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Art. 9 : Reglement über die Entschädigungen der Mitglieder des Bankrates der Zürcher Kantonalbank

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Art. 9

Die übrigen Mitglieder des Bankrates erhalten eine jährliche

Spesenpauschale von Fr. 6000. Darüber hinaus werden keine weiteren

Spesen entschädigt.

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