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ImmoWertV 2022 DE

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

62 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Inhaltsübersicht (62)

Gesetzestext (62 Artikel)

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2819)

Zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer sind bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.Art der baulichen AnlageGesamtnutzungsdauerfreistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser80 JahreMehrfamilienhäuser80 JahreWohnhäuser mit Mischnutzung80 JahreGeschäftshäuser60 JahreBürogebäude, Banken60 JahreGemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude40 JahreKindergärten, Schulen50 JahreWohnheime, Alten- und Pflegeheime50 JahreKrankenhäuser, Tageskliniken40 JahreBeherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen40 JahreSporthallen, Freizeitbäder, Heilbäder40 JahreVerbrauchermärkte, Autohäuser30 JahreKauf- und Warenhäuser50 JahreEinzelgaragen60 JahreTief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk40 JahreBetriebs- und Werkstätten, Produktionsgebäude40 JahreLager- und Versandgebäude40 JahreLandwirtschaftliche Betriebsgebäude30 Jahre

Art der baulichen AnlageGesamtnutzungsdauer

freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser80 Jahre

Mehrfamilienhäuser80 Jahre

Wohnhäuser mit Mischnutzung80 Jahre

Geschäftshäuser60 Jahre

Bürogebäude, Banken60 Jahre

Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude40 Jahre

Kindergärten, Schulen50 Jahre

Wohnheime, Alten- und Pflegeheime50 Jahre

Krankenhäuser, Tageskliniken40 Jahre

Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen40 Jahre

Sporthallen, Freizeitbäder, Heilbäder40 Jahre

Verbrauchermärkte, Autohäuser30 Jahre

Kauf- und Warenhäuser50 Jahre

Einzelgaragen60 Jahre

Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk40 Jahre

Betriebs- und Werkstätten, Produktionsgebäude40 Jahre

Lager- und Versandgebäude40 Jahre

Landwirtschaftliche Betriebsgebäude30 Jahre

Für nicht aufgeführte Arten baulicher Anlagen ist die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer baulicher Anlagen abzuleiten.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Diese Verordnung ist anzuwenden 1.bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) der in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, auch wenn diese nicht marktfähig oder marktgängig sind (Wertermittlung), und2.bei der Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.

bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) der in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, auch wenn diese nicht marktfähig oder marktgängig sind (Wertermittlung), und

bei der Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.

(2) Gegenstände der Wertermittlung (Wertermittlungsobjekte) sind 1.Grundstücke und Grundstücksteile einschließlich ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs,2.grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken (grundstücksbezogene Rechte) sowie grundstücksbezogene Belastungen.

Grundstücke und Grundstücksteile einschließlich ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs,

grundstücksgleiche Rechte, Rechte an diesen und Rechte an Grundstücken (grundstücksbezogene Rechte) sowie grundstücksbezogene Belastungen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2820 - 2821)

Bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ist zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden im Fall von Modernisierungen das nachfolgend beschriebene Modell zugrunde zu legen.

Die Verwendung des nachfolgenden Modells ersetzt nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls.

Die Modernisierungspunktzahl kann durch Punktevergabe für einzelne Modernisierungselemente nach Nummer 1 oder durch sachverständige Einschätzung des Modernisierungsgrades nach Nummer 2 ermittelt werden.

Auf der Grundlage der nachfolgenden Tabelle 1 sind unter Berücksichtigung der zum Stichtag oder der kurz vor dem Stichtag durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen entsprechende Punkte für Modernisierungselemente zu vergeben. Aus den für die einzelnen Modernisierungselemente vergebenen Punkten ist eine Gesamtpunktzahl für die Modernisierung (Modernisierungspunkte) zu bilden.

Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht weniger als die maximal zu vergebenden Punkte anzusetzen sind. Wenn nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind mit einer Modernisierung vergleichbare Punkte zu vergeben.ModernisierungselementeMaximal zu vergebende PunkteDacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4Modernisierung der Fenster und Außentüren2Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2Modernisierung der Heizungsanlage2Wärmedämmung der Außenwände4Modernisierung von Bädern2Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen2Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2

ModernisierungselementeMaximal zu vergebende Punkte

Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4

Modernisierung der Fenster und Außentüren2

Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2

Modernisierung der Heizungsanlage2

Wärmedämmung der Außenwände4

Modernisierung von Bädern2

Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen2

Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2

Tabelle 1: einzelne Modernisierungselemente mit den maximal zu vergebenden Punkten.

Auf der Grundlage einer sachverständigen Einschätzung des Modernisierungsgrades kann aufgrund der Tabelle 2 eine Gesamtpunktzahl für die Modernisierung ermittelt werden.ModernisierungsgradModernisierungspunktzahlnicht modernisiert 0 bis 1 Punkt kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung 2 bis 5 Punktemittlerer Modernisierungsgrad 6 bis 10 Punkteüberwiegend modernisiert11 bis 17 Punkteumfassend modernisiert18 bis 20 Punkte

ModernisierungsgradModernisierungspunktzahl

nicht modernisiert 0 bis 1 Punkt

kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung 2 bis 5 Punkte

mittlerer Modernisierungsgrad 6 bis 10 Punkte

überwiegend modernisiert11 bis 17 Punkte

umfassend modernisiert18 bis 20 Punkte

Tabelle 2: Ermittlung des Modernisierungsgrades.

Aus der nach I. ermittelten Modernisierungspunktzahl ergibt sich die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage unter Nutzung der Formel unter II.2 auf der Grundlage der zugrunde gelegten Gesamtnutzungsdauer und des Alters der baulichen Anlage.

Davon abweichend kann die Restnutzungsdauer bei kernsanierten Objekten bis zu 90 Prozent der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen. Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu einem neuen Gebäude entspricht. Bei einer Kernsanierung ist als Baujahr das Jahr der fachgerechten Sanierung zugrunde zu legen. Die teilweise noch verbliebene alte Bausubstanz oder der von neuen Gebäuden abweichende Zustand z. B. des Kellers ist durch einen Abschlag zu berücksichtigen.

Der Ermittlung der Restnutzungsdauer im Fall von Modernisierungen liegt ein theoretischer Modellansatz zugrunde. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer (RND) auf maximal 70 Prozent der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer (GND) gestreckt und nach der folgenden Formel berechnet wird

Für die Variablen a, b und c sind die Werte der Tabelle 3 zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass Modernisierungen erst ab einem bestimmten Alter der baulichen Anlagen Auswirkungen auf die Restnutzungsdauer haben. Aus diesem Grund ist die Formel in Abhängigkeit von der anzusetzenden Gesamtnutzungsdauer erst ab einem bestimmten Alter (relatives Alter) anwendbar.

Das relative Alter wird nach der folgenden Formel ermittelt

Liegt das relative Alter unterhalb des in der Tabelle 3 angegebenen Wertes, gilt für die Ermittlung der Restnutzungsdauer die Formel: RND = GND – AlterModernisierungs- punkteabcab einem relativen Alter von 01,25002,62501,525060 % 11,25002,62501,525060 % 21,07672,27571,387855 % 30,90331,92631,250555 % 40,73001,57701,113340 % 50,67251,45781,085035 % 60,61501,33851,056730 % 70,55751,21931,028325 % 80,50001,10001,000020 % 90,46601,02700,990619 %100,43200,95400,981118 %110,39800,88100,971717 %120,36400,80800,962216 %130,33000,73500,952815 %140,30400,67600,950614 %150,27800,61700,948513 %160,25200,55800,946312 %170,22600,49900,944211 %180,20000,44000,942010 %190,20000,44000,942010 %200,20000,44000,942010 %

RND = GND – Alter

Modernisierungs- punkteabcab einem relativen Alter von

01,25002,62501,525060 %

11,25002,62501,525060 %

21,07672,27571,387855 %

30,90331,92631,250555 %

40,73001,57701,113340 %

50,67251,45781,085035 %

60,61501,33851,056730 %

70,55751,21931,028325 %

80,50001,10001,000020 %

90,46601,02700,990619 %

100,43200,95400,981118 %

110,39800,88100,971717 %

120,36400,80800,962216 %

130,33000,73500,952815 %

140,30400,67600,950614 %

150,27800,61700,948513 %

160,25200,55800,946312 %

170,22600,49900,944211 %

180,20000,44000,942010 %

190,20000,44000,942010 %

200,20000,44000,942010 %

Tabelle 3: Angabe der Variablen a, b, c und des relativen Alters für die Anwendung der Formel zur Ermittlung der Restnutzungsdauer.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen.

(2) Die allgemeinen Wertverhältnisse richten sich nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr maßgebenden Umstände, wie nach der allgemeinen Wirtschaftssituation, nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt sowie nach den wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen des Gebiets.

(3) Der Grundstückszustand ergibt sich aus der Gesamtheit der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Wertermittlungsobjekts (Grundstücksmerkmale). Zu den Grundstücksmerkmalen können insbesondere zählen 1.der Entwicklungszustand,2.die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung,3.die tatsächliche Nutzung,4.der beitragsrechtliche Zustand,5.die Lagemerkmale,6.die Ertragsverhältnisse,7.die Grundstücksgröße,8.der Grundstückszuschnitt,9.die Bodenbeschaffenheit,10.bei bebauten Grundstücken zusätzlich a)die Art der baulichen Anlagen,b)die Bauweise und die Baugestaltung der baulichen Anlagen,c)die Größe der baulichen Anlagen,d)die Ausstattung und die Qualität der baulichen Anlagen einschließlich ihrer energetischen Eigenschaften und ihrer Barrierefreiheit,e)der bauliche Zustand der baulichen Anlagen,f)das Alter, die Gesamtnutzungsdauer und die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen,11.bei landwirtschaftlichen Grundstücken Dauerkulturen und bei forstwirtschaftlichen Grundstücken die Bestockung,12.die grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen.

der Entwicklungszustand,

die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung,

die tatsächliche Nutzung,

der beitragsrechtliche Zustand,

die Lagemerkmale,

die Ertragsverhältnisse,

die Grundstücksgröße,

der Grundstückszuschnitt,

die Bodenbeschaffenheit,

bei bebauten Grundstücken zusätzlich a)die Art der baulichen Anlagen,b)die Bauweise und die Baugestaltung der baulichen Anlagen,c)die Größe der baulichen Anlagen,d)die Ausstattung und die Qualität der baulichen Anlagen einschließlich ihrer energetischen Eigenschaften und ihrer Barrierefreiheit,e)der bauliche Zustand der baulichen Anlagen,f)das Alter, die Gesamtnutzungsdauer und die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen,

die Art der baulichen Anlagen,

die Bauweise und die Baugestaltung der baulichen Anlagen,

die Größe der baulichen Anlagen,

die Ausstattung und die Qualität der baulichen Anlagen einschließlich ihrer energetischen Eigenschaften und ihrer Barrierefreiheit,

der bauliche Zustand der baulichen Anlagen,

das Alter, die Gesamtnutzungsdauer und die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen,

bei landwirtschaftlichen Grundstücken Dauerkulturen und bei forstwirtschaftlichen Grundstücken die Bestockung,

die grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen.

(4) Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist.

(5) Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgeblich ist.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2822 - 2823)

Bei Ermittlung der Liegenschaftszinssätze sind die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.

298 Eurojährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern

357 Eurojährlich je Eigentumswohnung

39 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz

Die vorstehend genannten Werte gelten für das Jahr 2021. Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind sie wie unter III. dargestellt anzupassen.

11,70 Eurojährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden

88 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen

Die vorstehend genannten Beträge gelten für das Jahr 2021. Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind die Beträge wie unter III. dargestellt anzupassen.

2 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung

3 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner und gemischter gewerblicher Nutzung

Den Instandhaltungskosten für gewerbliche Nutzung wird jeweils ein Prozentsatz der Instandhaltungskosten für Wohnnutzung zugrunde gelegt.100 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Büros, Praxen, Geschäfte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt 50 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. SB-Verbrauchermärkte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt 30 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Lager-, Logistik- und Produktionshallen und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt

100 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Büros, Praxen, Geschäfte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt

50 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. SB-Verbrauchermärkte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt

30 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Lager-, Logistik- und Produktionshallen und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt

4 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner bzw. gemischter gewerblicher Nutzung

Die Anpassung der Werte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich auf der Grundlage der in Satz 3 genannten Basiswerte mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro m2 sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf den vollen Euro zu runden.

Es wird von folgenden Basiswerten für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ausgegangen

230 Eurojährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern

275 Eurojährlich je Eigentumswohnung

30 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz

9,00 Eurojährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden

68 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.

(2) Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

(3) Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 oder 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.

(4) Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.

(5) Sonstige Flächen sind Flächen, die sich keinem der Entwicklungszustände nach den Absätzen 1 bis 4 zuordnen lassen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2824 - 2855)

(1) Bei Ermittlung der Sachwertfaktoren sind der Ermittlung der durchschnittlichen Herstellungskosten die Modellkosten dieser Anlage zugrunde zu legen.

(2) Die Kostenkennwerte der Normalherstellungskosten 2010 nach Nummer II beziehen sich auf eine Art der baulichen Anlage (Gebäudeart) unter Berücksichtigung einer Standardstufe. Die Zuordnung des Wertermittlungsobjekts zu einer Gebäudeart erfolgt aufgrund seiner Nutzung. Die Zuordnung zu einer Standardstufe erfolgt nach Nummer III aufgrund seiner Standardmerkmale; dabei sind zur Ermittlung eines zutreffenden Kostenkennwerts alle wertrelevanten Standardmerkmale des Wertermittlungsobjekts sachverständig einzustufen, auch wenn sie nicht in Nummer III beschrieben sind.

(3) Die Normalherstellungskosten 2010 erfassen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276, die Umsatzsteuer und die üblicherweise entstehenden Baunebenkosten (Kostengruppen 730 und 771 der DIN 2761), insbesondere Kosten für Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfungen und Genehmigungen. Darüber hinaus enthalten sie weitere Angaben zur Höhe der eingerechneten Baunebenkosten, teilweise Korrekturfaktoren zur Anpassung des jeweiligen Kostenkennwerts wegen der speziellen Merkmale des Wertermittlungsobjekts sowie teilweise weitergehende Erläuterungen.

(4) Die Kostenkennwerte der Normalherstellungskosten sind in Euro pro Quadratmeter Grundfläche angegeben. Sie sind bezogen auf den im Jahresdurchschnitt bestehenden Kostenstand des Jahres 2010.

(1) Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche ist die DIN 277 anzuwenden, deren Vorgaben für die Anwendung der Normalherstellungskosten durch die nachfolgenden Absätze teilweise ergänzt werden.

(2) In Anlehnung an die DIN 2772 sind bei den Grundflächen folgende Bereiche zu unterscheiden: a)Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,b)Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,c)Bereich c: nicht überdeckt.Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche sind nur die Grundflächen der Bereiche a und b zu berücksichtigen. Balkone, einschließlich überdeckter Balkone, sind dem Bereich c zuzuordnen.

Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,

Bereich c: nicht überdeckt.

(3) Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Baukonstruktionen einschließlich Bekleidung in Höhe der Oberseite der Boden- oder Deckenbeläge anzusetzen.

(4) Nicht zur Brutto-Grundfläche gehören beispielsweise Flächen von neben dem Dachgeschoss bestehenden weiteren untergeordneten Ebenen innerhalb des Dachraums (Spitzböden), Flächen von Kriechkellern, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, sowie Flächen unter konstruktiven Hohlräumen, zum Beispiel über abgehängten Decken.

(5) Im Dachgeschoss richtet sich die Anrechenbarkeit der Grundflächen nach ihrer Nutzbarkeit. Ausreichend ist, wenn eine untergeordnete Nutzung möglich ist, die beispielsweise als Lager- und Abstellraum der Hauptnutzung dient (eingeschränkte Nutzbarkeit). Die Nutzbarkeit von Dachgeschossen setzt eine lichte Höhe von circa 1,25 Metern und ihre Begehbarkeit voraus; eine Begehbarkeit setzt eine feste Decke und die Zugänglichkeit voraus, wobei sich die Art der Zugänglichkeit nach der Intensität der Nutzung richtet. Nicht nutzbare Dachgeschossebenen sind nicht anzurechnen.

(1) Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser mit nicht nutzbaren Grundrissebenen im Dachraum sind der Gebäudeart mit Flachdach oder flach geneigtem Dach zuzuordnen.

(2) Trotz gleicher Brutto-Grundfläche können sich bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern mit ausgebautem oder ausbaufähigem Dachgeschoss im Sinne der Absätze 3 und 4 Unterschiede hinsichtlich des Grades der wirtschaftlichen Nutzbarkeit ergeben, die insbesondere auf Unterschieden der Dachkonstruktion, der Gebäudegeometrie und der Giebelhöhe beruhen können.

(3) Bei Gebäuden mit nicht ausgebautem Dachgeschoss ist zu unterscheiden zwischen a)Gebäuden mit Dachgeschossen, die nicht zu einer Wohnnutzung als Hauptnutzung ausbaubar sind, jedoch im Unterschied zur Gebäudeart mit Flachdach oder flach geneigten Dach eine untergeordnete Nutzung zulassen (nicht ausbaufähig) undb)Gebäuden mit Dachgeschossen, die für eine Wohnnutzung als Hauptnutzung ausbaubar sind.Bei nicht ausgebauten Dachgeschossen, die nicht im Sinne des Satzes 1 Buchstabe a ausbaufähig sind, ist in der Regel ein Abschlag vom Kostenkennwert anzusetzen.

Gebäuden mit Dachgeschossen, die nicht zu einer Wohnnutzung als Hauptnutzung ausbaubar sind, jedoch im Unterschied zur Gebäudeart mit Flachdach oder flach geneigten Dach eine untergeordnete Nutzung zulassen (nicht ausbaufähig) und

Gebäuden mit Dachgeschossen, die für eine Wohnnutzung als Hauptnutzung ausbaubar sind.

(4) Bei Gebäuden mit ausgebautem Dachgeschoss bestimmt sich der Grad der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Dachgeschosses insbesondere nach dem Verhältnis der vorhandenen Wohnfläche zur Grundfläche. Die Wohnfläche ist im Wesentlichen abhängig von Dachneigung, Giebelbreite und Drempelhöhe. Ein fehlender Drempel ist in der Regel durch Abschläge zu berücksichtigen. Ein ausgebauter Spitzboden im Sinne von Nummer 2 Absatz 4 ist in der Regel durch Zuschläge zu berücksichtigen.

(5) Ein teilweiser Ausbau des Dachgeschosses oder eine teilweise Unterkellerung können durch anteilige Heranziehung der jeweiligen Kostenkennwerte für die verschiedenen Gebäudearten berücksichtigt werden (Mischkalkulation).

1.freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser Doppel- und Reihenendhäuser Reihenmittelhäuser

2.Mehrfamilienhäuser

3.Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken und Geschäftshäuser

4.Bürogebäude

5.Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude

6.Kindergärten, Schulen

7.Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime

8.Krankenhäuser, Tageskliniken

9.Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen

10.Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder

11.Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser

12.Garagen

13.Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude

14.Lagergebäude

15.sonstige Gebäude (Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude)

16.Reithallen

17.Pferdeställe

18.Kälberställe

19.Jungvieh-, Mastbullen- oder Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum

20.Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager

21.Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion

22.Ferkelaufzuchtställe

23.Mastschweineställe

24.Zuchtschweineställe, Deck-, Warte- oder Abferkelbereich

25.Abferkelstall als Einzelgebäude

26.Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)

27.Legehennen, Bodenhaltung

28.Legehennen, Volierenhaltung

29.Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig

30.landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

31.Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden

1.Kostenkennwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser12.Kostenkennwerte für MehrfamilienhäuserStandardstufe3454.1Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 WE8259851 1904.2Mehrfamilienhäuser4 5 mit 7 bis 20 WE7659151 1054.3Mehrfamilienhäuser4 5 mit mehr als 20 WE7559001 0903.Kostenkennwerte für Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken und GeschäftshäuserStandardstufe3455.1Wohnhäuser mit Mischnutzung 8601 0851 3755.2Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen8901 3751 7205.3Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen9301 5201 9004.Kostenkennwerte für BürogebäudeStandardstufe3456.1Bürogebäude, Massivbau1 0401 6851 9006.2Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau1 1751 8402 0905.Kostenkennwerte für Gemeindezentren, Saalbauten, VeranstaltungsgebäudeStandardstufe3457.1Gemeindezentren1 1301 4251 9057.2Saalbauten/Veranstaltungsgebäude1 3551 5952 0856.Kostenkennwerte für Kindergärten, SchulenStandardstufe3458.1Kindergärten1 3001 4951 9008.2Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen1 4501 6702 1208.3Sonderschulen1 5851 8202 3157.Kostenkennwerte für Wohnheime, Alten- oder PflegeheimeStandardstufe3459.1Wohnheime/Internate1 0001 2251 4259.2Alten-/Pflegeheime1 1701 4351 6658.Kostenkennwerte für Krankenhäuser, TagesklinikenStandardstufe34510.1Krankenhäuser/Kliniken1 7202 0802 76510.2Tageskliniken/Ärztehäuser1 5851 9452 2559.Kostenkennwerte für Beherbergungsstätten, VerpflegungseinrichtungenStandardstufe34511.1Hotels1 3851 8052 59510.Kostenkennwerte für Sporthallen, Freizeitbäder oder HeilbäderStandardstufe34512.1Sporthallen (Einfeldhallen)1 3201 6701 95512.2Sporthallen (Dreifeldhallen/Mehrzweckhallen)1 4901 7752 07012.3Tennishallen1 0101 1901 55512.4Freizeitbäder/Heilbäder2 4502 9853 84011.Kostenkennwerte für Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, AutohäuserStandardstufe34513.1Verbrauchermärkte7208701 02013.2Kauf-/Warenhäuser1 3201 5851 85013.3Autohäuser ohne Werkstatt9401 2401 48012.Kostenkennwerte für GaragenStandardstufe34514.1Einzelgaragen/Mehrfachgaragen24548578014.2Hochgaragen48065578014.3Tiefgaragen56071585014.4Nutzfahrzeuggaragen53068081013.Kostenkennwerte für Betriebs- oder Werkstätten, ProduktionsgebäudeStandardstufe34515.1Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig9701 1651 43015.2Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig ohne Hallenanteil9101 0901 34015.3Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil6208601 07015.4Industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise9501 1551 44015.5Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise7009651 26014.Kostenkennwerte für LagergebäudeStandardstufe34516.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager35049064016.2Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung55069088016.3Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung238901 0951 34015.Kostenkennwerte für sonstige Gebäude (Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude)Standardstufe34517.1Museen1 8802 2952 67017.2Theater2 0702 6253 68017.3Sakralbauten1 5102 0602 33517.4Friedhofsgebäude1 3201 4901 72016.Kostenkennwerte für Reithallen 18.1.1 ReithallenStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion215235280400 Bauwerk – Technische Anlagen202530Bauwerk235260310einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe5,00 mBGF/Nutzeinheit–KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 000 m2 1,001 500 m2 0,9017.Kostenkennwerte für Pferdeställe 18.1.2 PferdeställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion310450535400 Bauwerk – Technische Anlagen557090Bauwerk365520625einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,50 mBGF/Nutzeinheit15,00 – 20,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 250 m2 1,20 500 m2 1,00 750 m2 0,9018.Kostenkennwerte für Kälberställe 18.2.1 KälberställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion335375455400 Bauwerk – Technische Anlagen145165195Bauwerk480540650einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit4,00 – 4,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 100 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,05 150 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00 250 m2 0,9019.Kostenkennwerte für Jungvieh-, Mastbullen- oder Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum 18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und WarteraumStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion235260310400 Bauwerk – Technische Anlagen556580Bauwerk290325390einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe4,00 mBGF/Nutzeinheit6,50 – 10,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 500 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,201 000 m2 1,00ohne Güllekanäle1,001 500 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,4020.Kostenkennwerte für Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager 18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und MilchlagerStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion225255310400 Bauwerk – Technische Anlagen100110130Bauwerk325365440einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe4,00 mBGF/Nutzeinheit10,00 – 15,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau1 000 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,201 500 m2 1,00ohne Güllekanäle1,002 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,4021.Kostenkennwerte für Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion 18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und SelektionStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion700780935400 Bauwerk – Technische Anlagen470520625Bauwerk1 1701 3001 560einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit−KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 100 m2 1,20 150 m2 1,00 250 m2 0,9022.Kostenkennwerte für Ferkelaufzuchtställe 18.3.1 FerkelaufzuchtställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion300330395400 Bauwerk – Technische Anlagen155175215Bauwerk455505610einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,45 – 0,65 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 400 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 600 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00 800 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,2023.Kostenkennwerte für Mastschweineställe 18.3.2 MastschweineställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion290325400400 Bauwerk – Technische Anlagen125145170Bauwerk415470570einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,90 – 1,30 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 750 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,101 250 m2 1,00ohne Güllekanäle1,002 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,2024.Kostenkennwerte für Zuchtschweineställe, Deck-, Warte- oder Abferkelbereich 18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/AbferkelbereichStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion305340405400 Bauwerk – Technische Anlagen165180220Bauwerk470520625einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit4,50 – 5,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 750 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,101 250 m2 1,00ohne Güllekanäle1,002 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,2025.Kostenkennwerte für Abferkelstall als Einzelgebäude 18.3.4 Abferkelstall als EinzelgebäudeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion320350420400 Bauwerk – Technische Anlagen205235280Bauwerk525585700einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit6,30 – 6,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 200 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 400 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00 600 m2 0,9026.Kostenkennwerte für Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse) 18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)Standardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion210235280400 Bauwerk – Technische Anlagen505570Bauwerk260290350einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,05 – 0,06 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF1 000 m2 1,201 900 m2 1,003 800 m2 0,9027.Kostenkennwerte für Legehennen, Bodenhaltung 18.4.2 Legehennen, BodenhaltungStandardstufe345300 Bauwerk - Baukonstruktion290325390400 Bauwerk - Technische Anlagen130145170Bauwerk420470560einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,15 – 0,20 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau1 000 m2 1,20Kotgrube (Tiefe 1,00 m)1,102 500 m2 1,003 500 m2 0,9028.Kostenkennwerte für Legehennen, Volierenhaltung 18.4.3 Legehennen, VolierenhaltungStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion335370445400 Bauwerk – Technische Anlagen275305365Bauwerk610675810einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,07 – 0,10 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 600 m2 1,002 200 m2 0,9029.Kostenkennwerte für Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig 18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter KäfigStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion340370450400 Bauwerk – Technische Anlagen335370445Bauwerk675740895einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,05 – 0,07 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 200 m2 1,001 500 m2 0,9030.Kostenkennwerte für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen 18.5 Landwirtschaftliche MehrzweckhallenStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion230255330400 Bauwerk – Technische Anlagen151520Bauwerk245270350einschließlich Baunebenkosten in Höhe von11 %Traufhöhe5,00 mBGF/Nutzeinheit−KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 250 m2 1,20Remise (ohne Betonboden)0,80 800 m2 1,001 500 m2 0,9031.Kostenkennwerte für Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden Raufutter-Fahrsilo60–100€/m3 NutzraumKraftfutter-Hochsilo170–350€/m3 NutzraumFertigfutter-Hochsilo170–350€/m3 NutzraumMistlager60–100€/m3 NutzraumBeton-Güllebehälter30–60€/m3 NutzraumWaschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider4 000–5 000€/Stck.Vordach am Hauptdach angeschleppt80–100€/m2Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen40–50€/m2Laufhof für Rinder70–100€/m2 NutzflächeAuslauf mit Spaltenboden150–220€/m2 NutzflächeAuslauf, Wintergarten für Geflügel100–120€/m2 NutzflächeSchüttwände bis 3,00 m Höhe100–125€/m2

Kostenkennwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser1

Kostenkennwerte für MehrfamilienhäuserStandardstufe3454.1Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 WE8259851 1904.2Mehrfamilienhäuser4 5 mit 7 bis 20 WE7659151 1054.3Mehrfamilienhäuser4 5 mit mehr als 20 WE7559001 090

Standardstufe

345

4.1Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 WE8259851 190

4.2Mehrfamilienhäuser4 5 mit 7 bis 20 WE7659151 105

4.3Mehrfamilienhäuser4 5 mit mehr als 20 WE7559001 090

Kostenkennwerte für Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken und GeschäftshäuserStandardstufe3455.1Wohnhäuser mit Mischnutzung 8601 0851 3755.2Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen8901 3751 7205.3Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen9301 5201 900

Standardstufe

345

5.1Wohnhäuser mit Mischnutzung 8601 0851 375

5.2Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen8901 3751 720

5.3Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen9301 5201 900

Kostenkennwerte für BürogebäudeStandardstufe3456.1Bürogebäude, Massivbau1 0401 6851 9006.2Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau1 1751 8402 090

Standardstufe

345

6.1Bürogebäude, Massivbau1 0401 6851 900

6.2Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau1 1751 8402 090

Kostenkennwerte für Gemeindezentren, Saalbauten, VeranstaltungsgebäudeStandardstufe3457.1Gemeindezentren1 1301 4251 9057.2Saalbauten/Veranstaltungsgebäude1 3551 5952 085

Standardstufe

345

7.1Gemeindezentren1 1301 4251 905

7.2Saalbauten/Veranstaltungsgebäude1 3551 5952 085

Kostenkennwerte für Kindergärten, SchulenStandardstufe3458.1Kindergärten1 3001 4951 9008.2Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen1 4501 6702 1208.3Sonderschulen1 5851 8202 315

Standardstufe

345

8.1Kindergärten1 3001 4951 900

8.2Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen1 4501 6702 120

8.3Sonderschulen1 5851 8202 315

Kostenkennwerte für Wohnheime, Alten- oder PflegeheimeStandardstufe3459.1Wohnheime/Internate1 0001 2251 4259.2Alten-/Pflegeheime1 1701 4351 665

Standardstufe

345

9.1Wohnheime/Internate1 0001 2251 425

9.2Alten-/Pflegeheime1 1701 4351 665

Kostenkennwerte für Krankenhäuser, TagesklinikenStandardstufe34510.1Krankenhäuser/Kliniken1 7202 0802 76510.2Tageskliniken/Ärztehäuser1 5851 9452 255

Standardstufe

345

10.1Krankenhäuser/Kliniken1 7202 0802 765

10.2Tageskliniken/Ärztehäuser1 5851 9452 255

Kostenkennwerte für Beherbergungsstätten, VerpflegungseinrichtungenStandardstufe34511.1Hotels1 3851 8052 595

Standardstufe

345

11.1Hotels1 3851 8052 595

Kostenkennwerte für Sporthallen, Freizeitbäder oder HeilbäderStandardstufe34512.1Sporthallen (Einfeldhallen)1 3201 6701 95512.2Sporthallen (Dreifeldhallen/Mehrzweckhallen)1 4901 7752 07012.3Tennishallen1 0101 1901 55512.4Freizeitbäder/Heilbäder2 4502 9853 840

Standardstufe

345

12.1Sporthallen (Einfeldhallen)1 3201 6701 955

12.2Sporthallen (Dreifeldhallen/Mehrzweckhallen)1 4901 7752 070

12.3Tennishallen1 0101 1901 555

12.4Freizeitbäder/Heilbäder2 4502 9853 840

Kostenkennwerte für Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, AutohäuserStandardstufe34513.1Verbrauchermärkte7208701 02013.2Kauf-/Warenhäuser1 3201 5851 85013.3Autohäuser ohne Werkstatt9401 2401 480

Standardstufe

345

13.1Verbrauchermärkte7208701 020

13.2Kauf-/Warenhäuser1 3201 5851 850

13.3Autohäuser ohne Werkstatt9401 2401 480

Kostenkennwerte für GaragenStandardstufe34514.1Einzelgaragen/Mehrfachgaragen24548578014.2Hochgaragen48065578014.3Tiefgaragen56071585014.4Nutzfahrzeuggaragen530680810

Standardstufe

345

14.1Einzelgaragen/Mehrfachgaragen245485780

14.2Hochgaragen480655780

14.3Tiefgaragen560715850

14.4Nutzfahrzeuggaragen530680810

Kostenkennwerte für Betriebs- oder Werkstätten, ProduktionsgebäudeStandardstufe34515.1Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig9701 1651 43015.2Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig ohne Hallenanteil9101 0901 34015.3Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil6208601 07015.4Industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise9501 1551 44015.5Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise7009651 260

Standardstufe

345

15.1Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig9701 1651 430

15.2Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig ohne Hallenanteil9101 0901 340

15.3Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil6208601 070

15.4Industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise9501 1551 440

15.5Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise7009651 260

Kostenkennwerte für LagergebäudeStandardstufe34516.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager35049064016.2Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung55069088016.3Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung238901 0951 340

Standardstufe

345

16.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager350490640

16.2Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung550690880

16.3Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung238901 0951 340

Kostenkennwerte für sonstige Gebäude (Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude)Standardstufe34517.1Museen1 8802 2952 67017.2Theater2 0702 6253 68017.3Sakralbauten1 5102 0602 33517.4Friedhofsgebäude1 3201 4901 720

Standardstufe

345

17.1Museen1 8802 2952 670

17.2Theater2 0702 6253 680

17.3Sakralbauten1 5102 0602 335

17.4Friedhofsgebäude1 3201 4901 720

Kostenkennwerte für Reithallen 18.1.1 ReithallenStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion215235280400 Bauwerk – Technische Anlagen202530Bauwerk235260310einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe5,00 mBGF/Nutzeinheit–KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 000 m2 1,001 500 m2 0,90

18.1.1 Reithallen

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion215235280

400 Bauwerk – Technische Anlagen202530

Bauwerk235260310

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe5,00 m

BGF/Nutzeinheit–

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF

500 m2 1,20

1 000 m2 1,00

1 500 m2 0,90

Kostenkennwerte für Pferdeställe 18.1.2 PferdeställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion310450535400 Bauwerk – Technische Anlagen557090Bauwerk365520625einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,50 mBGF/Nutzeinheit15,00 – 20,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 250 m2 1,20 500 m2 1,00 750 m2 0,90

18.1.2 Pferdeställe

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion310450535

400 Bauwerk – Technische Anlagen557090

Bauwerk365520625

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,50 m

BGF/Nutzeinheit15,00 – 20,00 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF

250 m2 1,20

500 m2 1,00

750 m2 0,90

Kostenkennwerte für Kälberställe 18.2.1 KälberställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion335375455400 Bauwerk – Technische Anlagen145165195Bauwerk480540650einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit4,00 – 4,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 100 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,05 150 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00 250 m2 0,90

18.2.1 Kälberställe

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion335375455

400 Bauwerk – Technische Anlagen145165195

Bauwerk480540650

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit4,00 – 4,50 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

100 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,05

Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,05

150 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

250 m2 0,90

Kostenkennwerte für Jungvieh-, Mastbullen- oder Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum 18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und WarteraumStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion235260310400 Bauwerk – Technische Anlagen556580Bauwerk290325390einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe4,00 mBGF/Nutzeinheit6,50 – 10,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 500 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,201 000 m2 1,00ohne Güllekanäle1,001 500 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion235260310

