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IntKonnBek 1990 DE

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

1 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (1 Artikel)

Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Die nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch durch Bekanntmachung vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1162) bekanntgegebene Liste der Vertragsparteien des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 23. Februar 1968 wird dahingehend berichtigt, daß Argentiniennicht zu den Vertragsparteien des Änderungsprotokolls vom 23. Februar 1968 gehört.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 9. Oktober 1986 (BGBl. I S. 1654).Der Bundesminister der Justiz

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