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Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026

2 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2026

Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird bekannt gemacht

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2026 monatlich 325 Euro.

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