EUrlV DDR
eurlvddr
DE
Verordnung über den Erholungsurlaub (eurlvddr)
2 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Gesetzestext (2 Artikel)
Verordnung über den Erholungsurlaub
Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen jährlichen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Alle Arten von Zusatzurlaub, mit Ausnahme des arbeitsbedingten Zusatzurlaubs, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich gewährt.
Verordnung über den Erholungsurlaub
Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik