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Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

2 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 4. März 2021 beschlossen (Plenarprotokoll 19/215, S. 27052 (C))

Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 28. März 2020 festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am 18. November 2020 festgestellt hat, fortbesteht.

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