951.13
CH-ZH
Art. 6 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank
Art. 6
Jahresplanung und jährliche Zielsetzungen bilden Steuerungselemente für den Leistungsauftrag. Sie geben Auskunft darüber, welche Vorhaben, Massnahmen und Ziele den Leistungsauftrag erfüllen.