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Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (pbv)

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Table of Provisions (21)

Statutory Text (21 Provisions)

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1532 - 1534;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Aktivseite A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ...... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ...... 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ...... 4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........ II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken (KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ...... 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken (KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nicht unter 1.) ....................................... ...... 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr.03) ............................. ...... 4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ...... 5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge (KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ...... 6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ...... 7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr.07) ......................................... ...... ........ ------ III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen**) (KUGr.081) ....................................... ...... 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**) (KUGr.082) ....................................... ...... 3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ...... 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.084) ..... ...... 5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr.085) ....... ...... 6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........ ------ B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ...... 2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........ ------ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr.11), ........................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 2. Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Einrichtung (KUGr.160), ...................... ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**) (KUGr.161), ...................................... ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.162), ...................................... ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 5. Forderungen aus öffentlicher Förderung (KGr.14), ........................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung (KGr.15), ........................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ....................................... 7. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital**) ...... (KUGr.165) ....................................... 8. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr.163, 164) ...... ........ ------ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr.13), ........................................... ........ davon Anteile an verbundenen Unternehmen .......................... IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (KGr.12) ................................ ........ C. Ausgleichsposten 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr.171) ............................................ ...... 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr.172) ............................................ ...... ........ ------ D. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.18) ................................................. ........ E. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........ F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ........ G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........------------------------------------------------------------------------------- ........ ========---------- *) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften Passivseite A. Eigenkapital 1. Eingefordertes Kapital (KUGr.2003) Gezeichnetes Kapital (KUGr.2001) abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr.2002) .................................. ...... ........ 2. Kapitalrücklagen (KUGr.201) ........................... ...... 3. Gewinnrücklagen (KUGr.202) ............................ ...... 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ...... 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........ ------ B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen (KGr.21) ................................ ...... 2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen (KGr.22) ................................ ...... ........ ------ C. Rückstellungen (KGr.24) .................................. ........ D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (KGr.30), ............................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr.31), ............................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem Träger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen**) (KUGr.355), .......................................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.356), ........ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen (KGr.32), .......................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen (KGr.33), .......................... ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .................................... 9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350 bis 353, 357, KGr.36) ................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ....... davon im Rahmen der sozialen Sicherheit .............. 10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ...... ........ ------ E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr.23) ......... ........ F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.38) ........................ ........ G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ...................... ........------------------------------------------------------------------------------- ........ ========Eventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen aufErstattung von Fördermitteln---------- *) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung, unabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind 1.ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), 2.teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),

teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime),

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1535 - 1536;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie aus Kurzzeitpflege (KGr. 40 bis 43) ..................................... ...... 2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (KUGr. 416, 426, 436) ................................ ...... 3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (KUGr. 417, 4191, 427, 437) .......................... ...... 4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (KUGr. 464) .......................................... ...... 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ...... 5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (KGr. 44) ............................................ ...... 6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen (KUGr. 540) .......................................... ...... 7. Andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 541) .......................................... ...... 8. Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 486, 487; KGr. 52, 53) ........................ ...... ........ ------ 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60) ...................... ...... b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen (KGr. 61 bis 64) ..................... ...... 10. Materialaufwand a) Lebensmittel (KGr. 65) ............................ ...... b) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ....... ...... c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ............ ...... d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) . ...... 11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (KUGr.685) ........................................... ...... 12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ...... 13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe (KGr.73) ............................................. ...... 14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........ ------ -------- Zwischenergebnis ......................................... ........ 15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ...... 16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (KGr.47) ............................................. ...... 17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehns- und Eigenmittelförderung (KUGr.487) ........ ...... 18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ...... 19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr.784) .................... ...... 20. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ...... b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 753, 754) ............. ...... 21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (KUGr.771) ............................ ...... 22. Sonstige betriebliche Aufwendungen (KUGr.772) ........ ...... ........ ------ -------- Zwischenergebnis ......................................... ........ 23. Erträge aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ...... 24. Erträge aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ...... 25. Zinsen und ähnliche Erträge (KGr.51) ................. ...... 26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr.752) ....................... ...... 27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........ ------ -------- 28. (weggefallen) 29. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................... ........ ========----------*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Für Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des Handelsgesetzbuchs.

(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1539 - 1546;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Konten-klasseKonten-gruppeKonten-unter-gruppeText-Erläuterung0 Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, Anlagevermögen Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital 01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 010Bebaute Grundstücke 011Betriebsbauten 012Außenanlagen 02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 020Bebaute Grundstücke 021Wohnbauten 022Außenanlagen 03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 04 Bauten auf fremden Grundstücken 040Betriebsbauten 041Wohnbauten 042Außenanlagen 05 Technische Anlagen 050in Betriebsbauten 051in Wohnbauten 052in Außenanlagen 06 Einrichtung und Ausstattung 060in Betriebsbauten 061in Wohnbauten 062in Außenanlagen 063Fahrzeuge 064Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's) 065Festwerte in Betriebsbauten 066Festwerte in Wohnbauten 07 Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen 070Betriebsbauten 071Wohnbauten 08 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen 080Immaterielle Vermögensgegenstände 0800Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0801entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0802Geschäfts- und Firmenwert 0803geleistete Anzahlungen 081Anteile an verbundenen Unternehmen*) 082Ausleihungen an verbundene Unternehmern*) 083Beteiligungen 084Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*) 085Wertpapiere des Anlagevermögens 086sonstige Finanzanlagen 1 Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung 10 Vorräte 101Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 102Geleistete Anzahlungen 11 Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen 12 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13 Wertpapiere des Umlaufvermögens 14 Forderungen aus öffentlicher Förderung 15 Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung 16 Sonstige Vermögensgegenstände 160Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung 161Forderungen gegen verbundene Unternehmen*) 162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*) 163Vorsteuer 164Sonstige Vermögensgegenstände165Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 17 Ausgleichsposten 171Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 172Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung 18 Rechnungsabgrenzung 19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust 191 Aktive latente Steuern 192 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 193 Bilanzverlust 2 Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen 20 Eigenkapital 200Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen2003Eingefordertes Kapital 201Kapitalrücklagen 202Gewinnrücklagen 203Gewinnvortrag/Verlustvortrag 204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 21 Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen 22 Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 23 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 24 Rückstellungen 240Pensionsrückstellungen 241Steuerrückstellungen 242Urlaubsrückstellungen 243Sonstige Rückstellungen 3 Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung 30 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32 Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung 33 Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung 34 Erhaltene Anzahlungen 35 Sonstige Verbindlichkeiten 350gegenüber Mitarbeitern 351gegenüber Sozialversicherungsträgern 352gegenüber Finanzbehörden 353gegenüber Bewohnern 354Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung 355Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*) 356Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*) 357Sonstige Verbindlichkeiten 36 Umsatzsteuer 37 Verwahrgeldkonto 38 Rechnungsabgrenzung 39 Passive latente Steuern 4 Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge 40 Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen 400Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 1 4000Pflegekasse 4001Sozialhilfeträger 4002Selbstzahler 4003Übrige 401Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 2 4010Pflegekasse 4011Sozialhilfeträger 4012Selbstzahler 4013Übrige402Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 3 4020Pflegekasse 4021Sozialhilfeträger 4022Selbstzahler 4023Übrige 403Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 4 4030Pflegekasse 4031Sozialhilfeträger 4032Selbstzahler4033Übrige 404Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 5 4040Pflegekasse 4041Sozialhilfeträger 4042Selbstzahler 4043Übrige 405Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson 406Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel407Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen4070Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI4071Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen4072Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern 41 Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen 410Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 4100Pflegekasse 4101Sozialhilfeträger 4102Selbstzahler 4103Übrige 411Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 4110Pflegekasse 4111Sozialhilfeträger 4112Selbstzahler 4113Übrige 412Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 4120Pflegekasse 4121Sozialhilfeträger 4122Selbstzahler 4123Übrige 413Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 4130Pflegekasse 4131Sozialhilfeträger 4132Selbstzahler 4133Übrige 414Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 4140Pflegekasse 4141Sozialhilfeträger 4142Selbstzahler 4143Übrige 415Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI) 4150Pflegekasse 4151Sozialhilfeträger 416Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 417Erträge aus Zusatzleistungen 4170Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege 4171Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung 418Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel 419Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen 4190Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI 4191Erträge aus Transportleistungen 4192Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen 42 Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen 420Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 4200Pflegekasse 4201Sozialhilfeträger 4202Selbstzahler 4203Übrige 421Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 4210Pflegekasse 4211Sozialhilfeträger 4212Selbstzahler 4213Übrige 422Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 4220Pflegekasse 4221Sozialhilfeträger 4222Selbstzahler 4223Übrige 423Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 4230Pflegekasse 4231Sozialhilfeträger 4232Selbstzahler 4233Übrige 424Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 4240Pflegekasse 4241Sozialhilfeträger 4242Selbstzahler 4243Übrige 425Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI) 4250Pflegekasse 4251Sozialhilfeträger 426Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 427Erträge aus Zusatzleistungen 4270Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege 4271Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung 428Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel429Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen 43 Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen 430Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1 4300Pflegekasse 4301Sozialhilfeträger 4302Selbstzahler 4303Übrige 431Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 4310Pflegekasse 4311Sozialhilfeträger 4312Selbstzahler 4313Übrige 432Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3 4320Pflegekasse 4321Sozialhilfeträger 4322Selbstzahler 4323Übrige 433Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4 4330Pflegekasse 4331Sozialhilfeträger 4332Selbstzahler 4333Übrige 434Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5 4340Pflegekasse 4341Sozialhilfeträger 4342Selbstzahler 4343Übrige 435Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI) 4350Pflegekasse 4351Sozialhilfeträger 436Erträge aus Unterkunft und Verpflegung 437Erträge aus Zusatzleistungen 4370Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege 4371Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung438Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel439Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen 4390Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI 4391Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen 44 Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 440für ambulante Pflegeleistungen 441für teilstationäre Pflegeleistungen 442für vollstationäre Pflegeleistungen 443für Leistungen der Kurzzeitpflege 45 Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen 450in ambulanten Pflegeeinrichtungen 451in teilstationären Pflegeeinrichtungen 452in vollstationären Pflegeeinrichtungen 453in Einrichtungen der Kurzzeitpflege 46 Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 460in ambulanten Pflegeeinrichtungen 461in teilstationären Pflegeeinrichtungen 462in vollstationären Pflegeeinrichtungen 463in Einrichtungen der Kurzzeitpflege 464Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI) 47 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 470bei ambulanten Pflegeeinrichtungen 471bei teilstationären Pflegeeinrichtungen 472bei vollstationären Pflegeeinrichtungen 473bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege 48 Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen 480Erstattungen des Personals für freie Station 481Erstattungen des Personals für Unterkunft 482Erstattungen des Personals für Verpflegung 483Sonstige Erstattungen 484Erträge aus Hilfsbetrieben 485Erträge aus Nebenbetrieben 486Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI) 487Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung 488Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen 49 frei 5 Kontenklasse 5 Andere Erträge 50 Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen 500Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*) 501Erträge aus anderen Beteiligungen 502Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*) 503Erträge aus anderen Finanzanlagen 51 Zinsen und ähnliche Erträge 510Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*) 511Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten 512Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 513Zinsen für Forderungen 514Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 53 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 54 Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen 540Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen 541Andere aktivierte Eigenleistungen 55 Sonstige Erträge 56 frei 560frei 561frei 562frei 57 frei 58 frei 59 frei 6 Kontenklasse 6 Aufwendungen 60 Löhne und Gehälter 600Leitung der Pflegeeinrichtung 601Pflegedienst602Betreuungsdienst 603Hauswirtschaftlicher Dienst 604Verwaltungsdienst 605Technischer Dienst 606Sonstige Dienste 61 Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606) 62 Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606) 63 Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606) 64 Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606) 65 Lebensmittel 66 Aufwendungen für Zusatzleistungen 67 Wasser, Energie, Brennstoffe 68 Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf 680Materialaufwendungen 6800Eigenfinanzierung 6801Finanzierung nach Landesrecht 681Bezogene Leistungen 682Büromaterial 683Telefon 684Sonstiger Verwaltungsbedarf 685Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen 69 frei 7 Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen 70 Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht) 71 Steuern, Abgaben, Versicherungen 710Steuern 711Abgaben 712Versicherungen 72 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 720Zinsen für Betriebsmittelkredite 721Zinsen für langfristige Darlehen 722Sonstige Zinsen 723Sonstige Aufwendungen 73 Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe 74 Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten 740Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten 741Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten 75 Abschreibungen 750Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 751Abschreibungen auf Sachanlagen 752Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 753Abschreibungen auf Forderungen 754Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände 76 Mieten, Pacht, Leasing 77 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen 771Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 772Sonstige Aufwendungen 78 frei 780frei 781frei 782frei 783frei 784frei 785frei 79 frei 8 Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten 80 frei 81 frei 82 frei 83 frei 84 frei 85 Eröffnungs- und Abschlußkonten 86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen 87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen 88 Kalkulatorische Kosten 89 frei---------*)Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Konten-klasseKonten-gruppeKonten-unter-gruppeText-Erläuterung

0 Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, Anlagevermögen

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital

01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

010Bebaute Grundstücke

011Betriebsbauten

012Außenanlagen

02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

020Bebaute Grundstücke

021Wohnbauten

022Außenanlagen

03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

04 Bauten auf fremden Grundstücken

040Betriebsbauten

041Wohnbauten

042Außenanlagen

05 Technische Anlagen

050in Betriebsbauten

051in Wohnbauten

052in Außenanlagen

06 Einrichtung und Ausstattung

060in Betriebsbauten

061in Wohnbauten

062in Außenanlagen

063Fahrzeuge

064Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)

065Festwerte in Betriebsbauten

066Festwerte in Wohnbauten

07 Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen

070Betriebsbauten

071Wohnbauten

08 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen

080Immaterielle Vermögensgegenstände

0800Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

0801entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0802Geschäfts- und Firmenwert

0803geleistete Anzahlungen

081Anteile an verbundenen Unternehmen*)

082Ausleihungen an verbundene Unternehmern*)

083Beteiligungen

084Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)

085Wertpapiere des Anlagevermögens

086sonstige Finanzanlagen

1 Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

10 Vorräte

101Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

102Geleistete Anzahlungen

11 Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen

12 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13 Wertpapiere des Umlaufvermögens

14 Forderungen aus öffentlicher Förderung

15 Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung

16 Sonstige Vermögensgegenstände

160Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung

161Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)

162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)

163Vorsteuer

164Sonstige Vermögensgegenstände

165Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital

17 Ausgleichsposten

171Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

172Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung

18 Rechnungsabgrenzung

19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust

191 Aktive latente Steuern

192 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

193 Bilanzverlust

2 Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen

20 Eigenkapital

200Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital

2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital

2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

2003Eingefordertes Kapital

201Kapitalrücklagen

202Gewinnrücklagen

203Gewinnvortrag/Verlustvortrag

204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

21 Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen

22 Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen

23 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

24 Rückstellungen

240Pensionsrückstellungen

241Steuerrückstellungen

242Urlaubsrückstellungen

243Sonstige Rückstellungen

3 Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

30 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

32 Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung

33 Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung

34 Erhaltene Anzahlungen

35 Sonstige Verbindlichkeiten

350gegenüber Mitarbeitern

351gegenüber Sozialversicherungsträgern

352gegenüber Finanzbehörden

353gegenüber Bewohnern

354Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung

355Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)

356Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)

357Sonstige Verbindlichkeiten

36 Umsatzsteuer

37 Verwahrgeldkonto

38 Rechnungsabgrenzung

39 Passive latente Steuern

4 Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge

40 Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen

400Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 1

4000Pflegekasse

4001Sozialhilfeträger

4002Selbstzahler

4003Übrige

401Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 2

4010Pflegekasse

4011Sozialhilfeträger

4012Selbstzahler

4013Übrige

402Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 3

4020Pflegekasse

4021Sozialhilfeträger

4022Selbstzahler

4023Übrige

403Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 4

4030Pflegekasse

4031Sozialhilfeträger

4032Selbstzahler

4033Übrige

404Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 5

4040Pflegekasse

4041Sozialhilfeträger

4042Selbstzahler

4043Übrige

405Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

406Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

407Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen

4070Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

4071Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen

4072Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern

41 Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen

410Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

4100Pflegekasse

4101Sozialhilfeträger

4102Selbstzahler

4103Übrige

411Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

4110Pflegekasse

4111Sozialhilfeträger

4112Selbstzahler

4113Übrige

412Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

4120Pflegekasse

4121Sozialhilfeträger

4122Selbstzahler

4123Übrige

413Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

4130Pflegekasse

4131Sozialhilfeträger

4132Selbstzahler

4133Übrige

414Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

4140Pflegekasse

4141Sozialhilfeträger

4142Selbstzahler

4143Übrige

415Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)

4150Pflegekasse

4151Sozialhilfeträger

416Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

417Erträge aus Zusatzleistungen

4170Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege

4171Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung

418Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

419Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen

4190Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

4191Erträge aus Transportleistungen

4192Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen

42 Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen

420Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

4200Pflegekasse

4201Sozialhilfeträger

4202Selbstzahler

4203Übrige

421Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

4210Pflegekasse

4211Sozialhilfeträger

4212Selbstzahler

4213Übrige

422Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

4220Pflegekasse

4221Sozialhilfeträger

4222Selbstzahler

4223Übrige

423Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

4230Pflegekasse

4231Sozialhilfeträger

4232Selbstzahler

4233Übrige

424Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

4240Pflegekasse

4241Sozialhilfeträger

4242Selbstzahler

4243Übrige

425Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)

4250Pflegekasse

4251Sozialhilfeträger

426Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

427Erträge aus Zusatzleistungen

4270Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege

4271Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung

428Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

429Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen

43 Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen

430Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1

4300Pflegekasse

4301Sozialhilfeträger

4302Selbstzahler

4303Übrige

431Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

4310Pflegekasse

4311Sozialhilfeträger

4312Selbstzahler

4313Übrige

432Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

4320Pflegekasse

4321Sozialhilfeträger

4322Selbstzahler

4323Übrige

433Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

4330Pflegekasse

4331Sozialhilfeträger

4332Selbstzahler

4333Übrige

434Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

4340Pflegekasse

4341Sozialhilfeträger

4342Selbstzahler

4343Übrige

435Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)

4350Pflegekasse

4351Sozialhilfeträger

436Erträge aus Unterkunft und Verpflegung

437Erträge aus Zusatzleistungen

4370Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege

4371Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung

438Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel

439Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen

4390Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

4391Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen

44 Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten

440für ambulante Pflegeleistungen

441für teilstationäre Pflegeleistungen

442für vollstationäre Pflegeleistungen

443für Leistungen der Kurzzeitpflege

45 Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen

450in ambulanten Pflegeeinrichtungen

451in teilstationären Pflegeeinrichtungen

452in vollstationären Pflegeeinrichtungen

453in Einrichtungen der Kurzzeitpflege

46 Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen

460in ambulanten Pflegeeinrichtungen

461in teilstationären Pflegeeinrichtungen

462in vollstationären Pflegeeinrichtungen

463in Einrichtungen der Kurzzeitpflege

464Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)

47 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

470bei ambulanten Pflegeeinrichtungen

471bei teilstationären Pflegeeinrichtungen

472bei vollstationären Pflegeeinrichtungen

473bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege

48 Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen

480Erstattungen des Personals für freie Station

481Erstattungen des Personals für Unterkunft

482Erstattungen des Personals für Verpflegung

483Sonstige Erstattungen

484Erträge aus Hilfsbetrieben

485Erträge aus Nebenbetrieben

486Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)

487Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung

488Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen

49 frei

5 Kontenklasse 5 Andere Erträge

50 Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen

500Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)

501Erträge aus anderen Beteiligungen

502Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)

503Erträge aus anderen Finanzanlagen

51 Zinsen und ähnliche Erträge

510Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*)

511Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten

512Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

513Zinsen für Forderungen

514Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens

53 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

54 Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen

540Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen

541Andere aktivierte Eigenleistungen

55 Sonstige Erträge

56 frei

560frei

561frei

562frei

57 frei

58 frei

59 frei

6 Kontenklasse 6 Aufwendungen

60 Löhne und Gehälter

600Leitung der Pflegeeinrichtung

601Pflegedienst

602Betreuungsdienst

603Hauswirtschaftlicher Dienst

604Verwaltungsdienst

605Technischer Dienst

606Sonstige Dienste

61 Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606)

62 Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606)

63 Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606)

64 Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606)

65 Lebensmittel

66 Aufwendungen für Zusatzleistungen

67 Wasser, Energie, Brennstoffe

68 Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf

680Materialaufwendungen

6800Eigenfinanzierung

6801Finanzierung nach Landesrecht

681Bezogene Leistungen

682Büromaterial

683Telefon

684Sonstiger Verwaltungsbedarf

685Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen

69 frei

7 Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen

70 Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht)

71 Steuern, Abgaben, Versicherungen

710Steuern

711Abgaben

712Versicherungen

72 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

720Zinsen für Betriebsmittelkredite

721Zinsen für langfristige Darlehen

722Sonstige Zinsen

723Sonstige Aufwendungen

73 Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe

74 Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

740Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

741Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

75 Abschreibungen

750Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

751Abschreibungen auf Sachanlagen

752Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

753Abschreibungen auf Forderungen

754Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände

76 Mieten, Pacht, Leasing

77 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen

771Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung

772Sonstige Aufwendungen

78 frei

780frei

781frei

782frei

783frei

784frei

785frei

79 frei

8 Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten

80 frei

81 frei

82 frei

83 frei

84 frei

85 Eröffnungs- und Abschlußkonten

86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

88 Kalkulatorische Kosten

89 frei

---------

*)Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus: 1.der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,2.der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie3.dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.Der Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten § 242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, die §§ 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.

der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,

der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie

dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.

(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberührt.

(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Träger 1.einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oder2.unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. § 7 bleibt unberührt.

einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oder

unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. § 7 bleibt unberührt.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1547;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)90Allgemeine Kostenstellen900Gebäude einschließlich Grundstücke901Außenanlagen902Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung903Hilfs- und Nebenbetriebe904Ausbildung, Fortbildung905Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)906Sonstige 91Versorgungseinrichtungen910Wäscherei (Versorgung)911Küche (Versorgung)912Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)913Zentrale Sterilisation914Zentraler Reinigungsdienst915Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)916Sonstige 92Häusliche Pflegehilfe920Pflegebereich – Pflegegrad 1921Pflegebereich – Pflegegrad 2922Pflegebereich – Pflegegrad 3923Pflegebereich – Pflegegrad 4924Pflegebereich – Pflegegrad 5 93Teilstationäre Pflege (Tagespflege)930Pflegebereich – Pflegegrad 1931Pflegebereich – Pflegegrad 2932Pflegebereich – Pflegegrad 3933Pflegebereich – Pflegegrad 4934Pflegebereich – Pflegegrad 5 94Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)940Pflegebereich – Pflegegrad 1941Pflegebereich – Pflegegrad 2942Pflegebereich – Pflegegrad 3943Pflegebereich – Pflegegrad 4944Pflegebereich – Pflegegrad 5 95Vollstationäre Pflege950Pflegebereich – Pflegegrad 1951Pflegebereich – Pflegegrad 2952Pflegebereich – Pflegegrad 3953Pflegebereich – Pflegegrad 4954Pflegebereich – Pflegegrad 5 96Kurzzeitpflege960Pflegebereich – Pflegegrad 1961Pflegebereich – Pflegegrad 2962Pflegebereich – Pflegegrad 3963Pflegebereich – Pflegegrad 4964Pflegebereich – Pflegegrad 5 97Weitere Leistungen970Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI971Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI98, 99freibleibend

90Allgemeine Kostenstellen

900Gebäude einschließlich Grundstücke

901Außenanlagen

902Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung

903Hilfs- und Nebenbetriebe

904Ausbildung, Fortbildung

905Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)

906Sonstige

91Versorgungseinrichtungen

910Wäscherei (Versorgung)

911Küche (Versorgung)

912Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)

913Zentrale Sterilisation

914Zentraler Reinigungsdienst

915Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)

916Sonstige

92Häusliche Pflegehilfe

920Pflegebereich – Pflegegrad 1

921Pflegebereich – Pflegegrad 2

922Pflegebereich – Pflegegrad 3

923Pflegebereich – Pflegegrad 4

924Pflegebereich – Pflegegrad 5

93Teilstationäre Pflege (Tagespflege)

930Pflegebereich – Pflegegrad 1

931Pflegebereich – Pflegegrad 2

932Pflegebereich – Pflegegrad 3

933Pflegebereich – Pflegegrad 4

934Pflegebereich – Pflegegrad 5

94Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)

