951.13
CH-ZH
Art. 12 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank
Art. 12
Instrumente für die Steuerung und Kontrolle des Leistungs-
auftrages im Vornherein bilden namentlich das Leitbild, die Strategien
der Gesamtbank und der Geschäftseinheiten, die Jahresplanung, die
Zielvereinbarungen der Geschäftseinheiten auf allen Stufen sowie die
Vorbehalte für die Genehmigung einzelner Geschäfte durch das Bank-
präsidium oder den Bankrat.