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Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft (fwistatv)

5 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (5 Artikel)

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Der Bundesminister für Wirtschaft

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