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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

1 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (1 Artikel)

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 22. Januar 1993 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) wird umbenannt in Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

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