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Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025

2 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025

Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, der zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird bekannt gemacht

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2025 bundeseinheitlich monatlich 312 Euro.

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