Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
Gesetzestext (4 Artikel)
Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechenden nichtplanmäßigen Beamten den Präsidentendes Fernmeldetechnischen Zentralamts,des Posttechnischen Zentralamts,des Sozialamts der Deutschen Bundespost,der Oberpostdirektionen sowie dem Präsidenten der Bundesdruckerei je für ihren Dienstbereich.
den Präsidentendes Fernmeldetechnischen Zentralamts,des Posttechnischen Zentralamts,des Sozialamts der Deutschen Bundespost,der Oberpostdirektionen sowie
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
des Posttechnischen Zentralamts,
des Sozialamts der Deutschen Bundespost,
der Oberpostdirektionen sowie
dem Präsidenten der Bundesdruckerei
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Ziffer I genannten Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei vor.
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Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen