Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
BBRWidVertrAnO bbrwidvertrano DE

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (bbrwidvertrano)

6 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden widerruflich übertragen, soweit dieses die Maßnahme getroffen oder abgelehnt hat. Soweit die Präsidentin oder der Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung selbst betroffen ist, erlässt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Widerspruchsbescheid. Richtet sich der Widerspruchsbescheid gegen eine dienstliche Beurteilung, entscheidet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nur dann, soweit ihm die Befugnis zur Ernennung und Entlassung übertragen worden ist.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übertragen, soweit es für den Erlass des Widerspruchsbescheides zuständig war.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Für besondere Fälle bleibt die Entscheidung im Einzelfall oder eine abweichende Regelung zu der Vertretung vorbehalten. Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Entscheidung vorzulegen.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordne ich an

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →