Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BwFinSVermG bwfinsvermg DE

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (bwfinsvermg)

10 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(1) Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Sondervermögen Bundeswehr“ errichtet.

(2) Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt.

(3) Nach Verausgabung des Sondervermögens werden aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(1) Unabhängig vom Sondervermögen werden zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Maßnahmen zur Cybersicherheit, zum Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert.

(2) Die Bundesregierung legt eine Strategie zur Stärkung der Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vor.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

Das Sondervermögen hat den Zweck, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung von Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr dienen. Dies umfasst insbesondere bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Rüstungsinvestitionen nebst mit diesen zusammenhängender Forschung, Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Projekte auf den Gebieten der Informationstechnologie, zum Schutz von und zur Sicherstellung des Zugangs zu Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich dabei anderer Bundesbehörden oder Dritter bedienen.

(3) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten zu trennen. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens. Das Sondervermögen haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Kosten der Kreditaufnahme sind vom Sondervermögen zu tragen.

(2) Für Anschlussfinanzierungen wachsen dem Kreditrahmen nach Absatz 1 die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.

(3) Auf die Kreditermächtigung ist der Nennwert anzurechnen.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 ergibt sich aus der Anlage. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 wird der Wirtschaftsplan dem Haushaltsgesetz als Anlage beigefügt. Er wird ab dem Jahr 2023 zusammen mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.

(2) Die Ausgaben sind übertragbar und bleiben für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus verfügbar. § 45 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung ist nicht anwendbar.

(3) Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, sind dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Billigung vorzulegen. Bis zur Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sind Verträge zu der entsprechenden Maßnahme schwebend unwirksam.

(4) Der Deutsche Bundestag wählt für die Dauer einer Wahlperiode ein Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besteht. Der Deutsche Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. Scheidet ein Mitglied aus dem Deutschen Bundestag oder seiner Fraktion aus oder wird ein Mitglied zur Bundesministerin oder zum Bundesminister oder zur Parlamentarischen Staatssekretärin oder zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt, so verliert es seine Mitgliedschaft im Gremium. Für ein ausscheidendes Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen.

(5) Das Gremium wird vom Bundesministerium der Verteidigung über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. Das Gremium beschließt über die Hinzuziehung weiterer Teilnehmer.

(6) Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Sitzungen.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(1) Das Sondervermögen gilt am 31. Dezember des Jahres als aufgelöst, in dem der Kreditrahmen nach § 4 vollständig ausgeschöpft wurde. Verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu. Verbleibende Schulden des Sondervermögens werden in die allgemeine Bundesschuld integriert.

(2) Nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigung im Sondervermögen, spätestens ab dem 1. Januar 2031, sind die vom Sondervermögen aufgenommenen Kredite innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.

Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1032 - 1034)

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige militärische Beschaffungen gesichert finanziert werden.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ soll sichergestellt werden, dass die Streitkräfte mit notwendigem Material ausgestattet werden, um ihren Verteidigungsauftrag erfüllen zu können.Überblick zur Anlage „Sondervermögen Bundeswehr“Soll 2022 1 000 €Soll 2021 1 000 €Veränderung gegenüber 2021 1 000 €Ausgabereste 2021 1 000 €Ist2020 1 000 €EinnahmenÜbrige Einnahmen90 000Gesamteinnahmen90 000AusgabenMilitärische Beschaffungen, Anlagen usw.90 000Ausgaben für Investitionen–Besondere Finanzierungsausgaben–Gesamtausgaben90 000davon nicht flexibilisiert90 000Verpflichtungsermächtigung imWirtschaftsplan 2022 für künftige Jahre 81 910 000Erläuterung:Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. Vor diesem Hintergrund sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nur 81,91 Mrd. Euro vorzusehen.Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2022 1 000 €Soll 2021Reste 2021 1 000 €Ist2020 1 000 €Übrige Einnahmen119 99Vermischte Einnahmen–325 01 -830Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt90 000AusgabenHaushaltsvermerk: 1.Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.2.Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig.3.Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei den jeweiligen Titeln vorgesehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden.Wehrtechnische Forschung und Technologie551 01 -036Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz5 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 422 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Land- und seegebundene robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (LaSeRoNN)b)Mobile robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (MobiRoNN)c)Überwachung und Sicherung großer Räume mittels KIMilitärische Beschaffungen554 03 -032Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung45 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 1 932 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelmb)Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)c)Nachtsichtgeräted)Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-StandardDas kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.554 05 -032Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 20 742 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basicb)DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)c)Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteild)Rechenzentrumsverbunde)Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und Stufe 3f)German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)g)German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)h)Funkgeräte PRC-117G554 07 -032Beschaffung Dimension Land10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 16 600 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Losb)Nachfolge Schützenpanzer MARDERc)Schwerer Waffenträger Infanteried)Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206e)Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/Luftlandeplattformen (DEU/NLD)f)Nachfolge TPz Fuchsg)Main Ground Combat Systemh)Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungszentrum leicht, Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz)554 12 -032Beschaffung Dimension See10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 8 806 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Korvette 130b)Fregatte 126c)Future Naval Strike Missile (FNSM)d)U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)e)Unterwasserortung (SONIX)f)Mehrzweckkampfbooteg)Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010h)U 212 CDDie kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.554 13 -036Beschaffung Dimension Luft10 000Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 33 408 000 T€Erläuterungen:Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECRb)Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnungc)Beschaffung schwerer Transporthubschrauberd)Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)e)Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeitserhalt Patriot, mittlere und große Reichweite)f)Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVFg)Beschaffung weiterer Seefernaufklärerh)Future Combat Air System (FCAS)i)Bewaffnung HERON TPj)Luftlageführungssysteme, diverse Radarek)System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.575 01Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt

Überblick zur Anlage „Sondervermögen Bundeswehr“Soll 2022 1 000 €Soll 2021 1 000 €Veränderung gegenüber 2021 1 000 €Ausgabereste 2021 1 000 €Ist2020 1 000 €

Einnahmen

Übrige Einnahmen90 000

Gesamteinnahmen90 000

Ausgaben

Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.90 000

Ausgaben für Investitionen–

Besondere Finanzierungsausgaben–

Gesamtausgaben90 000

davon nicht flexibilisiert90 000

Verpflichtungsermächtigung imWirtschaftsplan 2022 für künftige Jahre 81 910 000

Erläuterung

Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt. Vor diesem Hintergrund sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nur 81,91 Mrd. Euro vorzusehen.

Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2022 1 000 €Soll 2021Reste 2021 1 000 €Ist2020 1 000 €

Übrige Einnahmen

119 99Vermischte Einnahmen–

325 01 -830Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt90 000

Ausgaben

Haushaltsvermerk: 1.Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.2.Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig.3.Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei den jeweiligen Titeln vorgesehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden.

Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.

Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig.

Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei den jeweiligen Titeln vorgesehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden.

Wehrtechnische Forschung und Technologie

551 01 -036Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz5 000

Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 422 000 T€

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Land- und seegebundene robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (LaSeRoNN)b)Mobile robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (MobiRoNN)c)Überwachung und Sicherung großer Räume mittels KI

Land- und seegebundene robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (LaSeRoNN)

Mobile robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (MobiRoNN)

Überwachung und Sicherung großer Räume mittels KI

Militärische Beschaffungen

554 03 -032Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung45 000

Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 1 932 000 T€

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelmb)Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)c)Nachtsichtgeräted)Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-Standard

Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelm

Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)

Nachtsichtgeräte

Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-Standard

Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.

554 05 -032Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung10 000

Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 20 742 000 T€

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basicb)DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)c)Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteild)Rechenzentrumsverbunde)Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und Stufe 3f)German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)g)German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)h)Funkgeräte PRC-117G

Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basic

DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)

Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteil

Rechenzentrumsverbund

Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und Stufe 3

German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)

German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)

Funkgeräte PRC-117G

554 07 -032Beschaffung Dimension Land10 000

Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 16 600 000 T€

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Losb)Nachfolge Schützenpanzer MARDERc)Schwerer Waffenträger Infanteried)Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206e)Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/Luftlandeplattformen (DEU/NLD)f)Nachfolge TPz Fuchsg)Main Ground Combat Systemh)Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungszentrum leicht, Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz)

Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Los

Nachfolge Schützenpanzer MARDER

Schwerer Waffenträger Infanterie

Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206

Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/Luftlandeplattformen (DEU/NLD)

Nachfolge TPz Fuchs

Main Ground Combat System

Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungszentrum leicht, Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz)

554 12 -032Beschaffung Dimension See10 000

Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 8 806 000 T€

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Korvette 130b)Fregatte 126c)Future Naval Strike Missile (FNSM)d)U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)e)Unterwasserortung (SONIX)f)Mehrzweckkampfbooteg)Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010h)U 212 CD

Korvette 130

Fregatte 126

Future Naval Strike Missile (FNSM)

U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)

Unterwasserortung (SONIX)

Mehrzweckkampfboote

Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010

U 212 CD

Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.

554 13 -036Beschaffung Dimension Luft10 000

Verpflichtungsermächtigung fällig in künftigen Haushaltsjahren 33 408 000 T€

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vorhaben: a)Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECRb)Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnungc)Beschaffung schwerer Transporthubschrauberd)Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)e)Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeitserhalt Patriot, mittlere und große Reichweite)f)Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVFg)Beschaffung weiterer Seefernaufklärerh)Future Combat Air System (FCAS)i)Bewaffnung HERON TPj)Luftlageführungssysteme, diverse Radarek)System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2

Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECR

Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnung

Beschaffung schwerer Transporthubschrauber

Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)

Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeitserhalt Patriot, mittlere und große Reichweite)

Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVF

Beschaffung weiterer Seefernaufklärer

Future Combat Air System (FCAS)

Bewaffnung HERON TP

Luftlageführungssysteme, diverse Radare

System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2

Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.

575 01Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →