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Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens (asylvfgng)

7 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (7 Artikel)

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

A.

B.Übergangsvorschrift zu A.:Bei Ausländern, die in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 31. März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.

Übergangsvorschrift zu A.

Bei Ausländern, die in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 31. März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen

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