951.12
CH-ZH
Art. 9 : Reglement über die Entschädigungen der Mitglieder des Bankrates der Zürcher Kantonalbank
Art. 9
Die übrigen Mitglieder des Bankrates erhalten eine jährliche
Spesenpauschale von Fr. 6000. Darüber hinaus werden keine weiteren
Spesen entschädigt.