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Verordnung über den Erholungsurlaub (eurlvddr)

2 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (2 Artikel)

Verordnung über den Erholungsurlaub

Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen jährlichen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Alle Arten von Zusatzurlaub, mit Ausnahme des arbeitsbedingten Zusatzurlaubs, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich gewährt.

Verordnung über den Erholungsurlaub

Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik

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