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Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen (kfzversnatostatano)

4 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (4 Artikel)

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

I.TarifartenDie Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:Tarifart 1 =Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 2 =Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 3 =Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Tarifart 4 =Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers. In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen. II.WagnisstärkeSoweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen. III.Besondere GefahrenmerkmaleIn der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:Tarifart 1 und 2a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere männlich 2 =Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 3 =Zivilisten männlich 4 =Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 5 =E 8 bis E 9 6 =E 5 bis E 7 7 =E 4 8 =E 1 bis E 3 Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). b)Familienstand0 =keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4) 1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet. c)Alter des Versicherungsnehmers1 =unter 21 Jahre, 2 =21 bis unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). d)Baujahrklasse des Fahrzeugs1 =unter 5 Jahre alt 2 =5 Jahre bis unter 10 Jahre alt 3 =10 Jahre und mehr Jahre alt. Tarifart 3a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere und Zivilisten männlich 2 =Sergeanten 3 =Korporäle 4 =LAC's Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln. b)Familienstand1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet. c)Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2. d)Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2. Tarifart 4Alter des Versicherungsnehmers2 =unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter. IV.SchadenklassenDas Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen. V.SummenergebnisseAus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:1a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 2.für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe 3a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3e)für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 4.für die einzelne Wagnis-Kennziffer 5.für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt. VI.Wagnis-KennziffernSofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

I.TarifartenDie Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:Tarifart 1 =Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 2 =Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 3 =Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Tarifart 4 =Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers. In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen. II.WagnisstärkeSoweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen. III.Besondere GefahrenmerkmaleIn der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:Tarifart 1 und 2a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere männlich 2 =Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 3 =Zivilisten männlich 4 =Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 5 =E 8 bis E 9 6 =E 5 bis E 7 7 =E 4 8 =E 1 bis E 3 Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). b)Familienstand0 =keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4) 1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet. c)Alter des Versicherungsnehmers1 =unter 21 Jahre, 2 =21 bis unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). d)Baujahrklasse des Fahrzeugs1 =unter 5 Jahre alt 2 =5 Jahre bis unter 10 Jahre alt 3 =10 Jahre und mehr Jahre alt. Tarifart 3a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere und Zivilisten männlich 2 =Sergeanten 3 =Korporäle 4 =LAC's Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln. b)Familienstand1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet. c)Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2. d)Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2. Tarifart 4Alter des Versicherungsnehmers2 =unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter. IV.SchadenklassenDas Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen. V.SummenergebnisseAus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:1a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 2.für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe 3a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3e)für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 4.für die einzelne Wagnis-Kennziffer 5.für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt. VI.Wagnis-KennziffernSofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

Tarifarten

Die Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:Tarifart 1 =Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 2 =Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 3 =Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Tarifart 4 =Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

Tarifart 1 =Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 2 =Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 3 =Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Tarifart 4 =Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

Tarifart 1 =Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 2 =Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke. Tarifart 3 =Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers. Tarifart 4 =Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.

Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers.

Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.

In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen.

Wagnisstärke

Soweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.

Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen.

Besondere Gefahrenmerkmale

In der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen

Tarifart 1 und 2a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere männlich 2 =Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 3 =Zivilisten männlich 4 =Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 5 =E 8 bis E 9 6 =E 5 bis E 7 7 =E 4 8 =E 1 bis E 3 Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). b)Familienstand0 =keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4) 1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet. c)Alter des Versicherungsnehmers1 =unter 21 Jahre, 2 =21 bis unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung). d)Baujahrklasse des Fahrzeugs1 =unter 5 Jahre alt 2 =5 Jahre bis unter 10 Jahre alt 3 =10 Jahre und mehr Jahre alt.

Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere männlich 2 =Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 3 =Zivilisten männlich 4 =Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes 5 =E 8 bis E 9 6 =E 5 bis E 7 7 =E 4 8 =E 1 bis E 3

für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

Offiziere männlich

Offiziere weiblich

ohne Berücksichtigung des Familienstandes

Zivilisten männlich

Zivilisten weiblich

ohne Berücksichtigung des Familienstandes

E 8 bis E 9

E 5 bis E 7

E 4

E 1 bis E 3

Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

Familienstand0 =keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4) 1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet.

keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4)

ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

verheiratet.

Alter des Versicherungsnehmers1 =unter 21 Jahre, 2 =21 bis unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter

unter 21 Jahre,

21 bis unter 25 Jahre

25 Jahre und älter

Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).

Baujahrklasse des Fahrzeugs1 =unter 5 Jahre alt 2 =5 Jahre bis unter 10 Jahre alt 3 =10 Jahre und mehr Jahre alt.

unter 5 Jahre alt

5 Jahre bis unter 10 Jahre alt

10 Jahre und mehr Jahre alt.

Tarifart 3a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere und Zivilisten männlich 2 =Sergeanten 3 =Korporäle 4 =LAC's Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln. b)Familienstand1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet. c)Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2. d)Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.

Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht 1 =Offiziere und Zivilisten männlich 2 =Sergeanten 3 =Korporäle 4 =LAC's

für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht

Offiziere und Zivilisten männlich

Sergeanten

Korporäle

LAC's

Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln.

Familienstand1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend 2 =verheiratet.

ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend

verheiratet.

Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2.

Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.

Tarifart 4Alter des Versicherungsnehmers2 =unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter.

Alter des Versicherungsnehmers2 =unter 25 Jahre 3 =25 Jahre und älter.

unter 25 Jahre

25 Jahre und älter.

Schadenklassen

Das Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen.

Summenergebnisse

Aus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:1a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 1d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe 2.für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe 3a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 3e)für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer 4.für die einzelne Wagnis-Kennziffer 5.für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.

für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe

für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe

für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),

für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer

für die einzelne Wagnis-Kennziffer

für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.

Wagnis-Kennziffern

Sofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

Auf Grund des Abschnitts VII Abs. 2 der Anlage 1 (§ 7 Abs. 6) der Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung vom 20. November 1967 - Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 225 vom 1. Dezember 1967 - (Tarifverordnung) wird für besondere Tarife im Sinne des § 29 Absatz 2 Tarifverordnung angeordnet

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

Der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen

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