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Verordnung über die Prüfung von Bargeld (bargeldprüfv)

8 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2707 - 2709)

1.Angaben zum Meldepflichtigen (Bargeldakteur)Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)Geschäftssitz (Hauptsitz)AnschriftStraße; HausnummerPLZOrtAnsprechpartnerNameVornameTelefon-Nr.Telefax-Nr.E-Mail-AdresseBMS-KundennummerUnternehmenstyp: ⃞ Kreditinstitut ⃞ Wechselstube ⃞ Wertdienstleister (kein Zahlungsinstitut) ⃞ Händler ⃞ Kasino ⃞ andere Institute, einschließlich Zahlungsinstitute (sofern nicht bereits einer anderen Gruppe zugeordnet)Auslagerungsunternehmen (sofern relevant):NameAnschriftStraße; HausnummerPLZOrtBMS-Kundennummer (sofern bekannt)2.Kundenbediente SystemeArt der Meldung Inbetriebnahme (I),Außerbetriebnahme (A) Bestands­meldung (B)Datumgültig abMaschinentypCIM, CRM, CCM, COMIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center3.Beschäftigtenbediente SystemeArt der MeldungInbetriebnahme (I), Außerbetriebnahme (A) Bestandsmeldung (B)Datumgültig abMaschinentypBPM, BAM, AKT, R-AKTIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center4.Beschäftigtenbediente Systemedes AuslagerungsunternehmensArt der MeldungInbetriebnahme (I),Außerbetriebnahme (A) Bestandsmeldung (B)Datumgültig abMaschinentypBPMIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteInterne Maschinen-ID des Auslagerungs-unternehmensAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center5.Geldausgabe- und andere kundenbediente Automaten ohne RecyclingfunktionAutomatentypAnzahl in Betrieb befindlicher SystemeGeldausgabeautomatenSCoTs (Selbstbedienungsterminals mitAuszahlungsfunktion)Andere Automaten

Angaben zum Meldepflichtigen (Bargeldakteur)Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)Geschäftssitz (Hauptsitz)AnschriftStraße; HausnummerPLZOrtAnsprechpartnerNameVornameTelefon-Nr.Telefax-Nr.E-Mail-AdresseBMS-Kundennummer

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)

Geschäftssitz (Hauptsitz)

AnschriftStraße; Hausnummer

PLZ

Ort

AnsprechpartnerName

Vorname

Telefon-Nr.

Telefax-Nr.

E-Mail-Adresse

BMS-Kundennummer

Unternehmenstyp

⃞ Kreditinstitut ⃞ Wechselstube ⃞ Wertdienstleister (kein Zahlungsinstitut) ⃞ Händler ⃞ Kasino ⃞ andere Institute, einschließlich Zahlungsinstitute (sofern nicht bereits einer anderen Gruppe zugeordnet)

Auslagerungsunternehmen (sofern relevant):NameAnschriftStraße; HausnummerPLZOrtBMS-Kundennummer (sofern bekannt)

Name

AnschriftStraße; Hausnummer

PLZ

Ort

BMS-Kundennummer (sofern bekannt)

Kundenbediente SystemeArt der Meldung Inbetriebnahme (I),Außerbetriebnahme (A) Bestands­meldung (B)Datumgültig abMaschinentypCIM, CRM, CCM, COMIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center

Art der Meldung Inbetriebnahme (I),Außerbetriebnahme (A) Bestands­meldung (B)Datumgültig abMaschinentypCIM, CRM, CCM, COMIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center

Beschäftigtenbediente SystemeArt der MeldungInbetriebnahme (I), Außerbetriebnahme (A) Bestandsmeldung (B)Datumgültig abMaschinentypBPM, BAM, AKT, R-AKTIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center

Art der MeldungInbetriebnahme (I), Außerbetriebnahme (A) Bestandsmeldung (B)Datumgültig abMaschinentypBPM, BAM, AKT, R-AKTIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center

Beschäftigtenbediente Systemedes AuslagerungsunternehmensArt der MeldungInbetriebnahme (I),Außerbetriebnahme (A) Bestandsmeldung (B)Datumgültig abMaschinentypBPMIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteInterne Maschinen-ID des Auslagerungs-unternehmensAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center

Art der MeldungInbetriebnahme (I),Außerbetriebnahme (A) Bestandsmeldung (B)Datumgültig abMaschinentypBPMIdenti-fikations-nummer der EZBEingesetzter Systemtyp(Hersteller; Maschinenname und Hardware-/Software-Version) gemäß Ausweis auf der EZB-InternetseiteInterne Maschinen-ID des Auslagerungs-unternehmensAnschrift der Aufstellungsorte(Filiale/Cash Center) der eingesetzten SystemeAnzahlder eingesetzten Systeme pro Filiale/Cash Center

Geldausgabe- und andere kundenbediente Automaten ohne RecyclingfunktionAutomatentypAnzahl in Betrieb befindlicher SystemeGeldausgabeautomatenSCoTs (Selbstbedienungsterminals mitAuszahlungsfunktion)Andere Automaten

AutomatentypAnzahl in Betrieb befindlicher Systeme

Geldausgabeautomaten

SCoTs (Selbstbedienungsterminals mitAuszahlungsfunktion)

Andere Automaten

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(1) Die Deutsche Bundesbank kann im Rahmen ihrer Prüfungen nach § 37a Absatz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank an beschäftigtenbedienten Systemen zur Banknotenbearbeitung Stichproben aus bearbeiteten und als auszahlungsfähig eingestuften Banknoten entnehmen. Der Umfang der Stichprobe soll in der Regel nicht größer sein als 5 Prozent der bei Normalauslastung durchschnittlich täglich bearbeiteten Banknoten pro Stückelung und Systemtyp und alle bearbeiteten Stückelungen umfassen.

(2) Die Stichprobe ist im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Verpflichteten nach § 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in von diesem zur Verfügung zu stellenden Spezialbehältern zur Aufbewahrung von Bargeld zu versiegeln oder zu verplomben und mit dem Hinweis „Stichprobe BargeldPrüfV“ zu kennzeichnen. Der Verpflichtete hat die Stichprobe innerhalb von fünf Geschäftstagen bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank einzureichen und erhält den Gegenwert nach Maßgabe der dortigen Einzahlungsbedingungen.

(3) Die Deutsche Bundesbank hat den geprüften Stellen das Ergebnis der Stichprobenprüfung mitzuteilen.

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2710)

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)BMS-KundennummerBerichtszeitraum:1.Operationale Daten zu kundenbedienten SystemenAnzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten 5 € 10 € 20 € 50 €100 €200 €500 €2.Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten SystemenAnzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten 5 € 10 € 20 € 50 €100 €200 €500 €3.Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-BanknotenStück Banknoten

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)

BMS-Kundennummer

Berichtszeitraum

Operationale Daten zu kundenbedienten SystemenAnzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten 5 € 10 € 20 € 50 €100 €200 €500 €

Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten

5 €

10 €

20 €

50 €

100 €

200 €

500 €

Operationale Daten zu beschäftigtenbedienten SystemenAnzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten 5 € 10 € 20 € 50 €100 €200 €500 €

Anzahl der bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an Kunden wieder ausgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten

5 €

10 €

20 €

50 €

100 €

200 €

500 €

Anzahl der durch kundenbediente Systeme und Geldautomaten ausgegebenen Euro-BanknotenStück Banknoten

Stück Banknoten

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

Die Berichte nach § 36 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1.Name und Anschrift der Stelle, die die falsche oder als falsch verdächtige Banknote oder Münze oder den Gegenstand angehalten hat;2.Name der natürlichen Person, die die falsche oder als falsch verdächtige Banknote oder Münze oder den Gegenstand angehalten hat;3.Ort und Zeitpunkt des Anhaltens der falschen oder als falsch verdächtigen Banknote oder Münze oder des Gegenstandes;4.Einzelheiten des Ablaufs der Feststellung;5.Stückelung der falschen oder als falsch verdächtigen Banknote oder Münze oder des Gegenstandes;6.bei Banknoten die Notennummer;7.Namen und Anschrift sämtlicher bekannter Vorbesitzer der falschen oder als falsch verdächtigen Banknote oder Münze oder des Gegenstandes und8.bei Einzahlung über einen Einzahlungsautomaten, einen Ein- und Auszahlungsautomaten oder einen kombinierten Einzahlungsautomaten a)die Bankleitzahl des kontoführenden Instituts und die Kontonummer oderb)die Internationale Bankkontonummer (IBAN)des Kontos, auf das die falsche oder als falsch verdächtige Banknote oder Münze oder der Gegenstand eingezahlt werden sollte.

Name und Anschrift der Stelle, die die falsche oder als falsch verdächtige Banknote oder Münze oder den Gegenstand angehalten hat;

Name der natürlichen Person, die die falsche oder als falsch verdächtige Banknote oder Münze oder den Gegenstand angehalten hat;

Ort und Zeitpunkt des Anhaltens der falschen oder als falsch verdächtigen Banknote oder Münze oder des Gegenstandes;

Einzelheiten des Ablaufs der Feststellung;

Stückelung der falschen oder als falsch verdächtigen Banknote oder Münze oder des Gegenstandes;

bei Banknoten die Notennummer;

Namen und Anschrift sämtlicher bekannter Vorbesitzer der falschen oder als falsch verdächtigen Banknote oder Münze oder des Gegenstandes und

bei Einzahlung über einen Einzahlungsautomaten, einen Ein- und Auszahlungsautomaten oder einen kombinierten Einzahlungsautomaten a)die Bankleitzahl des kontoführenden Instituts und die Kontonummer oderb)die Internationale Bankkontonummer (IBAN)des Kontos, auf das die falsche oder als falsch verdächtige Banknote oder Münze oder der Gegenstand eingezahlt werden sollte.

die Bankleitzahl des kontoführenden Instituts und die Kontonummer oder

die Internationale Bankkontonummer (IBAN)

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2711)

Name des Meldepflichtigen (Bargeldakteur)

BMS-Kundennummer

Name des Auslagerungsunternehmens

BMS-Kundennummer des Auslagerungsunternehmens (sofern bekannt)

Berichtszeitraum

Operationale Daten zu den beschäftigtenbedienten Systemen des AuslagerungsunternehmensAnzahl der für den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) abgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten 5 € 10 € 20 € 50 €100 €200 €500 €

Anzahl der für den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) abgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten

5 €

10 €

20 €

50 €

100 €

200 €

500 €

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

(1) Verpflichtete nach § 36 Absatz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, die Banknoten mit Banknotenbearbeitungssystemen prüfen und wieder in Umlauf geben, haben der Deutschen Bundesbank ihre Stammdaten und die Stammdaten der von ihnen betriebenen Systeme zur Banknotenbearbeitung sowie die operationalen Daten dieser Systeme zur Banknotenbearbeitung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu melden.

(2) Die Stammdaten sind innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Inbetriebnahme eines Banknotenbearbeitungssystems und bei jeder Änderung der Stammdaten zu melden; für bestehende Banknotenbearbeitungssysteme sind Stammdaten mit Stichtag 1. Januar 2013 spätestens am 31. Januar 2013 zu melden. Die Stammdaten sind ferner halbjährlich mit Stichtag 30. Juni bis spätestens zum 31. Juli des Jahres und mit Stichtag 31. Dezember bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres zu melden. Für die Meldungen ist das Formular „Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank – Stammdaten“ aus Anlage 1 zu dieser Verordnung zu verwenden.

(3) Die operationalen Daten sind aggregiert für alle Systeme für das erste Kalenderhalbjahr bis spätestens zum 31. August des Jahres und für das zweite Kalenderhalbjahr bis spätestens zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres zu melden und zwar 1.getrennt für kunden- und beschäftigtenbediente Systeme jeweils zu den bearbeiteten Banknoten, den wieder an Kunden ausgegebenen Banknoten und den nicht umlauffähigen Banknoten sowie2.für alle kundenbedienten Systeme und Geldautomaten zu den insgesamt ausgegebenen Banknoten.Für die Meldungen ist das Formular „Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank – Operationale Daten“ aus Anlage 2 zu dieser Verordnung oder im Fall einer Auslagerung das Formular „Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank – Operationale Daten – Auslagerung“ aus Anlage 3 zu dieser Verordnung zu verwenden.

getrennt für kunden- und beschäftigtenbediente Systeme jeweils zu den bearbeiteten Banknoten, den wieder an Kunden ausgegebenen Banknoten und den nicht umlauffähigen Banknoten sowie

für alle kundenbedienten Systeme und Geldautomaten zu den insgesamt ausgegebenen Banknoten.

(4) Die Meldungen nach den Absätzen 2 und 3 sind der Deutschen Bundesbank elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Form im Sinne des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nicht erforderlich. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht im Bundesanzeiger die Adresse, an die die Meldungen zu übermitteln sind.

(5) Der Meldeweg nach Absatz 4 ist nicht einzuhalten, soweit Meldepflichtige Meldungen über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank gemäß den dafür geltenden Bedingungen erstatten.

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Verordnung über die Prüfung von Bargeld

Auf Grund des § 36a Satz 1 bis 3 und 5 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, der durch Artikel 9 Nummer 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 36a des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 9. Juli 2012 (BGBl. I S. 1507) verordnet der Vorstand der Deutschen Bundesbank im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen

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