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Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

14 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Inhaltsübersicht (14)

Gesetzestext (14 Artikel)

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

Die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

Die Berufsausbildungen dauern jeweils drei Jahre.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Gegenstand der Berufsausbildungen sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit).

(2) Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Berufsausbildungen ist insbesondere dann zulässig, wenn betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Die Berufsausbildungen gliedern sich in 1.berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,2.weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufes sowie3.berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufes sowie

berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(2) Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind 1.Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung a)Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuungb)Konferenz- und Besprechungsmanagementc)Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache2.Büro- und Arbeitsorganisation a)Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherungb)Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentationc)Fristen- und Terminmanagementd)Arbeiten im Teame)Textgestaltungf)Informations- und Kommunikationssystemeg)Elektronischer Rechtsverkehrh)Datenschutz und Datensicherheit3.Rechnungswesen und -kontrolle a)Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehrb)Aktenbuchhaltung4.Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege a)Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarechtb)Zivilrecht aa)Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechtsbb)Schuld- und Sachenrechtcc)Handels- und Gesellschaftsrechtc)Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht.

Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung a)Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuungb)Konferenz- und Besprechungsmanagementc)Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache

Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung

Konferenz- und Besprechungsmanagement

Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache

Büro- und Arbeitsorganisation a)Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherungb)Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentationc)Fristen- und Terminmanagementd)Arbeiten im Teame)Textgestaltungf)Informations- und Kommunikationssystemeg)Elektronischer Rechtsverkehrh)Datenschutz und Datensicherheit

Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung

Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentation

Fristen- und Terminmanagement

Arbeiten im Team

Textgestaltung

Informations- und Kommunikationssysteme

Elektronischer Rechtsverkehr

Datenschutz und Datensicherheit

Rechnungswesen und -kontrolle a)Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehrb)Aktenbuchhaltung

Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehr

Aktenbuchhaltung

Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege a)Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarechtb)Zivilrecht aa)Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechtsbb)Schuld- und Sachenrechtcc)Handels- und Gesellschaftsrechtc)Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht.

Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarecht

Zivilrecht aa)Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechtsbb)Schuld- und Sachenrechtcc)Handels- und Gesellschaftsrecht

Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts

Schuld- und Sachenrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht.

(3) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte sind 1.Zivilrechtliches Mandat a)Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechtsb)Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechtsc)Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses2.Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat3.Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat a)Vergütungsgrundsätzeb)Vergütung im Zivilprozessc)Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahrend)Vergütung in der Zwangsvollstreckunge)Kostentragung und Kostenfestsetzungf)Gerichtskosten4.Zahlungsverkehr.

Zivilrechtliches Mandat a)Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechtsb)Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechtsc)Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses

Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechts

Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechts

Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses

Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat

Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat a)Vergütungsgrundsätzeb)Vergütung im Zivilprozessc)Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahrend)Vergütung in der Zwangsvollstreckunge)Kostentragung und Kostenfestsetzungf)Gerichtskosten

Vergütungsgrundsätze

Vergütung im Zivilprozess

Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahren

Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Kostentragung und Kostenfestsetzung

Gerichtskosten

Zahlungsverkehr.

(4) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte sind 1.Notariatsgeschäfte a)Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechtsb)Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechtsc)Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechtsd)Rechtsanwendung in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts2.Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht a)Stellung und Amtspflichten des Notarsb)Urkundswesenc)Verwahrungsgeschäfte3.Kostenrecht4.Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat.

Notariatsgeschäfte a)Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechtsb)Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechtsc)Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechtsd)Rechtsanwendung in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts

Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts

Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts

Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts

Rechtsanwendung in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts

Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht a)Stellung und Amtspflichten des Notarsb)Urkundswesenc)Verwahrungsgeschäfte

Stellung und Amtspflichten des Notars

Urkundswesen

Verwahrungsgeschäfte

Kostenrecht

Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat.

(5) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind 1.Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts2.Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung3.Notariatsgeschäfte a)Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechtsb)Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechtsc)Rechtsanwendung im Bereich des Registerrechts4.Vergütung und Kosten a)Anwaltsvergütungb)Notarkostenc)Gerichtskosten5.Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr6.Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht.

Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts

Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung

Notariatsgeschäfte a)Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechtsb)Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechtsc)Rechtsanwendung im Bereich des Registerrechts

Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts

Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts

Rechtsanwendung im Bereich des Registerrechts

Vergütung und Kosten a)Anwaltsvergütungb)Notarkostenc)Gerichtskosten

Anwaltsvergütung

Notarkosten

Gerichtskosten

Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr

Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht.

(6) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte sind 1.Grundlagen des Rechts des geistigen Eigentums2.Nationaler gewerblicher Rechtsschutz a)Nationale gesetzliche Vorschriftenb)Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechtec)Erteilungs- und Eintragungsverfahrend)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe3.Internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz a)Internationale Zusammenarbeitb)Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommenc)Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Auslandd)Erteilungs- und Eintragungsverfahrene)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe4.Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen Rechtsschutz a)Fristenmanagementb)Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten5.Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von Schutzrechten a)Erstinstanzliche Verfahrenb)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe6.Vergütungs- und Kostenrecht.

Grundlagen des Rechts des geistigen Eigentums

Nationaler gewerblicher Rechtsschutz a)Nationale gesetzliche Vorschriftenb)Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechtec)Erteilungs- und Eintragungsverfahrend)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Nationale gesetzliche Vorschriften

Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechte

Erteilungs- und Eintragungsverfahren

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz a)Internationale Zusammenarbeitb)Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommenc)Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Auslandd)Erteilungs- und Eintragungsverfahrene)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Internationale Zusammenarbeit

Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommen

Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Ausland

Erteilungs- und Eintragungsverfahren

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen Rechtsschutz a)Fristenmanagementb)Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten

Fristenmanagement

Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten

Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von Schutzrechten a)Erstinstanzliche Verfahrenb)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Erstinstanzliche Verfahren

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

Vergütungs- und Kostenrecht.

(7) Berufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind 1.Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem2.Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes3.Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht4.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung5.Umweltschutz.

Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem

Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes

Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Umweltschutz.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, was insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 6 bis 10 nachzuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1.die in der Anlage Abschnitt A für das erste Ausbildungsjahr genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,2.die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie3.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

die in der Anlage Abschnitt A für das erste Ausbildungsjahr genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Kommunikation und Büroorganisation sowie2.Rechtsanwendung.

Kommunikation und Büroorganisation sowie

Rechtsanwendung.

(4) Für den Prüfungsbereich Kommunikation und Büroorganisation bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Arbeitsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)Post zu bearbeiten und Akten zu verwalten,c)Vorschriften des Datenschutzes zu beachten,d)Konferenzen und Besprechungen zu managen,e)Fristen und Termine zu überwachen,f)Mandanten oder Beteiligte serviceorientiert zu empfangen und zu betreuen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Arbeitsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)Post zu bearbeiten und Akten zu verwalten,c)Vorschriften des Datenschutzes zu beachten,d)Konferenzen und Besprechungen zu managen,e)Fristen und Termine zu überwachen,f)Mandanten oder Beteiligte serviceorientiert zu empfangen und zu betreuen;

Arbeitsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

Post zu bearbeiten und Akten zu verwalten,

Vorschriften des Datenschutzes zu beachten,

Konferenzen und Besprechungen zu managen,

Fristen und Termine zu überwachen,

Mandanten oder Beteiligte serviceorientiert zu empfangen und zu betreuen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Stellung und Hauptpflichten des Rechtsanwalts, des Notars und des Patentanwalts im Rechtssystem zu beachten,b)Gesetze und Verordnungen zu handhaben,c)Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften zu prüfen,d)Leistungsstörungen beim Kaufvertrag festzustellen,e)Arten von Kaufleuten und Unternehmensformen zu unterscheiden,f)Mahnschreiben zu erstellen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Stellung und Hauptpflichten des Rechtsanwalts, des Notars und des Patentanwalts im Rechtssystem zu beachten,b)Gesetze und Verordnungen zu handhaben,c)Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften zu prüfen,d)Leistungsstörungen beim Kaufvertrag festzustellen,e)Arten von Kaufleuten und Unternehmensformen zu unterscheiden,f)Mahnschreiben zu erstellen;

Stellung und Hauptpflichten des Rechtsanwalts, des Notars und des Patentanwalts im Rechtssystem zu beachten,

Gesetze und Verordnungen zu handhaben,

Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften zu prüfen,

Leistungsstörungen beim Kaufvertrag festzustellen,

Arten von Kaufleuten und Unternehmensformen zu unterscheiden,

Mahnschreiben zu erstellen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,2.die in der Anlage Abschnitt B genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,3.die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie4.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt B genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1.Geschäfts- und Leistungsprozesse,2.Mandantenbetreuung,3.Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich,4.Vergütung und Kosten sowie5.Wirtschafts- und Sozialkunde.

Geschäfts- und Leistungsprozesse,

Mandantenbetreuung,

Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich,

Vergütung und Kosten sowie

Wirtschafts- und Sozialkunde.

(3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leistungsprozesse bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,

Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,

Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,

Aktenbuchhaltung zu führen,

Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(4) Für den Prüfungsbereich Mandantenbetreuung bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Mandanten serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Mandanten zu erfassen,c)Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;2.für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)zivilrechtliches Mandat,b)zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat,c)Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat oderd)Zahlungsverkehr;3.mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;4.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;5.die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Mandanten serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Mandanten zu erfassen,c)Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;

Mandanten serviceorientiert zu betreuen,

Anliegen von Mandanten zu erfassen,

Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,

Auskünfte einzuholen und zu erteilen,

Konfliktsituationen zu bewältigen;

für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)zivilrechtliches Mandat,b)zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat,c)Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat oderd)Zahlungsverkehr;

zivilrechtliches Mandat,

zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat,

Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat oder

Zahlungsverkehr;

mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,b)Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,c)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;4.die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,b)Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,c)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,

Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,

fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Vergütung und Kosten bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen zu ermitteln,b)Vergütungsrechnungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich sowie im Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen,c)Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,d)Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen zu ermitteln,b)Vergütungsrechnungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich sowie im Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen,c)Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,d)Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;

Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen zu ermitteln,

Vergütungsrechnungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich sowie im Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen,

Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,

Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,2.Mandantenbetreuungmit 15 Prozent,3.Rechtsanwendung im Rechts- anwaltsbereichmit 30 Prozent,4.Vergütung und Kostenmit 30 Prozent,5.Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Mandantenbetreuungmit 15 Prozent,

Mandantenbetreuungmit 15 Prozent,

Rechtsanwendung im Rechts- anwaltsbereichmit 30 Prozent,

Rechtsanwendung im Rechts- anwaltsbereichmit 30 Prozent,

Vergütung und Kostenmit 30 Prozent,

Vergütung und Kostenmit 30 Prozent,

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich mit mindestens „ausreichend“,3.in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,4.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,

im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich mit mindestens „ausreichend“,

in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,

in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungsprozesse“, „Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich“, „Vergütung und Kosten“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und

die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,2.die in der Anlage Abschnitt C genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,3.die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie4.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt C genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1.Geschäfts- und Leistungsprozesse,2.Beteiligtenbetreuung,3.Rechtsanwendung im Notarbereich,4.Kosten sowie5.Wirtschafts- und Sozialkunde.

Geschäfts- und Leistungsprozesse,

Beteiligtenbetreuung,

Rechtsanwendung im Notarbereich,

Kosten sowie

Wirtschafts- und Sozialkunde.

(3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leistungsprozesse bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,

Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,

Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,

Aktenbuchhaltung zu führen,

Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(4) Für den Prüfungsbereich Beteiligtenbetreuung bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Beteiligten zu erfassen,c)Gespräche mit Beteiligten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;2.für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)Notariatsgeschäfte,b)notarielles Berufs- und Verfahrensrecht,c)Kostenrecht oderd)elektronischer Rechtsverkehr im Notariat;3.mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;4.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;5.die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Beteiligten zu erfassen,c)Gespräche mit Beteiligten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;

Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,

Anliegen von Beteiligten zu erfassen,

Gespräche mit Beteiligten adressatenorientiert zu führen,

Auskünfte einzuholen und zu erteilen,

Konfliktsituationen zu bewältigen;

für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)Notariatsgeschäfte,b)notarielles Berufs- und Verfahrensrecht,c)Kostenrecht oderd)elektronischer Rechtsverkehr im Notariat;

Notariatsgeschäfte,

notarielles Berufs- und Verfahrensrecht,

Kostenrecht oder

elektronischer Rechtsverkehr im Notariat;

mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Notarbereich bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,b)Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,c)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;4.die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,b)Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,c)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,

Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,

fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Kosten bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Kosten zu ermitteln und Kostenberechnungen unter Berücksichtigung der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften zu erstellen,b)die Kosteneinziehung unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften vorzubereiten und zu kontrollieren;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Kosten zu ermitteln und Kostenberechnungen unter Berücksichtigung der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften zu erstellen,b)die Kosteneinziehung unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften vorzubereiten und zu kontrollieren;

Kosten zu ermitteln und Kostenberechnungen unter Berücksichtigung der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften zu erstellen,

die Kosteneinziehung unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften vorzubereiten und zu kontrollieren;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,2.Beteiligtenbetreuungmit 15 Prozent,3.Rechtsanwendung im Notarbereichmit 30 Prozent,4.Kostenmit 30 Prozent,5.Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Beteiligtenbetreuungmit 15 Prozent,

Beteiligtenbetreuungmit 15 Prozent,

Rechtsanwendung im Notarbereichmit 30 Prozent,

Rechtsanwendung im Notarbereichmit 30 Prozent,

Kostenmit 30 Prozent,

Kostenmit 30 Prozent,

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Notarbereich mit mindestens „ausreichend“,3.in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,4.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,

im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Notarbereich mit mindestens „ausreichend“,

in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,

in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungsprozesse“, „Rechtsanwendung im Notarbereich“, „Kosten“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und

die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,2.die in der Anlage Abschnitt D genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,3.die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie4.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt D genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1.Geschäfts- und Leistungsprozesse,2.Mandanten- und Beteiligtenbetreuung,3.Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich,4.Vergütung und Kosten sowie5.Wirtschafts- und Sozialkunde.

Geschäfts- und Leistungsprozesse,

Mandanten- und Beteiligtenbetreuung,

Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich,

Vergütung und Kosten sowie

Wirtschafts- und Sozialkunde.

(3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leistungsprozesse bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,

Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,

Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,

Aktenbuchhaltung zu führen,

Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(4) Für den Prüfungsbereich Mandanten- und Beteiligtenbetreuung bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Mandanten und Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Mandanten und Beteiligten zu erfassen,c)Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;2.für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts,b)Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung,c)Notariatsgeschäfte,d)Vergütung und Kosten,e)elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr oderf)notarielles Berufs- und Verfahrensrecht;3.mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;4.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;5.die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Mandanten und Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Mandanten und Beteiligten zu erfassen,c)Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;

Mandanten und Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,

Anliegen von Mandanten und Beteiligten zu erfassen,

Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adressatenorientiert zu führen,

Auskünfte einzuholen und zu erteilen,

Konfliktsituationen zu bewältigen;

für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts,b)Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung,c)Notariatsgeschäfte,d)Vergütung und Kosten,e)elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr oderf)notarielles Berufs- und Verfahrensrecht;

Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts,

Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung,

Notariatsgeschäfte,

Vergütung und Kosten,

elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr oder

notarielles Berufs- und Verfahrensrecht;

mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,b)Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,c)Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,d)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;4.die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,b)Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,c)Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,d)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,

Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,

Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,

fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Vergütung und Kosten bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu ermitteln,b)Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu erstellen,c)Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,d)die Kosteneinziehung vorzubereiten und zu kontrollieren,e)Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu ermitteln,b)Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu erstellen,c)Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,d)die Kosteneinziehung vorzubereiten und zu kontrollieren,e)Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;

Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu ermitteln,

Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu erstellen,

Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,

die Kosteneinziehung vorzubereiten und zu kontrollieren,

Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,2.Mandanten- und Beteiligten- betreuungmit 15 Prozent,3.Rechtsanwendung im Rechts- anwalts- und Notarbereichmit 30 Prozent,4.Vergütung und Kostenmit 30 Prozent,5.Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Mandanten- und Beteiligten- betreuungmit 15 Prozent,

Mandanten- und Beteiligten- betreuungmit 15 Prozent,

Rechtsanwendung im Rechts- anwalts- und Notarbereichmit 30 Prozent,

Rechtsanwendung im Rechts- anwalts- und Notarbereichmit 30 Prozent,

Vergütung und Kostenmit 30 Prozent,

Vergütung und Kostenmit 30 Prozent,

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich mit mindestens „ausreichend“,3.in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,4.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,

im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich mit mindestens „ausreichend“,

in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,

in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungsprozesse“, „Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich“, „Vergütung und Kosten“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und

die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,2.die in der Anlage Abschnitt E genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,3.die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie4.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt E genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1.Geschäfts- und Leistungsprozesse,2.Mandantenbetreuung,3.Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes,4.Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes sowie5.Wirtschafts- und Sozialkunde.

Geschäfts- und Leistungsprozesse,

Mandantenbetreuung,

Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes,

Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes sowie

Wirtschafts- und Sozialkunde.

(3) Für den Prüfungsbereich Geschäfts- und Leistungsprozesse bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,b)zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,c)Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,d)elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,e)Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,f)Aktenbuchhaltung zu führen,g)Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,

Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,

elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,

Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,

Aktenbuchhaltung zu führen,

Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(4) Für den Prüfungsbereich Mandantenbetreuung bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Mandanten serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Mandanten zu erfassen,c)Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;2.für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)nationaler gewerblicher Rechtsschutz oderb)internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz;3.mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;4.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;5.die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Mandanten serviceorientiert zu betreuen,b)Anliegen von Mandanten zu erfassen,c)Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,d)Auskünfte einzuholen und zu erteilen,e)Konfliktsituationen zu bewältigen;

Mandanten serviceorientiert zu betreuen,

Anliegen von Mandanten zu erfassen,

Gespräche mit Mandanten adressatenorientiert zu führen,

Auskünfte einzuholen und zu erteilen,

Konfliktsituationen zu bewältigen;

für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus: a)nationaler gewerblicher Rechtsschutz oderb)internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz;

nationaler gewerblicher Rechtsschutz oder

internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz;

mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vorzunehmen,b)den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und Verfahren zu betreiben,c)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,d)Fristen zu berechnen,e)Kosten der Behörden und Gerichte zu unterscheiden und zu berechnen,f)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;4.die Prüfungszeit beträgt 105 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vorzunehmen,b)den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und Verfahren zu betreiben,c)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,d)Fristen zu berechnen,e)Kosten der Behörden und Gerichte zu unterscheiden und zu berechnen,f)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vorzunehmen,

den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und Verfahren zu betreiben,

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,

Fristen zu berechnen,

Kosten der Behörden und Gerichte zu unterscheiden und zu berechnen,

fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;

die Prüfungszeit beträgt 105 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vorzunehmen,b)den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und Verfahren zu betreiben,c)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,d)Fristen zu berechnen,e)Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte zu unterscheiden und zu berechnen,f)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 135 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, a)Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vorzunehmen,b)den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und Verfahren zu betreiben,c)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,d)Fristen zu berechnen,e)Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte zu unterscheiden und zu berechnen,f)fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

Schutzrechtsanmeldungen vorzubereiten und vorzunehmen,

den Rechtsweg zur Erlangung, Verteidigung und Vernichtung von Schutzrechten zu ermitteln und Verfahren zu betreiben,

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe auszuwählen,

Fristen zu berechnen,

Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte zu unterscheiden und zu berechnen,

fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 135 Minuten.

(7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben: 1.der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;2.der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;3.die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;

der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;

die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(8) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,2.Mandantenbetreuungmit 15 Prozent,3.Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzesmit 30 Prozent,4.Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzesmit 30 Prozent,5.Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Geschäfts- und Leistungsprozessemit 15 Prozent,

Mandantenbetreuungmit 15 Prozent,

Mandantenbetreuungmit 15 Prozent,

Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzesmit 30 Prozent,

Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzesmit 30 Prozent,

Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzesmit 30 Prozent,

Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzesmit 30 Prozent,

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.

(9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.in mindestens vier Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,3.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,

in mindestens vier Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,

in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäfts- und Leistungsprozesse“, „Rechtsanwendung im Bereich des internationalen, regionalen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes“, „Rechtsanwendung im Bereich des nationalen gewerblichen Rechtsschutzes“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und

die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2392), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, außer Kraft.

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1498 - 1513)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 12. Monat13. bis 36. Monat

(1)(2)(3)(4)

1Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)

1.1Mandanten- oder beteiligtenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a)a)eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen an den Mandanten- oder Beteiligtenkontakt verstehenb)Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen und -techniken adressatenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagierenc)Telefonate serviceorientiert führen und nachbereitend)Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzene)aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere Handlungsschritte einleitenf)Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres soziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen und Wünsche serviceorientiert betreuen3

eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen an den Mandanten- oder Beteiligtenkontakt verstehen

Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen und -techniken adressatenorientiert führen, auf Mandanten- oder Beteiligtenverhalten angemessen reagieren

Telefonate serviceorientiert führen und nachbereiten

Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen

aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln und weitere Handlungsschritte einleiten

Mandanten oder Beteiligte empfangen und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation und ihres soziokulturellen Hintergrundes, ihrer Erwartungen und Wünsche serviceorientiert betreuen

g)Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbietenh)Konflikte identifizieren, thematisieren und versachlicheni)durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlösung beitragen2

Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten

Konflikte identifizieren, thematisieren und versachlichen

durch situationsgerechtes Verhalten zur Konfliktlösung beitragen

1.2Konferenz- und Besprechungsmanagement (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b)a)externe und interne Konferenzen und Besprechungen planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwirkenb)Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeichnenc)Konferenzen und Besprechungen nachbereiten2

externe und interne Konferenzen und Besprechungen planen, vorbereiten und bei der Durchführung mitwirken

Konferenz- und Besprechungsergebnisse aufzeichnen

Konferenzen und Besprechungen nachbereiten

1.3Fachbezogene Anwendung der englischen Sprache (§ 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c)a)Auskünfte erteilen und einholenb)Informationen aufgabenbezogen auswerten2

Auskünfte erteilen und einholen

Informationen aufgabenbezogen auswerten

c)kurze Standardschreiben verfassen2

kurze Standardschreiben verfassen

2Büro- und Arbeitsorganisation(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)

2.1Betriebs- und Arbeitsabläufe; Qualitätssicherung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a)a)bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zu deren Optimierung beitragenb)Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert auswählen und effektiv und effizient einsetzen2

bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zu deren Optimierung beitragen

Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert auswählen und effektiv und effizient einsetzen

c)eigene Arbeit systematisch, inhaltlich und zeitlich strukturieren, zielgerecht organisieren, rationell gestalten und qualitätsbewusst kontrollierend)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewertene)Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere Prioritäten setzen bei der zeitlichen Planung von Arbeitsabläufen und bei deren Durchführungf)Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten2

eigene Arbeit systematisch, inhaltlich und zeitlich strukturieren, zielgerecht organisieren, rationell gestalten und qualitätsbewusst kontrollieren

qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten

Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere Prioritäten setzen bei der zeitlichen Planung von Arbeitsabläufen und bei deren Durchführung

Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten

2.2Büro- und Verwaltungsarbeiten; Aktenverwaltung und Dokumentation (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b)a)eingehende und ausgehende Post unter Berücksichtigung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeitenb)Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten und archivierenc)Ordnungs- und Ablagesysteme für Schriftgut- und Aktenverwaltung einsetzend)Dokumente und Unterlagen ordnen, sicher verwahren und Aufbewahrungsfristen beachtene)Akten anlegen, führen und archivierenf)Materialbedarf ermitteln, Waren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bestelleng)Waren annehmen, kontrollieren und lagern3

eingehende und ausgehende Post unter Berücksichtigung rechtlicher und betrieblicher Vorgaben bearbeiten

Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten und archivieren

Ordnungs- und Ablagesysteme für Schriftgut- und Aktenverwaltung einsetzen

Dokumente und Unterlagen ordnen, sicher verwahren und Aufbewahrungsfristen beachten

Akten anlegen, führen und archivieren

Materialbedarf ermitteln, Waren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bestellen

Waren annehmen, kontrollieren und lagern

h)Schriftverkehr selbständig und nach Anweisung führen, Anlagen und Dokumente zusammenstellen und beifügen2

Schriftverkehr selbständig und nach Anweisung führen, Anlagen und Dokumente zusammenstellen und beifügen

2.3Fristen- und Terminmanagement (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c)a)Verfahrenstermine notieren und kontrollierenb)betriebliche Termine planen, notieren und koordinierenc)Fristen nach Eingang unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben berechnen, notieren; Einhaltung der Fristen kontrollierend)Termin- und Fristenkalender führen und verwalten4

Verfahrenstermine notieren und kontrollieren

betriebliche Termine planen, notieren und koordinieren

Fristen nach Eingang unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben berechnen, notieren; Einhaltung der Fristen kontrollieren

Termin- und Fristenkalender führen und verwalten

2.4Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d)a)Aufgaben im Team planen und bearbeitenb)Teamentwicklung mitgestaltenc)Kritik konstruktiv annehmen und äußernd)Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten2

Aufgaben im Team planen und bearbeiten

Teamentwicklung mitgestalten

Kritik konstruktiv annehmen und äußern

Teambesprechungen vorbereiten und mitgestalten

2.5Textgestaltung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e)a)fachkundliche Texte formulieren und gestaltenb)fachkundliche Textbausteine und Formulare entwickelnc)Textverarbeitungssysteme und -programme wirtschaftlich und aufgabenorientiert einsetzen4

fachkundliche Texte formulieren und gestalten

fachkundliche Textbausteine und Formulare entwickeln

Textverarbeitungssysteme und -programme wirtschaftlich und aufgabenorientiert einsetzen

2.6Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f)a)Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen; branchen- und betriebsspezifische Software anwendenb)Informationen beschaffen, aufbereiten und nutzen; fachspezifische Datenbanken anwendenc)Möglichkeiten des internen und externen Datenaustausches über unterschiedliche Kommunikationsnetze nutzend)Auskünfte aus Registern und Datenbanken abrufen3

Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen; branchen- und betriebsspezifische Software anwenden

Informationen beschaffen, aufbereiten und nutzen; fachspezifische Datenbanken anwenden

Möglichkeiten des internen und externen Datenaustausches über unterschiedliche Kommunikationsnetze nutzen

Auskünfte aus Registern und Datenbanken abrufen

2.7Elektronischer Rechtsverkehr (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g)a)rechtliche Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beachtenb)elektronisches Postfach für Kommunikation mit Gerichten und Verwaltung nutzen2

rechtliche Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr beachten

elektronisches Postfach für Kommunikation mit Gerichten und Verwaltung nutzen

2.8Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe h)a)gesetzliche, berufsspezifische und betriebliche Vorschriften zum Datenschutz anwendenb)Daten sichern und verwahren2

gesetzliche, berufsspezifische und betriebliche Vorschriften zum Datenschutz anwenden

Daten sichern und verwahren

3Rechnungswesen und -kontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)

3.1Rechnungs- und Finanzwesen; Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a)a)Rechnungen nach steuerrechtlichen Vorgaben entwerfen und eingehende Rechnungen auf diese Vorgaben hin prüfenb)betriebliche Berechnungen unter Berücksichtigung des kaufmännischen Rechnens durchführen, insbesondere Prozent- und Zinsberechnungen2

Rechnungen nach steuerrechtlichen Vorgaben entwerfen und eingehende Rechnungen auf diese Vorgaben hin prüfen

betriebliche Berechnungen unter Berücksichtigung des kaufmännischen Rechnens durchführen, insbesondere Prozent- und Zinsberechnungen

c)Sach- und Finanzkonten unterscheiden und einrichtend)betriebliche Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht buchene)Zahlungsvorgänge abwickeln und überwachenf)Arten der betriebsrelevanten Steuern unterscheiden und deren Termine und Fristen überwacheng)Vorarbeiten zur Einnahmenüberschussrechnung und zum Jahresabschluss durchführen4

Sach- und Finanzkonten unterscheiden und einrichten

betriebliche Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung von Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht buchen

Zahlungsvorgänge abwickeln und überwachen

Arten der betriebsrelevanten Steuern unterscheiden und deren Termine und Fristen überwachen

Vorarbeiten zur Einnahmenüberschussrechnung und zum Jahresabschluss durchführen

3.2Aktenbuchhaltung (§ 4 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b)a)gesetzliche und betriebliche Pflichten bei der Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen in den Akten und im Aktenkonto berücksichtigenb)gesetzliche und betriebliche Pflichten im Umgang mit Fremdgeld und Anderkonten berücksichtigen2

gesetzliche und betriebliche Pflichten bei der Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen in den Akten und im Aktenkonto berücksichtigen

gesetzliche und betriebliche Pflichten im Umgang mit Fremdgeld und Anderkonten berücksichtigen

4Gesetze und Verordnungen in der Rechtspflege (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)

4.1Handhabung von Gesetzen und Verordnungen; Europarecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a)a)Aufbau und Struktur von Gesetzen und Verordnungen erfassen sowie die entsprechenden Vorschriften auffinden; Inhalts- und Sachverzeichnisse verwendenb)Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur und Zeitschriften sowie deren Fundstellen mit den üblichen Abkürzungen bezeichnen, unterscheiden und zuordnenc)Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs unterscheiden und berücksichtigen3

Aufbau und Struktur von Gesetzen und Verordnungen erfassen sowie die entsprechenden Vorschriften auffinden; Inhalts- und Sachverzeichnisse verwenden

Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Literatur und Zeitschriften sowie deren Fundstellen mit den üblichen Abkürzungen bezeichnen, unterscheiden und zuordnen

Grundlagen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs unterscheiden und berücksichtigen

4.2Zivilrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b)

4.2.1Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa)a)Bücher des BGB und ihre Rechtsgebiete, insbesondere Schuld- und Sachenrecht, unterscheidenb)Rechtsbegriffe, insbesondere die der Personen und Sachen, bei der Lösung von berufsbezogenen Aufgaben berücksichtigenc)Unterschiede der gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Vertretung beachtend)Voraussetzung und Wirkung der Verjährung überprüfene)Voraussetzungen für die Entstehung, Wirksamkeit und Durchführung von Rechtsgeschäften prüfen, insbesondere Arten von Willenserklärungen sowie einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte erläutern, Formerfordernisse prüfen sowie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit unterscheiden4

Bücher des BGB und ihre Rechtsgebiete, insbesondere Schuld- und Sachenrecht, unterscheiden

Rechtsbegriffe, insbesondere die der Personen und Sachen, bei der Lösung von berufsbezogenen Aufgaben berücksichtigen

Unterschiede der gesetzlichen und rechtsgeschäftlichen Vertretung beachten

Voraussetzung und Wirkung der Verjährung überprüfen

Voraussetzungen für die Entstehung, Wirksamkeit und Durchführung von Rechtsgeschäften prüfen, insbesondere Arten von Willenserklärungen sowie einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte erläutern, Formerfordernisse prüfen sowie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit unterscheiden

4.2.2Schuld- und Sachenrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb)a)vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse unterscheidenb)Leistungsstörungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages feststellen und Rechtsfolgen beachtenc)Formen des vertraglichen und gesetzlichen Eigentumserwerbs unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen4

vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse unterscheiden

Leistungsstörungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages feststellen und Rechtsfolgen beachten

Formen des vertraglichen und gesetzlichen Eigentumserwerbs unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen

4.2.3Handels- und Gesellschaftsrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc)a)Arten der Kaufleute und Unternehmensformen unterscheiden und deren rechtlichen Haftungs- und Vertretungsumfang ermittelnb)Aufbau und Inhalte der Register unterscheiden und die daraus gewonnenen Informationen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen3

Arten der Kaufleute und Unternehmensformen unterscheiden und deren rechtlichen Haftungs- und Vertretungsumfang ermitteln

Aufbau und Inhalte der Register unterscheiden und die daraus gewonnenen Informationen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen

4.3Zivilverfahrensrecht; Zwangsvollstreckungsrecht (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c)a)Strukturen und Verfahrensabläufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beachtenb)Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen und Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen2

Strukturen und Verfahrensabläufe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beachten

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen und Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen

Abschnitt B: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 12. Monat13. bis 36. Monat

(1)(2)(3)(4)

1Zivilrechtliches Mandat (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

1.1Rechtsanwendung im Bereich des bürgerlichen Rechts (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a)a)Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertrag begründenb)Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfenc)Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung unterscheidend)Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigene)Ansprüche aus Erb- und Unterhaltsrecht prüfen12

Ansprüche aus Kauf-, Miet-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertrag begründen

Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen

Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung unterscheiden

Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen

Ansprüche aus Erb- und Unterhaltsrecht prüfen

1.2Rechtsanwendung in den Bereichen des Wirtschafts- und Europarechts (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b)a)Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigenb)Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften vorbereitenc)Besonderheiten des Handelskaufs, auch im europäischen Bezug, berücksichtigend)Kreditarten nach Verwendungsmöglichkeiten und Sicherheiten unterscheidene)europäisches Mahnverfahren anwenden8

Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigen

Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften vorbereiten

Besonderheiten des Handelskaufs, auch im europäischen Bezug, berücksichtigen

Kreditarten nach Verwendungsmöglichkeiten und Sicherheiten unterscheiden

europäisches Mahnverfahren anwenden

1.3Rechtsanwendung im Bereich des Zivilprozesses (§ 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe c)a)Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichenb)Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen3

Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichen

Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen

c)außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprached)Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Beratungshilfe fertigen; Beschluss prüfene)Klageschrift entwerfenf)den Mandanten den Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Sprache, und entsprechende Maßnahmen einleiteng)Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleitenh)Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfeni)Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsschrift erstellenj)Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereiten15

außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprache

Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Beratungshilfe fertigen; Beschluss prüfen

Klageschrift entwerfen

den Mandanten den Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Sprache, und entsprechende Maßnahmen einleiten

Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten

Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfen

Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsschrift erstellen

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereiten

2Zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)a)Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermittelnb)Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleitenc)sonstige Vollstreckungsanträge entwerfend)Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen einholene)Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellenf)Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen und Anträge erstellen, insbesondere sofortige Beschwerde und Erinnerungg)Zwangsvollstreckung aus europäischen Titeln einleiten; deutsche Titel im europäischen Ausland vollstrecken20

Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermitteln

Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleiten

sonstige Vollstreckungsanträge entwerfen

Auszüge aus Schuldnerverzeichnissen einholen

Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellen

Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen und Anträge erstellen, insbesondere sofortige Beschwerde und Erinnerung

Zwangsvollstreckung aus europäischen Titeln einleiten; deutsche Titel im europäischen Ausland vollstrecken

3Vergütung und Kosten im zivilrechtlichen Mandat (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)

3.1Vergütungsgrundsätze (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a)a)Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläutern2

Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläutern

b)Vergütungsvereinbarungen entwerfen und Honorare abrechnenc)Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeber5

Vergütungsvereinbarungen entwerfen und Honorare abrechnen

Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeber

3.2Vergütung im Zivilprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe b)a)Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigenb)Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachtenc)Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen10

Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigen

Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten

Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen

3.3Vergütung in Prozesskosten- und Beratungshilfeverfahren (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c)a)Mandanten über die Risiken eines Prozesskostenhilfeverfahrens aufklärenb)Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskostenhilfe erstellenc)Beratungshilfe abrechnen4

Mandanten über die Risiken eines Prozesskostenhilfeverfahrens aufklären

Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskostenhilfe erstellen

Beratungshilfe abrechnen

3.4Vergütung in der Zwangsvollstreckung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe d)a)Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnenb)Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermitteln5

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnen

Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermitteln

3.5Kostentragung und Kostenfestsetzung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e)a)Kostenanträge entwerfenb)Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellenc)Festsetzung der Vergütung gegen den Mandanten beantragen5

Kostenanträge entwerfen

Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellen

Festsetzung der Vergütung gegen den Mandanten beantragen

3.6Gerichtskosten (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe f)a)Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnenb)Gerichtskostenrechnungen kontrollieren3

Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnen

Gerichtskostenrechnungen kontrollieren

4Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)a)Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentierenb)elektronischen Zahlungsverkehr mit Gerichten und Mandanten durchführen3

Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentieren

elektronischen Zahlungsverkehr mit Gerichten und Mandanten durchführen

Abschnitt C: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 12. Monat13. bis 36. Monat

(1)(2)(3)(4)

1Notariatsgeschäfte (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)

1.1Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a)a)Vertragsarten unterscheiden, insbesondere Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen, und bei der Vorbereitung notarieller Urkunden berücksichtigen3

Vertragsarten unterscheiden, insbesondere Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen, und bei der Vorbereitung notarieller Urkunden berücksichtigen

b)Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfenc)Übertragung von Rechten und Ansprüchen prüfen und fallbezogen aufbereitend)Voraussetzungen von Rechtsbehelfen prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten4

Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen

Übertragung von Rechten und Ansprüchen prüfen und fallbezogen aufbereiten

Voraussetzungen von Rechtsbehelfen prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten

1.2Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b)a)Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmenb)Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwendenc)Sicherungswirkung der Vormerkung berücksichtigend)Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfene)Besitz von Eigentum abgrenzen, Voraussetzungen für den Eigentumsübergang bei beweglichen und unbeweglichen Sachen ermitteln und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse bei der Vertragsgestaltung anwendenf)Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachteng)Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigenh)Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum und Bestellungen von Erbbaurechten sowie Veräußerung dieser Rechte vorbereiteni)Grundbuchvollzug überwachen30

Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmen

Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwenden

Sicherungswirkung der Vormerkung berücksichtigen

Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen

Besitz von Eigentum abgrenzen, Voraussetzungen für den Eigentumsübergang bei beweglichen und unbeweglichen Sachen ermitteln und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse bei der Vertragsgestaltung anwenden

Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachten

Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigen

Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum und Bestellungen von Erbbaurechten sowie Veräußerung dieser Rechte vorbereiten

Grundbuchvollzug überwachen

1.3Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c)a)Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfenb)betreuungs- und familiengerichtliche Genehmigungen bei Vorbereitung und Vollzug von Urkunden berücksichtigenc)familienrechtliche Verträge unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfend)Annahme Minderjähriger und Volljähriger unterscheiden, hierzu erforderliche Erklärungen und Anträge vorbereiten sowie Anzeigepflichten beachtene)gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachtenf)erbrechtliche Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, insbesondere Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflageg)Pflichtteilsberechtigung prüfen, Erb- und Pflichtteilsverzicht unterscheidenh)Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses verfasseni)Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten16

Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfen

betreuungs- und familiengerichtliche Genehmigungen bei Vorbereitung und Vollzug von Urkunden berücksichtigen

familienrechtliche Verträge unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen

Annahme Minderjähriger und Volljähriger unterscheiden, hierzu erforderliche Erklärungen und Anträge vorbereiten sowie Anzeigepflichten beachten

gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachten

erbrechtliche Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, insbesondere Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage

Pflichtteilsberechtigung prüfen, Erb- und Pflichtteilsverzicht unterscheiden

Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und eines Europäischen Nachlasszeugnisses verfassen

Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten

1.4Rechtsanwendung in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts (§ 4 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d)a)Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfenb)GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllenc)Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichend)Registervollzug überwachen10

Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen

GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllen

Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichen

Registervollzug überwachen

2Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)

2.1Stellung und Amtspflichten des Notars (§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a)a)Stellung und Unparteilichkeit des Notars bei der Betreuung von Beteiligten berücksichtigen2

Stellung und Unparteilichkeit des Notars bei der Betreuung von Beteiligten berücksichtigen

b)Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwendenc)gesetzliche Anzeigen und Mitteilungen vornehmen2

Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwenden

gesetzliche Anzeigen und Mitteilungen vornehmen

2.2Urkundswesen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b)a)Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachtenb)Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachtenc)Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen6

Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachten

Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachten

Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen

2.3Verwahrungsgeschäfte (§ 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe c)a)Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachtenb)Hinterlegungsanweisungen entwerfen4

Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachten

Hinterlegungsanweisungen entwerfen

3Kostenrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 3)a)Kosten gegenüber den Beteiligten erläuternb)Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellenc)Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehend)Gerichtskosten ermitteln12

Kosten gegenüber den Beteiligten erläutern

Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen

Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehen

Gerichtskosten ermitteln

4Elektronischer Rechtsverkehr im Notariat (§ 4 Absatz 4 Nummer 4)a)elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vorbereitenb)strukturierte Datensätze erzeugenc)Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbesondere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren6

elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vorbereiten

strukturierte Datensätze erzeugen

Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbesondere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren

Abschnitt D: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 12. Monat13. bis 36. Monat

(1)(2)(3)(4)

1Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 1)a)Vertragsarten unterscheiden, Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen prüfen und fallbezogen aufbereiten2

Vertragsarten unterscheiden, Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Pacht- und Darlehensvertrag sowie Bürgschaft und Schuldversprechen prüfen und fallbezogen aufbereiten

b)Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfenc)Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfend)Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigene)Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigenf)Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften vorbereiteng)GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllen20

Formerfordernisse von Rechtsgeschäften prüfen

Mahn- und Kündigungsschreiben entwerfen

Arten, Erwerb, Belastung und Untergang von Besitz und Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen unterscheiden und bei der Bearbeitung von Fachaufgaben berücksichtigen

Haftungs- und Vertretungsumfang der Kaufleute und Unternehmensformen bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen berücksichtigen

Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften vorbereiten

GmbH-Gesellschaftsverträge, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH, Geschäftsanteilsabtretungsverträge sowie Liste der Gesellschafter unter Beachtung der Formerfordernisse entwerfen, vollziehen und steuerliche Beistandspflichten erfüllen

2Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung (§ 4 Absatz 5 Nummer 2)a)Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichenb)Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen3

Voraussetzungen für das Mahnverfahren prüfen sowie Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden entwerfen und einreichen

Zuständigkeiten der Gerichte bei verschiedenen Klagearten prüfen

c)außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprached)Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe fertigen; Beschluss prüfene)Klageschrift entwerfenf)den Mandanten Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Spracheg)Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und Maßnahmen einleitenh)Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfeni)Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermittelnj)Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleitenk)Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellenl)Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen18

außergerichtliches Aufforderungsschreiben unter Berücksichtigung der Ziele und Folgen formulieren, auch in englischer Sprache

Anträge auf Bewilligung der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe fertigen; Beschluss prüfen

Klageschrift entwerfen

den Mandanten Ablauf eines zivilrechtlichen Verfahrens erläutern, auch in englischer Sprache

Folgen gerichtlicher Endentscheidungen einschließlich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe prüfen und Maßnahmen einleiten

Verfahrensfristen erfassen, berechnen und kontrollieren sowie Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträge entwerfen

Verfahren der Zwangsvollstreckung unterscheiden; Organe, Arten und Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ermitteln

Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners einleiten

Anträge auf Abgabe der Vermögensauskunft sowie auf Haft stellen

Einwendungen in der Zwangsvollstreckung unterscheiden, Fristen berechnen

3Notariatsgeschäfte (§ 4 Absatz 5 Nummer 3)

3.1Rechtsanwendung im Bereich des Liegenschaftsrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe a)a)Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmenb)Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Vormerkung, Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwendenc)Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfend)Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachtene)Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigenf)Grundbuchvollzug überwachen11

Aufbau und Inhalt des Grundbuchs erfassen, Grundstücksbegriffe unterscheiden, Einsicht in das Grundbuch nehmen

Lasten und Beschränkungen an Grundstücken bewerten, insbesondere Vormerkung, Dienstbarkeit, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Hypothek und Grundschuld, einschließlich Abtretung, Rangänderung, Nachverpfändung, Pfandentlassung, Löschung, und unter Berücksichtigung der Formerfordernisse anwenden

Erklärungen für Eintragungen und Löschungen im Grundbuch sowie Berichtigungsanträge entwerfen

Grundstückskaufverträge und Überlassungsverträge entwerfen und abwickeln, insbesondere Genehmigungen, Zustimmungen und Zeugnisse zum Vollzug einholen sowie gesetzliche Anzeigepflichten beachten

Grundschuldbestellungen entwerfen und abwickeln, Erfordernisse der Zwangsvollstreckungsunterwerfung prüfen und berücksichtigen

Grundbuchvollzug überwachen

3.2Rechtsanwendung in den Bereichen des Familien- und Erbrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe b)a)Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfenb)gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachtenc)Testamente entwerfen 7

Familien- und Güterstand bei der Vorbereitung von Urkunden prüfen

gesetzliche und gewillkürte Erbfolge unterscheiden und bei der Vorbereitung von Urkunden beachten

Testamente entwerfen

d)Anträge auf Erteilung eines Erbscheins verfassene)Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten

Anträge auf Erteilung eines Erbscheins verfassen

Erklärungen für die Ausschlagung der Erbschaft vorbereiten und Fristen beachten

3.3Rechtsanwendung im Bereich des Registerrechts (§ 4 Absatz 5 Nummer 3 Buchstabe c)a)Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfenb)Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichenc)Registervollzug überwachend)Voraussetzungen für Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten3

Einsicht in Register und Registerakten nehmen, Informationen aufbereiten, Bescheinigungen entwerfen

Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister entwerfen und einreichen

Registervollzug überwachen

Voraussetzungen für Rechtsbehelfe prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten

4Vergütung und Kosten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4)

4.1Anwaltsvergütung (§ 4 Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe a)a)Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläuternb)Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeberc)Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigend)Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachtene)Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnenf)Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe erstelleng)Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnenh)Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermittelni)Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellen12

Unterschiede zwischen gesetzlichen Gebühren und Vergütungsvereinbarungen gegenüber Mandanten erläutern

Gegenstandswerte bestimmen, Wertfestsetzung beantragen und gesetzliche Gebühren und Auslagen unter Berücksichtigung der Anrechnungsvorschriften berechnen, auch für mehrere Auftraggeber

Gebühren und Auslagen berechnen, dabei Vorschriften über dieselben und verschiedene Angelegenheiten berücksichtigen

Wertänderungen im Verfahrensverlauf beachten

Gebühren und Auslagen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren ermitteln und berechnen

Anträge auf Erstattung der Vergütung nach bewilligter Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe erstellen

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Berücksichtigung besonderer Angelegenheiten abrechnen

Gegenstandswerte für Vollstreckungsmaßnahmen ermitteln

Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge erstellen

4.2Notarkosten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe b)a)Notarkosten gegenüber Beteiligten erläuternb)Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellenc)Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehen10

Notarkosten gegenüber Beteiligten erläutern

Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen

Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehen

4.3Gerichtskosten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4 Buchstabe c)a)Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnenb)Gerichtskostenrechnungen kontrollierenc)Gerichtskosten in Prozessverfahren und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit berechnen4

Gerichtskostenvorschüsse zu verschiedenen Verfahrensarten berechnen

Gerichtskostenrechnungen kontrollieren

Gerichtskosten in Prozessverfahren und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit berechnen

5Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 5 Nummer 5)a)Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentierenb)elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vorbereiten 3

Zahlungsvorgänge abwickeln, überwachen, kontrollieren und dokumentieren

elektronisch beglaubigte Abschriften, beglaubigte Ausdrucke und andere elektronische Dokumente vorbereiten

c)strukturierte Datensätze erzeugend)Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbesondere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren

strukturierte Datensätze erzeugen

Dienste der Bundesnotarkammer nutzen, insbesondere Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister und erbfolgerelevante Urkunden im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren

6Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht (§ 4 Absatz 5 Nummer 6)a)Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwendenb)Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachtenc)Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachtend)Unterschriftsbeglaubigungen entwerfene)Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachten2

Vorschriften des notariellen Berufs-, Verfahrens- und Dienstrechts anwenden

Bücher, Verzeichnisse und Akten führen, Aufbewahrungsfristen beachten

Urschrift, Ausfertigung und beglaubigte Abschrift unterscheiden und bei der Vorbereitung von Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Vermerkblättern beachten

Unterschriftsbeglaubigungen entwerfen

Verwahrungs- und Massenbuch nebst Namensverzeichnis sowie Anderkontenliste führen; Dokumentations- und Mitteilungspflichten beachten

Abschnitt E: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 12. Monat13. bis 36. Monat

(1)(2)(3)(4)

1Grundlagen des Rechtsdes geistigen Eigentums (§ 4 Absatz 6 Nummer 1)a)Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit gewerblicher Schutzrechte und sich aus der Priorität ergebende Rechte und Verpflichtungen berücksichtigenb)Schutzrechtsmöglichkeiten für Datenverarbeitungsprogramme voneinander abgrenzen5

Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit gewerblicher Schutzrechte und sich aus der Priorität ergebende Rechte und Verpflichtungen berücksichtigen

Schutzrechtsmöglichkeiten für Datenverarbeitungsprogramme voneinander abgrenzen

c)Grundbegriffe, insbesondere „Erfindung“, „Diensterfindung“, „freie Erfindung“, „ergänzende Schutzzertifikate“, „Pflanzenzüchtungen“ und „technischer Verbesserungsvorschlag“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über technische Schutzrechte anwendend)Grundbegriffe, insbesondere „Design“, „Marke für Waren“, „Marke für Dienstleistungen“ und „Kollektivmarke“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über nichttechnische Schutzrechte anwenden8

Grundbegriffe, insbesondere „Erfindung“, „Diensterfindung“, „freie Erfindung“, „ergänzende Schutzzertifikate“, „Pflanzenzüchtungen“ und „technischer Verbesserungsvorschlag“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über technische Schutzrechte anwenden

Grundbegriffe, insbesondere „Design“, „Marke für Waren“, „Marke für Dienstleistungen“ und „Kollektivmarke“, unterscheiden und gesetzliche Vorschriften über nichttechnische Schutzrechte anwenden

2Nationaler gewerblicher Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 2)

2.1Nationale gesetzliche Vorschriften (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe a)a)Vorschriften über den nationalen gewerblichen Rechtsschutz bei der vorgangsbezogenen Sachbearbeitung anwendenb)Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen3

Vorschriften über den nationalen gewerblichen Rechtsschutz bei der vorgangsbezogenen Sachbearbeitung anwenden

Vorschriften über Arbeitnehmererfindungen bei der Erledigung berufsspezifischer Aufgaben nutzen

2.2Anmeldung nationaler gewerblicher Schutzrechte (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe b)a)Anmeldung von Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten, Gebrauchsmustern, Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, Marken, Designs und Sorten vorbereitenb)Anmeldetexte schreiben, Anlagen zusammenstellen, Vollmachten und Erfinderbenennungen beschaffenc)Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, auch in elektronischer Form, einreichen und Fristen überwachend)amtliche Gebühren und Auslagen berechnen und einzahlene)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten8

Anmeldung von Patenten, ergänzenden Schutzzertifikaten, Gebrauchsmustern, Topografien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, Marken, Designs und Sorten vorbereiten

Anmeldetexte schreiben, Anlagen zusammenstellen, Vollmachten und Erfinderbenennungen beschaffen

Anmeldungsunterlagen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, auch in elektronischer Form, einreichen und Fristen überwachen

amtliche Gebühren und Auslagen berechnen und einzahlen

Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten

2.3Erteilungs- und Eintragungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c)a)Stand der Erteilungs- und Eintragungsverfahren nationaler gewerblicher Schutzrechte feststellen und den Auftraggeber unterrichtenb)Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichenc)förmliche Widersprüche gegen nationale Marken und internationale Marken mit nationalem Schutzanteil entwerfen und einreichend)Einspruchs- und Widerspruchsverfahren begleiten8

Stand der Erteilungs- und Eintragungsverfahren nationaler gewerblicher Schutzrechte feststellen und den Auftraggeber unterrichten

Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen

förmliche Widersprüche gegen nationale Marken und internationale Marken mit nationalem Schutzanteil entwerfen und einreichen

Einspruchs- und Widerspruchsverfahren begleiten

2.4Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe d)a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellenb)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten6

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen

Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten

3Internationaler, regionaler und europäischer gewerblicher Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 3)

3.1Internationale Zusammenarbeit (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a)a)Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstige Vorschriften über gewerbliche Schutzrechte anwendenb)fachbezogene Korrespondenz mit Mandanten, Korrespondenzanwälten und Behörden in englischer Sprache führen4

Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstige Vorschriften über gewerbliche Schutzrechte anwenden

fachbezogene Korrespondenz mit Mandanten, Korrespondenzanwälten und Behörden in englischer Sprache führen

3.2Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf Grund internationaler, regionaler und europäischer Verträge und Abkommen (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b)a)Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen vorbereiten, zuständige Behörde ermitteln, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben und Anlagen beschaffenb)Anmeldungen, auch in elektronischer Form, einreichenc)amtliche Gebühren berechnen und einzahlend)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten8

Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen vorbereiten, zuständige Behörde ermitteln, amtliche Anmeldeformulare ausfüllen, Anmeldetexte schreiben und Anlagen beschaffen

Anmeldungen, auch in elektronischer Form, einreichen

amtliche Gebühren berechnen und einzahlen

Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten

3.3Anmeldung gewerblicher Schutzrechte im Ausland (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe c)a)Informationen über Verfahrensvoraussetzungen und -abläufe beschaffen und berücksichtigenb)nationale Anmeldungen im Ausland vorbereiten, Anlagen zusammenstellen und die Einreichung veranlassen

Informationen über Verfahrensvoraussetzungen und -abläufe beschaffen und berücksichtigen

nationale Anmeldungen im Ausland vorbereiten, Anlagen zusammenstellen und die Einreichung veranlassen

c)Validierungen und Umwandlungen veranlassen, regionale und nationale Phasen einleitend)Aufträge an Rechtsvertreter im Ausland zur Erfüllung der Formvorschriften vor den nationalen Patentämtern nach der Veröffentlichung der Erteilung von europäischen Patenten vorbereiten, erstellen und an Rechtsvertreter im Ausland absenden; Anlagen beschaffen und zusammenstellene)Unterlagen, Vollmachten und Erklärungen fristgemäß beschaffen und in Abhängigkeit vom Verfahren bearbeitenf)Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten 8

Validierungen und Umwandlungen veranlassen, regionale und nationale Phasen einleiten

Aufträge an Rechtsvertreter im Ausland zur Erfüllung der Formvorschriften vor den nationalen Patentämtern nach der Veröffentlichung der Erteilung von europäischen Patenten vorbereiten, erstellen und an Rechtsvertreter im Ausland absenden; Anlagen beschaffen und zusammenstellen

Unterlagen, Vollmachten und Erklärungen fristgemäß beschaffen und in Abhängigkeit vom Verfahren bearbeiten

Auftraggeber über Verfahrensabläufe im Anmeldeverfahren unterrichten

3.4Erteilungs- undEintragungsverfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe d)a)Verfahrensstand feststellen und den Auftraggeber unterrichtenb)Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichenc)förmliche Widersprüche gegen Gemeinschaftsmarken und internationale Marken mit Gemeinschaftsmarkenschutzanteil entwerfen und einreichen, Widerspruchsgebühren einzahlend)Einspruchs- und Widerspruchsverfahren verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen6

Verfahrensstand feststellen und den Auftraggeber unterrichten

Einspruchsschriftsätze vorbereiten und einreichen

förmliche Widersprüche gegen Gemeinschaftsmarken und internationale Marken mit Gemeinschaftsmarkenschutzanteil entwerfen und einreichen, Widerspruchsgebühren einzahlen

Einspruchs- und Widerspruchsverfahren verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen

3.5Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe e)a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellenb)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten4

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen

Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten

4Büro- und Verwaltungsaufgaben im gewerblichen Rechtsschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 4)

4.1Fristenmanagement (§ 4 Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe a)a)Fristen berechnen sowie Fristabläufe überwachenb)Voraussetzungen für Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Fristen prüfen, Weiterbehandlungs- und Wiedereinsetzungsanträge stellen und versäumte Handlung nachholen8

Fristen berechnen sowie Fristabläufe überwachen

Voraussetzungen für Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Fristen prüfen, Weiterbehandlungs- und Wiedereinsetzungsanträge stellen und versäumte Handlung nachholen

4.2Aufrechterhaltung und Umschreibung von Schutzrechten (§ 4 Absatz 6 Nummer 4 Buchstabe b)a)Fälligkeit von Gebühren für die Aufrechterhaltung berechnen, überwachen, anmahnen und einzahlenb)Umschreibung gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland vorbereiten, veranlassen und erforderliche Unterlagen beschaffen3

Fälligkeit von Gebühren für die Aufrechterhaltung berechnen, überwachen, anmahnen und einzahlen

Umschreibung gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland vorbereiten, veranlassen und erforderliche Unterlagen beschaffen

5Verfahren nach Erteilung oder Eintragung von Schutzrechten (§ 4 Absatz 6 Nummer 5)

5.1Erstinstanzliche Verfahren (§ 4 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe a)a)Schriftsätze in Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren vorbereiten, Unterlagen zusammenstellenb)Verfahrensabläufe bei Angriffen auf die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen6

Schriftsätze in Nichtigkeits-, Löschungs- und Verletzungsverfahren vorbereiten, Unterlagen zusammenstellen

Verfahrensabläufe bei Angriffen auf die Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten verfolgen und erforderliche Maßnahmen veranlassen

5.2Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 4 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b)a)Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellenb)Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten4

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe unterscheiden und Folgen feststellen

Schriftsätze zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen vorbereiten

6Vergütungs- und Kostenrecht (§ 4 Absatz 6 Nummer 6)a)Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte unterscheiden und berechnenb)Gerichtskostenrechnungen kontrollierenc)amtliche Kosten an Patentämter und sonstige Behörden wirksam einzahlend)Kostenverzeichnisse anwendene)Vergütungsvereinbarung entwerfenf)Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruch des Patentanwalts unterscheiden, Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge stellen sowie Beschlüsse kontrolliereng)Rechtsfolgen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auf Grund der Beschlüsse prüfenh)Erstattungsanträge für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe erstellen6

Vergütung und Kosten der Patentanwälte, Behörden und Gerichte unterscheiden und berechnen

Gerichtskostenrechnungen kontrollieren

amtliche Kosten an Patentämter und sonstige Behörden wirksam einzahlen

Kostenverzeichnisse anwenden

Vergütungsvereinbarung entwerfen

Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruch des Patentanwalts unterscheiden, Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsanträge stellen sowie Beschlüsse kontrollieren

Rechtsfolgen, Rechtsbehelfe und Rechtsmittel auf Grund der Beschlüsse prüfen

Erstattungsanträge für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe erstellen

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im

1. bis 12. Monat13. bis 36. Monat

(1)(2)(3)(4)

1Stellung des Ausbildungsbetriebes im Rechtswesen und im Wirtschaftssystem (§ 4 Absatz 7 Nummer 1)a)Aufbau des Rechtssystems erklären sowie Aufgaben, Struktur und Organe der Rechtspflege beschreiben, Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheidenb)Stellung und Bedeutung von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten in der Rechtspflege darlegen und die berufsrechtlichen Anforderungen an sie und ihre Beschäftigten erläuternc)Verschwiegenheitspflicht als Grundlage der Berufsausübung einhaltend)betriebswirtschaftliche Vorgänge erklären und in volkswirtschaftliche Zusammenhänge einordnen, insbesondere zu Angebot und Nachfrage, Preisbildung und Wettbewerbe)Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Berufsausübung in der Rechtspflege bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigenf)Entwicklung und Umsetzung der Außendarstellung unter Beachtung von berufsrechtlichen Vorschriften mitgestalten

Aufbau des Rechtssystems erklären sowie Aufgaben, Struktur und Organe der Rechtspflege beschreiben, Zweige der Gerichtsbarkeit unterscheiden

Stellung und Bedeutung von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten in der Rechtspflege darlegen und die berufsrechtlichen Anforderungen an sie und ihre Beschäftigten erläutern

Verschwiegenheitspflicht als Grundlage der Berufsausübung einhalten

betriebswirtschaftliche Vorgänge erklären und in volkswirtschaftliche Zusammenhänge einordnen, insbesondere zu Angebot und Nachfrage, Preisbildung und Wettbewerb

Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Berufsausübung in der Rechtspflege bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen

Entwicklung und Umsetzung der Außendarstellung unter Beachtung von berufsrechtlichen Vorschriften mitgestalten

2Aufbau, Organisationsstruktur und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 7 Nummer 2)a)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellenb)Organisationsstruktur des Ausbildungsbetriebes mit seinen Tätigkeitsbereichen und ihrem Zusammenwirken erklärenc)Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisationsanweisungen darstellen

Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen

Organisationsstruktur des Ausbildungsbetriebes mit seinen Tätigkeitsbereichen und ihrem Zusammenwirken erklären

Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb unter Berücksichtigung der betrieblichen Organisationsanweisungen darstellen

d)Kooperationsbeziehungen erläuterne)Kammerstrukturen für Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte darstellen

Kooperationsbeziehungen erläutern

Kammerstrukturen für Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte darstellen

3Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 7 Nummer 3)a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen, Dauer und Beendigung erläutern und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragenc)im Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen über Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachtend)arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Jugendarbeitsschutz, zum Mutterschutz, zum Urlaub, zur Arbeitszeit und zur Entgeltfortzahlung, sowie tarifrechtliche Vorschriften für den Ausbildungsbetrieb erläuterne)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen und sozialversicherungs- und steuerrechtliche Abzüge erklärenf)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erkläreng)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begreifen und nutzen sowie berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermittelnwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen, Dauer und Beendigung erläutern und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben

den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen

im Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen über Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten

arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Jugendarbeitsschutz, zum Mutterschutz, zum Urlaub, zur Arbeitszeit und zur Entgeltfortzahlung, sowie tarifrechtliche Vorschriften für den Ausbildungsbetrieb erläutern

Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen und sozialversicherungs- und steuerrechtliche Abzüge erklären

wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären

lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begreifen und nutzen sowie berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln

4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Maßnahmen der Gesundheitsförderung (§ 4 Absatz 7 Nummer 4)a)Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz anwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifenb)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegenc)stressauslösende Situationen im Beruf erkennen und bewältigend)Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendene)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitenf)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz anwenden und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen

Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen

stressauslösende Situationen im Beruf erkennen und bewältigen

Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

5Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden

Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen

Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung

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