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Art. 8 : Reglement über die Entschädigungen der Mitglieder des Bankrates der Zürcher Kantonalbank

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Art. 8

Die übrigen Mitglieder des Bankrates erhalten eine jährliche

Grundentschädigung von Fr. 18 000. Für die Mitgliedschaft in Aus-

schüssen wird eine zusätzliche jährliche Entschädigung von Fr. 6000

ausgerichtet.

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