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Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

4 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (4 Artikel)

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Auf Grund des § 37 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes in der im Saarland geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1011) ordne ich an

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Die Bundesregierung wird ermächtigt, als Amtsbezeichnungen der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes die Amtsbezeichnungen nach den Bundesbesoldungsordnungen A und B - Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 993) - festzusetzen.

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamten des Bundes im Saarland

Der Bundespräsident

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