951.13
CH-ZH
Art. 11 : Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank
Art. 11
Dem Bankpräsidium steht zur Erfüllung seiner Aufgabe ein Fachgremium
Fachgremium zur Seite, welches aus Vertreterinnen und Vertretern
aller Geschäftseinheiten besteht und von einer fachbeauftragten Per-
son für den Leistungsauftrag geleitet wird. Dieses Fachgremium berät
und unterstützt das Bankpräsidium und den Bankrat in allen Belangen
des Leistungsauftrages.
1. 10. 18-102
3
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Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der ZKB
D. Instrumente für die Kontrolle des Leistungsauftrages
Instrumente für
die Kontrolle im
Vornherein
Nachträgliche
Kontrolle
Kantonsrätliche
Kommission
Inhalt des
Berichtes an die
kantonsrätliche
Kommission
Behandlung des
Berichtes