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Organisationserlass der Bundeskanzlerin

4 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (4 Artikel)

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Die Bundeskanzlerin

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