ALBeitrBek 2025
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Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025
2 Artikel / Bestimmungen · Deutschland
Gesetzestext (2 Artikel)
Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025
Schlussformel Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025
(XXXX) Bekanntmachung des Beitrags in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2025
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Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, der zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird bekannt gemacht
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2025 bundeseinheitlich monatlich 312 Euro.