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951.11 CH-ZH

Art. 4 : Reglement über die Vorbereitung der Wahl neuer Mitglieder des Bankrates und des Bankpräsidiums der Zürcher Kantonalbank

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Art. 4

1 Die nominierenden Fraktionen überprüfen vor ihrer Nomi- Vorprüfung

nation, ob

a. die Kandidatin oder der Kandidat über einen guten Ruf verfügt,

b. bei der Kandidatin oder dem Kandidaten Interessenkollisionen vor-

liegen,

c. ein gesetzlicher Unvereinbarkeitsgrund vorliegt und

1.7. 22-117

1

951.11

Vorbereitung der Wahl neuer Mitglieder Bankrat/Bankpräsidium

d. die Kandidatin oder der Kandidat dem Anforderungsprofil ent-

spricht.

2 Sie prüfen die Bewerbungsunterlagen und führen eine persönliche

Befragung durch.

3 Jede nominierende Fraktion wählt im Hinblick auf die Prüfung ge-

mäss § 5 höchstens drei Kandidatinnen und Kandidaten aus.

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