951.14
CH-ZH
Art. 2 : Reglement über die Entschädigung der Staatsgarantie durch die Zürcher Kantonalbank
Art. 2
Die Entschädigung wird im Versicherungsmodell bestimmt Berechnung
(potenzieller Sanierungsbeitrag × Wahrscheinlichkeit Sanierungsfall). der jährlichen
Entschädigung