionsdaten zu erstellen und zu bearbeiten, Siebdruckformen herzustellen und zu prüfen,b)Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten, das Druckergebnis unter Berücksichtigung von Druckfarben, Bedruckstoffen und Maschineneinstellungen abzustimmen und den Fortdruck zu starten,c)Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks durchzuführen, Parameter zu messen, zu prüfen und Ergebnisse zu dokumentieren sowie den Druckprozess und das Druckergebnis zu optimieren;
in der Siebdruckvorstufe Daten zu übernehmen, Produktionsdaten zu erstellen und zu bearbeiten, Siebdruckformen herzustellen und zu prüfen,
Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten, das Druckergebnis unter Berücksichtigung von Druckfarben, Bedruckstoffen und Maschineneinstellungen abzustimmen und den Fortdruck zu starten,
Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks durchzuführen, Parameter zu messen, zu prüfen und Ergebnisse zu dokumentieren sowie den Druckprozess und das Druckergebnis zu optimieren;
der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren;
die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.
(1) Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschluss- und Gesellenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.
(3) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1.Siebdruckproduktion,2.Auftragsplanung und Kommunikation,3.Prozesstechnologie und4.Wirtschafts- und Sozialkunde.
Siebdruckproduktion,
Auftragsplanung und Kommunikation,
Prozesstechnologie und
Wirtschafts- und Sozialkunde.
(4) Für den Prüfungsbereich Siebdruckproduktion bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)mehrfarbige Siebdruckprodukte unter Einbeziehung der Siebdruckvorstufe und Siebdruckformherstellung zu fertigen,b)seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren;2.der Prüfling soll ein Prüfungsstück entsprechend der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2 anfertigen, dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen;3.die Prüfungszeit beträgt zwölf Stunden.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)mehrfarbige Siebdruckprodukte unter Einbeziehung der Siebdruckvorstufe und Siebdruckformherstellung zu fertigen,b)seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren;
mehrfarbige Siebdruckprodukte unter Einbeziehung der Siebdruckvorstufe und Siebdruckformherstellung zu fertigen,
seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren;
der Prüfling soll ein Prüfungsstück entsprechend der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2 anfertigen, dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen;
die Prüfungszeit beträgt zwölf Stunden.
(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsplanung und Kommunikation bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert zu planen und zu dokumentieren,b)Arbeitsschritte als integrierten Produktionsablauf unter Einbeziehung von Informationen der vor- und nachgelagerten Produktionsbereiche zu planen,c)Auftragsdaten zu strukturieren, auszuwerten und zu dokumentieren,d)Eigenschaften von Materialien, Druckfarben und Bedruckstoffen sowie deren Wechselwirkungen untereinander und mit den eingesetzten Druckmaschinen zu berücksichtigen,e)planungsrelevante Berechnungen durchzuführen;2.der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert zu planen und zu dokumentieren,b)Arbeitsschritte als integrierten Produktionsablauf unter Einbeziehung von Informationen der vor- und nachgelagerten Produktionsbereiche zu planen,c)Auftragsdaten zu strukturieren, auszuwerten und zu dokumentieren,d)Eigenschaften von Materialien, Druckfarben und Bedruckstoffen sowie deren Wechselwirkungen untereinander und mit den eingesetzten Druckmaschinen zu berücksichtigen,e)planungsrelevante Berechnungen durchzuführen;
Arbeitsprozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert zu planen und zu dokumentieren,
Arbeitsschritte als integrierten Produktionsablauf unter Einbeziehung von Informationen der vor- und nachgelagerten Produktionsbereiche zu planen,
Auftragsdaten zu strukturieren, auszuwerten und zu dokumentieren,
Eigenschaften von Materialien, Druckfarben und Bedruckstoffen sowie deren Wechselwirkungen untereinander und mit den eingesetzten Druckmaschinen zu berücksichtigen,
planungsrelevante Berechnungen durchzuführen;
der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
(6) Für den Prüfungsbereich Prozesstechnologie bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Druckverfahren hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zuzuordnen,b)verfahrensspezifische Parameter sowie Produktionsbedingungen in Bezug auf Druckmaschinen, Materialien, Bedruckstoffe, Druckfarben einschließlich Farbmischsysteme sowie Trocknung, betriebliche Rahmenbedingungen und Produktionsvorgaben zu berücksichtigen und zu nutzen,c)qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimierung von Druckergebnissen anzuwenden; prozessbezogene Mess- und Kontrollelemente zu nutzen,d)die sich aus den eingesetzten Techniken ergebenden Produktionsmöglichkeiten zu nutzen,e)Anforderungen der Druckweiterverarbeitung zu berücksichtigen,f)Funktionen von Maschinenelementen sowie Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen zu beurteilen,g)prozessbezogene Berechnungen durchzuführen;2.der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Druckverfahren hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zuzuordnen,b)verfahrensspezifische Parameter sowie Produktionsbedingungen in Bezug auf Druckmaschinen, Materialien, Bedruckstoffe, Druckfarben einschließlich Farbmischsysteme sowie Trocknung, betriebliche Rahmenbedingungen und Produktionsvorgaben zu berücksichtigen und zu nutzen,c)qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimierung von Druckergebnissen anzuwenden; prozessbezogene Mess- und Kontrollelemente zu nutzen,d)die sich aus den eingesetzten Techniken ergebenden Produktionsmöglichkeiten zu nutzen,e)Anforderungen der Druckweiterverarbeitung zu berücksichtigen,f)Funktionen von Maschinenelementen sowie Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen zu beurteilen,g)prozessbezogene Berechnungen durchzuführen;
Druckverfahren hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zuzuordnen,
verfahrensspezifische Parameter sowie Produktionsbedingungen in Bezug auf Druckmaschinen, Materialien, Bedruckstoffe, Druckfarben einschließlich Farbmischsysteme sowie Trocknung, betriebliche Rahmenbedingungen und Produktionsvorgaben zu berücksichtigen und zu nutzen,
qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimierung von Druckergebnissen anzuwenden; prozessbezogene Mess- und Kontrollelemente zu nutzen,
die sich aus den eingesetzten Techniken ergebenden Produktionsmöglichkeiten zu nutzen,
Anforderungen der Druckweiterverarbeitung zu berücksichtigen,
Funktionen von Maschinenelementen sowie Maßnahmen zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen zu beurteilen,
prozessbezogene Berechnungen durchzuführen;
der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;2.der Prüfling soll praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;
der Prüfling soll praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Prüfungsbereich Siebdruckproduktion50 Prozent,2.Prüfungsbereich Auftragsplanung und Kommunikation20 Prozent,3.Prüfungsbereich Prozesstechnologie20 Prozent,4.Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent.
1.Prüfungsbereich Siebdruckproduktion50 Prozent,
2.Prüfungsbereich Auftragsplanung und Kommunikation20 Prozent,
3.Prüfungsbereich Prozesstechnologie20 Prozent,
4.Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent.
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.im Prüfungsbereich Siebdruckproduktion mit mindestens „ausreichend“,3.in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und4.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“bewertet worden sind.
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Siebdruckproduktion mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
(1) Die im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikation Tampondruck oder Großformatiger Digitaldruck nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 kann als Zusatzqualifikation vermittelt werden.
(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die in der Anlage Abschnitt B Nummer 1 enthaltene sachliche Gliederung entsprechend.
(1) Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschluss- oder Gesellenprüfung gesondert geprüft, wenn die in der Anlage Abschnitt B Nummer 1 enthaltenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend vermittelt worden sind.
(2) Für die Prüfung der Zusatzqualifikation bestehen folgende Vorgaben: 1.Der Prüfling soll für die Zusatzqualifikation Tampondruck nachweisen, dass er mehrfarbige Tampondruckprodukte unter Einbeziehung der Vorstufe und Formherstellung fertigen kann;2.der Prüfling soll für die Zusatzqualifikation Großformatiger Digitaldruck nachweisen, dass er mehrfarbige großformatige Digitaldruckprodukte unter Einbeziehung der Datenbearbeitung herstellen kann;3.für die gewählte Zusatzqualifikation gilt: a)der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen,b)die Prüfungszeit beträgt vier Stunden.
Der Prüfling soll für die Zusatzqualifikation Tampondruck nachweisen, dass er mehrfarbige Tampondruckprodukte unter Einbeziehung der Vorstufe und Formherstellung fertigen kann;
der Prüfling soll für die Zusatzqualifikation Großformatiger Digitaldruck nachweisen, dass er mehrfarbige großformatige Digitaldruckprodukte unter Einbeziehung der Datenbearbeitung herstellen kann;
für die gewählte Zusatzqualifikation gilt: a)der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen,b)die Prüfungszeit beträgt vier Stunden.
der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen,
die Prüfungszeit beträgt vier Stunden.
(3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
(4) Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung der Zusatzqualifikation ist eine gesonderte Bescheinigung zu erteilen.
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können, wenn noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragsparteien dies vereinbaren, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Siebdrucker/zur Siebdruckerin vom 2. Mai 2000 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 594 - 604)Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Planen des Ablaufs von Druckaufträgen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)a)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollierenb)Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfenc)Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung prüfend)Maschinenbelegung planen und festlegene)Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen und auf Verwendbarkeit prüfenf)Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff, Druckfarbe und Klima, beurteileng)Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Colormanagement, Farbsystemen, Trocknung, Härtung und Veredelung, nutzenh)technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstelleni)Material lagern und innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen62Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)a)Daten erstellen, übernehmen, konvertieren und transferierenb)Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen, dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berücksichtigenc)Originaldaten sichern, daraus Produktionsdaten erzeugen und archivierend)Text-, Bild- und Grafikelemente kombinierene)Einteilungsbogen herstellenf)Nutzen herstellen, standrichtig positionieren, auf Passer prüfen, Kontrollelemente integrieren und als Datensatz oder Kopiervorlage ausgeben und prüfeng)Druckformträger, Gewebe und Gewebespannung auswählen, prüfen und vorbereitenh)Siebdruckform herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigiereni)Siebdruckform reinigen, Druckformträger entschichten und für die Wiederverwendung vorbereiten, dabei Umweltschutzaspekte berücksichtigen263Vorbereiten des Siebdruckprozesses (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)a)Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzenb)Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, abstimmen und andruckenc)Druckfarben und spezielle Verdruckstoffe messen und prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständigkeit und Haftung; für den Druckprozess auf den Bedruckstoff einstellend)Farbverbrauch ermittelne)Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzenf)Mengen- und Formatberechnungen durchführen und Material für den Produktionsprozess bereitstelleng)Bedruckstoffe für den Druckprozess vorbehandelnh)Druckrakel auswählen und vorbereiteni)Druckmaschine, insbesondere Druckform, Materialdurchlauf, Rakeleinstellung, Farbführung und Trockeneinrichtung, auftragsbezogen einrichten144Steuern des Siebdruckprozesses (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)a)Auftrag standgerecht einpassen, andrucken und nach Vorgabe anhand von Druckkontrollelementen abstimmenb)Druckmaschine, insbesondere mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Funktionen, einstellen und prüfenc)Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im Maschinenablauf erkennen und behebend)Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Messparameter auswählen, Messtechnik anwenden, Messresultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur des Fortdruckergebnisses ableitene)Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfahrensspezifischer Druckform, Druckfarbe und Bedruckstoff bei der Änderung von Einstellungen berücksichtigenf)Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstimmen, dabei zeitliche, ökonomische und ökologische Bedingungen berücksichtigeng)Trocknung, insbesondere Farbhaftung, Glanzgrad, Durchtrocknung, prüfen, bei Abweichungen Einstellungen korrigierenh)Fertigungsprozess dokumentieren265Siebdruckweiter- verarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)a)Arbeitsabläufe material- und produktionsbezogen festlegenb)Druckweiterverarbeitungstechniken anwendenc)Fertigungsstörungen identifizieren und behebend)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren66Drucktechnologien und -prozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)a)Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilenb)Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilenc)Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilend)Bedruckstoffe hinsichtlich Verwendbarkeit für den Druckprozess, Lagerung und Druckweiterverarbeitung sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilene)Druckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Produktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilenf)Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und Beleuchtung beurteileng)Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und Normen beachten107Instandhalten von Druckmaschinen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)a)Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfenb)Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Maschinenelementen, prüfenc)Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassend)Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Maschine nach Vorgaben justierene)Wartung durchführen, Verschleißteile austauschenf)Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfeng)Änderungen an Maschineneinstellungen und Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren10