940Pflegebereich – Pflegegrad 1

941Pflegebereich – Pflegegrad 2

942Pflegebereich – Pflegegrad 3

943Pflegebereich – Pflegegrad 4

944Pflegebereich – Pflegegrad 5

95Vollstationäre Pflege

950Pflegebereich – Pflegegrad 1

951Pflegebereich – Pflegegrad 2

952Pflegebereich – Pflegegrad 3

953Pflegebereich – Pflegegrad 4

954Pflegebereich – Pflegegrad 5

96Kurzzeitpflege

960Pflegebereich – Pflegegrad 1

961Pflegebereich – Pflegegrad 2

962Pflegebereich – Pflegegrad 3

963Pflegebereich – Pflegegrad 4

964Pflegebereich – Pflegegrad 5

97Weitere Leistungen

970Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI

971Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI

98, 99freibleibend

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als "gewährtes Kapital" die Beträge auszuweisen, die der Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Sonstige Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1548;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen Pflegegrad 1- Pflegeleistungen- Unterkunft und Verpflegung Pflegegrad 2- Pflegeleistungen- Unterkunft und Verpflegung Pflegegrad 3- Pflegeleistungen- Unterkunft und Verpflegung Pflegegrad 4- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungPflegegrad 5- Pflegeleistungen- Unterkunft und VerpflegungZusatzleistungen PflegeZusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung Für ambulante Pflegeeinrichtungen Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Pflegegrad 1

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Pflegegrad 2

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Pflegegrad 3

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Pflegegrad 4

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Pflegegrad 5

- Pflegeleistungen

- Unterkunft und Verpflegung

Zusatzleistungen Pflege

Zusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung

Für ambulante Pflegeeinrichtungen

Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen: 1.Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden. 2.Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. 3.Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. 4.Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden. 5.Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.

Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.

Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.

Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit: 1.Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen, 2.teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen, 3.vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen. Für die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze sind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgebend. Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, deren Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.

Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,

teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,

vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen.

(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können ganz oder teilweise befreit werden: 1.Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen, 2.teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen, 3.vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Über eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers der Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können.

Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,

teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen,

vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen.

(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht; als Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts- und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses 1.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2a)die Bilanz nicht nach Anlage 1,b)die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,c)den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3agliedert oder2.entgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2a)die Bilanz nicht nach Anlage 1,b)die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,c)den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a

die Bilanz nicht nach Anlage 1,

die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,

den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a

gliedert oder

entgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

(2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(3) Die §§ 4, 8 und 10, das Formblatt für die Bilanz (Anlage 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(4) § 4 Absatz 1 Satz 3 und die Nummern 4a, 8, 22 und 28 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(5) Die Nummern 1 bis 3 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4) sowie die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geänderten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

§ 1Anwendungsbereich§ 2Geschäftsjahr§ 3Buchführung, Inventar§ 4Jahresabschluß§ 5Einzelvorschriften zur Bilanz§ 6Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen§ 7Kosten- und Leistungsrechnung§ 8Wahlrecht für Kapitalgesellschaften§ 9Befreiungen§ 10Ordnungswidrigkeiten§ 11Inkrafttreten und ÜbergangsvorschriftenAnlage 1Gliederung der BilanzAnlage 2Gliederung der Gewinn- und VerlustrechnungAnlage 3aAnlagennachweisAnlage 3bNachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)Anlage 4Kontenrahmen für die BuchführungAnlage 5Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung (Muster)Anlage 6Kostenträgerübersicht (Muster)

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Geschäftsjahr

§ 3Buchführung, Inventar

§ 4Jahresabschluß

§ 5Einzelvorschriften zur Bilanz

§ 6Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

§ 7Kosten- und Leistungsrechnung

§ 8Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

§ 9Befreiungen

§ 10Ordnungswidrigkeiten

§ 11Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Anlage 1Gliederung der Bilanz

Anlage 2Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3aAnlagennachweis

Anlage 3bNachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

Anlage 4Kontenrahmen für die Buchführung

Anlage 5Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung (Muster)

Anlage 6Kostenträgerübersicht (Muster)

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