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BMLErnAnO 1975 DE

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

3 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (3 Artikel)

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I. S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) dem Präsidenten des Bundesamtes fürErnährung und Forstwirtschaft für seinen Geschäftsbereich.

dem Präsidenten des Bundesamtes fürErnährung und Forstwirtschaft

Ernährung und Forstwirtschaft

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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