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
1Planen des Ablaufs von Druckaufträgen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)a)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollierenb)Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfenc)Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung prüfend)Maschinenbelegung planen und festlegene)Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen und auf Verwendbarkeit prüfenf)Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff, Druckfarbe und Klima, beurteileng)Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Colormanagement, Farbsystemen, Trocknung, Härtung und Veredelung, nutzenh)technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstelleni)Material lagern und innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen6
Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren
Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen
Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung prüfen
Maschinenbelegung planen und festlegen
Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen und auf Verwendbarkeit prüfen
Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff, Druckfarbe und Klima, beurteilen
Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Colormanagement, Farbsystemen, Trocknung, Härtung und Veredelung, nutzen
technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstellen
Material lagern und innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen
2Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)a)Daten erstellen, übernehmen, konvertieren und transferierenb)Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen, dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berücksichtigenc)Originaldaten sichern, daraus Produktionsdaten erzeugen und archivierend)Text-, Bild- und Grafikelemente kombinierene)Einteilungsbogen herstellenf)Nutzen herstellen, standrichtig positionieren, auf Passer prüfen, Kontrollelemente integrieren und als Datensatz oder Kopiervorlage ausgeben und prüfeng)Druckformträger, Gewebe und Gewebespannung auswählen, prüfen und vorbereitenh)Siebdruckform herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigiereni)Siebdruckform reinigen, Druckformträger entschichten und für die Wiederverwendung vorbereiten, dabei Umweltschutzaspekte berücksichtigen26
Daten erstellen, übernehmen, konvertieren und transferieren
Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen, dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berücksichtigen
Originaldaten sichern, daraus Produktionsdaten erzeugen und archivieren
Text-, Bild- und Grafikelemente kombinieren
Einteilungsbogen herstellen
Nutzen herstellen, standrichtig positionieren, auf Passer prüfen, Kontrollelemente integrieren und als Datensatz oder Kopiervorlage ausgeben und prüfen
Druckformträger, Gewebe und Gewebespannung auswählen, prüfen und vorbereiten
Siebdruckform herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren
Siebdruckform reinigen, Druckformträger entschichten und für die Wiederverwendung vorbereiten, dabei Umweltschutzaspekte berücksichtigen
3Vorbereiten des Siebdruckprozesses (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)a)Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzenb)Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, abstimmen und andruckenc)Druckfarben und spezielle Verdruckstoffe messen und prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständigkeit und Haftung; für den Druckprozess auf den Bedruckstoff einstellend)Farbverbrauch ermittelne)Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzenf)Mengen- und Formatberechnungen durchführen und Material für den Produktionsprozess bereitstelleng)Bedruckstoffe für den Druckprozess vorbehandelnh)Druckrakel auswählen und vorbereiteni)Druckmaschine, insbesondere Druckform, Materialdurchlauf, Rakeleinstellung, Farbführung und Trockeneinrichtung, auftragsbezogen einrichten14
Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzen
Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, abstimmen und andrucken
Druckfarben und spezielle Verdruckstoffe messen und prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständigkeit und Haftung; für den Druckprozess auf den Bedruckstoff einstellen
Farbverbrauch ermitteln
Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzen
Mengen- und Formatberechnungen durchführen und Material für den Produktionsprozess bereitstellen
Bedruckstoffe für den Druckprozess vorbehandeln
Druckrakel auswählen und vorbereiten
Druckmaschine, insbesondere Druckform, Materialdurchlauf, Rakeleinstellung, Farbführung und Trockeneinrichtung, auftragsbezogen einrichten
4Steuern des Siebdruckprozesses (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)a)Auftrag standgerecht einpassen, andrucken und nach Vorgabe anhand von Druckkontrollelementen abstimmenb)Druckmaschine, insbesondere mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Funktionen, einstellen und prüfenc)Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im Maschinenablauf erkennen und behebend)Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Messparameter auswählen, Messtechnik anwenden, Messresultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur des Fortdruckergebnisses ableitene)Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfahrensspezifischer Druckform, Druckfarbe und Bedruckstoff bei der Änderung von Einstellungen berücksichtigenf)Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstimmen, dabei zeitliche, ökonomische und ökologische Bedingungen berücksichtigeng)Trocknung, insbesondere Farbhaftung, Glanzgrad, Durchtrocknung, prüfen, bei Abweichungen Einstellungen korrigierenh)Fertigungsprozess dokumentieren26
Auftrag standgerecht einpassen, andrucken und nach Vorgabe anhand von Druckkontrollelementen abstimmen
Druckmaschine, insbesondere mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Funktionen, einstellen und prüfen
Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im Maschinenablauf erkennen und beheben
Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Messparameter auswählen, Messtechnik anwenden, Messresultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur des Fortdruckergebnisses ableiten
Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfahrensspezifischer Druckform, Druckfarbe und Bedruckstoff bei der Änderung von Einstellungen berücksichtigen
Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstimmen, dabei zeitliche, ökonomische und ökologische Bedingungen berücksichtigen
Trocknung, insbesondere Farbhaftung, Glanzgrad, Durchtrocknung, prüfen, bei Abweichungen Einstellungen korrigieren
Fertigungsprozess dokumentieren
5Siebdruckweiter- verarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)a)Arbeitsabläufe material- und produktionsbezogen festlegenb)Druckweiterverarbeitungstechniken anwendenc)Fertigungsstörungen identifizieren und behebend)Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren6
Arbeitsabläufe material- und produktionsbezogen festlegen
Druckweiterverarbeitungstechniken anwenden
Fertigungsstörungen identifizieren und beheben
Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren
6Drucktechnologien und -prozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)a)Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilenb)Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilenc)Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilend)Bedruckstoffe hinsichtlich Verwendbarkeit für den Druckprozess, Lagerung und Druckweiterverarbeitung sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilene)Druckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Produktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilenf)Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und Beleuchtung beurteileng)Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und Normen beachten10
Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen
Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilen
Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilen
Bedruckstoffe hinsichtlich Verwendbarkeit für den Druckprozess, Lagerung und Druckweiterverarbeitung sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen
Druckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Produktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen
Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und Beleuchtung beurteilen
Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und Normen beachten
7Instandhalten von Druckmaschinen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)a)Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfenb)Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Maschinenelementen, prüfenc)Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassend)Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Maschine nach Vorgaben justierene)Wartung durchführen, Verschleißteile austauschenf)Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfeng)Änderungen an Maschineneinstellungen und Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren10
Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfen
Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Maschinenelementen, prüfen
Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassen
Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Maschine nach Vorgaben justieren
Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen
Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen
Änderungen an Maschineneinstellungen und Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen
1. Auswahlliste I (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2)Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat1234I.1Standardisierter Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1)a)Aufgabenstellung analysieren, standardisierten Prozess anhand der betrieblichen Bedingungen festlegenb)Daten übernehmen, kontrollieren und auf den Standardisierungsprozess anpassenc)Druckkapazitäten ermitteln und für den Standardprozess festlegend)Siebdruckmaschine nach Standards einrichten, Maschinenparameter festlegen und dokumentierene)standardisierte Bedruckstoffe und Druckfarben auftragsbezogen auswählen und festlegenf)standardisierte Siebdruckform zum Druckprodukt auswählen und festlegeng)Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und messtechnisch kontrollieren, nach Prozessstandard auswerten und Ergebnisse dokumentieren 13I.2Druckveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2)a)Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfenb)Siebdruckveredelungsverfahren anwendenc)Effektfarben und Lacke produktspezifisch einsetzend)Eigenschaften von Effektfarben und Lacken, insbesondere Viskosität, prüfene)Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigenf)veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfeng)Veredelungsprozess dokumentieren13I.3Produktbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, auftragsspezifisch für die Produktbearbeitung festlegenb)produktspezifische Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte auswählen und einsetzenc)Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeitend)Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilene)Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführenf)Produkte material- und transportgerecht lagern13I.4Druckweiterverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegenb)Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeitenc)produktspezifische Materialien auswählen und einsetzend)Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüstene)Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und behebenf)Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführeng)Produkte material- und transportgerecht lagern13I.5Kundenberatung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5)a)Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereitenb)Schriftverkehr durchführenc)Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswertend)auftragsbezogene Kosten abschätzen und Angebote erstellene)Daten und Vorlagen für die weitere Verwendung prüfen, bewerten und daraus einen Arbeitsauftrag erstellenf)Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigen13I.6Schneidplotttechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6)a)Daten übernehmen und für die Verwendung im Schneideplotter konvertierenb)Vorlagen vektorisierenc)Gestaltung auf die technischen Möglichkeiten des Schneideplotters abstimmend)Schrift mit grafischen Elementen kombinieren und mit dem Plotter als Schneidefilm herstellene)Schrift und grafische Elemente in Selbstklebefolie schneiden, entgittern und produktspezifisch weiterverarbeiten13I.7Transfertechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7)a)Druckdaten für das Transfer- oder Sublimationsverfahren produktionsbezogen erstellenb)spezifische Druckfarben und Farbreihenfolge festlegenc)Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfend)Transfer- oder Sublimationspapier auftragsbezogen auswählen, vorbehandeln und bereitstellene)Trocknung bestimmen und einhaltenf)verfahrensspezifische Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andruckeng)Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand, Passgenauigkeit sowie Trocknung, prüfenh)Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren sowie Trocknung kontrolliereni)Druckobjekt auswählen, vorbehandeln und das Druckbild auf das Druckobjekt transferieren, dabei Anpressdruck und Temperatur an Kalander oder Transferpresse kontrollierenj)Produkte material- und transportgerecht lagern13I.8Rotativer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8)a)Druckdaten für rotative Siebdruckform erstellenb)Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassenc)rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigierend)Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählene)Druckmaschine auf Bedruckstoff einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenf)Zusatz- und Weiterverarbeitungsaggregate einsetzen, einrichten und bedieneng)Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellenh)Farbzuführeinrichtung einstellen, regeln und reinigeni)Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimierenj)Druckprodukt material- und transportgerecht lagern 13I.9Tampondruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt BNummer I.9)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch festlegen und auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmenb)Druckvorlagen oder -daten prüfenc)Tampondruckform herstellen und für den Druck vorbereiten sowie Drucktampon auswählend)Druckobjekte auswählen und bereitstellene)Tampondruckmaschine einrichtenf)Druckfarben auf das Material abstimmen und Beständigkeit prüfeng)Farbtöne mischen und andruckenh)Fortdruck, Maschinenlauf, Druckergebnis und Trocknung überwachen und optimieren, dabei Qualitätsstandards einhalteni)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenj)bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern13I.10Datenvorbereitung Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10)a)Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfenb)Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrierenc)Druckausgabedateien erstellend)Revisionsmuster erstellen und prüfene)Produktionsdaten sichern und archivieren13I.11Großformatiger Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für den großformatigen Digitaldruck festlegenb)Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstellenc)Drucksystem auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen und kalibrierend)Digitaldrucke erstellen und während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimierene)Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimieren13f)systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführeng)Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und optimierenh)Produktionsdaten sichern und archiviereni)Druckprodukte material- und transportgerecht lagern
