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Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (khbv)

18 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Inhaltsübersicht (18)

Gesetzestext (18 Artikel)

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Bilanz *) Aktivseite A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) .......... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) .......... 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) .......... 4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) .......... II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... ............. 2. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03, KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.) ....... ............. 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04) ........ ............. 4. technische Anlagen (KGr. 06) . ............. 5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07) ...... ............. 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr. 08) ..... ............. ............... ------------- III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. ............. 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. ............. 3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... ............. 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht (KUGr. 095) ++) .............. ............. 5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr. 096) .. ............. 6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097) .................. ............. ............... ------------- davon bei Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger .......... B. Umlaufvermögen: I. Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............ 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (KUGr. 106) .................. ............ 3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) ............ ............ 4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11) .................... ............ ................ ------------ II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 12), .... ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger (KUGr. 160), ................. ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KGr. 15), ................... ............ davon nach der BPflV (KUGr. 151), ........... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht (KUGr. 162) ++), ............. ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr .......... 6. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) ++) 7. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163), ................. ............ ................ ------------ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr .......... III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ...................... ................ davon Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 140) ++) .......... IV: Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13) ....................... ................ C. Ausgleichsposten nach dem KHG: 1. Ausgleichsposten aus Darlehens- förderung (KUGr. 180) ........... ............ 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr. 181) ............ ................ ------------ D. Rechnungsabgrenzungsposten: 1. Disagio (KUGr. 170) ............. ............ 2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171) ..................... ............ ................ ------------ E. Aktive latente Steuern (KGr. 19) ++) ............ F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ............ G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ............---------------------------------------------------------------------------- ................ ================Passivseite A. Eigenkapital: 1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) .. ......... abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) .. ........ 2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .... ............ 3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ..... ............ 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) ..................... ............ 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204) ..................... ............ ................ ------------ B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens: 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22) .......... ............ 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23) .................. ............ ................ 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21) ------------ C. Rückstellungen: 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27) ............ 2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) .. ............ 3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) ............ ................ ------------ D. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34), ....... ............ davon gefördert nach dem KHG, .......... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), .. ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 32), ......... ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (KGr. 33), ........................ ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......... 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370), ... ............ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ........... 6. Verbindlichkeiten nach dem Kranken- hausfinanzierungsrecht (KGr. 35), . ............ davon nach der BPflV (KUGr. 351), ........... davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögen (KUGr. 371), ...................... ............ davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (KUGr. 372) ++), .................. ............ davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 373) ++), .................. ........... davon mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr ........... 10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 374), ...................... ............ ................. ------------ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ........... E. Ausgleichsposten aus Darlehens- förderung (KGr. 24) ................... ................. F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. ................. G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) . .................---------------------------------------------------------------------------- ................. ================= Haftungsverhältnisse: ..................... -----*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für 1.die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,2.die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder3.die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,

die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder

die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *) 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40)................................. ........ 2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........ 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........ 4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ................ ........ davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ........ 5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551) ....................... ........ 6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) .............................. ........ 7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........ 8. Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ........ 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ...... ........ b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63), ......................... ........ davon für Altersversorgung (KGr. 62) ......... 10. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ........................ ........ (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen .. ........ ........... -------- ----------- (KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681) Zwischenergebnis ............................. ........... 11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), ......................... ........ davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) ......... 12. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) .. ......... 13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490-491) .......................... ......... 14. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) .............................. ......... 15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) .................... ......... 16. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) .............................. ......... 17. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) ............. ......... 18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) .............................. ......... 19. Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KUGr. 750, 751) ......................... ......... ........... --------- 20. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761) ......... b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) ............. ......... 21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ........... --------- ----------- (KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794), davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) Zwischenergebnis ............................. ........... 22. Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), ........................ ......... davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000) ++) ......... 23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521), ........................ ......... davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210) ++) ......... 24. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), ....................... ......... davon aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510) ++) ......... 25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) .............................. ......... 26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), ............................... ......... ........... --------- ----------- davon für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), ......... davon an verbundene Unternehmen (KUGr. 741) ++) ......... 27. Steuern (KUGr. 730) ...................... ........... davon vom Einkommen und vom Ertrag ...................... 28. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ........ ........... =========== -----*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055)

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Kontenrahmen für die Buchführung(Kontenklasse 0 - 8) Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen 01Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten010Bebaute Grundstücke011Betriebsbauten012Außenanlagen 02frei 03Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten030Bebaute Grundstücke031Wohnbauten032Außenanlagen 04Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 05Bauten auf fremden Grundstücken050Betriebsbauten051frei052Wohnbauten053Außenanlagen 06Technische Anlagen060in Betriebsbauten061frei062in Wohnbauten063in Außenanlagen 07Einrichtungen und Ausstattungen070in Betriebsbauten071frei072in Wohnbauten076Gebrauchsgüter0761Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro0762Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro077Festwerte in Betriebsbauten078frei079Festwerte in Wohnbauten 08Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen080Betriebsbauten081frei082Wohnbauten 09Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen090Immaterielle Vermögensgegenstände0901Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte0902entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten0903Geschäfts- oder Firmenwert091geleistete Anzahlungen092Anteile an verbundenen Unternehmen *)093Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)094Beteiligungen095Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)096Wertpapiere des Anlagevermögens097Sonstige Finanzanlagen Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung 10Vorräte100Vorräte an Lebensmitteln101Vorräte des medizinischen Bedarfs102Vorräte an Betriebsstoffen103Vorräte des Wirtschaftsbedarfs104Vorräte des Verwaltungsbedarfs105Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe106Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen107Fertige Erzeugnisse, Waren 11Geleistete Anzahlungen(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen) 12Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 14Wertpapiere des Umlaufvermögens140Anteile an verbundenen Unternehmen *) 15Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht150Forderungen nach dem KHG151Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung 16Sonstige Vermögensgegenstände160Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger161Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)163Andere sonstige Vermögensgegenstände164Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 17Rechnungsabgrenzung170Disagio171Andere Abgrenzungsposten 18Ausgleichsposten nach dem KHG180Ausgleichsposten aus Darlehensförderung181Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung 19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung190Aktive latente Steuern191Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen 20Eigenkapital200Gezeichnetes/festgesetztes Kapital2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen2003Eingefordertes Kapital201Kapitalrücklagen202Gewinnrücklagen203Gewinnvortrag/Verlustvortrag204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 21Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 22Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 23Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 24Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 27Pensionsrückstellungen 28Andere Rückstellungen280Steuerrückstellungen281Sonstige Rückstellungen 29frei Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung 30frei für spätere Entwicklungen 31frei für spätere Entwicklungen 32Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel 34Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht350Verbindlichkeiten nach dem KHG351Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung 36Erhaltene Anzahlungen 37Sonstige Verbindlichkeiten370Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger371Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens372Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)373Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)374Andere sonstige Verbindlichkeiten 38Rechnungsabgrenzung 39Passive latente Steuern Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge 40Erlöse aus Krankenhausleistungen400Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen4001Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär4003Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär4004Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär4005Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär4006Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär401Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten4010Erlöse aus Fallpauschalen4011Erlöse aus Sonderentgelten402Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung4020Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V4021Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V403Erlöse aus Ausbildungskostenumlage404Ausgleichsbeträge nach BPflV405Zuschlag nach § 18b KHG 41Erlöse aus Wahlleistungen410Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen411Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft413Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen 42Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses420Erlöse aus Krankenhausambulanzen421Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten422Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V 43Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte430Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen431Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen433Nutzungsentgelte der Belegärzte434Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä.435Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte 44Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge440Erstattungen des Personals für freie Station441Erstattungen des Personals für Unterkunft442Erstattungen des Personals für Verpflegung443Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen 45Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst450aus Hilfsbetrieben451aus Nebenbetrieben452aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst 46Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG460Fördermittel, die zu passivieren sind461Sonstige Fördermittel 47Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter470Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46)471Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen472Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen473Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen 48Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung 49Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung490aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet491aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand492aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Kontenklasse 5: Andere Erträge 50Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen500Erträge aus Beteiligungen5000Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)501Erträge aus anderen Finanzanlagen5010Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *) 51Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge510Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *) 52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens520Sachanlagevermögen521Finanzanlagevermögen5210Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *) 53frei 54Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 55Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen550Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse551Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen552Andere aktivierte Eigenleistungen 56frei 57Sonstige Erträge 58Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 59Übrige Erträge590(weggefallen)591Periodenfremde Erträge592Spenden und ähnliche Zuwendungen Kontenklasse 6: Aufwendungen 60Löhne und Gehälter6000Ärztlicher Dienst6001Pflegedienst6002Medizinisch-technischer Dienst6003Funktionsdienst6004Klinisches Hauspersonal6005Wirtschafts- und Versorgungsdienst6006Technischer Dienst6007Verwaltungsdienst6008Sonderdienste6010Personal der Ausbildungsstätten6011Sonstiges Personal6012Nicht zurechenbare Personalkosten 61Gesetzliche Sozialabgaben(Aufteilung wie 6000 - 6012) 62Aufwendungen für Altersversorgung(Aufteilung wie 6000 - 6012) 63Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen(Aufteilung wie 6000 - 6012) 64Sonstige Personalaufwendungen(Aufteilung wie 6000 - 6012) 65Lebensmittel und bezogene Leistungen650Lebensmittel651Bezogene Leistungen 66Medizinischer Bedarf6600Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)6601Kosten der Lieferapotheke6602Blut, Blutkonserven und Blutplasma6603Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel6604Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente6606Narkose- und sonstiger OP-Bedarf6607Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin6608Laborbedarf6609Untersuchungen in fremden Instituten6610Bedarf für EKG, EEG, Sonographie6611Bedarf der physikalischen Therapie6612Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial6613Implantate6614Transplantate6615Dialysebedarf6616Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)6617Sonstiger medizinischer Bedarf6618Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte 67Wasser, Energie, Brennstoffe 68Wirtschaftsbedarf680Materialaufwendungen681Bezogene Leistungen 69Verwaltungsbedarf Kontenklasse 7: Aufwendungen 70Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen700Zentraler Verwaltungsdienst701Zentraler Gemeinschaftsdienst 71Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden) 72Instandhaltung720Pflegesatzfähige Instandhaltung7200Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert7201Instandhaltung Medizintechnik7202Instandhaltung Sonstiges721Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen 73Steuern, Abgaben, Versicherungen730Steuern731Sonstige Abgaben732Versicherungen 74Zinsen und ähnliche Aufwendungen740Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite741Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen742Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital 75Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten750Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung751Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung752Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten753Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung754Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)755Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG 76Abschreibungen760Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände761Abschreibungen auf Sachanlagen7610Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter762Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens763Abschreibungen auf Forderungen764Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände765Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten 77Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG 78Sonstige Aufwendungen781Sachaufwand der Ausbildungsstätten782Sonstiges7821Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV 79Übrige Aufwendungen790Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre791Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens792(weggefallen)793Periodenfremde Aufwendungen794Spenden und ähnliche Aufwendungen Kontenklasse 8: 80frei 81frei 82frei 83frei 84frei 85Eröffnungs- und Abschlußkonten 86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen 87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen 88Kalkulatorische Kosten 89frei Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen

Kontenrahmen für die Buchführung(Kontenklasse 0 - 8)

Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen

01Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten

010Bebaute Grundstücke

011Betriebsbauten

012Außenanlagen

02frei

03Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

030Bebaute Grundstücke

031Wohnbauten

032Außenanlagen

04Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

05Bauten auf fremden Grundstücken

050Betriebsbauten

051frei

052Wohnbauten

053Außenanlagen

06Technische Anlagen

060in Betriebsbauten

061frei

062in Wohnbauten

063in Außenanlagen

07Einrichtungen und Ausstattungen

070in Betriebsbauten

071frei

072in Wohnbauten

076Gebrauchsgüter

0761Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro

0762Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro

077Festwerte in Betriebsbauten

078frei

079Festwerte in Wohnbauten

08Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen

080Betriebsbauten

081frei

082Wohnbauten

09Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen

090Immaterielle Vermögensgegenstände

0901Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

0902entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0903Geschäfts- oder Firmenwert

091geleistete Anzahlungen

092Anteile an verbundenen Unternehmen *)

093Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)

094Beteiligungen

095Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

096Wertpapiere des Anlagevermögens

097Sonstige Finanzanlagen

Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

10Vorräte

100Vorräte an Lebensmitteln

101Vorräte des medizinischen Bedarfs

102Vorräte an Betriebsstoffen

103Vorräte des Wirtschaftsbedarfs

104Vorräte des Verwaltungsbedarfs

105Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

106Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

107Fertige Erzeugnisse, Waren

11Geleistete Anzahlungen(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)

12Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

13Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

14Wertpapiere des Umlaufvermögens

140Anteile an verbundenen Unternehmen *)

15Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht

150Forderungen nach dem KHG

151Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung

16Sonstige Vermögensgegenstände

160Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger

161Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)

162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

163Andere sonstige Vermögensgegenstände

164Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital

17Rechnungsabgrenzung

170Disagio

171Andere Abgrenzungsposten

18Ausgleichsposten nach dem KHG

180Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

181Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung

19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

190Aktive latente Steuern

191Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen

20Eigenkapital

200Gezeichnetes/festgesetztes Kapital

2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital

2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

2003Eingefordertes Kapital

201Kapitalrücklagen

202Gewinnrücklagen

203Gewinnvortrag/Verlustvortrag

204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

21Sonderposten aus Zuwendungen Dritter

22Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG

23Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand

24Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

27Pensionsrückstellungen

28Andere Rückstellungen

280Steuerrückstellungen

281Sonstige Rückstellungen

29frei

Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

30frei für spätere Entwicklungen

31frei für spätere Entwicklungen

32Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

33Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

34Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

35Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht

350Verbindlichkeiten nach dem KHG

351Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung

36Erhaltene Anzahlungen

37Sonstige Verbindlichkeiten

370Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger

371Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens

372Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)

373Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

374Andere sonstige Verbindlichkeiten

38Rechnungsabgrenzung

39Passive latente Steuern

Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge

40Erlöse aus Krankenhausleistungen

400Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen

4001Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär

4003Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär

4004Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär

4005Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär

4006Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär

401Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten

4010Erlöse aus Fallpauschalen

4011Erlöse aus Sonderentgelten

402Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung

4020Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V

4021Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V

403Erlöse aus Ausbildungskostenumlage

404Ausgleichsbeträge nach BPflV

405Zuschlag nach § 18b KHG

41Erlöse aus Wahlleistungen

410Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen

411Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft

413Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen

42Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses

420Erlöse aus Krankenhausambulanzen

421Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten

422Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V

43Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte

430Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen

431Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen

433Nutzungsentgelte der Belegärzte

434Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä.

435Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte

44Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge

440Erstattungen des Personals für freie Station

441Erstattungen des Personals für Unterkunft

442Erstattungen des Personals für Verpflegung

443Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen

45Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst

450aus Hilfsbetrieben

451aus Nebenbetrieben

452aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst

46Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG

460Fördermittel, die zu passivieren sind

461Sonstige Fördermittel

47Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter

470Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46)

471Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen

472Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen

473Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen

48Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung

49Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

490aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet

491aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand

492aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

Kontenklasse 5: Andere Erträge

50Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen

500Erträge aus Beteiligungen

5000Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)

501Erträge aus anderen Finanzanlagen

5010Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)

51Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

510Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)

52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens

520Sachanlagevermögen

521Finanzanlagevermögen

5210Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)

53frei

54Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

55Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

550Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

551Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen

552Andere aktivierte Eigenleistungen

56frei

57Sonstige Erträge

58Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre

59Übrige Erträge

590(weggefallen)

591Periodenfremde Erträge

592Spenden und ähnliche Zuwendungen

Kontenklasse 6: Aufwendungen

60Löhne und Gehälter

6000Ärztlicher Dienst

6001Pflegedienst

6002Medizinisch-technischer Dienst

6003Funktionsdienst

6004Klinisches Hauspersonal

6005Wirtschafts- und Versorgungsdienst

6006Technischer Dienst

6007Verwaltungsdienst

6008Sonderdienste

6010Personal der Ausbildungsstätten

6011Sonstiges Personal

6012Nicht zurechenbare Personalkosten

61Gesetzliche Sozialabgaben(Aufteilung wie 6000 - 6012)

62Aufwendungen für Altersversorgung(Aufteilung wie 6000 - 6012)

63Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen(Aufteilung wie 6000 - 6012)

64Sonstige Personalaufwendungen(Aufteilung wie 6000 - 6012)

65Lebensmittel und bezogene Leistungen

650Lebensmittel

651Bezogene Leistungen

66Medizinischer Bedarf

6600Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)

6601Kosten der Lieferapotheke

6602Blut, Blutkonserven und Blutplasma

6603Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel

6604Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente

6606Narkose- und sonstiger OP-Bedarf

6607Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin

6608Laborbedarf

6609Untersuchungen in fremden Instituten

6610Bedarf für EKG, EEG, Sonographie

6611Bedarf der physikalischen Therapie

6612Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial

6613Implantate

6614Transplantate

6615Dialysebedarf

6616Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)

6617Sonstiger medizinischer Bedarf

6618Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte

67Wasser, Energie, Brennstoffe

68Wirtschaftsbedarf

680Materialaufwendungen

681Bezogene Leistungen

69Verwaltungsbedarf

Kontenklasse 7: Aufwendungen

70Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen

700Zentraler Verwaltungsdienst

701Zentraler Gemeinschaftsdienst

71Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)

72Instandhaltung

720Pflegesatzfähige Instandhaltung

7200Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert

7201Instandhaltung Medizintechnik

7202Instandhaltung Sonstiges

721Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen

73Steuern, Abgaben, Versicherungen

730Steuern

731Sonstige Abgaben

732Versicherungen

74Zinsen und ähnliche Aufwendungen

740Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite

741Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen

742Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital

75Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

750Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung

751Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung

752Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

753Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

754Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)

755Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG

76Abschreibungen

760Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

761Abschreibungen auf Sachanlagen

7610Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter

762Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

763Abschreibungen auf Forderungen

764Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände

765Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten

77Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG

78Sonstige Aufwendungen

781Sachaufwand der Ausbildungsstätten

782Sonstiges

7821Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV

79Übrige Aufwendungen

790Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre

791Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

792(weggefallen)

793Periodenfremde Aufwendungen

794Spenden und ähnliche Aufwendungen

Kontenklasse 8

80frei

81frei

82frei

83frei

84frei

85Eröffnungs- und Abschlußkonten

86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

88Kalkulatorische Kosten

89frei

Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen

Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto 03 und 052Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.150Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werdena)die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;b)die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.200Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen. 60Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen.Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen. 6000Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen. 6001Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal").Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen. 6002Vergütungen anApothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)ArzthelferAudiometristenBio-IngenieureChemikerChemotechnikerCytologieassistentenDiätassistentenEEG-AssistentenGesundheitsingenieureKardiotechnikerKrankengymnastenKrankenhausingenieureLaborantenLogopädenMasseureMasseure und medizinische BademeisterMedizinphysikerMedizinisch-technische AssistentenMedizinisch-technische GehilfenMedizinisch-technische LaboratoriumsassistentenMedizinisch-technische RadiologieassistentenOrthoptistenPersonal für die medizinische DokumentationPhysikerPhysikalisch-technische AssistentenPsychagogenPsychologenNichtärztliche PsychotherapeutenSchreibkräfte im ärztliche und medizinisch-technischen BereichSonstige Kräfte im medizinisch-technischen BereichSozialarbeiterTierpfleger und SektionsgehilfenZahnärztliche Helferinnensowie vergleichbares medizinisch-technisches PersonalZum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien,Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen,Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalischeAbteilungen, Sehschulen, Sprachschulen,Körperprüfabteilungen usw. 6003Vergütungen anKrankenpflegepersonal für OperationsdienstKrankenpflegepersonal für AnästhesieHebammen und Entbindungspfleger; an fremdeHebammen und Entbindungspfleger gezahlteHonorare sind dem Konto 6617 zuzuordnenKrankenpflegepersonal in der AmbulanzKrankenpflegepersonal in PoliklinikenKrankenpflegepersonal im BluttransfusionsdienstKrankenpflegepersonal in der FunktionsdiagnostikKrankenpflegepersonal in der EndoskopieKindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetztKrankentransportdienstBeschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)Personal der Zentralsterilisation 6004Vergütungen anHaus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen 6005Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:DesinfektionHandwerker (soweit nicht in Konto 6006)HausmeisterHof- und GartenarbeiterHol- und BringediensteKüchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)LagerReinigungsdienst, ausgenommen klinisches HauspersonalTransportdienst(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)Wäscherei und NähstubeWirtschaftsbetriebe(z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)Zentrale BettenaufbereitungPersonal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß beiKonto 6007 ausgewiesen werden. 6006Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:BetriebsingenieureEinrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, StromTechnische BetriebsassistentenTechnische ServicezentrenTechnische ZentralenInstandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker 6007Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.Aufnahme- und PflegekostenabteilungBewachungspersonalBotendienste (Postdienst)BüchereienEinkaufsabteilungInventar- und LagerverwaltungKasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)PersonalverwaltungPförtnerPlanungsabteilungRegistraturStatistische AbteilungTechnische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßtTelefonisten und Personal zur Bedienung zentraler RufanlagenVerwaltungsleitungVerwaltungsschreibkräfteWirtschaftsabteilung 6008 EURVergütungen anOberinnenHausschwesternHeimschwesternSchwestern in der SchwesternverwaltungSeelsorgerKrankenhausfürsorgerMitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind 6010 EURVergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).Sonstige Entschädigungen, z.B. Honorare für nebenamtlicheLehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nichtfest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand derAusbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen. 6011 EURVergütungen fürFamuliFamuliSchülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung derStationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werdenVorschülerinnenPraktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnetTaschengelder und ähnliche Zuwendungen 61(Aufteilung wie 6000 - 6012)Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln. 62(Aufteilung wie 6000 - 6012)Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen. 63(Aufteilung wie 6000 - 6012) 64(Aufteilung wie 6000 - 6012)Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zumArbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen). 6618Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen.Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen. *)Nur für Kapitalgesellschaften.

Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto

03 und 052Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.

150Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werdena)die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;b)die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.

die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;

die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.

200Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.

60Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen.Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.

6000Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.

6001Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal").Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.

6002Vergütungen an

Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)

Arzthelfer

Audiometristen

Bio-Ingenieure

Chemiker

Chemotechniker

Cytologieassistenten

Diätassistenten

EEG-Assistenten

Gesundheitsingenieure

Kardiotechniker

Krankengymnasten

Krankenhausingenieure

Laboranten

Logopäden

Masseure

Masseure und medizinische Bademeister

Medizinphysiker

Medizinisch-technische Assistenten

Medizinisch-technische Gehilfen

Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten

Medizinisch-technische Radiologieassistenten

Orthoptisten

Personal für die medizinische Dokumentation

Physiker

Physikalisch-technische Assistenten

Psychagogen

Psychologen

Nichtärztliche Psychotherapeuten

Schreibkräfte im ärztliche und medizinisch-technischen Bereich

Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich

Sozialarbeiter

Tierpfleger und Sektionsgehilfen

Zahnärztliche Helferinnensowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal

Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien,Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen,Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalischeAbteilungen, Sehschulen, Sprachschulen,Körperprüfabteilungen usw.

6003Vergütungen an

Krankenpflegepersonal für Operationsdienst

Krankenpflegepersonal für Anästhesie

Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde

Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte

Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen

Krankenpflegepersonal in der Ambulanz

Krankenpflegepersonal in Polikliniken

Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst

Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik

Krankenpflegepersonal in der Endoskopie

Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt

Krankentransportdienst

Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)

Personal der Zentralsterilisation

6004Vergütungen an

Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen

6005Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:DesinfektionHandwerker (soweit nicht in Konto 6006)HausmeisterHof- und GartenarbeiterHol- und BringediensteKüchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)LagerReinigungsdienst, ausgenommen klinisches HauspersonalTransportdienst(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)Wäscherei und NähstubeWirtschaftsbetriebe(z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)Zentrale BettenaufbereitungPersonal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß beiKonto 6007 ausgewiesen werden.

6006Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:BetriebsingenieureEinrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, StromTechnische BetriebsassistentenTechnische ServicezentrenTechnische ZentralenInstandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker

6007Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.

Aufnahme- und Pflegekostenabteilung

Bewachungspersonal

Botendienste (Postdienst)

Büchereien

Einkaufsabteilung

Inventar- und Lagerverwaltung

Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)

Personalverwaltung

Pförtner

Planungsabteilung

Registratur

Statistische Abteilung

Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt

Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen

Verwaltungsleitung

Verwaltungsschreibkräfte

Wirtschaftsabteilung

6008 EURVergütungen an

Oberinnen

Hausschwestern

Heimschwestern

Schwestern in der Schwesternverwaltung

Seelsorger

Krankenhausfürsorger

Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind

6010 EURVergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).

Sonstige Entschädigungen, z.B. Honorare für nebenamtliche

Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht

fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der

Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.

6011 EURVergütungen für

Famuli

Famuli

Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung derStationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werdenVorschülerinnenPraktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnetTaschengelder und ähnliche Zuwendungen

61(Aufteilung wie 6000 - 6012)

Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.

62(Aufteilung wie 6000 - 6012)

Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.

63(Aufteilung wie 6000 - 6012)

64(Aufteilung wie 6000 - 6012)

Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum

Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).

6618Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen.Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.

*)Nur für Kapitalgesellschaften.

Nur für Kapitalgesellschaften.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.

(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.

(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1067 - 1068)Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung90Gemeinsame Kostenstellen900Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen901Leitung und Verwaltung des Krankenhauses902Werkstätten903Nebenbetriebe904Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)905Aus-, Fort- und Weiterbildung906Sozialdienst, Patientenbetreuung907frei908frei909frei91Versorgungseinrichtungen910Speisenversorgung911Wäscheversorgung912Zentraler Reinigungsdienst913Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen914Innerbetriebliche Transporte915frei916frei917Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)918Zentrale Sterilisation919frei92Medizinische Institutionen920Röntgendiagnostik und -therapie921Nukleardiagnostik und -therapie922Laboratorien923Funktionsdiagnostik924Sonstige diagnostische Einrichtungen925Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer926Physikalische Therapie927Sonstige therapeutische Einrichtungen928Pathologie929Ambulanzen93 - 95Pflegefachbereiche - Normalpflege930Allgemeine Kostenstelle931Allgemeine Innere Medizin932Geriatrie933Kardiologie934Allgemeine Nephrologie935Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)936Gastroenterologie937Pädiatrie938Kinderkardiologie939Infektion940Lungen- und Bronchialheilkunde941Allgemeine Chirurgie942Unfallchirurgie943Kinderchirurgie944Endoprothetik945Gefäßchirurgie946Handchirurgie947Plastische Chirurgie948Thoraxchirurgie949Herzchirurgie950Urologie951Orthopädie952Neurochirurgie953Gynäkologie954HNO und Augen955Neurologie956Psychiatrie957Radiologie958Dermatologie und Venerologie959Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie96Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität960Allgemeine Kostenstelle961Intensivüberwachung962Intensivbehandlung963frei964Intensivmedizin965Minimalpflege966Nachsorge967Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken968Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken969Chronisch- und Langzeitkranke97Sonstige Einrichtungen970Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)971Ausbildung972Forschung und Lehre973-979frei98Ausgliederungen980Ambulanzen981Hilfs- und Nebenbetriebe982-989frei99frei

90Gemeinsame Kostenstellen

900Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen

901Leitung und Verwaltung des Krankenhauses

902Werkstätten

903Nebenbetriebe

904Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)

905Aus-, Fort- und Weiterbildung

906Sozialdienst, Patientenbetreuung

907frei

908frei

909frei

91Versorgungseinrichtungen

910Speisenversorgung

911Wäscheversorgung

912Zentraler Reinigungsdienst

913Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen

914Innerbetriebliche Transporte

915frei

916frei

917Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)

918Zentrale Sterilisation

919frei

92Medizinische Institutionen

920Röntgendiagnostik und -therapie

921Nukleardiagnostik und -therapie

922Laboratorien

923Funktionsdiagnostik

924Sonstige diagnostische Einrichtungen

925Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer

926Physikalische Therapie

927Sonstige therapeutische Einrichtungen

928Pathologie

929Ambulanzen

93 - 95Pflegefachbereiche - Normalpflege

930Allgemeine Kostenstelle

931Allgemeine Innere Medizin

932Geriatrie

933Kardiologie

934Allgemeine Nephrologie

935Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)

936Gastroenterologie

937Pädiatrie

938Kinderkardiologie

939Infektion

940Lungen- und Bronchialheilkunde

941Allgemeine Chirurgie

942Unfallchirurgie

943Kinderchirurgie

944Endoprothetik

945Gefäßchirurgie

946Handchirurgie

947Plastische Chirurgie

948Thoraxchirurgie

949Herzchirurgie

950Urologie

951Orthopädie

952Neurochirurgie

953Gynäkologie

954HNO und Augen

955Neurologie

956Psychiatrie

957Radiologie

958Dermatologie und Venerologie

959Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie

96Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität

960Allgemeine Kostenstelle

961Intensivüberwachung

962Intensivbehandlung

963frei

964Intensivmedizin

965Minimalpflege

966Nachsorge

967Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken

968Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken

969Chronisch- und Langzeitkranke

97Sonstige Einrichtungen

970Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)

971Ausbildung

972Forschung und Lehre

973-979frei

98Ausgliederungen

980Ambulanzen

981Hilfs- und Nebenbetriebe

982-989frei

99frei

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.

(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.

(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(weggefallen)

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen: 1.Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.2.Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.3.Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.

Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.

Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses 1.entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2a)die Bilanz nicht nach Anlage 1,b)die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oderc)den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3gliedert oder2.entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2a)die Bilanz nicht nach Anlage 1,b)die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oderc)den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3

die Bilanz nicht nach Anlage 1,

die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder

den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3

gliedert oder

entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

(1) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern

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