951.13
CH-ZH
Art. 2 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank
Art. 2
1 Der Leistungsauftrag ist die gesetzliche Verpflichtung der Definition
Zürcher Kantonalbank, die Bevölkerung des Kantons Zürich im All-
gemeinen und bestimmte Kundengruppen im Besonderen mit Bank-
dienstleistungen zu versorgen, welche deren Grundbedürfnissen ent-
sprechen.
2 Die Zürcher Kantonalbank erfüllt ihren Leistungsauftrag auf der
Basis einer auf Bestand und Kontinuität ausgerichteten Geschäfts-
politik, welche marktwirtschaftlich ausgerichtet ist und mit der ein
angemessener Gewinn erzielt werden soll.