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
I.1Standardisierter Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1)a)Aufgabenstellung analysieren, standardisierten Prozess anhand der betrieblichen Bedingungen festlegenb)Daten übernehmen, kontrollieren und auf den Standardisierungsprozess anpassenc)Druckkapazitäten ermitteln und für den Standardprozess festlegen
Aufgabenstellung analysieren, standardisierten Prozess anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen
Daten übernehmen, kontrollieren und auf den Standardisierungsprozess anpassen
Druckkapazitäten ermitteln und für den Standardprozess festlegen
d)Siebdruckmaschine nach Standards einrichten, Maschinenparameter festlegen und dokumentierene)standardisierte Bedruckstoffe und Druckfarben auftragsbezogen auswählen und festlegenf)standardisierte Siebdruckform zum Druckprodukt auswählen und festlegeng)Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und messtechnisch kontrollieren, nach Prozessstandard auswerten und Ergebnisse dokumentieren 13
Siebdruckmaschine nach Standards einrichten, Maschinenparameter festlegen und dokumentieren
standardisierte Bedruckstoffe und Druckfarben auftragsbezogen auswählen und festlegen
standardisierte Siebdruckform zum Druckprodukt auswählen und festlegen
Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und messtechnisch kontrollieren, nach Prozessstandard auswerten und Ergebnisse dokumentieren
I.2Druckveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2)a)Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfenb)Siebdruckveredelungsverfahren anwendenc)Effektfarben und Lacke produktspezifisch einsetzend)Eigenschaften von Effektfarben und Lacken, insbesondere Viskosität, prüfene)Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigenf)veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfeng)Veredelungsprozess dokumentieren13
Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfen
Siebdruckveredelungsverfahren anwenden
Effektfarben und Lacke produktspezifisch einsetzen
Eigenschaften von Effektfarben und Lacken, insbesondere Viskosität, prüfen
Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigen
veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen
Veredelungsprozess dokumentieren
I.3Produktbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, auftragsspezifisch für die Produktbearbeitung festlegenb)produktspezifische Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte auswählen und einsetzenc)Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeitend)Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilene)Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführenf)Produkte material- und transportgerecht lagern13
Verfahrenswege und Arbeitsschritte, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, auftragsspezifisch für die Produktbearbeitung festlegen
produktspezifische Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte auswählen und einsetzen
Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeiten
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen
Produkte material- und transportgerecht lagern
I.4Druckweiterverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegenb)Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeitenc)produktspezifische Materialien auswählen und einsetzend)Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüstene)Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und behebenf)Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführeng)Produkte material- und transportgerecht lagern13
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen
Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten
produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen
Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten
Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und beheben
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen
Produkte material- und transportgerecht lagern
I.5Kundenberatung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5)a)Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereitenb)Schriftverkehr durchführenc)Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswertend)auftragsbezogene Kosten abschätzen und Angebote erstellene)Daten und Vorlagen für die weitere Verwendung prüfen, bewerten und daraus einen Arbeitsauftrag erstellenf)Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigen13
Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
Schriftverkehr durchführen
Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswerten
auftragsbezogene Kosten abschätzen und Angebote erstellen
Daten und Vorlagen für die weitere Verwendung prüfen, bewerten und daraus einen Arbeitsauftrag erstellen
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigen
I.6Schneidplotttechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6)a)Daten übernehmen und für die Verwendung im Schneideplotter konvertierenb)Vorlagen vektorisierenc)Gestaltung auf die technischen Möglichkeiten des Schneideplotters abstimmend)Schrift mit grafischen Elementen kombinieren und mit dem Plotter als Schneidefilm herstellene)Schrift und grafische Elemente in Selbstklebefolie schneiden, entgittern und produktspezifisch weiterverarbeiten13
Daten übernehmen und für die Verwendung im Schneideplotter konvertieren
Vorlagen vektorisieren
Gestaltung auf die technischen Möglichkeiten des Schneideplotters abstimmen
Schrift mit grafischen Elementen kombinieren und mit dem Plotter als Schneidefilm herstellen
Schrift und grafische Elemente in Selbstklebefolie schneiden, entgittern und produktspezifisch weiterverarbeiten
I.7Transfertechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7)a)Druckdaten für das Transfer- oder Sublimationsverfahren produktionsbezogen erstellenb)spezifische Druckfarben und Farbreihenfolge festlegenc)Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfend)Transfer- oder Sublimationspapier auftragsbezogen auswählen, vorbehandeln und bereitstellene)Trocknung bestimmen und einhaltenf)verfahrensspezifische Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andruckeng)Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand, Passgenauigkeit sowie Trocknung, prüfenh)Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren sowie Trocknung kontrolliereni)Druckobjekt auswählen, vorbehandeln und das Druckbild auf das Druckobjekt transferieren, dabei Anpressdruck und Temperatur an Kalander oder Transferpresse kontrollierenj)Produkte material- und transportgerecht lagern13
Druckdaten für das Transfer- oder Sublimationsverfahren produktionsbezogen erstellen
spezifische Druckfarben und Farbreihenfolge festlegen
Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfen
Transfer- oder Sublimationspapier auftragsbezogen auswählen, vorbehandeln und bereitstellen
Trocknung bestimmen und einhalten
verfahrensspezifische Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand, Passgenauigkeit sowie Trocknung, prüfen
Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren sowie Trocknung kontrollieren
Druckobjekt auswählen, vorbehandeln und das Druckbild auf das Druckobjekt transferieren, dabei Anpressdruck und Temperatur an Kalander oder Transferpresse kontrollieren
Produkte material- und transportgerecht lagern
I.8Rotativer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8)a)Druckdaten für rotative Siebdruckform erstellenb)Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassenc)rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren
Druckdaten für rotative Siebdruckform erstellen
Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen
rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren
d)Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählene)Druckmaschine auf Bedruckstoff einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenf)Zusatz- und Weiterverarbeitungsaggregate einsetzen, einrichten und bedieneng)Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellenh)Farbzuführeinrichtung einstellen, regeln und reinigeni)Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimierenj)Druckprodukt material- und transportgerecht lagern 13
Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen
Druckmaschine auf Bedruckstoff einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen
Zusatz- und Weiterverarbeitungsaggregate einsetzen, einrichten und bedienen
Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
Farbzuführeinrichtung einstellen, regeln und reinigen
Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren
Druckprodukt material- und transportgerecht lagern
I.9Tampondruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt BNummer I.9)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch festlegen und auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmenb)Druckvorlagen oder -daten prüfenc)Tampondruckform herstellen und für den Druck vorbereiten sowie Drucktampon auswählend)Druckobjekte auswählen und bereitstellene)Tampondruckmaschine einrichtenf)Druckfarben auf das Material abstimmen und Beständigkeit prüfeng)Farbtöne mischen und andruckenh)Fortdruck, Maschinenlauf, Druckergebnis und Trocknung überwachen und optimieren, dabei Qualitätsstandards einhalteni)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenj)bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern13
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch festlegen und auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmen
Druckvorlagen oder -daten prüfen
Tampondruckform herstellen und für den Druck vorbereiten sowie Drucktampon auswählen
Druckobjekte auswählen und bereitstellen
Tampondruckmaschine einrichten
Druckfarben auf das Material abstimmen und Beständigkeit prüfen
Farbtöne mischen und andrucken
Fortdruck, Maschinenlauf, Druckergebnis und Trocknung überwachen und optimieren, dabei Qualitätsstandards einhalten
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern
I.10Datenvorbereitung Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10)a)Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfenb)Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrierenc)Druckausgabedateien erstellend)Revisionsmuster erstellen und prüfene)Produktionsdaten sichern und archivieren13
Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfen
Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren
Druckausgabedateien erstellen
Revisionsmuster erstellen und prüfen
Produktionsdaten sichern und archivieren
I.11Großformatiger Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11)a)Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für den großformatigen Digitaldruck festlegenb)Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstellenc)Drucksystem auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen und kalibrierend)Digitaldrucke erstellen und während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimierene)Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimieren13
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für den großformatigen Digitaldruck festlegen
Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstellen
Drucksystem auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen und kalibrieren
Digitaldrucke erstellen und während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren
Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimieren
f)systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführeng)Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und optimierenh)Produktionsdaten sichern und archiviereni)Druckprodukte material- und transportgerecht lagern
systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen
Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und optimieren
Produktionsdaten sichern und archivieren
Druckprodukte material- und transportgerecht lagern
2. Auswahlliste II (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3)Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat1234II.1Bogensiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1)a)Druckbogen auftragsbezogen auswählen, zuschneiden, vorbehandeln und bereitstellenb)Bogendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenc)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegend)Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellene)mehrfarbige Stricharbeiten andrucken, Farbdeckung und Farbtransparenz mit Vorgaben abstimmen und prüfenf)vierfarbige Rastermotive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfeng)Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenh)Spezialanwendungen, insbesondere Effekte und Veredelungen, materialbezogen einsetzeni)Fortdruck überwachen und optimieren; störungsfreien Lauf der Bogendruckmaschine sicherstellenj)Trocknungszeiten bestimmen und einhaltenk)Weiterverarbeitung von Druckbogen festlegenl)bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern26II.2Rollensiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2)a)Rollenmaterialien auftragsbezogen auswählen und bereitstellenb)Rollendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten und Rollenbreiten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenc)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegend)Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellene)Bedruckstoffdurchlauf mit Passsystemen und Registersteuerung einrichtenf)mehrfarbige Motive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfeng)Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenh)Einzelaggregate, insbesondere Abrollstation, Bahnzug- und Regelanlagen für Registersteuerung, Aufrollstation, Trocknungsstation und integrierte Weiterverarbeitungsstation, einsetzen, einrichten und bedieneni)steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justierenj)Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknungssystemen durchführenk)Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Rollensiebdruckmaschine sicherstellenl)Druckprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfenm)bedruckte Rollen material- und transportgerecht lagern 26II.3Körpersiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.3)a)Körpersiebdruckmaschine und Materialaufnahmewerkzeug auftragsbezogen auswählenb)Druckobjekte bereitstellen, Bedruckbarkeit prüfen, Vorbehandlungstechniken anwendenc)Druckrakel objektbezogen auswählen und vorbereitend)Körpersiebdruckmaschine einrichten, insbesondere Materialzuführung, Trocknung und Materialabführung, einstellene)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegenf)Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstelleng)Maschinenlauf, Materialtransport, Trocknung und Druckergebnis überwachen und optimieren, auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmenh)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentiereni)bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern26II.4Technischer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.4)a)Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellenb)Druckmaschine auswählen, auf unterschiedliche Druckmaterialien einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenc)Zusatzaggregate für den technischen Siebdruck einrichtend)Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andruckene)mehrfarbige Arbeiten andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfenf)Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe messen, optimieren und dokumentiereng)Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellenh)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentiereni)fertigungsspezifische Weiterverarbeitungsschritte festlegenj)bedruckte Materialien transportgerecht