951.13
CH-ZH
Art. 5 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank
Art. 5
Als Kernaufgabe der Geschäftstätigkeit der Zürcher Kantonalbank findet der Leistungsauftrag seinen Niederschlag im Leitbild, in der Gesamtbankstrategie und in den Geschäftseinheitsstrategien.