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Art. 5 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank

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Art. 5

Als Kernaufgabe der Geschäftstätigkeit der Zürcher Kantonalbank findet der Leistungsauftrag seinen Niederschlag im Leitbild, in der Gesamtbankstrategie und in den Geschäftseinheitsstrategien.

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