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Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität

1 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (1 Artikel)

Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität

Förderungen im Rahmen des Programms zur Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen betreffend den Kauf und das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs können abweichend von § 9 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6092 Titel 89318 des dazugehörigen Haushaltsplans auch mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 gewährt werden, wenn 1.die Förderung erst nach dem Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt wurde und2.die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026 erfolgte.

die Förderung erst nach dem Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrages beantragt wurde und

die erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2026 erfolgte.

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