951.14
CH-ZH
Art. 4 : Reglement über die Entschädigung der Staatsgarantie durch die Zürcher Kantonalbank
Art. 4
1 Die Wahrscheinlichkeit basiert auf Daten zu Ausfällen und Wahr-
Krisen vergleichbarer Banken weltweit. Die Wahrscheinlichkeit hängt scheinlichkeit
ab von langjährigen Durchschnittswerten, welche von der Ratingagen- Sanierungsfall
tur Standard & Poors veröffentlicht werden.
2 Unter Berücksichtigung der engen Datenlage für Krisen von Ban-
ken mit einem vergleichbar hohen Rating wie der Zürcher Kantonal-
bank wird die jährliche Wahrscheinlichkeit einer Sanierung konserva-
tiv auf 0,5% festgelegt.
1.10.15 -90
1
Inkrafttreten
951.14 R über die Entschädigung der Staatsgarantie durch die ZKB