400 Bauwerk – Technische Anlagen556580

Bauwerk290325390

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe4,00 m

BGF/Nutzeinheit6,50 – 10,50 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

500 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20

Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20

1 000 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

1 500 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

Kostenkennwerte für Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager 18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und MilchlagerStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion225255310400 Bauwerk – Technische Anlagen100110130Bauwerk325365440einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe4,00 mBGF/Nutzeinheit10,00 – 15,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau1 000 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,201 500 m2 1,00ohne Güllekanäle1,002 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion225255310

400 Bauwerk – Technische Anlagen100110130

Bauwerk325365440

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe4,00 m

BGF/Nutzeinheit10,00 – 15,00 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

1 000 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20

Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20

1 500 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

2 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40

Kostenkennwerte für Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion 18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und SelektionStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion700780935400 Bauwerk – Technische Anlagen470520625Bauwerk1 1701 3001 560einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit−KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 100 m2 1,20 150 m2 1,00 250 m2 0,90

18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion700780935

400 Bauwerk – Technische Anlagen470520625

Bauwerk1 1701 3001 560

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit−

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF

100 m2 1,20

150 m2 1,00

250 m2 0,90

Kostenkennwerte für Ferkelaufzuchtställe 18.3.1 FerkelaufzuchtställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion300330395400 Bauwerk – Technische Anlagen155175215Bauwerk455505610einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,45 – 0,65 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 400 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 600 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00 800 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

18.3.1 Ferkelaufzuchtställe

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion300330395

400 Bauwerk – Technische Anlagen155175215

Bauwerk455505610

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit0,45 – 0,65 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

400 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

600 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

800 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

Kostenkennwerte für Mastschweineställe 18.3.2 MastschweineställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion290325400400 Bauwerk – Technische Anlagen125145170Bauwerk415470570einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,90 – 1,30 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 750 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,101 250 m2 1,00ohne Güllekanäle1,002 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

18.3.2 Mastschweineställe

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion290325400

400 Bauwerk – Technische Anlagen125145170

Bauwerk415470570

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit0,90 – 1,30 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

750 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

1 250 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

2 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

Kostenkennwerte für Zuchtschweineställe, Deck-, Warte- oder Abferkelbereich 18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/AbferkelbereichStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion305340405400 Bauwerk – Technische Anlagen165180220Bauwerk470520625einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit4,50 – 5,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 750 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,101 250 m2 1,00ohne Güllekanäle1,002 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/Abferkelbereich

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion305340405

400 Bauwerk – Technische Anlagen165180220

Bauwerk470520625

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit4,50 – 5,00 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

750 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

1 250 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

2 000 m2 0,90Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20

Kostenkennwerte für Abferkelstall als Einzelgebäude 18.3.4 Abferkelstall als EinzelgebäudeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion320350420400 Bauwerk – Technische Anlagen205235280Bauwerk525585700einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit6,30 – 6,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 200 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 400 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00 600 m2 0,90

18.3.4 Abferkelstall als Einzelgebäude

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion320350420

400 Bauwerk – Technische Anlagen205235280

Bauwerk525585700

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit6,30 – 6,50 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

200 m2 1,20Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10

400 m2 1,00ohne Güllekanäle1,00

ohne Güllekanäle1,00

600 m2 0,90

Kostenkennwerte für Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse) 18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)Standardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion210235280400 Bauwerk – Technische Anlagen505570Bauwerk260290350einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,05 – 0,06 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF1 000 m2 1,201 900 m2 1,003 800 m2 0,90

18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion210235280

400 Bauwerk – Technische Anlagen505570

Bauwerk260290350

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit0,05 – 0,06 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF

1 000 m2 1,20

1 900 m2 1,00

3 800 m2 0,90

Kostenkennwerte für Legehennen, Bodenhaltung 18.4.2 Legehennen, BodenhaltungStandardstufe345300 Bauwerk - Baukonstruktion290325390400 Bauwerk - Technische Anlagen130145170Bauwerk420470560einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,15 – 0,20 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau1 000 m2 1,20Kotgrube (Tiefe 1,00 m)1,102 500 m2 1,003 500 m2 0,90

18.4.2 Legehennen, Bodenhaltung

Standardstufe345

300 Bauwerk - Baukonstruktion290325390

400 Bauwerk - Technische Anlagen130145170

Bauwerk420470560

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit0,15 – 0,20 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

1 000 m2 1,20Kotgrube (Tiefe 1,00 m)1,10

Kotgrube (Tiefe 1,00 m)1,10

2 500 m2 1,00

3 500 m2 0,90

Kostenkennwerte für Legehennen, Volierenhaltung 18.4.3 Legehennen, VolierenhaltungStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion335370445400 Bauwerk – Technische Anlagen275305365Bauwerk610675810einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,07 – 0,10 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 600 m2 1,002 200 m2 0,90

18.4.3 Legehennen, Volierenhaltung

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion335370445

400 Bauwerk – Technische Anlagen275305365

Bauwerk610675810

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit0,07 – 0,10 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF

500 m2 1,20

1 600 m2 1,00

2 200 m2 0,90

Kostenkennwerte für Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig 18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter KäfigStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion340370450400 Bauwerk – Technische Anlagen335370445Bauwerk675740895einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,05 – 0,07 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 200 m2 1,001 500 m2 0,90

18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion340370450

400 Bauwerk – Technische Anlagen335370445

Bauwerk675740895

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%

Traufhöhe3,00 m

BGF/Nutzeinheit0,05 – 0,07 m2/Tier

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF

500 m2 1,20

1 200 m2 1,00

1 500 m2 0,90

Kostenkennwerte für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen 18.5 Landwirtschaftliche MehrzweckhallenStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion230255330400 Bauwerk – Technische Anlagen151520Bauwerk245270350einschließlich Baunebenkosten in Höhe von11 %Traufhöhe5,00 mBGF/Nutzeinheit−KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 250 m2 1,20Remise (ohne Betonboden)0,80 800 m2 1,001 500 m2 0,90

18.5 Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

Standardstufe345

300 Bauwerk – Baukonstruktion230255330

400 Bauwerk – Technische Anlagen151520

Bauwerk245270350

einschließlich Baunebenkosten in Höhe von11 %

Traufhöhe5,00 m

BGF/Nutzeinheit−

KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau

250 m2 1,20Remise (ohne Betonboden)0,80

Remise (ohne Betonboden)0,80

800 m2 1,00

1 500 m2 0,90

Kostenkennwerte für Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden Raufutter-Fahrsilo60–100€/m3 NutzraumKraftfutter-Hochsilo170–350€/m3 NutzraumFertigfutter-Hochsilo170–350€/m3 NutzraumMistlager60–100€/m3 NutzraumBeton-Güllebehälter30–60€/m3 NutzraumWaschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider4 000–5 000€/Stck.Vordach am Hauptdach angeschleppt80–100€/m2Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen40–50€/m2Laufhof für Rinder70–100€/m2 NutzflächeAuslauf mit Spaltenboden150–220€/m2 NutzflächeAuslauf, Wintergarten für Geflügel100–120€/m2 NutzflächeSchüttwände bis 3,00 m Höhe100–125€/m2

Raufutter-Fahrsilo60–100€/m3 Nutzraum

Kraftfutter-Hochsilo170–350€/m3 Nutzraum

Fertigfutter-Hochsilo170–350€/m3 Nutzraum

Mistlager60–100€/m3 Nutzraum

Beton-Güllebehälter30–60€/m3 Nutzraum

Waschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider4 000–5 000€/Stck.

Vordach am Hauptdach angeschleppt80–100€/m2

Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen40–50€/m2

Laufhof für Rinder70–100€/m2 Nutzfläche

Auslauf mit Spaltenboden150–220€/m2 Nutzfläche

Auslauf, Wintergarten für Geflügel100–120€/m2 Nutzfläche

Schüttwände bis 3,00 m Höhe100–125€/m2

1.Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser

2.Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung

3.Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser

4.Gemeindezentren, Saalbauten oder Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen

5.Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungs-stätten, Verpflegungseinrichtungen

6.Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder

7.Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser

8.Garagen

9.Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude

10.Reithallen

11.Pferdeställe

12.Rinderställe und Melkhäuser

13.Schweineställe

14.Geflügelställe

15.landwirtschaftliche Mehrzweckhallen

1.Beschreibung der Gebäudestandards für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser StandardstufeWägungs-anteil12345AußenwändeHolzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumen-Schindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhausstandard23DachDachpappe, Faserzementplatten/Wellplatten;keine bis geringe Dachdämmungeinfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhausstandard15Fenster und AußentürenEinfachverglasung; einfache HolztürenZweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien11Innenwände und -türenFachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungenmassive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen, HolzzargenSichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente11Deckenkonstruktion und TreppenHolzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein TrittschallschutzHolzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und AusführungBeton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, TrittschallschutzDecken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und AusführungDecken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer11Fußbödenohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und AusführungLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion 5Sanitäreinrichtungeneinfaches Bad mit Stand-WC; Installation auf Putz; Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualitätmehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) 9HeizungEinzelöfen, SchwerkraftheizungFern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung, zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage 9Sonstige technische Ausstattungsehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Leitungen teilweise auf Putzwenige Steckdosen, Schalter und Sicherungenzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem 62.Beschreibung der Gebäudestandards für Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung Standardstufe345Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putzzusätzlich DeckenverkleidungDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungen1 Bad mit WC je Wohneinheit; Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-SystemeSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen3.Beschreibung der Gebäudestandards für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; AutomatiktürenInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken)gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte BedienungDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Deckenhöherwertige abgehängte DeckenDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen4.Beschreibung der Gebäudestandards für Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastürengestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte BedienungDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte DeckenDecken mit großen Spannweiten , DeckenverkleidungDecken mit größeren SpannweitenFußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für Warmwassererzeugung; FußbodenheizungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem5.Beschreibung der Gebäudestandards für Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; sichtbare hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995) nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-EingangstürenDreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstürengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte BedienungSichtmauerwerk; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktion und TreppenBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher PutzDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem GeländerFußbödenLinoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenmehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raumje Raum ein Duschbad mit WC nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtje Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen6.Beschreibung der Gebäudestandards für Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-EingangstürenInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktion und TreppenBetondeckeDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem GeländerFußbödennur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton; Teppichbelag, PVC; nur Freizeitbäder/Heilbäder: Fliesenbelagnur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingbodennur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden; nur Freizeitbäder/Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und NatursteinbodenSanitäreinrichtungenwenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualitätgroßzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-SystemeSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit WärmetauscherVideo- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem7.Beschreibung der Gebäudestandards für Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerkgestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgerechte Bedienung, AutomatiktürenDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, DeckenverkleidungDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenToilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, SonnenschutzsteuerungVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen8.Beschreibung der Gebäudestandards für Garagen Standardstufe345Außenwändeoffene KonstruktionEinschalige Konstruktionaufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweitengrößere stützenfreie SpannweitenDachFlachdach, FolienabdichtungFlachdachausbildung; Wärmedämmungbefahrbares Flachdach (Parkdeck)Fenster und Außentüreneinfache Metallgitterbegrünte Metallgitter, GlasbausteineAußentüren in hochwertigen MaterialienFußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder EstrichbodenSonstige technische AusstattungStrom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; BrandmelderSprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen9.Beschreibung der Gebäudestandards für Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude Standardstufe345Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungKonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Bödengrößere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und BödenDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel; Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlagegroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türenAnstrichtlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastürenüberwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete WandabläufeFußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, VerbundpflasterSanitäreinrichtungeneinfache und wenige Toilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumengroßzügige ToilettenanlagenHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche KaminanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; AufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen10.Beschreibung der Gebäudestandards für Reithallen Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenTragschicht: Schotter, Trennschicht: Vlies, Tretschicht: Sandzusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffgewebe, Tretschicht: Sand und HolzspäneEstrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffplatten, Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräumebaukonstruktive EinbautenReithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitflächezusätzlich/alternativ: Vollholztafeln fest eingebautzusätzlich/alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum VersetzenAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität)zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenkeineReitbodenbewässerung (einfache Ausführung)Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung)11.Beschreibung der Gebäudestandards für Pferdeställe Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Putz, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenBeton-Verbundpflaster in Stallgassen, Stahlbetonplatte im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte; Anstrich, Gummimatten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Nutzestrich auf Dämmung, Anstrich oder Fliesen in Nebenräumen, Kautschuk im Tierbereichbaukonstruktive EinbautenFütterung: Futtertrog PVCFütterung: Krippenschalen aus PolyesterbetonFütterung: Krippenschalen aus SteinzeugAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenkeineElektroheizung in Sattelkammerzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Boxentrennwände aus Holz, Anbindevorrichtungen Fütterung: Tränken, FutterraufenAufstallung: zusätzlich/alternativ: Boxentrennwände: Hartholz/Metall Fütterung: zusätzlich/alternativ: Fressgitter, Futterautomaten, Rollraufe mit elektr. SteuerungAufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfort-Pferdeboxen, Pferde-Solarium Fütterung: zusätzlich/alternativ: Futter-Abrufstationen für Rau- und Kraftfutter mit elektr. Tiererkennung und Selektion, Automatische Futterzuteilung für Boxenställe12.Beschreibung der Gebäudestandards für Rinderställe und Melkhäuser Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen StützenBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; KlinkerverblendungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus KunststoffKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende und nicht tragende Innenwand aus Holz; Anstrichtragende und nicht tragende Innenwände aus Mauerwerk; Sperrholz, Putz, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte mit Oberflächenprofil, Rautenmuster; Epoxidharzbeschichtung am Fressplatz, Liegematten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Estrich auf dem Futtertisch, Liegematratzen im Tierbereich, Gussasphalt oder Gummiauflagebaukonstruktive EinbautenAufstallung: Beton-Spaltenboden, EinzelbalkenAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente; Krippenschalen aus Polyesterbeton; Güllerohre vom Stall zum AußenbehälterAufstallung: Spaltenboden mit Gummiauflage, Gussroste über Treibmistkanal; Krippenschalen aus Steinzeug; zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für EinzelkanäleAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung; Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität); GasanschlussWärme-, VersorgungsanlagenkeineElektroheizung im Melkstandzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Fressgitter, Liegeboxenbügel, Kälberboxen, Abtrennungen aus Holz, Kurzstandanbindung Fütterung: Selbsttränke, Balltränke Entmistung: keine Technik (Schlepper) Tierproduktentnahme: Fischgrätenmelkstand, Melkanlage, Maschinensatz, Milchkühltank, Kühlaggregat, WärmerückgewinnungAufstallung: zusätzlich/alternativ: Einrichtungen aus verz. Stahlrohren Fütterung: Tränkewanne mit Schwimmer, Tränkeautomat für Kälber Entmistung: Faltschieber mit Seilzug und Antrieb, Tauchschneidpumpe, Rührmixer Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ Milchflussgesteuerte Anrüst- und AbschaltautomatikAufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfortboxen Fütterung: Edelstahl-Kipptränke, computergesteuerte Kraftfutteranlage mit Tiererkennung Entmistung: Schubstangenentmistung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Melkstand-Schnellaustrieb, Tandem oder Karussellmelkstand, Automatisches Melksystem (Roboter)13.Beschreibung der Gebäudestandards für Schweineställe Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Beton-Schalungssteine mit PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung, Kunststoffplatten, PaneeleFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb, MetalltürenTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeine Innenwändetragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; nichttragende Innenwände aus Kunststoff-Paneele mit Anstrichtragende Innenwände als Betonwand, Fertigteile, Anstrich; nichttragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; Sperrholz, Putz, FliesenDeckenkonstruktionkeine DeckeHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Kunststoffplatten, PaneeleFußbödenStahlbetonplatteStahlbetonplatte; Verbundestrichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Stallbodenplatten mit Dämmung, Fliesen auf Estrich in Nebenräumenbaukonstruktive EinbautenFütterung: Tröge aus PolyesterbetonAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton Entmistung: Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter, Absperrschieber in GüllekanälenAufstallung: Gussroste in Sauenställen, Kunststoffroste in Ferkelställen Fütterung: Tröge aus Steinzeug Entmistung: zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für EinzelkanäleAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-AnschlussRaumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohren, Anschluss an vorh. Heizsystemzusätzlich/alternativ: Warmwasser-Fußbodenheizung, Heizkessel mit Gasbefeuerung, Wärmerückgewinnung aus Stallluftlufttechnische AnlagenZuluftklappen, LüftungsfirstBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftkanäle oder Rieseldecke; Einzelabsaugung, Abluftkanäle, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, LuftwäscherStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Buchtenabtrennungen aus Kunststoff-Paneelen, Pfosten und Beschläge aus verz. Stahl, Abferkelbuchten, Selbstfang-Kastenstände für Sauen Fütterung: Trockenfutterautomaten, TränkenippelAufstallung: zusätzlich/alternativ: Pfosten und Beschläge aus V2A, Ruhekisten, Betteneinrichtungen Fütterung: zusätzlich/alternativ: Transportrohre, Drahtseilförderer, Rohrbreiautomaten mit Dosierung Entmistung: Tauchschneidpumpe, RührmixerAufstallung: zusätzlich/alternativ: Sortierschleuse Fütterung: zusätzlich/alternativ: Flüssigfütterungsanlage mit Mixbehälter, Sensorsteuerung, Fütterungscomputer, Abrufstation, Tiererkennung, Selektion Entmistung: Schubstangenentmistung14.Beschreibung der Gebäudestandards für Geflügelställe Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand, Holzstützen, Vollholz, Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk, Metallstützen, Profil, Metall-Sandwichelemente mit HartschaumdämmungBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig, Stahlbetonstützen, Fertigteil, KlinkerverblendungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder, Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten, Faserzementwellplatten, HartschaumplattenBrettschichtholzbinder, Betondachsteine oder Dachziegel, Dämmung, Profilholz oder PaneeleFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff; Holz-BrettertürenKunststofffenster; Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Profilblech, Plantafeln, PutzDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Profilblech oder PaneelenFußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Estrich mit Anstrich (Eierverpackung)zusätzlich/alternativ: Stallprofil mit versetzten Ebenen, Estrich mit Fliesen (Eierverpackung)Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-Anschlusszusätzlich/alternativ: Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Heizkesselzusätzlich: Wärmerückgewinnung aus der Stallluftlufttechnische AnlagenFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftklappen, Abluftkamine, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, LuftwäscherStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: GeflügelwaageAufstallung: zusätzlich/alternativ: Kotroste, Sitzstangen, Legenester Fütterung: Vollautomatische Kettenfütterung, Strang-Tränkeanlage, Nippeltränken Entmistung: Kotbandentmistung Tierproduktentnahme: Eier-SammelbandAufstallung: zusätzlich/alternativ: Etagensystem (Voliere, Kleingruppe) Entmistung: zusätzlich/alternativ: Entmistungsbänder mit Belüftung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Sortieranlage, Verpackung15.Beschreibung der Gebäudestandards für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, HolztoreKunststofffenster, Metall-SektionaltoreTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenBeton-Verbundsteinpflasterzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; AnstrichAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität) in Nebenräumen, GasanschlussWärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenkeineSchüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für GetreideSchüttwände aus Beton-Fertigteilen

Beschreibung der Gebäudestandards für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser StandardstufeWägungs-anteil12345AußenwändeHolzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumen-Schindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhausstandard23DachDachpappe, Faserzementplatten/Wellplatten;keine bis geringe Dachdämmungeinfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhausstandard15Fenster und AußentürenEinfachverglasung; einfache HolztürenZweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien11Innenwände und -türenFachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungenmassive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen, HolzzargenSichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente11Deckenkonstruktion und TreppenHolzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein TrittschallschutzHolzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und AusführungBeton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, TrittschallschutzDecken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und AusführungDecken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer11Fußbödenohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und AusführungLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion 5Sanitäreinrichtungeneinfaches Bad mit Stand-WC; Installation auf Putz; Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualitätmehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) 9HeizungEinzelöfen, SchwerkraftheizungFern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung, zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage 9Sonstige technische Ausstattungsehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Leitungen teilweise auf Putzwenige Steckdosen, Schalter und Sicherungenzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem 6

StandardstufeWägungs-anteil

12345

AußenwändeHolzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumen-Schindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhausstandard23

DachDachpappe, Faserzementplatten/Wellplatten;keine bis geringe Dachdämmungeinfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhausstandard15

Fenster und AußentürenEinfachverglasung; einfache HolztürenZweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien11

Innenwände und -türenFachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungenmassive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen, HolzzargenSichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente11

Deckenkonstruktion und TreppenHolzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz; Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein TrittschallschutzHolzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und AusführungBeton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, TrittschallschutzDecken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und AusführungDecken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer11

Fußbödenohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und AusführungLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion 5

Sanitäreinrichtungeneinfaches Bad mit Stand-WC; Installation auf Putz; Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualitätmehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) 9

HeizungEinzelöfen, SchwerkraftheizungFern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung, zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage 9

Sonstige technische Ausstattungsehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Leitungen teilweise auf Putzwenige Steckdosen, Schalter und Sicherungenzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem 6

Beschreibung der Gebäudestandards für Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung Standardstufe345Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putzzusätzlich DeckenverkleidungDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungen1 Bad mit WC je Wohneinheit; Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-SystemeSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien

Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente

DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putzzusätzlich DeckenverkleidungDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)

FußbödenLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion

Sanitäreinrichtungen1 Bad mit WC je Wohneinheit; Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Beschreibung der Gebäudestandards für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; AutomatiktürenInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken)gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte BedienungDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Deckenhöherwertige abgehängte DeckenDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche Dämmung

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; Automatiktüren

Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken)gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung

DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Deckenhöherwertige abgehängte DeckenDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)

FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion

Sanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen

Beschreibung der Gebäudestandards für Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastürengestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte BedienungDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte DeckenDecken mit großen Spannweiten , DeckenverkleidungDecken mit größeren SpannweitenFußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für Warmwassererzeugung; FußbodenheizungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche Dämmung

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien

Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastürengestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte Bedienung

DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte DeckenDecken mit großen Spannweiten , DeckenverkleidungDecken mit größeren Spannweiten

FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion

Sanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für Warmwassererzeugung; FußbodenheizungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem

Beschreibung der Gebäudestandards für Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; sichtbare hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995) nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-EingangstürenDreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstürengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte BedienungSichtmauerwerk; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktion und TreppenBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher PutzDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem GeländerFußbödenLinoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenmehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raumje Raum ein Duschbad mit WC nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtje Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; sichtbare hochwertigste Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995) nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-EingangstürenDreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstürengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)

Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte BedienungSichtmauerwerk; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente

Deckenkonstruktion und TreppenBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher PutzDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer

FußbödenLinoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion

Sanitäreinrichtungenmehrere WCs und Duschbäder je Geschoss; Waschbecken im Raumje Raum ein Duschbad mit WC nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtje Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerecht

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen

Beschreibung der Gebäudestandards für Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-EingangstürenInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktion und TreppenBetondeckeDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem GeländerFußbödennur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton; Teppichbelag, PVC; nur Freizeitbäder/Heilbäder: Fliesenbelagnur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingbodennur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden; nur Freizeitbäder/Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und NatursteinbodenSanitäreinrichtungenwenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualitätgroßzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-SystemeSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit WärmetauscherVideo- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-Eingangstüren

Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente

Deckenkonstruktion und TreppenBetondeckeDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem Geländer

Fußbödennur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton; Teppichbelag, PVC; nur Freizeitbäder/Heilbäder: Fliesenbelagnur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingbodennur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden; nur Freizeitbäder/Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und Natursteinboden

Sanitäreinrichtungenwenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualitätgroßzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit WärmetauscherVideo- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem

Beschreibung der Gebäudestandards für Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerkgestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgerechte Bedienung, AutomatiktürenDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, DeckenverkleidungDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenToilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, SonnenschutzsteuerungVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien

Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerkgestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgerechte Bedienung, Automatiktüren

DeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, DeckenverkleidungDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)

FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion

SanitäreinrichtungenToilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener Qualität

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; Klimaanlage

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, SonnenschutzsteuerungVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen

Beschreibung der Gebäudestandards für Garagen Standardstufe345Außenwändeoffene KonstruktionEinschalige Konstruktionaufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweitengrößere stützenfreie SpannweitenDachFlachdach, FolienabdichtungFlachdachausbildung; Wärmedämmungbefahrbares Flachdach (Parkdeck)Fenster und Außentüreneinfache Metallgitterbegrünte Metallgitter, GlasbausteineAußentüren in hochwertigen MaterialienFußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder EstrichbodenSonstige technische AusstattungStrom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; BrandmelderSprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen

Standardstufe

345

Außenwändeoffene KonstruktionEinschalige Konstruktionaufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)

KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweitengrößere stützenfreie Spannweiten

DachFlachdach, FolienabdichtungFlachdachausbildung; Wärmedämmungbefahrbares Flachdach (Parkdeck)

Fenster und Außentüreneinfache Metallgitterbegrünte Metallgitter, GlasbausteineAußentüren in hochwertigen Materialien

FußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden

Sonstige technische AusstattungStrom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; BrandmelderSprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen

Beschreibung der Gebäudestandards für Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude Standardstufe345Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungKonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Bödengrößere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und BödenDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel; Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlagegroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türenAnstrichtlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastürenüberwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete WandabläufeFußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, VerbundpflasterSanitäreinrichtungeneinfache und wenige Toilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumengroßzügige ToilettenanlagenHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche KaminanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; AufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen

Standardstufe

345

Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste Dämmung

KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Bödengrößere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und Böden

DachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel; Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste Dämmung

Fenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlagegroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien

Innenwände und -türenAnstrichtlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastürenüberwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete Wandabläufe

FußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, Verbundpflaster

Sanitäreinrichtungeneinfache und wenige Toilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumengroßzügige Toilettenanlagen

Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage

Sonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; AufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen

Beschreibung der Gebäudestandards für Reithallen Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenTragschicht: Schotter, Trennschicht: Vlies, Tretschicht: Sandzusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffgewebe, Tretschicht: Sand und HolzspäneEstrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffplatten, Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräumebaukonstruktive EinbautenReithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitflächezusätzlich/alternativ: Vollholztafeln fest eingebautzusätzlich/alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum VersetzenAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität)zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenkeineReitbodenbewässerung (einfache Ausführung)Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung)

Standardstufe

345

AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung

DachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil

Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen

DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

FußbödenTragschicht: Schotter, Trennschicht: Vlies, Tretschicht: Sandzusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffgewebe, Tretschicht: Sand und HolzspäneEstrich auf Dämmung, Fliesen oder Linoleum in Nebenräumen; zusätzlich/alternativ: Tragschicht: Schotter, Trennschicht: Kunststoffplatten, Tretschicht: Sand und Textilflocken, Betonplatte im Bereich der Nebenräume

baukonstruktive EinbautenReithallenbande aus Nadelholz zur Abgrenzung der Reitflächezusätzlich/alternativ: Vollholztafeln fest eingebautzusätzlich/alternativ: Vollholztafeln, Fertigteile zum Versetzen

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität)zusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss

WärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessel

lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage

Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten

nutzungsspezifische AnlagenkeineReitbodenbewässerung (einfache Ausführung)Reitbodenbewässerung (komfortable Ausführung)

Beschreibung der Gebäudestandards für Pferdeställe Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Putz, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenBeton-Verbundpflaster in Stallgassen, Stahlbetonplatte im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte; Anstrich, Gummimatten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Nutzestrich auf Dämmung, Anstrich oder Fliesen in Nebenräumen, Kautschuk im Tierbereichbaukonstruktive EinbautenFütterung: Futtertrog PVCFütterung: Krippenschalen aus PolyesterbetonFütterung: Krippenschalen aus SteinzeugAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenkeineElektroheizung in Sattelkammerzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Boxentrennwände aus Holz, Anbindevorrichtungen Fütterung: Tränken, FutterraufenAufstallung: zusätzlich/alternativ: Boxentrennwände: Hartholz/Metall Fütterung: zusätzlich/alternativ: Fressgitter, Futterautomaten, Rollraufe mit elektr. SteuerungAufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfort-Pferdeboxen, Pferde-Solarium Fütterung: zusätzlich/alternativ: Futter-Abrufstationen für Rau- und Kraftfutter mit elektr. Tiererkennung und Selektion, Automatische Futterzuteilung für Boxenställe

Standardstufe

345

AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung

DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil

Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen

DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

FußbödenBeton-Verbundpflaster in Stallgassen, Stahlbetonplatte im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte; Anstrich, Gummimatten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Nutzestrich auf Dämmung, Anstrich oder Fliesen in Nebenräumen, Kautschuk im Tierbereich

baukonstruktive EinbautenFütterung: Futtertrog PVCFütterung: Krippenschalen aus PolyesterbetonFütterung: Krippenschalen aus Steinzeug

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss

WärmeversorgungsanlagenkeineElektroheizung in Sattelkammerzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel

lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage

Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten

nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Boxentrennwände aus Holz, Anbindevorrichtungen Fütterung: Tränken, FutterraufenAufstallung: zusätzlich/alternativ: Boxentrennwände: Hartholz/Metall Fütterung: zusätzlich/alternativ: Fressgitter, Futterautomaten, Rollraufe mit elektr. SteuerungAufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfort-Pferdeboxen, Pferde-Solarium Fütterung: zusätzlich/alternativ: Futter-Abrufstationen für Rau- und Kraftfutter mit elektr. Tiererkennung und Selektion, Automatische Futterzuteilung für Boxenställe

Beschreibung der Gebäudestandards für Rinderställe und Melkhäuser Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen StützenBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; KlinkerverblendungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus KunststoffKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende und nicht tragende Innenwand aus Holz; Anstrichtragende und nicht tragende Innenwände aus Mauerwerk; Sperrholz, Putz, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte mit Oberflächenprofil, Rautenmuster; Epoxidharzbeschichtung am Fressplatz, Liegematten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Estrich auf dem Futtertisch, Liegematratzen im Tierbereich, Gussasphalt oder Gummiauflagebaukonstruktive EinbautenAufstallung: Beton-Spaltenboden, EinzelbalkenAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente; Krippenschalen aus Polyesterbeton; Güllerohre vom Stall zum AußenbehälterAufstallung: Spaltenboden mit Gummiauflage, Gussroste über Treibmistkanal; Krippenschalen aus Steinzeug; zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für EinzelkanäleAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung; Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität); GasanschlussWärme-, VersorgungsanlagenkeineElektroheizung im Melkstandzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Fressgitter, Liegeboxenbügel, Kälberboxen, Abtrennungen aus Holz, Kurzstandanbindung Fütterung: Selbsttränke, Balltränke Entmistung: keine Technik (Schlepper) Tierproduktentnahme: Fischgrätenmelkstand, Melkanlage, Maschinensatz, Milchkühltank, Kühlaggregat, WärmerückgewinnungAufstallung: zusätzlich/alternativ: Einrichtungen aus verz. Stahlrohren Fütterung: Tränkewanne mit Schwimmer, Tränkeautomat für Kälber Entmistung: Faltschieber mit Seilzug und Antrieb, Tauchschneidpumpe, Rührmixer Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ Milchflussgesteuerte Anrüst- und AbschaltautomatikAufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfortboxen Fütterung: Edelstahl-Kipptränke, computergesteuerte Kraftfutteranlage mit Tiererkennung Entmistung: Schubstangenentmistung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Melkstand-Schnellaustrieb, Tandem oder Karussellmelkstand, Automatisches Melksystem (Roboter)

Standardstufe

345

AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen StützenBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Klinkerverblendung

DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus KunststoffKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil

Innenwändekeinetragende und nicht tragende Innenwand aus Holz; Anstrichtragende und nicht tragende Innenwände aus Mauerwerk; Sperrholz, Putz, Fliesen

DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

FußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte mit Oberflächenprofil, Rautenmuster; Epoxidharzbeschichtung am Fressplatz, Liegematten im Tierbereichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Estrich auf dem Futtertisch, Liegematratzen im Tierbereich, Gussasphalt oder Gummiauflage

baukonstruktive EinbautenAufstallung: Beton-Spaltenboden, EinzelbalkenAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente; Krippenschalen aus Polyesterbeton; Güllerohre vom Stall zum AußenbehälterAufstallung: Spaltenboden mit Gummiauflage, Gussroste über Treibmistkanal; Krippenschalen aus Steinzeug; zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für Einzelkanäle

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung; Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität); Gasanschluss

Wärme-, VersorgungsanlagenkeineElektroheizung im Melkstandzusätzlich/alternativ: Raumheizflächen, Heizkessel

lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage

Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten

nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Fressgitter, Liegeboxenbügel, Kälberboxen, Abtrennungen aus Holz, Kurzstandanbindung Fütterung: Selbsttränke, Balltränke Entmistung: keine Technik (Schlepper) Tierproduktentnahme: Fischgrätenmelkstand, Melkanlage, Maschinensatz, Milchkühltank, Kühlaggregat, WärmerückgewinnungAufstallung: zusätzlich/alternativ: Einrichtungen aus verz. Stahlrohren Fütterung: Tränkewanne mit Schwimmer, Tränkeautomat für Kälber Entmistung: Faltschieber mit Seilzug und Antrieb, Tauchschneidpumpe, Rührmixer Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ Milchflussgesteuerte Anrüst- und AbschaltautomatikAufstallung: zusätzlich/alternativ: Komfortboxen Fütterung: Edelstahl-Kipptränke, computergesteuerte Kraftfutteranlage mit Tiererkennung Entmistung: Schubstangenentmistung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Melkstand-Schnellaustrieb, Tandem oder Karussellmelkstand, Automatisches Melksystem (Roboter)

Beschreibung der Gebäudestandards für Schweineställe Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Beton-Schalungssteine mit PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung, Kunststoffplatten, PaneeleFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb, MetalltürenTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeine Innenwändetragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; nichttragende Innenwände aus Kunststoff-Paneele mit Anstrichtragende Innenwände als Betonwand, Fertigteile, Anstrich; nichttragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; Sperrholz, Putz, FliesenDeckenkonstruktionkeine DeckeHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Kunststoffplatten, PaneeleFußbödenStahlbetonplatteStahlbetonplatte; Verbundestrichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Stallbodenplatten mit Dämmung, Fliesen auf Estrich in Nebenräumenbaukonstruktive EinbautenFütterung: Tröge aus PolyesterbetonAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton Entmistung: Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter, Absperrschieber in GüllekanälenAufstallung: Gussroste in Sauenställen, Kunststoffroste in Ferkelställen Fütterung: Tröge aus Steinzeug Entmistung: zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für EinzelkanäleAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-AnschlussRaumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohren, Anschluss an vorh. Heizsystemzusätzlich/alternativ: Warmwasser-Fußbodenheizung, Heizkessel mit Gasbefeuerung, Wärmerückgewinnung aus Stallluftlufttechnische AnlagenZuluftklappen, LüftungsfirstBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftkanäle oder Rieseldecke; Einzelabsaugung, Abluftkanäle, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, LuftwäscherStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Buchtenabtrennungen aus Kunststoff-Paneelen, Pfosten und Beschläge aus verz. Stahl, Abferkelbuchten, Selbstfang-Kastenstände für Sauen Fütterung: Trockenfutterautomaten, TränkenippelAufstallung: zusätzlich/alternativ: Pfosten und Beschläge aus V2A, Ruhekisten, Betteneinrichtungen Fütterung: zusätzlich/alternativ: Transportrohre, Drahtseilförderer, Rohrbreiautomaten mit Dosierung Entmistung: Tauchschneidpumpe, RührmixerAufstallung: zusätzlich/alternativ: Sortierschleuse Fütterung: zusätzlich/alternativ: Flüssigfütterungsanlage mit Mixbehälter, Sensorsteuerung, Fütterungscomputer, Abrufstation, Tiererkennung, Selektion Entmistung: Schubstangenentmistung

Standardstufe

345

AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Beton-Schalungssteine mit PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung

DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken; Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele

Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit Motorantrieb, MetalltürenTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil

Innenwändekeine Innenwändetragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; nichttragende Innenwände aus Kunststoff-Paneele mit Anstrichtragende Innenwände als Betonwand, Fertigteile, Anstrich; nichttragende Innenwände aus Mauerwerk, Putz und Anstrich; Sperrholz, Putz, Fliesen

Deckenkonstruktionkeine DeckeHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Kunststoffplatten, Paneele

FußbödenStahlbetonplatteStahlbetonplatte; Verbundestrichzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplatte als Stallprofil mit versetzten Ebenen; Stallbodenplatten mit Dämmung, Fliesen auf Estrich in Nebenräumen

baukonstruktive EinbautenFütterung: Tröge aus PolyesterbetonAufstallung: Beton-Spaltenboden, Flächenelemente Fütterung: Tröge aus Polyesterbeton Entmistung: Güllerohre vom Stall zum Außenbehälter, Absperrschieber in GüllekanälenAufstallung: Gussroste in Sauenställen, Kunststoffroste in Ferkelställen Fütterung: Tröge aus Steinzeug Entmistung: zusätzlich/alternativ: Spülleitungen für Einzelkanäle

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss

WärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-AnschlussRaumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohren, Anschluss an vorh. Heizsystemzusätzlich/alternativ: Warmwasser-Fußbodenheizung, Heizkessel mit Gasbefeuerung, Wärmerückgewinnung aus Stallluft

lufttechnische AnlagenZuluftklappen, LüftungsfirstBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftkanäle oder Rieseldecke; Einzelabsaugung, Abluftkanäle, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher

Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten

nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: Buchtenabtrennungen aus Kunststoff-Paneelen, Pfosten und Beschläge aus verz. Stahl, Abferkelbuchten, Selbstfang-Kastenstände für Sauen Fütterung: Trockenfutterautomaten, TränkenippelAufstallung: zusätzlich/alternativ: Pfosten und Beschläge aus V2A, Ruhekisten, Betteneinrichtungen Fütterung: zusätzlich/alternativ: Transportrohre, Drahtseilförderer, Rohrbreiautomaten mit Dosierung Entmistung: Tauchschneidpumpe, RührmixerAufstallung: zusätzlich/alternativ: Sortierschleuse Fütterung: zusätzlich/alternativ: Flüssigfütterungsanlage mit Mixbehälter, Sensorsteuerung, Fütterungscomputer, Abrufstation, Tiererkennung, Selektion Entmistung: Schubstangenentmistung

Beschreibung der Gebäudestandards für Geflügelställe Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand, Holzstützen, Vollholz, Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk, Metallstützen, Profil, Metall-Sandwichelemente mit HartschaumdämmungBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig, Stahlbetonstützen, Fertigteil, KlinkerverblendungDachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder, Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten, Faserzementwellplatten, HartschaumplattenBrettschichtholzbinder, Betondachsteine oder Dachziegel, Dämmung, Profilholz oder PaneeleFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff; Holz-BrettertürenKunststofffenster; Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Profilblech, Plantafeln, PutzDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Profilblech oder PaneelenFußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Estrich mit Anstrich (Eierverpackung)zusätzlich/alternativ: Stallprofil mit versetzten Ebenen, Estrich mit Fliesen (Eierverpackung)Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), GasanschlussWärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-Anschlusszusätzlich/alternativ: Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Heizkesselzusätzlich: Wärmerückgewinnung aus der Stallluftlufttechnische AnlagenFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftklappen, Abluftkamine, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, LuftwäscherStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenAufstallung: GeflügelwaageAufstallung: zusätzlich/alternativ: Kotroste, Sitzstangen, Legenester Fütterung: Vollautomatische Kettenfütterung, Strang-Tränkeanlage, Nippeltränken Entmistung: Kotbandentmistung Tierproduktentnahme: Eier-SammelbandAufstallung: zusätzlich/alternativ: Etagensystem (Voliere, Kleingruppe) Entmistung: zusätzlich/alternativ: Entmistungsbänder mit Belüftung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Sortieranlage, Verpackung

Standardstufe

345

AußenwändeHolzfachwerkwand, Holzstützen, Vollholz, Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk, Metallstützen, Profil, Metall-Sandwichelemente mit HartschaumdämmungBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig, Stahlbetonstützen, Fertigteil, Klinkerverblendung

DachHolzkonstruktionen, Vollholzbalken, Nagelbrettbinder, Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten, Faserzementwellplatten, HartschaumplattenBrettschichtholzbinder, Betondachsteine oder Dachziegel, Dämmung, Profilholz oder Paneele

Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff; Holz-BrettertürenKunststofffenster; Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil

Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Profilblech, Plantafeln, Putz

DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatten über Nebenräumen; Dämmung, Profilblech oder Paneelen

FußbödenStahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Estrich mit Anstrich (Eierverpackung)zusätzlich/alternativ: Stallprofil mit versetzten Ebenen, Estrich mit Fliesen (Eierverpackung)

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitung, Wasserleitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität), Gasanschluss

WärmeversorgungsanlagenWarmluftgebläse, Elt.-Anschlusszusätzlich/alternativ: Raumheizflächen oder Twin- bzw. Delta-Heizungsrohre, Heizkesselzusätzlich: Wärmerückgewinnung aus der Stallluft

lufttechnische AnlagenFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage im Unterdruckverfahren; Zuluftklappen, Abluftkamine, Ventilatorenzusätzlich/alternativ: Gleichdrucklüftung, Zentralabsaugung, Luftwäscher

Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten

nutzungsspezifische AnlagenAufstallung: GeflügelwaageAufstallung: zusätzlich/alternativ: Kotroste, Sitzstangen, Legenester Fütterung: Vollautomatische Kettenfütterung, Strang-Tränkeanlage, Nippeltränken Entmistung: Kotbandentmistung Tierproduktentnahme: Eier-SammelbandAufstallung: zusätzlich/alternativ: Etagensystem (Voliere, Kleingruppe) Entmistung: zusätzlich/alternativ: Entmistungsbänder mit Belüftung Tierproduktentnahme: zusätzlich/alternativ: Sortieranlage, Verpackung

Beschreibung der Gebäudestandards für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, HolztoreKunststofffenster, Metall-SektionaltoreTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, FliesenDeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFußbödenBeton-Verbundsteinpflasterzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; AnstrichAbwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität) in Nebenräumen, GasanschlussWärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessellufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und EntlüftungsanlageStarkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchtennutzungsspezifische AnlagenkeineSchüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für GetreideSchüttwände aus Beton-Fertigteilen

Standardstufe

345

AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit Dämmung

DachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

Fenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, HolztoreKunststofffenster, Metall-SektionaltoreTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher Fensteranteil

Innenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz; Anstrichtragende bzw. nicht tragende Innenwände als Mauerwerk; Sperrholz, Gipskarton, Fliesen

DeckenkonstruktionkeineHolzkonstruktionen über Nebenräumen; HartschaumplattenStahlbetonplatte über Nebenräumen; Dämmung mit Profilholz oder Paneelen

FußbödenBeton-Verbundsteinpflasterzusätzlich/alternativ: Stahlbetonplattezusätzlich/alternativ: Oberfläche maschinell geglättet; Anstrich

Abwasser-, Wasser-, GasanlagenRegenwasserableitungzusätzlich/alternativ: Abwasserleitungen, Sanitärobjekte (einfache Qualität) in Nebenräumenzusätzlich/alternativ: Sanitärobjekte (gehobene Qualität) in Nebenräumen, Gasanschluss

WärmeversorgungsanlagenkeineRaumheizflächen in Nebenräumen, Anschluss an Heizsystemzusätzlich/alternativ: Heizkessel

lufttechnische AnlagenkeineFirstentlüftungBe- und Entlüftungsanlage

Starkstrom-AnlageLeitungen, Schalter, Dosen, Langfeldleuchtenzusätzlich/alternativ: Sicherungen und Verteilerschrankzusätzlich/alternativ: Metall-Dampfleuchten

nutzungsspezifische AnlagenkeineSchüttwände aus Holz zwischen Stahlstützen, Trocknungsanlage für GetreideSchüttwände aus Beton-Fertigteilen

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Das Alter einer baulichen Anlage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr des maßgeblichen Stichtags und dem Baujahr.

(2) Die Gesamtnutzungsdauer bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vom Baujahr an gerechnet üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann.

(3) Die Restnutzungsdauer bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer wird in der Regel auf Grundlage des Unterschiedsbetrags zwischen der Gesamtnutzungsdauer und dem Alter der baulichen Anlage am maßgeblichen Stichtag unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts ermittelt. Individuelle Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts wie beispielsweise durchgeführte Instandsetzungen oder Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen des Wertermittlungsobjekts können die sich aus dem Unterschiedsbetrag nach Satz 2 ergebende Dauer verlängern oder verkürzen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2856 - 2859)

Wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind, dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Grundstücksmerkmale zur marktgerechten Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks nicht ausreichend sind.

Für jeden Bodenrichtwert ist der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung anzugeben. Lässt sich das Bodenrichtwertgrundstück aufgrund seiner rechtlichen und tatsächlichen Merkmale keinem der Entwicklungszustände nach § 3 Absatz 1 bis 4 zuordnen, ist das Bodenrichtwertgrundstück der Kategorie „Sonstige Flächen“ im Sinne des § 3 Absatz 5 zuzuordnen. Zusätzlich zur Art der Nutzung kann eine Ergänzung zur Art der Nutzung angegeben werden.Nr.Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der NutzungArt der NutzungErgänzung zur Art der NutzungBaureifes Land (B) Rohbauland (R) Bauerwartungsland (E)1WohnbauflächeW1.1KleinsiedlungsgebietWS1.2reines WohngebietWR1.3allgemeines WohngebietWA1.4besonderes WohngebietWB2gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)M2.1DorfgebietMD2.2Dörfliches WohngebietMDW2.3MischgebietMI2.4KerngebietMK2.5Urbanes GebietMU3gewerbliche BauflächeG3.1GewerbegebietGE3.2IndustriegebietGI4SonderbauflächeS4.1Sondergebiet für ErholungSE4.2sonstige SondergebieteSO5Baufläche für GemeinbedarfGBDie Bauflächen (1 bis 5) können zusätzlich durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert werden in:Ein- und ZweifamilienhäuserEFHMehrfamilienhäuserMFHSozialer MietwohnungsbauSOWGeschäftshäuser (mehrgeschossig)GHWohn- und GeschäftshäuserWGHBüro- und GeschäftshäuserBGHBürohäuserBHProduktion und LogistikPLWochenendhäuserWOHandel und dienstleistungsorientiertes GewerbeGDFerienhäuserFEHFreizeit und TouristikFZTLäden (eingeschossig), nicht großflächiger EinzelhandelLADEinkaufszentren, großflächiger EinzelhandelEKZMessen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller ArtMESBildungseinrichtungenBIGesundheitseinrichtungenMEDHafenHAFGaragen, Stellplatzanlagen, ParkhäuserGARMilitärMILlandwirtschaftliche ProduktionLPBebaute Flächen im AußenbereichASBBauflächen für EnergieerzeugungEEFlächen der Land- oder Forstwirtschaft (LF)6landwirtschaftliche FlächeL6.1AckerA6.2GrünlandGR6.3ErwerbsgartenanbauflächeEGA6.3.1ObstanbauflächeEGAOG6.3.2GemüseanbauflächeEGAGEM6.3.3Blumen- und ZierpflanzenanbauflächeEGABLU6.3.4BaumschulflächeEGABMS6.4Anbaufläche für SonderkulturenSK6.4.1SpargelanbauflächeSKSPA6.4.2HopfenanbauflächeSKHPF6.4.3TabakanbauflächeSKTAB6.5WeingartenWG6.5.1Weingarten in FlachlageWGFL6.5.2Weingarten in HanglageWGHL6.5.3Weingarten in SteillageWGSTL6.6Kurzumtriebsplantagen, AgroforstKUP6.7Unland, Geringstland, Bergweide, MoorUN7forstwirtschaftliche FlächeFSonstige Flächen (SF)8.1private GrünflächePG8.2Kleingartenfläche (Bundeskleingartengesetz)KGA8.3FreizeitgartenflächeFGA8.4CampingplatzCA8.5Sportfläche (u.a. Golfplatz)SPO8.6sonstige private FlächeSG8.7FriedhofFH8.8WasserflächeWF8.9Flughäfen, Flugplätze usw.FP8.10private Parkplätze, StellplatzflächePP8.11LagerflächeLG8.12AbbaulandAB8.12.1Abbauland von Sand und KiesABSND8.12.2Abbauland von Ton und MergelABTON8.12.3Abbauland von TorfABTOF8.12.4SteinbruchABSTN8.12.5BraunkohletagebauABKOH8.13Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)GF8.14SondernutzungsflächeSN

Nr.Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der NutzungArt der NutzungErgänzung zur Art der Nutzung

Baureifes Land (B) Rohbauland (R) Bauerwartungsland (E)

1WohnbauflächeW

1.1KleinsiedlungsgebietWS

1.2reines WohngebietWR

1.3allgemeines WohngebietWA

1.4besonderes WohngebietWB

2gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)M

2.1DorfgebietMD

2.2Dörfliches WohngebietMDW

2.3MischgebietMI

2.4KerngebietMK

2.5Urbanes GebietMU

3gewerbliche BauflächeG

3.1GewerbegebietGE

3.2IndustriegebietGI

4SonderbauflächeS

4.1Sondergebiet für ErholungSE

4.2sonstige SondergebieteSO

5Baufläche für GemeinbedarfGB

Die Bauflächen (1 bis 5) können zusätzlich durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert werden in

Ein- und ZweifamilienhäuserEFH

MehrfamilienhäuserMFH

Sozialer MietwohnungsbauSOW

Geschäftshäuser (mehrgeschossig)GH

Wohn- und GeschäftshäuserWGH

Büro- und GeschäftshäuserBGH

BürohäuserBH

Produktion und LogistikPL

WochenendhäuserWO

Handel und dienstleistungsorientiertes GewerbeGD

FerienhäuserFEH

Freizeit und TouristikFZT

Läden (eingeschossig), nicht großflächiger EinzelhandelLAD

Einkaufszentren, großflächiger EinzelhandelEKZ

Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller ArtMES

BildungseinrichtungenBI

GesundheitseinrichtungenMED

HafenHAF

Garagen, Stellplatzanlagen, ParkhäuserGAR

MilitärMIL

landwirtschaftliche ProduktionLP

Bebaute Flächen im AußenbereichASB

Bauflächen für EnergieerzeugungEE

Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (LF)

6landwirtschaftliche FlächeL

6.1AckerA

6.2GrünlandGR

6.3ErwerbsgartenanbauflächeEGA

6.3.1ObstanbauflächeEGAOG

6.3.2GemüseanbauflächeEGAGEM

6.3.3Blumen- und ZierpflanzenanbauflächeEGABLU

6.3.4BaumschulflächeEGABMS

6.4Anbaufläche für SonderkulturenSK

6.4.1SpargelanbauflächeSKSPA

6.4.2HopfenanbauflächeSKHPF

6.4.3TabakanbauflächeSKTAB

6.5WeingartenWG

6.5.1Weingarten in FlachlageWGFL

6.5.2Weingarten in HanglageWGHL

6.5.3Weingarten in SteillageWGSTL

6.6Kurzumtriebsplantagen, AgroforstKUP

6.7Unland, Geringstland, Bergweide, MoorUN

7forstwirtschaftliche FlächeF

Sonstige Flächen (SF)

8.1private GrünflächePG

8.2Kleingartenfläche (Bundeskleingartengesetz)KGA

8.3FreizeitgartenflächeFGA

8.4CampingplatzCA

8.5Sportfläche (u.a. Golfplatz)SPO

8.6sonstige private FlächeSG

8.7FriedhofFH

8.8WasserflächeWF

8.9Flughäfen, Flugplätze usw.FP

8.10private Parkplätze, StellplatzflächePP

8.11LagerflächeLG

8.12AbbaulandAB

8.12.1Abbauland von Sand und KiesABSND

8.12.2Abbauland von Ton und MergelABTON

8.12.3Abbauland von TorfABTOF

8.12.4SteinbruchABSTN

8.12.5BraunkohletagebauABKOH

8.13Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)GF

8.14SondernutzungsflächeSN

Bei baureifem Land ist der beitragsrechtliche Zustand anzugeben. Die weiteren Grundstücksmerkmale sind anzugeben, soweit sie wertbeeinflussend sind.1.Beitragsrechtlicher Zustand freibeitragsfreiebferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht,ebperschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht2.Bauweise oder Gebäudestellung zur Nachbarbebauung ooffene Bauweiseggeschlossene Bauweiseaabweichende BauweiseehEinzelhäuseredEinzel- und DoppelhäuserdhDoppelhaushälftenrhReihenhäuserrmReihenmittelhäuserreReihenendhäuser3.Maß der baulichen Nutzung ZVGZahl der VollgeschosseZOGZahl der oberirdischen Geschosse (§ 16 Absatz 4)GFZGeschossflächenzahlWGFZwertrelevante Geschossflächenzahl (§ 16 Absatz 4)GRZGrundflächenzahlBMZBaumassenzahl4.Angaben zum Grundstück tGrundstückstiefe in MeternbGrundstücksbreite in MeternfGrundstücksfläche in Quadratmetern5.Sanierungs- oder Entwicklungszusatz SUsanierungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen NeuordnungSBsanierungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen NeuordnungEUentwicklungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen NeuordnungEBentwicklungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung6.Bewertung der Bodenschätzung AZAckerzahlGZGrünlandzahl

Beitragsrechtlicher Zustand freibeitragsfreiebferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht,ebperschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht

freibeitragsfrei

ebferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht,

ebperschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und beitragspflichtig nach Kommunalabgabenrecht

Bauweise oder Gebäudestellung zur Nachbarbebauung ooffene Bauweiseggeschlossene Bauweiseaabweichende BauweiseehEinzelhäuseredEinzel- und DoppelhäuserdhDoppelhaushälftenrhReihenhäuserrmReihenmittelhäuserreReihenendhäuser

ooffene Bauweise

ggeschlossene Bauweise

aabweichende Bauweise

ehEinzelhäuser

edEinzel- und Doppelhäuser

dhDoppelhaushälften

rhReihenhäuser

rmReihenmittelhäuser

reReihenendhäuser

Maß der baulichen Nutzung ZVGZahl der VollgeschosseZOGZahl der oberirdischen Geschosse (§ 16 Absatz 4)GFZGeschossflächenzahlWGFZwertrelevante Geschossflächenzahl (§ 16 Absatz 4)GRZGrundflächenzahlBMZBaumassenzahl

ZVGZahl der Vollgeschosse

ZOGZahl der oberirdischen Geschosse (§ 16 Absatz 4)

GFZGeschossflächenzahl

WGFZwertrelevante Geschossflächenzahl (§ 16 Absatz 4)

GRZGrundflächenzahl

BMZBaumassenzahl

Angaben zum Grundstück tGrundstückstiefe in MeternbGrundstücksbreite in MeternfGrundstücksfläche in Quadratmetern

tGrundstückstiefe in Metern

bGrundstücksbreite in Metern

fGrundstücksfläche in Quadratmetern

Sanierungs- oder Entwicklungszusatz SUsanierungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen NeuordnungSBsanierungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen NeuordnungEUentwicklungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen NeuordnungEBentwicklungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

SUsanierungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

SBsanierungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

EUentwicklungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

EBentwicklungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

Bewertung der Bodenschätzung AZAckerzahlGZGrünlandzahl

AZAckerzahl

GZGrünlandzahl

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ergeben sich vorbehaltlich des Satzes 2 aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen Vorschriften des Städtebaurechts und aus den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom städtebaulich zulässigen Maß im Sinne des Satzes 1 in der Umgebung regelmäßig abgewichen oder wird das Maß bei der Kaufpreisbemessung regelmäßig abweichend von den für die planungsrechtliche Zulässigkeit maßgeblichen Vorschriften des Städtebaurechts bestimmt, so ist das Maß der Nutzung maßgebend, das auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt üblicherweise zugrunde gelegt wird.

(2) Für den beitragsrechtlichen Zustand des Grundstücks ist die Verpflichtung zur Entrichtung von grundstücksbezogenen Beiträgen maßgebend. Als Beiträge im Sinne des Satzes 1 gelten auch grundstücksbezogene Sonderabgaben und beitragsähnliche Abgaben.

(3) Die Ertragsverhältnisse ergeben sich aus den tatsächlich erzielten und aus den marktüblich erzielbaren Erträgen. Marktüblich erzielbare Erträge sind die nach den Marktverhältnissen am Wertermittlungsstichtag für die jeweilige Nutzung in vergleichbaren Fällen durchschnittlich erzielten Erträge.

(4) Lagemerkmale von Grundstücken ergeben sich aus der räumlichen Position des Grundstücks und beziehen sich insbesondere auf die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaft, die Wohn- und Geschäftslage sowie die Umwelteinflüsse.

(5) Die Bodenbeschaffenheit umfasst beispielsweise die Bodengüte, die Eignung als Baugrund und das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Grundsätzlich sind zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Eignung der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen; die Wahl ist zu begründen.

(2) In den in Absatz 1 Satz 1 genannten Wertermittlungsverfahren sind regelmäßig in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen: 1.die allgemeinen Wertverhältnisse;2.die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale.

die allgemeinen Wertverhältnisse;

die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale.

(3) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Wertermittlungsverfahren gliedern sich in folgende Verfahrensschritte: 1.Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts;2.Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts;3.Ermittlung des Verfahrenswerts.Bei der Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts und des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts sind § 7 und § 8 Absatz 2 zu beachten; bei der Ermittlung des Verfahrenswerts ist § 8 Absatz 3 zu beachten.

Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts;

Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts;

Ermittlung des Verfahrenswerts.

(4) Der Verkehrswert ist aus dem Verfahrenswert des oder der angewendeten Wertermittlungsverfahren unter Würdigung seiner oder ihrer Aussagefähigkeit zu ermitteln.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Die Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse erfolgt 1.im Vergleichswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Vergleichspreisen, Vergleichsfaktoren und Indexreihen,2.im Ertragswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von marktüblich erzielbaren Erträgen und Liegenschaftszinssätzen und3.im Sachwertverfahren bei Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Sachwertfaktoren.

im Vergleichswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Vergleichspreisen, Vergleichsfaktoren und Indexreihen,

im Ertragswertverfahren bei Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von marktüblich erzielbaren Erträgen und Liegenschaftszinssätzen und

im Sachwertverfahren bei Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts insbesondere durch den Ansatz von Sachwertfaktoren.

(2) Lassen sich die allgemeinen Wertverhältnisse bei Verwendung der Daten nach Absatz 1 auch durch eine Anpassung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 nicht ausreichend berücksichtigen, ist zur Ermittlung des marktangepassten vorläufigen Verfahrenswerts eine Marktanpassung durch marktübliche Zu- oder Abschläge erforderlich.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im Rahmen der Wertermittlung sind Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Grundstücksmarkt einen Werteinfluss beimisst.

(2) Allgemeine Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die hinsichtlich Art und Umfang auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt regelmäßig auftreten. Ihr Werteinfluss wird bei der Ermittlung des vorläufigen Verfahrenswerts berücksichtigt.

(3) Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art oder Umfang erheblich von dem auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder erheblich von den zugrunde gelegten Modellen oder Modellansätzen abweichen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale können insbesondere vorliegen bei 1.besonderen Ertragsverhältnissen,2.Baumängeln und Bauschäden,3.baulichen Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (Liquidationsobjekte) und zur alsbaldigen Freilegung anstehen,4.Bodenverunreinigungen,5.Bodenschätzen sowie6.grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale werden, wenn sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt worden sind, erst bei der Ermittlung der Verfahrenswerte insbesondere durch marktübliche Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Bei paralleler Durchführung mehrerer Wertermittlungsverfahren sind die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, soweit möglich, in allen Verfahren identisch anzusetzen.

besonderen Ertragsverhältnissen,

Baumängeln und Bauschäden,

baulichen Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (Liquidationsobjekte) und zur alsbaldigen Freilegung anstehen,

Bodenverunreinigungen,

Bodenschätzen sowie

grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Kaufpreise sowie weitere Daten wie insbesondere Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten sind zur Wertermittlung geeignet, wenn die Daten hinsichtlich Aktualität in Bezug auf den maßgeblichen Stichtag und hinsichtlich Repräsentativität den jeweiligen Grundstücksmarkt zutreffend abbilden und etwaige Abweichungen in den allgemeinen Wertverhältnissen sowie wertbeeinflussende Abweichungen der Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 berücksichtigt werden können. Bei Abweichungen der allgemeinen Wertverhältnisse sind die Daten durch geeignete Indexreihen oder in anderer Weise an die Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag anzupassen. Wertbeeinflussende Abweichungen der Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts sind durch geeignete Umrechnungskoeffizienten, durch eine Anpassung mittels marktüblicher Zu- oder Abschläge oder in anderer Weise zu berücksichtigen. Die Kaufpreise sind um die Werteinflüsse besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale zu bereinigen.

(2) Zur Wertermittlung sind solche Kaufpreise und andere Daten wie beispielsweise Mieten heranzuziehen, bei denen angenommen werden kann, dass sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind. Eine Beeinflussung durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse kann angenommen werden, wenn die Kaufpreise und anderen Daten erheblich von den Kaufpreisen und anderen Daten in vergleichbaren Fällen abweichen.

(3) Maßstab für die Wahl der Quelle, aus der die Daten herangezogen werden, ist ihre Eignung nach Absatz 1 Satz 1. Stehen keine geeigneten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten zur Verfügung, können sie oder die entsprechenden Werteinflüsse auch sachverständig geschätzt werden; die Grundlagen der Schätzung sind zu dokumentieren.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Bei Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind dieselben Modelle und Modellansätze zu verwenden, die der Ermittlung dieser Daten zugrunde lagen (Grundsatz der Modellkonformität). Hierzu ist die nach § 12 Absatz 6 erforderliche Modellbeschreibung zu berücksichtigen.

(2) Liegen für den maßgeblichen Stichtag lediglich solche für die Wertermittlung erforderlichen Daten vor, die nicht nach dieser Verordnung ermittelt worden sind, ist bei Anwendung dieser Daten im Rahmen der Wertermittlung von dieser Verordnung abzuweichen, soweit dies zur Wahrung des Grundsatzes der Modellkonformität erforderlich ist.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Künftige Änderungen des Grundstückszustands sind zu berücksichtigen, wenn sie am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen zu erwarten sind.

(2) Bei künftigen Änderungen des Grundstückszustands ist die voraussichtliche Dauer bis zum Eintritt dieser Änderung (Wartezeit) auch in Verbindung mit einer verbleibenden Unsicherheit des Eintritts dieser Änderung (Realisierungsrisiko) angemessen zu berücksichtigen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten sind insbesondere 1.Indexreihen,2.Umrechnungskoeffizienten,3.Vergleichsfaktoren,4.Liegenschaftszinssätze,5.Sachwertfaktoren,6.Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren sowie7.Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten.Die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind auf einen Stichtag zu beziehen.

Indexreihen,

Umrechnungskoeffizienten,

Vergleichsfaktoren,

Liegenschaftszinssätze,

Sachwertfaktoren,

Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren sowie

Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten.

(2) Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden insbesondere aus der Kaufpreissammlung auf der Grundlage einer ausreichenden Anzahl geeigneter Kaufpreise ermittelt.

(3) Geeignet im Sinne des Absatzes 2 sind Kaufpreise, die hinsichtlich der allgemeinen Wertverhältnisse und des jeweiligen Grundstückszustands hinreichend übereinstimmen. Eine hinreichende Übereinstimmung liegt vor, wenn sich etwaige Abweichungen 1.bei Vorliegen einer hinreichend großen Anzahl von Kaufpreisen in ihren Auswirkungen auf die Preise ausgleichen oder2.in entsprechender Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 berücksichtigen lassen.Die Kaufpreise sind um die Werteinflüsse besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale zu bereinigen. Hinsichtlich einer Beeinflussung durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse gilt § 9 Absatz 2 entsprechend.

bei Vorliegen einer hinreichend großen Anzahl von Kaufpreisen in ihren Auswirkungen auf die Preise ausgleichen oder

in entsprechender Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 berücksichtigen lassen.

(4) Zur Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind geeignete statistische Verfahren heranzuziehen.

(5) Bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer die Modellansätze der Anlage 1 und ist zur Ermittlung der Restnutzungsdauer im Fall der Modernisierung von Wohngebäuden das in Anlage 2 beschriebene Modell zugrunde zu legen. Bei Ermittlung der Liegenschaftszinssätze sind als Bewirtschaftungskosten im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 die Modellansätze der Anlage 3 zugrunde zu legen. Bei Ermittlung der Sachwertfaktoren sind der Ermittlung der durchschnittlichen Herstellungskosten im Sinne des § 36 Absatz 2 die Normalherstellungskosten nach Anlage 4 zugrunde zu legen.

(6) Zur Sicherstellung der nach § 10 Absatz 1 gebotenen modellkonformen Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind die zugrunde gelegten Modellansätze, Modelle und Bezugseinheiten sowie weitere Informationen in einer Modellbeschreibung anzugeben; hierzu gehören insbesondere 1.die Angabe von Rahmendaten zum Beispiel zum Stichtag, auf den sich das zur Wertermittlung erforderliche Datum bezieht, zum sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich und zur Datengrundlage,2.die Beschreibung der Stichprobe,3.die Beschreibung der Ermittlungsmethodik,4.die Beschreibung der verwendeten Parameter und der zugrunde gelegten Bezugseinheiten sowie5.sonstige Selektionsparameter.

die Angabe von Rahmendaten zum Beispiel zum Stichtag, auf den sich das zur Wertermittlung erforderliche Datum bezieht, zum sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich und zur Datengrundlage,

die Beschreibung der Stichprobe,

die Beschreibung der Ermittlungsmethodik,

die Beschreibung der verwendeten Parameter und der zugrunde gelegten Bezugseinheiten sowie

sonstige Selektionsparameter.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Der Bodenrichtwert ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks.

(2) Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in der nach § 15 gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben. Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren nach den §§ 24 und 25 zu ermitteln. Für die Anpassung der Kaufpreise an die Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und an den Bodenrichtwertstichtag gilt § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 entsprechend.

(2) Für die Bodenrichtwertermittlung in Gebieten ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr können Kaufpreise und Bodenrichtwerte aus vergleichbaren Gebieten oder aus vorangegangenen Jahren herangezogen werden; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Darüber hinaus können deduktive oder andere geeignete Verfahrensweisen angewendet werden.

(3) Bei der Bodenrichtwertermittlung in bebauten Gebieten können der Zustand und die Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung zu berücksichtigen sein.

(4) Bodenrichtwerte enthalten keinen Wertanteil für den Aufwuchs.

(5) Das oder die angewendeten Verfahren für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind zu dokumentieren. Einzelne Bodenrichtwerte sind nicht zu begründen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Eine Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet. Die Bodenrichtwertzonen sind so abzugrenzen, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken, für die der Bodenrichtwert gelten soll, und dem Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen. Wertunterschiede, die sich aus nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück übereinstimmenden Grundstücksmerkmalen einzelner Grundstücke ergeben, sind bei der Abgrenzung nicht zu berücksichtigen.

(2) Einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit einer vom Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Art der Nutzung oder Qualität, wie zum Beispiel Grünflächen, Waldflächen, Wasserflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen, können Bestandteil der Bodenrichtwertzone sein; der dort angegebene Bodenrichtwert gilt nicht für diese Grundstücke.

(3) Bodenrichtwertzonen können sich in begründeten Fällen deckungsgleich überlagern; dies gilt insbesondere, wenn sich aufgrund der unregelmäßigen Verteilung von Grundstücken mit unterschiedlichen Nutzungen oder anderen erheblichen Unterschieden in wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen keine eigenen Bodenrichtwertzonen abgrenzen lassen. Bei der Bildung von sich deckungsgleich überlagernden Bodenrichtwertzonen muss eine eindeutige Zuordnung der Grundstücke zu einem Bodenrichtwertgrundstück möglich sein; hierbei ist unschädlich, wenn sich einzelne Grundstücke nicht eindeutig zuordnen lassen. Bei Bodenrichtwerten nach § 196 Absatz 1 Satz 7 des Baugesetzbuchs können sich die Bodenrichtwertzonen auch nicht deckungsgleich überlagern.

(4) Bei der Bildung von Bodenrichtwertzonen für die Entwicklungszustände Bauerwartungsland und Rohbauland sind Bauleitpläne sowie die Entwicklung am Grundstücksmarkt zu berücksichtigen. Die Bodenrichtwertzonen sind so abzugrenzen, dass in der Bodenrichtwertzone ein überwiegend einheitlicher Entwicklungsgrad der Grundstücke gegeben ist.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Das Bodenrichtwertgrundstück weist keine Grundstücksmerkmale auf, die nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden können; dies betrifft insbesondere nur für einzelne Grundstücke bestehende privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten. Satz 1 findet keine Anwendung auf wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die in der Bodenrichtwertzone vorherrschend sind.

(2) Von den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks sind der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung darzustellen. Weitere Grundstücksmerkmale sind darzustellen, wenn sie wertbeeinflussend sind; hierzu können insbesondere gehören 1.das Maß der baulichen Nutzung nach § 5 Absatz 1,2.die Bauweise oder die Gebäudestellung zur Nachbarbebauung,3.die Grundstücksgröße,4.die Grundstückstiefe und5.die Bodengüte als Acker- oder Grünlandzahl.Bei baureifem Land gehört zu den darzustellenden Grundstücksmerkmalen zusätzlich stets der beitragsrechtliche Zustand. Bei förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und förmlich festgelegten Entwicklungsbereichen ist zusätzlich darzustellen, ob sich der Bodenrichtwert auf den sanierungs- oder entwicklungsunbeeinflussten Zustand oder auf den sanierungs- oder entwicklungsbeeinflussten Zustand bezieht; dies gilt nicht, wenn nach § 142 Absatz 4 des Baugesetzbuchs ein vereinfachtes Sanierungsverfahren durchgeführt wird.

das Maß der baulichen Nutzung nach § 5 Absatz 1,

die Bauweise oder die Gebäudestellung zur Nachbarbebauung,

die Grundstücksgröße,

die Grundstückstiefe und

die Bodengüte als Acker- oder Grünlandzahl.

(3) Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind nach Anlage 5 zu spezifizieren.

(4) Wird beim Maß der baulichen Nutzung auf das Verhältnis der Flächen der Geschosse zur Grundstücksfläche abgestellt und ist hierbei nach § 5 Absatz 1 Satz 2 ein gegenüber den planungsrechtlichen Zulässigkeitsvorschriften abweichend bestimmtes Maß wertbeeinflussend, so sind zur Ermittlung dieses Maßes die Flächen aller oberirdischen Geschosse mit Ausnahme von nicht ausbaufähigen Dachgeschossen nach den jeweiligen Außenmaßen zu berücksichtigen. Geschosse gelten in Abgrenzung zu Kellergeschossen als oberirdische Geschosse, soweit ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 Meter über die Geländeoberfläche hinausragen; § 20 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung findet keine Anwendung. Ausgebaute oder ausbaufähige Dachgeschosse sind mit 75 Prozent ihrer Fläche zu berücksichtigen. Staffelgeschosse werden in vollem Umfang berücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse. Das nach Satz 1 bis 5 ermittelte Verhältnis der Flächen der oberirdischen Geschosse zur Grundstücksfläche ist die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ).

(5) Bodenrichtwerte für baureifes Land sind vorbehaltlich des Satzes 2 für beitragsfreie Grundstücke zu ermitteln. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten können vorübergehend Bodenrichtwerte für Grundstücke ermittelt werden, für die noch Beiträge zu entrichten oder zu erwarten sind.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Die Bodenrichtwerte sind in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Indexreihen dienen der Berücksichtigung von im Zeitverlauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse.

(2) Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durchschnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraums zu den Preisen eines Basiszeitraums mit der Indexzahl 100 ergeben. Die Indexzahlen können auch auf bestimmte Zeitpunkte innerhalb des Erhebungs- und Basiszeitraums bezogen werden.

(3) Die Indexzahlen werden aus geeigneten Kaufpreisen für Grundstücke bestimmter räumlicher und sachlicher Teilmärkte ermittelt.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Umrechnungskoeffizienten dienen der Berücksichtigung von Wertunterschieden ansonsten gleichartiger Grundstücke, die sich aus Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale, insbesondere aus dem unterschiedlichen Maß der baulichen Nutzung oder der Grundstücksgröße und -tiefe, ergeben.

(2) Umrechnungskoeffizienten geben das Verhältnis des Werts eines Grundstücks mit einer bestimmten Ausprägung eines Grundstücksmerkmals zu dem Wert eines Grundstücks mit einer bestimmten Basisausprägung dieses Grundstücksmerkmals (Normgrundstück) an.

(3) Die Umrechnungskoeffizienten werden aus geeigneten Kaufpreisen für solche Grundstücke abgeleitet, die sich abgesehen von solchen Abweichungen, die durch Anpassung der Kaufpreise nach § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 berücksichtigt werden, im Wesentlichen nur in dem Grundstücksmerkmal unterscheiden, für das die Umrechnungskoeffizienten abgeleitet werden.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Vergleichsfaktoren dienen der Ermittlung von Vergleichswerten insbesondere für bebaute Grundstücke.

(2) Vergleichsfaktoren sind durchschnittliche, auf eine geeignete Bezugseinheit bezogene Werte für Grundstücke mit bestimmten wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen (Normobjekte).

(3) Vergleichsfaktoren werden ermittelt auf der Grundlage von 1.geeigneten Kaufpreisen und2.der diesen Kaufpreisen entsprechenden Flächen- oder Raumeinheit (Gebäudefaktoren), den diesen Kaufpreisen entsprechenden marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (Ertragsfaktoren) oder einer sonstigen geeigneten Bezugseinheit.

geeigneten Kaufpreisen und

der diesen Kaufpreisen entsprechenden Flächen- oder Raumeinheit (Gebäudefaktoren), den diesen Kaufpreisen entsprechenden marktüblich erzielbaren jährlichen Erträgen (Ertragsfaktoren) oder einer sonstigen geeigneten Bezugseinheit.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren dienen der Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt, soweit diese nicht auf andere Weise zu berücksichtigen sind.

(2) Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Liegenschaftszinssätze werden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens nach den §§ 27 bis 34 auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden Reinerträgen ermittelt.

(3) Sachwertfaktoren geben das Verhältnis des vorläufigen marktangepassten Sachwerts zum vorläufigen Sachwert an. Die Sachwertfaktoren werden nach den Grundsätzen des Sachwertverfahrens nach den §§ 35 bis 38 auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden vorläufigen Sachwerten ermittelt.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren dienen im Wesentlichen der Berücksichtigung der dem Erbbaurecht allgemein beizumessenden Werteinflüsse, soweit sie nicht bereits im finanzmathematischen Wert berücksichtigt sind.

(2) Erbbaurechtsfaktoren geben das Verhältnis des vorläufigen Vergleichswerts des Erbbaurechts zum finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts an. Erbbaugrundstücksfaktoren geben das Verhältnis des vorläufigen Vergleichswerts des Erbbaugrundstücks zum finanzmathematischen Wert des Erbbaugrundstücks an.

(3) Die Erbbaurechtsfaktoren und Erbbaugrundstücksfaktoren werden nach den Grundsätzen der §§ 50 und 52 auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entsprechenden finanzmathematischen Werten ermittelt.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten dienen im Wesentlichen der Berücksichtigung der dem Erbbaurecht allgemein beizumessenden Werteinflüsse.

(2) Die Erbbaurechtskoeffizienten geben das Verhältnis des vorläufigen Vergleichswerts des Erbbaurechts zum Wert des fiktiven Volleigentums im Sinne des § 49 Absatz 1 Satz 2 an. Die Erbbaugrundstückskoeffizienten geben das Verhältnis des vorläufigen Vergleichswerts des Erbbaugrundstücks zum Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks im Sinne des § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 an.

(3) Die Erbbaurechtskoeffizienten werden auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entsprechenden Werten des fiktiven Volleigentums ermittelt. Die Erbbaugrundstückskoeffizienten werden auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entsprechenden Bodenwerten der fiktiv unbelasteten Grundstücke ermittelt.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen im Sinne des § 25 ermittelt. Neben oder anstelle von Vergleichspreisen können insbesondere bei bebauten Grundstücken ein objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor im Sinne des § 26 Absatz 1 und bei der Bodenwertermittlung ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert im Sinne des § 26 Absatz 2 herangezogen werden.

(2) Der vorläufige Vergleichswert kann ermittelt werden 1.auf Grundlage einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen oder2.durch Multiplikation eines objektspezifisch angepassten Vergleichsfaktors oder eines objektspezifisch angepassten Bodenrichtwerts mit der entsprechenden Bezugsgröße des Wertermittlungsobjekts.

auf Grundlage einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen oder

durch Multiplikation eines objektspezifisch angepassten Vergleichsfaktors oder eines objektspezifisch angepassten Bodenrichtwerts mit der entsprechenden Bezugsgröße des Wertermittlungsobjekts.

(3) Der marktangepasste vorläufige Vergleichswert entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Vergleichswert.

(4) Der Vergleichswert ergibt sich aus dem marktangepassten vorläufigen Vergleichswert und der Berücksichtigung vorhandener besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Zur Ermittlung von Vergleichspreisen sind Kaufpreise solcher Grundstücke (Vergleichsgrundstücke) heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen und die zu Zeitpunkten verkauft worden sind (Vertragszeitpunkte), die in hinreichender zeitlicher Nähe zum Wertermittlungsstichtag stehen. Die Kaufpreise sind auf ihre Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Vergleichsfaktors ist der nach § 20 ermittelte Vergleichsfaktor auf seine Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

(2) Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Bodenrichtwerts sind die nach den §§ 13 bis 16 ermittelten Bodenrichtwerte auf ihre Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann der Ertragswert auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden.

(2) Der vorläufige Ertragswert wird auf der Grundlage des nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwerts und des Reinertrags im Sinne des § 31 Absatz 1, der Restnutzungsdauer im Sinne des § 4 Absatz 3 und des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes im Sinne des § 33 ermittelt.

(3) Der marktangepasste vorläufige Ertragswert entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Ertragswert.

(4) Der Ertragswert ergibt sich aus dem marktangepassten vorläufigen Ertragswert und der Berücksichtigung vorhandener besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts.

(5) Für die Ermittlung des Ertragswerts stehen folgende Verfahrensvarianten zur Verfügung: 1.das allgemeine Ertragswertverfahren;2.das vereinfachte Ertragswertverfahren;3.das periodische Ertragswertverfahren.

das allgemeine Ertragswertverfahren;

das vereinfachte Ertragswertverfahren;

das periodische Ertragswertverfahren.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus 1.dem kapitalisierten jährlichen Reinertragsanteil der baulichen Anlagen zum Wertermittlungsstichtag, der unter Abzug des Bodenwertverzinsungsbetrags ermittelt wurde (vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen), und2.dem Bodenwert.Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags und der Kapitalisierung des jährlichen Reinertragsanteils der baulichen Anlagen ist jeweils derselbe objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen. Die Kapitalisierungsdauer entspricht der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen.

dem kapitalisierten jährlichen Reinertragsanteil der baulichen Anlagen zum Wertermittlungsstichtag, der unter Abzug des Bodenwertverzinsungsbetrags ermittelt wurde (vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen), und

dem Bodenwert.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus 1.dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag (Barwert des Reinertrags) und2.dem über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen abgezinsten Bodenwert.Der Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags und der Abzinsung des Bodenwerts ist jeweils derselbe objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen. Die Kapitalisierungs- oder Abzinsungsdauer entspricht der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen.

dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag (Barwert des Reinertrags) und

dem über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen abgezinsten Bodenwert.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im periodischen Ertragswertverfahren kann der vorläufige Ertragswert ermittelt werden durch Bildung der Summe aus 1.den zu addierenden und auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten, aus gesicherten Daten abgeleiteten Reinerträgen der Perioden innerhalb des Betrachtungszeitraums und2.dem über den Betrachtungszeitraum auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten Restwert des Grundstücks.

den zu addierenden und auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten, aus gesicherten Daten abgeleiteten Reinerträgen der Perioden innerhalb des Betrachtungszeitraums und

dem über den Betrachtungszeitraum auf den Wertermittlungsstichtag abgezinsten Restwert des Grundstücks.

(2) Der Betrachtungszeitraum, für den die periodisch unterschiedlichen Erträge ermittelt werden, ist so zu wählen, dass die Höhe der im Betrachtungszeitraum anfallenden Erträge mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann; hierbei sollen zehn Jahre nicht überschritten werden. Der Abzinsung ist in der Regel der objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen.

(3) Der Restwert des Grundstücks kann ermittelt werden durch Bildung der Summe aus1.dem Barwert des Reinertrags der Restperiode und2.dem über die Restperiode abgezinsten Bodenwert.Die Restperiode ist die um den Betrachtungszeitraum reduzierte Restnutzungsdauer. Die Kapitalisierung des Reinertrags der Restperiode erfolgt über die Dauer der Restperiode. Der Kapitalisierung und der Abzinsung ist jeweils derselbe objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen.

dem Barwert des Reinertrags der Restperiode und

dem über die Restperiode abgezinsten Bodenwert.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Der jährliche Reinertrag ergibt sich aus dem jährlichen Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten.

(2) Der Rohertrag ergibt sich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträgen; hierbei sind die tatsächlichen Erträge zugrunde zu legen, wenn sie marktüblich erzielbar sind. Bei Anwendung des periodischen Ertragswertverfahrens ergibt sich der Rohertrag insbesondere aus den vertraglichen Vereinbarungen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehenden regelmäßigen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören 1.die Verwaltungskosten,2.die Instandhaltungskosten,3.das Mietausfallwagnis und4.die Betriebskosten im Sinne des § 556 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

die Verwaltungskosten,

die Instandhaltungskosten,

das Mietausfallwagnis und

die Betriebskosten im Sinne des § 556 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Verwaltungskosten umfassen insbesondere die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht und die Kosten der Geschäftsführung sowie den Gegenwert der von Eigentümerseite persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit.

(3) Instandhaltungskosten umfassen die Kosten, die im langjährigen Mittel infolge Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlagen während ihrer Restnutzungsdauer marktüblich aufgewendet werden müssten.

(4) Das Mietausfallwagnis umfasst 1.das Risiko einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Zahlungsrückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von Grundstücken oder Grundstücksteilen entstehen, die zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt sind,2.das Risiko von bei uneinbringlichen Zahlungsrückständen oder bei vorübergehendem Leerstand anfallenden, vom Eigentümer zusätzlich zu tragenden Bewirtschaftungskosten sowie3.das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, auf Aufhebung eines Mietverhältnisses oder auf Räumung.

das Risiko einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Zahlungsrückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand von Grundstücken oder Grundstücksteilen entstehen, die zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt sind,

das Risiko von bei uneinbringlichen Zahlungsrückständen oder bei vorübergehendem Leerstand anfallenden, vom Eigentümer zusätzlich zu tragenden Bewirtschaftungskosten sowie

das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, auf Aufhebung eines Mietverhältnisses oder auf Räumung.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes ist der nach § 21 Absatz 2 ermittelte Liegenschaftszinssatz auf seine Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Der Kapitalisierung und der Abzinsung sind Barwertfaktoren auf der Grundlage der Restnutzungsdauer und des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes zugrunde zu legen.

(2) Der jährlich nachschüssige Rentenbarwertfaktor für die Kapitalisierung (Kapitalisierungsfaktor) ist nach der folgenden Formel zu ermitteln: LZ= Liegenschaftszinssatzp= Zinsfußn= Restnutzungsdauer

LZ= Liegenschaftszinssatz

p= Zinsfuß

n= Restnutzungsdauer

(3) Der Barwertfaktor für die Abzinsung (Abzinsungsfaktor) ist nach der folgenden Formel zu ermitteln: LZ= Liegenschaftszinssatzp= Zinsfußn= Restnutzungsdauer

LZ= Liegenschaftszinssatz

p= Zinsfuß

n= Restnutzungsdauer

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie aus dem Bodenwert ermittelt.

(2) Der vorläufige Sachwert des Grundstücks ergibt sich durch Bildung der Summe aus 1.dem vorläufigen Sachwert der baulichen Anlagen im Sinne des § 36,2.dem vorläufigen Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen im Sinne des § 37 und3.dem nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwert.

dem vorläufigen Sachwert der baulichen Anlagen im Sinne des § 36,

dem vorläufigen Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen im Sinne des § 37 und

dem nach den §§ 40 bis 43 zu ermittelnden Bodenwert.

(3) Der marktangepasste vorläufige Sachwert des Grundstücks ergibt sich durch Multiplikation des vorläufigen Sachwerts mit einem objektspezifisch angepassten Sachwertfaktor im Sinne des § 39. Nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 kann zusätzlich eine Marktanpassung durch marktübliche Zu- oder Abschläge erforderlich sein.

(4) Der Sachwert des Grundstücks ergibt sich aus dem marktangepassten vorläufigen Sachwert und der Berücksichtigung vorhandener besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Zur Ermittlung des vorläufigen Sachwerts der baulichen Anlagen, ohne bauliche Außenanlagen, sind die durchschnittlichen Herstellungskosten mit dem Regionalfaktor und dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren.

(2) Die durchschnittlichen Herstellungskosten der baulichen Anlagen stehen für die aufzuwendenden Kosten, die sich unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt nach Art und Standard vergleichbaren Neubaus am Wertermittlungsstichtag unter Zugrundelegung zeitgemäßer, wirtschaftlicher Bauweisen ergeben würden. Der Ermittlung der durchschnittlichen Herstellungskosten sind in der Regel modellhafte Kostenkennwerte zugrunde zu legen, die auf eine Flächen-, Raum- oder sonstige Bezugseinheit bezogen sind (Normalherstellungskosten), und mit der Anzahl der entsprechenden Bezugseinheiten der baulichen Anlage zu multiplizieren. Von den Normalherstellungskosten nicht erfasste werthaltige einzelne Bauteile sind durch marktübliche Zuschläge bei den durchschnittlichen Herstellungskosten zu berücksichtigen. Zur Umrechnung auf den Wertermittlungsstichtag ist der für den Wertermittlungsstichtag aktuelle und für die jeweilige Art der baulichen Anlage zutreffende Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes (Baupreisindex) zu verwenden. Ausnahmsweise können die durchschnittlichen Herstellungskosten der baulichen Anlagen nach den durchschnittlichen Kosten einzelner Bauleistungen ermittelt werden.

(3) Der Regionalfaktor ist ein vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss festgelegter Modellparameter zur Anpassung der durchschnittlichen Herstellungskosten an die Verhältnisse am örtlichen Grundstücksmarkt.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Der vorläufige Sachwert der für die jeweilige Gebäudeart üblichen baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen ist gesondert zu ermitteln, soweit die Anlagen wertbeeinflussend sind und nicht bereits anderweitig erfasst wurden. Der vorläufige Sachwert kann entsprechend § 36 nach den durchschnittlichen Herstellungskosten, nach Erfahrungssätzen oder hilfsweise durch sachverständige Schätzung ermittelt werden. Werden durchschnittliche Herstellungskosten zugrunde gelegt, richtet sich die bei Ermittlung der Alterswertminderung anzusetzende Restnutzungsdauer in der Regel nach der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Sachwertfaktors ist der nach § 21 Absatz 3 ermittelte Sachwertfaktor auf seine Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Der Bodenwert ist vorbehaltlich des Absatzes 5 ohne Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorrangig im Vergleichswertverfahren nach den §§ 24 bis 26 zu ermitteln.