lagern26II.5Textilsiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.5)a)Druckdaten produktbezogen erstellenb)Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfenc)Textilien nach Material- und Bearbeitungseigenschaften auswählen und bereitstellend)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegene)Mehrfarben-Textildruckanlage einschließlich textilspezifischer Zusatzaggregate einrichten und bedienenf)Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andruckeng)Textilien bedrucken, abhängig vom Farbsystem trocknen und fixieren sowie Waschechtheit prüfenh)Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstelleni)Spezialanwendungen materialbezogen einsetzen und Produktbearbeitung festlegenj)bedruckte Textilien material- und transportgerecht lagern26II.6Keramischer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.6)a)Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellenb)Verfahrenswege für den direkten und indirekten Druck festlegenc)Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassend)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegene)Siebdruckform für keramische Farben herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigierenf)Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport und Trocknung einstellen und überwacheng)Zusatzaggregate einrichten und bedienenh)Einbrennfarben, keramische Druckfarben sowie Gold- und Silberfarben auswählen sowie druckfertig einstellen, andrucken, messen und prüfen26i)Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollierenj)Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten überwachen und optimierenk)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenl)Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegenm)bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagernII.7Glassiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.7)a)Bedruckstoff auftragsbezogen bereitstellenb)Vorgaben für die Druckvorstufe aus Druck- und Weiterverarbeitungsprozessen ableiten und anpassenc)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegend)Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellene)Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport sowie Trocknung einstellen und überwachenf)glasdruckspezifische Zusatzaggregate einrichteng)Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollierenh)Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten beim Fortdruck überwachen und optimieren, Maschineneinstellungen dokumentiereni)Trocknungsaggregate auftrags- und druckfarbenbezogen einstellenj)Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegenk)bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern26
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
II.1Bogensiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1)a)Druckbogen auftragsbezogen auswählen, zuschneiden, vorbehandeln und bereitstellenb)Bogendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenc)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegend)Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellene)mehrfarbige Stricharbeiten andrucken, Farbdeckung und Farbtransparenz mit Vorgaben abstimmen und prüfenf)vierfarbige Rastermotive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfeng)Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenh)Spezialanwendungen, insbesondere Effekte und Veredelungen, materialbezogen einsetzeni)Fortdruck überwachen und optimieren; störungsfreien Lauf der Bogendruckmaschine sicherstellenj)Trocknungszeiten bestimmen und einhaltenk)Weiterverarbeitung von Druckbogen festlegenl)bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern26
Druckbogen auftragsbezogen auswählen, zuschneiden, vorbehandeln und bereitstellen
Bogendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
mehrfarbige Stricharbeiten andrucken, Farbdeckung und Farbtransparenz mit Vorgaben abstimmen und prüfen
vierfarbige Rastermotive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen
Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
Spezialanwendungen, insbesondere Effekte und Veredelungen, materialbezogen einsetzen
Fortdruck überwachen und optimieren; störungsfreien Lauf der Bogendruckmaschine sicherstellen
Trocknungszeiten bestimmen und einhalten
Weiterverarbeitung von Druckbogen festlegen
bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
II.2Rollensiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2)a)Rollenmaterialien auftragsbezogen auswählen und bereitstellenb)Rollendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten und Rollenbreiten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenc)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegend)Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
Rollenmaterialien auftragsbezogen auswählen und bereitstellen
Rollendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten und Rollenbreiten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
e)Bedruckstoffdurchlauf mit Passsystemen und Registersteuerung einrichtenf)mehrfarbige Motive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfeng)Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenh)Einzelaggregate, insbesondere Abrollstation, Bahnzug- und Regelanlagen für Registersteuerung, Aufrollstation, Trocknungsstation und integrierte Weiterverarbeitungsstation, einsetzen, einrichten und bedieneni)steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justierenj)Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknungssystemen durchführenk)Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Rollensiebdruckmaschine sicherstellenl)Druckprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfenm)bedruckte Rollen material- und transportgerecht lagern 26
Bedruckstoffdurchlauf mit Passsystemen und Registersteuerung einrichten
mehrfarbige Motive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen
Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
Einzelaggregate, insbesondere Abrollstation, Bahnzug- und Regelanlagen für Registersteuerung, Aufrollstation, Trocknungsstation und integrierte Weiterverarbeitungsstation, einsetzen, einrichten und bedienen
steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren
Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknungssystemen durchführen
Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Rollensiebdruckmaschine sicherstellen
Druckprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen
bedruckte Rollen material- und transportgerecht lagern
II.3Körpersiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.3)a)Körpersiebdruckmaschine und Materialaufnahmewerkzeug auftragsbezogen auswählenb)Druckobjekte bereitstellen, Bedruckbarkeit prüfen, Vorbehandlungstechniken anwendenc)Druckrakel objektbezogen auswählen und vorbereitend)Körpersiebdruckmaschine einrichten, insbesondere Materialzuführung, Trocknung und Materialabführung, einstellene)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegenf)Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstelleng)Maschinenlauf, Materialtransport, Trocknung und Druckergebnis überwachen und optimieren, auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmenh)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentiereni)bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern26
Körpersiebdruckmaschine und Materialaufnahmewerkzeug auftragsbezogen auswählen
Druckobjekte bereitstellen, Bedruckbarkeit prüfen, Vorbehandlungstechniken anwenden
Druckrakel objektbezogen auswählen und vorbereiten
Körpersiebdruckmaschine einrichten, insbesondere Materialzuführung, Trocknung und Materialabführung, einstellen
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
Maschinenlauf, Materialtransport, Trocknung und Druckergebnis überwachen und optimieren, auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmen
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern
II.4Technischer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.4)a)Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellenb)Druckmaschine auswählen, auf unterschiedliche Druckmaterialien einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienenc)Zusatzaggregate für den technischen Siebdruck einrichtend)Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellen
Druckmaschine auswählen, auf unterschiedliche Druckmaterialien einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen
Zusatzaggregate für den technischen Siebdruck einrichten
Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
e)mehrfarbige Arbeiten andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfenf)Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe messen, optimieren und dokumentiereng)Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellenh)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentiereni)fertigungsspezifische Weiterverarbeitungsschritte festlegenj)bedruckte Materialien transportgerecht lagern26
mehrfarbige Arbeiten andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen
Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe messen, optimieren und dokumentieren
Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
fertigungsspezifische Weiterverarbeitungsschritte festlegen
bedruckte Materialien transportgerecht lagern
II.5Textilsiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.5)a)Druckdaten produktbezogen erstellenb)Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfenc)Textilien nach Material- und Bearbeitungseigenschaften auswählen und bereitstellend)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegene)Mehrfarben-Textildruckanlage einschließlich textilspezifischer Zusatzaggregate einrichten und bedienenf)Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andruckeng)Textilien bedrucken, abhängig vom Farbsystem trocknen und fixieren sowie Waschechtheit prüfenh)Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstelleni)Spezialanwendungen materialbezogen einsetzen und Produktbearbeitung festlegenj)bedruckte Textilien material- und transportgerecht lagern26
Druckdaten produktbezogen erstellen
Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfen
Textilien nach Material- und Bearbeitungseigenschaften auswählen und bereitstellen
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
Mehrfarben-Textildruckanlage einschließlich textilspezifischer Zusatzaggregate einrichten und bedienen
Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
Textilien bedrucken, abhängig vom Farbsystem trocknen und fixieren sowie Waschechtheit prüfen
Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen
Spezialanwendungen materialbezogen einsetzen und Produktbearbeitung festlegen
bedruckte Textilien material- und transportgerecht lagern
II.6Keramischer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.6)a)Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellenb)Verfahrenswege für den direkten und indirekten Druck festlegenc)Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassend)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegene)Siebdruckform für keramische Farben herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigierenf)Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport und Trocknung einstellen und überwacheng)Zusatzaggregate einrichten und bedienenh)Einbrennfarben, keramische Druckfarben sowie Gold- und Silberfarben auswählen sowie druckfertig einstellen, andrucken, messen und prüfen26
Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellen
Verfahrenswege für den direkten und indirekten Druck festlegen
Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
Siebdruckform für keramische Farben herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren
Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport und Trocknung einstellen und überwachen
Zusatzaggregate einrichten und bedienen
Einbrennfarben, keramische Druckfarben sowie Gold- und Silberfarben auswählen sowie druckfertig einstellen, andrucken, messen und prüfen
i)Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollierenj)Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten überwachen und optimierenk)Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentierenl)Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegenm)bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollieren
Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten überwachen und optimieren
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen
bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
II.7Glassiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.7)a)Bedruckstoff auftragsbezogen bereitstellenb)Vorgaben für die Druckvorstufe aus Druck- und Weiterverarbeitungsprozessen ableiten und anpassenc)Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegend)Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellene)Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport sowie Trocknung einstellen und überwachenf)glasdruckspezifische Zusatzaggregate einrichteng)Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollierenh)Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten beim Fortdruck überwachen und optimieren, Maschineneinstellungen dokumentiereni)Trocknungsaggregate auftrags- und druckfarbenbezogen einstellenj)Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegenk)bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern26
Bedruckstoff auftragsbezogen bereitstellen
Vorgaben für die Druckvorstufe aus Druck- und Weiterverarbeitungsprozessen ableiten und anpassen
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport sowie Trocknung einstellen und überwachen
glasdruckspezifische Zusatzaggregate einrichten
Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollieren
Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten beim Fortdruck überwachen und optimieren, Maschineneinstellungen dokumentieren
Trocknungsaggregate auftrags- und druckfarbenbezogen einstellen
Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen
bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreibenwährendder gesamtenAusbildungzu vermitteln3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)a)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Betriebliche Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5)a)Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzenb)Dokumentationen zusammenstellen und ergänzenc)Informationen auswerten und bewertend)Sachverhalte darstellene)betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführenf)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzeng)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigenh)im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte löseni)Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenj)mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen6
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreibenwährendder gesamtenAusbildungzu vermitteln
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)a)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Betriebliche Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5)a)Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzenb)Dokumentationen zusammenstellen und ergänzenc)Informationen auswerten und bewertend)Sachverhalte darstellene)betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführenf)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzeng)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigenh)im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte löseni)Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwendenj)mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen6
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzen
Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen
Informationen auswerten und bewerten
Sachverhalte darstellen
betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen
Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung