Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
FamRÄndG DE

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

6 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

-

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

1.bis 4 (weggefallen)

bis 4 (weggefallen)

5.Soweit im deutschen bürgerlichen Recht oder im deutschen Verfahrensrecht die Staatsangehörigkeit einer Person maßgebend ist, stehen den deutschen Staatsangehörigen die Personen gleich, die, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen bleiben unberührt.6.(weggefallen)

Soweit im deutschen bürgerlichen Recht oder im deutschen Verfahrensrecht die Staatsangehörigkeit einer Person maßgebend ist, stehen den deutschen Staatsangehörigen die Personen gleich, die, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen bleiben unberührt.

(weggefallen)

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

-

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

Artikel 1:Änderung des Bürgerlichen GesetzbuchsArtikel 2:Eherechtliche BestimmungenArtikel 3:Änderung der ZivilprozeßordnungArtikel 4:Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen GerichtsbarkeitArtikel 5:Änderung der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats nach der ScheidungArtikel 6:Änderung der KostenordnungArtikel 7:(weggefallen)Artikel 8:Änderung des RechtspflegergesetzesArtikel 9:Schlußvorschriften

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Eherechtliche Bestimmungen

Änderung der Zivilprozeßordnung

Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Änderung der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats nach der Scheidung

Änderung der Kostenordnung

(weggefallen)

Änderung des Rechtspflegergesetzes

Schlußvorschriften

Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft; Artikel 9 II. Nr. 6 tritt jedoch am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →