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Art. 6 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank

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Art. 6

Jahresplanung und jährliche Zielsetzungen bilden Steuerungselemente für den Leistungsauftrag. Sie geben Auskunft darüber, welche Vorhaben, Massnahmen und Ziele den Leistungsauftrag erfüllen.

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