(2) Neben oder anstelle von Vergleichspreisen kann nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 ein objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert verwendet werden.

(3) Steht keine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen oder steht kein geeigneter Bodenrichtwert zur Verfügung, kann der Bodenwert deduktiv oder in anderer geeigneter Weise ermittelt werden. Werden hierbei die allgemeinen Wertverhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt, ist eine Marktanpassung durch marktübliche Zu- oder Abschläge erforderlich.

(4) Bei der Ermittlung der sanierungs- oder entwicklungsbedingten Bodenwerterhöhung zur Bemessung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 Absatz 1 oder § 166 Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuchs sind die Anfangs- und Endwerte bezogen auf denselben Wertermittlungsstichtag zu ermitteln. Der jeweilige Grundstückszustand ist nach Maßgabe des § 154 Absatz 2 des Baugesetzbuchs zu ermitteln.

(5) Die tatsächliche bauliche Nutzung kann insbesondere in folgenden Fällen den Bodenwert beeinflussen: 1.wenn dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, ist ein erhebliches Abweichen der tatsächlichen von der nach § 5 Absatz 1 maßgeblichen Nutzung bei der Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke zu berücksichtigen;2.wenn bauliche Anlagen auf einem Grundstück im Außenbereich rechtlich und wirtschaftlich weiterhin nutzbar sind, ist dieser Umstand bei der Ermittlung des Bodenwerts in der Regel werterhöhend zu berücksichtigen;3.wenn bei einem Grundstück mit einem Liquidationsobjekt im Sinne des § 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 mit keiner alsbaldigen Freilegung zu rechnen ist, gilt § 43.

wenn dies dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, ist ein erhebliches Abweichen der tatsächlichen von der nach § 5 Absatz 1 maßgeblichen Nutzung bei der Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke zu berücksichtigen;

wenn bauliche Anlagen auf einem Grundstück im Außenbereich rechtlich und wirtschaftlich weiterhin nutzbar sind, ist dieser Umstand bei der Ermittlung des Bodenwerts in der Regel werterhöhend zu berücksichtigen;

wenn bei einem Grundstück mit einem Liquidationsobjekt im Sinne des § 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 mit keiner alsbaldigen Freilegung zu rechnen ist, gilt § 43.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfläche in Betracht; der Wert der Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Der Bodenwert von Bauerwartungs- oder Rohbauland kann in Anwendung des § 40 Absatz 3 ausgehend vom Bodenwert für entsprechend genutztes oder nutzbares baureifes Land deduktiv durch angemessene Berücksichtigung der auf dem örtlichen Grundstücksmarkt marktüblichen Kosten der Baureifmachung und unter Berücksichtigung der Wartezeit in Verbindung mit einem Realisierungsrisiko nach Maßgabe des § 11 Absatz 2 oder in sonstiger geeigneter Weise ermittelt werden.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Ist bei einem Grundstück mit einem Liquidationsobjekt im Sinne des § 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 insbesondere aus rechtlichen Gründen mit der Freilegung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen (aufgeschobene Freilegung) oder ist langfristig nicht mit einer Freilegung zu rechnen, so ist bei der Bodenwertermittlung von dem sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung ergebenden Bodenwert (nutzungsabhängiger Bodenwert) auszugehen, soweit dies marktüblich ist.

(2) Im Fall einer aufgeschobenen Freilegung ist der Wertvorteil, der sich aus der künftigen Nutzbarkeit ergibt, bei der Wertermittlung als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen, soweit dies marktüblich ist. Der Wertvorteil ergibt sich aus der abgezinsten Differenz zwischen dem Bodenwert, den das Grundstück ohne das Liquidationsobjekt haben würde, und dem nutzungsabhängigen Bodenwert. Die Freilegungskosten sind über den Zeitraum bis zur Freilegung abzuzinsen und als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen, soweit dies marktüblich ist.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Gemeinbedarfsflächen sind Flächen, für die eine öffentlichen Zweckbindung besteht. Bei Ermittlung des Werts ist danach zu differenzieren, ob es sich um Gemeinbedarfsflächen handelt, die 1.weiterhin für denselben öffentlichen Zweck genutzt werden oder die unter der Änderung der öffentlichen Zweckbindung einem anderen Gemeinbedarf zugeführt werden sollen (bleibende Gemeinbedarfsflächen),2.ihre öffentliche Zweckbindung verlieren (abgehende Gemeinbedarfsflächen) oder3.bislang keiner öffentlichen Zweckbestimmung unterlagen und erst für Gemeinbedarfszwecke zu beschaffen sind (künftige Gemeinbedarfsflächen).

weiterhin für denselben öffentlichen Zweck genutzt werden oder die unter der Änderung der öffentlichen Zweckbindung einem anderen Gemeinbedarf zugeführt werden sollen (bleibende Gemeinbedarfsflächen),

ihre öffentliche Zweckbindung verlieren (abgehende Gemeinbedarfsflächen) oder

bislang keiner öffentlichen Zweckbestimmung unterlagen und erst für Gemeinbedarfszwecke zu beschaffen sind (künftige Gemeinbedarfsflächen).

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Der Verkehrswert von Wasserflächen hängt in erster Linie von der rechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeit ab. Dabei kann insbesondere eine Abhängigkeit von dem Verkehrswert einer mit der Wasserfläche in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Landfläche bestehen oder eine ertragsorientierte Nutzung der Wasserfläche maßgeblich sein.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können den Wert des begünstigten und den Wert des belasteten Grundstücks beeinflussen sowie Gegenstand einer eigenständigen Wertermittlung sein.

(2) Als grundstücksbezogene Rechte und Belastungen kommen insbesondere in Betracht 1.grundstücksgleiche Rechte,2.weitere beschränkte dingliche Rechte,3.Baulasten,4.grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie5.miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.

grundstücksgleiche Rechte,

weitere beschränkte dingliche Rechte,

Baulasten,

grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie

miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Der Wert des begünstigten oder des belasteten Grundstücks kann ermittelt werden 1.aus Vergleichspreisen oder2.ausgehend vom Wert des fiktiv nicht begünstigten oder des fiktiv unbelasteten Grundstücks.Hierbei sind die allgemeinen Wertverhältnisse im Hinblick auf das Recht oder die Belastung zu berücksichtigen.

aus Vergleichspreisen oder

ausgehend vom Wert des fiktiv nicht begünstigten oder des fiktiv unbelasteten Grundstücks.

(2) In den Fällen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kann der Wert des begünstigten oder des belasteten Grundstücks ermittelt werden 1.durch den Ansatz von Umrechnungskoeffizienten oder2.durch Berücksichtigung des Werteinflusses des Rechts oder der Belastung.

durch den Ansatz von Umrechnungskoeffizienten oder

durch Berücksichtigung des Werteinflusses des Rechts oder der Belastung.

(3) Der Werteinfluss im Sinne des Absatzes 2 Nummer 2 kann ermittelt werden 1.durch Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile oder2.in anderer geeigneter Weise.

durch Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile oder

in anderer geeigneter Weise.

(4) Der Wert eines Rechts oder einer Belastung kann ermittelt werden 1.aus dem Vergleich mit Kaufpreisen für vergleichbare Rechte oder Belastungen,2.durch Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile,3.ausgehend vom Wert des fiktiv nicht begünstigten oder des fiktiv unbelasteten Grundstücks oder4.in anderer geeigneter Weise.Hierbei sind die allgemeinen Wertverhältnisse im Hinblick auf das Recht oder die Belastung zu berücksichtigen.

aus dem Vergleich mit Kaufpreisen für vergleichbare Rechte oder Belastungen,

durch Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile,

ausgehend vom Wert des fiktiv nicht begünstigten oder des fiktiv unbelasteten Grundstücks oder

in anderer geeigneter Weise.

(5) Wird der Werteinfluss oder der Wert des Rechts oder der Belastung aus wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen ermittelt, so sind die jährlichen Vor- und Nachteile über die Restlaufzeit des Rechts oder der Belastung zu kapitalisieren. Sind Rechte oder Belastungen an das Leben gebunden, ist mit Leibrentenbarwertfaktoren zu kapitalisieren. Ist der Berechtigte eine juristische Person, ist von einem angemessenen Zeitrentenbarwertfaktor auszugehen.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Der Verkehrswert des Erbbaurechts und der Verkehrswert des Erbbaugrundstücks sind unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und der sonstigen wertbeeinflussenden Umstände in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Daten zu ermitteln. Der Verkehrswert des Erbbaurechts kann im Vergleichswertverfahren nach den §§ 49 und 50 oder auf andere geeignete Weise ermittelt werden. Der Verkehrswert des Erbbaugrundstücks kann im Vergleichswertverfahren nach den §§ 51 und 52 oder auf andere geeignete Weise ermittelt werden.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im Vergleichswertverfahren kann der Wert des Erbbaurechts insbesondere ermittelt werden 1.aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaurechte,2.ausgehend von dem nach § 50 zu ermittelnden finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts oder3.ausgehend vom Wert des fiktiven Volleigentums im Sinne des Satzes 2.Der Wert des fiktiven Volleigentums ist der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks, der dem marktangepassten vorläufigen Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert ohne Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen entspricht.

aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaurechte,

ausgehend von dem nach § 50 zu ermittelnden finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts oder

ausgehend vom Wert des fiktiven Volleigentums im Sinne des Satzes 2.

(2) Der vorläufige Vergleichswert des Erbbaurechts kann insbesondere ermittelt werden 1.auf der Grundlage einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen,2.durch Multiplikation des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaurechtsfaktor oder3.durch Multiplikation des Werts des fiktiven Volleigentums mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaurechtskoeffizienten.Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Erbbaurechtsfaktors und des objektspezifisch angepassten Erbbaurechtskoeffizienten ist das nach dem § 22 oder § 23 ermittelte Datum auf seine Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.

auf der Grundlage einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen,

durch Multiplikation des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaurechtsfaktor oder

durch Multiplikation des Werts des fiktiven Volleigentums mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaurechtskoeffizienten.

(3) Der marktangepasste vorläufige Vergleichswert des Erbbaurechts entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Vergleichswert des Erbbaurechts.

(4) Der Vergleichswert des Erbbaurechts ergibt sich aus dem marktangepassten vorläufigen Vergleichswert des Erbbaurechts und der Berücksichtigung vorhandener besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Ausgangsgröße für die Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts ist der Wert des fiktiven Volleigentums im Sinne des § 49 Absatz 1 Satz 2.

(2) Der finanzmathematische Wert des Erbbaurechts wird ermittelt durch Bildung der Summe aus 1.dem Wert des fiktiven Volleigentums abzüglich des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks und2.der über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten Differenz aus dem angemessenen und dem erzielbaren Erbbauzins oder ausnahmsweise der Differenz aus dem jeweils über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten angemessenen und erzielbaren Erbbauzins.Bei einer über die Restlaufzeit des Erbbaurechts hinausgehenden Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen ist ergänzend zu Satz 1 der bei Zeitablauf nicht zu entschädigende Wertanteil der baulichen Anlagen abzuzinsen und abzuziehen.

dem Wert des fiktiven Volleigentums abzüglich des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks und

der über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten Differenz aus dem angemessenen und dem erzielbaren Erbbauzins oder ausnahmsweise der Differenz aus dem jeweils über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten angemessenen und erzielbaren Erbbauzins.

(3) Der angemessene Erbbauzins wird in der Regel auf der Grundlage des angemessenen Erbbauzinssatzes und des Bodenwerts des Grundstücks, an dem das Erbbaurecht bestellt wird, ermittelt. Der angemessene Erbbauzinssatz ist der Zinssatz, der sich bei Neubestellung von Erbbaurechten der betroffenen Grundstücksart am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergibt oder ein anderer geeigneter Zinssatz.

(4) Der erzielbare Erbbauzins ist der Betrag, der sich aus dem im Erbbaurechtsvertrag vereinbarten Erbbauzins unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter und gesetzlich zulässiger Anpassungsmöglichkeiten ergibt.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Im Vergleichswertverfahren kann der Wert des Erbbaugrundstücks insbesondere ermittelt werden 1.aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaugrundstücke,2.ausgehend von dem nach § 52 zu ermittelnden finanzmathematischen Wert des Erbbaugrundstücks oder3.ausgehend vom Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks.

aus Vergleichspreisen für veräußerte Erbbaugrundstücke,

ausgehend von dem nach § 52 zu ermittelnden finanzmathematischen Wert des Erbbaugrundstücks oder

ausgehend vom Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks.

(2) Der vorläufige Vergleichswert des Erbbaugrundstücks kann insbesondere ermittelt werden 1.auf Grundlage einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen für Erbbaugrundstücke,2.durch Multiplikation des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaugrundstücksfaktor oder3.durch Multiplikation des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaugrundstückskoeffizienten.Für die Ermittlung des objektspezifisch angepassten Erbbaugrundstücksfaktors und des objektspezifisch angepassten Erbbaugrundstückskoeffizienten gilt § 49 Absatz 2 Satz 2 entsprechend.

auf Grundlage einer statistischen Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen für Erbbaugrundstücke,

durch Multiplikation des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaugrundstücksfaktor oder

durch Multiplikation des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks mit einem objektspezifisch angepassten Erbbaugrundstückskoeffizienten.

(3) Der marktangepasste vorläufige Vergleichswert des Erbbaugrundstücks entspricht nach Maßgabe des § 7 dem vorläufigen Vergleichswert des Erbbaugrundstücks.

(4) Der Vergleichswert des Erbbaugrundstücks ergibt sich aus dem marktangepassten vorläufigen Vergleichswert des Erbbaugrundstücks und der Berücksichtigung vorhandener besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale des Wertermittlungsobjekts.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Ausgangsgröße für die Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks ist der Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks.

(2) Der finanzmathematische Wert des Erbbaugrundstücks wird ermittelt durch Bildung der Summe aus 1.dem über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks und2.dem über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten erzielbaren Erbbauzins im Sinne des § 50 Absatz 4.Bei einer über die Restlaufzeit hinausgehenden Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen ist ergänzend zu Satz 1 der bei Zeitablauf nicht zu entschädigende Wertanteil der baulichen und sonstigen Anlagen abzuzinsen und hinzuzuaddieren.

dem über die Restlaufzeit des Erbbaurechts abgezinsten Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks und

dem über die Restlaufzeit des Erbbaurechts kapitalisierten erzielbaren Erbbauzins im Sinne des § 50 Absatz 4.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

(1) Bei Verkehrswertgutachten, die ab dem 1. Januar 2022 erstellt werden, ist unabhängig vom Wertermittlungsstichtag diese Verordnung anzuwenden.

(2) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 kann bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten die Gesamtnutzungsdauer abweichend von § 12 Absatz 5 Satz 1 und Anlage 1 festgelegt sowie die Restnutzungsdauer abweichend von § 12 Absatz 5 Satz 1 und Anlage 2 ermittelt werden.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639), die durch Artikel 16 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794) geändert worden ist, außer Kraft.

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Auf Grund des § 199 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) verordnet die Bundesregierung

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

§ 1Anwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt

§ 2Grundlagen der Wertermittlung

§ 3Entwicklungszustand; sonstige Flächen

§ 4Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer

§ 5Weitere Grundstücksmerkmale

§ 6Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts

§ 7Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse

§ 8Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale

§ 9Eignung und Anpassung der Daten; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse; Herkunft der Daten

§ 10Grundsatz der Modellkonformität

§ 11Künftige Änderungen des Grundstückszustands

§ 12Allgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten

§ 13Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück

§ 14Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung

§ 15Bildung der Bodenrichtwertzonen

§ 16Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks

§ 17Automatisiertes Führen der Bodenrichtwerte

§ 18Indexreihen

§ 19Umrechnungskoeffizienten

§ 20Vergleichsfaktoren

§ 21Liegenschaftszinssätze; Sachwertfaktoren

§ 22Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren

§ 23Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten

§ 24Grundlagen des Vergleichswertverfahrens

§ 25Vergleichspreise

§ 26Objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor; objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert

§ 27Grundlagen des Ertragswertverfahrens

§ 28Allgemeines Ertragswertverfahren

§ 29Vereinfachtes Ertragswertverfahren

§ 30Periodisches Ertragswertverfahren

§ 31Reinertrag; Rohertrag

§ 32Bewirtschaftungskosten

§ 33Objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz

§ 34Barwertfaktor

§ 35Grundlagen des Sachwertverfahrens

§ 36Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche Herstellungskosten

§ 37Vorläufiger Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen

§ 38Alterswertminderungsfaktor

§ 39Objektspezifisch angepasster Sachwertfaktor

§ 40Allgemeines zur Bodenwertermittlung

§ 41Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße

§ 42Bodenwert von Bauerwartungsland und Rohbauland

§ 43Nutzungsabhängiger Bodenwert bei Liquidationsobjekten

§ 44Gemeinbedarfsflächen

§ 45Wasserflächen

§ 46Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

§ 47Grundsätze der Wertermittlung bei Rechten und Belastungen

§ 48Allgemeines zum Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

§ 49Vergleichswertverfahren für das Erbbaurecht

§ 50Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts

§ 51Vergleichswertverfahren für das Erbbaugrundstück

§ 52Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks

§ 53Übergangsregelungen

§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei Modernisierungen

Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2)Modellansätze für Bewirtschaftungskosten

Anlage 4 (zu § 12 Absatz 5 Satz 3)Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)

Anlage 5 (zu § 16 Absatz 3)Katalog der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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