FWiStatV
fwistatv
DE
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft (fwistatv)
5 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Gesetzestext (5 Artikel)
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
§ 1 Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Originalquelle öffnen
Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
§ 2 Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Originalquelle öffnen
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
§ 3 Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Originalquelle öffnen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Eingangsformel Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Schlußformel Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Originalquelle öffnen
Der Bundesminister für Wirtschaft